Protokoll der Sitzung vom 29.11.2018

Ansonsten werden Sie immer diese Zeit, diese Überschneidung haben, die Unterkunft ist fertig, von außen sieht die auch oftmals fertig aus, dann ist die aber noch nicht eingerichtet beziehungsweise oftmals müssen dann Dinge nachgearbeitet werden. Sie können versichert sein, dass wir in der schwierigen Situation europäischer Vergabeverfahren alles Erdenkliche tun – auch die Kolle

ginnen und Kollegen im LAF –, dass wir das sehr schnell über die Bühne bringen. Aber das hängt nicht allein an uns, da gibt es eben auch bestimmte Rechte der Bewerberinnen und Bewerber, die festgeschrieben sind, und die halten wir natürlich ein.

Vielen Dank!

Die nächste Frage geht an den Abgeordneten Herrn Ubbelohde.

Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Aus welchem Grund, zum Beispiel durch eine eventuell besondere Gefährdung durch terroristische Angriffe, hält der Senat die Besucher der zahlreichen anderen Weihnachtsmärkte Berlins für weniger schutzbedürftig als die des besonders aufwendig gesicherten Marktes am Breitscheidplatz.

Für den Senat antwortet Senator Geisel. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ubbelohde! Zunächst einmal muss ich sagen, dass die Polizei sich selbstverständlich um die Sicherheitslage an allen Plätzen Berlins kümmert und dass es selbstverständlich für jeden Weihnachtsmarkt ein entsprechendes Sicherheitskonzept gibt. Für die Finanzierung dieser Sicherheitsmaßnahmen sind immer die Betreiber zuständig. Das ist keine Berliner Regelung, sondern eine bundesweite, weil es sich letztlich bei Weihnachtsmärkten um kommerzielle Veranstaltungen handelt. Da aus kommerziellem Interesse solche Veranstaltungen ausgelöst werden, ist es eine selbstverständliche Verpflichtung der Betreiber dieser Märkte, auch für Sicherheit einzustehen. Das betrifft die Sicherheit auf diesen Weihnachtsmärkten, aber selbstverständlich immer mit Unterstützung der Polizei Berlin, also jeder Weihnachtsmarkt in der Stadt mit Unterstützung der Polizei Berlin.

Am Breitscheidplatz haben wir die Situation, dass das der Ort des Anschlags vom Dezember 2016 war und dass der Senat deshalb eine besondere Verpflichtung zum Schutz dieses Ortes empfindet. Ich denke, das wird von den meisten der hier Anwesenden auch so gesehen. Aber unabhängig von der Frage, dass der Breitscheidplatz der Anschlagsort war, ist auch die individuelle Situation auf dem Breitscheidplatz im Vergleich zu anderen Weihnachtsmärkten besonders schwierig. Das hat etwas damit zu tun, dass die Straßen, die Budapester Straße und

(Oliver Friederici)

Tauentzien sowie die angeschlossenen Straßen, direkt auf den Breitscheidplatz zulaufen und auf dem Platz selbst sehr wenig Platz zur Verfügung steht, um entsprechende Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Deswegen hat die Polizei im Vorfeld mit dem Marktbetreiber vom Breitscheidplatz darüber geredet, ob es möglich ist, die Weihnachtsmarktfläche zu verringern, um entsprechende Sicherheitsmaßnahmen direkt an der Grenze des Platzes einzurichten. Das hat der Marktbetreiber abgelehnt, weil durch eine Verringerung der Fläche der wirtschaftliche Erfolg dieses Weihnachtsmarktes nicht mehr möglich gewesen wäre. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, die jetzt sichtbare Variante am Breitscheidplatz zu installieren.

Wir sagen immer, das ist ein Pilotverfahren. Nicht in dem Sinne, dass wir beabsichtigen, das dauerhaft auf dem Breitscheidplatz mit solchen temporären Sperrmaßnahmen abzusichern, sondern es ist insofern ein Pilotverfahren, dass wir für zentrale Plätze dieser Stadt Überlegungen anstellen, den öffentlichen Raum zu sichern. Das sind europaweite Überlegungen, die dort im Gange sind, von vielen großen Städten in Europa, die auch von Anschlägen getroffen worden sind. Wir waren im Laufe dieses Jahres im Kontakt mit vielen dieser Städte, haben sie besucht, haben gegenseitige Besuche empfangen und haben Sicherheitskonzepte erarbeitet, wie man den öffentlichen Raum stärker schützen kann, als es bisher der Fall ist.

