Matthias Kollatz
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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir hier über den Doppelhaushalt 2020/2021 diskutiert, und er ist vom Parlament beschlossen worden. Er war unter vielen Gesichtspunkten durchaus – damals auch kontrovers diskutiert – ein optimistischer Haushalt mit einem Volumen von 30 Milliarden bis 31 Milliarden Euro. Ende 2019 haben wir einen Schuldenstand erreicht in Berlin, der deutlich unter 40 Prozent des regionalen Bruttoinlandsproduktes war, und Ende 2019 ist es gelungen, dass das Bruttoinlandsprodukt in Berlin erstmals seit sehr vielen Jahren oberhalb des Durchschnitts in Deutschland lag, und – die Wirtschaftssenatorin hat es öfter betont – es war das am stärksten wachsende Bruttoinlandsprodukt in Deutschland. Trotz auch damals bereits abflauender nationaler Konjunktur haben wir in Berlin den Abschluss der ehrgeizigen Vorhaben dieser Wahlperiode in den Mittelpunkt des Haushalts gestellt und das klare Statement von Senatsseite und vom Abgeordnetenhaus abgegeben: Mit der Schuldenbremse kriegen wir auch alles hin.
Heute ist der zweite Nachtrag mit einer Nachschiebeliste und diversen zusätzlichen Fraktionsanträgen Gegenstand der Beratung. Es ist eine andere Situation: ein Haushaltsbeschluss in der Krise, ein Haushaltsbeschluss, der erfolgt ohne große Gewissheiten, und – das muss man auch sagen – wir betreten wie viele andere öffentliche Gebietskörperschaften Neuland. Zeitgleich berät heute der Bund seinen Haushalt 2021, auch da wird viel über Neuland diskutiert, auch in anderen Bundesländern; ich glaube, zeitgleich ist heute Niedersachsen dran. Wir sehen: Wir haben dort auch tatsächlich eine Situation, die wenige Vergleiche zulässt.
Die Steuerschätzungen vom September und November haben gezeigt, dass die Vorausschätzungen, die wir von Senatsseite angegeben haben, sich als ziemlich stabil entpuppt haben und insofern auch eine verlässliche Basis im Rahmen dessen, was überhaupt in einer Krise möglich ist, darstellen.
Jetzt ist es so: Wenn es wenige Gewissheiten gibt, kann man den Haushalt aber durchaus daran messen, ob es gelingt, Maßnahmen in die richtige Richtung und richtige
(Sibylle Meister)
Maßnahmen zu treffen. Da will ich mich doch ein bisschen zu Beiträgen in der Debatte äußern: Die Äußerung, die gefallen ist, dass wir das mit den Impfzentren falsch machen – dazu muss man schon ziemlich kleinkariert sein. Es ist doch richtig, Herr Goiny, dass wir jetzt erst mal Impfzentren einrichten, aus dem Boden stampfen, auch wenn der Bund uns gesagt hat: die müssen Mitte Dezember fertig sein – und uns schon schwante, dass es ein bisschen länger dauert. Trotzdem ist es richtig, dass wir das gemacht haben, und wenn die öffentlichen Ankündigungen stimmen, ist auch klar, dass wir diese Impfzentren nur eine begrenzte Zeit brauchen und dann eben auf das Regelsystem setzen.
Also: Augenmaß halten in der Krise bedeutet eben auch, in der Krise so rasch wie möglich zu Regelsystemen zurückzukehren, und genau das steckt hinter dem Konzept. Deswegen ist es auch richtig, und es spricht auch nichts dagegen. Es gibt keine Hinweise in irgendeiner Art und Weise, dass das nicht möglich ist, sondern wenn wie angekündigt die Genehmigungsverfahren für Biontech im Dezember laufen, für Moderna im Januar und für Astrazeneca im Februar, dann bedeutet das, dass dann auch Impfstoffmedikamente zur Verfügung stehen, die eben nicht mehr unter besonderen Bedingungen, mit besonderen Kühlketten usw. bedient werden müssen, sondern die im Regelsystem verimpft werden können. Dann ist es doch viel besser, auf das Regelsystem zu setzen.
Also: Rüsten Sie ab! Rufen Sie weniger die Katastrophe aus, sondern sagen Sie: Vielleicht hat der Senat es richtig gemacht. – Auch bei den Beschaffungen haben wir es richtig gemacht. Das war doch eine schwierige Situation, in der alle gesagt haben: Es wird demnächst die wichtigsten Materialien nicht mehr geben. – Wir haben gestützt auf ein Landesunternehmen – in dem Fall war es Vivantes – durch Partnerkrankenhäuser, wo es dann auch Kontakte zu Lieferanten im Ausland – es war in dem Fall überwiegend China – gab, in großem Stil Lieferungen in Auftrag gegeben.
Und dann hier beckmesserisch zu sagen: Vielleicht hat das eine oder andere nicht geklappt – nein, es ist nicht so: Im Großen und Ganzen hat es geklappt, und wir wussten auch damals, dass wir bei den Preisen ein bisschen drauflegen müssen, weil es eben diese ungeheure Knappheit gab. Das ist in Krisen so, aber dann bedeutet es eben auch, dass es richtig ist, an diesem Punkt Maß zu halten und es an diesem Punkt genau so zu machen, und der Dreimonatsbestand, den wir uns beschafft haben, ist, glaube ich, richtig. Wir setzen ihn immer dann ein, wenn wir ihn brauchen, und füllen ihn dann entsprechend auf. Das nur mal als Beispiel. Also: Richtige Maßnahmen sind darüber abgebildet, und das zeigt: Das sind Maßnahmen, die in die richtige Richtung gehen.
Die Kernelemente des Nachtragshaushalts sind: Wir sehen die deutliche Nettokreditaufnahme 2021. Der
Nachtragshaushalt – das war der Kern der Senatsvorlage im Rahmen der Nachschiebeliste – ist ein Konjunkturprogramm. Konjunkturprogramme müssen befristet, ziel- genau, kreditfinanziert und rasch umsetzbar sein. Damit ist auch klar: Wenn hier manche in Nebensätzen so tun, als hätte der Senat die Idee, er will der Krise nachsparen – nein, hat er nicht, sonst hätte er das so nicht vorgelegt.
Das Ziel davon ist, dass es gelingt, einen möglichst guten Start aus der Krise machen zu können und in der Krise Strukturbrüche zu vermeiden, darüber ist relativ viel geredet worden. Es ist auch bereits eine Vorsorge für Landesunternehmen für dieses Jahr sowie eine Vorsorge für Landesunternehmen im nächsten Jahr von
320 Millionen Euro drin. Es ist – und das ist durchaus ein Schlüsselelement – ein Investitions- und Innovationsfonds enthalten, der mit 450 Millionen Euro ausgestattet zwei Ziele verfolgt: das eine ist das Kofinanzieren der Bundesprogramme – dadurch wird noch mal der Hebel der Investitionen in Berlin erhöht –, und als Zweites innovative Maßnahmen zu unterstützen, wo das jeweils sinnvoll ist. Das muss im Einzelfall entschieden werden, und dazu wird es dann jeweils eine Senatsentscheidung und eine Entscheidung in einem parlamentarischen Gremium geben.
Was aber nicht wirklich nötig ist – das habe ich auch, glaube ich, schon gesagt –, ist eben, zu unterstellen, dass der Senat nicht auf eine antizyklische Fiskalpolitik setzt. Ja, sehr wohl, das tut er. Und es ist, glaube ich, auch ein bisschen unnötig, zu suggerieren, dass man Ausgaben nicht auf den Prüfstand stellen muss. Die fehlenden Einnahmen führen dazu – und das ist für die Zukunft klargeworden –: Wenn Herrn Zillich zum Beispiel sagt: Wir werden in den zukünftigen Jahren mit einer Lücke von 2 Milliarden Euro umgehen müssen –, dann ist es doch richtig, zu schauen: Was macht man in einer solchen Situation? – und nicht zu sagen: Mit der Situation beschäftige ich mich in zwei Jahren. – Deswegen ist es so: Auch wenn Herr Schneider gesagt hat, es kann sein, dass die Innenstädte in große Schwierigkeiten kommen, dann bedeutet das eben auch, dass sich daraus naturwüchsig ein Umprogrammierungsbedarf in Haushalten ergeben wird, wenn wir mehr wissen und sobald wir mehr wissen – aber nicht durch Abwarten selbsttätig geschehen.
Insofern ist es klar: Wir müssen uns alle eingestehen: Wir sind in einer Krise, und wir können auch nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aus der Krise herauskommen. Deswegen: Der Haushalt ist insgesamt, trotz vielleicht auch Unterschieden im Detail – das ist auch in den Beiträgen der Opposition deutlich geworden –, ein mutiger Haushalt, der davon ausgeht, dass Berlin nach der Krise genug Kraft haben soll oder haben wird, die Folgen auch finanziell zu bewältigen.
Damit komme ich zum Morgen: Die Kernaussage von allem, was wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt wissen, ist
(Senator Dr. Matthias Kollatz)
die, dass wir zwar mehr Schulden haben als jemals – Frau Meister hat darauf hingewiesen –, aber es sind eben nicht, wie das im Maximum in Berlin einmal war, 67 Prozent des regionalen Bruttoinlandprodukts, sondern es sind vermutlich etwa 46 Prozent. Genaueres werden wir in Kürze wissen. Nach allem, was wir wissen, wird sich das Steuerloch nach zwei Jahren schließen. Dann werden wir also 2022 die Steuereinnahmen haben, die wir uns 2020 vorgestellt haben, und 2023 die Steuereinnahmen, die wir uns 2021 vorgestellt haben. Es kommt für dieses Morgen darauf an, Entschlossenheit und Augenmaß zu haben. Die Zinsen der erheblichen Kredite, die aufgenommen werden, werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Haushalte in der Zukunft nicht beeinträchtigen – die Tilgungen tun es aber sehr wohl.
Deswegen wird auch Bayern aller Wahrscheinlichkeit nach zwar diesen kraftvollen Beschluss gefasst haben, aber die Mittel gar nicht aufnehmen, weil das, was die dort diskutieren oder diskutiert haben, würde bezogen auf Berlin bedeuten, die zukünftigen Haushalte mit Tilgungszahlungen in der Größenordnung von 1 Milliarde Euro pro Jahr zu belasten, und das kann ernsthaft keiner wollen. Das heißt also: Dieses Konzept des Durchtragens, das wir auch in der Finanzplanung entwickelt haben, bedeutet, dass die Kernvolumina erhalten bleiben – also für die Investitionen, für die Sachausgaben, für die Personalausgaben –, aber es eben auch nicht mehr werden kann für eine Durststrecke von anderthalb bis zwei Jahren. Das ist die richtige Strategie. Ein Ratschlag – klar, der kommt vom Finanzsenator –: Für diejenigen, die jetzt über Versprechungen bei Wahlen nachdenken, könnte der Halbsatz sinnvoll sein, immer nach der Versprechung ein Komma anzufügen – und wir gucken uns dann auch mal an, ob das geht.
