Und das ist auch der Grund, warum wir landeseigne Wohnungsbaugesellschaften im Land Berlin haben: weil es darum geht, dass wir bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung sichern wollen. Viele sagen, das ist ein bisschen ungewöhnlich, dass eine Wohnungsbaugesellschaft Schulen baut. Na, so ungewöhnlich ist das gar nicht. Das haben wir ja auch in anderen Bundesländern und auch in anderen Kommunen, dass, wenn sie Neubau in Größenordnungen durchführen, sie bei der Entwicklung von Quartieren auch Kitas mitplanen und mitbauen müssen und auch Schulen. Und selbstverständlich in der Aufgabe, die wir jetzt vor uns stehen haben, müssen wir eben auch die HOWOGE einbeziehen, damit sie in größerem Umfang die benötigten Schulen baut. Die HOWOGE hat auch bewiesen, dass sie das kann, dass sie tüchtig ist, dass sie leistungsfähig ist. Sie hat z. B. zuletzt 2 000 Wohnungen fertiggestellt, weitere 2 000 Wohnungen sind im Bau. Das wollen wir jetzt auch bei den Schulen angehen.
Wenn es so ist, dass Wohnungen, die die HOWOGE baut, kommunale Wohnungen sind, dann sind auch Schulen, die die HOWOGE baut und die von den Bezirken genutzt werden, kommunale Schulen. Mit Blick auf den Schulneubau hat der Senat im Nachtragshaushalt eine Kapitalzuführung an die HOWOGE in Höhe von 300 Millionen Euro vorgesehen.
Eines ist auch ganz wichtig: Ich habe jetzt viel dieses Wort HOWOGE gesagt, und dann denken viele vielleicht, bei der Schulbauoffensive geht es nur um die HOWOGE. Das ist nicht der Fall. Die Schulbauoffensive steht auf ganz breiten Füßen. Wir haben da die Bezirke mit im Boot, die eigentlich dafür zuständig wären. Die Bezirke schaffen es aber nicht alleine, deshalb haben sie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
um Amtshilfe gebeten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist dem natürlich auch nachgekommen. Und wir haben auch noch die Berliner Immobilienmanagement GmbH, unseren landeseigenen Gebäudedienstleister, der vor allem für die zentral bewirtschafteten Strukturen zuständig ist, auch der ist ein Bestandteil der Schulbauoffensive. Die Aufgabe der HOWOGE ist es, in diesem Zusammenspiel dieser vier Akteure die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu entlasten, dass die HOWOGE praktisch eine zweite Hochbauabteilung neben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist.
Genau! – Und wir haben eine klare Aufteilung, wie wir das machen, nämlich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird sich insbesondere um den Neubau von Grundschulen kümmern, und die HOWOGE insbesondere um die weiterführenden Schulen.
Vor Ihnen liegt der Ersetzungsantrag der Regierungsfraktionen zur Beschlussempfehlung aus dem Hauptausschuss und dem Bildungsausschuss. Ich möchte Sie bitten, diesem Ersetzungsantrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Mit Mitteln in Höhe von 5,5 Milliarden Euro ist die Berliner Schulbauoffensive das größte Investitionsvorhaben der laufenden Legislaturperiode. Uns alle eint der Wunsch nach einer möglichst schnellen Umsetzung der Maßnahmen zur Sanierung und zum Neubau von Schulen in unserer Stadt. Worüber wir uns jedoch offensichtlich nicht einig sind, ist der richtige Weg, um dies zu erreichen. Rund 28 000 Berlinerinnen und Berliner stehen hinter der Volksinitiative „Unsere Schulen“. Wir möchten uns an dieser Stelle bei den Vertretern ausdrücklich dafür bedanken, dass sie die Kraft hatten, dieses Volksbegehren auf den Weg zu bringen.
Aus unserer Sicht führt die Einbindung der HOWOGE dazu, dass sich das Verfahren verzögert und Bauvorhaben
sich verteuern. Wir haben bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, und ich halte es auch für wichtig, es heute und hier zu tun, dass mein Fraktionskollege Mario Czaja in einer Schriftlichen Anfrage vom Senat die Antwort bekommen hat, dass keine einzige der in dieser Legislaturperiode beschlossenen Neubaumaßnahmen vor 2023 abgeschlossen sein wird.
Mal abgesehen davon, dass die Geschäftsführerin der HOWOGE sich gerade in die freie Wohnungswirtschaft verabschiedet hat! Die HOWOGE wurde nicht aufgrund ihrer Schulbaukompetenz ausgewählt, sondern schlicht, weil sie über das größte Eigenkapital verfügt und weil sie im Gegensatz zum Land Berlin auch nicht der Schuldenbremse unterliegt, sondern auch nach 2020 neue Kredite aufnehmen darf. Das offenbart ein äußerst unsolides Finanzgebaren des rot-rot-grünen Senats.
Der Senat selber macht ja daraus auch gar keinen Hehl, denn im Entwurf des Nachtragshaushalts sind 300 Millionen Euro vom Senat allein dazu vorgesehen, das Eigenkapital der HOWOGE zu erhöhen und die HOWOGE damit auch leichter in die Lage zu versetzen, weitere Schulden aufzunehmen.
