Gleichzeitig erklärt das grüne Bezirksamt, man sei von den Bewohnern der Rigaer 94 informiert worden, dass die Brandschutzmängel beseitigt worden seien.
[Frank-Christian Hansel (AfD): Dann ist ja alles gut! – Zuruf von Karsten Woldeit (AfD) – Lachen bei der AfD]
Es ist schon sehr eindrucksvoll, auf wen man hört und wem man glaubt. Der Herr Innensenator weiß das alles, denn die Polizei hat ihn seit 2016 ununterbrochen informiert, aber er hat bisher jedenfalls nichts unternommen,
und er hat jegliche Schutzersuchen des Eigentümers, damit er nun endlich eigenständig eigenverantwortlich Brandschutzmaßnahmen ergreifen kann, unterbunden.
Das alles hat Cem Özdemir, Ihren ehemaligen Bundesvorsitzenden, liebe Grüne, auf Twitter zu der Bemerkung veranlasst – ich zitiere mit der Genehmigung der Frau Vizepräsidentin:
… merkt hier eigentlich jemand, wie sehr der Kampf gegen Rechtsradikalismus & für unseren Rechtsstaat geschwächt wird, wenn Gesetze & Verordnungen nicht für alle gelten? So jedenfalls machen wir es den Gegnern unserer Demokratie zu einfach.
Zitat Ende. Man kann nur vielen Dank an ihn sagen – wenigstens er hat es begriffen. Sie haben es offenbar noch nicht begriffen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es soll sich niemand durch manche Reden täuschen lassen. Der Senat ist willens und in der Lage, geltendes Recht durchzusetzen, und er wird geltendes Recht durchsetzen, auch wenn es erheblichen Aufwand erfordert, auch wenn es in absehbarer Zeit nötig werden wird. Er wird geltendes Recht durchsetzen.
[Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Stefan Evers (CDU): Darauf warten wir seit Jahren! – Zuruf von Heiko Melzer (CDU)]
Liebe Kollegen! Jetzt schon eine Zwischenfrage, obwohl ich noch nicht angefangen habe, ist einfach zu früh, weil das dann keine Zwischenfrage, sondern eine Eingangsfrage ist. Das sieht die Geschäftsordnung nicht vor. – Es ist hilfreich, etwas genauer hinzuschauen, was das Recht eigentlich genau verlangt und vor allem, von wem es ein Handeln verlangt. Da kommt zunächst der Eigentümer in Frage. Der hat nämlich zuletzt mit einem Antrag vor Gericht versucht, wenigstens Zugang zum Treppenhaus zu bekommen. Das ist vor Gericht gescheitert, weil das Gericht die Vertretungsbefugnis nicht anerkannt hat.
Ob man diese Gerichtsentscheidung nun gut findet oder nicht – sie ist erst einmal zu respektieren, und das hat Folgen: Einmal, wenn der Vertreter der Eigentümerin kein Recht auf Zugang hat, dann kann er dafür auch nicht die Polizei in Anspruch nehmen. Das kann die Polizei schlichtweg nicht tun. Zweitens bedeutet das auch, dass man nicht einfach auf die Zuständigkeit der privaten Eigentümer verweisen kann, wenn es darum geht, Bauordnungsrecht einzuhalten. Denn wenn Sie nicht einmal die Chance haben, die kritischen Bereiche überhaupt zu betreten, können Sie dafür auch nicht verantwortlich gemacht werden.
Die zweite Möglichkeit: Der Innensenator. Er ist nicht der oberste Baupolizist der Stadt, weil die Einhaltung von Baurecht und Brandschutz eine ordnungsbehördliche Aufgabe der Bezirke ist.
Es ist eben nicht originär Aufgabe der Polizei oder des Innensenators, Gefahren aus Bau- oder Brandschutzmängeln zu beseitigen, sondern es ist die Aufgabe der Bauaufsicht der Bezirke.
Dem Senat obliegt es, etwaige Rechtsverstöße des Bezirks im Wege der Bezirksaufsicht zu untersuchen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Dies wird derzeit auf Veranlassung des Innensenators unternommen; das hat er veranlasst.
Auch das kann der Innensenator aber nicht allein entscheiden. Es bedarf dazu auch noch einer Stellungnahme der obersten Baubehörde der Stadt, nämlich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Es ist also nicht allein der Innensenator; er hat das Verfahren in Gang zu setzen, was er getan hat.
aber allein deswegen ihm die Verantwortung für die baulichen Mängel aufzubürden, ist nicht zulässig.
Die Anordnung der Polizeipräsidentin ist übrigens – das Gerücht hält sich ja – nicht so, dass Nacheile oder Gefahrenabwehr untersagt wären.
Die dritte Möglichkeit: Das Bezirksamt bzw. der Stadtrat hat die Verantwortung. Wir haben laut Medienberichten mehrere Hinweise. Sie haben Akteneinsicht genommen, also dürften diese Hinweise auch aktenkundig sein, dass die Polizei und Mitarbeiter der bezirklichen Bauaufsicht auf den dringenden Handlungsbedarf aufmerksam gemacht haben, und zwar mehrfach.
Hier kommen wir zu den entscheidenden Fragen: War, wie die Mitarbeitenden im Dezernat von Baustadtrat Schmidt angemahnt haben, ein brandschutztechnisches Verfahren zwingend erforderlich, oder bestand ein Ermessen, wie der Stadtrat behauptet? Bestand eine Pflicht zum Handeln, oder war noch Raum für eine Abwägung? – Es muss im Rahmen der Bezirksaufsicht geprüft werden, ob der Stadtrat pflichtwidrig ein Eingreifen unterlassen hat oder nicht. Das wird diese Prüfung hoffentlich auch zutage fördern. Selbst wenn noch Ermessen eingeräumt war in diesem Zusammenhang, ist klar, dass das Ermessen in dem Maße schrumpft, wie groß die festgestellte Gefahr ist und je bedeutsamer die zu schützenden Rechtsgüter sind.
Es wäre also sehr hilfreich, etwas vorgelegt zu bekommen, was die Abwägung des Stadtrats dokumentiert. Zu fragen ist demnach auch, welche Schritte zur Behebung der festgestellten Mängel denn überhaupt unternommen wurden. Zu klären ist auch, wie die Kommunikation gegenüber dem Innensenator gelaufen ist, welche Informationen vom Bezirksamt aus den Innensenator erreicht haben oder nicht.
Deswegen kann man zum Schluss festhalten: Es spricht tatsächlich einiges für ein Fehlverhalten des Bezirksamts in dieser Frage.
Deshalb ist es wichtig und richtig, dass Sie in Ihrem Antrag von „etwaigen rechtswidrigen bezirklichen Anordnungen“ sprechen, weil Sie es eben noch nicht beweisen können. Deswegen ist es genauso richtig, dass der Senat diese Untersuchung angeordnet hat. Diese Untersuchung werden wir abwarten.
Das, was Sie mit Ihrem Antrag begehren, dass der Senator diese Untersuchungen veranlasst und wir dann weitere Konsequenzen überlegen, ist im Grunde durch das Handeln des Senators bereits unternommen.
Deswegen hat sich Ihr Antrag im Grunde genommen erledigt. Insofern könnte man auch zur Tagesordnung übergehen. Aber wir werden entscheiden, ob wir den Antrag noch überweisen oder nicht. – Herzlichen Dank!