Nichtsdestotrotz zeigt sich hier auch wieder, dass offensichtlich auch die Systeme des Bundes nicht völlig frei
davon sind, für Betrug anfällig zu sein. Wir haben gerade bei diesen großen Hilfsprogrammen leider alle miteinander erfahren müssen, dass, wenn kriminelle Energie vorhanden ist, diese leider auch einen Weg findet. Wie Sie aber wissen, liegen die bisherigen Fälle, die in Berlin bekannt sind, ohnehin bereits bei der Staatsanwaltschaft. Berlin hat auch in diesem neuen Fall, der hier auffällig geworden ist, direkt Strafanzeige beim LKA gestellt, und es wird auch hier ermittelt.
Alles in allem ist das keine schöne Situation. Dadurch, dass die Abschlagszahlungen jetzt gestoppt worden sind – und wir wissen, wie groß die Not von Unternehmern ist –, ist das insbesondere bei der Überbrückungshilfe III problematisch, denn dort sind wir jetzt erst in der Phase der Abschlagszahlungen. Bei November- und Dezemberhilfe sind die Abschlagszahlungen eben größtenteils schon gelaufen, das heißt dort sind wir in den regulären Auszahlungen.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Buchholz. – Bitte schön!
Frau Senatorin! Sie haben auf Berlin schon hingewiesen. In welchem Umfang gab es denn Vorkommnisse in Berlin?
Bislang ist es so, dass der IBB als Bewilligungsbehörde bei ihren Prüfungen, die sie durchgeführt hat, zumindest ein Fall aufgefallen ist, bei dem offensichtlich über einen prüfenden Dritten mehrere Anträge gestellt worden sind, die nicht plausibel erschienen. Da waren die Abschlagszahlungen des Bundes offensichtlich schon ausgezahlt worden. Diesen Fall hat die IBB sowohl an den Bund weitergemeldet und auch eine entsprechende Strafanzeige gestellt. Jetzt wird natürlich bundesweit ermittelt, ob mehrere solcher Fälle vorliegen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin! Frau Senatorin – ganz konkret: Was antworten Sie der Inhaberin eines kleinen Cafés, die jetzt im März immer noch auf Zahlung der Novemberhilfe wartet, die von der HOWOGE quasi das Messer an den Hals gedrückt bekommt, mit Zwangsmaßnahmen bedroht wird,
Ich bedauere – wir alle bedauern –, dass wir und vor allem, dass Bundesregierung lange nicht in der Lage gewesen ist, die Auszahlung zu ermöglichen. Dieses Bedauern habe ich, glaube ich, oft genug zum Ausdruck gebracht. In diesem Fall ist es aber so, dass durch den Missbrauch und die hier offensichtlich vorhandene kriminelle Energie, ein Schaden entstanden ist – ganz offensichtlich nicht nur in materieller Höhe: Der Schaden ist weitaus größer und betrifft alle Unternehmer, die nach bestem Wissen und Gewissen Anträge gestellt haben und die jetzt auf ihre Auszahlungen warten, weil einige wenige den Missbrauchsweg gewählt und versucht haben, sich zu bereichern. Das ist der weitaus größere Schaden, der hier entstanden ist und der mir sehr leid tut.
Dem muss natürlich nachgegangen werden, und Sie sind natürlich völlig berechtigt die Ersten, die sagen: Wenn hier Missbrauch vorliegt, dann muss man sehr schnell handeln und der kriminellen Energie nachgehen.
Das tut der Bund gerade auch. Aber noch einmal: Es zeigt sich, dass es offensichtlich keine Systeme gibt, die komplett, zu 100 Prozent sicher vor krimineller Energie sind. Diese Auseinandersetzung hatten wir auch mit dem Bund, und es hat sich eben gezeigt, dass auch das Bundessystem nicht komplett frei davon gewesen ist, anfällig zu sein. Es ist sehr bedauerlich, dass alle vernünftigen, alle gut und ordentlich ihre Anträge stellenden Unternehmer jetzt wieder darauf warten müssen, dass sich diese Dinge aufklären. Und vermutlich müssen sie mit weiteren Restriktionen und weiteren bürokratischen Hürden bei der nächsten Abschlagszahlung und bei den Anträgen rechnen, weil natürlich versucht werden muss, die Missbrauchseinfallstore an dieser Stelle abzustellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche Maßnahmen werden vom Senat gesetzt, um die
schon seit längerer Zeit mögliche Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeivollzugsbeamte auch in der Praxis zu ermöglichen und so die entsprechenden Ankündigungen auch mit Leben zu füllen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Krestel! Ja, in der Tat gab es diesen Wunsch von vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes, so auch aus der Polizei heraus, Lebensarbeitszeit zu verlängern. Wir hatten das auch mal vor dem Hintergrund geprüft, ob wir auf diese Art und Weise gegebenenfalls Personalengpässe ausgleichen könnten. Da die Zahl der Antragstellungen pro Jahr im Regelfall zehn, 20 Anträge nicht überstieg und wir zu dem damaligen Zeitpunkt noch das Problem hatten, dass der Beförderungsstau innerhalb der Polizei dazu führte, dass viele jüngere Polizistinnen und Polizisten nicht befördert werden konnten und deshalb eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit eher kritisch gesehen haben, weil dann die entsprechenden Dienstposten, auf die sie hätten befördert werden können, nicht frei wurden, haben wir das auch nicht befördert.
