Protokoll der Sitzung vom 13.12.2000

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich will die SPD nur noch an eines erinnern, nämlich dass sie während der Beratungen zum Haushalt 2000/2001 im Bereich der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Kürzungsvorschläge für das Jahr 2000 von 5,5 Millionen DM und für das Jahr 2001 von 4,4 Millionen DM gemacht hat. Das, meine Damen und Herren, ist die Verbraucherschutzpolitik der SPD in unserem Land.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist Tagesordnungspunkt 1 erledigt.

Bevor ich die Sitzung unterbreche, will ich darauf hinweisen, dass nach dem Zeitplan zu erwarten ist, dass die heutige Tagesordnung erst gegen 23 Uhr abgearbeitet sein wird. Wir sind mit diesem Zeitplan bereits 40 Minuten im Verzug. Ich bitte Sie, heute Nachmittag diese Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Ich unterbreche die Sitzung bis 13:45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:43 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:46 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

a) Große Anfrage der Fraktion der CDU mit der Antwort der Landesregierung – Mietrechtliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Wohnbauinvestitionen und deren Änderungen durch die rotgrüne Bundesregierung – Drucksache 12/5421

b) Große Anfrage der Fraktion der CDU mit der Antwort der Landesregierung – Wohnungsbau – Drucksache 12/5423

c) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 2. November 2000 – Wohnungsbau 2001 – Bericht und Leitlinien zur Wohnungsbauförderung – Drucksachen 12/5687, 12/5775

Berichterstatter: Abg. Kielburger

Zusätzlich rufe ich den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/5816, auf.

Das Präsidium hat für die Aussprache über die Punkte 2 a bis 2 c eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Kurz, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Zunächst darf ich mich hier bei der Landesregierung sehr herzlich für die Beantwortung unserer Großen Anfrage bedanken. So können wir heute im Rahmen dieser Debatte feststellen, dass sich der Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg in den letzten Jahren beruhigt hat. Angebot und Nachfrage näherten sich deutlich an.

Allerdings verteilt sich der Bedarf unterschiedlich auf das Land. Insbesondere in den Stadtkreisen und Landkreisen mit Universitäten und Hochschulen haben wir noch spürbare Defizite, während in immerhin 27 von 44 Stadt- und Landkreisen bereits von einer völligen Versorgung, teilweise sogar von einer Überversorgung gesprochen werden kann. Dies ist, meine ich, das Ergebnis einer wohl abgewogenen, differenzierten und verlässlichen Wohnungsbaupolitik der Landesregierung Baden-Württembergs in den letzten 20 Jahren.

(Beifall der Abg. Rosely Schweizer und Fleischer CDU)

Es ist natürlich auch zu beachten, dass dies nicht das Land allein erbrachte, sondern dass wir viele Investoren brauchten, um dieses Ergebnis zu erzielen; denn lediglich etwa 20 % der fertig gestellten Wohnungen wurden über Förderdarlehen des Landes finanziert; immerhin rund 80 % der Wohnungen wurden frei finanziert und stehen am Markt ohne Bindung zur Verfügung.

Der Mobilitätsanspruch unserer arbeitsteiligen Wirtschaft, Zuwanderung und höhere Ansprüche werden nach seriösen Schätzungen im kommenden Jahrzehnt einen jährlichen Bedarf von zusätzlich 40 000 Wohnungen wecken.

(Abg. Schmiedel SPD: 50 000! – Abg. Deuschle REP: 40 000? 50 000 doch!)

Da gibt es ja recht unterschiedliche Auffassungen. Das Statistische Landesamt spricht von 30 000 Wohneinheiten. Andere Schätzungen gehen bis zu 60 000 Wohneinheiten. Wenn Sie das Mittel all dieser Schätzungen nehmen,

(Abg. Schmiedel SPD: Dann sind wir bei 50 000! – Abg. Deuschle REP: Bei 50 000! – Abg. Flei- scher CDU: Zwischen 30 000 und 65 000!)

kommen wir auf die 40 000. Von mir aus kann man sich auch auf 50 000 einigen. Auf jeden Fall brauchen wir mindestens 7 000 Wohnungen, die öffentlich zu fördern sind.

Aufgrund der Mittelkürzungen der Bundesregierung sind im Jahr 2001 nur noch Fördermittel für 2 400 Wohnungen, darunter 300 Mietwohnungen, verfügbar. Der Bund kürzt im Jahr 2001 die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau von 1,1 Milliarden DM auf 450 Millionen DM – das ist immerhin eine Kürzung um etwa 60 % –, und auf den sozialen Wohnungsbau in unserem Land entfallen danach gerade noch etwas mehr als 43 Millionen DM.

