Michael Efler
Sitzungen
18/5
18/6
18/7
18/9
18/11
18/13
18/16
18/17
18/21
18/22
18/24
18/25
18/30
18/31
18/32
18/37
18/38
18/42
18/43
18/45
18/47
18/48
18/50
18/51
18/52
18/53
18/59
18/60
18/61
18/63
18/64
18/67
18/68
Letzte Beiträge
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Senatorin! Habe ich Sie richtig verstanden, dass es jetzt eine zwischen allen Senatsverwaltungen überarbeitete und abgestimmte Senatsvorlage gibt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hamburg, der 29. Februar 2004: In einem Volksentscheid stimmten circa 77 Prozent der Abstimmenden gegen die Privatisierung der landeseigenen Krankenhäuser. Was hat die Hamburger CDU-Alleinregierung unter dem damaligen Ersten Bürgermeister Ole von Beust getan? – Sie verkaufte 75 Prozent der Krankenhäuser an einen privaten Krankenhauskonzern und hebelte den Volksentscheid damit komplett aus. Was folgte, war ein großer Proteststurm, der letztlich zu einer Verfassungsänderung führte, mit der erfolgreiche Volksentscheide nicht mehr so leicht ausgehebelt werden können.
Ich glaube nicht, dass dieses Beispiel jetzt hinter dem Vorstoß der CDU steht; es gibt wahrscheinlich eher an
dere Motive. Das ändert aber nichts daran, dass der Vorstoß der CDU-Fraktion in die richtige Richtung geht. Auch wir wollen einen stärkeren Schutz von Volksentscheiden, und wir sind offen für ernsthafte Verhandlungen über eine entsprechende Verfassungsänderung. Die Linke hat übrigens, wenn sie mitregiert, immer Erweiterungen der direkten Demokratie vorangetrieben, zuletzt übrigens – noch gar nicht so lange her – bei der Reform des Abstimmungsgesetzes.
Jetzt muss ich aber doch noch ein bisschen Wasser in den Wein dieses Antrages gießen. – Übrigens finde ich es ausgesprochen irritierend, dass Herr Evers jetzt gar nicht mehr im Raum ist – ich sehe ihn zumindest nicht –, der hier den Antrag eingebracht hat.
Finde ich ein bisschen komisch, aber wollte ich mal bei der Gelegenheit gesagt haben. – Jedenfalls muss ich etwas Wasser in den Wein gießen, weil dieser konkrete Vorschlag, den Sie vorgelegt haben, aus unserer Sicht ungeeignet ist, und er wird in der Form nicht die Zustimmung meiner Fraktion finden.
Sie haben erstens, und das ist das größte Problem, das Instrument der Volksbefragung gewählt. Das heißt, und das muss man sich mal überlegen, Sie wollen sich auf den Weg machen, dass 107 Kolleginnen und Kollegen die Verfassung von Berlin ändern, um – ausweislich Ihrer Begründung – die direkte Demokratie zu stärken. Und was bekommen die Bürger dann? – Eine unverbindliche, eine empfehlende Volksbefragung, über die sich das Parlament wiederum hinwegsetzen kann.
Das ist wirklich ein Zirkelschluss, völlig unlogisch. Das werden wir definitiv nicht mitmachen. Wenn wir die Verfassung ändern, dann nur für ein verbindliches Referendum.
Zweitens – das ist schon angesprochen worden, deswegen kann ich mich kurz fassen – ist die Durchführung einer Volksbefragung nur fakultativ vorgesehen und steht im Ermessen des Abgeordnetenhauses. Das ist gänzlich unsinnig. Hier wird das Parlament in einen wirklich unsinnigen Zielkonflikt hineingetrieben.
Es ist auch nicht richtig, dass man hier möglicherweise mit den Meinungsumfragen spielen und gucken kann: Kriegen wir eine Mehrheit für den Volksentscheid oder nicht? – Das macht auch keinen Sinn.
Drittens – das ist noch nicht angesprochen worden –: Sie wollen das überhaupt erst anwenden, wenn der sogenann
te Kerngehalt von Volksentscheiden geändert werden soll. Was ist der Kerngehalt eines Volksentscheides? – Ich weiß es nicht. Das steht auch in der Begründung nicht drin. Das wird zu diversen Abgrenzungsproblemen und unnötigen Streitigkeiten vor dem Verfassungsgericht führen.
Davor kann ich nur warnen.
Und dann ist die Frage: Was wollt ihr denn? – Tja, das ist ganz einfach. Ich habe mit Hamburg angefangen, und ich schließlich auch mit Hamburg: Es gibt das Hamburger Modell – das damals übrigens mit Zustimmung der CDU, der SPD, der Grünen und, ich glaube, auch Der Linken beschlossen worden ist –, das schlicht vorsieht, dass es die Bürgerinnen und Bürger selbst in der Hand haben, ob es bei parlamentarischen Änderungen von Volksentscheiden zu einem verbindlichen Referendum kommt, und zwar indem Unterschriften gesammelt werden. Das vermeidet übrigens auch – entgegen dem Vorschlag der AfD, die wirklich jede kleine Änderung einer Volksbefragung unterstellen will – eine zu starke Einschränkung des parlamentarischen Gesetzgebers. Wenn wir auf der Grundlage verhandeln wollen, können wir das gerne machen. Ich hoffe, wir finden eine Lösung und können die Verfassung von Berlin, Herr Schneider, schön weiterentwickeln. – Vielen Dank!
[Beifall bei der LINKEN – Torsten Schneider (SPD): Ihr kennt ja den Preis! Der Preis ist heiß! – Steffen Zillich (LINKE): Das ist demokratischer Diskurs!– Zuruf von Torsten Schneider (SPD)]
Ist Ihnen bekannt, Herr Kollege, dass am Ende das Parlament entscheidet, wie ein Gesetz aussehen wird, und nicht der Senat?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Versprochen – gehalten. Rot-Rot-Grün hat
im Koalitionsvertrag verabredet, die Menschen stärker an den politischen Entscheidungen zu beteiligen und sie auch gegebenenfalls selbst treffen zu lassen. Mit der Änderung des Abstimmungsrechts lösen wir einen wichtigen Teil dieses Versprechens ein. Wir schöpfen dabei unseren einfachgesetzlichen Spielraum aus. Ich finde, es ist deswegen auch ein Tag zum Feiern.
Ich will noch einmal kurz zur Aktuellen Stunde von heute Morgen zurückkommen, auch wenn die Fraktion, die dazu gesprochen hat, gerade nicht zuhört. Herr Pazderski! Sie haben heute Vormittag mal wieder von den „Altparteien“ gesprochen und vermeintlich antidemokratischen Tendenzen in Deutschland und auch in dieser Stadt. Ich finde, Sie können vielleicht einmal anerkennen, dass das, was hier heute passieren wird, genau das Gegenteil davon ist. Wir schaffen mehr Demokratie. Ich finde, Ihr hohles Gerede, dass hier ständig irgendwelche Rechte unterminiert werden, ist damit auch entzaubert.
Das nicht erst seit heute, sondern das ist Politik in dieser Stadt seit 15 Jahren. Seit 15 Jahren werden die direktdemokratischen Verfahren in Berlin immer weiter ausgebaut und verfeinert. Ich finde, das hat dieser Stadt gutgetan. Viele politische Themen sind breit in der Stadtgesellschaft diskutiert worden, manches ist korrigiert worden, neue Themen sind auf die politische Agenda gekommen. Manche Initiatorinnen und Initiatoren von Volksbegehren oder Bürgerbegehren engagieren sich jetzt in der repräsentativen Demokratie. Einer spricht gerade zu Ihnen.
Das muss zwar nicht allen gefallen, aber man sollte es anerkennen, dass es Menschen gibt, die über solche Verfahren dann auch für die repräsentative Demokratie gewonnen werden können. Viele der direktdemokratischen Initiativen haben übrigens über Berlin hinaus Impulse gesetzt. Ich denke an die vielen Radbegehren und Radentscheide, die in zahlreichen Kommunen dieser Republik stattfinden oder an zahlreiche Bürger- und Volksbegehren, mit denen die Rekommunalisierung der Wasseroder Energieversorgung gefordert wird.
Aber es haben sich in der praktischen Anwendung auch einige Mängel gezeigt, die wir jetzt mit diesem Gesetz weitgehend abstellen werden. Es wird Sie jetzt nicht überraschen, dass ich einige von denen hier aufzeige. Ich hoffe, dass wir möglicherweise am Ende, wenn wir dann hier abstimmen, eine große Einigkeit herstellen. Ich bin einmal gespannt, was insbesondere die FDP dann machen wird, die auch mal wieder auf das Pferd Volksbegehren in diesem Wahlkampf setzen will.
(Katrin Schmidberger)
Zum ersten Punkt: Volksentscheide werden künftig grundsätzlich zeitgleich mit Wahlen durchgeführt. Das ist ganz, ganz wichtig, damit eben die hohen Quoren, die wir in der Verfassung haben, erreicht werden können. Ich gehe fest davon aus und erwarte es auch vom Senat, dass alle zukünftig stattfindenden Volksentscheide unabhängig von den politischen Inhalten auch mit Wahlen gekoppelt werden.