Das ist immer eine Gratwanderung. Es ist eine Gratwanderung, weil diese Sicherung notwendig ist, weil die abstrakte Bedrohungssituation in großen Städten, so auch in Berlin, nach wie vor gegeben ist. Wir müssen aber darauf achten, dass wir mit den Sicherheitsmaßnahmen das Lebensgefühl in diesen Städten nicht beeinträchtigen.

Die Europäische Union hat einen Call in Höhe von 100 Millionen Euro zur Sicherung öffentlicher Räume gestartet. Das Land Berlin wird sich zum Ende dieses Jahres mit dem Berliner Alexanderplatz auf diesen EUCall bewerben. Insofern ist der Breitscheidplatz mit einer mobilen Sicherung ein Pilotprojekt für öffentliche Räume. Es wird sich aber in den nächsten ein, zwei Jahren noch fortsetzen. Ich nenne hier einfach einmal den Pariser Platz, das Humboldt-Forum, um Beispiele zu geben, wovon ich rede, die wir entsprechend öffentlich sichern müssen.

Herr Ubbelohde! Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. – Bitte!

Vielen Dank! – Herr Senator! Welches offizielle Gedenken plant der Senat denn dann für den zweiten Jahrestag

des islamistischen Terroranschlags vom Breitscheidplatz am 19. Dezember?

Herr Senator, bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ubbelohde! Ich gehe davon aus, soweit ich informiert bin, dass am 19. Dezember abends eine Gedenkveranstaltung auf dem Breitscheidplatz stattfinden wird. Es wird ein stilles Gedenken stattfinden. Gleichzeitig hat die Innenverwaltung eine Konferenz initiiert. Diese hat im vergangenen Jahr zum ersten Mal stattgefunden. Es ist eine Antiterrorkonferenz, die jährlich am 19. Dezember in Berlin stattfindet, um unter Sicherheitsbehörden international zu verabreden, wie man zukünftig solche Terroranschläge verhindern kann.

Die zweite Nachfrage geht an Herrn Abgeordneten Buchholz. – Bitte schön!

Ich möchte den Senat fragen: Wenn am 19. Dezember am Breitscheidplatz ein stilles Gedenken stattfinden soll, wird dann auch die Bundeskanzlerin dazu eingeladen?

Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Wir sind natürlich in einem ständigen Austausch mit allen Ebenen der Bundesregierung und der einzelnen Verwaltungen auch auf der Bundesebene, wie wir mit diesem 19. Dezember würdevoll umgehen. Es ist ganz klar, dass auch immer alle eingeladen sind. Wir werden am Vormittag des 19. Dezember dort am Anschlagsort eine stille Kranzniederlegung haben. Es wird auch der Opferbeauftragte der Bundesregierung mit dabei sein. Möglicherweise – das ist noch nicht abgeschlossen – wird es auch eine politische Vertretung in dieser Situation vormittags geben. Es werden abends dann – wie es der Innensenator schon angesprochen hat – noch einmal im Rahmen einer Andacht, im Rahmen eines Gottesdienstes, diese besondere Situation und dieser zweite Jahrestag gewürdigt. Den ganzen Tag über wird es auch Beratungs- und Gesprächsangebote für die Opfer, für die Hinterbliebenen geben.

Dieses, was ich Ihnen jetzt darstelle, ist schon in enger Abstimmung mit den Bundesbehörden, mit den Ve

(Senator Andreas Geisel)

rantwortlichen auf der Bundesebene, verabredet worden. Gegebenenfalls gibt es auch noch eine stärkere Beteiligung des Bundes. Ich selbst werde selbstverständlich bei dieser stillen Kranzniederlegung am Vormittag des 19. Dezember auch dabei sein.

[Beifall bei der SPD, der CDU und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei GRÜNEN und bei der FDP]

Vielen Dank! – Damit sind die 60 Minuten für heute beendet. Die Fragestunde ist damit für heute beendet.

Ich komme nun zu

lfd. Nr. 3:

Volksinitiative

„Unsere Schulen“

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. November 2018 Drucksache 18/1481

zur Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 18/1238

hierzu:

Ersetzungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1481-1

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. November 2018 und der Ersetzungsantrag der Regierungsfraktionen vom 28. November 2018 liegen Ihnen als Tischvorlage vor.

Gemäß Artikel 61 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Berliner Abstimmungsgesetzes haben die Vertrauenspersonen einer Volksinitiative ein Recht auf Anhörung in den zuständigen Ausschüssen.

