Maik Penn

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Herr Kollege Luthe, vielen Dank! Wie bewerten Sie es denn, dass auf Seite 31 des Wahlprogramms der Grünen für die Legislaturperiode 2016 bis 2021 steht, dass der Berliner Verfassungsschutz nicht mehr zeitgemäß ist und mittelfristig abgeschafft gehört? – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seitdem ich dem Hohen Haus und der CDU-Fraktion als sozialpolitischer Sprecher angehöre, bin ich regelmäßig mit dem Kältebus der Berliner Stadtmission unterwegs, ebenso ganzjährig, wie verschiedene Fachpolitiker hier im Haus, im Austausch mit verschiedenen Einrichtungen, Leistungserbringern und Projekten im Bereich der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe. An dieser Stelle meinen herzlichen Dank für das herausragende Engagement an all jene, die ehren- und hauptamtlich in diesem Bereich tätig sind.
Vorneweg möchte ich Ihnen zum Antrag von einigen persönlichen Erlebnissen berichten, Erlebnisse, die für die haupt- und ehrenamtlichen Helfer, Krankenhäuser, die Polizei und viele andere Akteure, vor allem aber auch die Obdachlosen selbst, Alltag sind. Wenn irgendwer – aufmerksame Nachbarn, ein Tourist, die Wache eines Polizeiabschnitts, Rettungsstellen der Krankenhäuser, der Busfahrer an der Endhaltestelle – einen Obdachlosen vor sich hat, der augenscheinlich keine Wohnung hat und hilfebedürftig ist, werden sehr häufig der Kältebus der Stadtmission, der Wärmebus des DRK oder andere Projekte angerufen. In der Regel geht es dann in die Notübernachtung, die am nächsten Tag in den frühen Morgenstunden wieder zu verlassen ist. Was es braucht, ist nicht der Ausbau der niedrigschwelligen Angebote, sondern mehr Plätze 24/7, also 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, mit fachlicher und ärztlicher Betreuung. In Coronazeiten ist es gelungen, 407 Plätze für Tausende Obdachlose in der Stadt einzurichten.
Wir haben hier als CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag zusätzlich eingebracht, dieses Angebot zu verstetigen, denn darum geht es jetzt. Ich habe erlebt, wie schwer alkoholkranke Menschen nur in die Notübernachtung gebracht wurden ohne adäquate Angebote, wie psychisch kranke Menschen mit Gefahr für sich und andere in die Notübernachtung gebracht wurden, ohne weitere
(Frank Scholtysek)
unmittelbare Angebote, wie obdachlose Rollstuhlfahrer auf Spielplätzen aufgelesen wurden, allenfalls in die Notübernachtung gebracht wurden, die im besten Fall barrierefrei war, wie Ehrenamtler stundenlang zahlreiche Einrichtungen abtelefonieren mussten.
Wir sollten all jenen, den Betroffenen, den Hauptamtlern, den Ehrenamtlern, helfen, erstens durch ausreichend adäquate Plätze in der Unterbringung und Versorgung und zweitens durch die Einrichtung einer Telefonhotline, die 365 Tage im Jahr erreichbar ist, stets den Überblick hat, wo es adäquate Plätze für die entsprechenden Personen gibt. Dazu der heutige Antrag der CDU-Fraktion.
In der bisherigen Hochphase der Coronapandemie gab es von Karuna bereits eine 24-Stunden-Hotline für Obdachlose. Durchschnittlich haben dort täglich 60 Personen angerufen, in der Spitze bis zu 300. Dies zeigt sehr deutlich: Es bedarf nicht erst einer Evaluation oder einer Auswertung einer Evaluation. Der Bedarf ist da!
Dieses Thema, dieser Antrag, sollte nicht parteipolitisch bewertet werden, und nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil er von der CDU als Oppositionsfraktion stammt. Lassen Sie uns hier bitte gemeinsam eine Lösung finden, in Anlehnung an den Berliner Krisendienst oder rotierend zwischen den zuständigen Fachämtern der Bezirke, wo auch immer die Nummer aufschlägt – die Bezirke müssen natürlich in die entsprechende Lage versetzt werden, dies zu realisieren –, das kürzliche KarunaProjekt, die 24-Stunden-Obdachlosenhilfehotline oder über welchen öffentlichen oder freien Träger auch immer. Am Berichtszeitraum 30. Oktober sollte es nicht scheitern. Am Sachanliegen kann es nicht scheitern. An Zuständigkeitsfragen darf es nicht scheitern. Lassen Sie uns schnellstmöglich im Fachausschuss zu einer guten Lösung kommen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss jetzt doch noch mal auf einige Äußerungen eingehen, weil ich den Eindruck habe, der Antrag wurde nicht gelesen oder nicht verstanden. Wir können es – und werden es auch tun – natürlich auch im Ausschuss vertiefen, aber ein paar Dinge sind mir an der Stelle doch schon mal wichtig und sollten sehr deutlich hervorgehoben werden.
Hier wurde gesagt, machen wir mal ein paar Anträge, hat sich die CDU-Fraktion gedacht. Nein, nicht irgendwie mit Herbst oder Kältezeit verbunden oder, oder, oder, dieses Ansinnen gab es bereits im letzten Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen. Da lag dieser Antrag zur 24Stunden-Hotline schon mal vor.
Zweitens: Es wurde gesagt, wir brauchen mal Plätze, und es ist Aktionismus. Ausdrücklich habe ich in meiner Rede erwähnt, dass nicht nur eine Hotline geschaffen werden muss, sondern auch entsprechende Plätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Antrag stammt im Übrigen aus meiner Feder, aber in Abstimmung mit Trägern in Berlin, die in diesem Bereich zuständig und bereits unterwegs sind, z. B. Karuna, die sich dies ausdrücklich wünschen, also nicht irgendeine Lex CDU, eine Erfindung von Maik Penn oder von wem auch immer, sondern diejenigen, die dort unterwegs sind, wünschen
sich dies, im Übrigen auch die Kältebusfahrer, die nachts umhertelefonieren und gucken müssen, wo es entsprechende Plätze gibt.
Dann wurde erwähnt, man soll doch die 112 oder 110 anrufen. Die 112 und die 110 rufen den Kältebus an und fragen: Wo bringen wir denn den oder jenen hin? Könnt ihr den bitte abholen? Der sitzt bei uns auf dem Polizeiabschnitt, der muss irgendwo untergebracht werden. Der sitzt bei uns auf der Rettungsstelle und muss irgendwo untergebracht werden. – Die rufen den Kältebus an. Insoweit braucht es eine Hotline, die es in Teilen auch schon gab; die muss natürlich im Zusammenwirken mit den Bezirken vereinheitlicht werden. – Vielen Dank!
Kollege Buchholz, vielen Dank! Wie fänden Sie es denn, wenn der Kultursenator dieser Debatte beiwohnen würde?
(Georg Kössler)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die weltweite Coronapandemie macht vor Deutschland und Berlin nicht halt. In den vergangenen Sitzungen des Abgeordnetenhauses galt unsere besondere Aufmerksamkeit der Gesundheits- und Wirtschaftspolitik, wohl wissend, dass die getroffenen Maßnahmen weit in die Gesellschaft hineinwirken. Auch deshalb ist es gut, dass wir uns heute im Besonderen mit der Arbeits- und Sozialpolitik befassen. Eines ist mir bei all dem wichtig: Es war und ist das Coronavirus, nicht der Staat, das unsere Grundrechte einschränkte.
Niemand hat sich irgendeine Entscheidung leicht gemacht, auch wenn es immer jene geben wird, die schon immer alles besser wussten und entsprechende Masterpläne für diese nie dagewesene Situation in den Schreibtischschubladen hatten. Lassen Sie uns gerade deshalb fair und lösungsorientiert den Ist-Zustand und weitere Schritte besprechen.
Offen gesagt: Ich bin stolz auf unser Land. Kaum ein Land kommt besser durch diese Krise hinsichtlich der Infektionszahlen, hinsichtlich der Instrumente des Sozialstaates. Kaum ein Land nimmt mehr Mittel für die verschiedensten Hilfen in die Hände – ja, auch der viel gescholtenen schwarzen Null wegen, die uns diese Hilfen erst ermöglichte.
Mit welchen Situationen sehen wir uns in Berlin konfrontiert? – Zunächst zur Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt: Erstmalig seit dem Jahr 2015 haben wir in Berlin wieder mehr als 200 000 Arbeitslose. Die Quote ist gegenüber 2019 um 2,2 auf 10 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: In Brandenburg sind es im selben Zeitraum nur 0,8 Prozent gewesen. Das hat auch etwas mit Besonderheiten des Berliner Arbeitsmarktes zu tun, ja, das ist richtig, sagt aber ebenso etwas über die in Berlin getroffenen und nicht getroffenen gezielten frühzeitigen Maßnahmen aus.