Zweitens werden feste Fristen für die amtliche Kostenschätzung und für die Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens eingeführt. Wie nötig das ist, zeigt einmal mehr, ich habe es schon häufiger erwähnt, die Zulassungspraxis des Senats und der dafür zuständigen Innenverwaltung. Unfassbare 441 Tage hat es gedauert, bis das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zu Ende geprüft worden ist.
Die Initiative für ein Transparenzgesetz wartet nunmehr seit 283 Tagen auf eine Entscheidung. In Zukunft wird das nicht mehr zulässig sein. Ich hoffe, der Senat hält sich daran; wenn nicht, handelt er rechtswidrig und wird dann eben gegebenenfalls gerichtlich korrigiert. Es wird zukünftig auch eine Kostenerstattungsregelung geben für Initiatoren von Volksbegehren nach dem Vorbild anderer Bundesländer. Das kennen wir von der Wahlkampfkostenerstattung. In Zukunft wird es auch für Initiativen, die Volksbegehren und Bürgerbegehren starten, einen Teilanspruch geben, Kosten quasi erstattet zu bekommen für die Information der Öffentlichkeit.
Dann, das ist eine Bestimmung – da müssen Sie von der FDP dann auch mal wieder ganz genau aufpassen –, die wird für Sie wahrscheinlich bei Ihrem neuen Volksbegehren auch zur Anwendung kommen: Wir erhöhen die Transparenz von Volksbegehren. Es gibt eine neue Anzeigepflicht von Spenden Dritter an die Träger des Volksbegehrens und auch für den Einsatz von Eigenmitteln.
Wenn Parteien eigene Mittel einsetzen, wird es in Zukunft auch transparenzpflichtig sein. Auch das, denke ich einmal, ist eine schöne Sache, damit von den Bürgerinnen und Bürgern gesehen wird, wer tatsächlich hinter einem Volksbegehren steht.
Auch auf Bezirksebene werden direktdemokratische Verfahren gestärkt, in dem der Senat nicht mehr so schnell in Bürgerbegehren hineingrätschen darf und es auch ein paar Erleichterungen bei Einwohneranträgen gibt.
Insgesamt ist es ein rundes Paket. Das wird aber hoffentlich noch nicht alles in dieser Wahlperiode sein. Wir hatten vorhin schon die Debatte über das Thema Transpa
renzgesetz. Auch das ist für uns noch eine ganz wesentliche Reform, die wir unbedingt durchsetzen wollte. Ich bin ganz sicher, Herr Geisel, dass Sie auch demnächst in diesem Haus einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werden. Dann werden wir uns über die Inhalte unterhalten und zu guten Ergebnissen kommen.
Last but not least will ich mich noch bei den Kolleginnen und Kollegen Kahlefeld und Zimmermann für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Es hat Spaß gemacht. Legen wir noch einen drauf. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geschehen noch Wunder in diesem Haus: Rot-Rot-Grün bringt zusammen mit der CDU-Faktion einen gemeinsamen Gesetzentwurf ein und beschließt ihn auch hoffentlich gleich. Das ist, glaube ich, alles andere als selbstverständlich, gerade angesichts der sich hier immer stärker abzeichnenden Wahlkampfkulisse. Ich
finde, das ist ein positives Beispiel für eine demokratische parlamentarische Kultur – gerne mehr davon!
Ich hoffe, es ist nicht zu schlimm für Sie – CDUFaktion –, mit dem Linksblock bei einer Sachfrage mal zusammenzuarbeiten. Ich kann Ihnen versichern: Es bleiben noch genügend Fragen, die uns trennen.
Zur Sache selbst, das ist mehr als übersichtlich: Wir senken das Wahlalter für Bürgerdeputierte auf 16 Jahre. Es sind schon sehr gute Argumente, vor allen Dingen von Kollege Lux und Kollege Dörstelmann, vorgetragen worden, das will ich gar nicht wiederholen. Ich will stattdessen das Bundesverfassungsgericht ins Spiel bringen, das im Grunde nicht diejenigen in der Begründungspflicht sieht, die das Wahlrecht erweitern, sondern diejenigen, die eine Erweiterung ablehnen. Es gibt einen Betroffenheitsgrundsatz, dass diejenigen, die von politischen Entscheidungen betroffen sind, das Recht haben, an ihnen mitzuwirken. Das steht tatsächlich – natürlich etwas juristischer ausformuliert – in mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts.
Ich habe sowohl heute als auch in den Ausschussberatungen keine guten Gegenargumente gehört. Um gleich einen Punkt aufzugreifen – den Dauerbrenner Volljährigkeit, der immer wieder kommt: Die Volljährigkeit, an die angeblich alles anknüpfen würde, ist es ganz sicher nicht, denn jetzt schon gibt es eine ganze Reihe von Rechten, die von der Volljährigkeit abgekoppelt sind. Ich will nur einige nennen: die uneingeschränkte Religionsmündigkeit ab 14 Jahren, die eingeschränkte, aber immerhin bestehende Strafmündigkeit ab 14 Jahren, die Heiratsfähigkeit, das Recht, eine Ausbildung zu beginnen oder seinen Namen zu ändern. All dies und viel mehr knüpft bereits vor dem 18. Lebensjahr an; das mit der Volljährigkeit ist längst eine Mär und kein Argument gegen eine Senkung des passiven Wahlalters für Bürgerdeputierte.
Warum Vertreterinnen und Vertreter der AfD und leider auch der FDP – zumindest bei den bisherigen Beratungen; ich bin gespannt, was gleich kommt – 16- und 17Jährigen die Sachkenntnis für die Arbeit in den BVVAusschüssen pauschal absprechen – das wurde von Ihnen, Herr Bronson, gerade wieder gemacht –, erschließt sich mir nicht. Das ist auch völlig weltfremd. Ich glaube nicht, dass irgendeine BVV-Fraktion einen jungen Menschen zum Bürgerdeputierten wählt, der keinerlei Ahnung von der Thematik des betreffenden Ausschusses hat. Das ist völlig irreal, das würde sich jede BVV-Fraktion gut überlegen und jemanden benennen, der sich mit der Thematik schon einigermaßen beschäftigt hat. Wenn nicht, dann wird man sich halt einarbeiten. Auch bei mir war es so – und ich nehme an, dass es bei dem einen oder anderen, der neu in dieses Parlament gewählt worden ist, auch so war –, dass man sich einarbeiten musste. Warum
(Dr. Hugh Bronson)
sprechen Sie jungen Menschen diese Möglichkeit pauschal ab? – Ich verstehe das nicht.
So weit, so gut.
Angesprochen wurde es schon von Herrn Lux: Auch wir wollen weitergehen und fordern als Linke schon sehr lange die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, auch für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Ich sage es ganz deutlich: Mir ist es völlig egal, welche Wahlergebnisse dabei herauskommen. Es ist eine grundsätzliche, prinzipielle Frage, und es geht nicht darum – mir jedenfalls nicht –, Wählerinnen und Wähler zu erhaschen. Ein solches instrumentelles Verhältnis zum Wahlrecht ist gefährlich.
Ich finde aber, liebe CDU-Faktion, liebe Frau Demirbüken-Wegner: Wenn wir es 16- und 17-Jährigen zutrauen, durchaus komplexe Fragen der Kommunalpolitik in BVV-Ausschüssen zu bewerten, sie mitzugestalten und sogar stimmberechtigt zu sein, dann müssen wir Ihnen doch auch zutrauen, eine einfache Entscheidung für eine politische Partei oder einen Kandidaten zu treffen. Das ist doch ein Widerspruch zu sagen: Auf der BVV-Ebene dürft ihr mitarbeiten, dürft in den Ausschüssen dabei sein und sogar abstimmen, aber bei der Landesebene, wo ihr nur ein Kreuz für eine Partei machen könnt, sollt ihr das nicht dürfen. – Diesen Widerspruch werden Sie auf Dauer nicht aufrechterhalten können.
Deswegen: Denken Sie über das Thema noch mal nach, und machen Sie mit uns zusammen den Weg frei für eine entsprechende Änderung der Verfassung von Berlin!
Wo ich Ihnen aber völlig recht gebe: Begleitet werden sollte das von einer Offensive der politischen Bildungsarbeit in Schulen. Ich denke, da kann und sollte noch mehr passieren, denn natürlich macht es Sinn, dass sich die politischen Parteien, aber durchaus auch ein breites, aber demokratisches Spektrum von Vereinen und Initiativen in den Schulen präsentieren können, dass man mit den Schülerinnen und Schülern über Politik diskutiert.
Ich glaube, dann wird es interessant, dann wird es spannend. Das regt die jungen Menschen dann auch zur Wahlteilnahme an. Das könnte man durchaus miteinander verbinden. Die Chance, dass sich mehr Menschen für die Res publica, also für die öffentlichen Angelegenheiten, interessieren, sollten wir nicht verspielen. Ich hoffe, wir schaffen das noch, wir kriegen das noch hin. Das nützt der gesamten Demokratie, es wäre ein schönes Zeichen; daran sollten wir alle gemeinsam ein Interesse haben. – Vielen Dank!