Und natürlich hat sich jetzt auch die Frage gestellt – die haben ja auch mehrere Redner angesprochen –: Was brauchen wir noch? – Und da muss man sagen: Durch die Verlängerung der Krise ist es so, dass der wahrscheinlichste Bereich, in dem wir mehr brauchen – das wird öffentlich auch schon bei einzelnen unserer Landesunternehmen diskutiert – tatsächlich der Bereich der Landesunternehmen ist. Dort muss man aber abwarten, wie das ist, weil es natürlich auch dort der bessere Weg wäre, dass zum Beispiel die Freihalteprämien für Krankenhausbetten auch ausreichen, um die Krankenhausmehrkosten abzudecken. Das tun sie zurzeit nicht. Wenn sie ausreichen, dann haben wir weniger Handlungsbedarf. Wenn sie nicht ausreichen, wird einer entstehen.
Damit ist, glaube ich, auch das Thema schon ein bisschen behandelt und erledigt, wobei manche jetzt meinen, feststellen zu müssen, dass die Länder zu wenig tun. Nein, das ist nicht der Fall. Wir haben dort eine Situation, in der – das gilt bei den Flächenbundesländern, das ist dann mehr das Thema der Länder und Kommunen zusammen, bei uns ist es eben insbesondere ein Thema des Landes –
die Anzahl der Unternehmen, die an den Landeshaushalten dranhängen, wo in die Daseinsvorsorge gegebenenfalls durch Verlustausgleiche auch Geld reinfließt – und auch jetzt 2021 reinfließen wird und auch reinfließen muss und auch reinfließen soll –, auf jeden Fall ein wesentlicher Beitrag sein wird, der uns auch, glaube ich, noch das eine oder andere Kopfzerbrechen machen wird. Also wenn es darum geht: Was brauchen wir noch? – wird das das Thema sein, über das wir zu gegebener Zeit reden.
Dann erlaube ich mir jetzt noch eine kleine Bemerkung zu Herrn Goiny: Ihr Gerede zu dem Thema am Beispiel Kultur ist wirklich – also man braucht viel Geduld, um dem zuzuhören,
weil erst der Bund ein Stop-and-Go mit seinen Programmen macht, dann sagen Sie in einem Halbsatz so ein bisschen halblaut: Ja, also der Bund macht das nicht ganz optimal mit der Novemberhilfe. – Leute – der zettelt an, dass da ganze Sektoren in Jahresabschlüsse reingeschoben werden, die faktisch die Insolvenz erzwingen, das ist doch das, was gerade passiert. Und was machen wir jetzt? Da jeder Cent, den wir reingeben, angerechnet wird, das heißt, der Bund kürzt das dann – das ist doch ein Unsinn, die Programme so auszulegen.
Na ja, das ist nun schon im Wesentlichen die Zuständigkeit von einem gewissen Herrn Altmaier, das wird Ihnen auch nicht entgangen sein.
Nein, die Landesfinanzminister haben sich sehr klar zu diesem Thema geäußert, übrigens sogar auch manche von der Union. – Was machen wir denn jetzt? – Wir haben, bevor die Novemberhilfen angeblich unmittelbar in die Auszahlung gingen, noch im Oktober, die Auszahlungen, z. B. an Kulturbetriebe, hinausgeschoben. Wir machen das jetzt wieder: Weil die Novemberhilfen so spät kommen, schieben wir jetzt im Dezember wieder eine Zahlung hinaus, damit sie dann hoffentlich im Januar kommen. Und während wir jetzt hier diese Debatte führen, unterschreiben Klaus Lederer und ich die Bewilligungsbeschlüsse. Das heißt also, wir sind in einer Situation, in der wir an dem Füllen dieser Lücken arbeiten und genau das umsetzen.
Und Sie hier tun so, als lehne sich das Land zurück. Das ist nicht der Fall. Sondern das Gegenteil ist der Fall.
Dann ist es so, wenn es um das Abarbeiten von Neuland geht – – Natürlich wird uns auch im nächsten Jahr die
(Senator Dr. Matthias Kollatz)
Diskussion darüber begleiten: Was ist Konjunktur? Was ist Notfall? Wie sind die Bezirkshaushalte zu behandeln? – Alle diese Fragen bleiben. Alle diese Fragen müssen gelöst werden. Bei Neuland ist man immer gut beraten, auch lernend durch die Welt zu gehen. Die Gutachtenlage entwickelt sich in die Richtung, die der Senat schon vor einiger Zeit angesprochen hat. Wir werden sicher in den folgenden Monaten dabei weiterkommen.
Wenn wir jetzt – das ist dann mein Schlusspunkt – über das reden, was die Message, die Nachricht von heute ist: Vor sechs Jahren hatte ich hier die Ehre, in diesem Haus zu erklären, dass die Strategie des Senats in finanzieller Hinsicht sein wird, dass wir konsolidieren und investieren. Diese Strategie war erfolgreich. Wir haben Spielräume geschaffen, die jetzt gebraucht werden. Wenn wir in einem Jahr in der Dezembersitzung des Parlaments wieder zusammenkommen und wir dann ein gemeinsames Einverständnis darüber haben, dass wir gut aus der Krise herauskommen und Berlin gestärkt aus der Krise hervorgeht, dann haben wir etwas erreicht. Daran muss aber jetzt noch gearbeitet werden. Daran kann über diesen Haushalt gearbeitet werden.
Im Übrigen – das wird Herrn Zillich jetzt vielleicht ein bisschen verblüffen –: Ich gehöre auch zu denen, die das Thema einer Vermögensabgabe unterstützen. Das ist ein gutes Thema für einen neu zu wählenden Bundestag.
Ich wollte nur einen Satz vorlesen:
Werden vergleichbare staatliche Leistungen für den Förderzeitraum angerechnet?
Das ist aus dem Merkblatt des Bundeswirtschaftsministeriums für die Novemberhilfe. – Die Antwort ist ja.
Andere gleichartige Leistungen, wie z. B. die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Das gilt auch für Landesprogramme mit gleichem Förderzeitraum. Dies ist eine Vorgabe des EUBeihilferechts.
Ende des Zitats. – Danke!
Das ist eine Frage, die geht ein bisschen an zwei Senatsmitglieder. Ich werde versuchen, darauf zu antworten. – Zum einen ist es so, dass die Inbetriebnahme des Flughafens reibungslos geklappt hat.
Das ist, glaube ich, etwas, was viele hier im Abgeordnetenhaus nicht vermutet hätten.
Das ist eine gute Nachricht für Berlin. Das ist eine gute Nachricht für die Region. Der Flughafen leidet, wie alle Flughäfen in Deutschland und auch weltweit, unter einer sehr geringen Fluggastzahl. Das heißt, um mal die Dimension zu nennen: Wir sind ungefähr bei 10 Prozent des Vorjahresverkehres. Das heißt also, wenn Sie es in einem Satz zusammenfassen wollen: Bis zur Eröffnung des Flughafens hatten wir Probleme, die keine anderen hatten, nämlich in der Fertigstellung des Flughafens. Das hat auch viele Anstrengungen gekostet. Jetzt haben wir Probleme, die alle haben, und das ist, glaube ich, auch wichtig. Das heißt, diese niedrige Inanspruchnahme haben alle Flughäfen, und das stellt sie auch vor richtig gravierende Probleme.
Umgekehrt bedeutet das, dass bei der verkehrlichen Erreichbarkeit im Sinne der reibungslosen Inbetriebnahme, alles gut gelaufen ist. Das bedeutet aber eben auch: Man muss wissen, mit einer sehr geringen Fluggastzahl. Da hat auch die Verlegung von Tegel an den neuen Standort, also gemischt, Schönefeld und BER oder BER 1 und BER 5 auch reibungslos und gut geklappt. Auch das ist nicht von allen vermutet worden. Wie Sie auch wissen, der Bund fliegt mit seinen Regierungsmaschinen reibungslos von dort.
Die verkehrliche Erreichbarkeit von all diesen Gruppen ist gut gegeben. Zu dem Thema Taxi hat es bereits in der letzten Sitzung eine Frage an die Verkehrssenatorin gegeben. Da ist es so, der jetzt erreichte Stand stellt aus Sicht des Landes Berlin, das hat die Kollegin bereits dargestellt, nicht ein Endergebnis dar, sondern das zum gegenwärtigen Zeitpunkt Erreichbare und Mögliche. Es wird Bemühungen geben, weiter zu verhandeln.
Was aber allen klar sein sollte: Dieser Flughafen, und das ist ein Fortschritt, ist schienengebunden durch den ÖPNV
erreichbar. Das heißt, die übergroße Mehrzahl der Fluggäste wird auch in Zukunft über den schienengebundenen Verkehr an diesen Flughafen kommen. Und das ist ein Fortschritt.
Danke schön! – Alles hängt jetzt erst einmal davon ab, wie rasch es gelingen wird, aus der Coronakrise herauszukommen. Dabei ist es so, dass sich sehr vieles kurzfristig ändert. Wenn es rasch gelingt, das ist vorhin schon in einem Redebeitrag angedeutet worden, zu Impfstoffen zu kommen, wird es wahrscheinlich rasch eine Erholung geben.
Grundsätzlich gibt es schon noch viele offene Fragen zwischen uns auf der nationalen Ebene und auf der regionalen Ebene und der EU-Kommission, über den Rahmen, in dem die Unterstützung der Flughafengesellschaft ablaufen kann. Die Hierarchie ist so, dass es auf der EUEbene quasi einen Beschluss gab, in meinen Worten etwas salopp ausgedrückt, mit dem Sommer 2020 ist die Coronakrise vorbei. Wir wissen nun, dass das nicht der Fall ist. Insofern sind bestimmte mögliche Ausgleichszahlungen von der EU erst einmal auf diesen Zeitraum limitiert worden. Es ist ganz offensichtlich, dass das nicht ausreicht. Über dieses Thema muss weiter verhandelt werden und wird auch weiter verhandelt. In der Zwischenzeit leisten wir, mit Unterstützung des Parlaments, die coronabedingten Unterstützungszahlungen, nur um die geht es, an den Flughafen in der Form von Gesellschafterdarlehen, die eine marktkonforme Vergütung
haben, um beihilferechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Aber das kann keine dauerhafte Lösung sein.
Die Flughafengesellschaft hat zunächst einmal im frühen Herbst ein Management Case vorgeschlagen. Sie legt jetzt etwas präzisiertere Berechnungen vor. Nach diesen Berechnungen wird es länger dauern, bis der Flugverkehr coronabedingt seine Ausgangslage erreicht. Das ist jetzt, glaube ich, wichtig: Der Flughafen kann und muss und wird auch profitabel im operativen Betrieb sein können, wenn er keine Wahnsinnszuwächse hat. Er wird aber nicht profitabel oder auch operativ in schwarzen Zahlen fliegen können bei der dramatischen Unterauslastung, die wir zurzeit sehen. Insofern ist es so, wir werden mit dem Bund und auch der EU darüber reden, was die Maßnahmen sind, und wir werden das Parlament auch immer darüber informieren, was coronabedingt ist und was nicht, und nur für die coronabedingten Maßnahmen wird es einen Ausgleich geben. Den sollte es allerdings auch geben.
Die Dimensionen für dieses Jahr haben wir ja präzisiert. Wir haben im entsprechenden Ausschuss des Parlaments auch deutlich gemacht, wenn diese Mittel nicht vollständig gebraucht werden sollten, dass sie dann mit Mitteln, die 2021 für Coronaausgleich gebraucht werden, verrechnet würden. Das werden wir wissen, sobald die Flughafengesellschaft die Jahresabschlussrechnung vorgelegt hat. Ähnlich werden wir auch für das Folgejahr verfahren.
