Protokoll der Sitzung vom 29.11.2018

res wird man dazu sagen können, wenn das alles vorliegt. Aber dadurch wird ausgeschlossen, dass es eine stärkere Belastung der Mieterinnen und Mieter in Berlin gibt.

Vielen Dank! – Herr Gindra! Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage.

In der Presse wurden andere Szenarien diskutiert. Wird der Senat das Bundesverfassungsgericht direkt anrufen, wenn es eine Regelung zulasten der Mieterinnen und Mieter gibt?

Herr Senator, bitte! Sie haben das Wort.

Ich habe eben in der ersten Antwort extra etwas ausführlicher geantwortet, weil viele der Pressedarstellungen falsch waren. Insofern bitte ich Sie jetzt zu verstehen, dass ich nicht falsche Pressemeldungen für eine Realität halte. Wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, wird es auch hier im Abgeordnetenhaus die Gelegenheit zu einer politischen Bewertung geben, und der werde ich nicht vorgreifen. Die werden wir dann auch alle gemeinsam diskutieren. Ich gehe aber davon aus, dass es gerade nicht nötig sein wird, in diesem Sinne, den Sie angesprochen haben, tätig zu werden. Aber, wie gesagt, es ist jetzt zu früh, das zu sagen. Nur die Bitte an die Abgeordneten: Fallen Sie nicht auf falsche Pressemeldungen rein!

Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Zillich. – Bitte! Sie haben das Wort.

Vielen Dank für die Auskunft! Inwieweit, Herr Finanzsenator, halten Sie es denn dem Modell, das der Finanzminister gestern in Grundzügen vorgestellt hat, dem Wesen nach eingeschrieben, dass eine Umlage der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter erfolgt, oder halten Sie es für möglich, durch die Änderung anderer bundesrechtlicher Vorgabe, wie zum Beispiel der Betriebskostenvereinbarung, hier eine andere Regelung vorzunehmen? Würde der Senat Überlegungen nähertreten, so etwas zu initiieren?

[Zuruf von der CDU: Nur eine Frage!]

Herr Senator, bitte! Sie haben das Wort.

Ich danke für die Frage, weil es mir Gelegenheit gibt, einen Sachverhalt klarzustellen. – Ja, das ist möglich, und es ist richtig, wie Sie, Herr Zillich, es dargestellt haben, dass dies in einer anderen Rechtssphäre stattfindet. Diese andere Rechtssphäre unterliegt der Bundesgesetzgebung, und es steht uns als Länder die Möglichkeit offen, dort etwas über den Bundesrat zu initiieren. Da muss man dann nach Bündnispartnern suchen. Ich will aber an zwei Punkten nicht so hohe Erwartungshaltungen wecken. Es scheint relativ klar zu sein, dass der Gesetzentwurf, den jetzt der Bund auf den Weg bringt, zu dem dann der Bundesrat Stellung nehmen muss, dies nicht enthält. Aber ja, es ist möglich im Mietrecht, das so zu regeln, und es ist auch überhaupt nicht durch das Grundgesetz o. Ä. vorgegeben, dass es auf die Mieten umgelegt werden muss oder dass es die Berechtigung gibt, es auf die Mieten umzulegen, sondern das könnte man im Mietrecht anders regeln.

[Beifall von Katalin Gennburg (LINKE)]

Und ja, wenn es dazu eine politische Chance gibt, werde ich mich zumindest im Senat dafür einsetzen, dass wir sie nutzen. Aber, wie gesagt – das geht auch aus Ihrer Frage hervor –, ich rechne nicht damit, dass es Teil des jetzt vom Bund auf den Weg gebrachten Gesetzes wird.

[Beifall von Franziska Becker (SPD)]

Vielen Dank!

Die nächste Möglichkeit des Fragens hat Frau Abgeordnete Jarasch. – Bitte schön!

Ich frage den Senat: Wie viele weitere Urteile des Landesarbeitsgerichts gegen das Land Berlin in Sachen kopftuchtragende Lehramtsanwärterinnen hält der Senat noch für zuträglich, auch für unsere Rechtsordnung, angesichts der Tatsache, dass es eine Verfassungsgerichtsrechtsprechung gibt?

Für den Senat antwortet Frau Senatorin Scheeres. – Bitte schön!

Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Jarasch! Wir setzen uns mit diesen Themen auseinander. Wir haben ein Neutralitätsgesetz. Wenn Menschen meinen, aufgrund bestimmter Entscheidungen der Bildungsverwaltung klagen zu müssen, dann können sie dieses tun. Ich bin als Bildungssenatorin verpflichtet, dem Recht, dem Neutralitätsgesetz, nachzugehen. Wir setzen uns damit auseinander. Es gibt noch ein paar Klagen, die vorliegen, die laufen. Damit werden wir uns auseinandersetzen. Die Urteile sind unterschiedlich. Wir haben teilweise in den ersten Instanzen gewonnen. Wir reden hier über das Arbeitsgericht, wir haben noch gar nicht die Möglichkeit gehabt, vor das Bundesverfassungsgericht zu treten,

[Lachen bei den GRÜNEN]

weil das Arbeitsgericht gesagt hat, dass das Neutralitätsgesetz verfassungskonform ist. Das muss man an dieser Stelle auch mal zur Kenntnis nehmen.

[Beifall bei der SPD, der CDU, der AfD und der FDP]

Frau Jarasch! Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. – Bitte schön!

Was hält der Senat dann von der Aussage der Rechtsanwältin, die die Bildungsverwaltung in diesem Fall vor Gericht vertritt, dass das Neutralitätsgesetz nicht verfassungskonform auszulegen sei?

Frau Senatorin! Bitte schön!

Diese Aussage ist mir nicht bekannt.

Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Wansner. – Bitte schön! Sie haben das Wort.

Danke, Frau Präsidentin! – Ist dem Senat bekannt, welche Islamverbände, welche Interessensverbände dahinterstehen, dass diese Frauen dagegen Klage erheben, die dieses möglicherwiese forcieren?

[Sabine Bangert (GRÜNE): Herr Wansner!]

Frau Senatorin, bitte! Sie haben das Wort.

Es sind unterschiedliche Interessensverbände. Teilweise konnte man es den Zeitungen entnehmen.

Vielen Dank!

Die nächste Frage geht an den Abgeordneten Herrn Dregger. – Bitte schön! Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie ist es zu erklären, dass das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten trotz Rückgangs des Zuzugs von Flüchtlingen um 90 Prozent seit 2015 ihre Erstregistrierung schlechter organisiert als der damaligen Sozialsenator in einer dramatischen Extremlage mit der Folge, dass die wenigen neu ankommenden Flüchtlinge nicht innerhalb von 24 Stunden bis 48 Stunden erstregistriert werden können, sondern über Wochen, möglicherweise bald Monate, in der Ankunftsstelle verharren müssen, keine Asylverfahren initiieren können, nicht verteilt werden können auf andere Bundesländer bzw. auf die Gemeinschaftsunterkünfte in unserer Stadt?

Für den Senat antwortet Frau Senatorin Breitenbach. – Bitte schön! Sie haben das Wort.

Ihre Aussage, dass das schlechter klappen würde, das beziehe ich jetzt überhaupt nicht auf Herrn Czaja. Aber dass die Kolleginnen und Kollegen jetzt schlechter arbeiten würden als vor einigen Jahren, das halte ich – mit Verlaub gesagt – für einen großen Unsinn.

Sie wissen, dass im Ankunftszentrum die Situation insofern schwierig ist – ich hatte das auch mehrmals erklärt –, weil es jetzt beispielsweise wieder einen Masernausbruch gibt. Wenn es eine Person mit Masern gibt, können die Menschen nicht weitergeleitet werden, dann müssen sie dortbleiben. Solche Situationen werden wir immer wieder haben. Deshalb möchte ich ja ein anderes Ankunftszentrum.

Ansonsten, das wissen Sie vermutlich auch, denn meines Wissens hatten Sie auch einen Austausch mit dem Personalrat, der Sie sicherlich darüber informiert hat, dass wir ein neues Kennzahlenmodell vorgelegt haben. Dieses

neue Kennzahlenmodell deshalb, weil Personal fehlt, übrigens auch in der Registrierung. Im LAF arbeiten sehr viele jüngere Menschen. Das bringt es häufiger mit sich, dass man mehr Mitarbeiterinnen, mehr Mitarbeiter hat, die in Elternzeit gehen. Das ist beispielsweise eine relativ hohe Anzahl. Deshalb verhandeln wir jetzt mit dem Finanzsenator, um da noch einen Ausgleich zu bekommen, damit wir in der Registrierung, aber auch an anderen Stellen, die Arbeit in dem dafür vorgesehenen Zeitraum erledigen können.