Herr Woldeit! Ich finde nicht, dass man Auto fahren gelernt haben muss, um über in einer Bürgerdeputation nötige Kompetenzen zu verfügen.
Das ist, glaube ich, ein sehr unglückliches Beispiel, aber vielleicht ein typisches Beispiel, was Sie als Kompetenzen so voraussetzen.
Zunächst mal: Mir ist sehr wohl bekannt, dass das Wahlrecht hier in Berlin ein bisschen komplexer ist auf Landesebene, als nur ein Kreuz zu haben. Ich meine, ich habe das auch gesagt, aber das weiß ich nicht mehr genau; darüber müssen wir uns nicht streiten.
Ich glaube, der Streitpunkt ist schlicht und ergreifend, dass Sie sagen, die Bürgerdeputation hat das Konzept von Sachkenntnis, Fachkunde. – Ich sage: Ja, das stimmt. Aber 16- und 17-Jährige können diese Sachkenntnis, Fachkunde haben. Warum denn eigentlich nicht?
Das haben Sie nicht begründet. Natürlich können 16- und 17-Jährige auch Erfahrungen einbringen, aus der Schule, aus der Ausbildung. Ich selbst habe mit 16 Jahren eine Ausbildung begonnen. Natürlich haben viele junge Menschen auch schon politische Erfahrungen.
Denken Sie – das ist für Sie natürlich ein schlechtes Beispiel, aber für mich ein gutes – an Fridays for Future und andere Initiativen, die zumindest Erfahrungen sammeln. Warum fangen wir auch in der Schule nicht früher mit politischem Unterricht an? – Wir können dort doch viel früher anfangen. Das den Menschen pauschal abzuspre
chen, nur weil sie noch nicht 18 Jahre alt sind, ist wirklich quatsch.
Im Übrigen ist das Ganze auch dynamisch. Altersgrenzen sind immer dynamisch gewesen. Das Volljährigkeitsalter war mal bei 21 Jahren, das ist jetzt auch bei 18 Jahren. Vielleicht ist es in 10, 20 Jahren bei 16 Jahren. Das wissen wir heute noch nicht. Das kann sich alles verändern, aber jetzt zu sagen: 16- und 17-Jährige können nicht sachkundige Bürger sein, zeigt ein sehr fragwürdiges Menschenbild von Ihrer Seite in Bezug auf junge Menschen. Das finde ich falsch.
Danke schön! – Herr Kollege Fresdorf! Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie als FDP-Fraktion eine Verfassungsänderung für die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus unterstützen würden?
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich müsste hier Frau Platta stehen, ich vertrete sie jetzt, wie heute Vormittag schon Frau Gennburg bei einem anderen Thema. Aber so fremd ist mir das Thema auch nicht, denn schließlich geht es hier um Klimawandelfolgenanpassung.
Ich glaube, das ist tatsächlich mal wieder einer dieser Anträge und Debatten, bei denen wir tatsächlich hier im Haus eine relativ große Einigkeit herstellen können. Auch ich kann mich im Grunde Herrn Buchholz weitgehend anschließen: Dieser Antrag geht in die richtige Richtung. Es ist ja im Grunde, sage ich mal, Abkopplung first und
(Daniel Buchholz)
Agieren im Gebäudebestand – das ist tatsächlich beim Regenwassermanagement richtig.
Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass diese Koalition in dieser Wahlperiode bereits einiges getan hat zum Thema Regenwassermanagement. Wir haben hier einen Parlamentsbeschluss getroffen, wir haben ein Förderprogramm eingerichtet mit 1,2 Millionen Euro BEK-Mitteln, wobei der Mittelabruf, muss man zugeben, nicht besonders üppig ist; da müssen wir tatsächlich noch besser werden. Die Regenwasseragentur ist eingerichtet, hat ein Beratungsangebot für Gebäudeeigentümer aufgebaut und wirbt im Internet für die Ausnutzung der Fördermittel für Dach und Fassaden und Begrünung.
Jetzt kommt die FDP mit diesem Antrag, schlägt im Wesentlichen drei Punkte vor. Der erste Punkt mit den Pilotgebieten ist grundsätzlich sinnvoll, aber nach den Informationen, die wir haben – Herr Buchholz hat es angedeutet –, sind die Wasserbetriebe bereits dabei, das zu tun in einem sehr zentral gelegenen Bezirk. Das ist wahrscheinlich also schon mehr oder weniger in der Mache. Auch der zweite Punkt, die Machbarkeitsstudien, sind bereits beauftragt und werden im Frühjahr 2021 vorliegen.
So bleibt tatsächlich an neuen Punkten nur der dritte Punkt übrig, das sind die Investitionszuschüsse. Da sagen wir jetzt nicht so ohne Weiteres: Auf mit dem Geldbeutel und Helau! – Aber ich war sehr froh, Herr Schmidt, dass Sie gesagt haben, dass man gar nicht unbedingt zusätzliche Mittel in Anspruch nehmen kann, sondern vielleicht auch über eine Umwidmung oder Veränderung von bestehenden Förderprogrammen nachdenken kann, denn wir haben schon eins, das nicht besonders gut läuft. Vielleicht kann man das umbauen und dafür nutzen. Ich finde, wir sollten aber auch mal darüber diskutieren, ob wir tatsächlich alles über Steuergelder lösen wollen oder ob wir nicht auch mal ordnungsrechtliche Maßnahmen mit ins Spiel bringen und in den Blick nehmen oder ob wir nicht da auch eine andere Flanke noch mal machen. Ich glaube, wir kommen in irgendeiner Form – da bin ich mir relativ sicher – zu einer breit getragenen Lösung. Die wird aber nicht so aussehen, dass dieser Entwurf eins zu eins angenommen wird. Aber ich freue mich auf die Beratung. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Tierschützerinnen und Tierschützer! Das ist ein guter Tag für Berlin, denn nach Aussage eines Vertreters einer großen deutschen Tierrechtsorganisation beschließen wir heute das bundesweit fortschrittlichste Tierschutzverbandsklagegesetz.
Auch wenn das Gesetz sicher nicht perfekt ist – dazu komme ich noch –, setzen wir damit Maßstäbe. Tierschutz wird leichter und besser einklagbar. Ich will jetzt noch kurz auf die Rede meines Kollegen Freymark eingehen, denn ich muss sagen, dass ich eine solche Wende in der politischen Positionierung einer Fraktion in den gesamten vier Jahren, die ich diesem Haus angehöre, noch nicht erlebt habe. Von richtig guter und toller Unterstützung in der ersten Lesung durch Frau Vogel, die mir gerade aufrichtig leidtut, zu frontaler und schwach begründeter Ablehnung in der zweiten Lesung! Wer ernsthaft meint, mit Hinweis auf die hohe Mitgliederzahl von Tierschutzorganisationen und die möglichen personellen Mängel in der Verwaltung zu sagen: Wir brauchen kein Tierschutzverbandsklagerecht –, hat wirklich nichts verstanden.
Denn es gibt eben ein strukturelles Ungleichgewicht. Tiere und Tierschutzorganisationen können nicht die Verletzung des Tierschutzrechts einklagen. Sie sind dazu nicht befugt. Da können Sie doch Hunderttausende Personalstellen schaffen, dieses strukturelle Ungleichgewicht wird einfach nicht verändert, Herr Freymark! Ihre umweltpolitische Glaubwürdigkeit hat mit dieser Rede schwer gelitten.
Ich möchte jetzt nicht noch mal das Gesetz vorstellen. Das hat Herr Senator Behrendt, dem ich insgesamt für das ganze Projekt, für das Vorantreiben und für die guten Nerven, die ein Senator auch haben muss, danken möchte, bereits gut gemacht. Aber ich möchte die Änderungen, die wir hier vorgeschlagen haben, kurz begründen.
Zum einen haben wir die Möglichkeit der Stellungnahme von Tierschutzorganisationen verbessert. Bisher gab es drei Wochen Zeit, aber keine Frist, bis zu der eine mögliche Akteneinsicht gewährt werden musste. So hätte es
(Marc Vallendar)
sein können, dass die Akteneinsicht erst kurz vor Ablauf der Dreiwochenfrist gewährt wird. Jetzt haben wir eine Zweiwochenfrist, innerhalb der diese Akteneinsicht abgewickelt werden muss, und dann kann man die Stellungnahme abgeben. Also statt einmal drei Wochen jetzt zweimal zwei Wochen! Das bedeutet weniger Stress für Verwaltungen und Tierschutzverbände.
Der zweite Punkt ist sowohl symbolisch wie auch juristisch wichtig. Tierschutzverbandsklagen beziehen sich ja immer auf die Verletzung bestimmter Rechtsnormen, die im Gesetz aufgeführt sind. Ausgerechnet der Artikel 20a Grundgesetz fehlte bisher im Gesetzentwurf – das Staatsziel, Grundgesetz. Dies haben wir jetzt korrigiert, und dadurch kann jetzt auch die Verletzung des Verfassungsgebotes Tierschutz, das für die Auslegung einfachen Rechts von zentraler Bedeutung ist, eingeklagt werden. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt.
