Trauen wir den jungen Frauen doch etwas zu! Ihnen kommt es auf den Inhalt und nicht auf die Verpackung an. Deshalb unterstützen Sie unseren Änderungsantrag, und beschließen wir gemeinsam die wirkungsvollsten Maßnahmen, die für mehr Bewerberinnen sorgen, damit wir endlich mehr Frauen in technischen Berufen haben!
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Wild gemäß § 64 Absatz 2 der Geschäftsordnung einen Redebeitrag angemeldet. Die Redezeit beträgt bis zu drei Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Der letzte Satz steht dort etwas stil- und logikisoliert seit 1994. Ich nehme an, hierauf greift Ihr Gedanke der Reservierungsquote zurück.
Man muss sich allerdings fragen, wo der Nachteil für Frauen ist, wenn diese nicht morgens um 7.00 Uhr auf der Baustelle in der Kälte stehen müssen. Wo ist der Nachteil, wenn Frauen nicht in der Werkstatt mit altölverschmierten Händen arbeiten müssen? Wo ist der Nachteil, wenn unsere Frauen nicht unsere Straßen kehren müssen und nicht unsere Gülletanks auspumpen? Entspringt die Idee von Frauen in technischen Berufen nicht vielmehr kommunistischen Ideen aus einer dunklen Vergangenheit? Meine Schwiegermutter hatte in der DDR als junge Frau in Magdeburg Schweißerin gelernt. Meinen Sie, von Rot-Rot-Grün, Mädchen möchten gern Schweißerin werden?
Ich habe in meinem Berufsleben sehr viele Elektriker und Elektromonteure kennengelernt, ganze zwei davon waren weiblich. Beide wollten nach der Ausbildung nicht mehr in dem Beruf arbeiten. Meinen Sie, Mädchen möchten sich an Steckklemmen die Fingernägel abbrechen oder mit der Schlitzfräse in einer Staubwolke stehen?
Ist das ein erstrebenswertes Ziel? Oder ist es nicht vielmehr eine Scheinwelt, die Sie seit Jahren immer weitertreiben, ohne sich von der Realität irritieren zu lassen? Der Mann ist eine Frau, und die Frau ist der Mann. Möchten Sie, dass wir gemäß Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz gegen die Benachteiligung des Mannes vorgehen sollten, da dieser keine Kinder austragen kann? Das wäre doch einmal eine Herausforderung, ein wichtiges neues Projekt für Rot-Rot-Grün. – Schönen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags sowie des Änderungsantrags der Fraktion der FDP federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und mitberatend an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 20. September 2018 Drucksache 18/1333
Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der Artikel miteinander zu verbinden – und höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 einschließlich anliegendem Staatsvertrag, Drucksache 18/1208. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/1208 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die CDU, die FDP, die AfD und auch die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Dann kann es keine Enthaltung und auch keinen Widerspruch geben. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungsschutz empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchG Bln)
Dieser Tagesordnungspunkt soll heute einvernehmlich vertagt werden. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.