Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung empfiehlt auf Drucksache 18/2505 einstimmig – mit den Oppositionsfraktionen und bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen – ebenfalls diese Änderung sowie weitere Änderungen.
Ich lasse nun über den Einsetzungsantrag – und zwar mit den Änderungen aus den beiden Beschlussempfehlungen – abstimmen. Wer also dem Einsetzungsantrag auf Drucksache 18/2329 mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 18/2505, die die Änderung gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 18/2438 umfasst, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Oppositionsfraktionen und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und der Verantwortung für Fehlentwicklungen an der „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ in der 17. und 18. Wahlperiode eingesetzt.
Es sind nun noch die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses sowie der oder die Vorsitzende und deren Stellvertretung zu wählen. Die Vorschläge der Fraktionen für diese Wahlen können Sie der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt auf Ihren Tischen entnehmen. Die Fraktionen haben vereinbart, die
Zunächst komme ich zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses. Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl getrennt nach Fraktionsvorschlägen durchzuführen. Ich rufe also den jeweiligen Fraktionsvorschlag auf und lasse hierüber abstimmen. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.
Ich komme zunächst zum Vorschlag der Fraktion der SPD. Zur Wahl vorgeschlagen werden: Abgeordneter Christian Hochgrebe als Mitglied, Abgeordneter Thomas Isenberg als Mitglied, Abgeordnete Bettina König als Mitglied, Abgeordnete Karin Halsch als stellvertretendes Mitglied, Abgeordnete Dr. Clara West als stellvertretendes Mitglied, Abgeordneter Frank Zimmermann als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU, FDP, die AfD und die beiden fraktionslosen Kollegen. Das sind alle, damit kann es keine Gegenstimmen oder Enthaltungen geben. Damit sind die Genannten gewählt.
Die Fraktion der CDU schlägt vor: Abgeordneter HansChristian Hausmann als Mitglied, Abgeordneter Claudio Jupe als Mitglied, Abgeordneter Stefan Evers als stellvertretendes Mitglied, Abgeordnete Dirk Stettner als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch hier sehe ich alle Fraktionen und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit kann es weder Gegenstimmen noch Enthaltungen geben. Damit sind auch diese Genannten gewählt.
Von der Fraktion Die Linke werden zur Wahl vorgeschlagen: Abgeordnete Anne Helm als Mitglied, Abgeordneter Philipp Bertram als Mitglied, Abgeordnete Stefanie Fuchs als stellvertretendes Mitglied, Abgeordnete Hendrikje Klein als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte jetzt ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU- und die FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Vorschlag? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit sind auch diese Genannten gewählt.
Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet: Abgeordnete Sabine Bangert als Mitglied, Abgeordnete June Tomiak als Mitglied, Abgeordnete Anja Kofbinger als stellvertretendes Mitglied, Abgeordneter Andreas Otto als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU- und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die AfD
Die AfD-Fraktion schlägt vor: Abgeordneter Martin Trefzer als Mitglied, Abgeordnete Jeanette Auricht als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit sind auch diese Genannten gewählt.
Der Vorschlag der Fraktion der FDP lautet: Abgeordneter Stefan Förster als Mitglied, Abgeordneter Holger Krestel als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und auch die fraktionslosen Abgeordneten. Damit kann es weder Gegenstimmen noch Enthaltungen geben. Damit sind auch diese Genannten gewählt. – Alle vorgeschlagenen Personen sind gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
Dann komme ich zur Wahl der oder des Vorsitzenden und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Der Vorsitz in diesem Ausschuss steht nach d’Hondt der Fraktion Die Linke zu. Die Fraktion Die Linke hat erklärt, auf den Vorsitz zu verzichten. Dementsprechend steht der Vorsitz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die weiteren Funktionen in diesem Ausschuss hat der Ältestenrat entsprechend der Regelung in § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung wie folgt verteilt: Die Fraktion der CDU stellt den stellvertretenden Vorsitzenden oder die stellvertretende Vorsitzende, die Fraktion Die Linke den Schriftführer oder die Schriftführerin und die AfD-Fraktion den stellvertretenden Schriftführer oder die stellvertretende Schriftführerin.
Ich komme damit zur Wahl der Vorsitzfunktionen: Wer auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Sabine Bangert zur Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. – Herzlichen Glückwunsch, Frau Kollegin! Sie sind damit Vorsitzende dieses Untersuchungsausschusses.
Die Fraktion der CDU schlägt Herrn Abgeordneten Claudio Jupe als stellvertretenden Vorsitzenden vor. Wer Herrn Abgeordneten Jupe zum stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind, soweit ich erkennen kann, alle, auch die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit kann es weder Gegenstimmen noch Enthaltungen geben.
Die Funktionen der Schriftführung und der stellvertretenden Schriftführung werden von dem Untersuchungsausschuss selbst gewählt. – Nun wünsche ich dem Ausschuss viel Erfolg bei seiner Arbeit und ein gutes Fingerspitzengefühl.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 27. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Januar 2020 Drucksache 18/2441
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1876
In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. Es hat das Wort Herr Abgeordneter Schlüsselburg. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Heute kann ein guter Tag werden im Kampf gegen organisierte Kriminalität, im Kampf gegen Geldwäsche. Das setzt voraus, dass wir als Bundesland Berlin im Bundesrat für unsere Initiative, die wir heute abschließend beraten, am Ende hoffentlich eine Mehrheit bekommen und dann hoffentlich auch die notwendige Mehrheit im Deutschen Bundestag.