Die Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative erfolgte am 7. November 2018 im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie. Nach dieser Anhörung findet nunmehr nach § 9 Abs. 2 Satz 2 Abstimmungsgesetz die Aussprache zu der Volksinitiative im Plenum statt.

Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative haben beim Verfassungsgerichtshof den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Diese war unter anderem darauf gerichtet, die heute vorgesehene Behandlung der Volksinitiative von der Tagesordnung zu nehmen. Der Antrag wurde abgelehnt, so dass die Beratung erfolgen kann.

Ich komme damit zur Aussprache. Für die Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD. Für die Fraktion spricht der Abgeordnete Hofer. – Bitte sehr, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit dem Anliegen der Volksinitiative „Unsere Schulen“. Ich möchte an der Stelle der Volksinitiative meinen Respekt bekunden, dass es Ihnen gelungen ist, 28 000 Unterstützungsunterschriften beizubringen, mit denen Sie erreicht haben, dass wir Sie im Hauptausschuss und im Bildungsausschuss angehört haben. Ich finde, Sie haben damit auch unter Beweis gestellt, dass wir mit unseren direktdemokratischen Elementen, die in der Verfassung stehen, voll auf dem richtigen Weg sind und dass sie gut genutzt werden.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Wie in Tegel!]

Wir teilen das Anliegen der Volksinitiative, dass wir die Schulen in Berlin sanieren müssen und auch Schulen neu bauen müssen. Deshalb haben wir die Schulbauoffensive in Gang gesetzt, die bis in das Jahr 2026 hineinreicht und in deren Verlauf wir 5,5 Milliarden Euro in die Hand nehmen, um die Schulen neu zu bauen und Schulen zu sanieren.

Die Aufgabe ist groß. Wenn Sie sich das anschauen, wie das in den Bezirken mit den Liegenschaften aussieht, werden Sie feststellen, dass die Schulgebäude ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudeportfolios in den Bezirken sind. 70 Prozent der Gebäude in den Bezirken sind Schulen. Deshalb ist es völlig richtig, dass die Koalition für sich die Sanierung dieser Schulen zu einer Hauptaufgabe in dieser und der kommenden Wahlperiode gemacht hat.

Die Bautätigkeit in den Bezirken ist auch bereits in vollem Gang. Sie haben das vielleicht mitbekommen. In den Herbstferien, die gerade erst kürzlich waren, wurde in insgesamt 229 Schulen – wir haben im Land Berlin 750 Schulen insgesamt – gearbeitet, gehämmert, geklopft, gestemmt. Da wurde richtig etwas bewegt. Unter anderem wurden da die Fenster ausgetauscht, die Fassade neu gemacht oder die Schulmensa eingerichtet.

Es ist schön zu sehen, wie nach und nach eine Schule nach der anderen in Berlin an der Reihe ist. Wir haben gegenwärtig auch bereits zehn Neubauschulen im Bau, darunter drei in Holzbauweise. Weitere 20 Neubauschulen werden gerade durchgeplant. Sie werden im Jahr 2020 in den Bau gehen.

Es gibt einen Punkt, da sind wir anderer Auffassung gewesen als die Volksinitiative „Unsere Schulen“. Das ist der Punkt – ich will ihn ausdrücklich benennen, weil es auch der Kern dessen ist, worum es geht – der Einbeziehung der HOWOGE in die Schulbauoffensive. Wir halten

(Regierender Bürgermeister Michael Müller)

die Einbeziehung der HOWOGE in die Schulbauoffensive für notwendig und dringend geboten, weil wir den Schulneubau in Berlin beschleunigen wollen. Dafür ist die HOWOGE ein ganz wesentlicher Garant.

Wir haben ein klares und eindeutiges Verständnis von dem, was ein öffentliches Unternehmen ist. Und eines steht ja wohl fest: Die HOWOGE, die zu 100 Prozent dem Land Berlin gehört, ist ein öffentliches Unternehmen. Und dabei geht es nicht allein um die Betrachtung der Rechtsform, ob es sich um eine GmbH handelt, sondern es geht um eine materielle Betrachtung, nämlich die Frage, wer ist Eigentümer dieser Gesellschaft und welche öffentlichen Aufgaben verfolgen wir mit dieser Beteiligung. Bei den landeseigenen Unternehmen steht nicht das Gewinnerzielungsinteresse, die Rendite, im Vordergrund, wie das bei privaten Unternehmen der Fall ist, sondern es geht darum, dass wir mit unseren landeseigenen Unternehmen einen gewichtigen öffentlichen Zweck verfolgen müssen.