Protokoll der Sitzung vom 31.01.2001

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung ist dem Gesetzentwurf Drucksache 12/5792 mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 19. September 2000 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Einzelplan 11) für das Haushaltsjahr 1998 durch den Landtag – Drucksachen 12/5532, 12/5604

Berichterstatter: Abg. Brechtken

Zusätzlich rufe ich den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 12/5960, den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/5962, und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 12/5964, auf.

Der Berichterstatter wünscht das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem hohen Hause liegt der Bericht des Finanzausschusses über seine Beratung vom 12. Oktober des vergangenen Jahres vor. Er ist aus Drucksache 12/5604 zu ersehen. Zwischenzeitlich haben sich aber noch Fakten ergeben, die dringend eine Ergänzung des Berichts erfordern. Deshalb muss ich den Bericht über die Beratungen des Finanzausschusses hier mit den neuesten Fakten anreichern und ergänzen.

Aus dem Bericht Drucksache 12/5604 ergibt sich, dass die Gesamtausgaben für Anschaffungen innerhalb des Rechnungshofs den Haushaltsansatz unterschritten hätten. Dennoch ist vor der vorgesehenen Beschlussfassung hier im Plenum am 18. November ein Artikel in der Presse erschienen, nach dem bei der Einrichtung bzw. Ausstattung mit Büromöbeln beim Rechnungshof Baden-Württemberg Verstöße gegen die einschlägige Verwaltungsvorschrift zur Ausstattung von Diensträumen vom 2. Dezember 1997 vorgekommen seien.

Als Berichterstatter habe ich daraufhin, nachdem dieser Pressebericht erschienen war, den Präsidenten des Rechnungshofs um eine Stellungnahme gebeten. Der Rechnungshof hat mit Schreiben vom 27. November 2000, das mit Schreiben vom 30. November 2000 korrigiert wurde, mitgeteilt, dass seit dem Jahr 1992 Büromöbel der Mitglieder des Rechnungshofs erneuert bzw. Ersatzbeschaffungen durchgeführt wurden. In der Regel seien bei Pensionierungen von Kollegen teilweise bis zu 20 Jahre alte Möblierungen übernommen worden und dann Zug um Zug erneuert und die Büros neu ausgestattet worden. Es seien auch Besprechungsmöglichkeiten in den Dienstzimmern der Mitglieder des Rechnungshofs geschaffen worden.

Es hat sich dann ergeben, dass bei der Ausstattung insgesamt Überschreitungen vorgekommen sind. Insgesamt sind Anschaffungen in der Größenordnung von 67 386 DM durchgeführt worden. Davon waren 6 532 DM Baumittel. Die zulässigen Ausgaben nach der Verwaltungsvorschrift waren 53 500 DM als Pauschalsätze abzüglich 9 790 DM anzurechnender Altausstattung. Dazu waren noch Reste von nicht ausgeschöpften Höchstsätzen von 3 914 DM abzuziehen, sodass der verfügbare Ausstattungsrahmen bei 39 796 DM lag. Die zulässigen Rahmenwerte sind damit in der Größenordnung von 27 590,17 DM überschritten worden.

Aus einer beigefügten Liste, bezogen auf die einzelnen Mitglieder des Rechnungshofs und deren Ausstattung, ergibt sich, dass in zwei Fällen die Höchstsätze in der Größenordnung von einmal 1 515 DM und einmal 2 398 DM nicht ausgeschöpft wurden. In zwei Fällen ist also eine Unterschreitung der Höchstsätze erfolgt, während die Einzelhöchstsätze in den übrigen Fällen überschritten worden sind. Die beiden gravierendsten Fälle sind die letzten bei

den Fälle, bei denen es im einen Fall um eine Überschreitung um 10 704 DM und im anderen Fall um eine Überschreitung um 7 280 DM gegangen ist.

Der Rechnungshof hat weiter dargelegt, dass er zur Abdeckung der Überschreitungen in einem kollektiven Verfahren seitens der Mitglieder des Rechnungshofs die Beträge ersetzt hat und beim Rechnungshof eingenommen hat.

