Protokoll der Sitzung vom 02.04.2020

Dienstreisen sind demnach keine Lustreisen. Sie sind kein Privatvergnügen. Dienstreisen sind zeitraubend, beschwerlich und Arbeitszeit. Sie dienen dem unmittelbaren bundesländerübergreifenden Austausch und dem Führen von Fachgesprächen. Sie werden aus Anlass von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt oder wegen Dienstantritt, Versetzung oder anderer Personalmaßnahmen genehmigt. Da sie unzweifelhaft Zeit benötigen und beschwerlich sind, ist schnelles und bequemes Reisen auch mit dem Flugzeug oder mit dem

(Kristian Ronneburg)

Auto explizit Wahlfreiheit der Dienstreisenden und Teil behördlicher Fürsorgepflicht. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Es mutet zudem ein wenig seltsam an, dass die rot-rotgrüne Koalition gerade in diesen Tagen einem solchen Antrag Priorität zuweist. Es sind Tage und Wochen, die vom Thema Homeoffice und den dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen geprägt sind, und es ist nicht die Zeit, die Neuordnung von Dienstreisegenehmigungen im Land Berlin anzuschieben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie setzen die falschen Prioritäten! Zwar reißen Sie am Rand Ihres Antrags das Thema Digitalisierung und Technologie kurz an, ziehen aber die falschen Schlüsse. Nicht durch Bürokratisierung des Reisekostenrechts mit unnötigen Prüfschleifen über die Notwendigkeit beispielsweise eines Fluges anlässlich einer Dienstreise machen Sie klimafreundliche Politik. Im Übrigen die Frage, wie wollen Sie das eigentlich dokumentieren? Denn in Ihrem Antrag steht „grundsätzlich“. Wenn ich der Überzeugung bin, mit dem Flugzeug reisen zu wollen, und ich das möchte, dann wird mir niemand widersprechen. Sie haben Weichmacher in den Antrag formuliert, die ohne Sinn und ohne Ziel Ihrem Antrag nicht dienlich sind.

[Beifall bei der FDP]

Sie machen klimafreundliche Politik, indem Sie eine moderne Arbeitsplatzumgebung schaffen, die den digitalen Austausch ermöglicht sowie digitale Fort- und Weiterbildung fördert. So schaffen Sie das. Das Thema Digitalisierung haben Sie aber verschlafen. Sie haben es schlichtweg versäumt, in den letzten Jahren ausreichend mobile Endgeräte zu beschaffen. Es gibt nicht ausreichend Laptops. Sie haben es versäumt, in zuverlässige Netze zu investieren. Es gibt nicht genügend Bandbreite. Und Sie haben es in den letzten Jahren versäumt, in Videokonferenztechnik und sichere Messenger zu investieren. Es fehlt an sicheren, vertraulichen digitalen Kommunikationsmitteln. Z. B. beim Flugverkehr anzusetzen, ist schließlich auch nicht richtig. Internationale wissenschaftliche Befunde zeigen, dass der weltweite Personenflugverkehr für knapp 2 Prozent aller Emissionen verantwortlich ist. Lesen Sie die „Nature“, Juli 2019. Da können Sie sich noch einmal schlaumachen. Lesen hilft oftmals, deshalb meine Empfehlung hier. Wenn jeder Bürger und jede Bürgerin ihre zurückgelegten Flugkilometer um 50 Prozent reduzieren würden, was bereits eine signifikante Einschränkung unserer individuellen Freiheiten bedeuten würde, wäre diese feststellbare Reduzierung praktisch kaum messbar.

[Beifall bei der FDP und der AfD]

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schicken Sie den Wissenschaftssenator Müller nicht mit dem Flixtrain zum Stifterverband nach Bonn. Lassen Sie ihm die freie Wahl.

Machen Sie die Berliner Verwaltung nicht noch bürokratischer, auch wenn Ihre Ziele ehrenwert sind. Gönnen Sie den Beschäftigten doch einfach ein wenig mehr Freiheit bei der Wahl ihrer dienstlich notwendigen Verkehrsmittel. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Dann haben wir auch die Priorität der Grünen abgearbeitet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4:

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 27. Februar 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. März 2020 Drucksache 18/2578

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1828

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Auch dazu höre ich keinen Widerspruch. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/1828 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2578 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und auch der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? Enthaltungen? –, nicht. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 5 war die Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 3.5. Tagesordnungspunkt 6 war die Priorität der Fraktion der SPD unter 3.3. Die Tagesordnungspunkte 7 bis 13 stehen auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 14:

Konsequent gegen Falschparken vorgehen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 27. Februar 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des

(Bernd Schlömer)

Hauptausschusses vom 25. März 2020 Drucksache 18/2581

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2178

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/2178 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion die Annahme mit Änderungen. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2581 mit Änderungen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU und FDP. – Gegenstimmen? Das sind die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter. Enthaltungen gibt es keine. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 15:

Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 18/2576

Von der vorgelegten Rechtsverordnung hat das Abgeordnetenhaus hiermit Kenntnis genommen.

Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 18 war die Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 3.6. Die Tagesordnungspunkte 19 und 20 stehen wiederum auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 21:

Klare Distanzierung von linken Forderungen nach „Reichen-Erschießungen“

Antrag der Fraktion der CDU auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/2556

Vorgesehen ist eine sofortige Abstimmung ohne Beratung. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass auf eine mündliche Beratung verzichtet wird. Wer den Antrag der Fraktion der CDU auf Annahme einer Entschließung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Zweiteres war die Mehrheit. Damit ist der – –

[Frank-Christian Hansel (AfD): Wir sind dafür!]

Dafür, ja. Entschuldigung. Hatte ich so genannt. – AfD plus der fraktionslose Abgeordnete. Ich meine, ich hätte

es gesagt, wenn nicht, ist es aber so. Ist trotzdem abgelehnt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 22:

Keine Umdeutung der Geschichte: Die Bundesrepublik Deutschland war nicht schuld an den DDR-Mauertoten

Antrag der Fraktion der CDU auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/2557

Vorgesehen ist hierzu eine sofortige Abstimmung ohne Beratung. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass auf eine mündliche Begründung verzichtet wird. Wer den Antrag der Fraktion der CDU auf Annahme einer Entschließung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Zweites war die Mehrheit, damit abgelehnt. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

Tagesordnungspunkt 23 steht auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 24: