Protocol of the Session on September 16, 2021

Login to download PDF

[Stephan Lenz (CDU): Völlig anderes Thema! – Joschka Langenbrinck (SPD): Geht auch um Bäder! – Stephan Lenz (CDU): Wie, geht auch um Bäder? – Joschka Langenbrinck (SPD): Groß denken!]

Herr Senator Geisel, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wesener! Wie der aktuelle Stand ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich würde gern schriftlich darauf antworten. Es gibt aber einen ganz wesentlichen Schritt: Das Baerwaldbad war ja an einen Verein übertragen worden, der die mit der Übertragung verbundenen Anforderungen nicht erfüllt hat. Es gab dann einen Rechtsstreit, weil der Bezirk auf die Rückübertragung hinarbeitete. Dieser Rechtsstreit ist zugunsten des Bezirks ausgegangen. Insofern hat das Land Berlin wieder die Verfügungsberechtigung über das Baerwaldbad.

Welche konkrete Zukunft für das Baerwaldbad jetzt in Planung ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Bäder-Betriebe weiß ich aber, dass im Moment noch kein Antrag gestellt worden ist, dass wir das Bäder-Betriebe ins Portfolio übernehmen. Inso

fern gehe ich von einer anderweitigen Nutzung aus, aber dem würde ich gern noch einmal nachgehen und dann schriftlich antworten.

Vielen Dank, Herr Senator!

Für die Fraktion Die Linke hat die Kollegin Kittler jetzt die Gelegenheit zur Frage.

Vielen Dank! – Ich frage den Senat, wie er die vor wenigen Tagen zwischen dem Land, dem Bezirk, dem Eigentümer und dem Landesdenkmalamt getroffene Vereinbarung zum Erhalt der Uferhallen in Berlin als Kulturstandort bewertet.

Herr Senator Dr. Lederer, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Das Grundstück Uferhallen ist ein größeres Areal, ein ehemaliger Straßenbahnbetriebshof, der auch unter Denkmalschutz steht, in dem sich in den vergangenen Jahren mehrere bildende Künstler und Künstlerinnen angesiedelt haben, über Hundert insgesamt, die dort arbeiten, die dort präsentieren, Ausstellungsfläche nutzen und dergleichen mehr.

2017 ist dieses Grundstück an die Uferhallen AG verkauft worden. Es gab seitdem die große Befürchtung, dass jetzt für dieses Areal, unter Verdrängung der Bestandskünstler und -künstlerinnen, eine andere Nutzung geplant ist. Es hat jetzt in einem sehr langen Prozess, in dem u.a. Ephraim Gothe vom Bezirksamt Mitte beteiligt war, das Landesdenkmalamt, die Senatskulturverwaltung, auch die Uferhallen AG mit ihrem Geschäftsführer Felix Fessard, sowie dem Uferhallen e. V., das ist quasi die Interessenvertretung der Künstler und Künstlerinnen vor Ort, mit Peter Dobroschke, darauf hingearbeitet haben, dass man zu einer Übereinkunft kommt, wie man dieses Areal nachhaltig und miteinander entwickeln kann.

Das war kein unkompliziertes Verfahren, denn wie man sich vorstellen kann, sind die Interessen nicht überall gleichläufig. Die Uferhallen AG hat schon das Interesse, dort auch Wohnen zu ermöglichen, Gewerbe zu ermöglichen, gastronomische Versorgung zu ermöglichen. Die Künstler und Künstlerinnen haben natürlich Sorge, dass sie, wenn das dort alles passiert, sukzessive verdrängt werden, die Mieten nicht mehr zahlen können und es dann auch Nutzungskonflikte gibt, was ja auf der Hand

(Senator Dr. Matthias Kollatz)

liegt. Künstlerische Produktion kann auch Lärm machen. Das ist die Sachlage gewesen.

Wir haben jetzt eine Übereinkunft hinbekommen, die zunächst erst einmal dafür sorgt, dass bis 2023 alle auf dem Areal befindlichen Künstler und Künstlerinnen eine Vertragsverlängerung bekommen, dass die in der Zwischenzeit freigeschaufelte Zeit genutzt wird, um dort bauplanungsrechtlich ein Sondergebiet Kultur festzusetzen und auf diesem Sondergebiet Kultur dann die Perspektive für die dort befindlichen Künstlerinnen und Künstler zu ermöglichen. Die Feinheiten sind jetzt noch im Weiteren zu besprechen, die Fragen, welche Nutzungskapazitäten im übrigen Bereich möglich sind, ohne dass dadurch Nutzungskonflikte entstehen, was die daraus resultierenden Mietkosten sind etc. pp. Das alles soll natürlich dann auch noch denkmalverträglich laufen, damit dieses Areal den Charme eines Industriedenkmals behält.

Das haben wir jetzt als Absicht miteinander verabredet. Das ist jetzt in einen Letter of Intent gegossen, den alle Beteiligten unterzeichnet haben. Im Grunde läuft es jetzt darauf hinaus, in dieser Zeit gemeinsam an einem Strang zu ziehen und das Ganze dann in eine endgültige Form zu bringen. Das Ziel ist, dass die Künstler und Künstlerinnen mit dem Uferhallen e. V. einen Generalmieter bekommen, der dann im Grunde die künstlerisch genutzten Flächen dort mit den Künstlern und Künstlerinnen direkt verhandelt. Das sieht eigentlich ganz gut aus. Natürlich ist die Kuh so lange nicht vom Eis, wie man mit diesen Themen nicht endgültig durch ist. Aber ich sage auch einmal: Diese Art der Übereinkunft, diese Verständigung hat es in Berlin so noch nicht gegeben. Wenn das Ganze so klappt, dann wäre es durchaus ein Modellfall für andere private Flächen in der Stadt, wo man sich an den Tisch setzt und versucht, die Interessen übereinanderzulegen und eine behutsame Entwicklung zu garantieren und wo man nicht das macht, was wir sehr oft mit solchen Grundstücken erlebt haben. Die sind übernommen worden, Kultur wurde verdrängt, und dann kommen hochpreisiges Gewerbe oder Luxuswohnungen drauf. Das ist hier nicht vorgesehen. Insofern finde ich, das ist eine gute Vereinbarung. Ich hoffe sehr, dass diese Vereinbarung dann in der Tat in den nächsten zwei bis drei Jahren in eine endgültige Vereinbarung gegossen wird, die dann über einen sehr langen Zeitraum – reden wir mal von 30 Jahren – trägt.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Daniel Buchholz (SPD)]

Vielen Dank, Herr Senator! – Die Kollegin Kittler hat die Gelegenheit zur ersten Nachfrage. – Bitte schön!

Berlin braucht über diesen Ort hinaus sicherlich noch die Sicherung anderer solcher Orte und auch im Hinblick auf die neu entstehenden Stadtquartiere neue Produktions- und Präsentationsorte. Welchen Weg will der Senat hier gehen?

Herr Senator! – Bitte schön!

Was an den Uferhallen gelungen ist, ist, dass eine ressortübergreifende Kooperation unter Nutzung stadtplanerischer Mittel und baurechtlicher und stadtplanerischer Instrumente stattgefunden hat. Das alles wäre aus meiner Sicht perspektivisch auch in den neu zu entwickelnden Stadtquartieren mitzudenken. Das heißt also, Kulturentwicklung ist auch ein Stadtplanungs- und Infrastrukturauftrag, den das Land erfüllen muss. Das kann die Kulturverwaltung nicht alleine machen. In den neuen Stadtquartieren ist das Potenzial, um dezentrale, öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtungen zu etablieren. Wir kennen alle die Jugendkunstschulen, die Bibliotheken, die Musikschulen. Um das von vornherein mitzudenken, braucht es aus meiner Sicht die Kooperation mit der Stadtgesellschaft, und die Bezirke selbst müssen anhand von Kennziffern, Kennzahlen, wie wir es beim Bibliotheksentwicklungsplan haben, in ihren Sozialen Infrastruktur-Konzepten die bezirklichen Bedarfe gleich mitdenken und dann in die weitere Umsetzung, in die entsprechenden Planungen vor Ort integrieren. Das ist das eine. Da kann man kieznah und auf die bezirkliche Gesamtsituation bezogen Bibliotheken usw. räumlich integrieren, also die klassischen, in der Regel bezirksgetragenen Einrichtungen.