Ich rechne damit, dass wir in der Größenordnung, die in der Öffentlichkeit diskutiert wird, wenn sich die Lage nicht deutlich nach oben verbessert, einen Unterstützungsbedarf coronabedingt in 2021 von 500 Millionen bis 550 Millionen Euro haben. Da würde es dann so sein, dass der Anteil des Landes Berlin bei 37 Prozent liegt. Der Wunsch, den der Finanzsenator hat, ist, dass es dort möglichst rasch zu einer Erholung kommt, weil der Bedarf dann niedriger ausfällt.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Zunächst einmal ist es aus meiner Sicht sehr begrüßenswert, dass es dieses Angebot gibt, weil das dazu führen kann, dass eines der Ziele, die dieser Senat verfolgt – wie man auch im Koalitionsvertrag nachlesen kann –, dadurch aller Wahrscheinlichkeit nach umgesetzt werden kann.
Das zweite Thema ist: Wie wird jetzt der Zeitplan sein? – Nach dem Angebot muss in einem bestimmten Fristenrahmen, bis zum Juli des nächsten Jahres, entschieden werden, ob das Angebot angenommen wird oder nicht. Ich werde mich dafür stark machen, dass wir versuchen, die Prozesse so zu organisieren, dass wir im Senat und im Abgeordnetenhaus im März und im April über dieses Thema entscheiden können. Es ist wichtig – das ist auch mir wichtig –, dass es darüber zu einer Entscheidung im Abgeordnetenhaus kommt. Das ist der Mechanismus, den wir uns selbst gegeben haben. Das heißt, wenn wir alle Anteile von Stromnetz Berlin erwerben, ist das ein Beteiligungserwerb, und ein solcher gehört nach den Regeln, die es gibt, auch unter die Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses.
Sie haben noch so ein bisschen über den Kaufpreis spekuliert. Dazu findet eine Bewertung statt. Das Bewertungsverfahren, das in dem Angebot vorgegeben ist und das aus meiner Sicht auch ein sinnvolles und in der Branche übliches Verfahren ist, ist das sogenannte RABVerfahren. Da sind dann sogenannte regulierte Werte vorgegeben – in dem Fall geht es dabei insbesondere um das Stromnetz. Dann wird nach einem bestimmten Faktor ein Aufschlag gebildet, der sich insbesondere daraus ergibt, dass ja nicht nur das physikalische Netz übergeht, sondern das gesamte Unternehmen, was im Übrigen auch sinnvoll ist und auch immer klar war, dass das eine Kontinuität in der Betriebsführung sehr viel leichter ermöglicht. – Diese Bewertung gilt es also abzuwarten, und dann weiß man auch den Preis.
Bei der Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus wird Ihnen dieser Preis dann auch bekannt sein. Da er mir aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch nicht bekannt ist, weil diese Begutachtung abzuwarten ist, ist es so: Ich bin mal in einer Pressekonferenz danach gefragt worden von einem Journalisten, der gesagt hat: Na ja, es kursieren Preise zwischen einer und drei Milliarden Euro. – Darauf habe ich gesagt, dass ich schon vermute, dass das ziemlich in der Mitte dieser beiden Werte liegen wird. Da gilt es aber jetzt, das abzuwarten. Ich habe jetzt noch nicht die Beschlussdokumentation gesehen, aber wir haben einen Antrag im Hauptausschuss eingereicht, in dem es um die Finanzierung des entsprechenden Gutachtens – Fairness Opinion – geht.
Es ist wichtig, dass es in Deutschland seit langer Zeit eine Trennung zwischen den Themen Netz und Erzeugung gegeben hat. Was hier zum Kauf steht, ist das Netz. Dieses Netz ist reguliert. Es ist jetzt reguliert und wird auch zukünftig reguliert sein. Das heißt also, alle Erzeuger – wer auch immer – haben die Möglichkeit, das, was sie erzeugen, in das Netz einzuleiten und zum Kauf feilzubieten – in Berlin haben wir über 200 Anbieter –, und das wird auch in Zukunft so sein.
Das Netz spielt aber bei der Energiewende durchaus nicht nur eine neutrale Rolle, sondern die Investitionen in das Netz geschehen zum einen unter dem Gesichtspunkt von Energieeffizienz, zum anderen aber auch unter dem Gesichtspunkt, dass über das Netz natürlich Entwicklungen unterstützt werden – um nur ein Beispiel anzusprechen – wie die von Ladepunkten für die E-Mobilität und Ähnliches. Dort kann ein Netz eben auch durchaus zusätzliche Aufgaben übernehmen und auch unterstützen oder dieses eben in einem geringeren Umfang tun. Wir werden uns
darum bemühen, uns in den Planungen, die wir selbst für Berlin machen, zu überlegen, wo dann Investitionsschwerpunkte liegen.
Dass es aber Schwierigkeiten gäbe, dass diejenigen, die jetzt Strom erzeugen, bei einer anderen Eignerschaft Schwierigkeiten hätten, ihren Strom über das Netz anzubieten, ist definitiv nicht der Fall. Das hat man im Übrigen auch gesehen: Diese ganzen Vorhaben, die schon seit Jahrzehnten in Deutschland diskutiert und auch umgesetzt sind mit der Entkopplung von der Netzstruktur und der Erzeugungsstruktur, bleiben in Berlin bestehen – und sie sind ja jetzt auch die Grundlage. Deswegen heißt das Unternehmen, das uns angeboten worden ist, übrigens Stromnetz GmbH, und das ist definitiv von der Erzeugungsstruktur abgekoppelt.
Herr Abgeordneter! Ich erlaube mir den Hinweis, dass das zwei Fragen waren. Ich versuche, sie trotzdem zu beantworten.
Die Refinanzierung ohne Haushaltsmittel ist grundsätzlich möglich.
Wir werden das auf jeden Fall auch in diesem Sinne prüfen. Selbst wenn es über den Haushalt erfolgen würde, was nicht beabsichtigt ist, würde dies dann aber auch nicht auf die Schuldenbremse zählen. Auch dieser Hinweis ist ja vielleicht nicht ganz unwichtig.
Warum macht eine Finanzierung außerhalb des Haushalts Sinn? Sie spielen wahrscheinlich auf die erfolgreiche Finanzierung bei den Wasserbetrieben an. – Wir erwerben ein Unternehmen, das jetzt profitabel ist und auch in Zukunft profitabel sein soll. Die Gewinne werden dann
(Senator Dr. Matthias Kollatz)
eben zukünftig nicht in den Hauptsitz des bisherigen Eignerunternehmens überwiesen – das wäre jetzt nach Stockholm –, sondern werden in Zukunft dann zu einem Teil genutzt, um die Finanzierung zu bezahlen.
Das heißt, das fließt dann in einen Berliner Kreislauf. Gleichzeitig streben wir durchaus an, das habe ich eben schon in der Antwort auf die Frage Ihres Abgeordnetenhauskollegen gesagt, auch die Investitionen zu erhöhen.
Die zweite Frage war?
Die zweite Frage bezog sich auf die Mitarbeiter. Bei den Mitarbeitern ist es so, dass es erst einmal wichtig ist, dass die Mitarbeiter, die direkt beim Stromnetz sind, wenn wir „Stromnetz“ erwerben, die sind erst einmal automatisch auch im Berliner Verbund. Für die Mitarbeiter ist die Frage von vornherein klar. Insofern ist das etwas, was eine wichtige Sicherheit gibt. Ich werde mich im weiteren Verlauf auf jeden Fall dafür aussprechen, dass wir dort ein deutliches Kontinuitätssignal senden, das heißt, dass wir daran interessiert sind, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort bleiben.
Es gibt dann noch eine weitere Gruppe von Mitarbeitern, die im weiteren Verlauf der Umsetzung des Kaufprozesses definiert werden muss. Da spielt dann auch Vattenfall eine wichtige Rolle. Das beschreiben die als einen Carveout-Prozess. Worauf stützt der sich? – Es gibt ja Mitarbeiter, die im Konzernverbund für Stromnetz Berlin arbeiten. Da macht es dann durchaus Sinn, das kann zum Beispiel in einem Callcenter der Fall sein, das kann auch bei Buchführung oder anderen Aufgaben der Fall sein, und bietet sich an zu sagen: Okay, diesen Mitarbeitern machen wir auch das Angebot, zu „Stromnetz“ zu gehen oder zu einer anderen von uns benannten Firma. Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass wir auch diese Angebote annehmen. Warum? – Damit für die Beschäftigten klar ist, dass niemand auf der Strecke bleibt, sondern die bleiben dann entweder im VattenfallVerbund und nehmen Aufgaben für Vattenfall wahr, oder sie kommen zu uns und nehmen dann Aufgaben bei uns wahr. Für uns ist ein Thema, dass damit auf Beschäftigteninteressen sinnvoll reagiert wird, und das andere Thema ist, dass das für eine bruchlose Übernahme der Aufgabe leichter ist, es mit den Leuten zu machen, zum Beispiel in der Buchführung, die es bisher auch gemacht haben. Deshalb ist es so, es bleibt dabei keiner auf der Strecke, aber es haben dann auch ein Stück weit die Beschäftigten selbst in der Hand, ob sie zu uns kommen wollen oder nicht.
Für den Fall, dass es einige – ich hoffe, wenige – gibt, die nicht zu uns kommen wollen, wäre dann die Situation so, dass sich ein Landesunternehmen, nämlich Berlin Energie, darauf vorbereitet hat, diese Aufgabe zu übernehmen und natürlich in einem solchen Fall die Lücke mit den
Partnern, die sie haben, schließen könnte. Aber ich glaube, es wird gar nicht zu dieser Lücke kommen. – ich hoffe, damit ist die Frage beantwortet.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Scheeres hat viel für die Aufarbeitung getan und tut es auch weiterhin. Wir haben uns im Rahmen dieser Diskussion auf einen Fonds verständigt, um zum einen klarzulegen, dass der Senat Verantwortung auch für Verjährtes übernimmt, und um zum anderen mit den Betroffenen eine Lösung außerhalb politischer Bühnen zu finden, und das ist wirklich sachgerecht.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich muss gestehen, dass ich den Hintergrund der Frage nicht nachvollziehen
(Senator Andreas Geisel)
kann. Erstens ist es so, dass natürlich immer dann, wenn es irgendwelche Beschwerden oder Konfliktfälle gäbe, diese von meinem Haus bearbeitet würden. Sie sind auch von meinem Haus bearbeitet worden. Ein wesentlicher Punkt, der allerdings in Änderung zu dem zu setzen wäre, was Sie in Ihrem letzten Halbsatz formuliert haben: Wir haben uns sehr wohl darum bemüht, auch gerade in der Coronazeit, in der wir die Verwaltung auf eine Präsenzfunktion von maximal 20 Prozent heruntergefahren haben, in der Zusammenarbeit der Dienststellenleitungen und der Personalvertretungen handlungsfähig zu bleiben, auch dort, wo es durchaus Beschwerden aufgrund des bestehenden Personalvertretungsrechts gab und gibt. Das ist übrigens ein Thema, das es nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene gibt. Wir haben in Gesprächen mit dem Hauptpersonalrat Wege gefunden, dass sowohl die Personalvertretungen handlungsfähig geblieben sind als auch die Dienststellenleitungen.
