Eine Forderung in unserem Antrag ist eben auch, die sprachliche Ausbildung, die Deutschausbildung für die Geflüchteten sicherzustellen, wo wir in der ganzen Stadt räumliche und personelle Möglichkeiten haben. Dafür sind die Oberstufenzentren ausgesprochen gut geeignet. Deswegen ist es richtig. Deswegen haben wir Ihren Antrag abgelehnt, weil wir es schon machen, dass wir auf Bundesebene die Initiative über den Bundesrat ergriffen haben, genau mit dem Bundesinnenministerium ins Gespräch zu kommen, dass wir die BAMF-Kurse ausgestalten, dass sie da stattfinden können, wo die jungen Leute sind.
Ich will mich auch des Eindrucks erwehren, dass wir nicht mit Unternehmen reden würden. Ich habe mit den beiden Kolleginnen in Runden gesessen, wo wir genau mit Industrie- und Handelskammer, mit Handwerkern, mit Unternehmen darüber geredet haben. Nein, allein Menschen, die unter Umständen kein Wort oder sehr schlecht deutsch sprechen, „on the Job“ die Sprache beizubringen, ist keine Lösung. Die Lösung ist tatsächlich in der dualen Ausbildung, für die es übrigens genügend Ausbildungsplätze geben muss, dafür zu sorgen, dass einerseits die Sprache geschafft wird und andererseits natürlich das Fachliche für die Jobs und die Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Sinnvoll ist das in der Tat mit den vorhandenen guten Strukturen, die wir in den Oberstufenzentren haben, und deswegen ist es keine Überfrachtung. Die Oberstufenzentren sagen uns selber, dass sie das Potenzial an Räumen und übrigens auch an Lehrkräften hätten, diese Integrationsaufgabe wahrzunehmen. Deswegen ist es der Sinn der Sache, in Verhandlungen mit dem BAMF dafür zu sorgen, dass in den vom BAMF finanzierten Kursen an Oberstufenzentren möglichst eine große Anzahl von Auszubildenden den Zugang zu diesen Kursen erhält.
Das ist übrigens ein Ergebnis der Anhörung. Da waren Sie möglicherweise noch nicht im Bildungsausschuss. Wir haben in einer Anhörung mit Oberstufenzentren über die Perspektive geflüchteter Menschen gesprochen, und da war es eindeutiges Ergebnis, dass der Anzuhörende, ich glaube, aus dem Oberstufenzentrum für Gastgewerbe gesagt hat, er hätte die Geflüchteten gern am Oberstufenzentrum und würde dort gern die Sprachbildung machen.
Ich will aber auch sagen, dass das Land Berlin auf die Probleme bei den BAMF-Kursen jetzt schon reagiert hatte. Es gab aufgrund dieser Zugangsschwierigkeiten, durch SenIAS zugesagt, eine Finanzierung für berufliche Sprachkurse für 2019, an 13 Berufsschulstandorten, immerhin 250 Plätze, und da geht es auch darum, dass wir gucken, dass wir diese Kurse fortsetzen, solange es nicht eine bessere Lösung für die BAMF-Kurse gibt. Außerdem gab es an den Oberstufenzentren – da findet schon ganz viel statt – und an den Berufsschulen Alphabetisierungsangebote im Rahmen der Beschulung in den Willkommensklassen. Auch das wurde umgesetzt, weil es nun mal, wenn die BAMF-Kurse das Sprachniveau B1 erfordern, eben auch erforderlich ist, dieses Sprachniveau zu erreichen, möglicherweise noch sehr viel niedrigschwelliger, als viele von uns möglicherweise geglaubt haben.
Im Bildungsgang der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung, das ist das heute mehrfach angesprochene IBA, werden auch zusätzliche Sprachfachkräfte zur Unterstützung der Geflüchteten im Regelunterricht an insgesamt zehn Schulen eingesetzt. Da geht es darum, dass geholfen wird, das vermittelte Wissen im Unterricht besser zu verstehen. Der Sprachstand der jugendlichen Geflüch
teten in den IBA-Klassen wird in den Schulen erhoben, in denen die Zielgruppe der Geflüchteten stark vertreten ist.
und auch, weil wir eine Ausschussüberweisung haben und keine Abstimmung über den Antrag, können wir den Rest im Ausschuss weiter diskutieren. Ich glaube, in einem sind wir uns alle einig: Es wird Zukunftsaufgabe für diese Stadt sein, den Menschen, die hier angekommen sind, eine Perspektive zu geben, und das ist Sprachbildung, das ist Ausbildung, und das ist Beruf. An dem Ziel sollten wir alle gemeinsam arbeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Verehrte Berliner! Bei den Anträgen der Koalition zum Thema Integration oder gar Bildungsintegration sogenannter Flüchtlinge weiß man nie so genau, ob man lachen oder weinen soll. Die seit fast 24 Jahren planlos im Bildungsressort herumstochernde SPD will jetzt im Verbund mit ihren tiefroten und dunkelgrünen Gesinnungsgenossen Bildungsintegration bei Menschen weiter fortschreiben und erreichen, die über zahlreiche sichere Drittstaaten in unser Land gelangt sind.