In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen von Rot-RotGrün einige unangenehme Fragen nicht ersparen: Warum haben Sie kleine und mittelständische Unternehmen mit über 10 bis 100 Beschäftigten nicht von Beginn an unterstützt? Die sogenannte Soforthilfe V, die über die IBB erst seit dem 18. Mai zu beantragen ist – der Coronazuschuss –, hatte mit „sofort“ reichlich wenig zu tun. Alle anderen Bundesländer waren früher dran. Die Wahrheit ist: Hier mussten Sie zum Jagen getragen werden, Frau Senatorin Pop!
Was Berlin zuvorderst rettet, ist das starke Vorgehen der Bundesregierung. Einige Maßnahmen seien hier beispielhaft genannt: Das Kurzarbeitergeld, ohnehin ein Segen, wurde deutlich verbessert. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wurde verlängert. Der Zugang zur sozialen Grundsicherung wurde erleichtert, ebenso der zu weiteren existenzsichernden Leistungen. Der Zugang zum Kinderzuschlag wurde vereinfacht. Es gibt Zuschüsse für soziale Dienste. Es gibt deutliche Verbesserungen bei den Zuverdienstmöglichkeiten in der Kurzarbeit und hinsichtlich des Steuerfreibetrags für Rentnerinnen und Rentner. In der vergangenen Nacht hat sich die große Koalition – darauf dürfen wir auch mal gemeinsam stolz sein, dies in Richtung der Berliner SPD gesagt – auf 57 weitere Punkte im Umfang von 130 Milliarden Euroverständigt. Dies sind konjunkturbelebende Maßnahmen, die uns sicherlich deutlich weiterhelfen werden.
Da ich das segensreiche Kurzarbeitergeld angesprochen habe: Herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen, die mit viel Engagement die Umsetzung und Zahlungen ermöglichen! Und wenn ich bei Danksagungen bin: Dies gilt ebenso für alle Beschäftigten in der Eingliederungshilfe, in der Jugendhilfe, in der Pflege und in den Krankenhäusern. Auch hier kann ich Ihnen von Rot-Rot-Grün eine unangenehme Frage nicht ersparen: Warum machen Sie bei der sogenannten Heldenprämie oder Pflegeprämie einen Unterschied zwischen den Landesbediensteten und den Beschäftigten in der freien Wohlfahrtspflege? Die gemeinnützigen Träger arbeiten nicht gewinnorientiert. Unterstützen Sie deshalb bitte alle Beschäftigten gleichermaßen!
(Katina Schubert)
Ein weiteres Thema, für das ich keinerlei Verständnis habe, ist der Umgang mit Karstadt und den Beschäftigten, gerade in der jetzigen Lage. Der grüne Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg ist für den Investor seit Wochen nicht zu sprechen. Die Wirtschaftssenatorin scheint hier abgetaucht – sie ist auch gerade wieder mit ihrem Handy beschäftigt –, obwohl ein sozial ausgewogener Zukunftsplan mit einem Volumen von 450 Millionen Euro auf dem Tisch liegt, der so auf dem Spiel steht. – Herr Regierender Bürgermeister! Machen Sie das zur Chefsache! Die Beschäftigten werden es Ihnen danken, auch die CDU-Fraktion. Mit Blick auf Ihre Koalitionspartner ist das schon viel wert.
Neben dem Thema Karstadt habe ich ein weiteres dringendes Anliegen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung hatten zugesagt, die Entgelte in voller Höhe weiterzuzahlen. Voraussetzung bzw. Teil der Vereinbarung war: Das Land Berlin finanziert für drei Monate den Grundbetrag gegen. Ziel war: Die beschäftigten Menschen mit Behinderung müssen nicht zur Grundsicherung. Nunmehr möchte das Land Berlin die rd. 2,4 Millionen Euro, die dafür notwendig sind, nicht einmal zu einem Drittel zur Verfügung stellen und das auch nur, wenn die Werkstätten belegen, vollkommen mittellos zu sein. – Frau Sozialsenatorin! Herr Finanzsenator! Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Ich fordere Sie auf, dass jetzt hier und heute im Interesse der Einrichtungen und der Beschäftigten klarzustellen.
Die Coronapandemie ermöglicht plötzlich Hunderte Wohnheimplätze für Obdachlose, die sonst tagsüber diese Einrichtungen verlassen mussten. Hier schließt sich die dringende Bitte an, diese Angebote dauerhaft zu etablieren. Sie dürfen keine Eintagsfliege sein. Hier braucht es einen Ausbau und eine Verstetigung, Das gilt übrigens auch für Housing First, Wohnraum und die weitere Begleitung der Menschen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal deutlich machen: Sozial ist, was Arbeitsplätze schafft und sichert. Wer unterhalb entsprechender Einkommenshöhen lebt, aktuell durch Corona in Schieflage gerät, hat die Solidarität aller verdient. Bewahren wir Menschen bestmöglich vor Arbeitslosigkeit, sichern wir Ausbildungsplätze und investieren wir so in die Zukunft. Das ist unser Auftrag für Berlin. Konzepte vorzulegen, das ist Aufgabe des Senats.
Ich wünsche mir, dass die zuständigen Senatsverwaltungen besser zusammenarbeiten und auch mal über den einen oder anderen parteipolitischen Schatten springen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst zur Erinnerung: Im Sommer 2011 haben SPD und Linke hier in diesem Haus die Kennzeichnungspflicht für die Berliner Polizei beschlossen.
In dieser Legislaturperiode hat der grüne Justizsenator das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht.
Dies ist nicht nur bürokratisch, sondern stellt Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Polizei unter Generalverdacht. In Wahrheit ist dies ein Beamtendiskriminierungsgesetz.
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
Nun haben sich SPD, Linke und Grüne etwas Neues ausgedacht: die Schaffung eines Bürgerbeauftragten, eines Polizeibeauftragten. Aus all diesen Maßnahmen spricht tiefes Misstrauen gegen die Männer und Frauen, welche bei der Polizei tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen und ihre Köpfe für uns hinhalten. Mich beschämt das als Bürger und gewählter Volksvertreter.
Eines sollte uns im Parlament bewusst sein: Vertrauen und Loyalität sind keine Einbahnstraße. Deshalb gilt, die Polizei hat unsere uneingeschränkte Unterstützung und echte Solidarität verdient.
Nein, keine Zwischenfragen, vielen Dank! – Die Koalition möchte einen Bürgerbeauftragten installieren, dabei haben wir schon 160 Bürgerbeauftragte, nämlich uns hier, die gewählten Volksvertreter.
Die sind alle gut bezahlt, und wir brauchen keine weiteren Strukturen mit bis zu 20 neuen Stellen. Dies ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Die damit zusammenhängenden neuen Stellen wären bei der Polizei sinnvoller und bitter nötig.
Wer 20 Stellen bei einem Beauftragten schafft, wird eine Vielzahl von Polizisten künftig mehr binden, all die zusätzlich entstehenden Vorgänge zu bearbeiten. Lassen Sie uns mehr Polizei auf die Straßen bringen, nicht mehr Polizei an Schreibtische binden!
Wiederholt wird auf andere Bundesländer verwiesen. Richtig ist, die meisten Bundesländer haben keinen Polizeibeauftragten, weil keine Notwendigkeit gesehen wird.
In Nordrhein-Westfalen ist der Polizeibeauftragte beim Innenminister angesiedelt, und die Kennzeichnungspflicht wurde übrigens abgeschafft. Im Bundestag, auch mit Stimmen der SPD, wurde ein Beauftragter für die Bundespolizei abgelehnt. Die SPD in Berlin hat sich für die Berliner Beamten leider einen anderen Weg ausgesucht.
Kein Bundesland hat auch nur annähernd solche Befugnisse, wie Sie hier im rot-rot-grünen Gesetzentwurf vorsehen.
Neben dem Innenausschuss bin ich auch im Petitionsausschuss und dort für die Petitionen in Sachen Polizei zuständig. Ich schätze ausdrücklich die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit. Wir setzen uns dort kritisch mit allen Petitionen auseinander, nie wird irgendetwas unter den Teppich gekehrt. Wir haben dort bisher alle Dinge einstimmig beschlossen, egal ob sie von Bürgern eingebracht wurden oder aus der Polizeibehörde kamen. Danke dafür an die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss sowie an die Mitarbeiter im Ausschussbüro!
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Wir haben eine gut funktionierende Kontrolle der Polizei durch das Parlament, insbesondere über den Innenausschuss. Wir haben einen Petitionsausschuss, der sich engagiert mit Bürgereingaben in Sachen Polizei befasst. Wir haben Abgeordnete, die über schriftliche Anfragen alles kritisch hinterfragen können. Wir haben eine gut funktionierende Dienst- und Fachaufsicht der Senatsinnenverwaltung. Wir haben in allen Ämtern und Direktionen funktionierende Stäbe im Beschwerdemanagement und Disziplinarwesen. Nein, es braucht keinen Polizeibeauftragten. Die CDUFraktion lehnt diese Art des Misstrauens ab, ebenso die überflüssigen Doppelstrukturen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute befassen wir uns nach entsprechender Ausschussberatung abschließend mit dem Thema: Für wen gibt es in Berlin eigentlich die niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe? – Klare Antwort: Für jede und jeden, und zwar für jede und jeden das passende Angebot. Es gibt Angebote der Kältehilfe, die ASOG-Unterbringung, präventive Beratungsangebote und anderes mehr. Nun stellt sich eben die Frage – gilt auch jedes Angebot für jede und jeden? Ist jedes Angebot auch für jeden sinnvoll? – Das Aufenthaltsrecht und EU-Freizügigkeitsgesetz enthalten ausreichende Regelungen: Nach dem ASOG sind Wohnungslose entsprechend unterzubringen – für drei Monate –, nach § 1 a Freizügigkeitsgesetz/EU darf sich jeder EU-Bürger sechs Monate in Berlin, in Deutschland aufhalten, danach nur im Fall von Erfolgsaussicht auf Arbeit. Insoweit ist sichergestellt: Hier gibt es den nötigen gesetzlichen Rahmen. Asylsuchende werden entsprechend untergebracht, aber Personen ohne Aufenthaltstitel oder mit illegalem Aufenthalt können und sollen keine Leistungen der Wohnungslosenhilfe in Anspruch nehmen.