Denn, Hand aufs Herz, das wissen Sie ja auch: Als das Personalvertretungsgesetz geschrieben worden ist, hat man eine solche Situation gerade nicht vor Augen gehabt. Das heißt, es ging darum sicherzustellen, dass sowohl die Personalvertretungen als auch die Dienststellenleitungen handlungsfähig bleiben in einer Situation, in der nicht im gewohnten Umfang Präsenzsitzungen möglich sind. Das ist gut gelungen. – Danke!
Danke schön! – Sie beziehen sich auf einen konkreten Fall. Der ist mir jetzt aktuell nicht bekannt. Wir gehen dem gern nach.
Natürlich kommt es immer auch mal zu rechtlichen Konflikten, dafür ist übrigens auch das Rechtssystem da, zwischen Personalvertretungen und den jeweiligen Dienststellen. Ein Thema, das hier auch einmal im Haus bekannt geworden ist, wo es einen solchen Konflikt gab, war, als die Gesundheitssenatorin und ich uns zu dem Thema öffentlicher Gesundheitsdienst und die Entlohnung positioniert haben. Da hat zum Beispiel der Hauptpersonalrat die Zustimmung dafür nicht gegeben und dann sind wir in das dafür vorgesehene Schlichtungsverfahren gezogen. Solche Themen gibt es natürlich immer mal.
Mir ist keine Gerichtsentscheidung bekannt, wo systematische Verstöße gegen Beteiligungsrechte, das war, glaube ich, die Frage von Herrn Schneider, ein Thema sind. Wenn es das aus Ihrer Sicht gäbe, bin ich für Hinweise Ihrerseits dankbar, denn es ist dezidiert nicht der Wille des Senats.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie können sicher sein, dass wir bei allen Institutionen, an denen das Land beteiligt ist, auf das Thema Hygienekonzepte achten.
Und was auch klar ist, ist, dass der Flughafen dazugehört. Insofern wird diese Frage natürlich auch ein Gegenstand der Vorbereitung auf die Eröffnung sein. Ich kann das, was in dem Artikel steht, den Sie angesprochen haben, ausdrücklich nicht bestätigen.
Wie ich bereits sagte, befinden wir uns in der Vorbereitung der Eröffnung. Das gehört einfach zu dem Teil von Eröffnungsvorbereitung. Die Eröffnungsvorbereitungen sind noch nicht abgeschlossen.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich habe den Eindruck, dass einigen von Ihnen irgendwie die Lebensaufgabe verloren geht.
Ich weiß, dass hier im Haus immer gesagt worden ist: Wir haben Riesensorgen auf der Baustelle –, und ich weiß auch, dass hier im Haus immer gesagt worden ist: Der wird auf jeden Fall nicht eröffnet. – Ich weiß, dass hier im Haus auch immer gesagt worden ist: Motten Sie das Ding doch ein und planen Sie ganz neu irgendwo anders. – Ich habe hier immer gesagt: Wir setzen auf den beschwerlichen, mühevollen Weg, diese Baustelle, bei der ganz viele Fehler gemacht worden sind, fertigzustellen.
Sie ist fertiggestellt.
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
Die Eröffnung ist geplant, das habe ich hier jetzt auch mehrmals erzählt, zum 31. Oktober dieses Jahres. Wir werden viele von Ihnen dort auf der offiziellen Eröffnungsveranstaltung sehen. Ich rate Ihnen, dass sie dann auch spätestens in der Realität ankommen. Das wäre wirklich der Ratschlag.
Dass auf dieser Baustelle viele Fehler gemacht worden sind, ist doch völlig unstrittig. Das habe ich doch hier nun gerade überhaupt nicht infrage gestellt. Das war sogar Teil meines Satzes. Aber dann so zu tun und zu versuchen, davon zu leben, als kämen wir jetzt nicht irgendwann zu diesem Ergebnis, dass er am 31. Oktober geöffnet wird, ist doch einfach Realitätsverweigerung. Insofern ist es so: Jawohl, er wird am 31. Oktober eröffnet.
Bei dem Thema „viel zu klein“ habe ich immer zur Vorsicht geraten und immer auf die Unsicherheiten von Prognosen verwiesen. Die gegenwärtige Situation ist jedenfalls die, dass wir Flugbewegungen haben, die in der Größenordnung von 25 Prozent des Normalzustandes von Passagieren liegen. Es ist, das sage ich auch ausdrücklich, bedauerlicherweise nicht damit zu rechnen, dass wir dort einen Riesensprung nach oben haben bis zur Eröffnung. Die Flughäfen planen deutschlandweit für das ganze Folgejahr eher in der Größenordnung von 50 Prozent der Fluggäste im Verhältnis zu dem, was sie 2019 hatten. Insofern bin ich ganz gespannt darauf, wann Sie frohlockend sagen, dass der Senat ungeheuer klug war, weil dieser Flughafen dann weniger Überkapazitäten hat als der in anderen Ländern, wo man nicht ganz so klug war.
Danke schön, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, dass ich damit heute beginne, aber es scheint nötig zu sein: Der Senat von Berlin hat Vertrauen zu Herrn Lütke Daldrup, auch wenn Herr Czaja, Herr Sebastian Czaja, nicht sein Bruder, das ist mir auch wichtig, das Gegenteil hier fordert.
Er hat mit seinem Team die Fertigstellung des BER hinbekommen. Das Projekt ist teuer, weil neun Jahre zu spät. Es ist auch viel falsch gemacht worden.
Aber Herr Czaja hat noch vor Kurzem behauptet, dass die für Oktober 2020 geplante Eröffnung spätestens im Frühjahr 2020 krachend platzen würde – Zitat dieses Herrn Czaja.
Es ist schlichtweg sachfremd aus Frust darüber, dass Herr Lütke Daldrup mit seinem Team geliefert hat und die Träume der FDP geplatzt sind, seine Beurlaubung zu fordern. Das weise ich auch hiermit zurück.
Als Zweites: Es ist sachfremd, um nicht absurd zu sagen, in der jetzigen Situation solle man die Cashcow Tegel offen halten. Richtig ist, Tegel trägt in der gegenwärtigen Situation, wo der BER eben nicht eröffnet ist, zum Jahresergebnis deutlich positiv bei. Aber wenn die Studie, die Czaja zitiert, zuträfe, liegen die Passagierzahlen bei 32 – Minimalvariante – bis 39 Millionen Passagieren 2025. Das kann nun zweifelsfrei der Zwei-bis-dreiTerminal-Flughafen BER Willy Brandt fliegen. Wenn zusätzlich Tegel offen gehalten würde, wäre das jedenfalls eine zusätzliche Finanzbelastung. Das ist völlig zwingend.
Es geht auch nicht rechtlich, und das weiß auch dieser Herr Czaja. Also mein Ratschlag: Lassen Sie diesen Vorschlag besser stecken!
Drittens: Ja, sehr geehrte Damen und Herren der FDP, es gibt jetzt vermutlich tatsächlich zeitliche Reserven in der Eröffnung bis zum 31. Oktober. Das ist aber eher ein Erfolg von Herrn Lütke Daldrup mit seinem Team und nichts, was man kritisieren sollte. Vielleicht geht es tatsächlich vier Wochen schneller, wenn man die rein technische Zeit sieht. Dann sollten Sie aber, vielleicht empfiehlt sich da auch ein Gespräch mit der CDU, aufhören, den Bund aufzufordern, die temporäre Schließung von Tegel zu blockieren oder zu hintertreiben. Übrigens ein kleiner Hinweis: Die EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands beginnt für Herrn Scheuer völlig überraschenderweise am 1. Juli des Jahres. Also das ist doch Quatsch.
Dann komme ich jetzt mal zu den Zahlen – das ist der vierte Punkt: In der Studie, die Herr Czaja zitiert, wird das operative Ergebnis für 2019, das bei minus 95 Millionen Euro liegt, über das wir im Übrigen regelmäßig berichten, so viel zum Thema Transparenz – das liegt eben nicht bei minus 193 Millionen, aber auf 100 Millionen kommt es da irgendwie offensichtlich nicht an.
Der Schallschutz wird über 40 Jahre abgeschrieben. Darauf hat ein Redner schon hingewiesen. Das wird aber in der Studie so dargestellt, als findet das nicht statt, und einfach mal als Ausgabe von 370 Millionen 2020 eingebucht. Der geplante Liquiditätsabfluss für Schallschutz im Jahr 2020 beträgt 34 Millionen. Die Abschreibung der 370 Millionen, selbst wenn das richtig wäre, darauf ist auch schon hingewiesen worden, wäre knapp 10 Millionen. Also auf 350 Millionen scheint es da nicht anzukommen. Erst kommt es auf 100 Millionen nicht an, dann kommt es auf 350 Millionen nicht an.
Dann wird die Erlössituation schlichtweg falsch dargestellt. Natürlich ist das auch kritisiert worden, und es hat etwas damit zu tun, dass es auch sinnvoll ist, über Flughafengebühren dazu beizutragen, dass sich Verkehrs
(Harald Moritz)
ströme richtig lenken. Deswegen ist es auch richtig, und es ist im Übrigen genehmigt, dass sich die Erlössituation an dem neuen Terminal von etwa 12 Euro pro Passagier auf künftig ungefähr 18 Euro pro Passagier verbessert. Das sind 50 Prozent mehr. Damit man im Kopf mitrechnen kann, lasse ich mal die Nachkommastellen weg. Bei 40 Millionen Passagieren macht das 240 Millionen Euro mehr. Darauf kommt es aber offensichtlich auch nicht an. Wer das dann alles addiert, stellt fest: Oh Wunder, in der wundersamen Studie, die zitiert wird, landet man nicht mehr bei negativen Zahlen, sondern man landet im schwarzen Bereich.
Wenn man sich dann – und das ist jetzt der fünfte Punkt – die Mühe macht, in die Studien zu gucken, die dieser Herr Czaja bisher zitiert hat, dann ist es so: In der Ryanair-Frontier-Studie ging man von 50 Millionen Passagieren aus. Dann wären es 300 Millionen mehr. Deswegen braucht man auch nicht – wie der Redner von der AfD gesagt hat – die Erlöse von 55 Euro pro Passagier wie in Frankfurt. Natürlich ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, wie man die Erlössituation verbessert, und da muss viel passieren. Aber dass die Erhöhung der Landeentgelte auch unter dem Gesichtspunkt von Verkehrslenkungsaspekten ein richtiger Weg ist, glaube ich, unstrittig.
Damit komme ich zum fünften Punkt: Klar geht es auch um das Wachstum von Passagierzahlen. Mehr Passagiere sind gut für Berlin, und es ist für Berlin auch gut, wenn es endlich zu der Eröffnung des Flughafens kommt. Es ist auch von den Wirtschaftsverbänden nicht völlig grundlos darauf hingewiesen worden, dass die jetzige Situation besser ist, als sie vielleicht früher mal war. Aber die Situation wird deutlich besser, wenn es einen Flughafen gibt, und der Blick auf vergangene Krisen zeigt: Es gibt nach Krisen wieder Wachstum. Es kann aber gut sein, dass das Wachstum langsamer ausfällt. Und es kann auch gut sein, dass durch verkehrslenkende Maßnahmen und wachsendes Klimabewusstsein das Wachstum geringer ausfällt als in bisherigen Prognosen. Klar muss man das einbeziehen. Deswegen ist es die Aufgabe, der sich auch das Land Berlin als einer von drei Gesellschaftern stellt, den Flughafen operativ in schwarze Zahlen zu führen.
