rinnen und Gesundheitspolitikern. Die Häuser der Teilhabe werden im Laufe der nächsten zwei Jahre eingerichtet, schon jetzt sind wir aber dabei, diese Prozesse intensiv vorzubereiten und zu klären, wie die neuen Aufgaben gut umgesetzt und gestemmt werden können. Wir wollen die betroffenen Menschen auf keinen Fall mit ihren Sorgen und ihrer Verunsicherung allein lassen.
Die Senatsverwaltung hat daher Anfang August alle erwachsenen Bezieherinnen und Bezieher von Eingliederungshilfe per Post über die Neuerungen informiert, allerdings auch in leichter Sprache. Auch wir werden weiter mit den betroffenen Menschen im engen Dialog bleiben, aber auch mit den Trägern der Eingliederungshilfe. Nur so können wir uns gemeinsam auf den Weg machen und das Bundesteilhabegesetz in Berlin so umsetzen, dass es tatsächlich im Sinne der Menschen mit Handicaps ist. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als letzter Redner bleibt einem häufig nicht mehr so vieles. Man muss nicht dieselben Zahlen anführen. Ein Stichwort, das mir sehr wichtig ist, sprach ganz am Anfang die Kollegen Fuchs an, nämlich das dahinter stehende Gesetz, ein Bundesgesetz, das per se ja nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss sein muss. Sie zitierte das alte Motto: Nicht mein Gesetz! – Ich nenne als Stichworte nur das Pooling und das nicht ausreichend vorgesehene Schonvermögen. Wie man aktuell bei der Diskussion um das Intensivpflegegesetz sieht, die große Koalition kann eben keine Behindertenpolitik.
Lassen Sie mich mal einfach hinzufügen: Es zeigt, was im Bundestag rauskommt, wenn die FDP nicht dabei ist.
[Beifall bei der FDP – Lachen bei der LINKEN – Udo Wolf (LINKE): Das ist jetzt ein interessanter Schluss!]
Es geht jetzt – auch das haben meine Vorredner bereits gesagt – um die Umsetzung in das Landesrecht. Zur Beteiligung der Community über die Teilhabebeiräte wurde bereits viel geredet. Ich habe auf der anderen Seite einen völlig anderen Eindruck gewonnen als der Kollege Penn, dass die Beteiligung der Parlamentarier vorbildlich war. Auch Herr Mohr sprach es an. Es gab Informationsrunden in der Senatsverwaltung, wo wir jeweils über den aktuellen Stand der Umsetzung und Planungen nicht nur infor
miert wurden, sondern ich hatte auch den Eindruck, man fragte wirklich, was wir davon halten. Vielleicht wäre es sinnvoll, an solchen Runden teilzunehmen, dann fühlt man sich auch besser integriert.
Ein Punkt, der von einigen meiner Vorredner bereits angesprochen wurde, war das Thema der einheitlichen Umsetzung. Wir haben es hier mit dem interessanten Phänomen zu tun, dass die Kollegen im Abgeordnetenhaus wohl keine Durchsetzungsfähigkeit an ihrer Basis haben, denn es sind ja die rot-rot-grün-schwarzen Bürgermeister, die verhindert haben, dass es maximal vier Teilhabeämter gibt. Mit den zwölf Teilhabeämtern sind wir, glaube ich, im Bereich der Vereinheitlichung nicht sonderlich weit gekommen, eine Einheitlichkeit, die mir persönlich sehr wichtig wäre, weil es darum geht, dass es nicht nur ein Etikettenwechsel ist, dass das Ding in Zukunft eben Teilhabeamt heißt und sich ansonsten nichts ändert. Insofern hatte ich den Impuls, der Kollegin Topaç zu widersprechen, als sie von ihren Sorgen sprach: Habe ich auch meine selbe Sachbearbeiterin in Zukunft? – Das kann noch eine Sorge sein. Habe ich etwa dieselbe? Ohne Qualifizierung, ohne Weiterbildung geht nichts, entscheidend ist letztlich der Geist, der dahintersteht. Ob der sich durch ein neues Türschild in jedem Fall ändert, ist zumindest eine Frage. Ich denke, da sind solche Sachen wie Qualifizierung und Weiterbildung absolut existenziell.