Natürlich müssen niedrigschwellige Nothilfeangebote für jeden kurzzeitig zur Verfügung stehen. Tun sie das etwa in Berlin nicht? – Ich finde, da muss sich Berlin nicht verstecken. – In diesem Zusammenhang auch Danke an alle Haupt- und Ehrenamtlichen in der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen, den wir heute zu beraten haben, datiert auf den 12. Februar 2019. Dem vorausgegangen ist in der Stadt eine teils heftige Debatte über den Umgang mit Obdachlosen. Ich zitiere in diesem Zusammenhang den Bezirksbürgermeister von Mitte, Herrn von Dassel, der im „Tagesspiegel“ am 25. Januar des vergangenen Jahres ausführte – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
Das Sozialamt organisiert eine zeitlich befristete Unterkunft, aber zeitgleich überprüft das Ausländeramt, ob überhaupt ein Anspruch auf langfristige Hilfe besteht, oder zumindest sollte es diesen Punkt prüfen, und wenn kein Anspruch besteht, dann bitte Rückkehr in die Heimat, nach Polen
(Stefanie Fuchs)
oder Rumänien oder Russland oder wo auch immer in das Heimatland.
Herr von Dassel, Mitglied der Grünen, machte deutlich: Leider ist dies alles nur Theorie, aber so sollte es laufen. – Recht hat er!
Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD, Linken und Grünen! Bauen Sie die niedrigschwelligen Angebote nicht weiter aus! Schaffen Sie entsprechenden Wohnraum für Anspruchsberechtigte, ja, auch für Menschen mit Bleibeperspektive! Kurzum: Bekämpfen Sie Ursachen und nicht nur Symptome! – Wenn Sie Regelungsbedarfe bei der EU-Freizügigkeit sehen, frage ich Sie: Wo bleibt Ihre Bundesratsinitiative? – Ich erinnere mich an meine erste Rede hier vor drei Jahren, da war das genau die Forderung. Wo sind Ihre Ideen, Frau Senatorin Breitenbach und die Damen und Herren der Koalition, in Sachen EU-Freizügigkeit? – Die CDU lehnt Hilfen nicht grundsätzlich ab, steht aber für Schaufensteranträge nicht zur Verfügung. Daher werden wir uns enthalten. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Sehr geehrte Frau Sozialsenatorin! Als Sozialpolitiker zunächst mein Glückwunsch zum Aufwuchs im Bereich
Soziales! – Das allein ist jedoch noch keine Leistung, denn alle Ressorts haben deutlich mehr Finanzmittel in der kommenden Periode zur Verfügung. Ich freue mich über die Stärkung der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe, ebenso über ausreichend Plätze in der Kältehilfe. Aber ist es nicht ein Armutszeugnis, dass wir in Berlin Jahr für Jahr mehr Plätze in der Kältehilfe brauchen?
Was tut der Senat in Sachen Ursachenbekämpfung beim sozialen Wohnungsbau, bei der fachärztlichen Betreuung und Einzelfallbegleitung, zur Stärkung der ehrenamtlichen Helfer, hinsichtlich einer Berliner Bundesratsinitiative zu EU-Obdachlosen, auch im Kontext der EUArbeitnehmerfreizügigkeit? – Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Herr Wolf, hat heute Morgen in seiner Rede sehr richtig lobende Worte für Housing First gefunden: in New York, in Wien, in anderen Städten seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert. In Berlin sind wir am Start mit einer kleinen zweistelligen Anzahl an Plätzen. Dem stehen Tausende Obdachlose gegenüber – das ist nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein.
Es wurde bereits die Nacht der Solidarität erwähnt, die Zählung der Obdachlosen Ende Januar 2020 – eine gute Sache, gut, Bedarfe künftig besser zu kennen. Aber welche Angebote gibt es? Könnten wir in der Nacht der Solidarität Hunderten oder Tausenden Obdachlosen in dieser Stadt auch nur irgendetwas Ähnliches wie Housing First anbieten, sie unterbringen und begleiten? – Fehlanzeige! Ihnen fehlen Wohnraum und Personal; da tut sich nichts. Wo ist hier die Bausenatorin? Wo ist hier die Koordinierung des Regierenden Bürgermeisters?
Die CDU-Fraktion hat sachlich gut begründete Anträge mit seriösen Gegenfinanzierungsangeboten in den Fachausschüssen, so auch im Sozialausschuss, ebenso im Hauptausschuss eingebracht – dies im Bewusstsein, dass wir Oppositionspartei sind, aber mit dem Anspruch, konstruktive und nicht populistische Vorschläge zu machen. Gerade im Sozialbereich hätte ich mir sehr gewünscht, wenn es gemeinsame Projekte gegeben hätte, wenigstens punktuell einen parteiübergreifenden Konsens.
Mit Blick auf die Redezeit einige Forderungen der CDUFraktion – erstens: Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Helfer, insbesondere Fremdsprachenkurse, ErsteHilfe-Kurse – von Rot-Rot-Grün abgelehnt.
Zweitens: Die Bedarfsermittlung und Ausfinanzierung über die Globalsummenzuweisung der bezirklichen Tee- und Wärmestuben – von Rot-Rot-Grün abgelehnt. Drittens: Die Einrichtung einer telefonischen 24-StundenAnlaufstelle für Helfer in der Obdachlosenhilfe, um adäquate Unterbringung für psychisch erkrankte Obdachlose, für demenzkranke, alkoholisierte, frisch operierte zu ermöglichen – von Rot-Rot-Grün abgelehnt.
Viertens: Die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts zur Armutsbekämpfung in der Stadt – von Rot-Rot-Grün abgelehnt.
Fünftens: Eine Aufklärungskampagne, Thema Einsamkeit – von Rot-Rot-Grün abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, von den Linken und Grünen! Sehr geehrte Frau Sozialsenatorin! Sie verteilen nach dem Gießkannenprinzip. Es gibt keine lösungsorientierte Zusammenarbeit mit der Senatsbauverwaltung. Es gibt keine Sozialpolitik des Senats aus einem Guss. Die Mittel für die Inklusionstaxis haben Sie gestrichen, anstatt konzeptionell nachzubessern, wie auch vom Berliner Behindertenverband gefordert. Und so geben Sie die Ziele von Mobilität für alle Menschen faktisch auf.
Insgesamt bleibt es dabei: Es gehören mehr Ursachen als Symptome bekämpft. Wir werden Sie weiterhin daran erinnern. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern fand bundesweit der Tag der Wohnungslosen statt. Für die Politik, für uns sollte jeder Tag ein Tag gegen Wohnungslosigkeit sein,
für Sozialpolitiker, für Gesundheitspolitiker und noch viel mehr für Wohnungsbaupolitiker; ganz nebenbei natürlich auch für unsere Haushälter. Gut, dass wir uns innerhalb von zehn Monaten zum zweiten Mal in der Aktuellen Stunde mit der Wohnungslosenhilfe befassen! Es sollte eine Lehrstunde insbesondere für die Baupolitiker der Koalition und Nicht-Bausenatorin Lompscher sein.
(Stefanie Fuchs)
Die Aktuelle Stunde zum gleichen Thema im November 2018 ist im Bauressort offenbar wirkungslos geblieben. Die beste Wohnungslosenhilfe nebst allen sozialpolitischen Instrumenten besteht im Wohnungsneubau. – Frau Senatorin Breitenbach! Sie können goldene Türklinken in der Wohnungslosenpolitik schaffen – solange Ihre für das Bauen zuständige Kollegin Lompscher versagt, ackern Sie redlich, das gestehe ich Ihnen ausdrücklich zu, an Symptomen; Ursachen bekämpft dieser Senat in Summe so jedoch nicht.
Jede zusätzlich geschaffene Wohnung, egal ob zur Miete oder als Eigentum, entlastet den Wohnungsmarkt. Jede zusätzliche Wohnung hilft – was auch sonst? –, auch und gerade im Hinblick auf Zehntausende Neuberliner Jahr für Jahr.
Diese entsprechen alle fünf bis sechs Jahre der Einwohnerzahl eines ganzen Bezirks.