Nachdem nun der Beförderungsstau aufgelöst worden ist – wir haben nämlich innerhalb dieser Legislaturperiode bisher 10 490 Polizistinnen und Polizisten befördert, für viel Geld –, stellt sich diese Frage neu. Trotzdem ist das Interesse an einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit jetzt nicht umfassend groß. Wir haben aber beispielsweise innerhalb des Landeskriminalamts mit der Senatsverwaltung für Finanzen einen Umfang von 200 Dienstkräf- ten verhandelt, bei denen eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit möglich wäre. Vor allem geht es an der Stelle dann um Doppelbesetzungen von Positionen, um auch einen entsprechenden Wissenstransfer zu ermöglichen. Das wird in entsprechendem Umfang tatsächlich auch genutzt.
Wir finden solche Modelle auch gut und befördern sie weiter, wir müssen aber wissen – oder ich muss vielleicht noch dazusagen –, dass die Nachfrage sich auch deshalb in Grenzen hält, weil die Verlängerung der Lebensarbeitszeit nicht automatisch bedeutet, dass jeder Polizist, jede Polizistin auf dem Dienstposten verbleibt, auf dem er oder sie gerade ist, sondern Verlängerung der Lebensarbeitszeit muss dann auch im Interesse der Behörde sein, und das heißt im Klartext, dass wir gegebenenfalls auch das Interesse haben, dass andere Dienstposten besetzt werden.
Beispielsweise führen wir ja die Kontaktbereichsbeamten wieder ein, das Modell KoB 100: Kontaktbereichsbeamte
der Polizei, die auf der Straße für die Bürgerinnen und Bürger ein ansprechbares Gesicht bieten, Ansprechpartner sein sollen; die werden gerne auch mit Kolleginnen und Kollegen mit höherem Lebensalter besetzt. Es gibt die entsprechenden Nachfragen – das will ich nicht bestreiten –, aber vor allem sind solche Wünsche auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit damit verbunden, dass man auf dem bisherigen Dienstposten verbleibt. Das können wir nicht immer gewährleisten. Deswegen ist die Nachfrage nicht so groß, wie das ursprünglich mal diskutiert worden ist, aber diese Flexibilisierungsmöglichkeit setzen wir in dem von mir genannten Umfang ein.
Sind Sie denn eventuell mit mir der Meinung, dass das Projekt bis jetzt in der Praxis zu wenig Nachhall gefunden hat, weil man nicht von Anfang an die entsprechenden flankierenden Maßnahmen gesetzt hat, die Mitarbeiter nicht entsprechend aufgeklärt hat usw., und wie stehen Sie dazu, dass manche ältere Kollegen sich beklagen, dass man ihnen in den Dienststellen regelrecht nahegelegt habe, auf diesen Antrag zu verzichten?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Richtig ist, dass die ursprünglichen Erwartungen an dieses Modell größer waren und dass die Erwartungshaltung bestand, dass nach der Beförderungswelle – nach der Auflösung des Beförderungsstaus bei der Polizei – dort womöglich größere Nachfragen entstehen könnten. Das hält sich aus den Gründen, die ich gerade erläutert habe, eher in Grenzen, weil das oftmals mit einem Dienstpostenwechsel verbunden ist. Ob den Kollegen in einzelnen Dienststellen nahegelegt wird, auf einen solchen Antrag zu verzichten, weiß ich nicht, aber es ist mit 25 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein großes Haus. Ich kann sowas nicht ausschließen, aber wenn ein Interesse an einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit besteht, ist das auf einem anderen Dienstposten gegebenenfalls möglich.