Die erste Frage, die sich bei diesem Thema wieder mal aufdrängt: Kamen doch keine hochbegabten oder lernwilligen Menschen zu uns nach Deutschland? Wie lang muss man eigentlich noch den roten Teppich für diese Personen ausrollen? – Sie schreiben: Sprachförderung endet nicht beim Deutschkurs für Geflüchtete in Willkommensklassen und soll bei Bedarf auch Jugendlichen ohne Fluchthintergrund zugutekommen. – Sie schaffen es nicht einmal, bei Kleinkindern Sprachförderung sicherzustellen. Hunderte von Kindern rutschen Ihnen bei der Sprachfeststellung vor der Einschulung und bei festgestellten Defiziten durch die Lappen. Dieser Senat ist seit Jahren nicht in der Lage, unter Ausschöpfung vorhandener und rechtlich gesicherter Sanktionsmöglichkeiten Zwang auf die Eltern auszuüben, um endlich dafür zu sorgen, dass nur Kinder mit ausreichenden Deutschkenntnissen eingeschult werden.
Sie reden immer über gleiche Bildungschancen, aber genau Sie sind es, die schlecht Deutsch sprechenden
Kindern diese Chance verbauen. Von diesem Fehlstart erholen sich die meisten Kinder nämlich nicht mehr.
Jetzt denken Sie, dass Ihnen das, zum Beispiel bei 16jährigen Analphabeten mit grauem Vollbart gelingen wird?
Vielleicht glauben Sie wirklich selbst daran, aber wir von der AfD sind durchaus von der Vernunft getrieben und glauben allerdings nicht daran. Offenbar wollen Sie nicht verstehen, dass nur ein System des Förderns und Forderns zum Erfolg führen kann.
Vieles ist unter der Koalition mittlerweile kostenlos, vieles leider auch völlig umsonst. Im Fördern sind Sie bereits herausragend, das muss man Ihnen zugestehen. Das Geld anderer Leute können Sie hervorragend ausgeben.
Beginnen Sie aber endlich, klare Forderungen zu stellen und diese konsequent durchzusetzen. Setzen Sie bildungs- und integrationsunwillige Personen endlich vor die Tür. Nichts tun und nichts lernen können Sie auch woanders. Für diesen unwilligen Personenkreis sind wir zumindest nicht mehr bereit, mehr als nötig Geld auszugeben.
Sie wollen, dass Sprachkurse nicht nur für Jugendliche aus den fünf Ländern mit der besten Bleibeperspektive geöffnet sein sollen. Die AfD fordert dagegen unter anderem die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und die konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer.
Unsere Ressourcen im Bildungssystem sind schon jetzt über Gebühr strapaziert. Jeder sich illegal in Deutschland aufhaltende Jugendliche und junge Erwachsene darf daher nicht länger zum Schaden der sich legal aufhaltenden Menschen gefördert werden. Wir lehnen daher die Ermessensduldung – darüber wurde bisher noch gar nicht gesprochen – ausreisepflichtiger Ausländer ab und fordern den Senat auf, sich an geltende Gesetze zu halten und diese nicht noch weiter zu dehnen, bis sie irgendwann brechen.
Was soll in diesem Zusammenhang eine besondere Bedarfslage geflüchteter Jugendlicher sein? Ist ein junger Tunesier, Afghane, Gambier oder Syrier besser zu behandeln als zum Beispiel jemand aus dem östlichen Polen oder aus Rumänien, der aus prekären Verhältnissen nach Deutschland gezogen ist? Wir sehen hier das Gleichheitsprinzip sonst nicht gewahrt. Der Druck, schnell Geld
verdienen zu wollen bzw. zu müssen, darf nicht allen Ernstes als Begründung für diesen Antrag herangezogen werden. Es ist nun wirklich kein Alleinstellungsmerkmal, wenn man außerhalb der Rigaer Straße 94 wohnt. Der Antrieb, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, sollte genug Stimulanz sein, sich Bildung anzueignen. Darüber hinaus lässt der ganze Antrag außer Acht, dass die OSZ finanziell, strukturell und personell gar nicht in der Lage sind, noch mehr massiv betreuungsbedürftige Menschen zu beschulen. Mag sein, dass es beim OSZ für Gastronomie so ist, aber der Rest kann diese Masse an Menschen gar nicht weiter aufnehmen.
Das Berliner Bildungssystem ist beherrscht vom Mangel auf allen Handlungsfeldern, vor allem im Bereich Personal und Gebäude. Trennen Sie endlich die Spreu vom Weizen.