Die Verhinderung und die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ist Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden respektive den Bezirken, von städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und privaten Investoren. Ja, Artikel 14 Grundgesetz gilt auch in dieser Stadt:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Eigentum muss aber eben auch erst einmal geschaffen werden. Es muss gebaut werden, und genau das hemmen und verhindern Sie.
Ein absoluter Irrweg sind Enteignungen und der sogenannte Mietendeckel.
Nein! – Vielen Dank, können wir gerne im Anschluss intensivieren. – Die Begriffe klingen maximal süßlich, aber sie sind eben ein Gift. Der schäbige, asoziale Vermieter ist die Ausnahme, nicht die Regel. Die Regel ist leider die versagende Wohnungsbaupolitik dieses Senats.
Die aktuellen Mieterhöhungen sind auf Ihre unverantwortlichen Ankündigungen zurückzuführen. Sie bewirken nicht mehr, sondern weniger bitter nötige Investitionen. Kommen Sie zur Vernunft! Der Sozialismus ist weltweit gescheitert, auch 1989 in dieser Stadt.
Lassen Sie mich auf die einzelnen Ebenen näher eingehen: Was tut die Bundesebene? – Mit einer Grundgesetzänderung wird dafür gesorgt, dass ab 2020 eine unmittelbare Wohnungsbauförderung der Länder möglich wird. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau sind in den letzten Jahren in Milliardenhöhe aufgestockt worden. Wir haben eine Mietpreisbremse eingeführt; diese wurde aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt und dort bestätigt. Hierbei wurden allerdings Grenzen mietrechtlicher Regulierung aufgezeigt, insbesondere bundesweite Mietpreisobergrenzen faktisch abgelehnt.
Die Einführung des Baukindergeldes ist sehr sozial. Es gibt kaum etwas Sozialeres, als im Berufsleben einen Kredit abzuzahlen und im Alter weder Kredit- noch Mietbelastungen zu haben.
Was tat und tut die Landesregierung? Was tut der Berliner Senat? –
In der vergangenen Legislaturperiode unter Senator Czaja wurden erstens die Ansätze zur Wohnungslosenhilfe über die ISP-Mittel wurden deutlich erhöht. Zweitens: Jahr für Jahr wurden die Plätze der Kältehilfe deutlich erhöht. Drittens: Die Finanzierung der Hygienestation am Bahnhof Zoo wurde gesichert. Viertens: Die Notübernachtung für Frauen und Familien wurde sichergestellt, wobei die Umsetzung länger dauerte, aber die Grundlagen wurden gelegt. Fünftens: Der Prozess zu den Leitlinien der Wohnungslosenhilfe wurde gestartet – leider erst zum Ende des dritten Jahres Ihrer Amtszeit, Frau Senatorin Breitenbach, abgeschlossen. Sechstens: Die gesamtstädtische Steuerung wurde bereits in diesen Prozess eingebracht. Und einige andere Punkte mehr nebst Bewältigung bekannter Herausforderungen ab 2015, bei denen man sich ebenso mehr ressortübergreifende Unterstützung erhofft hätte.
Nun zur aktuellen Wohnungslosenpolitik des Senats:
Frau Senatorin Breitenbach! Sie haben zwei Wohnungslosenkonferenzen initiiert, an denen ich selbst für die CDU-Fraktion teilgenommen habe.
Kommen Sie doch mal wieder zur Ruhe! Ich weiß ja, dass es schmerzt! – Mein ausdrücklicher Dank – –
Ich weiß, dass es schmerzt, aber hören Sie doch einfach mal zu; vielleicht lernen Sie ein wenig!
Mein ausdrücklicher Dank für diese Wohnungslosenkonferenzen gilt der Senatssozialverwaltung, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dieses Hauses. Es ist immer gut, wenn alle Akteure an einen Tisch kommen. Genau jenen Akteuren müssen wir ebenso danken, welche fachliches Input in den Arbeitsgruppen geliefert haben.
Doch wo war eigentlich Ihr Input, Frau Sozialsenatorin Breitenbach? Welche fünf oder gar zehn konkreten Vorschläge haben Sie gemacht? – Von verschiedenen Teilnehmern der Wohnungslosenkonferenz gab es Kritik, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsgruppen der Wohnungslosenkonferenz selbst gar keinen Input geliefert haben. Ich habe dies in der Sozialausschusssitzung hier im Haus hinterfragt. Die Antwort von Frau Senatorin Breitenbach: Ja, dies trifft zu. Wir wollten nicht beeinflussen oder die Wohnungslosenkonferenz mit unseren Inhalten dominieren. – Was ist das für ein Anspruch, Frau Sozialsenatorin?
Weil ich gerade bei Ansprüchen bin: Ich habe mehrfach im Sozialausschuss nach seniorengerechtem, barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum gefragt, also jener Wohnraum genau für Ihre Klientel, Frau Sozialsenatorin Breitenbach. Die Antwort: Sie selbst bauen ja nicht, sie sind nicht zuständig. – Klar, aber was ist mit dem Bauressort vereinbart? Was haben Sie als Sozialsenatorin für Ihre Klientel mit dem Bauressort vereinbart? Haben Sie eine Zwischenbilanz nach drei Jahren gezogen? Welche konkreten Pläne haben Sie? Wie sehen Sie die Zahlen und die Entwicklungen in den letzten Jahren? – Bis heute
keine Antwort, auch in mehreren Schriftlichen Anfragen nicht, und dann wundert sich der Senat über die Vielzahl von Anfragen und Nachfragen! Wenn Sie im Senat schon nicht miteinander reden und der Regierende Bürgermeister hier nicht koordinierend eingreift, dann laden Sie mich, Frau Sozialsenatorin und Frau Bausenatorin, zum Kaffee ein, ich bringe Kuchen mit und konkrete Vorschläge meiner Fraktion gleich noch dazu.
Sie müssen nicht bis zu diesem Treffen warten, ich liefere Ihnen auch gerne gleich einige konkrete Punkte meiner Fraktion. Erstens: Bilden Sie ein starkes Bündnis für Mieten und Neubau, mit dem Regierenden Bürgermeister, mit der Bausenatorin, mit der Sozialsenatorin, mit den Bezirken, mit städtischen Gesellschaften, Genossenschaften, privaten Eigentümern und Mietervertretern.
Machen Sie dort klare Ansagen. Treffen Sie klare ideologiefreie Vereinbarungen und setzen Sie diese schnell und konsequent um.
Zweitens: Erhöhen Sie den Bestand landeseigener Wohnungen. Kleckern Sie nicht mit teurem Rückkauf im Klein-Klein, sondern klotzen Sie beim städtischen Neubau.
Drittens: Schaffen Sie innerstädtische Hochhäuser. Unsere rasant wachsende Stadt kann sich in der Innenstadt bei Neubauten kaum noch Drei- oder Viergeschosse erlauben.
Viertens: Ermöglichen Sie unmittelbar Entlastung durch ein Berliner Mietergeld, abhängig vom Einkommen, der Wohnfläche und der Haushaltsgröße. Es gibt noch eine Reihe weiterer Vorschläge meiner Fraktion – hatten Sie in Ihren Briefkästen –, lassen Sie uns diese konstruktiv parlamentarisch beraten. Hören Sie bitte auf, alles abzulehnen. Die Berlinerinnen und Berliner haben Anspruch auf unseren gemeinsamen Einsatz.
Nun zu Ihren Ergebnissen, oder besser jenen der Wohnungslosenkonferenz in Form der Leitlinien der Wohnungslosenpolitik. Welche Fragen sind offen? – Erstens: Erhöhung der Anzahl von Trägerwohnungen: Wie wird mit für die Träger zunehmend kritischen Gewerbemietverträgen umgegangen? – Zweitens: ganzjährige Planung und Koordination der Kältehilfe: Ist eine 24-StundenZentrale für Betroffene, Kältebusfahrer und aufmerksame Berliner geplant? Wo bringt man eigentlich Demenzkranke und Drogenabhängige hin? Doch nicht etwa in eine Notübernachtung und am nächsten Morgen wieder auf die Straße! Hier brauchen alle, die in der Hilfe tätig
sind, eine 24-Stunden-Hotline, um unmittelbar Hilfe organisieren zu können.
Drittens: Evaluation und Verstetigung von Krankenwohnungen – Verstetigung, kein Ausbau: Wo entstehen konkret wie viele Plätze? – Viertens: niederschwellige medizinische Versorgung: Welche konkreten fachärztlichen Ansätze gibt es hierzu? – Fünftens: besondere Wohnangebote für junge Menschen: Wo mit welchem Personal und in welchem Umfang? Die angekündigten Maßnahmen sind gut, richtig und wichtig. Aber Sie sind seit gut drei Jahren im Amt – wann können wir mit Ergebnissen rechnen? Welche Zeitpläne gibt es?
Vier Ihrer zehn Maßnahmen betreffen die Schaffung von neuem Wohnraum – wo es hier große Aufregung gibt, wenn ich so viel über den Wohnraum rede. Ich schließe mit meinen Eingangsworten:
Neubau wird benötigt, jede zusätzliche Wohnung hilft, sozialpolitische Begleitung ebenso. Fleißige Haupt- und zahllose Ehrenamtler: Dank an all jene!
