Vielleicht sollte man an dieser Stelle eines noch mal deutlich sagen, weil es da immer wieder Missverständnisse gibt: Es geht bei der geplanten Kooperationsplattform nicht darum, eine neue Dach- oder Superuni aufzubauen. Es geht bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts in allererster Linie darum, interaktive Forschung innerhalb der BUA rechtlich abzusichern. Es handelt sich um eine administrative unterstützende Einheit, keine wissenschaftliche. Die Kooperationsplattform soll ein Dienstleister für die beteiligten Partner sein und nicht etwa Forschung selbst an sich ziehen, wie immer wieder behauptet wird.
Aus diesem Grund und weil wir glauben, dass effiziente und schlankere Strukturen dem integrierten Forschungsraum Berlin guttun würden, sind wir der Auffassung, dass eine Beteiligung der akademischen Gremien an Entscheidungsprozessen nicht in dem jetzt von Ihnen vorgeschlagenen Ausmaß nötig gewesen wäre. Im Gegenteil: Mit Ihren Last-Minute-Änderungen haben Sie der Schlagkraft und der Handlungsfähigkeit der Berlin University Alliance leider einen Bärendienst erwiesen.
Deshalb reicht es bei uns am Ende dann auch nur zu einer Enthaltung zu diesem im Kern zweifelsohne richtigen und sinnvollen Gesetz. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen! Werte Damen und Herren! Mit der Berlin University Alliance haben sich drei große Berliner Universitäten zusammen mit der Charité auf den Weg gemacht, eine neue Vision der Exzellenz und der Zusammenarbeit zu schaffen. „Crossing Boundaries toward an Integrated Research Environment“ – das ist ein Ziel, das auch wir Grüne von Herzen unterstützen können, nicht nur für die exzellente Forschung, aber auch gerade für diese.
Die Körperschaft öffentlichen Rechts, kurz KöR, soll die Berlin University Alliance administrativ unterstützen. Auch, wenn für diese Aufgabe eine solche Körperschaft vielleicht nicht zwingend erforderlich gewesen wäre, so ist dies der Weg, für den sich die Akteurinnen zusammen mit dem Land entschieden haben; ein Weg, der durch den Wissenschaftsrat über die Exzellenzinitiative gefördert wird. Das wurde oft erwähnt.
Diese Initiative ist für die Wissenschaftslandschaft sowohl ein Segen als auch ein Fluch, das haben nicht nur wir Grüne rauf und runter diskutiert. Es kann auch nicht oft genug erwähnt werden: Studium und Lehre und Forschung sind eine hoheitliche Aufgabe und daher auch gemeinsam zwischen Bund und Ländern auskömmlich zu finanzieren. Auch die Exzellenzstrategie löst nicht die Grundproblematik der Wissenschaftsfinanzierung, auch nicht, wenn sie langfristig angelegt ist.
Aber die Impulse des Bundes haben zuweilen auch etwas Gutes: Sie bringen hier vier hervorragende, selbstbewusste und sehr eigenständige Institutionen zusammen, die allzu lange vor allen Dingen in Konkurrenz gelebt haben. Diese Institutionen machen sich gemeinsam auf den Weg
im vertrauensvollen Zusammenspiel miteinander und mit Land und Bund, die traditionellen Hürden untereinander zu überwinden. Das ist der Kern der KöR und der BUA.
Frau Kollegin, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schlömer von der FDP zulassen.
Danke, nein! – Daher gehen wir Grüne diesen Weg mit, auch wenn wir eine andere, schlankere Art der Kooperationsplattform deutlich bevorzugt hätten. Es ist jedoch nicht die Form, es sind der Inhalt und die Funktion, die hier zählen. Diese Funktion kann auch, mit Willen aller Beteiligten, durch eine Körperschaft öffentlichen Rechtes erfüllt werden. In den nächsten Jahren wird sich aber zeigen, ob diese Körperschaft, die wir neben, oder man kann auch sagen: als Brücke zwischen den Universitäten und der Charité gründen, der geeignete Weg zu mehr Kooperation ist oder nicht.