Es ist aber – in Richtung CDU – wirklich sachfremd – um nicht zu sagen, absurd –, den Flughafen jetzt zu wesentlichen Teilen zu privatisieren. Das Konzept kennen wir doch aus der Vergangenheit: In einer Situation, wo Sie behaupten – ich meine, unrichtigerweise –, von 1,5 Milliarden Nachschussbedarf und dramatischer Überschuldung auszugehen, führt eine Privatisierung zu einem klaren Ergebnis; das weiß man aus der Vergangenheit: Da werden Verluste sozialisiert, und anschließend werden Gewinne privatisiert. Das kann doch nicht die Logik sein!
Die Aufgabe, der wir uns stellen müssen, ist, den Flughafen operativ in schwarze Zahlen zu führen, und das wird auch gelingen.
Damit komme ich noch kurz zum Thema Corona: Richtig ist, dass die Coronasituation für alle Flughäfen dramatisch ist. Im April 2019 wurden über zwei Millionen Fluggäste abgefertigt – dieses Jahr waren es im Monat April gerade mal 20 000.
Das ist ein Minus von 99 Prozent, und das hat nun wirklich nichts damit zu tun, dass der Senat die Coronakrise erfunden hätte.
Das heißt: Bei allen Flughäfen in Deutschland fehlt damit ein wesentliches Element der Geschäftsgrundlage, und deswegen ist es so, dass ich im ersten Nachtragshaushalt diesem Parlament eine Unterstützungsmaßnahme für diese operativen Verluste von 111 Millionen vorgelegt habe. Jetzt kann man sich mal überlegen – wir wissen ja alle nicht, wie das weitergeht:
Aber es ist klar so, dass die nur für die operativen Verluste, die durch die Coronakrise entstehen, eingesetzt werden dürfen, für nichts anderes. Alles andere wäre auch mit dem Beihilferecht der EU nur schwer zu vereinbaren.
Insofern ist so: Machen Sie bitte manchmal eine Kopfrechnung! Wenn uns im Monat über 2 Millionen Passagiere fehlen, dann fehlen uns über 2 Millionen Mal die Erträge von 12 Euro, und wenn Sie annehmen, das würde über zwölf Monate passieren, dann landen Sie bei einer noch größeren Summe.
Insofern ist völlig klar: Wir reden hier über eine Situation, die alle Flughäfen erwischt, für alle Flughäfen schwierig ist und gelöst werden muss. Da sage ich ausdrücklich: Das gilt entsprechend auch für andere Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist. Da müssen wir bei allen überlegen, wie wir durch die Krise kommen. Da wird es im zweiten Nachtrag für Unternehmen – das wurde von den Rednern der Grünen-Fraktion gesagt – einen Vorschlag geben.
Insofern komme ich zum Schluss: Die Struktur des Unternehmens und die Strategie müssen in der Situation, wo es um den Erfolg der Inbetriebnahme geht, und in der Situation, in der wir sind, angeschaut und bewertet werden.
Das wird nicht nur in der internen Küche des Flughafens gekocht werden.
(Senator Dr. Matthias Kollatz)
Es macht aber keinen Sinn, nachdem einem jetzt sein Lieblingsthema weggebrochen ist, ein anderes Drama zu erfinden, das es so nicht gibt. Der Flughafen wird sich den Herausforderungen stellen. Das wird nicht nur in der internen Küche des Flughafens ausgekocht werden; das wird auch in Diskussionen des Parlaments hier stattfinden.
Aber – und das zum Schluss: Sie haben das Bild des Odysseus gebraucht. Sie haben nur eins vergessen: Odysseus kam an – er kam an. – Danke!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich finde den Hintergrund der Frage ein bisschen erstaunlich, aber ich wiederhole das gerne, was ich heute Morgen gesagt habe, als ich, wie ich auch fand, erstaunlicherweise von einem Radiosender danach gefragt worden bin. Ich habe gesagt: Es hat ein Gespräch stattgefunden, und es ist vereinbart worden, dass weitere Gespräche stattfinden. Das ist ein ganz normaler Vorgang im Zusammenhang mit einer Haushaltseinbringung. Das heißt, die Haushaltseinbringung ist, na klar, eine Angelegenheit des Senats, und ich habe ja auch hier im Haus schon gesagt, dass ich beabsichtige, dem Senat am 26. Mai einen Haushalt vorzulegen. Einen wesentlichen Bestandteil, um den Rahmen zu erkennen, erwarten wir von der Steuerschätzung, wo die Bundeswerte heute durch Herrn Finanzminister Olaf Scholz bekannt gegeben werden. Wir werden die Regionalisierungszahlen wahrscheinlich heute spät am Abend haben. Also werde ich die morgen veröffentlichen. Insofern ist es so, dass wir dann wesentliche Voraussetzungen haben. Die hatten wir übrigens gestern noch nicht.
Dann geht es so weiter: Nachdem der Senat über einen Nachtragshaushalt beschlossen hat, muss er natürlich auch hier im Haus beraten werden, und da ist es dann auch wichtig und sinnvoll, dass sich Fraktionsvorsitzende vorher informieren und eine Meinung bilden und vielleicht auch den einen oder anderen Hinweis geben. Also insofern können Sie sich sicher sein, dass ich einen kommunikativen Ansatz verfolge.
Also, ich bin optimistisch, für meine Vorschläge eine Mehrheit im Senat zu finden.
Danke schön für die Frage! – Jawohl, das deutet das wichtige Spannungsfeld an, in dem wir jetzt handeln. Wir sind ganz offensichtlich in einer Krisensituation, und es kann ganz offensichtlich kein „Weiter so!“ geben. Es wird auch nicht helfen, die Augen fest zuzumachen, sondern die Krise ist da. Das wird sich auch durch die Steuerzahlen, die heute bekannt gegeben werden, erweisen. Mein Haus hat deshalb vor etwa zwei Wochen eine Modellrechnung gefertigt, ohne die Zahlen zu kennen, und nach dieser Modellrechnung zeigt sich, dass wir deutliche Steuerausfälle sehen werden über den gesamten Zeitraum der Finanzplanung. Das heißt also, wir werden dieses Jahr rabiate Steuerausfälle sehen. Selbst wenn es, was ich sehr wünsche und wozu wir, wenn auch bescheiden, durch unser Handeln in Berlin etwas beitragen können, im nächsten Jahr einen deutlichen Aufschwung gibt, wird es deutliche Steuerausfälle geben, und das wird dann in abgeschwächter Form auch noch in den Jahren 2022 und
2023 so sein. Die Steuerausfälle werden den gesamten Zeitraum der Finanzplanung umfassen.
Dann haben Sie noch die Themen Schuldenaufnahme und Rückzahlung angesprochen. Jawohl, das ist eine Situation, in der ich auch glaube, dass es notwendig ist, auch entschlossen Kredite aufzunehmen, um etwas für das Thema Aufschwung zu tun, und auch, um etwas für das Thema „In der Krise überstehen können“ zu tun. Da spielt zum Beispiel auch so etwas wie dieses CovidBehandlungszentrum eine Rolle. Das muss ja dann auch alles finanziert werden. Ich bin entschlossen, das zu tun. Aber für die Zukunft gilt es dann Folgendes zu beachten: Jawohl, die Haushalte werden für mindestens ein Jahrzehnt dann enger werden – für die Zukunft. Das ist völlig klar, das ist eine zwingende Krisenfolge.
Und, jawohl, es ist so: Die Rückzahlungen werden, je nachdem, welche Tilgungsdauern gewählt werden, auch weitreichend in die Zukunft Belastungen haben. Ein vernünftiger Tilgungszeitraum: Da kann man jetzt schlecht Gesetzmäßigkeiten anführen, es ist aber so, dass sich die große Finanzkrise 2008 steuerlich massiv negativ ausgewirkt hat. Wir haben jetzt 2020. Das gibt also einen Hinweis darauf, dass wir nicht in einer krisenfreien Zeit leben. Deswegen ist es auch sinnvoll, das ein Stück weit danach auszurichten. Diese Rückzahlungen werden diese politische Generation und auch die Nachfolger belasten. Da gilt es, dafür ein verantwortungsvolles Konzept zu entwickeln. Da sind wir dran.
Einen Vorteil haben wir gegenüber der Krisensituation, die zum Beispiel damals durch den großen Skandal der Bankgesellschaft ausgelöst wurde: Uns werden dieses Mal nicht die Zinsen erdrücken, sondern es wird mehr das Thema der Rückzahlungen sein. Wenn wir verantwortungsvoll handeln, werden wir – da bin ich auch optimistisch – in einem großen Umfang Geld am Kapitalmarkt bekommen. Wir dürfen aber auch nicht riskieren, dass wir dort außer Rand und Band geraten, wie es zum Beispiel die FDP heute in einem Antrag vorschlagen wird.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich will eine ganz kurze Vorbemerkung machen, das ist mir ein Anliegen. Ich will dem Team am Flughafen, geführt von Herrn Lütke Daldrup, das in diesen Tagen einen Riesenmeilenstein bewältigt hat, den Dank aussprechen, denn über den BER ist in diesem Haus so viel diskutiert worden; es haben auch viele, glaube ich, nicht mehr damit gerechnet, dass es zu den Nachrichten kommt, wie es jetzt geht. Deswegen ist das auch wichtig.
Herr Lütke Daldrup hat im März 2017 sein Amt angetreten. Ich habe die Gesellschafterverantwortung für das Land Berlin zeitgleich übernommen. Es gab eine Grundsatzvereinbarung zwischen ihm und mir. Das war, es wird keine bauliche Veränderung an diesem Terminal mehr vorgenommen. Das war wichtig, eben nicht zu sagen: Wir machen noch mal hier eine Erweiterung und dort eine Teilerweiterung; außerdem wäre dort noch ein Ge
päckband ganz nett. Sondern wir haben gesagt, es wird keine Veränderung mehr vorgenommen. Das Bauwerk wird jetzt so fertiggestellt. Im August 2019 begann der TÜV mit den Abnahmen, und diese wurden im April 2020 beendet. Am 28. April hat die zuständige Baubehörde in Brandenburg die Baugenehmigung erteilt – das ist in dem Fall also, genauer, technisch gesprochen, eine Nutzungsfreigabe. Das ist auch keine teilweise oder vorläufige Nutzungsfreigabe. Das bedeutet jetzt: Rein rechtlich ist der Flughafen keine Baustelle mehr, sondern rein rechtlich geht es jetzt nur noch um die Betriebsaufnahme. Die Betriebsaufnahme wird jetzt vorbereitet. Es ist auch wichtig, jetzt nicht übermütig zu werden. Deswegen hat sich die Flughafengesellschaft dafür auch – wie ich finde vernünftigerweise – einige Monate Zeit gelassen. Deswegen ist der Eröffnungstermin auf Ende Oktober festgelegt. Damit es gut läuft, steht der Zeitrahmen ab sofort bis dahin zur Verfügung. – Insofern eine gute Nachricht: Der Flughafen ist im Plan.
Herr Abgeordneter! Sie haben eben schon an dem bemühten Lächeln der Opposition gesehen, dass dort nun manchen ein Lebensthema fehlt.