Ich wünsche den Menschen unserer Stadt die Einsicht des Senats in das dringend Notwendige – und Ihnen, Frau Sozialsenatorin, weiterhin viel Kraft und Durchsetzungsvermögen im Senat! Sie haben die CDU-Fraktion an Ihrer Seite, auch zur Stärkung gegenüber der Frau Bausenatorin. – Herzlichen Dank!
Frau Senatorin! Vielen Dank, dass Sie eine Zwischenfrage zulassen. Sie haben jetzt zwei- oder dreimal in Ihrer Rede erwähnt, wir hätten uns nicht mit den Leitlinien auseinandergesetzt. Ich habe gerade noch einmal meinen Redezettel herausgeholt und will Ihre Erinnerung noch einmal auffrischen und Sie fragen:
Erhöhung der Anzahl von Trägerwohnungen: Wie wird mit für die Träger zunehmend kritischen Gewerbemietverträgen umgegangen?
Also es gibt eine Reihe von Punkten, mit denen wir uns tatsächlich intensiver befasst haben, und dazu hätte ich gerne einige Antworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Selbstbestimmung gestärkt und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Eingliederungshilfe wird aus der Sozialhilfe herausgelöst und durch das BTHG zu einem modernen Teilhaberecht umgestaltet. Entsprechende Änderungen treten zum
1. Januar 2020 in Kraft. Für Berlin heißt das in der Umsetzung – nebst rein bundesrechtlichen Änderungen –, dass sich Zuständigkeiten auch bezüglich der Ebene der Träger der Eingliederungshilfe ändern, aber es hat auch Auswirkungen auf das Leistungserbringungs- und Vertragsrecht. Die CDU-Fraktion steht zum Bundesteilhabegesetz und ausdrücklich auch zum Berliner Teilhabegesetz.
Das BTHG wurde bereits im Dezember 2016 erlassen, also quasi mit Amtsantritt des rot-rot-grünen Senats. Was ist seither parlamentarisch geschehen? – Wir haben uns erstmalig in der Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales am 17. Januar im Rahmen einer Anhörung mit der Umsetzung des BTHG in Berlin befasst. Die CDU hat dort – siehe Wortprotokoll – um erneute intensive Befassung gebeten. Vom Senat und den Regierungsfraktionen seither Fehlanzeige. Sieben Monate später, in der Plenarsitzung am 15. August, kam es zur ersten Lesung hier in diesem Haus. Geplant war eine Rederunde. Diese wurde jedoch kurz vor dem Tagesordnungspunkt abgesagt. Also fand eine erste Lesung statt, ohne dass wir uns hier im Plenum noch einmal mit diesem für viele Menschen wichtigen Gesetzentwurf befasst haben. Erstmalig lag dann der Gesetzentwurf am 22. August im Ausschuss vor – leider nur beiläufig. Dort gab es eine rund zweistündige Anhörung zur Jugendberufsagentur. Gerne hätten wir als CDU-Fraktion eine erneute Anhörung mit Trägern der Eingliederungshilfe, mit Verbänden der Selbstvertretung und mit Betroffenen durchgeführt. Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion ist leider im Ausschuss von der Koalition und leider auch von den Vertretern der FDP-Fraktion abgelehnt worden.
Heute nun haben wir die zweite Lesung zum Berliner Teilhabegesetz, zur Umsetzung des BTHG. Das Gesetz ist nötig, aber viel Zeit wurde vertan. Es gab keine vernünftige parlamentarische Beratung, und die Zeitnot ist selbstgemacht. Wie vorhin bereits dargelegt: Das Gesetz gibt es bereits seit 2016. Der Senat beugt sich dem Diktat des Rats der Bürgermeister hinsichtlich struktureller Fragen. Gleichwohl gibt es auch nachvollziehbare Unsicherheiten bzw. Unklarheiten in den Bezirken. Damit gibt es leider keine inhaltliche Verbesserung für die
(Stefanie Fuchs)
Menschen, zumindest sind diese nach heutigem Stand leider noch nicht erwartbar. Es fehlt an Personal in der Senatssozialverwaltung und in den Bezirken. Was ist in den letzten 2,5 Jahren eigentlich getan worden auch und gerade gegenüber den Bezirken? – Sie stampfen bisherige Strukturen ein, ohne neue durchdacht und geschaffen zu haben. Kein Betroffener weiß heute, wo er in gut drei Monaten welche Leistungen beantragen kann.
Welche Kritikpunkte gibt es im Kern? – Ich greife einfach mal zwei, drei heraus.
Erstens: Die Bezirke sollen in den Ämtern für Soziales und den Jugendämtern Teilhabefachdienste gründen, die im sogenannten Haus der Teilhabe die behinderungsbedingten Unterstützungsleistungen wie aus einer Hand gewähren sollen. Dies soll bewirken, dass Betroffene nicht an weitere bezirklichen Stellen verwiesen werden müssen. Dennoch bleiben unterschiedliche Zuständigkeiten.
Zweites Beispiel: Spezielle Leistungen bestimmter Personenkreise werden dem Landesamt für Gesundheit und Soziales zugewiesen. Auch hier gibt es weiterhin unterschiedliche Zuständigkeiten.
Drittes Beispiel: Die Personalausstattung in den Teilhabefachämtern soll insbesondere die Anforderungen multiprofessionell, interdisziplinär und personenzentriert erfüllen. Dafür benötigt es insbesondere Verwaltungskompetenz, sozial- und heilpädagogische und pflegerische Kompetenzen. Wie will der Senat sicherstellen, dass die Stellen adäquat und fristgerecht besetzt werden? – Das waren nur einige Beispiele von Unklarheiten.
Uns, dem Parlament, bleibt nichts anderes übrig, als das Gesetz heute zu beschließen. Die CDU-Fraktion wird dieses Gesetz nicht ablehnen, aber wir können eben auch nicht zustimmen ob der vielen Unsicherheiten und diesem parlamentarisch nicht unproblematischen Verfahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich greife den Ball gerne noch einmal auf. Ich möchte ausdrücklich betonen – und Sie fragen, ob Sie dazu auch entsprechende Informationen haben –, dass die Dinge, die ich hier in Frageform vorgetragen habe, nicht aus meiner Feder, sondern von den Ligavertretern stammen. Die CDU-Fraktion und der Fraktionsvorsitzende Burkhard Dregger haben sich in der letzten Woche mit den Ligavertretern getroffen und ausgetauscht. Die Dinge wurden dort vorgetragen.
Wir haben inzwischen sieben DIN A4-Seiten mit Fragestellungen bekommen, und ich finde es völlig legitim, dass wir sie hier auch vortragen. Teilen Sie diese Auffassung?
Vielen Dank, Frau Senatorin! Meine Frage an Sie wäre: Welchen konkreten Zeitplan haben Sie denn und welche kurzfristigen Maßnahmen hinsichtlich der Fahrgäste, Anwohner und natürlich auch der Menschen, die sich vor Ort aufhalten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des Antrags der Regierungsfraktionen mit der Überschrift „Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beenden!“ gestatten Sie mir eine persönliche Vorbemerkung: Ich hätte mir diese Sensibilität bei diesem Thema auch im Umgang mit dem krebskranken Staatssekretär Jens-Holger Kirchner gewünscht.
Ich bin – lassen Sie mich dies hier in aller Offenheit sagen – menschlich zutiefst enttäuscht und kann, auch das offen gesagt, meine Wut ungeachtet jeder Parteipräferenz kaum in Worte fassen, dass ein Staatssekretär, der erkrankt ist und sich im Genesungsprozess befindet, vom Senat auf Antrag von Frau Senatorin Günther entlassen wurde.
Frau Senatorin ist jetzt leider nicht im Raum, aber vielleicht kann man es ihr ausrichten oder sie hört von irgendwoher zu: Als Volksvertreter, als langjähriger pflegender Angehöriger, als ehemaliger Beamter des Landes Berlin und als sozialpolitischer Sprecher meiner Fraktion sage ich Ihnen das offen: Sie scheinen für dieses Amt fachlich, persönlich und charakterlich schlicht ungeeignet.
Herr Präsident! Wir sind beim Abbau von Diskriminierungen, und das gehört zweifelsohne dazu. – Kommen wir zum Hauptthema! Laut einer Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen gibt es derzeit in Berlin 689 Berlinerinnen und Berliner, die vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wir als Gesetzgeber sind in der Pflicht, jedwede Diskriminierung abzubauen. Insoweit ist die Befassung mit dem Wahlrecht für diesen Personenkreis hier und heute gut und sinnvoll.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist der CDU-Fraktion in allen gesellschaftlichen Bereichen ein besonders wichtiges Anliegen. Ein selbstbestimmtes Leben muss neben praktischen Aspekten wie Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und Zugang zu Informationen auch legislativ ermöglicht werden. Dazu gehört ganz wesentlich auch das inklusive Wahlrecht, wobei man sich die Ausgestaltung sehr genau ansehen muss. Auf Bundesebene setzt sich die Union ausdrücklich für dieses inklusive Wahlrecht ein. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es – ich zitiere:
Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag in seinen aktuellen Beratungen zur Änderung am Wahlrecht, dieses Thema entsprechend umzusetzen.
