Protokoll der Sitzung vom 05.03.2020

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Es geht erstens darum, wenn man Armut lösen will, dass man dafür sorgen muss, dass arme Kinder – die haben in der Regel arme Eltern –, dass die Eltern dieser Kinder ausreichend Einkommen haben, um beispielsweise ihre Miete zu bezahlen. Deshalb ist es auch korrekt, so etwas wie den Mietendeckel einzuführen, denn nur darüber kriegt man bezahlbaren Wohnraum.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Stefan Förster (FDP): Bauen, bauen, bauen!]

Ja! Bauen, bauen, bauen – das können wir an anderer Stelle diskutieren. Das ist tatsächlich ein ausgesprochen schlichter Satz, der zu keiner Verbesserung führt, was arme Menschen angeht, was wohnungslose Menschen angeht. Da sind viel mehr Maßnahmen nötig.

[Zurufe von Heiko Melzer (CDU) und Marcel Luthe (FDP)]

Ich habe jetzt gehofft, Ihre Frage einigermaßen zu beantworten. Es geht darum, nachhaltige und langfristige Lösungen zu finden. Deshalb als erster Schritt, vorübergehend in eine Notunterkunft, individuelle Beratung und Lösungsmöglichkeiten. So werden die Menschen dann auch in andere Lebenssituationen überführt.

Einen Satz erlaube ich mir noch: Als Frau Scheeres und ich die benannte Notunterkunft besucht haben, trafen wir auf eine Familie mit zwei Kindern. Deren Problem war lediglich, dass sie keine Wohnung haben. Ihnen ist nämlich wegen Eigenbedarfs gekündigt worden. Diese Familie hatte Arbeit, hatte ein Einkommen, aber sie hat keine Wohnung mehr gefunden, die sie bezahlen kann. Das drückt die Situation in dieser Stadt und anderswo aus.

[Burkard Dregger (CDU): Genau deswegen brauchen wir Wohnungsbau!]

Damit ist die Fragestunde beendet.

(Senatorin Sandra Scheeres)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihre Aufmerksamkeit auf einige Gäste zu lenken, die vor einigen Minuten auf der Besuchertribüne Platz genommen haben. Ich begrüße die Delegation der 1. Kompanie des hier in Berlin stationierten Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung unter Führung von Herrn Hauptmann Pritzsche, die sich heute zur politischen Bildung im Abgeordnetenhaus aufhält.

[Allgemeiner Beifall]

Herzlich willkommen! Ich bitte um Verständnis! Unser verabredeter Termin kann jetzt nicht zustande kommen. Es ist auch niemand anderes abkömmlich, denn wir müssen jetzt eine wichtige Wahl machen.

Ich rufe nunmehr auf, wie vor Eintritt in die Tagesordnung beschlossen, vorgezogen die

lfd. Nr. 6:

Wahl einer Richterin/eines Richters des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin

Wahl Drucksache 18/1562

Zunächst möchte ich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Frau Selting, die Richter des Verfassungsgerichtshofes und die vorgeschlagene Kandidatin sehr herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen in unserer Mitte!

[Allgemeiner Beifall]

Heute steht die Wahl eines weiteren Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes für die Dauer von sieben Jahren an. Die Fraktion Die Linke schlägt zur Wahl vor Frau Prof. Dr. Ulrike Lembke. Weitere Vorschläge liegen nicht vor. Frau Prof. Dr. Lembke hat sich in den Fraktionen vorgestellt. Ihr Lebenslauf liegt Ihnen als Tischvorlage vor.

Nach dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof erfolgt ohne Aussprache eine geheime Wahl. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit. Nach dem Wahlgang und der Auszählung findet bei erfolgter Wahl die Ernennung und Vereidigung statt.

Der Stimmzettel sieht die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ anzukreuzen. Es darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz oder mit mehreren Kreuzen oder zusätzlichen Bemerkungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen benutzt werden, sind einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Der Umschlag ist erst dann in die vorgesehene Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist.

Ich bitte den Saaldienst, die Tische mit den Wahlkabinen bereitzustellen. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um

die Wahlkabinen herum bitte ich freizumachen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, an den Wahlkabinen und Wahlurnen Aufstellung zu nehmen. Die Ausgabe der Stimmzettel erfolgt nach Namensaufruf durch eine Beisitzerin oder einen Beisitzer unmittelbar vor den Wahlkabinen.

[Unruhe]

Hören Sie mir bitte noch einen Moment zu! – Abgeordnete, deren Nachname mit A bis K beginnt, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnt, nutzen bitte die rechte Seite. – Ich bitte ein Mitglied des Präsidiums, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmzettel]

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage jetzt: Haben alle Abgeordneten die Gelegenheit genutzt und an der Wahl teilgenommen? – Die Beisitzerinnen und Beisitzer hatten auch die Gelegenheit zur Wahl? – Jawohl! Da das offensichtlich der Fall ist und alle von ihrer Möglichkeit der Wahl Gebrauch gemacht haben, schließe ich jetzt den Abstimmungsvorgang und bitte die Präsidiumsmitglieder, mit der Auszählung zu beginnen. Bis zur Feststellung des Ergebnisses unterbreche ich hiermit die Sitzung.

[Auszählung]

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Die Sitzung wird fortgesetzt. Ich gebe das Ergebnis bekannt.

Die Wahl zur Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin brachte folgendes Ergebnis: Abgegebene Stimmen: 150, Ja-Stimmen: 130, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 11.

[Allgemeiner Beifall]

Das erforderliche Quorum von 93 Stimmen wurde damit erfüllt. Frau Prof. Dr. Lembke ist damit gewählt. Ich darf Sie, Frau Prof. Dr. Lembke, fragen: Nehmen Sie die Wahl an?

[Prof. Dr. Ulrike Lembke: Ja, ich nehme die Wahl an.]

Damit ist Frau Prof. Dr. Lembke für die Dauer von sieben Jahren gewählt.

[Allgemeiner Beifall]

Ich darf Sie jetzt, Frau Prof. Dr. Lembke, bitten, hier nach vorn zu treten, damit wir die Ernennung und Vereidigung gemäß §§ 4 und 5 des Verfassungsgerichtshofgesetzes vornehmen können.

(Präsident Ralf Wieland)

[Die Anwesenden erheben sich von Ihren Plätzen. Zuruf von der LINKEN: Habt ihr Blumen? – Stefan Förster (FDP): Die sind vor die Füße geworfen worden!]

Ich habe welche. Machen Sie sich keinen Kopf! –

[Heiterkeit]

Frau Prof. Dr. Lembke! Hiermit ernenne ich Sie entsprechend Ihrer Wahl zur Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin und überreiche Ihnen die Ernennungsurkunde. – Herzlichen Glückwunsch!

[Allgemeiner Beifall]

Ich komme zu Ihrer Vereidigung. Ich habe Sie als Richterin des Verfassungsgerichtshofs zu vereidigen. Ich spreche Ihnen den Vereidigungstext vor, und Sie können ihn dann mit der Formel „Ich schwöre es.“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ bestätigen.

Der Schwur lautet:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung von Berlin und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Ich bitte Sie jetzt, Frau Prof. Dr. Lembke, die Eidesformel in der von Ihnen gewählten Form zu bestätigen.

Ich schwöre es.

Im Namen des gesamten Hauses gratuliere ich Ihnen nochmals zu dieser Wahl. – Alles Gute!

[Allgemeiner Beifall]

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie uns zur Tagesordnung zurückkehren! Auch von mir noch einmal herzlichen Glückwunsch, Frau Prof. Dr. Lembke, zu Ihrer Wahl!