Man muss darauf nicht verzichten, aber die Erwartungshaltung bei den meisten Kollegen ist: Ich bin auf dem Dienstposten und mache einfach noch ein Jahr weiter oder mache einfach noch zwei Jahre weiter. Das ist nicht immer im Interesse der eigentlichen Dienststelle, und da mag es Konflikte geben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Senator! Meine Grundintention zur freiwilligen Dienstzeitverlängerung war, dass wir aufgrund der Demografie einen gewissen Wissenstransferverlust kompensieren. Das beinhaltet eventuell auch einen Verbleib in Fachdienststellen, im Kommissariat des Landeskriminalamts und Ähnliches. Ist Ihre Art und Weise der Bewerbung, genau dieses zu schließen – diesen Wissenstransfer optimalerweise nicht komplett zu verlieren –, in diese Richtung gesetzt oder eher allgemeiner Natur?
Herr Abgeordneter Woldeit! Das geht in beide Richtungen. Das Interesse der Behörde bei einer Verlängerung der Dienstarbeitszeit ist meistens der Wissenstransfer – völlig richtig – bzw., dass man dann Personalentwicklungen ermöglichen kann, um möglichst nahtlose Übergänge zu ermöglichen. Dafür haben wir den Spielraum beim Landeskriminalamt, den ich erwähnt habe, geschaffen, um solche Möglichkeiten auszugleichen. Das ist möglich.
Auf der anderen Seite gibt es das Interesse von Beschäftigten. Ich habe Ihnen geschildert, dass die Nachfrage vonseiten der Beschäftigten geringer ist, als das ursprünglich mal gedacht war. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir das Modell Verlängerung der Lebensarbeitszeit vor allem zum Ziele des Wissenstransfers fortsetzen wollen. Wie sich das in den Folgejahren entwickelt, wäre jetzt Spekulation.
Aber noch mal gesagt: Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist nicht der Schlüssel, um das demografische Problem im öffentlichen Dienst oder bei der Polizei zu lösen. Es mag ein Baustein sein, aber er hat nicht die Größenordnung, dass das auf diese Art und Weise das Problem löst. Die Problemlösung entsteht über Neueinstellung. Hier sind wir auch gut dabei.
Vielen Dank! – Die Runde nach der Stärke der Fraktion ist damit beendet. Nun können weiteren Meldungen in freiem Zugriff berücksichtigt werden. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen
Ich gehe davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit hatten, sich anzumelden und beende die Anmeldung. Dann verlese ich Ihnen die Liste der ersten fünf Kolleginnen und Kollegen, die sich eingedrückt haben. Wir beginnen mit Herrn Dr. Efler, gefolgt von den Kolleginnen Jarasch und Kittler, dann Frau Gennburg und der Kollege Schlüsselburg. –
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In der letzten Sitzung des Kulturausschusses ist auf Nachfrage von einer Prüfung von Pilotprojekten zur Öffnung von Orten der Clubkultur, Musik- und Theaterhäusern berichtet worden. Kann der Senat ein Ergebnis der Prüfung vorlegen, und wie sieht dieses aus?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Gestern haben die Kollegin Kalayci und ich uns im Grunde darauf verständigt, dass wir mit dem Pilotprojekt jetzt starten können. Das heißt, die Verständigung im Senat ist erfolgt, und der Sinn der Übung besteht im Konkreten darin, dass wir praktisch, logistisch ausprobieren wollen, wie wir auch bei höheren Inzidenzen Veranstaltungen im Kulturbereich, Kulturereignisse möglich machen können, und zwar erstens unter Berücksichtigung der Hygienerahmenkonzepte und der konkreten Konzepte in den Einrichtungen, zweitens unter der Verbindung von Testing und Ticket. Das heiß: Wenn ich einen Test gemacht habe, und dieser Test ist negativ gewesen, habe ich die Möglichkeit, in die Einrichtung reinzugehen. Es muss sich um einen tagesaktuellen Schnelltest handeln.
Sie wissen ja um das Problem der Indikation, die so ein Schnelltest mit sich bringt: Man kann immer nur in einer kurzen Zeit ausschließen, dass jemand, der so einen Schnelltest gemacht hat, wenn die eine hohe Sensitivität haben, nicht infiziert ist.
Sie wissen auch, dass die Beschlüsse von Ministerpräsidentenkonferenz und Kanzlerin derzeit die Öffnung beispielsweise von Opernhäusern, von Konzerthäusern, von Concert-Venues und auch von Kongressveranstaltungen noch nicht ermöglichen. Wir wollen aber trotz alledem