Dieser Bericht lag dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 30. November vor. Wir haben die Angelegenheit in dieser Finanzausschusssitzung beraten, und in dieser Sitzung hat der Präsident des Rechnungshofs im Gegensatz zu seiner ursprünglichen Einlassung, dass er als Rechnungshofpräsident von der Überschreitung der einzelnen Rahmensätze nach der Verwaltungsvorschrift erst durch die Recherchen der Presse erfahren habe, dargelegt, dass es einen Vermerk vom 4. Mai 2000 aus dem Rechnungshof selbst – erstellt im Rahmen der dortigen internen Vorprüfung – gibt, in dem auf diese Überschreitungen hingewiesen wurde. Dieser interne Vermerk hat die Abzeichnung mit Datum vom 12. Mai 2000 durch den Rechnungshofpräsidenten.

In diesem Vermerk heißt es:

Der Rechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben in ihren jeweiligen Kapiteln bei Titel 515 01 und 812 01 verschiedene Gegenstände zur Ausstattung von Diensträumen beschafft. In Einzelfällen wurden bei Beschaffungen die Höchstsätze bzw. Richtpreise der Verwaltungsvorschrift Ausstattung vom 2. Dezember 1997 überschritten. Details wurden mit dem Leiter der Präsidialabteilung erörtert. Auf den Rechnungsunterlagen sind nur teilweise Name und Funktion der vorgesehenen Nutzer angegeben. Diese Angaben sollten auf den begründeten Unterlagen zumindest dann angebracht werden, wenn sie für die Beurteilung der Einhaltung der in der Verwaltungsvorschrift enthaltenen Preisobergrenzen von Bedeutung sind.

Dies war das wörtliche Zitat aus dem dem Rechnungshofpräsidenten vorgelegten Vermerk, den er, wie gesagt, am 12. Mai 2000 abgezeichnet hat.

Ich habe als Berichterstatter in der Finanzausschusssitzung die Frage gestellt, ob es über diesen Vermerk Gespräche zwischen Mitarbeitern des Rechnungshofs und dem Präsidenten gegeben hat. Diese Frage habe ich mehrfach gestellt. Sie ist vom Rechnungshofpräsidenten jeweils deutlich verneint worden.

Dies war für mich Anlass, bei einem Besuch im Rechnungshof am 4. Dezember 2000 ein Gespräch mit dem Rechnungshofpräsidenten und mit dem für die Beschaffung zuständigen Beamten zu führen. Ich habe beide darauf aufmerksam gemacht, dass ich als Berichterstatter für die Prüfung des Rechnungshofs auftauche und nicht etwa als Untersuchungsausschuss oder Vorermittler für Disziplinarfragen, dass ich also auch Verständnis hätte, wenn die Bediensteten, also der Rechnungshofpräsident und sein Mitarbeiter für die Beschaffung, keine Auskünfte bezüg

lich der Frage geben würden, ob Gespräche stattgefunden haben.

Beide haben jedoch gesagt, sie wollten dazu Ausführungen machen. Der für die Beschaffung zuständige Beamte hat mir gegenüber in dem Gespräch ausdrücklich erklärt, dass er den Vermerk nicht nur am 12. Mai vorgelegt und zur Abzeichnung übersandt habe, sondern dass es am 12. Mai über den Vermerk auch ein persönliches Gespräch zwischen ihm und dem Rechnungshofpräsidenten gegeben habe.

Er hat mir in dieser Besprechung auch einen Vermerk gezeigt, den er nach seinen Angaben dem Rechnungshofpräsidenten persönlich vorgelegt hat, der entsprechende Unterstreichungen der angesprochenen Passagen, die ich vorhin zitiert habe, enthält. Er hat ausdrücklich bestätigt, dass ein solches Gespräch stattgefunden hat. Der Rechnungshofpräsident seinerseits hat in der Besprechung dargelegt, er könne sich an ein solches Gespräch nicht erinnern.

(Lachen des Abg. Maurer SPD)

Ich habe dann ausdrücklich auf eine Gegenüberstellung und weitere Fragen verzichtet, weil ich der Auffassung bin, dass mir als Berichterstatter für die Rechnung des Rechnungshofs dies nicht zusteht. Ich wollte auch beide Bediensteten nicht in die Schwierigkeit bringen, im Hinblick auf mögliche disziplinarrechtliche Schritte ohne weitere Beratung Auskünfte geben zu müssen.

Dies bedeutet als Fazit: Der Bericht des Finanzausschusses, der Ihnen vorliegt, muss ergänzt werden: erstens um die entsprechenden Darlegungen der Überschreitungen der zulässigen Ausgaben, was die Einrichtung der Büros angeht, und vor allem zweitens um Darlegungen über die Information innerhalb des Hauses, also die Kenntnisnahme des Präsidenten, zumindest am 12. Mai 2000 durch Abzeichnung des Vermerks.