Die Lösung im Bereich der Einbeziehung der Jugendlichen erscheint uns akzeptabel, obwohl mir persönlich ein stärkerer Ansatz in Richtung wie aus einer Hand lieber gewesen wäre, aber das ist eben eine Gratwanderung.
Zur künftigen Bedeutung der Beiräte und insbesondere des Widerspruchsbeirats ist schon einiges gesagt worden. Wir werden darauf ein kritisches Auge haben, wie das mit den Ressourcen für diesen Bereich aussieht, auch wie es mit den Möglichkeiten aussieht, denn wir alle kennen das Negativbeispiel der Seniorenbeiräte, die in den Bezirken doch sehr unterschiedliche Möglichkeiten, Einblicke und Kompetenzen haben. Wir denken, dass auch an dieser Stelle eine Evaluation sehr notwendig sein wird, über all das, was läuft, wie sind die Erfolge, was ist mit Einheitlichkeit, gerade in Zukunft, denn Teilhabe heißt für mich auch, dass die Teilhabe nicht davon abhängt, in welchem Bezirk ich lebe, sondern es sollte schon gleichwertige Lebensbedingungen geben.
Insgesamt kann man aus unserer Sicht sagen: Hier gibt es ein Bundesgesetz, das vom Land versucht wird umzusetzen, dies relativ rechtzeitig, aus unserer Sicht transparent und auf jeden Fall mit sehr viel Engagement. Das sind drei Begriffe, die nicht bei jedem Projekt des Senats zutreffen. Trotz der kritischen Anmerkungen werden wir dem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank!
Frau Senatorin Breitenbach hat um die Erteilung des Wortes gebeten. – Frau Senatorin, bitte, sie haben das Wort!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Das Bundesteilhabegesetz wurde im Dezember 2016 beschlossen. Das war, als der neue Senat hier seine Arbeit aufgenommen hat. Wenn es jetzt Menschen gibt, die sich fragen, warum wir heute erst darüber reden und warum das denn so lange gedauert hat, bis etwas vorgelegen hat, ist die Antwort sehr einfach. – Dieses Bundesteilhabegesetz ist die wohl umfassendste Sozialreform seit den Hartz-IV-Gesetzen. Es handelt sich um eine ganz komplizierte Materie. Wir im Land Berlin wollten und werden dieses Gesetz umsetzen, und wir wollen es aber gut umsetzen. Deshalb waren ganz viele Vorarbeiten und ganz viele Abstimmungsrunden nötig, wo auch die meisten hätten dran teilnehmen können.
Ein ganzes Leistungssystem soll an Gedanken der Inklusion ausgerichtet werden. Der Mensch steht im Mittelpunkt, und Berlin will eine Stadt für alle sein. Daran müssen sich dann letztlich auch die Leistungen für jene messen lassen, die in besonderer Art und Weise Anspruch auf Teilhabe und Inklusion anmelden. Ich wiederhole einen Satz, den ich vorhin schon einmal in einem anderen Zusammenhang gesagt habe: Auch hier müssen sich die Strukturen an den Menschen ausrichten und nicht umgekehrt, und das ist immer kompliziert, wenn man das in so vielen Behördenteilen umsetzen will und muss, weil die Materie kompliziert ist.
Das Kernstück der Reform ist, und das war eine ganz alte Forderung, dass für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch geschaffen wird. Das ist passiert, und diese Neuregelungen treten mit Anfang des nächsten Jahres in Kraft.
Es gab ganz viel Kritik – Frau Fuchs hat es eben gesagt, Herr Seerig hat es auch noch mal gesagt – am Bundesteilhabegesetz. Dieser Kritik würde ich mich auch anschließen, aber es ist irgendwann auch vergossene Milch. Irgendwann muss man gucken: Wie lässt sich ein solches Gesetz umsetzen? Es gab auch noch mal Veränderungen. Es gibt in diesem Gesetz Gestaltungsspielraum, und diesen Gestaltungsspielraum wollten wir in Berlin nutzen. Wir wollten die Chance für mehr und bessere Teilhabe, für zuverlässige und effektive Leistungsplanung, für mehr Steuerung, für bessere Sozialraumorientierung und nicht
zuletzt für mehr Beteiligung der Menschen mit Behinderung selbst ergreifen. Das gesetzgeberische Kernstück ist das Berliner Teilhabegesetz, das heute vorliegt und hoffentlich dann auch beschlossen wird.