Nein! Ich möchte gern im Zusammenhang fortfahren. – Der tagesaktuelle Sachstand ist, dass sich CDU, CSU und SPD auf Eckpunkte verständigt haben. Aktuell findet eine Feinabstimmung statt, und im Frühjahr wird es eine entsprechende Gesetzesinitiative im Deutschen Bundestag geben.
Ja, es gibt unterschiedliche Auffassungen und Bewertungen von Sozialpolitikern und Innenpolitikern: Während
(Fadime Topaç)
Sozialpolitiker ein Wahlrecht für alle befürworten, sind Innenpolitiker eher skeptisch. Menschen mit Behinderungen dürfen einerseits Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens nicht selbst tätigen. Anderseits soll ausgerechnet beim Wahlakt über den Umstand der Vollbetreuung hinweggesehen werden.
Ich persönlich tue mich im Grundsatz schwer damit, Menschen für nicht wahlfähig zu erklären. Wie ist es aber mit dementen Menschen – ab welchem Stadium der Demenz beispielsweise? – Im Gegensatz zu Menschen mit geistigen Behinderungen sind diese nicht von der Wahl ausgeschlossen. Viele richtige und wichtige Punkte sind in der Antragsbegründung enthalten, beispielsweise mit Blick auf die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention oder eine Einigkeit bezüglich der Unzulässigkeit einer Ungleichbehandlung derer, die gleichzubehandeln sind.
Für das Bundesverfassungsgericht sind Einschränkungen des allgemeinen Wahlrechts in nur sehr engen Grenzen zulässig. Daher ist genau zu prüfen, wo solche Einschränkungen ausnahmsweise nicht nur möglich, sondern auch zum Schutz vor Missbrauch erforderlich sind. Natürlich kann die bloße Gefahr des Missbrauchs kein Grund dafür sein, jemandem ein Recht zu entziehen. Parlamentarische Aufgabe ist es, vor einer Gesetzesänderung über solche Missbrauchsmöglichkeiten zu debattieren und sie bestmöglich auszuschließen und damit das Landeswahlgesetz so zu reformieren, dass diejenigen Menschen, die die Befähigung zur politischen Willensbildung haben, diese auch tatsächlich ausüben können.
Das Anliegen ist auch aufgrund der bundesweit geführten Debatte nicht grundsätzlich abzulehnen – im Gegenteil –, aber mit Augenmaß zu betrachten. Darüber sollten wir in den zwei zuständigen Ausschüssen, dem Innenausschuss und dem Sozialausschuss, sprechen. Das werden wir auch tun, und ich freue mich in diesem Zusammenhang auf die konstruktive Beratung in diesen Ausschüssen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün, eines muss ich Ihnen lassen: Sie sind schon verdammt mutig. In der vergangenen Plenarsitzung hatten wir in der Aktuellen Stunde das Thema „Erneuter Rückgang beim Wohnungsbau“. Und ich gebe offen zu, ich hatte für die heutige Plenarsitzung die Erwartungshaltung, dass Sie aus baupolitischen Gründen, aus sozialpolitischen Gründen eine Aktuelle Stunde anmelden zum Thema: Wie schaffen wir mehr Wohnraum?
Das wäre nicht die einzige, aber die beste Antwort auf Wohnungslosigkeit in dieser Stadt. Stattdessen melden Sie eine Aktuelle Stunde zu einem rein sozialpolitischen Thema an: „Wohnungslosenhilfe stärken!“. – Also gut. Reden wir über Wohnungslose, reden wir über Obdachlose, reden wir über Wohnungsbau, in diesem Kontext über Probleme und Problemlösungen, reden wir über die sozialen Herausforderungen in unserer Stadt.
Jahr für Jahr hat Berlin Zehntausende neue Bewohner zu verzeichnen. Der Wohnungsbau kommt jedoch nicht annähernd hinterher. Der Kollege Gräff hat in der vergangenen Plenarsitzung einige Vergleichszahlen genannt. Die Anzahl der Baugenehmigungen in Frankfurt am Main ist 2017 um 32,8 Prozent angestiegen,
die in München um 39,5 Prozent. Dagegen haben wir in Berlin einen Rückgang von 5,6 Prozent zu verzeichnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Skandal – baupolitisch, wirtschaftspolitisch und sozialpolitisch.
Nun brüstet sich die Bausenatorin mit im Jahr 2017 fertiggestellten Wohnungen. – Frau Senatorin Lompscher! Was haben Sie eigentlich mit Baugenehmigungen aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 zu tun, die 2017 zu Fertigstellungen von Wohnungen führten?
Gar nichts!
Wozu führt die zunehmende Wohnungsknappheit? Eben auch zu steigenden Mieten und Wohnungslosigkeit. Ich räume an der Stelle offen ein, ich war in Mathematik keine Leuchte. Aber aus dem Studium der Fächer VWL und BWL ist eines hängengeblieben: Ist die Nachfrage groß und das Angebot gering, steigt der Preis – in dem Fall der Mietpreis.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün: Stellen Sie endlich der erhöhten Nachfrage ein größeres Angebot entgegen, das heißt: bauen, bauen und nochmals bauen.
Wo Schatten ist, ist auch Licht – und umgekehrt. Daher mein ausdrücklicher Dank und mein Lob für die Bemühungen der Sozialsenatorin Frau Breitenbach. Die Hilfen für Obdachlose, für Wohnungslose und für die Kältehilfe wurden ausgebaut, die Mittel wurden sowohl in dieser Legislaturperiode als auch in der vorangegangenen unter dem Senator Czaja und unserem Staatssekretär Gerstle deutlich erhöht. Ein Dank insoweit an Herrn Czaja, Herrn Gerstle, Frau Breitenbach und Herrn Fischer, und natürlich an uns hier im Hause als Haushaltsgesetzgeber, für diese positive Entwicklung!
Eines ist jedoch auch klar: Immer mehr Mittel in den Sozialbereich zu investieren, löst die eigentlichen Probleme nicht. Wir müssen Ursachen bekämpfen und nicht nur Symptome. – Frau Senatorin Breitenbach! Sie haben sich mit zwei Strategiekonferenzen aufgemacht, an Lösungen zu arbeiten. Es ist gut und richtig, alle Akteure an einen Tisch zu bekommen. Schlecht ist allerdings, dass sowohl die Bausenatorin als auch die Gesundheitssenatorin dies bisher nicht zur Chefsache gemacht und an diesen Wohnungslosenkonferenzen nicht teilgenommen haben. Und wo war eigentlich der Regierende Bürgermeister, um die Senatsarbeit ressortübergreifend zu koordinieren? Für Talkshows zum solidarischen Grundeinkommen hat es gereicht, für kraftvolles Eintreten für Wohnungslose und Obdachlose hingegen nicht,
übrigens auch schon zu Ihrer Zeit als Bausenator nicht. – Herr Müller, lassen Sie Frau Breitenbach nicht wie Herrn Czaja im Regen stehen, vor allem aber nicht die Betroffenen!
Es gibt weitere generelle Fragen nach zwei Jahren RotRot-Grün. Warum gibt es immer noch keine Obdachlosenstatistik? – Nur Schätzzahlen! Warum gibt es keine fachliche Steuerung und Finanzierung von Tagesstätten,
(Ülker Radziwill)
zentral durch den Senat für diese gesamtstädtische Aufgabe? Warum werden Tausende Plätze, freie Plätze, in Flüchtlingseinrichtungen nicht für Wohnungslose und Obdachlose genutzt? Ja, es gibt rechtliche Hürden, mit Blick auf das Baurecht. Sie reden sonst so schnell von Beschlagnahmungen, Frau Radziwill hat das in ihrem Wortbeitrag auch gerade getan. Ich kann niemandem in dieser Stadt erklären, dass es einen großen Leerstand in der Größenordnung von Tausenden Plätzen in Flüchtlingseinrichtungen gibt, dem Wohnungsnot und große Obdachlosigkeit gegenüberstehen. Tun Sie das Notwendige!
Was schildern uns die Berliner Wohlfahrtsverbände? Die Wohnungslosenhilfe ist ohne deutlich verstärkten Wohnungsbau nicht denkbar. Die Bezirke stoßen immer wieder an Grenzen, hier bedarf es größerer personeller Unterstützung durch den Senat. An Fachstellen für Wohnungslosenhilfe muss dringend zielstrebig weitergearbeitet werden.
Das Thema Trägerwohnungen ist weiterhin brisant, da die Gewerbemietverträge von Trägern zunehmend von Kündigung bedroht sind. Das Thema der EU
Obdachlosigkeit wurde bisher unzureichend angegangen. Und ich meine hier nicht die EU-Freizügigkeit, wie es Frau Breitenbach immer verkürzt anführt, sondern die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit – ein entscheidender Unterschied. In diesem Zusammenhang Fragen an den Senat: Wo bleibt die Bundesratsinitiative des Landes Berlin? Was wurde bisher mit dem SPD-Bundesaußenminister und dem SPD-Bundessozialminister hierzu vereinbart?