Das möchte ich noch mal betonen: Wenn es um das Überwinden von Grenzen geht, dann darf man sich nicht zu sehr an starre Vorgaben klammern. Es muss immer gemeinsam möglich sein, bestehende Strukturen den Bedürfnissen einer offenen, nicht nur integrierten, sondern auch integrierenden Wissenschaftslandschaft anzupassen und weiterzuentwickeln. Da liegt der Hase im Pfeffer. Wir Grüne haben uns sehr für die deutliche Stärkung der Mitwirkungsrechte der akademischen Gremien bei der KöR eingesetzt, ja. Auch, wenn wir eine echte Mitbestimmung, zum Beispiel in Satzungsfragen, für deutlich besser gehalten hätten, sind mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die Mitwirkung, die Transparenz und der Austausch – ganz wichtig – zwischen den Mitgliedern und der KöR mit unseren Änderungsanträgen deutlich klarer und durchlässiger geregelt worden. Jetzt ist es an den Universitätsleitungen und den Senaten, den Austausch und die gemeinsamen Ziele mit Leben zu füllen, die inneren und äußeren Boundaries zu überwinden.
Als grüne Wissenschaftspolitikerin möchte ich aber auch noch das übergeordnete Ziel herausstellen, bei dem wir die Berlin University Alliance nur als einen ersten Schritt sehen, auch mit Blick auf die große BerlHG-Novelle: Die Überwindung von Grenzen und Hürden im Wissenschaftssystem ist nicht nur für die Spitzenforschung notwendig, wir müssen die traditionellen Hürden zwischen allen Institutionen überwinden. Wir brauchen mehr Kooperation und Austausch in der Breite, egal ob zwischen Universitäten, außeruniversitären, freien Instituten oder auch Fachhochschulen. Die Zukunft liegt nicht darin, die Versäulung im Wissenschaftssystem fortzusetzen. Sie liegt in der Teilhabe und in der Kooperation auf allen Ebenen, eben auch für alle in der Wissenschaft Tätigen.
In diesem Sinne bitte ich Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Lassen Sie uns einen weiteren Schritt machen to cross boundaries! – Vielen Dank!
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! An und für sich ist es ja erfreulich, dass wir jetzt durch die Priorität der SPD schon zweimal über Wissenschaftsthemen reden. Beim BIGGesetz – Berlin Institut of Health oder Berliner Institut für Gesundheitswirtschaft – waren wir uns beim letzten Mal alle einig, dass eine Vorlage, die ohne Änderungen vom Senat kommt, in der Regel, jedenfalls in diesem Senatsbereich, eine nicht zu beanstandende Vorlage ist. Deswegen wurde sie auch einstimmig beschlossen.
Bei dieser Vorlage waren wir uns bis zur ersten Ausschussberatung, wo sie unverändert vorlag, auch einig, dass sie eine gute Vorlage ist und unverändert hätte beschlossen werden können, wenn nicht die Koalition noch mit Änderungsanträgen gekommen wäre, deren inhaltlichen Gehalt der Kollege Grasse schon eingeordnet und zutreffend beschrieben hat. Ich schließe mich da ausdrücklich an. Nicht jede Änderung aus Prinzip ist gleichzeitig eine gute und sinnvolle Änderung. Deswegen wird es bei uns am Ende auch nur für eine Enthaltung reichen.
Ich will auch sagen, mir geht es gar nicht um die Frage, ob man einen wissenschaftlichen Rat oder Beirat einrichtet. Mir geht es auch nicht um die Frage einiger kosmetischer Korrekturen, die im Gesetzestext sind, die man machen kann oder auch nicht machen kann. Mir geht es vor allem darum, dass wir bei einem so wegweisenden Projekt auf dem Weg zur Exzellenz – und wir sind hier wirklich in der Liga der Spitzenwissenschaft und Spitzenforschung – nicht über das Kleinklein der Beteiligung von Gremien reden können und über das hinausgehen, was die Gremien eingefordert haben.