Der Entwurf dieses Teilhabegesetzes, Herr Penn, ich sage es auch noch einmal in Ihre Richtung, ist ein Ergebnis eines umfassenden Diskussionsprozesses mit einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren in dieser Stadt. Da waren Menschen aus der Verwaltung dabei, aus den Wohlfahrtsverbänden, aus den Bezirken, aus den Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung, und alle haben sich daran beteiligt. Auch viele Abgeordnete haben sich daran beteiligt, und das ist das Ergebnis.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei all denjenigen bedanken, die sich an dieser langen Debatte beteiligt haben, und es war eine sehr lange Debatte, denn wir betreten Neuland, und zwar Neuland an einem Punkt, wo es sehr rasch sehr fatale Auswirkungen für die Betroffenen haben kann. Deshalb waren diese Abstimmungen nötig. Deshalb war es gut, dass sich so viele daran beteiligt und konstruktiv mitdiskutiert haben.
Es wurden Risiken genannt, die heute niemand vom Tisch wischen kann, weil wir tatsächlich, wenn wir etwas Neues machen, nicht wissen, was auf uns zukommt. Wir haben gesagt: Eines ist wichtig beim Verwaltungshandeln. Das sind klare Zuständigkeiten und Rollen. Deshalb gab es dann auch nach breiter Diskussion das Ergebnis, dass die in den Teilhabefachdiensten angesiedelt werden. Die beiden Teilhabefachdienste, also Sozial- und Jugendämter, sind dann das Arbeitsbündnis, die sogenannten Häuser der Teilhabe. Hierzu sind Kooperationsvereinbarungen zu entwickeln, und es müssen räumliche Lösungen unter einem Dach geschaffen werden. Dieser Weg liegt jetzt vor uns, und wir alle wissen, dieser Weg ist nicht der einfachste, aber wir werden ihn gehen. Jetzt haben viele gesagt, sie hätten sich etwas anderes vorstellen können. Ja, ich hätte mir auch ganz viel anderes vorstellen können, aber wie es in der Politik immer mal so ist, man muss in der Politik auch Kompromisse finden und sich auf Kompromisse verständigen, und das haben wir gemacht.
Jetzt haben wir den Bezirken viele neue Aufgaben übergeben, aber wir stärken sie auch. Sie bekommen nämlich mehr Personal. Dann ist es eine hilflose Frage, wenn man sagt: Wie kann der Senat jetzt garantieren, dass diese Stellen ganz schnell besetzt werden? – Das kann der Senat gar nicht garantieren. Aber auch hier sind wir neue Wege gegangen, dass die Bezirke sich zentral um dieses Personal kümmern. Niemand kann es Ihnen garantieren, Herr Penn, und das wissen Sie natürlich auch.
Mit dem Doppelhaushalt – Sie alle haben es gesehen – gibt es – so der Vorschlag des Senats – 92 Vollzeitstellen
für die Bezirke zusätzlich für die Fallbearbeitung, was zentral ist, und 36 VZÄ für die Häuser der Teilhabe. Wir haben eine Qualifizierung für alle Kolleginnen und Kollegen vorgesehen. Das gilt für die Neuen, die jetzt kommen, das gilt aber auch für diejenigen, die viel Erfahrung mitbringen. Alle müssen sich auf diese neue Aufgabe einstellen. Auch damit haben wir schon begonnen.
Jetzt komme ich zu dem sogenannten 13. Teilhabeamt im LAGeSo. Das Landesamt wird auch neue Aufgaben erhalten. Es wird sich künftig um die Leistungen der Eingliederungshilfe kümmern bzw. sie auch erbringen, die außerhalb des Landes Berlin erbracht werden. Überdies wird das Landesamt künftig für alle Leistungen der umfangreichen persönlichen Assistenz für Menschen mit schweren Körperbehinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf zuständig sein. Herr Penn! Wichtig ist, zu wissen, dass damit endlich einer langjährige Forderung der Behindertenselbstvertretung Rechnung getragen wird. Sie haben das seit vielen Jahren gefordert, und wir haben das jetzt umgesetzt, und ich halte das auch für richtig.