Insofern wäre dort vielleicht einmal Nachdenken angesagt. Viele erinnern sich noch daran, dass zum Beispiel aus den Reihen der CDU-Fraktion heraus mehrmals im Abgeordnetenhaus versucht worden ist, einen Popanz
aufzubauen, einen Strohmann aufzubauen, um denselben dann umzuhauen,
indem man gesagt hat: Wenn der Senat jetzt nicht garantieren kann, dass der Termin dann und dann ist, dann wird er nicht stattfinden. – Ich erinnere mich auch noch daran, dass ich im RBB gehört habe, wie Herr Sebastian Czaja Ende 2019, also als die TÜV-Abnahmeprozeduren liefen, davon gesprochen hat:
Diese uns bereits von alten Eröffnungsankündigungen bekannte Salamitaktik wird ihren großen Knall im Frühjahr 2020
das ist jetzt –
finden, wenn die Nutzungsfreigabe nicht erteilt werden kann.
Da waren sich also ganz viele ganz sicher. Das ist vielleicht einmal ein Anlass, um nachzudenken. – Natürlich, wir sind diesen Weg des mühsamen Fertigstellens und des mühsamen Arbeitens gegangen. Dabei war auch immer richtig, dass wir hier gesagt haben: Nein, wir garantieren nichts, aber wir arbeiten daran und setzen darauf, dass es klappt.
Nein, das bin ich nicht. Ich bin aber mit dem zweiten Teil Ihrer Frage sehr einverstanden. Man muss sich jetzt erst einmal darauf konzentrieren, das Ding ordentlich zu betreiben, und dazu gehört eben, dass die Lage bei allen Flughäfen in Deutschland zurzeit extrem schwierig ist. Wir haben ungefähr ein Prozent der Fluggäste im Vergleich zum Vorjahr. Das gilt auch für Berlin. Es gibt ja auch Mitglieder dieses Hauses, die jetzt geäußert haben, dass sie meinen, die Fluggastzahlen werden steil steigen, spätestens im Mai erheblich. – Also, liebe Leute! Das Auswärtige Amt hat gerade gestern die für alle Länder geltende Reisewarnung – das ist das stärkste Mittel, das die Bundesregierung hat – verlängert, und zwar über den Mai hinaus bis Juni.
Es geht jetzt darum, den BER ordentlich zu betreiben und alles dafür zu tun, dass der Flughafen operativ mit positiven Ergebnissen arbeitet – gegenwärtig kann er das nicht. Jetzt aber zu sagen, wir wissen schon genau, wie die Zukunft aussieht, ist eben auch falsch, sondern zu einer weltoffenen Metropole gehört aus meiner Sicht auch, dass wir dem Flughafen durchaus Entwicklungschancen geben. Das ist durchaus auch in allen Planungen, die wir ja haben, so angelegt, aber – darin sind wir wiederum einer Meinung –, jetzt und wahrscheinlich auch ab Oktober steht erst einmal für eine gewisse Zeit im Mittelpunkt, den Flughafen operativ in die schwarzen Zahlen zu führen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Man kann es, glaube ich, kurz machen: Der Senat plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Haushaltssperren. Der Senat plant, einen zweiten Nachtrag vorzulegen. Dieser zweite Nachtrag wird, wenn er vom Senat beschlossen ist – geplant ist der 26. Mai –, diesem Haus zur Beratung vorgelesen – vorgelegt.
Vielleicht auch vorgelesen! –
Genau! – Aber in diesem Nachtragshaushaltswerk sind natürlich Ausgaben, aber auch Einsparpositionen in Einzelfällen vorgesehen.
Auch dieses kann ich nicht bestätigen, um es mal zurückhaltend auszudrücken.
Ich führe in meiner Eigenschaft als der Verantwortliche für das Personal des Landes regelmäßig Gespräche mit dem Hauptpersonalrat, und die Befürchtung, von der Sie hier fabulieren, wird mir definitiv nicht vorgetragen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Der Hauptpersonalrat weiß, und die Krankenhäuser des Landes wissen das auch, dass das Land das finanzielle Engagement gerade in die Teile, die Sie angesprochen haben, erhöht hat, und ein ganz kleiner Teil davon ist zum Beispiel, dass der Regierende Bürgermeister die Initiative ergriffen hat, dass es eine Anerkennungsprämie gerade für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Bereichen in den öffentlichen Krankenhäusern arbeiten, in denen Corona eine Rolle spielt, in Höhe von dreimal 150 Euro im Monat gibt. Es ist im Übrigen sicherlich auch Ihnen nicht entgangen – und deshalb verstehe ich auch die Frage nicht –, dass das Land über den ersten Nachtragshaushalt, der Ihnen ja zur Beratung vorliegt, bei dem Thema der Investitionen und auch gerade bei den coronabedingten Investitionen mehr Mittel zur Verfügung stellt.
Darauf hat, glaube ich, Herr Geisel vorhin schon geantwortet. Er hat nämlich gesagt, dass er dort ein Konzept hat und dieses Konzept in die Beratungen um den zweiten Nachtragshaushalt einbringen wird. Wir haben dazu ein Chefgespräch terminiert, und dieses Chefgespräch wird ein Ergebnis haben, und zur allgemeinen Überraschung sage ich hier noch einmal: Der zweite Nachtrag soll am 26. Mai im Senat vorgelegt und, so der Senat diese Vorlage gut findet, beschlossen werden. Danach geht er hier ans Haus.
Danke schön, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Abgeordnete! Die Coronakrise ist das bestimmende Thema. Soweit wir das bisher überblicken, ist die Krise wirtschaftlich gesehen tiefer als 2009 die Finanzkrise. Nach 2009 gelang – das war für Deutschland wichtig – eine rasche
Erholung im Jahr 2010. Das heißt, es geht auch bei dem, was wir mit Haushalten tun, darum, Möglichkeiten zu suchen und Chancen für eine rasche Erholung 2021 und 2022 zu schaffen. Bereits jetzt kann man aber auch feststellen, dass die Coronakrise gesellschaftliche Kräfte freigesetzt hat, die im Rahmen des Möglichen durchaus versuchen, einerseits sich der Ausbreitung der Krise entgegenzustellen und andererseits eben auch bereits an dem zu arbeiten, was eine künftige Ausrichtung sein kann.
Kaum ein Bereich des öffentlichen Lebens ist davon ausgenommen. Der Senat handelte entschlossen und auch geschlossen, um eine Überforderung der Gesundheitssysteme in Berlin nach Kräften zu vermeiden. Stand heute war das ausgesprochen erfolgreich. Das ist ja auch heute im Haus diskutiert worden. Die Berlinerinnen und Berliner tragen in erheblichem Umfang die starken Einschränkung im Leben und im Wirtschaften mit, wenngleich vielen die Auswirkungen noch nicht klar sind oder diese erst schrittweise klar werden. Sie erwarten aber deswegen auch, dass wir transparent handeln, dass klar ist, was getan wird.
Deswegen war unter finanziellen Gesichtspunkten der erste Schritt, bei Steuervorauszahlungen und Steuerstundungen viele Möglichkeiten für Berlinerinnen und Berliner, insbesondere für die Unternehmen in Berlin zu schaffen. In einem zweiten Schritt haben wir sehr große Bestellungen von medizinischen Gütern realisiert. Der dritte Schritt ist, dass wir wesentliche Maßnahmen ergriffen haben, um die Stabilisierung großer landeseigener Betriebe zu erreichen. Als vierten Schritt haben wir Vorhaben wie das Covid-Behandlungszentrum in der Jafféstraße angestoßen. Das Instrument für alle diese Schritte war ein haushälterisches Ausnahmeinstrument, nämlich das Konsultationsverfahren, wo ich mich bei allen Beteiligten bedanken will, dass das mit dem Parlament und mit dem Hauptausschuss möglich war.
Der fünfte Schritt sind dann die für Berlin großen, wenn nicht gar riesenhaften Förderprogramme, begonnen mit einem Bürgschaftsprogramm mit Soforthilfe I und Soforthilfe II. Das hat sich weitergeführt bis Soforthilfe V. Diese umfangreichen Soforthilfeprogramme haben durchaus gezeigt, dass Berlin rasch gehandelt hat. Berlin war das erste Bundesland, das in eine Auszahlung in dieser Dimension ging. Es gab ein anderes Bundesland im süddeutschen Bereich, das ein paar Tage vor uns begonnen hat, aber auch da waren sozusagen die Stückzahlen, die wir in Berlin bewältigt haben, viel größer und viel schneller.
Und warum? – Die besondere Berliner Situation setzt sich eben zusammen aus etwa rund 193 000 Selbständigen und gut 170 000 Kleinunternehmen bis zu zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und da ist es so: Da zählt jeder Tag, weil es für viele dieser Ein-Personen-Firmen oder Firmen bis zu zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Marianne Burkert-Eulitz)
so war, dass bereits am Ende des ersten Quartals eine existenzbedrohende Situation entstanden ist.
Es ist in unser aller Interesse, diese wichtigen, aber verwundbaren Wirtschaftszweige in die Lage zu versetzen, diese Zeit durchzustehen. Es geht nicht darum – um das klar zu machen –, verlorene Gewinne zu ersetzen. Dennoch ist es wichtig, sich um die Existenzgefährdung zu kümmern und im Rahmen des Möglichen mit öffentlichen Finanzen zu tun, was geht.
Eine Zwischenbilanz ist gerade jetzt wichtig, wenn wir in die Haushaltsberatungen eintreten: Zuschüsse aus diesem Sofortprogramm II sind in der Größe von etwa 1,8 Milliarden Euro ausgezahlt worden; 270 000 Unternehmen sind damit bedient worden. – Den deutlich größeren Teil davon zahlt übrigens der Bund. Trotzdem war es wichtig, dass wir mit einem vorlaufenden Landesprogramm damit begonnen haben, und ich bin dem Bund ausdrücklich für die Unterstützung dankbar. – Für kleine und mittlere Unternehmen wurden Überbrückungskredite von rund 84 Millionen bereits ausgezahlt, aber weitere knapp 200 Millionen sind in Bearbeitung. Bisher haben 730 Unternehmer damit über 10 000 Arbeitsplätze in der Stadt gesichert, und es geht um weitere 30 000 Arbeitsplätze.
Mit der Ausweitung des Liquiditätsfonds auf 87,5 Millionen kann ein Darlehensvolumen von 350 Millionen für kleine und mittelständische Unternehmen gestemmt werden. Das ist also schon wichtig, und die Soforthilfen 4 und 5 adressieren noch einmal gerade kleine und mittlere Unternehmen zwischen 10 und 50 bis 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bei den landeseigenen Unternehmen stehen in dem ersten Nachtrag die landeseigene Messe und die Flughafengesellschaft, die in einem ersten Schritt dringend Unterstützung bedürfen, im Mittelpunkt. Im Haushalt sind dafür insgesamt 136 Millionen vorgeschlagen; es handelt sich aber nur um einen ersten Schritt. Für die pandemiebedingten Entschädigungsansprüche wird Vorsorge in einem ersten Schritt für 28 Millionen getroffen, und ich glaube auch, dass es wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass wir für die erste Gruppe, die dort Antragsstellungen macht, bereits ein System mit elektronischer Akte vorgeprägt haben. Die zweite Gruppe wird ab nächster Woche auch wiederum mit einem elektronischen Aktensystem Anträge stellen können, damit wir überhaupt die Chance haben, diese Themen schnell abzuarbeiten.