Ein klein wenig Wasser muss ich dann aber doch noch in den Wein schütten. Kollege Taschner hat auch darauf hingewiesen, dass man sich durchaus noch mehr hätte vorstellen können. Das sehen wir ganz genauso. Wir haben einen Katalog von Änderungen vorgeschlagen, davon sind aber letztlich nur zwei übernommen worden. Das ist – muss man klar sagen – letztlich an der SPD gescheitert, die im Grunde zu keinen größeren Änderungen bereit war.
Insbesondere bedaure ich, dass es nicht gelungen ist, von dem wirklichen Unsinn, den wir im Gesetzentwurf leider immer noch haben, wegzukommen, dass man nämlich erst, nachdem eine Tierversuchsgenehmigung erteilt worden ist, Stellung nehmen kann. Also Bürgerbeteiligung funktioniert nach meiner Lesart immer so, dass man das macht, noch bevor eine Entscheidung getroffen wird. Hier ist es genau andersherum. Es wird eine Entscheidung getroffen, und hinterher kann man dann daran herummäkeln. Das macht keinen Sinn. Das haben wir jetzt so drin. Leider standen wir mit der Forderung, das zu ändern, am Ende alleine da. Das ändert aber nichts daran, dass wir trotzdem ein gutes Gesetz hinbekommen haben was hoffentlich Maßstäbe setzen wird. Ich bin jetzt sehr gespannt auf die praktischen Erfahrungen. Herr Behrendt, Sie werden jetzt ja als nächsten Schritt mit der Anerkennung von Tierschutzorganisationen zu tun haben, und da würde ich sagen: Im Zweifelsfall, natürlich entlang der Kriterien im Gesetz, für den Tierschutz! – Ich glaube schon, dass wir hiermit einen großen Schritt nach vorne machen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist spät am Abend, aber das soll den hoffentlich guten Inhalten dieses Gesetzesentwurfs keinen Abbruch tun.
Jedenfalls sind ich und meine Fraktion – und ich denke, auch die Koalition insgesamt – überzeugt davon, dass wir hier einen guten Schritt nach vorne machen. Wir stärken die direkte Demokratie, die Verbindlichkeit und die Transparenz direktdemokratischer Verfahren, und wir
sorgen auch für ein besseres Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie.
Das ist übrigens die vierte Reform direktdemokratischer Verfahren seit 2005 in diesem Haus. Bei all diesen Entscheidungen war Die Linke übrigens an der Regierung beteiligt und eine der treibenden Kräfte bei diesen Verbesserungen, nicht die einzige, aber das ist eine wunderbare Kontinuität. Das kann gerne so weitergehen.
Was steht nun drin in diesem Änderungsentwurf zum Abstimmungsgesetz? – Ich werde in der kurzen Redezeit nicht auf alle Punkte eingehen, sondern auf fünf Punkte.
Ich will mit dem praxisrelevantesten Vorschlag überhaupt anfangen – das klingt relativ banal, aber es hat eine sehr wichtige Wirkung in der Praxis –: Wir legen erstmals Fristen für den Senat für die Kostenschätzung und für die Zulässigkeitsprüfung fest.
Vielen Dank an die FDP! – Warum ist das wichtig? – Ganz einfach, das habe ich auch schon häufiger öffentlich erklärt, und das werde ich auch heute hier sagen und es dem Senat nicht ersparen: Es ist nicht angemessen, dass teilweise monatelang, teilweise über ein Jahr lang Volksbegehren geprüft und einfach nicht entschieden werden.
Das ist unerträglich lang, und dem werden wir einen Riegel vorschieben. – Ich bin etwas irritiert, dass immer nur die rechte Seite klatscht, aber das ändert sich vielleicht noch im Laufe des Redebeitrags.
Jedenfalls werden wir mit der Endlosprüfung und dem Leerlaufenlassen von Volksbegehren mithilfe dieses Gesetzes Schluss machen.
Der zweite Punkt, der ebenfalls äußerst praxisrelevant ist: Wir werden eine gesetzliche Bestimmung vornehmen, wonach Volksabstimmungen grundsätzlich mit Wahlen zusammengelegt werden, wie wir es übrigens bei Tegel bereits gemacht haben. In Zukunft wird eine Abstimmung immer, wenn innerhalb von acht Monaten nach einem Volksbegehren eine Wahl stattfindet, entsprechend mit der Wahl gekoppelt. Das ist wichtig für eine entsprechend hohe Beteiligung und, um die Zustimmungsquoren zu überspringen.
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)
Als ehemalige Vertrauensperson des EnergietischVolksbegehrens weiß ich ganz genau, was es bedeutet, wenn der Senat entscheidet, dass ein Volksentscheid nicht an einem Wahltag stattfindet. Das ist eine Katastrophe, das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Demokratinnen und Demokraten. Das werden wir entsprechend ändern.
Wir stärken den Diskurs, wir schaffen ein Recht auf Anhörung, ein Recht auf Änderung, ein Recht auf Nachbesserung für Initiativen, um auch auf Argumente einzugehen.
Wir nehmen zwei Änderungen im finanziellen Bereich vor, die mir auch sehr wichtig sind. Zum einen schaffen wir erstmals ein Recht auf Kostenerstattung für Volksbegehrensinitiativen: zwei mal 35 000 Euro immerhin. Das reicht für Ihre Kampagnen, Herr Czaja, wahrscheinlich bei Weitem nicht aus, aber für manch andere ist das eine wertvolle Unterstützung, analog zur Wahlkampfkostenerstattung für Parteien.
Wir wollen auch die Transparenz dergestalt erhöhen, dass in Zukunft Eigenmittel von Volksbegehrensinitiatoren zu veröffentlichen sind. Das heißt, wenn eine Partei ein Volksbegehren initiiert, vermögende Einzelpersonen oder ein Unternehmen, dann besteht bisher eine Gesetzeslücke, denn bisher werden nur Spenden ab 5 000 Euro veröffentlicht. Jetzt werden analog zu den Spendentransparenzregeln auch Eigenmittel transparenzpflichtig. Das hilft allen, weil dann klarer wird, wer finanziell hinter einem Volksbegehren steht.
[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) – Anne Helm (LINKE): Klatscht ihr jetzt auch noch? – Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD) und Dr. Hugh Bronson (AfD)]
Der letzte inhaltliche Punkt, den ich noch erwähnen möchte: Wir haben vorhin Ines Schmidt reden gehört, sie redet immer so wunderbar bürgernah. Aber nicht alle von uns können wirklich so reden, dass es alle Menschen verstehen. Deswegen reden wir auch manchmal ein Stück weit an der Bevölkerung vorbei. Wir wollen mit einer Verbesserung dafür sorgen, dass auch bildungs- und politikfernere Schichten bei Volksentscheiden mitgenommen werden und die Beteiligung erhöht wird: In Zukunft wird es für Volksentscheide Broschüren in leichter Sprache geben,
was hoffentlich dazu führt, dass mehr Menschen an Volksabstimmungen teilnehmen.
Nein, nicht nur auf Deutsch, sondern in mehreren Sprachen. Das werden wir dann aber der Verwaltung überlassen.
War es das dann in Sachen direkter Demokratie für diese Wahlperiode, wenn wir das jetzt beschließen? – Nein, muss nicht sein! Liegt aber nicht an uns. Schlicht und ergreifend haben wir nicht die Zweitdrittelmehrheit in diesem Hause. Wenn weitergehende direktdemokratische Verbesserungen gewünscht werden von Teilen der Opposition, also von der demokratischen Opposition,
dann sind wir offen für Änderungen, auch der Landesverfassung. Wir haben im Koalitionsvertrag dazu immerhin einen Punkt stehen: Wir wollen nach dem Vorbild des Landes Bremen ein Privatisierungsreferendum. Das bedeutet, dass vor jedem möglichen Verkauf öffentlicher Unternehmen eine demokratische Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger eingeholt werden muss. Denn das ist eine Entscheidung, die nicht mehr ohne Weiteres zurückzunehmen ist.
Demokratische Kontrolle geht verloren, dafür braucht es die höchstmögliche demokratische Legitimation, und das ist in unserer Verfassung ein Volksentscheid. Für eine solche Verfassungsänderung werben wir.
Wenn dazu Bereitschaft besteht aufseiten der Opposition, dann sind wir gerne bereit, uns zusammenzusetzen. Übrigens, in Bremen ist das durchaus nicht nur mit den, sagen wir einmal, üblichen Verdächtigen gelaufen.
Ich freue mich auf die Beratung in den Fachausschüssen. Ich hoffe, dass wir in diesem einen Jahr nicht nur dieses Gesetz hinbekommen, sondern vielleicht noch die eine oder andere Geschichte, und ich kann Ihnen versprechen, dieses Haus wird noch weitere demokratiepolitische Verbesserungen erreichen.
Wer bitte?
Nein, danke! Ich war sowieso fertig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Da war ich schneller.