Die Menschen mit Behinderung haben mit dem Bundesteilhabegesetz eine neue Rolle. Sie werden von Betroffenen zu Beteiligten. Es wird nicht über ihren Kopf hinweg entschieden, sondern sie selbst sind Beteiligte. Das gilt sowohl für die Rahmenvertragsverhandlungen als auch für die Gremienbeteiligung und auch für die Beiräte. Wir verankern diese Beteiligung – und auch das ist etwas Neues, und auch darauf bin ich sehr stolz – in dem Berliner Teilhabegesetz verbindlich. Das ist das erste Mal, dass eine Teilhabe verbindlich vereinbart wird.
Mit dem Teilhabebeirat wurde bereits begleitend bei der Umsetzung des BTHG ein Gremium geschaffen, dem Vertreterinnen und Vertreter beider Landesbeiräte, einmal der Menschen mit Behinderung und einmal der für psychische Gesundheit, angehören, die beraten, Empfehlungen aussprechen, und das ist auch die Plattform für einen Austausch. Dieser wird ab Januar des nächsten Jahres um die Teilhabebeiräte in jedem Bezirk ergänzt. Ja, und auch da ist es richtig, wenn auf das Risiko aufmerksam gemacht wird, dass möglicherweise nicht alle Bezirke gleich handeln. Das ist keine Neuigkeit, aber da wir es gemeinsam ausgehandelt und uns gemeinsam darauf verständigt haben, finde ich, kann man auch mal einen positiven Ausblick geben und sagen: Das ist unser gemeinsames Projekt, und deshalb gehen wir davon aus, dass die Bezirke hier auch gleich handeln werden.
Im BTHG wird zukünftig nicht mehr nach der Art der Behinderung entschieden, sondern der Teilhabebedarf wird mit dem neuen Teilhabeinstrument neu entwickelt. Auch das ist neu, und auch das ist richtig. – Ich habe zum
Schluss eine Bitte: Wir haben jetzt einen langen Prozess bei der Erschaffung dieses Gesetzes hinter uns und einen langen Prozess vor uns, an dem wir auch teilhaben wollen. Wir sollten aber ganz vorsichtig sein, welche Losungen wir immer so raushauen, denn wir tragen teilweise auch zur Verunsicherung bei. Ich glaube, es war Herr Penn, der eben gesagt hat: Sie haben ja mehr Fragen als die Menschen mit Behinderung. – Ja, das ist so, weil sich viele Menschen damit auseinandergesetzt haben und wir versucht haben, auf viele Fragen Antworten zu geben. Was ich nicht will, ist, dass wir das Klima von Angst und Verunsicherung weiter vorantreiben. Vielmehr sollten wir gemeinsam versuchen, einen guten Weg zu gehen, um dieses Gesetz auch gut umzusetzen.
Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich greife den Ball gerne noch einmal auf. Ich möchte ausdrücklich betonen – und Sie fragen, ob Sie dazu auch entsprechende Informationen haben –, dass die Dinge, die ich hier in Frageform vorgetragen habe, nicht aus meiner Feder, sondern von den Ligavertretern stammen. Die CDU-Fraktion und der Fraktionsvorsitzende Burkhard Dregger haben sich in der letzten Woche mit den Ligavertretern getroffen und ausgetauscht. Die Dinge wurden dort vorgetragen.
Wir haben inzwischen sieben DIN A4-Seiten mit Fragestellungen bekommen, und ich finde es völlig legitim, dass wir sie hier auch vortragen. Teilen Sie diese Auffassung?
Nicht nur die CDU, auch ich treffe mich regelmäßig mit den Ligavertreterinnen und -vertretern zu den Teerunden. Warum Sie jetzt sieben Seiten mit Fragen kriegen? – Die kenne ich nicht, dazu kann ich nichts sagen. Wir diskutieren immer wieder Fragen und haben uns darüber auch immer ausgetauscht. Die Liga war immer eingebunden.
Es gibt den Rahmenvertrag. Ich wüsste jetzt nicht, welche Unklarheiten es gibt, außer die, die wir auch öffentlich gemacht haben – dass wir Übergangsfristen brauchen, weil wir einen längeren Diskussionsbedarf haben. Vielleicht lassen Sie mir die sieben Seiten mit Fragen zukommen, mir sind die unbekannt. Oder vielleicht sagen Sie der Liga, wenn sie sieben Seiten Fragen hat, dass sie sich gerne vertrauensvoll an mich wenden kann, wie Sie, Herr Penn, im Übrigen auch.