Verschwenden Sie keine Ressourcen an integrations- und bildungsunwillige Sozialgeldglücksritter. Fordern und fördern Sie die, die uns wegen der Möglichkeiten und nicht wegen der Ausnutzungsmöglichkeiten als Zielland auserkoren haben, und setzen Sie endlich die Ausreisepflicht durch. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Tabor! Außer Rufen nach Abschiebung und Ressentiments haben Sie hier keinen eigenen bildungspolitischen Vorschlag zu den OSZ unterbreitet. Das ist wirklich arm.
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Carsten Ubbelohde (AfD): Wir brauchen Realitätswillen! Sie sind Träumer!]
Für den Bildungserfolg junger Geflüchteter ist eine gute Begleitung in Ausbildung, eine passgenaue Sprachförderung und ein sicherer Aufenthaltsstatus von entscheidender Wichtigkeit. Mit unserem Antrag wollen wir bestehende Ansätze zur Bildungsintegration weiterentwickeln und unterbreiten mehrere Vorschläge, die ich in drei Punkten kurz erläutern möchte.
Erstens: Der Schulversuch der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung – IBA – und die Übernahme jetzt als Regelbildungsgang seit diesem Schuljahr hat sich wirklich als Erfolgsmodell erwiesen. IBA richtet sich nicht nur an Geflüchtete – aber auch –, die an unseren Oberstu
fenzentren sind. Vor allem die individuelle Betreuung durch die enge Bildungsgangbegleitung ist eine wichtige Gelingensbedingung, die eine gute, zusätzliche pädagogische Struktur bietet und somit auch die Lehrkräfte an den OSZ etwas entlastet.
Die langen betrieblichen Praktikumsphasen im Bildungsgang IBA führen offenbar zum Erfolg. Die Ergebnisse der direkten Übergänge in duale Ausbildung von ca. 25 Prozent können sich im Vergleich mit dem alten BQLBildungsgang wirklich sehen lassen. Dennoch gibt es auch bei IBA noch Punkte, die verbessert werden könnten, zum einen bezüglich einer besseren Berufsorientierung vor der Entscheidung für ein bestimmtes Berufsfeld und zum anderen bezüglich der Anlage von IBA auf zwei Jahre in den Fällen, in denen von vornherein klar ist, dass ein junger Mensch den Bildungsgang nicht in einem Jahr absolvieren kann, zum Beispiel, wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Hier müssen wir über Nachbesserungen diskutieren.
Mit der Etablierung von IBA als Regelbildungsgang muss es uns außerdem gelingen, die vorhergesehenen Stellen der Bildungsgangbegleitung, die wir eingestellt haben, zu besetzen und ausreichend Praxisplätze in den Betrieben zur Verfügung zu stellen. Aber insgesamt sind wir mit IBA auf einem wirklich guten Weg in der Berufsvorbereitung in Berlin. Hier bieten sich mithilfe der Betriebe reale Chancen für den Übergang in die duale Ausbildung, und das ist gut für die Jugendlichen und die Betriebe.
Zweitens: Bezüglich der Sprachförderung muss leider festgestellt werden, dass sich die Erwartungen an die BAMF-Kurse überhaupt nicht erfüllt haben. Nur ein Bruchteil der von den OSZs beantragten Kurse wurden überhaupt genehmigt. Längst nicht alle Sprachniveaus können durch die Kurse abgedeckt werden, sodass das Land Berlin eigene Sprachkursangebote an den OSZs einrichtet, damit der Bedarf überhaupt gedeckt werden kann. Gerade die Sprachkompetenz ist oft die größte Hürde in der schulischen Prüfung in einer sich anschließenden dualen Ausbildung, die durch berufsfachsprachliche Kurse natürlich viel besser genommen werden kann.
Drittens: Ein sicherer Aufenthaltsstatus ist eine Grundvoraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren eines Bildungsgangs – jedes Bildungsgangs. Leider berechtigt derzeit nur das Absolvieren einer dualen Ausbildung oder das letzte Jahr vor einem Schulabschluss zu einer Ausbildungsduldung, nicht aber berufsvorbereitende Bildungsgänge. Die Koalition strebt nun an, die integrierte Berufsausbildungsvorbereitung IBA wegen der sehr guten Übergangsquoten in die duale Ausbildung ebenfalls aufzunehmen, um Geflüchteten eine verlässliche Bleibeperspektive zu geben. Leider habe ich es als Mitglied des Petitionsausschusses auch schon erlebt, dass junge Geflüchtete keine Ausbildungsduldung erhalten haben und
sie entweder aus- und erneut wieder einreisen mussten, um eine Pflegeausbildung zu beginnen, oder aber abschiebungsvorbereitende Maßnahmen eingeleitet wurden, wo einfach die Akte von einer Abteilung in der Ausländerbehörde in eine andere gewandert ist, und trotz guter schulischer Noten und einer Ausbildungsplatzzusage des Unternehmens keine Ausbildungsduldung erteilt wurde. Das ist unangemessen und unmenschlich.