Ich will noch mal erwähnen, dass die ursprüngliche Vorlage, die uns hier im großen Einvernehmen beschäftigt hat, auch durch die Akademischen Senate der beteiligten Universitäten gegangen ist, die letzten Endes gesagt haben, sie sind mit der Vorlage einverstanden, und jetzt wirft ihnen die Koalition quasi als Knochen noch einige Brosamen hin, die diese Institutionen aber gar nicht verlangt haben und die das weitere Verfahren zusätzlich erschweren. Man kann Akademische Senate oder den
Fakultätsrat der Charité nicht bei jeder Kleinigkeit verpflichtend einbeziehen. Das muss zwangsläufig Ärger geben. Wir haben auch schon erlebt, wie der Fakultätsrat der Charité einige Entscheidungen torpediert hat. Das Deutsche Herzzentrum und die geplante GmbH seien nur ein Beispiel, wo immer Partikularinteressen das große Ganze überlagern. Information – ja, aber ich kann nicht bei solch großen Vorhaben jede Kleinigkeit in solchen Gremien besprechen. Das wird am Ende eher zu Lahmlegung und Stillstand führen und nicht unbedingt dazu, die Sachen besser zu machen. Deswegen ist das eine entbehrliche Maßnahme, die wir so auch nicht mittragen können.
Schließlich ist als Punkt erwähnenswert: Dieser Angehörigenstatus – wer gehört wohin und wer nicht? – ist am Ende, wenn wir über die Berliner Außenwirkung der Wissenschaft und Forschung reden, zweitrangig. Ob derjenige bei der Humboldt-Universität, der Freien Universität, der Technischen Universität oder bei der Charité ist – entscheidend ist: Was kommt für den Standort Berlin heraus? Deswegen werden wir auf absehbare Zeit sicherlich nicht noch mal die Diskussion um die Superuni führen. Aber eigentlich hatte Senator Zöllner damals grundsätzlich recht: Die Teilung Berlins hat Universitäten aufgespalten. Er hat gesehen, dass es zu Konkurrenzen kommt, die unnötig sind, die Wissenschaft und Forschung behindern. Dass man da langfristig auch wieder über gewisse Vereinigungen nachdenken kann, halte ich nach wie vor nicht für falsch. Ich prophezeie – wir haben heute hundert Jahre zurückgeguckt –, wenn wir hundert Jahre vorausschauen, wird es auch eine größere gemeinsame Universität in Berlin geben. Ist vielleicht auch gar nicht schlecht! – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 18/2854 empfiehlt der Ausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlungen Drucksache 18/3056 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei CDU, FDP und AfD. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie zu Beginn der Sitzung angekündigt erfolgt jetzt eine halbstündige Sitzungsunterbrechung zum Lüften. Ich würde bitten, dass Sie geordnet auch den Saal verlassen, unter Einhaltung der Mindestabstandsregelung. Wir sehen uns um 15.30 Uhr pünktlich, nicht dass ich hier wieder eine Viertelstunde lang durchs Haus gongen muss. Bis gleich!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich setze die Sitzung fort. Zu Beginn der zweiten Hälfte möchte ich eine Entschuldigung des Senats nachtragen, die uns vorhin aus Versehen durchgerutscht ist. Ab 17.30 Uhr wird der Bürgermeister Lederer den Regierenden Bürgermeister bei der Veranstaltung „30 Jahre Parlament der Bäume“ vertreten und damit nicht mehr anwesend sein.
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Herr Abgeordneter Dregger, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ein weiteres Mal müssen wir mit Befremden feststellen, wie regierende Verantwortungsträger die Durchsetzung von Recht und Ordnung gegenüber linken Extremisten in der Rigaer Straße 94 verweigern.