Was man natürlich auch noch braucht – und da ist es schlecht, mit Kennziffern zu hantieren –, ist so etwas wie dritte Orte, von Genossenschaften getragene Produktionssektoren, kreativwirtschaftliche Möglichkeiten, also Ateliers, bildende Kunst. Oftmals liegt das an der Grenze zwischen Kunstproduktion und kreativwirtschaftlicher Betätigung. Da gibt es ein Defizit, und das kann man nur ressortübergreifen beheben. Ich wünschte mir so etwas wie eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe, an der aus meiner Sicht die Finanzverwaltung, die Integrationsverwaltung, die Bildungsverwaltung, denn das sind auch Bildungsorte, die nicht in die klassische Schul- und Kitaplanung passen, und darüber hinaus natürlich die Stadtentwicklungsverwaltung, die federführend sein müsste, teilnehmen sollten. Bei der Quartiersentwicklung am Molkenmarkt versuchen wir ja jetzt schon, in den Eingangsgeschossen kulturelle Nutzungen mitzudenken und sie dort zu etablieren. Das muss meines Erachtens auch in den anderen Quartieren passieren.

(Bürgermeister Dr. Klaus Lederer)

Man muss auch über Quoten nachdenken, also gewerbliche Quoten, wie viel von der Kreativwirtschaft genutzt werden kann und welche Grundstrukturen für Kombilösungen, bezirkliche Kulturhäuser quasi, gelegt werden können. Dazu braucht man Räume, selbstverwaltete Produktionsorte. Die kann man nicht stadtübergreifend einfach Pi mal Daumen festlegen, sondern da muss man sich mit den Trägern, den Beteiligten aus der Kultur, der freien Szene zusammensetzen. Da bin ich, das sage ich ganz offen, in den vergangenen vier bis viereinhalb Jahre ein bisschen gegen die Wand gelaufen, weil alle Ressorts erst einmal versuchen, ihre Probleme zu lösen. Das ist ja menschlich verständlich. Die Bildungsverwaltung kümmert sich um Schulen und Kitas. Das ist nachvollziehbar, denn die brauchen wir. Aber wir müssen das stärker miteinanderdenken. Ich weiß, dass es für diese Herangehensweise im Abgeordnetenhaus eine große Rückendeckung gibt. Das wird eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Da muss man sich nichts vormachen.

Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Wesener. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Senator! Auch meine Fraktion freut sich darüber, was in Sachen Uferhallen offenbar gelungen ist. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist es der klassische Deal: Bestandsschutz von Kulturnutzungen versus Bauplanungsrecht im Interesse des Eigentümers. Mich würde interessieren: Ist die öffentliche Hand, ist das Land Berlin auch unmittelbar oder mittelbar finanziell engagiert, sei es, was die jetzigen Aktivitäten angeht, oder auch was mittel- und langfristige künstlerische Nutzungen und Anmietungen betrifft? – Danke!

Herr Senator! – Bitte schön!

Derzeit ist es so, dass der Uferhallen e. V. selbst als Generalmieter einsteigen möchte, im Grunde als Vermittlungsebene zwischen den Künstlerinnen und Künstlern und dem Eigentümer. Da sind wir nur mittelbar drin, weil wir natürlich hin und wieder künstlerische Projekte, künstlerische Schaffensperioden durch Stipendien etc. unterstützen. Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor, ernsthaft mit reinzugehen, indem wir sagen: Wir stecken beispielsweise öffentliche Mittel in die Subventionierung von Kultur-, Atelier- oder Präsentationsorten. – Das kann auch anders werden. Es ist z. B. denkbar, dass auf dem Areal eine größere Halle genutzt werden soll, wo – ich spinne jetzt mal – der Neue Berliner Kunstverein sagt:

Wir nehmen jetzt so eine Halle und nutzen sie als permanente Ausstellungshalle gemeinsam mit dem Uferhallen e. V. – Da will ich so etwas nicht ausschließen. Aber erst einmal ist die Grundlinie so, wie Sie es beschrieben haben: Man setzt sich zusammen. Der Eigentümer hat Interessen. Das Landesdenkmalamt verfolgt Denkmalsicherungsinteressen. Das Bezirksamt Mitte ist Planungsträger. Der Uferhallen e. V. will die bestehende Struktur der Künstler am Ort sichern. Und wir als Senatskulturverwaltung haben das Interesse, zwischen Denkmalschutz, Kulturnutzung und behutsamer Entwicklung des Areals die richtige Balance zu finden. Die Beteiligten sitzen nun an einem Tisch, und in den nächsten Wochen, Monaten oder Jahren – je schneller es geht, desto besser – wird man gucken, wie die Interessen übereinander passen. Das geschieht erst einmal ohne öffentliche Ressourcen. Wir werden die an anderen Stellen auch dringend brauchen.

Vielen Dank, Herr Senator!

Dann hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Dr. Vandrey die nächste Frage.

Vielen Dank! – Ich habe eine wichtige Frage zum Thema Geldwäsche und zur Bundesratsinitiative dazu, nämlich: Welche Ziele verfolgt die Bundesratsinitiative des Senats zum Thema Geldwäschegesetz?

Herr Senator Dr. Behrendt! – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Vandrey! Wie Sie richtig sagten, musste sich das Land entschließen, für die morgige Bundesratssitzungen eine Änderung des Geldwäschegesetzes einzubringen. Der Hintergrund ist folgender: Wir haben vor Jahren festgestellt, dass die Meldungen an die FIU – die ist im Moment aus anderen Gründen in aller Munde – von Banken gut klappt, von Notarinnen und Notaren schlecht klappt. Da die Aufsicht über die Notarinnen und Notare des Landes Berlin beim Landgericht liegt, haben wir uns entschieden, eine „Taskforce Notaraufsicht“ zu gründen, um zu überprüfen, ob die Notarinnen und Notare des Landes Berlin in dem gebotenen Umfang ihrer Verpflichtung nachkommen, Meldungen an die FIU bei Geschäften zu machen, die ihnen etwas eigenartig vorkommen: Wo beispielsweise 19-jährige Mittellose Grundstücke kaufen oder andere äußere Umstände Anlass zum Zweifel geben, dass hier alles nach Recht und Gesetz zugeht. Diese Taskforce hat im letzten Jahr trotz der schwierigen Bedingungen der Coronapandemie, wie ich finde sehr

(Bürgermeister Dr. Klaus Lederer)

erfolgreich, ihre Arbeit aufgenommen und hat dazu beigetragen, dass die Meldungen über das Anzeigeverhalten von Notarinnen und Notaren deutlich gestiegen sind. Wir hatten 2018 acht Meldungen von Notarinnen und Notaren bundesweit, und wir haben durch die Überprüfungen, die wir bei den Notarinnen und Notaren veranlasst haben, allein 86 Meldungen in Berlin erreicht. Das ging also alles in die richtige Richtung.