Möglicherweise! – Herr Fresdorf! Ist Ihnen klar, dass der Tegel-Volksentscheid überhaupt nicht umsetzbar war, selbst wenn sich das Land Berlin noch so sehr ins Zeug gelegt hätte, weil das Bundesland Brandenburg und auch der Bund nicht von ihrer Position abgerückt sind und weil nach allen rechtlichen Schwierigkeiten, die durch diverse Gutachten belegt waren, eine dauerhafte Offenhaltung Tegels rechtssicher niemals vor der Eröffnung des BER hätte durchgesetzt werden können, ist Ihnen das bekannt?
Frau Präsidentin! Das ist ein Missverständnis! Ich hatte mich zu Frau Demirbüken-Wegner gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Freymark! Ich weiß nicht, auf welchen Vorgang Sie anspielen und auf welches Papier. Uns liegt nichts von der CDU-Fraktion vor. Das ist ein bisschen komisch, hier auf irgendetwas zu verweisen, das wir gar nicht vorliegen haben.
Ich will mich am Anfang ganz aufrichtig und herzlich bei den Initiatoren der Volksinitiative „Klimanotstand“ und bei den über 40 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern bedanken. Ihr habt die Koalition in die richtige Richtung bewegt. Ihr habt uns angetrieben, bei der Frage der Klimagerechtigkeit noch besser zu werden. Deshalb ist der weitgehende Beschluss, den wir gleich hoffentlich
treffen werden, auch euer Erfolg. Vielen Dank dafür – von uns allen, hoffe ich!
Als jemand, der in seinem politischen Leben überwiegend außerparlamentarisch gearbeitet hat, sage ich ganz klar: Hört nicht auf, uns zu nerven! Macht weiter so, und nehmt uns in die Pflicht!
Neulich sagte mir ein politischer Mitstreiter aus der Klimabewegung, es ist total krass für ihn, dass wir in unserem kurzen Leben noch selbst den Klimawandel miterleben können und müssen – und er hat recht: Was früher noch weit in der Zukunft liegende Bedrohungsszenarien waren, ist jetzt Realität geworden. Die Klimakrise ist da, auch wenn einzelne – und heute leider auch jemand aus der FDP – das anscheinend nicht wahrhaben wollen. Es ist Realität geworden. Wir müssen nicht unbedingt nach Australien schauen, wo es brennt, sondern auch hier nach Berlin,
wo nur noch 9 Prozent aller Bäume gesund sind. Das besagt der Waldzustandsbericht von Dezember 2019. Das ist keine Klimapropaganda, das ist keine Panikmache, das ist keine Hysterie, sondern eine ganz nüchterne Beschreibung dessen, was auf die Welt zukommt.
Herr Krestel! Liebe FDP-Fraktion! Wenn das jetzt der neue Klimaweg der FDP ist, auf dem Ihnen die AfD Beifall klatscht, muss ich sagen, ist das eine Schande für das Parlament. Ich hoffe, dass Sie diesen Weg wirklich nicht gehen.
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Paul Fresdorf (FDP): Herr Efler! Wirklich? – Holger Krestel (FDP): Ach! Ist das alles, was Sie draufhaben?]
Bevor ich zu einigen der Maßnahmen komme: Für uns funktioniert Klimaschutz nicht top-down und nicht mit der Brechstange.
Wenn Sie sich vielleicht beruhigen könnten! Danke schön! – Deshalb haben wir in dem Text auch formuliert, dass wir unser Klimaschutzprogramm unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln wollen.
Später!
Nein!
Wir wollen etwas Neues ausprobieren – und warum nicht einmal ins Ausland schauen? In Spanien, in Schottland, in Irland, in Frankreich, in Großbritannien gibt es Klimabürgerräte,
zufällig aus der Bürgerschaft geloste Bürgerinnen und Bürger, die sozial repräsentativ zusammengesetzt eine Beratungsinstitution für Klimaschutz darstellen. Warum nicht so etwas auch mal in Berlin, zum Beispiel bei der Weiterentwicklung des BEK ausprobieren? Wir sind offen dafür, lassen Sie uns das diskutieren.
Was steht ansonsten noch in unserem Beschluss? – Wir wollen die Klimaziele verschärfen. Ich weiß, dass das, was wir jetzt hier beschließen werden, der Initiative nicht weit genug geht. Ich bitte aber zur Kenntnis zu nehmen: Wir wollen weit vor 2050 klimaneutral sein. Wir wollen die Klimanotlage anerkennen. Wir haben die Klimawandelfolgenabschätzung drin, und vielen Dank an die SPDFraktion, sage ich ganz ehrlich, dass jede Senats- und Bezirksverwaltung und jedes öffentliche Unternehmen in die Pflicht genommen wird. Das ist ein Vorschlag der SPD-Fraktion, den wir übernommen haben. Das ist gut so.
Ich bin als Energiepolitiker sehr zufrieden und glücklich darüber, dass wir zwei Punkte mit aufnehmen konnten: zum einen eine Solarpflicht. Die gibt es bisher noch nirgends in Deutschland. Mit der Solarpflicht werden wir den Anteil der Solarenergie in der Energieversorgung Berlins deutlich erhöhen, und wir werden auch Impulse für das Handwerk setzen. Wir machen also ökologische, vernünftige Politik und auch eine wirtschaftspolitisch vernünftige Politik. Das bringen wir zusammen. Das ist eine Win-win-Situation, und dagegen sollte sich zumindest der vernünftige Teil der Opposition nicht sperren.
Auch was ein Wärmegesetz angeht: Das ist ein Meilenstein. Da haben wir künftig eine Ermächtigung im Gebäudeenergiegesetz, wo wir mehr erneuerbare Energie im Gebäudebestand nutzen können.
Das ist eine sinnvolle Sache, die wir unbedingt machen sollten.
Bitte!
Herr Krestel! Nach der Zwischenfrage vorhin und Ihrer Zwischenbemerkung und Begriffen wie „Klimapropaganda“, die ich sonst in diesem Hause definitiv nur von der AfD-Fraktion gehört habe, gehören Sie für mich definitiv nicht mehr zum vernünftigen Teil der Opposition – Sie ganz persönlich.
Ich will jetzt zum Verkehrsbereich kommen, auch wenn Sie sich noch so aufregen. Der Verkehrsbereich ist natürlich zentral. Für uns ist die oberste Priorität, den ÖPNV auszubauen. Wir wollen hier noch stärker investieren, insbesondere auch in die Außenbezirke. Wir wollen in den Regionalverkehr investieren, in die Straßenbahn. Dafür muss die Finanzierung sichergestellt werden.
Wir brauchen eine dritte Finanzierungssäule. Wir können nicht alle Dinge aus den Haushaltsmitteln finanzieren. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir eine Machbarkeitsstudie bekommen werden, und dann werden wir, darauf werden wir drängen, eine Entscheidung darüber treffen, mit welchen neuen Instrumenten wir den ÖPNV in Berlin ausfinanzieren können.
Wenn wir diese Entscheidung getroffen haben, sind auch wir offen für weitere Fahrpreissenkungen. Auch wir können uns vorstellen, zum Beispiel ein 365-Euro-Ticket auf den Weg zu bringen.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen: Erstens, der Klimaschutz ist eine Gerechtigkeitsfrage, aber nicht alle Mittel sind deswegen gerechtfertigt. Wir wollen selbstverständlich auch bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen immer die soziale Frage mitgedacht wissen, sowohl beim Anwohnerparken als auch beim Wärmegesetz. Es muss ausgeschlossen sein, dass Mieterinnen und Mieter verdrängt werden. Wir werden sehr genau darauf achten.
Ganz zum Schluss an die Koalitionsfraktionen – SPDFraktion, Grüne-Fraktion und unsere eigene Fraktion:
Was wir hier hinbekommen haben, wenn wir die jetzt mal kurz ignorieren, ist ein sehr gutes Ergebnis in der Sache. Das Verfahren, das wir hier in den letzten Tagen hatten, war es nicht. Das ist ausdrücklich festzustellen. Ich fand es auch sehr schade, dass es in letzter Zeit sehr viele öffentliche Schlagabtausche, Schuldzuweisungen, Profilierungsaktionen gab. Lasst uns damit bitte aufhören!
Da draußen interessieren sich die Menschen nicht dafür, wer als Erster eine gute Idee gehabt hat und wer sich am besten darstellen kann, sondern dafür, dass wir die Probleme lösen und in den Griff bekommen.
Deswegen lasst uns hier zur Sacharbeit zurückkehren. Wir haben eine starke Mehrheit. Wir haben gesellschaftlichen Rückenwind. Wir sind eine sozial-ökologische Mitte-Links-Koalition. Ich appelliere daran, zur Sacharbeit zurückzukehren, dann werden wir in dieser Wahlperiode noch viele Erfolge zählen. – Vielen Dank!
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Holger Krestel (FDP): Die Rede hätten Sie auch zu Protokoll geben können! Klimafaschisten! – Frank-Christian Hansel (AfD): Öko-Dschihad! – Holger Krestel (FDP): Ja, das ist der Öko-Dschihad!]
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie werden die baulichen Voraussetzungen geschaffen und umgesetzt, damit möglichst viele Solaranlagen auf Berliner Schulen installiert werden?
