Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle bei den kurzen Wortbeiträgen fest: Entweder man redet zu einem Thema und dann intensiv und ernsthaft – dann kommen auch keine Fehler vor –, oder man redet eben nicht. Ich wäre für die zweite Variante gewesen, hier nicht zu reden und im Finanzausschuss eine vernünftige und sachliche Debatte zu führen. Jetzt wurde eine kurze Redezeit beantragt.
Wir stehen der Kirchensteuergesetzänderung sehr positiv gegenüber. Wir wollen diese mittragen. Ich glaube aber, wir müssen doch besonders mit der SPD noch einmal reden, denn die Zahl, die Herr Moser hier genannt hat, stimmt nach meinem Dafürhalten nicht. Ich hoffe, dass wir dies in den Ausschussberatungen noch klären können und bei der Zweiten Beratung dann vernünftig darüber diskutieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir wäre es auch lieb gewesen, wir hätten das Ganze ohne Aussprache gemacht, denn die Materie an sich
ist sehr kompliziert. Grundsätzlich geht es um die vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats bereits vollzogene Änderung des § 51 a des Einkommensteuergesetzes. Da wir bei allen Ländern die gleiche Regelung haben wollen, da wir nicht wollen, dass in den Ländern unterschiedlich hohe Kirchensteuersätze erhoben werden, sind auch wir, die FDP/DVP, einstimmig der Meinung, dass diese Regelung in das Kirchensteuergesetz des Landes BadenWürttemberg aufgenommen werden soll.
Ich wünsche Ihnen keine gesegneten Weihnachten, sondern zuerst einmal einen gesegneten dritten Advent.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hätten in der Tat heute in dieser ersten Lesung auf die Aussprache verzichten können, aber es war offensichtlich die höhere Weisung aus der CDU-Fraktion, dass dazu gesprochen werden soll. Wir werden natürlich diesem Wunsch gern entsprechen.
Ich will in diesem Zusammenhang zu diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes nur Folgendes sagen: Wir werden dieser Regelung zustimmen, obschon man natürlich auch feststellen sollte, dass durch diese vorgesehene Regelung den eigentlich betroffenen Steuerzahlern ein Teil der Steuersenkung genommen wird. Aber ich glaube, dass es in der Abwägung der hier einzustellenden Gesichtspunkte sinnvoll ist, diese Regelung tatsächlich im Sinne der vom Bundesgesetzgeber offen gelassenen Möglichkeit zu nutzen.
Ich will zum Schluss noch einen Hinweis geben. Obwohl ich, wie gesagt, dem Gesetzentwurf zustimmen kann, habe ich den Eindruck, dass bei dem uns vorgelegten Entwurf im Blick auf die Kosten in der Argumentation einiges nicht ganz stimmt. Das werden wir dann bei den Beratungen im Finanzausschuss noch einmal deutlich machen.
Ich sage: Insgesamt ist es eine richtige Maßnahme. Ob die Aussprache, wie gesagt, heute nötig war, steht auf einem anderen Blatt Papier. Vielleicht müssen manche Leute vor Weihnachten auch noch einmal zeigen, dass sie der Kirche positiv gegenüberstehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nichts sagen, aber ich muss eines richtig stellen. Herr Moser hat aus Versehen eine falsche Zahl genannt.
Es ist sehr wichtig, dass das nicht im Raum stehen bleibt. Sie haben gesagt, das würde das Land 160 Millionen DM
kosten. Das ist nicht der Fall. Die Kirchen hätten 160 Millionen DM weniger Einnahmen, und die Kirchensteuerzahler müssten das nicht bezahlen. Das ist ein Unterschied. Ich wollte das nur klar machen.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, diesen Gesetzentwurf an den Finanzausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes – Drucksache 12/5703
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten sollen.
(Abg. Haasis CDU: Der redet auch keine zwei Stunden! Der kann das auch ganz schnell zusam- menfassen!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schlagzahl wurde erhöht. Das hat man jetzt beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt gemerkt. Ich werde versuchen, mich dieser Schlagzahl anzupassen.
Bereits bei der ersten Lesung haben wir über die zwei Bestandteile grundsätzlich diskutiert. Es liegen nun zwei Änderungsanträge der SPD-Fraktion vor, die wir schon im Ausschuss beraten haben.
Nur ein Satz zu dem einen Antrag mit der Jubiläumsgabe, die nachträglich zu bezahlen wohl gemeint ist. Sie haben uns in der ersten Lesung kritisiert, wir würden Wahlgeschenke verteilen. Jetzt haben Sie sich selber unter die Wahlgeschenkverteiler eingereiht, indem Sie 25 Millionen DM verteilen wollen. Wir würden es gerne machen,
Der zweite Punkt: Altersteilzeit. Herr Fischer, ich habe auch Verständnis, dass Sie jetzt sagen: „Wir wollen hergehen und das auf alle Beamten ausdehnen.“ Das kostete aber noch mehr als die 25 Millionen DM, die wir in die Hand nehmen müssten. Wenn man gleichzeitig die Nullverschuldung propagiert, aber immer wieder neue Millionen auspackt, wird man auch unglaubwürdig. Deshalb können wir diesen Antrag nicht mittragen und lehnen ihn ab.
Der Kollege von der FDP/DVP – offen nach allen Seiten, so wie immer die FDP/DVP, so wie ich es in all den Jahren gewöhnt bin – hat gesagt: „Wir würden ja eigentlich, aber wir können nicht, weil das Geld fehlt, aber mit uns könnte man reden.“ Dazu muss ich ihm sagen, dass ich in den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 25. November 2000 einen interessanten Artikel über Herrn Döring gelesen habe. Darin stand: „Döring fordert Jobs für Ältere; über 55-Jährige sind so leistungsfähig wie Junge.“ Ich denke, wir müssen auch das richtige Ziel und das richtige Maß finden, und wir müssen sagen: Die Altersteilzeit ist im Prinzip das falsche Signal.
Wir müssen in unserer Gesellschaft eigentlich darauf hoffen – wie bei der Rentenformel –, dass die Leute normalerweise das Arbeitsziel von 65 Jahren anpeilen.