Transparente Darstellung und regelmäßige Aktualisierung der Parameter des Berliner Wasserkreislaufes
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/2298-1
Das Abgeordnetenhaus würdigt das Engagement der Volksinitiative „Bucht für Alle“ und dankt allen Unterzeichner*innen. Sie haben bei der Anhörung viele wichtige Fragestellungen unserer heutigen Stadtentwicklungspolitik betont und auf die Entwicklung der vergangenen Jahre hingewiesen. Alle Probleme und Herausforderungen lassen sich leider nicht immer an einem Ort, wie beispielsweise an der Rummelsburger Bucht, einvernehmlich lösen. Gegenüber den Forderungen der Volksinitiative positioniert sich das Abgeordnetenhaus wie folgt:
Wir erkennen an, dass die vor Jahrzehnten formulierten Planungsziele den heutigen Interessen Berlins zum Teil widersprechen. Der Beschluss des B-Plans ist rechtlich bindend. Änderungen wären mit Planungsschäden zum Nachteil des Landes Berlin verbunden. Es sind bereits für alle Grundstücke Entwicklungen vorgesehen, deren Inhalte und Ziele in Kaufverträgen und im rechtskräftig festgesetzten Bebauungsplan bestimmt sind. Eine Änderung der Entwicklungsziele würde nicht nur zu erheblichen Zeitverzögerungen, sondern auch zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen. Dafür gibt es nach Abwägung verschiedener Aspekte gerade angesichts des angespannten Wohnungsmarktes keine politische Mehrheit. Es besteht keine rechtliche Grundlage für einen Stopp der Genehmigung von Bauanträgen, da für den Bauantragsteller ein Genehmigungsanspruch vorliegt, wenn ein gestellter Bauantrag den Zielen des Bebauungsplans entspricht. Die Erfahrungen der durch die Volksinitiative angestoßenen Diskussion in Bezug auf die politische Verantwortung zur Sicherung zeitgemäßer Planungsziele für eine künftige, soziale Stadtentwicklungs
politik würdigt das Abgeordnetenhaus und versteht es als Auftrag, unseren Einsatz für eine nachhaltige Stadt für alle weiter zu verstärken und die Planungspraxis zu verbessern.
Die Entwicklungsziele für die Rummelsburger Bucht wurden erstmalig 1994 im Rahmen der Festsetzung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme festgelegt. Diese sahen eine hohe Verdichtung inklusive der Ausweisung eines Kerngebiets vor. Diese Entwicklungsziele wurden bereits 2004 im Sinne einer verträglicheren und gemischten Entwicklung angepasst. Auch in den Nachverhandlungen mit den Eigentümer*innen konnten zusätzliche gemeinwohlorientierte Parameter umgesetzt werden wie ein höherer Anteil mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen und zusätzliche Kitaplätze sowie ein höherer Anteil an Grünflächen. Entsprechend der neuen Liegenschaftspolitik ist die landeseigene HOWOGE, anders als 2004 geplant, inzwischen Eigentümerin einer entsprechenden Fläche im Entwicklungsgebiet geworden: Auf diesem über 6 700 Quadratmeter großen Grundstück an der Kynaststraße 6-9 wird ein Quartier mit rund 170 barrierefreien, landeseigenen Mietwohnungen entstehen und eine Kita mit rund 50 Plätzen.
Für die neuen Entwicklungsgebiete erwarten wir vom Senat, dass sämtliche landeseigene Flächen in Landeseigentum verbleiben oder nur in Erbbaurecht vergeben werden. Im Rahmen der neuen Liegenschaftspolitik sind die Instrumente des BauGB zu nutzen wie beispielsweise Ankauf und Vorkaufsrechte.
Die Flächen an der Rummelsburger Bucht befanden sich bis zur Festsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Jahr 1994 zu zwei Dritteln in privater Hand. Durch Anwendung des Besonderen Städtebaurechts nach §§ 165 bis 171 Baugesetzbuch konnten diese Flächen für eine städtebauliche Neuordnung vorübergehend an die öffentliche Hand überführt werden. Diese Grundstücke sind jedoch rechtlich verpflichtend wieder zu veräußern (gemäß § 169 Absatz 5 und 6 BauGB) und dürfen nicht dauerhaft in Landeseigentum überführt werden.