Herr Dregger! Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage – bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wenn Sie sich mit dem Personalrat unterhalten, dann redet der nicht von Masern, sondern von nicht besetzten Stellen beziehungsweise von nicht vorhandenen Stellen. Deswegen frage ich Sie: Welche Vorsorge haben Sie in dem Entwurf eines Nachtragshaushalts getroffen, um die Not dort zu lindern.

Frau Senatorin, Sie haben das Wort – bitte!

Also, dass der Personalrat sich nicht um Masern kümmert, das kann ich verstehen. Das ist auch nicht seine Aufgabe, sondern er ist die Beschäftigtenvertretung. Also guckt er, wie die Situation der Beschäftigten ist.

Zu Ihrer Frage Nachtragshaushalt: Wie Sie sicherlich wissen, werden in dem Nachtragshaushalt erst einmal keine Stellen festgeschrieben, zumal wir ja auch noch in den Verhandlungen über das neue Kennzahlenmodell sind. Nichtsdestotrotz haben wir in einem ersten Schritt mit der Finanzverwaltung 50 Beschäftigungspositionen erst einmal für ein Jahr verlängert, bis wir nämlich in die neuen Haushaltsberatungen gehen, um die dann auch verstetigen zu können. Das werden wir sukzessive weitermachen. Aber so etwas muss mit dem Haushalt beschlossen werden. Wenn wir sie jetzt besetzen, dann muss das eben technisch nachgeholt werden.

Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Friederici. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In Ergänzung der Nachfrage unseres Fraktionsvorsitzenden habe ich an Sie die

Frage zum Stichwort Personal in Verteilung, beispielhaft am Objekt Leonorenstraße in Lankwitz: Dort gibt es aktuell ja keine Belegung, weil der Betreiber nicht infrage kommt. Gibt es hier einen neuen Sachstand hinsichtlich dieses Objektes, und können Sie, da erwartbar gar keine Belegung stattfinden kann, sich auch eine andere Nutzung des Objektes in der Lankwitzer Leonorenstraße vorstellen, beispielsweise studentisches Wohnen oder allgemeinen Wohnungsbau?

Frau Senatorin – bitte, Sie haben das Wort!

Ich habe gerade den Staatssekretär gefragt, ob allgemeiner Wohnungsbau geht. – Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Es ist wie folgt: Wir bauen diese Flüchtlingsunterkünfte. Diese werden entweder gebaut nach dem Flüchtlingsbaurecht, und dann dürfen in den ersten Jahren überhaupt nur geflüchtete Menschen dort einziehen. Das heißt, man kann dann auch nicht einfach sagen: Och, da bringen wir mal Studierende unter oder Wohnungslose. – Das funktioniert nicht. Da müssten Sie sich vielleicht einmal auf Bundesebene bei Ihrer Partei dafür starkmachen, dass es da eine Änderung gibt, dass man quasi sagt: Mensch ist Mensch, und die können dann immer da einziehen. Im Moment ist es so nicht möglich.

Selbst wenn es möglich wäre, fände ich es jetzt ausgesprochen schwierig zu sagen: Wir schließen einfach mal die Türen auf, und dann sollen die Leute da reingehen. Auch dann würde man einen Betreiber brauchen.

Aber: Wir befinden uns in europaweiten Ausschreibungsverfahren. Wie Sie sicherlich schon gehört haben, sind die sehr kompliziert und risikoreich. – Wenn Sie davon noch nichts gehört haben, sollten Sie sich das einmal von Ihrem Kollegen Czaja erklären lassen. Er ist leider heute nicht da, aber er hat auch einschlägige Erfahrungen gemacht. Davon wird er Ihnen berichten können. – Wenn dieses Verfahren beendet ist und der Zuschlag erteilt wird, werden diejenigen, die sich beworben haben, darüber unterrichtet. Die können sich dann an die Vergabekammer wenden, und die Vergabekammer prüft das. Bei der Leonorenstraße sind wir eben genau an diesem Punkt, das sind dann irgendwie ein paar Wochen, dann gibt es einen Betreiber, und dann kann die Unterkunft belegt werden.

Ansonsten werden Sie immer diese Zeit, diese Überschneidung haben, die Unterkunft ist fertig, von außen sieht die auch oftmals fertig aus, dann ist die aber noch nicht eingerichtet beziehungsweise oftmals müssen dann Dinge nachgearbeitet werden. Sie können versichert sein, dass wir in der schwierigen Situation europäischer Vergabeverfahren alles Erdenkliche tun – auch die Kolle