Vielen Dank erst einmal! – Frau Senatorin! Welche Rolle kommt dabei den Berliner Stadtwerken zu?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Auch in diesem Jahr werden uns die Themen Klimaschutz und Klimagerechtigkeit sehr intensiv beschäftigen. Von daher bin ich froh darüber, dass die FDP das gleich in der ersten Sitzung des neuen Jahres auf die Tagesordnung gesetzt hat. Wir sehen, dass die Auswirkungen der Klimakrise immer stärker werden. Wir müssen nicht nur nach Australien schauen, wir haben auch hier in Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass wir einen Waldzustandsbericht haben, wonach nur noch neun Prozent der Bäume gesund sind. Es wird sicherlich von Jahr zu Jahr nicht besser werden.
Der Kollege Buchholz sprach es schon an: In 14 Tagen werden wir hier über die Reaktion des Parlaments auf die Volksinitiative Klimanotstand Berlin beraten. Da bin ich sehr gespannt, wie dann diejenigen, die jetzt gar nicht mehr so richtig zuhören, sich verhalten, die gerade die Koalition kritisiert haben, dass wir angeblich nichts tun.
Herr Freymark! Wir werden in den nächsten Monaten eine ganze Reihe von Klimainitiativen auf den Weg bringen. Da wird es sehr, sehr viele Tests geben für die Opposition, auch für die FDP – ich nenne nur die Solarpflicht, das Wärmegesetz, bestimmte Dinge beim Flugverkehr und viele, viele Dinge mehr im Verkehrsbereich. Da bin ich wirklich sehr, sehr gespannt, wie es dann aussieht.
Ja! – Jetzt haben wir hier einen FDP-Antrag zum Monitoring – leider keinen FDP-Antrag, der konkrete Maßnahmen vorsieht, die CO2 direkt reduzieren; das kommt vielleicht auch noch. Aber es ist völlig richtig: Ein gutes Monitoring erleichtert einen vernünftigen Klimaschutz. Das ist vollkommen richtig. Ich will ganz ausdrücklich sagen: Ich bin auch nicht zufrieden mit dem Klimaschutzmonitoring des Senats.
Wenn ich mir zum Beispiel das diBEK – das ist das digitale Monitoring- und Informationssystem des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms – BEK – 2030 – ansehe, dann erkenne ich dort ein deutliches Verbesserungspotenzial. Es fängt an mit einem Einstiegstext, der tatsächlich CO2-Zahlen aus dem Jahr 2014 nennt. Das geht nun wirklich gar nicht. Man verliert außerdem leicht den Überklick, es ist nicht wirklich benutzerfreundlich, und zu 27 von 81 BEK-Maßnahmen findet man überhaupt nichts. Und das, finde ich, geht wirklich nicht. Da müssen wir besser werden –
das ist vollkommen richtig –, da haben wir sicherlich eine Übereinstimmung.
Das erschwert natürlich auch eine politische Priorisierung und eine effektive Durchsetzung unserer Maßnahmen. Insofern sind wir bei der Analyse hier und da durchaus beieinander. Die Frage ist, ob das jetzt der richtige Weg ist, eine solche digitale Plattform aufzusetzen. – Ich kann mir das gut vorstellen. Ich bin wirklich bereit, mir das ernsthaft anzusehen und darüber zu diskutieren. Deswegen werden wir diesen Antrag übrigens auch mit in den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz überweisen, damit sich auch die Digitalexperten der Fraktionen damit beschäftigen.
Ich habe nur ein bisschen Sorge bei dem Antrag, dass das Ganze so eine eierlegende Wollmilchsau werden soll. Die Zielerreichung soll analysiert werden, dann auch noch eine Bürgerbeteiligung auf digitalem Wege – bitte nicht überfrachten! Nicht alles, was in dem Antrag steht, ist aus meiner Sicht umzusetzen. Was gar nicht geht im Antrag – das kann ich für meine Fraktion schon jetzt sagen –: Wir können nicht so tun, als wenn wir hier nur einen Teil der Volksinitiative Klimanotstand Berlin aufgreifen und irgendwie auf den Weg bringen. Da gibt es noch vier andere Forderungen wie die Verschärfung der Ziele Berlins und konkrete Maßnahmen. Dazu findet sich gar nichts. Das finde ich ebenso fragwürdig wie den Umstand, so ein Zitat zu machen; das müsste in jedem Fall herausgenommen werden.
Mir fehlt noch ein wichtiger Punkt; das wurde schon angesprochen: die amtliche CO2-Statistik des Landes Berlin. Diese kommt mit einer riesigen Verzögerung. Die Statistik für das Jahr 2017 kam erst im Dezember 2019. Wir sind in einem gewissen Blindflug. Das kann nicht so bleiben. Wir müssen schneller wissen, wo wir stehen. Wir müssen wissen, wie unsere Maßnahmen wirken. Da müssen wir eine schnellere Statistik – und sei es auf dem Prognoseweg – hinbekommen.
Wir müssen auch, wenn wir das ernst meinen, Herr Schmidt, Geld in die Hand nehmen für so ein Projekt. Wenn wir das ernsthaft machen wollen, müssen wir auch die Grundlagen für Personal und Ressourcen schaffen und finanzielle Mittel bereitstellen. Dann kann es etwas werden. Ich freue mich auf die Debatte, weiß jedoch nicht, ob es eine Sternstunde des Parlamentarismus wird, wie sich das der Kollege Freymark erhofft,
aber ich kann mir durchaus vorstellen, etwas daraus zu machen. Allerdings bin ich nicht alleine. Da müssen die Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition mitmachen. Und dann müssen wir mal schauen, was daraus wird. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Mantra, das öfter vorgetragen wird, auch heute wieder, geht ungefähr so: R2G ruiniert den Wirtschaftsstandort Berlin. Das Vertrauen der Wirtschaft geht verloren. Investoren werden verschreckt. Die ganz Stadt geht mehr oder weniger den Bach runter. Das haben wir heute wieder gehört.
Da klatschen Sie, genau. Jetzt kommen wir mal mit der Fußballsprache: Die Wahrheit liegt auf dem Platz. – Schauen wir mal, wie es wirklich aussieht. Es sieht nämlich so aus: Berlin hat ein stabiles, überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum, seit vielen Jahren. Große Wirtschaftsunternehmen siedeln sich in Berlin an – Siemens, Tesla mit dem Entwicklungszentrum.
Steuereinnahmen sprudeln, und die Arbeitslosigkeit sinkt. Das ist die Wahrheit, und das Mantra, das von Ihnen immer wieder wiederholt wird.
Ich bin kein Freund davon zu sagen, Wirtschaftswachstum löst alle Probleme. Das ist ganz sicherlich nicht so; zum Beispiel wird das Armutsniveau durch Wirtschaftswachstum alleine nicht nachhaltig genug gesenkt. Aber es kann kein Zweifel daran bestehen: Die ökonomische Entwicklung dieser Stadt ist gut.
Das ist natürlich nicht nur das Ergebnis von politischen Entscheidungen von Rot-Rot-Grün
nicht nur, sagte ich –, aber so ganz katastrophal kann unsere Wirtschaftspolitik nicht gewesen sein. Ich glaube, wir haben hier die richtigen Schwerpunkte gesetzt, und ich bin froh darüber, in einer Stadt zu leben, wo wir Stück für Stück die wirtschaftliche Entwicklung weiter entwickeln.
Das tut auch der Haushalt mit den richtigen Schwerpunktsetzungen. Um nur einige zu nennen: Wir werden unsere öffentlichen Betriebe – vor allem die großen: BSR, BVG, Berliner Wasserbetriebe – weiter stärken. Es wird weiter zum Wohle der Stadt investiert werden, und vor allem wird auch sehr gute Arbeit dort angeboten.
Aber, was mir auch wichtig ist: Neben den großen öffentlichen Betrieben stärken wir auch die solidarische Ökonomie. Das ist vielleicht dieser Hälfte des Saales nicht so bekannt,
deswegen will ich kurz erläutern, was wir darunter verstehen: Es sind bedürfnisorientierte Wirtschaftsansätze,
die soziale, demokratische und ökologische Zwecke verfolgen statt Renditeorientierung.
Ich denke an Genossenschaften, an Sozialunternehmen, an Repair-Cafés, an Tauschringe und vieles mehr. Auch das wird unterstützt von uns.
(Christian Gräff)
Das ist nicht das Rückgrat der Berliner Wirtschaft, aber es hat eine wichtige ergänzende Funktion, und dieser Bereich wird in Zukunft deutlich größer werden.
Herr Jahnke hat es schon angesprochen, wir haben hier in der Senatsverwaltung auch das E, nämlich die Energie, mit drin. Die Senatsverwaltung ist zuständig für Energiepolitik, insbesondere für erneuerbare Energien. Und da werden, gerade in Zeiten der Klimakrise, die richtigen Signale gesetzt: Wir stärken die Stadtwerke weiter. Am liebsten würden Sie sie abschaffen, ich weiß, aber das wird Ihnen niemals gelingen, weder parlamentarisch noch außerparlamentarisch.