Davon unberührt fordert das Abgeordnetenhaus den Senat auf, bei einer vertraglichen Pflichtverletzung oder der Veränderung der Planungsabsicht der Grundstückerwerber*innen die Rückabwicklung der Kaufverträge zu prüfen. Beim Verkauf von Grundstücken soll das Land Ber
lin die Möglichkeiten zum Kauf prüfen und ggf. wahrnehmen. Das Abgeordnetenhaus bekennt sich mit Blick auf das Entwicklungsrecht auf die Neujustierung zu einer Neufassung des damaligen Umsteuerungsbeschlusses von 2003, wonach die städtebaulichen Ziele für die damals beschlossenen Entwicklungsgebiete aus heutiger Sicht vor allem die Sprache des Ausverkaufs der Liegenschaften in Zeiten des Sparzwangs sprechen und damit nicht mehr zeitgemäß sind. Der Senat wird aufgefordert, mit einem Nachtragsbeschluss diesen Umsteuerungsbeschluss von 2003 aufzuheben und den aktuellen Zielen einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklungspolitik gemäß zu erneuern.
Wir sehen die jeweiligen privaten Eigentümer in der Pflicht, für eine Ersatzfläche für die Rummelsburger Bucht und für Ersatzwohnraum für die langjährigen Bewohner*innen der beiden Altbauten an der Hauptstraße sowie der dahinter liegenden Wagenplätze zu sorgen. Senat und Bezirk sollen diese Anstrengungen unterstützen und befördern.
Die Koalition verfolgt eine soziale und nachhaltige Boden- und Liegenschaftspolitik als Instrument der Daseinsvorsorge. Das Abgeordnetenhaus hat am 23. Mai 2019 beschlossen, dass der Senat angesichts knapper Flächen und steigender Bodenpreise prozessuale und instrumentelle Voraussetzungen für einen strategischen Flächenankauf schaffen soll. Der Berliner Senat baut nun ab 2020 eine strategische Grundstücksreserve auf. Ziel ist es, notwendige Flächen für künftige Generationen vorzuhalten, um wichtige Aufgaben des Wohnungsneubaus, der sozialen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge sowie der Schaffung von Räumen für Kultur und Grünflächen auch nach 2030 zu erfüllen.
Zur Forderung 3: Überprüfung der Rücknahme der Nutzungsverträge zur öffentlichen Parkanlage Wasserpark
Das Abgeordnetenhaus von Berlin empfiehlt dem Bezirksamt Lichtenberg, die in den Nutzungsverträgen festgehaltene Verlängerungsoption unter Einbeziehung des Konzepts für einen stadtverträglichen und nachhaltigen Berlin-Tourismus 2018+ und der neuen Liegenschaftspolitik des Landes kritisch zu prüfen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin erwartet eine zeitlich uneingeschränkte Benutzung dieser öffentlichen Grünanlage und ihre Unterhaltung durch die öffentliche Hand und nicht durch einen Privaten mit eigenem Hausrecht.
Die Leitlinien zur Bürger*innenbeteiligung sind ein wichtiger Schritt zur stärkeren Einbeziehung der Bürger*innen in Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung. Sie dienen der Verbesserung und höheren Transparenz der Planungs- und Beteiligungsprozesse. Die
Koalition hat Anlaufstellen für die Bürger*innenbeteiligung in allen Bezirken auf den Weg gebracht. Diese und weitere neue Instrumente der Bürger*innenbeteiligung sind wichtig bei der Beseitigung von Konflikten bei der künftigen Stadtentwicklung. Es besteht Offenheit für eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Anlaufstellen. Der Senat soll sich mit der geforderten „Schiedsstelle für akute Problemfälle in Stadtentwicklungsprozessen“ auseinandersetzen und die damit in Bezug auf Transparenz von Entscheidungen und Beteiligungsmöglichkeiten zum Ausdruck gebrachten Konflikte zwischen Bezirks- und Landespolitik ernsthaft bearbeiten. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat mit dem im Dezember 2019 beschlossenen Doppelhaushalt 2020/2021 die Mittel für die Umsetzung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung erhöht.
Neuwahl von Abgeordneten zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungs-GmbH