Das Gutachten von Beckers und Ryndin von 2018 untersuchte das öffentlich-öffentliche Partnerschaftsmodell. Sie führten aus, dass bei ausreichenden baulichen Kapazitäten der Bezirke mit weniger Kosten als beim HOWOGE-Modell zu rechnen ist. Und das Rechtsgutachten von Hermes und Weiß von 2018 führte aus, dass das komplexe und lang laufende ÖÖP-Modell in sich ein erhebliches Risiko birgt. Dabei ist nämlich nicht zu vergessen, dass das Erbbaurecht ganze 37 Jahre dauern soll und es sich hierbei um eine 25-jährige Festmietzeit der Bezirke handelt.
Zu den ganzen finanzpolitischen Problemen kommen noch die eingeschränkten Gewährleistungspflichten, die an dieser Stelle für die HOWOGE vorgesehen sind. Die Bezirke stehen zudem vor dem Problem, dass sie Personal aus den Bau- und Schulämtern an Landesbehörden, aber auch an andere Stellen des Landes Berlin verlieren. Und warum? – Weil dort wesentlich bessere Gehälter gezahlt werden. Die CDU-Fraktion hat deshalb schon vor längerer Zeit ein Konzept, ein sogenanntes SprinterPaket, vorgelegt. Wir zeigen, wie Schulbau und Schulsanierung beschleunigt werden können: durch die Vereinfachung von Ausschreibungen, die personelle Stärkung der Bezirke, die Sprinter-Prämien für Verwaltungsmitarbeiter und beauftragte Baufirmen, die Entbürokratisierung der Verfahren und selbstverständlich auch das glei
che Gehalt für die baubegleitenden Berufe in allen Verwaltungen. Diese Vorschläge würden zu einer erheblichen Beschleunigung der Abläufe und der Bautätigkeit führen.
Für uns bedeutet Opposition auch, konkrete Vorschläge der Öffentlichkeit zu machen, wie man es besser machen kann, wenn es darum geht, die Bezirke in die Lage zu versetzen, ihren ureigentlichen Aufgaben tatsächlich nachzukommen.
Wegen der großen Bedeutung dieses Themas haben wir für diese Runde eine namentliche Abstimmung beantragt, wohl wissend, dass auch bei uns einige Kolleginnen und Kollegen aus gesundheitlichen, aber auch aus schwerwiegenden dienstlichen Gründen heute nicht hier sein können. Für uns ist es aber fahrlässig, zulasten unserer Kinder sowohl in schul-, aber auch in haushaltspolitischer Hinsicht den Weg von Rot-Rot-Grün zu wählen. Deswegen unterstützen wir das Anliegen der Volksinitiative.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns vorgenommen, in zehn Jahren ausreichend Schulplätze zu schaffen für die wachsende Stadt, die steigende Schülerinnen- und Schülerzahl, den erheblichen Sanierungsstau zu beheben und die Schulträger mit ausreichend Mitteln für den baulichen Unterhalt auszustatten, dass kein neuer Sanierungsstau entstehen kann. Allen, die das vorgeschlagen haben – und Überlegungen gab es ja zahlreiche vor der Wahl, sich diesem Thema widmen zu müssen, weil die Problematik auf dem Tisch liegt –, war klar, dass man ein solches Vorhaben nicht einfach auf die bestehenden Strukturen übertragen und dann erwarten kann, es wird erfüllt. Den Nachweis, wie das gehen soll, ist auch die CDU jetzt hier schuldig geblieben. Uns war klar, dass wir dafür neue, zusätzliche Strukturen schaffen müssen und dass man ein solches Vorhaben auch nicht einfach aus dem laufenden Haushalt finanzieren kann. Auch da müssten Sie mal sagen, wie Sie das machen wollen.
Wir brauchen zusätzliche finanzielle Kapazitäten, zusätzliche Planungskapazitäten und zusätzliche Baukapazitäten, um diese riesige Aufgabe stemmen zu wollen.
Deshalb haben wir uns in der Koalitionsvereinbarung auf ein Modell öffentlich-öffentlicher Partnerschaft verständigt, indem ein Teil der Baumaßnahmen an Schulen durch die landeseigene HOWOGE-Tochter finanziert und durchgeführt wird.
Angesichts dieses Vorhabens befürchtete nun die Initiative „Gemeingut in BürgerInnenhand“, die Koalition hätte vor, unsere Schulen zu privatisieren, und sammelte Unterschriften für eine Volksinitiative. Dieses Vorhaben war mit knapp 30 000 Unterschriften erfolgreich. Dafür gebührt der Initiative Dank und den Unterstützern und Unterstützerinnen vor allen Dingen aber Respekt und Anerkennung. Sie haben dadurch das Recht erworben, dass dieses Haus ihr Anliegen diskutiert, die Initiative in den zuständigen Ausschüssen anhört und das Plenum darüber befindet. Genau an diesem Punkt sind wir jetzt. Die Anhörung im Bildungs- und im Hauptausschuss hat umfangreich stattgefunden. Sie wurde anhand eines Wortprotokolls ausgewertet. Ihnen liegt die Stellungnahme aus den Ausschussberatungen vor.