Die Stadtwerke werden sich, wie in hunderten Kommunen in Deutschland auch, zu einem ernstzunehmenden Akteur der Energiewende und der kommunalen Selbstverwaltung entwickeln, da werden Sie auch nichts dran ändern.
Ich bin der Senatorin auch sehr dankbar für den Masterplan Solarcity. Wir werden einen wirklich hervorragenden Solarenergieausbauplan haben und hoffentlich auch im Senat im nächsten Jahr entsprechend beschließen. Was noch fehlt – das ist nicht so sehr eine Haushaltsfrage, aber das werden wir auch auf den Weg bringen, hoffe ich jedenfalls – ist eine gesetzliche Solarpflicht.
Wir müssen mehr tun, um die Solarenergie in Berlin voranzubringen, das ist die einzige erneuerbare Energie, die wir hier in Berlin ernsthaft in Größenordnung nutzen können. Deswegen brauchen wir hier eine gesetzliche Vorgabe, auf jeden Fall für Neubauten.
Elektromobilität – dazu hat, glaube ich, noch keiner gesprochen, das wundert mich ein bisschen – ist natürlich auch super wichtig. Wir haben ein sehr erfolgreiches Förderprogramm, das wir weiterführen, weshalb sogar die CDU einen entsprechenden Antrag zurückgezogen hat, weil sie gesehen hat, das wir von R2G schon das Richtige tun. Wir werden die Ladeinfrastruktur weiter ausbauen und natürlich Elektromobilität als einen Baustein der Verkehrswende weiter fördern. Das ist auch nicht die Lösung – Verkehrsvermeidung und -verlagerung ist wichtiger, dann kommt erst die Antriebswende – aber auch das werden wir tun.
Ein Satz noch zum ICC: Auch wir wollen die Sanierung des ICC.
Wir brauchen das ICC als modernes Kongresszentrum, das tragen wir hundertprozentig mit, gar keine Frage. Was wir aber nicht mittragen, auch ganz klar, ist ein Verkauf oder eine Privatisierung des ICC, das wird es mit uns nicht geben. Aber das ist auch nicht notwendig.
Letzter Punkt, last but not least: Wir wollen die Rekommunalisierung der Energienetze. Ja, wir haben vor dem Landgericht eine Niederlage kassiert, eine wirklich sehr bedauernswerte Entscheidung. Aber wir werden in Berufung gehen, vors Kammergericht; diese Entscheidung – da bin ich mir ziemlich sicher – wird so keinen Bestand haben, und wir werden es schaffen, mehr öffentlichen Einfluss auf die Energienetze zu bekommen.
Auch deswegen haben wir einen sehr guten Haushalt, mit dem wir die Stadt jeden Tag die Stadt besser machen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Dunkeln sitzen, nicht kochen können, elektrische Geräte nicht mehr verwenden können und vielleicht sogar die eigene Wohnung nicht mehr beheizen können. Damit mussten im letzten Jahr über 20 000 Berliner Haushalte eine Zeit lang klarkommen, denn sie alle waren von einer Strom- oder Gassperre betroffen. Ich glaube, die wenigsten von uns können sich vorstellen, was das genau bedeutet, gerade wenn Kinder im Haushalt sind. Die Wohnung wird quasi unbewohnbar. Aber auch nach der Entsperrung ist das Problem nicht behoben. Durch hohe Gebühren für die Wiederherstellung der Versorgung geraten manche in einen Schuldenkreislauf, aus dem sie ohne fremde Hilfe nicht mehr herauskommen.
Deshalb ist für uns als Koalition völlig klar: Die Versorgung mit Energie ist ein grundlegendes Element der Daseinsvorsorge. Wir wollen möglichst viele Menschen aus diesem Teufelskreislauf der Energiearmut herausholen.
All dies habe ich zwar in diesem Haus schon mehrfach vorgetragen, auch schon in Ausschussberatungen, aber bei einem Thema wie Energiearmut, das ein bisschen unter dem Radar fliegt, sollte und muss man immer wieder darauf hinweisen.
Wir legen Ihnen nun hier ein Maßnahmenpaket zur Beschlussfassung vor, das so ziemlich alle Spielräume auf Landesebene ausschöpfen soll. Was wirklich schön ist, was ich so auch selten erlebt habe, ist, dass wir bereits im Verlauf der Antragsberatung Teile davon umgesetzt haben bzw. sie sich in der Umsetzung befinden. Ich will deswegen auch nur auf einige Punkte eingehen.
Zunächst einmal adressieren wir die Energieversorger. Wir wollen dafür sorgen, dass allein schon die Kommunikation zu den Bürgerinnen und Bürgern besser wird. Es soll eine optische Hervorhebung der Sperrandrohung geben und vor allem Hinweise auf bestehende Hilfemöglichkeiten, wie zum Beispiel die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale. Und siehe da, wir sind in Kontakt mit Energieversorgern, liebe Opposition. Sogar die Linke redet mit privaten Unternehmen. Siehe da, es fruchtet,
es sind konstruktive Gespräche. Die Energieversorger werden handeln und werden hoffentlich dafür sorgen, dass auf Hilfeangebote verwiesen wird, die Rechnungen besser lesbar sind und allein schon dadurch Sperren vermieden werden.
Zweiter Punkt: Netzbetreiber sollen auf Sperren unmittelbar vor Wochenenden oder Feiertagen verzichten. Ich glaube, das erklärt sich von selbst. Wir haben ja auch bald wieder schöne Feiertage vor uns. Da ist es sicherlich nicht sehr schön, wenn man im Dunkeln sitzt oder elektrische Geräte nicht betreiben kann.
Dritter Punkt – hier muss ich leider ein bisschen Wasser in den Wein gießen –: Wir haben einen Punkt im Antrag und wollen, dass einkommensschwache Haushalte bei der Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte besser unterstützt werden. Das ist eine Maßnahme des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms. Mit dieser Maßnahme könnte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Einmal ist es klimapolitisch sinnvoll, dass man energieeffiziente Geräte anschafft und zum anderen spart man damit Energiekosten und gerät gar nicht erst in die Schuldenfalle. Das ist, wie gesagt, von diesem Haus beschlossen worden. Leider hat der Senat bisher keine Schritte zur Umsetzung unternommen. Das kann so nicht bleiben. Ich erwarte vom Senat, dass sich das ändert, wenn wir das hier beschlossen haben.
Nächster Punkt – da lobe ich wieder den Senat: Wir wollen einen Runden Tisch unter Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltungen, der Grundversorger für Strom und Gas, der Betreiber der Strom- und Gasnetze, der Jobcenter, der Verbraucherzentrale usw. einrichten, um alle Akteure zusammenzubringen, die wirklich mit Energiesperren zu tun haben. Das ist auf einem guten Wege. Die Verbraucherzentrale lädt regelmäßig zu einem Fachforum Energiearmut ein, und ich danke dem Verbraucherschutzsenator dafür, dass er dafür die Federführung übernommen hat,
und dass es hoffentlich so weitergeht. Denn nur, wenn wir das mit allen Akteuren, oder Stakeholdern, wie man neudeutsch sagt, besprechen, glaube ich, haben wir eine gute Chance etwas daran zu ändern.
Letzter Punkt – der ist mir sehr wichtig: Wir haben die Energieschuldenberatung bei der Verbraucherzentrale in dieser Wahlperiode geschaffen. Wir werden sie mit diesem Haushalt weiter verstärken. Es gibt kaum eine erfolgreichere Institution, zumindest kenne ich kaum eine, die wir in dieser Wahlperiode geschaffen haben. Über 90 Prozent derjenigen, die dort Rat suchen, sind erfolgreich in dem Sinne, dass sie eine Strom- oder Gassperre vermeiden können. Wenn wir irgendwas verstärken
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)
müssen, dann sind es Dinge, die laufen. Genau das werden wir tun.
Ich hoffe sehr, dass es gelingt, mit diesem Beschluss und dessen Umsetzung die Zahl der Energiesperren in Berlin deutlich zu reduzieren. Wir werden dranbleiben und das regelmäßig mit Anfragen kontrollieren und hoffentlich die Situation nachhaltig verbessern. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anscheinend herrscht bei diesem Thema große Einigkeit. Auch meine Fraktion begrüßt außerordentlich, dass wir jetzt den Gesetzentwurf zum Tierschutzverbandsklagerecht vorliegen haben. Ich persönlich habe mich bei den Koalitionsverhandlungen sehr stark dafür eingesetzt und hätte mir gewünscht, dass der Entwurf etwas schneller ins Parlament kommt. Aber immerhin ist er jetzt hier. Ich möchte darauf hinweisen, dass es der dritte institutionelle Fortschritt im Bereich des Tierschutzes ist, den wir in dieser Wahlperiode auf den Weg bringen. Wir haben eine hauptamtliche Tierschutzbeauftragte eingesetzt, einen Tierschutzbeirat einberufen und nun das Verbandsklagerecht initiiert. Das ist ein sehr, sehr guter Schritt, den wir hiermit tun. Wir heben den Tierschutz auf ein neues Level. Ich glaube, es gab kaum eine Zeit, in der so viele tierschutzpolitische Verbesserungen beschlossen wurden wie in diesen drei Jahren in Berlin. Darauf bin ich stolz; das ist gut.