Ich habe meinen Wahlkreis in Treptow-Köpenick. Wiederholt sprechen mich Mitarbeiter des Bezirksamts und auch ein Unternehmer an, kurz zusammengefasst, vereinfacht dargestellt: Das Sozialamt hat Plätze für Wohnungslosenhilfe in Auftrag gegeben, die wurden von einem Unternehmer geschaffen, doch werden diese nicht vollständig abgenommen mit der Begründung: „Es wird kein Bedarf gesehen“ –, so der Sozialstadtrat der Linken aus Treptow-Köpenick. Ich konnte dies erst gar nicht glauben und habe deshalb eine Schriftliche Anfrage an den Senat gestellt, wie es sich denn darstelle und bewertet werde. In der Antwort hieß es: Nein, diese Bewertung, diese Darstellung treffe so nicht zu. – Mir liegt allerdings ein Schreiben vor, unterschrieben vom Sozialstadtrat aus Treptow-Köpenick, in dem es heißt:
Der Kapazitätsausbau steht dem Bedarf entgegen.
Ernsthaft? Kein Bedarf, bei steigenden Zahlen im Bereich der Wohnungslosenhilfe dieser Stadt? – Weitere Punkte in der Antwort des Senats sind unwahr. Es wird von mir eine erneute Anfrage geben. Bitte nehmen Sie sich dessen an, Frau Sozialsenatorin!
Im Rahmen der Aktuellen Stunde behandeln wir heute auch einen FDP-Antrag. Die Grundidee dieses Antrags unterstützen wir selbstverständlich. Richtig ist hierbei auch, den Fokus auf Wohnungsbau und Prävention zu legen. Auch begrüßen wir die Forderung nach zusätzlichen Trägerwohnungen, gerade unter Inpflichtnahme der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Es gibt allerdings in diesem Antrag einige Schwachstellen. Beispielsweise ist die Rede von einem landesweiten Gesamtkonzept. Da muss man schon einmal nachfragen, welchen Inhalts. Etwas konkreter wäre an dieser Stelle gut. Wenig anfangen kann ich mit der Aussage: Das Wohngeld muss gerechter verteilt werden. – Da ist meine Frage: An welcher Stelle wird das Wohngeld aus sozialpolitischer Sicht aktuell ungerecht verteilt? – Also: Insgesamt gute Ansätze, aber auch schwammige bis unklare Punkte. Insofern werden wir uns zu diesem Antrag enthalten.
Zum Schluss möchte ich für die CDU-Fraktion, aber auch ganz persönlich, Dank sagen an alle Helferinnen und Helfer aus dem Bereich der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe, an die Hauptamtlichen, vor allem aber an die Ehrenamtlichen gerichtet. Ehrenamtliches Engagement kann ergänzen, aber niemals ersetzen. Lassen Sie uns gemeinsam nicht nur Symptome, sondern auch Ursachen bekämpfen – auf allen Ebenen: in den Bezirken, auf Senats- und auf Bundesebene. Die CDU-Fraktion wird hierzu ihren Beitrag leisten. – Vielen Dank!
Sauladen! –
Zuruf von Udo Wolf (LINKE)]
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mein Bedauern darüber ausdrücken, dass der Regierende Bürgermeister nicht im Raum ist, der für ein solidarisches Grundeinkommen eintritt. Leider ist auch die Sozialsenatorin nicht im Raum. Vielleicht hören sie von irgendwoher zu. Insoweit setze ich meine Ausführungen fort.
SPD, Linke und Grüne haben uns einen Antrag zur Abschaffung von Hartz IV-Sanktionen vorgelegt. Zwei Punkte irritieren in diesem Zusammenhang. Erstens: Der Antrag richtet sich an den Bundesrat und insoweit im weiteren Verfahren auch an den Bundestag. Dieser, der Bundestag, hat genau eben diese Anträge im Juni dieses Jahres bereits, im Übrigen mit Stimmen der SPD, abgelehnt. 138 SPD-Bundestagsabgeordnete stimmten gegen diesen Antrag. Was soll dieser Antrag nun im Berliner Landesparlament? Er mutet eher an wie ein Schaufensterantrag.
Zweitens: Der Antragstext und die Begründung zum Antrag sind nicht konsistent. Im Antragstext ist die Rede vom Ziel der Streichung von Sanktionen. In der Begründung wiederum heißt es, das Sanktionssystem soll zumindest auf den Prüfstand gestellt und überarbeitet werden. Was denn nun? Gilt die klare Aussage der Abschaffung oder die Aussage, das System auf den Prüfstand zu stellen? Da müssen Sie sich schon entscheiden.
Ja, das SGB wurde und wird fortlaufend überarbeitet. Das war und ist gut, richtig und notwendig, auch weil das Image von Hartz IV schlecht ist, wie wir wissen. Hartz IV ist aber auch ein Erfolg. Wir sind von fünf Millionen Arbeitslosen gestartet und sind bei fünf Prozent Arbeitslosigkeit angekommen. Dies führte zu Rekordeinnahmen in Sozialkassen und bei der Lohnsteuer, im Übrigen nicht nur auf Grundlage des Niedriglohnsektors, wie es uns auch der Bundesarbeitsminister, SPD, bestätigt.
Sie, SPD und Grüne, sind nicht stolz auf diese Leistung, obwohl wir es gemeinsam im Bundestag und Bundesrat beschlossen haben? Stattdessen distanzieren Sie sich von Ihren eigenen Erfolgen. Wie wollen Sie eigentlich Wähler überzeugen, wenn Sie sich von Ihren eigenen Erfolgen bei Hartz IV distanzieren?
Für mich gibt es einige Grundsätze, auch in der sozialen Marktwirtschaft. Erstens: Wir leben in einem Sozialstaat.
Jeder hat Anspruch auf soziale Grundsicherung. Zweitens: Wer Rechte hat, hat auch Pflichten, gerade bei Mitteln aus der Solidargemeinschaft. Drittens: Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet.
Viertens: Vom Einkommen einer Vollzeitbeschäftigung muss man leben können. Lassen Sie es mich an der Stelle persönlich sagen: Ich war jahrelang ein Gegner des gesetzlichen Mindestlohns, weil es für mich Sache der Tarifpartner war. Allerdings darf ein Staat keine – ich sage es einmal so – asozialen Löhne zulassen, wenn letztlich im Alter zugezahlt werden muss. Insofern war die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns richtig und ist auch eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns richtig, wobei es ein Stück weit auch immer ein Lohnabstandsgebot zu denjenigen geben muss, die über eine entsprechende Ausbildung, Verantwortung und Qualifikation verfügen.
Der Sozialstaat muss solidarisch sein, er muss finanzierbar sein, und er muss klaren Regeln folgen. Deshalb müssen die Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen mit dem Jobcenter, das Nichtbeibringen erforderlicher Unterlagen, die vollständige Verweigerung gegenüber Jobangeboten, das Verheimlichen von Vermögen, falsche Angaben generell, Konsequenzen haben – was auch sonst? Die Abschaffung von Sanktionen wäre unsozial, ungerecht gegenüber jenen, die Sozialleistungen mit ihrer Arbeit hart erarbeiten. Fördern und Fordern ist weiterhin richtig.
Gerade Hilfeempfänger bis 25 Jahre haben die besten Aufstiegschancen, nicht nur mit Blick auf über 800 000 freie Stellen in unserem Land. Berlins Wirtschaft bietet großartige Perspektiven. Wir müssen Menschen ohne Ausbildung oder ohne Arbeit vermitteln. Wir brauchen dringend Fachkräfte. Wer Anstrengungen der Arbeitsagentur nicht durch eigene Anstrengungen begleitet, gehört sanktioniert. Welche Alternativen hat der Senat, um Termineinhaltungen sicherzustellen? Wie wollen Sie auf Betrug reagieren? Trotz sinkender Hartz- IV-Zahlen steigen Jahr für Jahr die Missbrauchszahlen. Die Antwort kann doch nicht lauten, dass die Missbrauchszahlen steigen, und wir schaffen die Sanktionen dagegen ab. Das ist absurd.
Lassen Sie mich letztlich noch ein Zitat der stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden und Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, vortragen:
Bei jüngeren Hartz-IV-Empfängern grundsätzlich ganz auf Sanktionen zu verzichten, halte ich für zu kurz gesprungen.
Wichtiger als ein Verzicht auf Sanktionen sei es, gute und individuelle Maßnahmen anzubieten.
Recht hat sie.
Lassen Sie uns unseren Beitrag leisten, Langzeitarbeitslose in das Berufsleben einzugliedern, jungen Menschen Perspektiven zu bieten. Dazu gehören weder das solidarische Grundeinkommen noch die Abschaffung von Sanktionen. Leistungsmissbrauch gehört eingedämmt, nicht ausgeblendet oder ignoriert. Wir werden das Sachanliegen im Ausschuss konstruktiv begleiten, den hiesigen Antrag jedoch ablehnen. – Vielen Dank!