Angemerkt sei an dieser Stelle, dass zwar die Initiative mit diesem Verfahren nicht zufrieden war, wie dieses Haus auch bei anderen Volksinitiativen verfahren ist, dass aber der Verfassungsgerichtshof dieses Verfahren gestern klar bestätigt hat, indem er die Klagen dagegen im einstweiligen Verfahren abgewiesen hat.
Die Volksinitiative verdient Respekt für ihr demokratisches Engagement, und auch aus linker Sicht ist es kein schlechter gesellschaftlicher Befund, dass ein Privatisierungsvorwurf so viel Resonanz findet. Gleichwohl können wir der Initiative in der Sache nicht zustimmen.
Was wird im Einzelnen vorgebracht? – Es wird vorgebracht, Schulen würden in die Verfügung privaten Gewinninteresses überführt. Das ist nicht der Fall. Es gibt kein einziges privates Gewinninteresse in der HOWOGEKonstruktion. Ein solches Interesse spielt in diesem Konstrukt keine Rolle.
Es wird vorgebracht, es handele sich hier um einen klassischen Fall von öffentlich-privater Partnerschaft. Auch das ist nicht der Fall. Wir bewältigen dieses Thema in der öffentlichen Familie und schließen genau die Nachteile von PPP aus.
Es wird vorgetragen, die HOWOGE könnte verkauft werden. Ja, das stimmt. Das hat im Moment zwar niemand vor – wer doch, der möge sich bekennen –, und es gibt in der Tat keine Versicherung gegen politischen Unsinn. Wenn denn der politische Wille besteht, kann die HOWOGE verkauft werden. Aber man muss dazusagen: Mit dem gleichen politischen Willen und den gleichen Hürden kann auch jede einzelne unsanierte Schule verkauft werden. Also das ist kein zusätzliches Risiko. Wir fügen auch hinzu: Wir treten gerne in Gespräche mit den
demokratischen Parteien in diesem Hause ein, um den Verkauf von Landesunternehmen unter den Vorbehalt einer Volksabstimmung zu stellen, also eine Privatisierungsbremse einzuführen.
Es wird vorgetragen, die HOWOGE könnte selbst vielleicht ihren Schulbauteil oder einzelne Erbbaurechte verkaufen. Nein, das kann sie nicht. Sie kann es nicht ohne Beteiligung des Abgeordnetenhauses und ohne die politische Zustimmung. Das schließt jetzt schon die Landeshaushaltsordnung aus. Mit der LHO-Änderung, die wir später besprechen, wird das auch zusätzlich ausgeschlossen, und wir haben im Haushaltsgesetz ausgeschlossen, dass Schulgrundstücke an nicht landeseigene Dritte überführt werden.
Finanzprodukte können die Banken handeln. Wie soll das gehen? Was soll sich ändern, wenn ein Annuitätendarlehen von irgendeiner kreditierenden Bank verkauft wird? Ändern sich dadurch die Verpflichtungen des Landes, des Kreditnehmers, der HOWOGE? – Nein, sie ändern sich nicht. Erst in dem Moment, wo die Verpflichtungen nicht bedient werden! Wir haben nicht vor, diese Verpflichtungen nicht zu bedienen.
Transparenz und Steuerung sind ein wichtiges Thema, aber durch ein umfangreiches Paket von öffentlichen Verträgen, von parlamentarischer Kontrolle der Bauabläufe und der Baukostenentwicklung, von schulscharfen Berichten, Einsichtsrechten von Abgeordneten, die gewährleistet sind – eine Transparenzgesetz ist noch in der Pipeline, jedenfalls nach dem Willen der Koalitionsvereinbarung –, haben wir auch hier ein umfangreiches Netz gezogen, dass die Steuerung und die Kontrolle nicht beeinträchtigt werden.
Insofern kann man zusammenfassend sagen: Die mit dem Vorwurf der Privatisierung gemeinten Gefahren – Verlust an öffentlichem Einfluss, Risiken werden vergesellschaftet, Gewinne werden privatisiert, die Erfüllung öffentlicher Aufgaben wird unter den Vorbehalt privaten Gewinns gestellt, die öffentliche Handlungs- und Steuerungsfähigkeit wird geschwächt – sind mit dieser Schulbauinitiative nicht verbunden. Nein! Stattdessen mobilisieren wir für diese riesige Aufgabe der Berliner Schulbauoffensive zusätzliche Planungs-, Bau- und Finanzierungskapazitäten unserer Landesunternehmen.
Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen bzw. dem Änderungsantrag. Indem wir die Beschlussempfehlung aufnehmen und zusätzlich auch die Resolution unter dem nächsten Tagesordnungspunkt behandeln, wird der politische Rahmen der Schulbauoffensive detailliert dargestellt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Egal, wie man zu den konkreten Forderungen der Volksinitiative „Unsere Schulen“ steht: Der Umgang des Senats mit basisdemokratischen Bewegungen und Initiativen lässt mehr als zu wünschen übrig.