Warum spielen bei den landeseigenen Unternehmen die Messe und der Flughafen eine besondere Rolle? – Die Passagierzahlen sind beim Flughafen um 99 Prozent in sich zusammengefallen; der Messebetrieb liegt coronabedingt praktisch komplett auf Eis. – Das heißt also, es ist wichtig, dass dies jetzt angegangen wird, und es ist auch im Interesse der landeseigenen Unternehmen wichtig, dies jetzt zu tun und nicht zu verschieben.
Für uns ist es wichtig, dass es diesen Weg der guten, konstruktiven und transparenten Abstimmung über alle haushaltswirksamen Vorgänge mit dem Parlament, im Plenum, dem Hauptausschuss und den anderen Ausschüssen des Hauses fortzusetzen gilt. Für diesen ersten Nachtragshaushalt wird das Land Berlin ohne Kreditaufnahmen auskommen, auch gerade deshalb, weil wir uns entschlossen haben, die geplante Schuldentilgung für dieses Jahr komplett zu streichen, auch um jetzt rasch zu sein. Denn für einen zweiten Nachtrag, bei dem vorgesehen ist, ihn am 26. Mai im Senat zu beraten, können wir gestützt auf die dann vorliegende offizielle Konjunkturprognose und die Mai-Steuerschätzung das ganze Jahr und übrigens auch die weiteren Jahre etwas klarer einschätzen, als es gegenwärtig möglich ist.
Wir werden dann aller Voraussicht nach nicht mehr ohne Neuverschuldung auskommen, sondern es wird so sein, dass wir – die Krise ist tiefer, als sie 2009 war – in beiden möglichen Registern, also mit dem Thema eines konjunkturellen Einbruchs und dem Thema eines Notfalls massiv in die Neuverschuldung gehen müssen, wie es jetzt aussieht. In einer Modellrechnung, die mein Haus angefertigt hat, gehen wir in einem günstigen Fall – wenn es einen V-förmigen Konjunkturverlauf gibt – von einem Finanzierungsbedarf für den laufenden Doppelhaushalt von 6 Milliarden aus. Einsparungen sollen getroffen werden. Trotzdem bedeutet das, dass wir von einer Nettokreditaufnahme in einer Modellrechnung – die wirklich erst mal nur ein Modell ist – von 5 Milliarden ausgehen müssen. Das bedeutet für das Land Berlin – da wir ja mit der Prolongation der Altschuld ohnehin mit 5 Milliarden im Jahr am Markt sind –, dass wir in diesem Jahr mit 10 Milliarden Mittelaufnahmen am Markt sind. – Das gab es meines Wissens noch nie.
Also Sie sehen: Wir sind in Zeiten, wo es auf Mut und Entschlossenheit, aber auch auf das Finden eines Maßes ankommt. Der Senat tut das Notwendige und hat die Konsequenzen fest im Blick. Diese sind ernst, und es gilt, ihnen insgesamt gerecht zu werden. Der erste Nachtrag ist ein erster, richtiger Schritt. Kaum eine Zeit erfordert so weitreichende Entscheidungen wie die gegenwärtige. Ich bitte um zügige Beratung und Unterstützung. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir werden, glaube ich, gerade Zeuge in dieser Fragestunde, dass es kaum eine Berufsgruppe und eine Firmengruppe gibt, für die nicht ein weiteres Hilfsprogramm vorgeschlagen wird. Das unterstreicht zum einen die Schwierigkeit der Situation, in der wir sind, das unterstreicht aber zum anderen auch, dass der Ansatz, mit dem der Senat bisher darauf reagiert hat, der richtige ist, nämlich gerade nicht für jede einzelne Gruppe ein Spezialprogramm vorzusehen, sondern zu versuchen, in den Bereichen, in denen das Land wirksam helfen kann, breit angelegte Programme – das hat auch in den Redebeiträgen heute eine Rolle gespielt – vorzusehen.
Insofern kann ich auf die Frage von Herrn Goiny antworten: Nein, es gibt dazu bisher keine konkreten Überlegungen. Es gibt aber sehr wohl Überlegungen, wie wir über das, was wir bisher an Maßnahmen getroffen haben, weitere relativ beschränkte, mit den Landesmitteln ir
gendwie noch in Übereinstimmung zu bringende Programme aufsetzen. Ich gebe gerade bei der Gruppe, die Sie angesprochen haben, auch den Hinweis, dass wir die Landesaktivitäten ganz überwiegend konzentrieren werden oder vielleicht sogar zu 100 Prozent konzentrieren werden auf das, was definitiv im Bereich der KMUs und des unteren Teils der KMUs ist. Die Bundesaktivitäten sind auf die größeren Unternehmen ausgelegt, und das ist auch grundsätzlich richtig so. – Danke!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich teile die in der Frage zum Ausdruck kommende Einschätzung erst einmal nicht, dass es sich dabei um das Manöver einer Preiserhöhung gehandelt hat.
Zur Frage danach, ob wir in die Abstimmung einbezogen waren: Wie Sie wissen, gibt es Gremien beim Zoo und beim Tierpark. Das ist kein klassischer landeseigener Betrieb, und es ist so, dass sich die Gremien mit dem Thema befasst haben, aber wir haben dort nicht die klassischen Interventionsmöglichkeiten, wie wir sie bei landeseigenen Betrieben haben.
Zur Sache selber ist es so, dass die Familienkarte als Tageskarte weggefallen ist, aber sehr wohl nicht als Jahreskarte. Jahreskarten haben Fotos, Tageskarten haben das nicht. Gleichzeitig wurde das Kinderticket im Preis gesenkt, das heißt, das Kinderticket kostete früher 7,50 Euro und kostet jetzt 7 Euro. Die Jahreskarte für Kinder kostet nach wie vor 55 Euro, und die Jahreskarte für eine kleine Familie kostet nach wie vor 133 Euro.
Zu dem Problem, das Sie angesprochen haben, das tatsächlich existiert: Der Tierpark und der Zoo, die eine gemeinsame Gesellschaft sind, haben sehr wohl vorgetragen, dass es in großer Zahl das Thema gab – was man auch menschlich ganz gut verstehen kann –, dass Erwachsene im Bekanntenkreis alle Kinder eingesammelt haben, mit ihnen in den Tierpark oder in den Zoo gegan
gen sind und gesagt haben: Wir sind eine Familie. – Das heißt also, wenn es so ist, dass bei Preisgestaltungen es tatsächlich massenweise und offensichtlich erkennbar zu einer Situation kommt, in der es, erstens, nicht kontrolliert werden kann und, zweitens, nicht beachtet wird, dann ist es tatsächlich so, dass auch ein solches Unternehmen darauf achten muss.
Noch das Letzte, das vielleicht für Sie auch interessant ist: Für den Zoo und den Tierpark wird es wieder – gerade auch, um ein Signal für Familien zu senden – insgesamt 5 000 Tickets im Rahmen von „Berlin sagt Danke!“ als Gratistickets gerade für Familien geben. Der übergroße Teil wird sogar für den Tierpark sein.
Wenn es da konkrete Vorschläge Ihrerseits gibt, wie man das ausgestalten kann, dann trage ich das gerne weiter. Ich freue mich auf die Anregungen. Ich bitte nur zu berücksichtigen, dass die bisherige Lösung deswegen abgeschafft worden ist, weil es einen massenweisen erkennbaren Missbrauch gab.
Ich hatte eben schon auf die Nachfrage geantwortet. Wenn es dazu einen konkreten Vorschlag gibt, erörtern wir das gerne mit dem Tierpark.
Frau Präsidentin! – Bitte haben Sie Verständnis, dass ich jetzt darauf antworte. Ausgeschrieben ist die Stelle für die Nachfolge von Frau Jendges. Nach meiner Kenntnis ist Ende Februar Bewerbungsschluss. Danach wird es zügige Sichtungen und eine zügige Entscheidung geben. Bei solchen Positionen muss man allerdings damit rechnen,
dass diejenigen, die dafür infrage kommen, nicht immer unmittelbar antreten können, wenn man sich für sie entscheidet. Es ist also noch mit einigen Monaten zu rechnen. Das Verfahren ist aber eingeleitet, und die Stelle ist inseriert.
Am 27. oder 28. Februar 2020 – das kann ich Ihnen noch genauer sagen –, wird eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung von Vivantes stattfinden, wo die Agentur mit der Ausschreibung der anderen Positionen beauftragt wird. Es handelt sich um eine außerordentliche Sitzung, damit das Verfahren unverzüglich vonstattengeht. Sie sehen daran, dass wir diese Maßnahmen umgehend in Angriff nehmen.
Ich sehe meine Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender nicht als eine permanente. In einer solchen Situation, in der die Besetzungsverfahren laufen, ist es jedoch sinnvoll, dass einer sie möglichst zügig durchführt, und das ist die Aufgabe, die ich mir gesetzt habe.
Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetz zur pauschalen Beihilfe eröffnet das Land Berlin eine wesentliche Option der Wahlfreiheit. Das heißt, es wird damit auch für beamtete Dienstkräfte möglich zu wählen zwischen dem Paket 1, das ist das bisherige System, das im Regelfall daraus besteht, eine einzelfallbezogene Beihilfe vom Arbeitgeber, dem Land Berlin, zu bekommen und eine private Krankenversicherung abzuschließen, die ungefähr die andere Hälfte abdeckt, oder sich für die gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden, das heißt, das sind dann Krankenkassen wie die AOK oder die Ersatzkassen.
Ich glaube, das war ein ziemlich unangemessener Zwischenruf.
Ich kann dazu aber eine Auffassung haben. – Den Bund hatten wir aufgefordert, eine entsprechende einheitliche Regelung zu schaffen. Die erforderliche Mehrheit dafür kam im Bundesrat nicht zustande. Deswegen wollen wir nun einen Landesweg gehen, der diese Wahlmöglichkeit schafft und diese in Berlin konkret umsetzt. Berlin wird dann übrigens nicht das einzige Bundesland sein, wo das geht, sondern eine Reihe von Bundesländern haben sich auf diesen Weg gemacht, das erste war nach meiner Kenntnis Hamburg. Aber es ist auch so, dass in den letzten Wochen eine vergleichbare Entscheidung in Brandenburg stattgefunden hat.
(Marcel Luthe)
Die Dienstkräfte, die neu im Landesdienst im Beamtenstatus anfangen, sollen sich selbst entscheiden dürfen, welchen Versicherungsweg sie gehen. Bislang ging das nicht, denn weil das Beihilfesystem auf konkrete Behandlungen zielt, werden bei der individuellen Kostenabrechnung Erstattungen zur Hälfte vorgenommen. Die Grundlogik aber dessen, was wir bei dem System der gesetzlichen Krankenversicherungen haben, ist, dass es bei den Tarifbeschäftigten oder auch in vielen, den meisten oder fast allen Arbeitsverhältnissen in der Privatwirtschaft so ist, dass der Arbeitgeber die Hälfte von dem zahlt, was für die Krankenversicherung zu entrichten ist und die andere Hälfte wird vom Arbeitnehmer gezahlt. Das passte nicht zu dem bisherigen System und deshalb heißt das jetzt: eine pauschale Beihilfe. Es wird also die Möglichkeit geschaffen zu sagen: Ich will mich dafür entscheiden.