Frau Schubert, vielen Dank! – Ganz konkret gefragt: Wie möchten Sie denn mit denjenigen umgehen, die falsche Angaben machen, die Termine nicht einhalten, die nicht mitwirken? Welches Angebot, welche Forderungen haben Sie gegenüber dieser Klientel? – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vergangenen Legislaturperiode waren Sie, Frau Senatorin Breitenbach in der Opposition. Sie haben aus der Opposition heraus viel gefordert, viel kritisiert – übrigens als ausgewiesene Sozialpolitikerin. Deshalb müssen Sie sich heute genau daran messen lassen, und deshalb stellt sich auch die Frage: Was ist von Ihren Forderungen übrig geblieben, und was haben Sie konkret getan?
Gern möchte ich Sie beim Wort nehmen. Ich zitiere – mit Genehmigung der Präsidentin – aus Ihrer Rede, Frau Senatorin Breitenbach, vom 12. Januar hier in diesem Haus. Zitat:
Eines kann ich hier sagen: Das, was mir diesen Winter passiert ist, ist mir genau einmal passiert. Ich bin fest entschlossen, in den heißen Sommertagen mit den Akteuren der Kältehilfe darüber zu reden, wie wir ausreichend Kältehilfeplätze für die Kältehilfesaison 2017/2018 schaffen. Und ich möchte, dass diese Kältehilfeplätze in den lauen Herbstabenden feststehen und wir dann relativ gelassen in die Kältehilfesaison gehen und wissen, dass wir die Kältehilfeplätze haben, die wir auch geplant haben.
Frau Senatorin! Was haben Sie denn geplant, und was haben Sie erreicht?
Weil dies so dünn war und weil das von Ihnen selbst Angekündigte zum Beginn der Kältehilfesaison nicht erreicht wurde, sind Sie nun ausgerechnet auf Hangars am ehemaligen Flughafen Tempelhof angewiesen, um Ihre Zahlen zu erreichen. Als Sie in der Opposition waren, haben Sie die Unterbringung von Flüchtlingen genau dort als menschenunwürdig bezeichnet.
Nun reichen diese Plätze, diese Hangars gerade für Obdachlose, um Ihre Zahlen einhalten zu können.
Der nächste Punkt, wir haben in der vorletzten Ausschusssitzung im Sozialausschuss darüber gesprochen: Sie schieben die Schuld ein Stück weit oder weitestgehend den Bezirken zu,
und zwar konkret – als Beispiel – dem Bezirk TempelhofSchöneberg. Wenn Sie gesamtstädtisch Verantwortung übernehmen wollen – und ich gehe davon aus, dass Sie diesen Anspruch als Sozialsenatorin dieser Stadt haben –, dann sorgen Sie dafür, dass im Parlament das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz geändert wird, und ziehen diese Kompetenz an sich!
Nun auch in diesem Zusammenhang zum aktuellen Haushalt: Der Senat schwimmt im Geld und kann klassischerweise gerade im Sozialbereich viel Gutes tun. Viel hilft aber nicht immer jedem viel. Daher: Wo sind Ihre Konzepte in diesem Ressort? – Sie sind über ein Jahr im Amt, seit Ende 2016, jetzt laden Sie Anfang 2018 zu einer Berliner Strategiekonferenz zur Wohnungslosenpo
litik ein – daher ein verlorenes Jahr für Berlin und die betroffenen Menschen.
Nein!
Es mangelt weiter an gesamtstädtischer Steuerung. Da Sie im letzten Jahr häufig bei Veranstaltungen von der Verantwortung des Bundes sprachen, frage ich mich: Wo bleibt Ihre Bundesratsinitiative in Sachen osteuropäische Obdachlose?
Die Wohlfahrtsverbände haben sich in diesem Jahr mehrfach über die mangelnde Einbindung beklagt, unter anderem bei der Causa Tiergarten. Sie haben hinsichtlich Obdachloser, Senioren oder Menschen mit Behinderung noch kein konkretes konzeptionelles Vorhaben ins Parlament eingebracht, über das wir diskutieren konnten. Ich beglückwünsche Sie ausdrücklich zum Mittelaufwuchs in Ihrem Ressort. Die Zahlen haben Sie übrigens nicht eingebracht, sondern dieser erhebliche Aufwuchs kam parlamentarisch zustande, zugegebenermaßen dank der Regierungsfraktionen. Allerdings bleibt dabei eines festzuhalten – der Kollege von der FDP sagte es bereits –: Konzeptionell muss nun nachgelegt werden. Wir brauchen keine weiteren niederschwelligen Angebote – diese müssen im Übrigen ausfinanziert werden –, sondern wir müssen Menschen in die Regelsysteme zurückführen. Dazu gehört unter anderem die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, nicht irgendwann, sondern jetzt.
Geld effektiv einzusetzen, erfordert Konzepte. Die CDU wird im kommenden Jahr weiterhin kritisch begleiten, einfordern und vorlegen, also konstruktiv mitarbeiten, im Interesse der Menschen der Stadt, gerade jener, die es besonders brauchen. Packen wir es an! – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, der Gesetzgeber sind wir alle hier, auch die Regierungsfraktionen. – Frau Senatorin! Was konkret haben Sie innerhalb des letzten Jahres in diesem Parlament selbst vorgelegt?
Wenn Sie das Problem bei den Bezirken sehen – Sie in der vorletzten Sitzung des Sozialausschusses –, dann bringen Sie bitte die notwendigen Änderungsanträge mit auf den Weg! Das ist selbstverständlich auch Ihre Aufgabe.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Obdachlose, erst recht jeder Kältetote, ist einer zu viel. Das, denke ich, ist unstrittig in diesem Haus. Deshalb hat der vorangegangene Senat, konkret der bisherige Sozialsenator Mario Czaja, in der letzten Legislaturperiode die Mittel für die Obdachlosenhilfe um mehr als 1 Million Euro erhöht.
Im Winter 2015/2016 wurden über 150 Plätze geschaffen. Für den laufenden Winter wurden Voraussetzungen für weitere Plätze geschaffen, allein bei der Kältehilfe für die Erhöhung von 500 auf 800 Plätze. Ebenso wurde der Beitrag pro Schlafplatz erhöht.
Im Wahlprogramm der Berliner CDU haben wir uns zum Ausbau der Kooperation mit der Berliner Kältehilfe bekannt und für die Würdigung ehrenamtlicher Helfer ausgesprochen. Das war und ist uns als Christdemokraten eine Herzensangelegenheit. Dies zeigt im Übrigen auch der Einsatz der CDU-Fraktion in der vorangegangenen Legislaturperiode für die Einsetzung eines Ausschusses für bürgerschaftliches Engagement.
Selbstverständlich müssen wir Obdachlosigkeit verhindern, Kältetote ohnehin. Dennoch kann die CDUFraktion dem dringlichen Antrag der AfD nicht zustimmen. Ich bin einigermaßen irritiert, dass Sie jetzt mit Dringlichkeit kommen, wo doch der Winter schon Monate anhält.
Sie sprechen im Antrag von Notstandskapazitäten der Berliner Kältehilfe. Was ist denn mit allen anderen Anbietern solcher Übernachtungsmöglichkeiten? Haben Sie die Initiative der Übernachtungshilfe überhaupt verstanden? Oder handelt es sich um einen Antrag für das Schaufenster?
Im Antrag ist bei Ihnen weiterhin die Rede von Obdachlosenhilfe, die weitestgehend privatisiert sei. Was ist denn mit den Kirchengemeinden, mit den Wohlfahrtsverbänden und den zahlreichen ehrenamtlichen Unterstützungen? Diese blenden Sie offenbar komplett aus. Diese haben unsere Anerkennung und unseren Dank verdient!
Kein Hilfesuchender wird abgelehnt, gegebenenfalls wird überbelegt. Hiervon konnte ich mich letzte Woche bei einem Besuch der Berliner Stadtmission mit Führung durch die Räumlichkeiten überzeugen. Ebenso gibt es das Kältetelefon, das niemanden abweist.
Es gibt Menschen, die das Schicksal hart getroffen hat. Alle von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen bedürfen unserer Unterstützung. Was allerdings ein großes Problem ist – damit komme ich gleich zum Schluss –, ist der fehlende Wohnraum in unserer Stadt. Ich beziehe mich auf gerne Frau Radziwill, die sagte: Die SPD hat jetzt durch die Koalitionsvereinbarung mit dafür gesorgt, dass die Wohnungslosenpolitik vorangetrieben wird. – Herzlichen Glückwunsch – Sie sind seit Jahrzehnten in Verantwortung im Bereich der Wohnungsbaupolitik –, dass Sie da endlich loslegen!
Wahr ist übrigens auch: SPD und Linke haben bis 2011 Tausende Wohnungen privatisiert und abgerissen – etwa in Marzahn-Hellersdorf. War das sozial? Bitte nicht mit der Haushaltslage kommen! Wer hier spart, zahlt am Ende doppelt.
Den Schaufensterantrag der AfD-Fraktion lehnen wir ab. Ich hoffe auf eine Fortsetzung der von Herrn Czaja eingeleiteten Politik durch die neue Senatorin Frau Breitenbach. Ich wünsche ihr hierbei viel Erfolg und werde mich im Sozialausschuss konstruktiv einbringen und das kritisch begleiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!