Protokoll der Sitzung vom 17.09.2020

Der Senat wird ferner aufgefordert zu berichten, wie die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen bei bestehenden „Privatstraßen“ (einschließlich Wegen oder Plätzen), insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Beleuchtung, Unterhaltung, Reinigung (Verkehrssicherungspflicht) sowie eine Nutzung von allgemeinem Interesse (z. B. bei Medienberichterstattungen) gestaltet sind. Zusätzlich soll der Bericht Aussagen enthalten, unter welchen Voraussetzungen und ggf. Gesetzesänderungen für „Privatstraßen“ die gleichen Anforderungen gelten könnten wie für „gewidmete, öffentliche Straßen“.

Ferner wird der Senat aufgefordert, eine Übersicht über sämtliche bestehende „Privatstraßen“ in Berlin zu erstellen.

Zu lfd. Nr. 14:

Istanbul-Konvention umsetzen: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 24. August 2020 Drucksache 18/2976

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2534

Der Senat wird aufgefordert, ein ressortübergreifendes Gremium einzuberufen, welches der Zielsetzung folgt, einen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (IstanbulKonvention) für Berlin auszuarbeiten. Ziel des Gremiums ist es, zu überprüfen, inwieweit die Istanbul-Konvention neue Handlungsverpflichtungen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen in den Bereichen Prävention, Aufklärung, Entschädigung, Beratung, Forschung oder Datenerhebung generiert. Die Ratifizierung der Istanbul-Konventionen muss den Fokus auf besonders vulnerable Personengruppen (Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche, Trans-Menschen und Intersexuelle, Frauen mit Migrationshintergrund, insbesondere Frauen mit Fluchterfahrungen, Wohnungslose sowie Suchtkranke) legen und alle in der Istanbul-Konvention benannten Formen der Gewalt berücksichtigen.

Federführend für die Koordinierung der Umsetzung ist die neu einzurichtende Koordinierungsstelle bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Sie wird unter Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Akteure einen Aktionsplan zur Umsetzung entwickeln. Es wird ein Begleitgremium eingerichtet, das interdisziplinär und ressortübergreifend aus den Senatsverwaltungen für Inneres, Justiz, Integration, Arbeit und Soziales, Bildung, Jugend und Familie, Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Polizeipräsidentin in Berlin sowie den Projekten aus dem Anti-Gewaltbereich besetzt wird. Vorgesehen ist die Besetzung der Senatsverwaltungen mindestens auf Abteilungsleitungsebene. Nach der Fertigstellung des Aktionsplanes hat das Begleitgremium den Umsetzungsprozess kontinuierlich zu begleiten und zu kontrollieren sowie ggf. neue Handlungsbedarfe zu identifizieren.

Bei der Ausarbeitung des Aktionsplanes ist die Benennung von klaren Zielstellungen und Meilensteinen, die mit Zeitangaben hinterlegt sind, notwendig.

Das Gremium zur Erarbeitung eines Aktionsplanes soll folgende Fragestellungen bei seinen Beratungen berücksichtigen:

1. Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die im Haus

halt 2020/2021 finanziell hinterlegt ist, um die Umsetzung der langfristigen Politik gegen Gewalt an Frauen zu begleiten und zu koordinieren. Darüber hinaus soll die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle geprüft werden.

2. Präventive Maßnahmen, die das Bildungssystem und

Bereiche der Aus- und Fortbildung umfassen, die mit Betroffenen und Täter*innen zu tun haben. Als Prävention wird auch die Verpflichtung gefasst, Täterprogramme anzubieten, die sich auf häusliche und sexualisierte Gewalt beziehen. Präventionskurse zu sexualisierter Gewalt, z. B. Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse, müssen verstärkt an Bildungseinrichtungen und in Schutz- und Unterstützungseinrichtungen für Betroffene auf- und ausgebaut werden.