Hierbei kann man nur von einer völligen Fehleinschätzung der Entwicklung und der derzeitigen Situation sprechen. Auch hier scheint sich das Wort eines großen Politikers zu

bewahrheiten: Diese Regierung geht den Weg von einem Irrtum in den nächsten.

(Abg. Brechtken SPD: Wer war das?)

Um überhaupt noch etwas zu bewerkstelligen, wurde der Landesanteil um rund 25 Millionen DM erhöht.

(Abg. Brechtken SPD: Er sagt uns einmal, wer es war! – Gegenruf des Abg. Fleischer CDU: Brecht- ken? – Abg. Deuschle REP: Kurz? Vielleicht von ihm!)

Ich werde Ihnen noch liefern, wer das war.

Wir haben bei den Komplementärmitteln für die Kofinanzierung mehr Mittel erbracht, als seitens des Bundes zur Verfügung gestellt werden.

In Anbetracht dieser Situation fordern wir die Bundesregierung auf, in den nächsten Jahren die Mittel für den Wohnungsbau drastisch zu erhöhen. Es läge auch im Interesse einer effizienten Auslastung der Kapazitäten unserer Bauindustrie, wenn über lange Fristen mehr Kontinuität erreicht würde. Dazu gehören aber neben der aktiven Förderung auch Rahmenbedingungen, die Anleger motivieren und nicht abschrecken. Die Anleger brauchen Verlässlichkeit und Vertrauen. Aber genau dies geht jetzt durch das Mietreformgesetz und durch das von der rot-grünen Regierung geänderte Steuerrecht verloren. Die potenziellen Investoren im Wohnungsbau werden andere Anlagemöglichkeiten suchen.

(Abg. Deuschle REP: Sehr richtig! Das glaube ich auch!)

Wer eine Asymmetrie im Mietrecht anstrebt, wird nicht die notwendige Balance von Rechten und Pflichten zwischen Mietern und Vermietern erreichen, sondern Vertrauen zerstören und neue Streitfälle züchten.

(Abg. Fleischer CDU: Sehr richtig!)

Ähnlich ist es mit der Kappungsgrenze von 20 %. Auch damit wird nur Unruhe verursacht, aber nichts erreicht. Gleiches gilt für die Absenkung des umlagefähigen Anteils an den Modernisierungskosten von 11 auf 9 % und die Abschaffung der Möglichkeit, die Miete wegen gestiegener Kapitalkosten zu erhöhen.

Die Absicht, im neuen Mietrecht ein Eintritts- und Fortsetzungsrecht auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalte zu schaffen, öffnet dem Missbrauch Tür und Tor und sperrt den Eigentümer von jeder Mitsprache aus.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Wie alt ist Ihre Re- de?)

Wir haben ein anderes Verständnis von Sozialbindung des Eigentums. Aber darüber wird wohl auch noch zu sprechen sein.

Die Novelle zur Einführung eines qualifizierten Mietspiegels ist eine ähnliche Episode. Nicht die Verkomplizierung des Rechts, sondern die Angleichung von Angebot und Nachfrage muss das Ziel einer vernünftigen Wohnungs

baupolitik sein. Instrumente aus der sozialistischen Mottenkiste helfen uns hier in keiner Weise weiter.

(Beifall bei der CDU und den Republikanern)

Wir brauchen ein modernes Mietrecht, das eine soziale Balance zwischen Mieter und Vermieter gewährleistet und durch liberale Grundsätze geprägt ist. Das Mietrecht muss Investoren ermutigen und darf sie nicht abschrecken. Wer meint, der Staat könne eine ausreichende Wohnungsversorgung zu bezahlbaren Mieten alleine leisten, wird sich täuschen.

Das Steuerentlastungsgesetz hat eine ähnlich katastrophale Wirkung. Die Beschränkung der Verlustverrechnung, die Einschränkung der Verrechnungsmöglichkeit von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Alterna- tive, Herr Kollege! Nicht bloß herummaulen!)

sowie Immobilienfonds, die Abschaffung der Pauschalierungsmöglichkeiten von Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Veräußerung von Immobilien, die Abschaffung der Möglichkeit der Verteilung der Aufwendungen für eine größere Renovierung auf verschiedene Jahre, die Halbierung des Sparerfreibetrags – all dies wirkt auf den Wohnungsbau wie die Lauge auf die Haut: Es bleibt kein Haar übrig.

(Zuruf des Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grü- nen)

Die Alternative: Hätten Sie es belassen, wie es war! Das war eine vernünftige Regelung.

(Beifall bei der CDU)