Vorab ein paar Lobe: das erste Lob an Senator Behrendt, an die Staatsanwaltschaft, an Senator Geisel, an die Ermittlungsbeamten im LKA. Seitdem wir das neue Vermögensabschöpfungsrecht haben, seit Sommer 2017, hat sich das Land Berlin gut gerüstet, die entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen und schon erste Zwischenerfolge erzielt. Das sind die bekannten 77 Immobilien, die wir im Moment arretiert haben, wobei wir hoffentlich am Ende siegreich bei der rechtssicheren Abschöpfung herausgehen werden.
Ein kleines Lob – vielleicht wundern Sie sich – ausnahmsweise auch einmal an die große Koalition auf Bundesebene und in dem Zusammenhang auch an die CDU und die SPD! Natürlich ist das neue Vermögensabschöpfungsrecht auch die Grundlage dafür, dass wir hier besser handeln können. Jetzt geht es darum, dass wir beherzter werden, als es jetzt schon möglich ist. Wir dürfen nicht bei der Anwendung und beim Ausprobieren dieses Neulands beim Vermögensabschöpfungsrecht stehenbleiben, sondern wir müssen zwingend unseren Instrumentenkasten erweitern.
Nein danke, Frau Präsidentin! – Wir müssen dringend dafür sorgen, dass der Besteckkasten erweitert wird. Warum ist das notwendig? – Italien hat schon seit Jahren das, was wir beantragen, nämlich ein zentrales Immobilienregister.
Das gibt es in Deutschland noch nicht, trotz der Umsetzung verschiedener Geldwäscherichtlinien, und das hemmt uns dabei, diese verdammte und obszöne Betongoldparty, die es überall in unserem Land gibt, zu bekämpfen. Mit dieser Party müssen wir Schluss machen, und dafür brauchen wir neue Instrumente. Das ist ein neuer Punkt, den wir in den Antrag eingefügt haben. Ich hatte das in der ersten Beratung im Plenum angekündigt, und wir haben den Antrag im Ausschuss in diesem Sinne nachgeschärft. Wir müssen dafür sorgen, dass wir dafür unbedingt eine Mehrheit im Bundesrat und im Bundestag bekommen. Denn wenn Rot-Rot-Grün diesen Instrumentenkasten nicht erweitert, dann wird mit dieser obszönen Betongoldparty eben nicht Schluss gemacht, und das können wir uns nicht leisten.
Nein danke, Frau Präsidentin! – Das Zweite ist, darüber haben wir schon ausreichend gesprochen, die Neuerung, dass wir, wenn der gesetzliche Opferausgleich nicht zum Zuge kommen sollte – das ist im Gesetz geregelt, darüber brauchen wir im Antrag nicht extra reden –, die Immobilien für Gemeinwohlzwecke zur Verfügung stellen statt sie meistbietend zu versteigern, wo wir nicht immer
unbedingt verhindern können, dass diese dann wieder in den Bereich der organisierten Kriminalität zurückfallen. Da sind viele Sachen möglich. Staatsanwältin Schwark hat im Rechtsausschuss prognostiziert, dass von den aktuell 77 Immobilien, die im Gespräch sind, ca. die Hälfte für gemeinwohlorientierte Zwecke geeignet wären, entweder in direkter Art und Weise oder insofern gemeinwohlorientiert, dass sie bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft angesiedelt werden und dann eben Vermieter haben, die nicht bei jeder Möglichkeit Mieterhöhungen reinknallen – dagegen haben wir mit dem Mietendeckel auch etwas gemacht.
Insofern freue ich mich, dass wir heute die Schlussberatung haben, und ich freue mich auf auch die Stimmen aus der Opposition. Ich adressierte noch einmal die Bitte an Herrn Rissmann und seine Kollegen auf Bundesebene, dass wir heute nicht nur hier eine Mehrheit hinbekommen, sondern in der Folge auch im Bundesrat und im Bundestag. – Vielen Dank!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Herrn Schlüsselburg so aufmerksam zugehört wie noch nie, weil ich wissen wollte, warum wir heute eigentlich darüber reden wollen. Ich musste sehr in mich hineinlächeln, als Herr Schlüsselburg jede Menge Lob an alle möglichen Beteiligten verteilt hat.
Es ist sogar für sich genommen berechtigt, allerdings hat er eins vergessen: All das, was im Rahmen der Vermögensabschöpfung geschehen kann und zum Teil schon geschieht, und das, was diese Koalition jetzt bigotterweise auch noch erweitern will, ist im Deutschen Bundestag nur mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD beschlossen worden.
Diese Partei, die sich jetzt gerade für diese Regelungen und ihre Erweiterung ausgesprochen hat, hat im Bundestag dagegen gestimmt –
wie im Übrigen auch die Grünen, die sich heute hier ja auch noch verhalten werden. Das ist doch nur peinlich; das ist bigott und zeigt im Übrigen, dass nichts Aufrichtiges an Ihrem Anliegen ist.