Ich bedanke mich auch außerordentlich bei Senator Dirk Behrendt dafür, dass er das – eher weniger vergnügungssteuerpflichtig – durchgebracht hat durch den Senat.
Warum das Gesetz sinnvoll ist, wurde schon von einigen erwähnt; das kann ich relativ kurz fassen: Das juristische Ungleichgewicht beim Tierschutz wird beseitigt. Hinzu kommt der subjektive Rechtsschutz – Tiere können sich nicht selbst vor Gericht vertreten. Übrigens ist das Strafrecht keine Alternative, weil viele Verstöße gegen das Tierschutzrecht nun einmal nicht strafbewehrt sind. Das Strafrecht sollte wirklich der Ahndung ganz gravierender Verstöße vorbehalten sein, und nicht für – in Anführungsstrichen – normale Verstöße gegen den Tierschutz gelten.
(Marc Vallendar)
Ich will noch auf eines hinweisen: Verbandsklagerechte haben wir beispielsweise auch im Naturschutz- und Umweltrecht. Dort ist die Erfolgsquote erheblich höher als bei normalen Verwaltungsgerichtsprozessen. Bei Verbandsklagen im Bereich des Naturschutzrechts haben wir eine Erfolgsquote von 40 Prozent, bei normalen Verwaltungsgerichtsprozessen hingegen von 15 Prozent. Das zeigt schon, dass diese Instrumente effektiv sind, und das führt dazu, dass sich natürlich auch Behörden sehr viel sorgfältiger vorbereiten und ihre Entscheidungen begründen. Das trägt also wirklich zu einer verbesserten Rechtsanwendung bei und ist ein gutes Argument für das Tierschutzverbandsklagegesetz.
Wichtig ist mir auch: Wir sollten nicht nur über die Klagerechte reden. Wir haben im Gesetz ja auch die Mitwirkungsmöglichkeiten für die Tierschutzorganisationen. Auch das ist sehr, sehr wichtig. Wir werden hier sehr viel mehr Sachverstand in tierschutzrechtliche Rechtsakte oder in die Vorbereitung von Rechtsakten und mehr Beteiligung bekommen, und auch das passt sehr, sehr gut.
Ich will nun noch versuchen, mit einigen Mythen aufzuräumen, die es immer wieder bei Debatten um Tierschutzverbandsklagegesetze in der Vergangenheit und auch hier bei den Berliner Beratungen parallel zur Senatsbefassung gab: Klagewelle – ist schon angesprochen worden. Politiker sollten vielleicht nicht so viel versprechen, aber ich verspreche hoch und heilig: Es wird keine Klagewelle geben aufgrund dieses Gesetzes. – Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass nur anerkannte, gemeinnützige Verbände überhaupt klagen können. Es ist mit Kosten verbunden. Wenn man sich die Erfahrungen in anderen Bundesländern ansieht, ist das Ganze sehr, sehr maßvoll eingesetzt worden. – Das wird also nicht passieren, sondern man wird sich sehr genau überlegen, in welchen Fällen man das machen will.
Der Forschungsstandort Berlin wird auch nicht zusammenbrechen. Das ist ja von Einzelnen zumindest bei einer bestimmten Ausgestaltung des Verbandsklagegesetzes tatsächlich ernsthaft befürchtet worden. Das wird nicht passieren – allein schon deshalb, weil es keine Klagewelle gibt, aber auch deshalb, weil ich den Forschungsinstitutionen nicht unterstelle, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen. Insofern müssen wir auch hier gar nichts zu befürchten haben.
Dann wird gelegentlich eingewandt, Verbandsklagerechte wären ein Fremdkörper im Recht – ein bisschen klang das auch bei Herrn Vallendar an: Ich will nur darauf hinweisen, dass es Verbandsklagerechte jetzt schon in vielen, vielen Rechtsgebieten gibt – im Umweltrecht, im Gleichstellungsrecht, im Verbraucherschutzrecht, im Wettbewerbsrecht, und auch in anderen Rechtsgebieten kann man darüber nachdenken. Wir wollen es natürlich nicht in allen Gebieten einführen, sondern da, wo es wirklich Sinn
macht. Aber es ist sicherlich kein Fremdkörper, sondern ein Bestandteil in mehreren Rechtsgebieten.
Ich will aber schon noch bei den Beratungen über dieses Gesetz an der einen oder anderen Stelle schauen, auch Verbesserungen zu beschließen. Ich glaube nicht, dass wir schon ein zu 100 Prozent perfektes Gesetz vorgelegt haben. Ich will nur einen einzigen Punkt benennen, und zwar sollen Tierschutzorganisationen, soweit sie mitwirken, erst nach der Erteilung von Genehmigungen im Tierversuchsbereich Stellung nehmen können. – Das finde ich, ehrlich gesagt, ziemlich sinnlos. Also wenn man schon ein Mitwirkungsrecht bekommt, muss man das vor Erteilung einer Genehmigung tun können und nicht hinterher. Das ist nicht das Gleiche wie die Anfechtungsklage, sondern es geht hier um das Mitwirkungsrecht. Das gibt es so auch in keinem anderen Bundesland, dass man das quasi nachgelagert macht. – Ich denke, diesen Punkt und einige weitere sollten wir machen.
Zum Schluss möchte ich noch die Tierschutzbeauftragte in Hessen zitieren, weil sie eigentlich alles in einem Satz gesagt hat, warum man so ein Instrument braucht: Es gibt keinen wirksameren Weg, Tierschutz mit Leben zu füllen, als sich dafür übliche, rechtsstaatliche Methoden dienstbar zu machen. – Das sollte allen, die sich für den Rechtsstaat interessieren – und ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass es noch einige hier in diesem Haus sind –, zu denken geben, und ich hoffe auf eine breite Mehrheit bei der Verabschiedung des Gesetzes. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich werde jetzt nicht Zeit meiner Rede verschwenden, um auf diesen geistigen Sinkflug der AfD näher einzugehen.
Vielleicht nur einen Satz dazu: Halten Sie diese Rede mal in einem vom Klimawandel jetzt schon akut betroffenen Land! Gehen Sie mal zu den Pazifikinseln, oder gehen Sie zu Menschen, die ihre Lebensgrundlage verlieren, und halten Sie diese Rede! Das wäre wirklich mutig! Ich wette, das werden Sie sich nicht trauen.
Der 20. September war für mich einer der politisch aufregendsten Tage in meinem Leben. Es war fantastisch, bei der bisher größten Klima-Demonstration in Deutschland dabei gewesen zu sein, auch weil man sich als Teil eines größeren Ganzen in einer globalen Bewegung für Klimagerechtigkeit gefühlt hat. Ich will wirklich aus vollem Herzen allen, ob alt oder jung, danken, die an diesem Tag gegen die Klimakrise auf die Straße gegangen sind: Ihr habt alle einen großartigen historischen Erfolg möglich gemacht!
Auch ein Dank an meine Kolleginnen und Kollegen Katalin Gennburg, Marion Platta, Georg Kössler und Stefan Gelbhaar, unseren Ex-Kollegen, die mit mir zusammen als parlamentarische Beobachterinnen und Beobachter diesen Tag begleitet haben!
Jetzt sollte man eigentlich meinen, in einer funktionierenden repräsentativen Demokratie sollte eine solche gesellschaftliche Kraft wie die Klimabewegung, die fast 1,5 Millionen Menschen auf die Straße gebracht hat, die politischen Verhältnisse zum Tanzen bringen. Deswegen waren nicht wenige gespannt auf die Inhalte des noch am gleichen Tag präsentierten Klimapakets der Bundesregierung. Als dieses dann kam, war die Reaktion vor allem Enttäuschung und Wut. – Ich kann das voll und ganz
(Martin Trefzer)
nachvollziehen; mir geht es genauso. Nach intensiver Lektüre, Herr Freymark, des 22-seitigen Pakets kann ich einfach nur feststellen: Dieses Dokument wird der historischen Aufgabe, dass Deutschland seinen Beitrag zur Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels leistet, in keiner Weise gerecht; es wird ihr einfach nicht gerecht!
Meine Redezeit würde gar nicht ausreichen, um die vielen Defizite und Leerstellen zu benennen. Daher nur eine Worst-List aus diesem Klimapaket:
Schon die Ziele an sich sind unzureichend: 65 Prozent Ökostrom bis 2030 – das werden wir wahrscheinlich sowieso erreichen. Da gibt es überhaupt keine neue Ambition. Die Pariser Klimaschutzziele sind nicht Grundlage des Klimapakets. Eine Sache betrifft uns vor allem in Berlin direkt: Mieterstrom. Eine sozialverträgliche Möglichkeit der Erneuerbaren-Strom-Versorgung direkt vom eigenen Dach, günstiger als der Grundversorgungstarif, entlastet Stromnetze, ist durch bürokratische Fesseln auf Bundesebene im Augenblick zu einem Nischendasein verdammt.