Aber offenbar gab es Kollegen im Deutschen Bundestag, denen das überhaupt nicht geschmeckt hat. Die haben – wir können noch nicht ganz nachvollziehen, wie das passiert ist – in der Beratung zum Geldwäschegesetz einen Passus dort hineingeschrieben, der dieser

„Taskforce Notaraufsicht“ die Beine wegzieht. Das ist also von der Mehrheit des Deutschen Bundestags hart ausgebremst worden. Wir sind jetzt gehindert, Feststellungen, die wir bei der Überprüfung der Notarinnen und Notare machen, an die FIU weiterzuleiten. Wir können die zur Kenntnis nehmen, wir können mit den Notaren darüber sprechen, aber wir können das leider nicht mehr weitermelden. Das führte dazu, dass sich diejenigen, die über Berliner Notarinnen und Notaren Geld waschen, weil sie beispielsweise ein Grundstück erwerben, sicher sein können, dass das nicht auffliegen wird. Das ist ein schwer erträglicher Zustand. Deswegen haben wir diese Bundesratsinitiative ergriffen, um darauf hinzuweisen, dass wir das gerne zurückgenommen wüssten, damit wir weiterhin die bei der Überprüfung gewonnenen Erkenntnisse an die FIU weiterleiten können und hier die Ermöglichung von Geldwäscheverfolgung wieder hergestellt wird. – Danke schön!

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Vielen Dank, Herr Senator! – Die erste Nachfrage geht an die Kollegin Vandrey. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Senator! Sie haben schon die Wirkung der Taskforce beschrieben; wie ist denn derzeit der Stand der Vermögensabschöpfungen in Berlin im Bereich der Geldwäsche?

Herr Senator, bitte sehr!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Auch dazu sage ich gerne etwas; es war vorhin schon Thema. Wie Sie wissen, hat sich dieser Senat auf den Weg gemacht, fest verabredet, der organisierten Kriminalität in dieser Stadt den

Kampf deutlicher anzusagen, als das bisher der Fall war, und die gesetzlichen Möglichkeiten, die es noch nicht immer, aber auch schon seit 2017 gibt, für die Vermögensabschöpfung zu nutzen. Wie Sie auch wissen, hat die Staatsanwaltschaft 77 Immobilien gesichert. Wir sind jetzt dabei – das ist eine sehr aufwendige Arbeit –, uns diese Grundstücke nach und nach überschreiben zu lassen. Da haben wir die ersten Erfolge in den letzten Jahren erzielt. Erst am 19. August hat uns das Landgericht ein weiteres Grundstück aus dem Kreis endgültig zugesprochen – „endgültig“ vorbehaltlich der Überprüfung durch das Kammergericht; andere haben wir schon endgültig. Da geht es nicht nur um das Grundstück, sondern wir haben auch die Miet- und Pachtforderungen sowie Kontoguthaben gesichert und uns übertragen lassen.

Hintergrund ist, dass aus verschiedenen illegalen Quellen Geldbeträge aufgewandt wurden, um über verschiedene Notare im Übrigen – das war nicht immer einer – diese Grundstücke zu kaufen. Wir wissen alle, es ist ein sehr effektives Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, wenn man die erlangten Vermögenswerte einzieht und ganz deutlich macht: Es lohnt nicht, kriminelle Geschäfte zu machen, denn am Ende des Tages ziehen wir das ein. Da sind wir auf einem guten Weg. Momentan laufen weitere fünf Verfahren beim Landgericht zur Einziehung weiterer fünf Grundstücke.

Ich bin der festen Überzeugung, dass mit einer konsequenten Vermögensabschöpfung, so, wie wir das machen, die organisierte Kriminalität besser bekämpft wird als durch das Bekleben und Aufstellen von gelben Ferraris. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Daniel Buchholz. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Senator, für den verstärkten Kampf gegen Geldwäsche und Immobiliengeschäfte, den Sie für den Senat dargestellt haben! Welche Möglichkeiten sehen Sie denn noch auf der Landes- wie auf der Bundesebene, um hier ein noch schärferes Schwert zu bekommen, um zum Beispiel gegen die Geldwäsche, die es im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität gibt – Trading-Plattformen im Internet, wo viele Millionen Menschen betrogen werden, aber auch Geldwäsche in dem Zusammenhang mit Spielhallen und Glücksspielgeschäften passiert –, vorzugehen?

Herr Senator Dr. Behrendt, bitte schön!