Wichtig ist, dass das eine einmalige Entscheidung ist. Das bedeutet, dass dabei keine Rosinenpickerei stattfindet. Es hat in der Vergangenheit solche Debatten bei Krankenkassen gegeben, und es ist versucht worden, diese abzustellen, indem man gesagt hat: Wer sich in anderen Beschäftigungsverhältnissen einmal für die private Krankenkasse entschieden hat, darf dann später, wenn ihm etwas anderes sinnvoll erscheint, nicht sagen: Ich will lieber in die gesetzliche Krankenkasse. Hier ist es jetzt, wenn Sie so wollen, ein Stück weit umgekehrt. Ich kann mich einmal entscheiden, und diese Entscheidung kann dann durchaus den weiteren Lebensweg beeinflussen, aber es ist sicherlich ein Thema, das viel mit dem verantwortlichen Bürger und dessen Wahlfreiheit zu tun hat. Ich habe vorhin dem Zwischenruf entnommen, dass das einige skeptisch sehen. Ich sehe das nicht skeptisch.
Bereits jetzt gibt es eine nicht ganz geringe Anzahl der beamteten Landesbediensteten, die, obwohl sie überhaupt keinen Kostenbeitrag des Arbeitsgebers bekommen, sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Wer ist das typischerweise? – Das sind nicht die höher bezahlten Landesbediensteten, sondern dass sind diejenigen, die die kleinen Gehälter haben, das sind typischerweise diejenigen, die größere Familien, also mehrere Kinder haben, und das sind typischerweise auch die Familien, bei denen es nur einen Berufstätigen gibt. Auch das sind Wahlentscheidungen. Diese Wahlentscheidungen wollen wir unterstützen.
Warum ist das so? – Bei den privaten Versicherungen muss für jedes Kind ein extra Versicherungsvertrag abgeschlossen werden, und es ist auch so, dass bei der privaten – –
Das mache ich gern.
Wir haben eine Abschätzung durchgeführt, und die wird bei der Diskussion in den Ausschüssen eine Rolle spielen. Die Zahl deren, bei denen über mehrere Jahre hinweg überhaupt gar keine Abrechnungen im Zusammenhang mit der Beihilfe vorgenommen wird, ist der beste Proxy, den wir dafür haben. Diese Zahl ist in Berlin ziemlich sicher eine vierstellige, das heißt, wir reden dabei nicht über einen oder zwei, sondern wir reden dabei über eine deutlich vierstellige Anzahl. Wir haben deswegen auch eine Abschätzung durchgeführt, wer aus dem Bestand das in Anspruch nehmen wird. Die Meisten, die das in Anspruch nehmen werden, sind eher diejenigen, die neu einsteigen. Aber wir haben auch eine Abschätzung vorgenommen, die wird Ihnen in den Beratungen auch vorgelegt werden, was im Bestand passiert. Das ist eine deutlich vierstellige Zahl, wenn nicht gar eine fünfstellige. Wir wissen es nicht ganz sicher, aber eine vierstellige ist es jedenfalls.
Es sind bestimmte Gruppen und es geht darum, für diese Wahlmöglichkeiten zu schaffen und auch denjenigen, die sich bisher schon dafür entschieden haben, die Chance zu eröffnen, in Zukunft besser unterstützt zu werden, was bislang nicht der Fall ist. Es geht nicht darum, denen, die sich für das private System entscheiden wollen, etwas wegzunehmen, sondern es gilt, vereinfacht gesprochen: Wer nichts macht, bleibt in dem System, wie es bislang angelegt ist. Insofern bitte ich um Unterstützung hier im Haus. Es ist wichtig, denn es erhöht die Wahlfreiheit. Es ist keine Zwangsbeglückung, aber es ist etwas, was zu einer Modernisierung im Beamtenwesen in Deutschland beiträgt.
Zu dem Technischen: Wir wollen es gern so machen, dass für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die neu einsteigen, oder auch andere, die Möglichkeit besteht, es nach Ihren Beratungsprozessen – wenn die insgesamt zu einem positiven Ergebnis führen sollten – rückwirkend zum 1. Januar 2020 wirksam werden zu lassen. Wir haben deshalb die Beschäftigten schon einmal
(Senator Dr. Matthias Kollatz)
vorab informiert, dass wir ihnen empfehlen: Wenn sie diese Option für sich in Erwägung ziehen – aber bitte auch nur dann – jetzt erst einmal Einzelabrechnungen zurückzustellen, damit wir das auch in der Verwaltungsumsetzung schaffen.
Aber wichtig ist: Es geht um das Schließen einer Gerechtigkeitslücke. Es geht um die Modernisierung des öffentlichen Dienstes, und es geht darum – das kann man ja auch einmal aussprechen –, den öffentlichen Dienst zukunftsfest und auch attraktiver für bestimmte Beschäftigtengruppen zu machen. Ich glaube, das wird uns insgesamt gelingen, denn wir haben diejenigen im öffentlichen Dienst. Der öffentliche Dienst besteht nicht nur aus dem höheren Dienst, sondern – ganz im Gegenteil – den Großteil der öffentlichen Bediensteten haben wir unterhalb der Besoldungsstufe A 9, und für die ist es ein wichtiger Schritt.
Ich bitte um Zustimmung und gehe auch davon aus, dass die Beschäftigtenvertretungen des Landes Berlin das ausdrücklich begrüßen. Wir haben zumindest in den Vorgesprächen mit dem Hauptpersonalrat eine eindeutig positive Rückmeldung erfahren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe mich, meine ich, in diversen Ausschussberatungen dieses Hohen Hauses schon im Herbst letzten Jahres zu diesem Thema geäußert und Folgendes dargestellt: Ich habe aus meiner Kritik an dem sogenannten gestreckten Erwerb, den einige als Vorbild für die Zukunft empfohlen haben, keinen Hehl gemacht. Ich habe gesagt, wir bemühen uns seitens der Finanzverwaltung, auch im Interesse des Berliner Steuerzahlers eine andere Lösung zu finden.
Wir haben dazu Rechtsverfahren angestrengt. Bei den Rechtsverfahren, die nicht unkompliziert waren, haben die Gerichte festgestellt, dass es sich bei den geplanten Verkäufen in der Karl-Marx-Allee tatsächlich um Manöver handelte, bei denen Mieter ihre Rechte nicht wir
kungsvoll ausüben konnten. Sie haben auf der anderen Seite aber auch festgestellt, dass wir als Land nicht bevollmächtigt sind, diese Rechte anstelle der Mieter wahrzunehmen. Immerhin hat das aber dazu geführt, dass den Verkäufern und Käufern klar geworden ist, dass das so nicht umsetzbar ist. Deswegen ist es sodann durch Verhandlungen möglich gewesen, dass wir diese Wohnungen durchaus nennenswert günstiger, als es bei dem Thema gestreckter Erwerb der Fall gewesen wäre, erwerben konnten. Sie werden in Kürze bei zwei städtischen Gesellschaften ankommen – bei der WBM und der GEWOBAG.
In den Ausschussberatungen habe ich immer vorgetragen, dass es sich selbst bei diesen Maßnahmen, die ungefähr zur Halbierung der Kosten pro Wohneinheit führen und vom Haushalt getragen werden müssen, um Modelle handelt, die nicht skalierbar sind. Es ist aber das Ziel des Senats, in einem skalierbaren, das heißt wiederholbaren Umfang – auch zu Tausenden – Wohnungen zu erwerben. Deswegen haben wir von der Senatsverwaltung für Finanzen ein Modell entwickelt, bei dem es ohne Zuschüsse aus dem Haushalt möglich ist, Wohnungen zu erwerben. Wir haben das – darauf bin ich auch ein bisschen stolz – im zweiten Halbjahr 2019 bereits im Umfang von mehreren Tausenden umgesetzt. Das ist hier im Haus zwar von dem einen oder anderen kritisiert worden, ich bin mir aber sicher, dass die Mieter das ausgesprochen positiv sehen, gesehen haben und auch in Zukunft sehen werden. Deswegen werden wir das auch fortsetzen.
Von den 7 000 Wohnungen, bei denen der Erwerb im letzten Jahr gelungen ist, sind einige Tausend schon übergegangen. 2 000 Wohnungen werden in diesem Jahr übergehen. Ich hoffe, dass wir so in eine Situation gelangen, dass wir jedes Jahr Wohnungen in einer Dimension von 5 000 Einheiten kaufen können. Es ist völlig klar, dass es sich bei den Summen, die an anderer Stelle eingesetzt worden sind, nicht um etwas Skalierbares handelt. Und im Übrigen ist es so: Niemand sollte den Senat und die Senatoren daran hindern, klüger zu werden!
In dem Umfang, in dem bei dem Erwerben Zahlungen aus dem Haushalt erforderlich sind, stehen diese Haushaltsmittel nicht für andere Sachen zur Verfügung.
Zweitens: Für die Wohnungsbaugesellschaften ist das, wenn Sie so wollen, ein in gewisser Art und Weise neutraler Vorgang, denn die Wohnungsbaugesellschaften werden von uns so gestellt, und das ist auch richtig so, dass das, was sich durch den Ertragswert der Wohnungen, also die erwarteten Mietzahlungen, die sie über den Lebenszyklus erreichen, was sich über den Ertragswert der Wohnungen abbildet, aus ihrer Sicht den Kaufpreis macht, und den wenden sie in dem einen oder anderen Fall auf. Insofern sind das die Auswirkungen, und auch das, sehr geehrter Herr Gräff, habe ich bereits mehrfach in den Ausschüssen des Hauses dargestellt.
Frau Abgeordnete! Das Grundziel, das Sie ansprechen, ist genau die Motivation, das zu tun. Und diejenigen, die hier Oh und Buh rufen, mögen sich bitte klarmachen, dass wir, wenn wir Wohnungen haben, die ehemalige Sozialwohnungen oder Wohnungen sind, wo die Sozialbindungen kurz vor dem Auslaufen sind, nach dem Auslaufen in der Vergangenheit relativ dramatische Preisstei
gerungen erlebt haben. Das waren relativ dramatische Preissteigerungen in solchen Beständen, die nun vom Ursprung her immer dafür vorgesehen waren, dass dort gerade auch für die nicht allzu Begüterten in der Gesellschaft eine Zukunftsperspektive besteht, dass dieses dadurch, wenn wir dort kaufen, dauerhaft gesichert werden kann.
Insofern ist das ein wichtiges politisches Ziel, und das hat der Senat, auch vertreten durch den Regierenden Bürgermeister, in der Vergangenheit mehrmals deutlich gemacht. Es ist ganz ohne Zweifel so, dass das auch in Zukunft eine Herausforderung ist.
Was wir aber nicht machen, ist das, was einige andere Senate in der Vergangenheit gemacht haben: durch, wie ich finde, steuerlich unverantwortliche Subventionen, die Mieten dauerhaft so weit herunterzusubventionieren, dass dasselbe Ergebnis erreicht wird, aber mit Kosten, die für die Steuerzahler sehr viel höher sind. Und das muss allen Beteiligten klar sein. Wer sich also hier gegen einen Erwerb ausspricht, der nach dem von meinem Haus, von meinem Team entwickelten, aber von mir natürlich verantworteten Modell ohne Zuschüsse zulasten der Steuerzahler erfolgt, wer das nicht will, hat in der Vergangenheit an Modellen mitgewirkt, die durch irrsinnige Steuersummen im Umfang von ungefähr 20 Milliarden Euro zum heutigen Schuldenstand von Berlin beigetragen haben. Dabei wird im Prinzip dasselbe Ergebnis erreicht, und das ist nicht im Interesse des Steuerzahlers.