Erst in diesem Sommer haben wir erleben müssen, dass der Hausverwalter und der Rechtsanwalt der Eigentümergesellschaft bei dem Versuch, das Haus Rigaer 94 zu betreten, von den dort befindlichen, gewalttätigen Linksextremisten brutal zusammengeschlagen worden sind. Wir haben im Rahmen der Aufklärung dieses Vorkommnisses lernen müssen, dass es der Polizei verwehrt ist, unverzüglich gefahrenabwehrrechtlich präventiv tätig werden zu können, um derartige gewalttätige Übergriffe zu unterbinden, weil es einen Behördenerlass gibt, der ihnen das nur bei linksextremistischen Szenetreffs untersagt. Das ist schon jenseits der Grenze der Rechtsstaatlichkeit.
Die jetzt bekannt werdende Chronologie des Versagens liest sich nicht allein wie ein Versagen der politisch Verantwortlichen. Es ist viel schlimmer als Versagen. Es ist eine Chronologie des jahrelangen, vorsätzlichen Rechtsbruchs, begangen durch den Bezirksstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, unter Zuhilfenahme der dortigen Bezirksbürgermeisterin. Und es ist eine Chronologie der Untätigkeit des Herrn Innensenators in dieser Angelegenheit. Ich werde einfach ein paar Schlaglichter dieser Chronologie vor Augen halten. Bereits am 5. Februar 2016 hat die Polizei die Bezirksbürgermeisterin über die bestehenden Brandschutzmängel informiert.
Die Polizei hat daraufhin das Bezirksamt FriedrichshainKreuzberg zu einer Ortsbegehung zum Zwecke der Brandschutzbesprechung eingeladen. Dieser Termin wurde vom Bezirksamt abgesagt – Desinteresse erkennbar.
Am 20. Juni 2017 schreibt die Bezirksbürgermeisterin an den Herrn Innensenator, es bestünden keine brandschutztechnischen Bedenken. Diese Aussage ist schlichtweg unzutreffend gewesen. Am 17. Juli, wenige Tage später, remonstrieren nämlich die Mitarbeiter im entsprechenden Bauamt gegen die ihnen aufgezwungene Untätigkeit. Am 17. Juli weist Bezirksstadtrat Florian Schmidt dennoch an, auf bauordnungsrechtliche Schritte bis auf Weiteres zu verzichten. Am 24. Juli wenden sich Mitarbeiter der Bauordnungsbehörde dann direkt an die Bezirksbürgermeisterin und legen dar, dass Handlungsbedarf besteht, und sie schlagen vor, dass der Eigentümer erstens angehört wird und dass ihm zweitens auferlegt wird, die Brandschutzmängel zu beseitigen.
Dagegen gibt es auch wieder die Weisung, nicht weiter tätig zu werden, wogegen die Mitarbeiter der entsprechenden Behörde am 9. August 2017 erneut remonstrieren. Am 15. November 2018 kommt es zu Durchsuchungen in der Rigaer Straße 94, wobei die Polizei Gott sei Dank die Bauaufsicht hinzuruft, die dann in Person eines Mitarbeiters in die Rigaer Straße 94 hineingeht und natürlich Brandschutzmängel feststellt. Dieser Mitarbeiter gibt dann dem Eigentümer, der ebenfalls vertreten ist, auf, die Brandschutzmängel zu beseitigen, woraufhin der Mitarbeiter des Eigentümers mitteilt, dass er das auch gerne schriftlich hätte. Diese schriftliche Auferlegung von Arbeiten zum Zwecke des Brandschutzes wird wieder durch eine Weisung des Bezirksstadtrats Florian Schmidt unterbunden, und das Gleiche wiederholt sich ein Jahr später.
Wenn man das zusammenfasst, dann muss man konstatieren, dass der Bezirksstadtrat und die Bezirksbürgermeister schlichtweg alles unternehmen, um zu verhindern, dass geltendes Recht durchgesetzt wird – Brandschutzrecht, das dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Anwohnern, von Menschen, dient. Das ist keine Petitesse, das ist ein Skandal.