3. Digitale Formate der Gewalt (Cyber-Grooming und

Mobbing);

4. Verpflichtende Fortbildungen insbesondere für Poli

zei, Staatsanwaltschaft und Justiz, um für die Bedürfnisse und Rechte der von Gewalt Betroffenen zu sensibilisieren;

5. Handlungsleitlinien, die gewährleisten, dass häusliche

Gewalt in allen Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrechtsregelungen miteingebunden werden;

6. Quantitativer und qualitativer Ausbau weiterer Frau

enhausplätze und Frauenschutzwohnungen, unter besonderer Betrachtung der Barrierefreiheit sowie der Situation von Frauen mit mehreren Kindern bzw. älteren Söhnen, psychisch erkrankten Frauen und Frauen mit Beeinträchtigungen. Schaffung von Schutzräumen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer, trans*- und intergeschlechtliche Personen;

7. Konzeptentwicklung zu Gewaltschutzmaßnahmen in

Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe sowie Kooperation mit den jeweiligen Frauenhilfebereichen, Aufbau und Entwicklung einer Netzwerkstruktur. Die Barrierefreiheit in Schutz- und Beratungseinrichtungen sollte weitgehend sichergestellt sein.

8. Ausbau der leicht zugänglichen Schutzunterkünfte

sowie der psychosozialen Beratung, um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unterkunft zur Verfügung zu stellen sowie frühzeitig unterstützend Bedarfe zu erkennen.

9. Maßnahmen, die zur Harmonisierung der bestehenden

rechtlichen Regelungen zum Gewaltschutz in vulnerablen Lebenssituationen, wie bei der Unterbrin

gung in Flüchtlingsunterkünften und dem Ausländerrecht, greifen sollen.

Zu lfd. Nr. 16:

Berliner Taxigewerbe schützen! Aufzeichnungspflichten und Kontrollen von Mietwagenunternehmen sicherstellen – Ausnahmegenehmigungen im Berliner Mietwagensektor zurücknehmen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 27. August 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. September 2020 Drucksache 18/2995

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2726

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2726-1

Der Senat wird aufgefordert, die Kontrollen von in der Personenbeförderung tätigen Mietwagenunternehmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen deutlich zu verstärken und die Bedingungen für Kontrollen zu verbessern. Dabei sollen sowohl die Einhaltung der Rückkehrpflicht als auch die Umsetzung des Mindestlohngesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung, die Erfüllung der abgaben- und sozialrechtlichen Verpflichtungen und die Einhaltung von Vorschriften zur Sicherheit der Fahrgäste kontrolliert sowie eine fälschungssichere Aufzeichnung der einzelnen Betriebsvorgänge sichergestellt werden.

Bestandteile der zu ergreifenden Maßnahmen sind unter anderem:

Zugelassene Mietwagen sind zur Installation von

Wegstreckenzählern mit fiskalischer Erfassungseinrichtung zu verpflichten. Bestehende Ausnahmegenehmigungen sind – sofern rechtlich möglich – zu widerrufen bzw. im Rahmen der regelmäßigen Konzessionsverlängerungen zurückzunehmen.

Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um die revisionssi

chere Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorgänge hinsichtlich der erfolgten Buchungen, Fahrzeiten, Besetztkilometer, Arbeitszeitbeginn und -ende, Pausen sowie steuerlich relevanter Einzeldaten sicherzustellen. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, wie die in Hamburg verlangten Anforderungen an das Mietwagengewerbe auch in Berlin umgesetzt werden können (siehe „Hinweise für Antragstellungen im Mietwagenverkehr“, www.hamburg.de/mietwagen).

Mit dem Land Brandenburg und den Genehmigungs

behörden der an Berlin angrenzenden Landkreise sind Gespräche mit dem Ziel einer effektiven Kontrolle des Mietwagenverkehrs zu führen.

Es ist zu prüfen, ob die Struktur und Personalausstat

tung der zuständigen Kontrollstellen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten angemessen bzw. ausreichend für eine effektive Kontrolle ist und gegebenenfalls sind entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Weiterhin ist zu prüfen, ob die zuständige Eichbehörde (Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg) personell und technisch ausreichend ausgestattet ist, um die Wegstreckenzähler in Mietwagen regelmäßig prüfen und im Rahmen einer Markt- und Verwendungsüberwachung überwachen zu können. Ggf. sind Anpassungen vorzunehmen.

Die Kontrollen sind allgemein zu verstärken. Insbe

sondere ist eine Schwerpunktaktion der zuständigen Finanzämter zur Kontrolle der Einhaltung der finanzrechtlichen Bestimmungen durch die Senatsverwaltung für Finanzen zu initiieren und zu koordinieren.

Zu lfd. Nr. 17:

Aufgabe einer Teilfläche (Lagerfläche) der Sportanlage Sömmeringstraße 15 in 10589 Berlin gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 21. August 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. September 2020 Drucksache 18/2996