Meiner Ansicht nach ist auch der Bedienstete insofern glaubwürdig, als er schlüssig dargelegt hat, dass darüber auch ein Gespräch stattgefunden hat; denn seine Einlassungen – auch die Vorlage von entsprechenden Unterlagen – waren in sich schlüssig dargelegt.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten des Bünd- nisses 90/Die Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Scheffold.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorgänge beim Rechnungshof haben uns in diesem Haus, in den einzelnen Fraktionen, aber darüber hinaus natürlich auch die Presse beschäftigt. Immer dann, wenn es um das Ansehen einer Behörde geht, auch um das Ansehen und die Beurteilung einer Person oder um Vorgänge, die das Verhalten einer Person betreffen, sollten wir, meine ich, die Bewertung mit großem Augenmaß vornehmen, und vor allem sollten wir im Endergebnis zu angemessenen Beurteilungen kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will die Vorgänge, die sich abgespielt haben, hinsichtlich der zeitlichen

Abläufe trennen und auch eine getrennte Bewertung vornehmen. In der Sache handelt es sich zunächst einmal um die Entlastung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 1998. Ich will nicht mit dem Finger darauf zeigen, aber wir finden immerhin den Berichterstatter mit folgenden Worten zitiert:

Insgesamt habe der Rechnungshof sparsam gewirtschaftet, die Haushaltsvorgaben nicht nur eingehalten, sondern leicht unterschritten und damit deutliche Sparbemühungen gezeigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wirft auch ein bisschen Licht auf die Frage, inwieweit wir, und zwar alle gemeinsam, tief genug in der Prüfung vorgegangen sind und inwieweit auch die Möglichkeit gegeben ist, die Dinge so zu überprüfen und aufzuklären, wie es offensichtlich notwendig ist.

Wir stellen heute fest, dass bei der Anschaffung von Büromöbeln Überschreitungen der gesetzten Limits vorgekommen sind. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Jahr 1998 waren diese Überschreitungen wesentlich geringer als die Zahlen, die häufig genannt wurden.

Zurückkommend auf die Ausgangsfrage möchte ich sagen: Herr Frank war damals als Rechnungshofpräsident neu im Amt. Er hatte eine bestehende Organisation übernommen. Er hat Richtlinien angewandt, die in der Vergangenheit in seinem Haus auch so angewandt wurden. Wir teilen daher die Einschätzung des Landtagspräsidenten, dass ihm für diesen konkreten Vorgang sicherlich kein Vorwurf gemacht werden kann.

Es geht auch nicht an, dass wir die Jahre zusammenfassen, also alles aus den Jahren 1992 bis 1998 zusammenzählen, und hierfür den Präsidenten des Rechnungshofs in die Pflicht nehmen. Insoweit muss deutlich gesagt werden, dass in einem Gutteil dieser Jahre eine andere Person Präsident des Rechnungshofs war.

Konzentrieren wir uns daher auf den Vorwurf, der Vermerk sei im Mai des Jahres 2000 vorgelegt worden, ohne dass ihm Rechnung getragen worden wäre. Der Landtagspräsident hat diesen Sachverhalt überprüft, auch die Rechtsanwendung, und ist zu dem Ergebnis gekommen, das Verhalten des Präsidenten des Rechnungshofs sei insoweit zu missbilligen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben politisch zu werten, ob diese Einschätzung richtig ist. Für meine Person und für meine Fraktion möchte ich erklären, dass wir der Auffassung des Landtagspräsidenten auch für die politische Bewertung der Gesamtvorgänge zustimmen. Wir glauben, dass eine schärfere Sanktion in diesem Zusammenhang nicht angemessen wäre.

An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass wir die Schuld des Rechnungshofpräsidenten für äußerst gering halten. Er hat in keiner Weise eigennützig gehandelt. Der Behörde ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Vor allem – darauf lege ich auch Wert – hat er diesen Fehler sehr freimütig im Finanzausschuss und auch darüber hinaus eingeräumt und ist dazu gestanden.

In der Schule hatte ich einmal einen sehr großzügigen Lehrer, der auch dann immer noch eine Eins gab, wenn jemand einen Fehler gemacht hatte. Soweit ich erkennen kann, handelt es sich hier um den ersten Fehler, der dem Rechnungshof während der Amtszeit des Herrn Präsidenten passiert ist. „Einmal ist keinmal“, hat mein Lehrer immer gesagt.

(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Brechtken: Bei Ih- nen muss er aber noch großzügiger gewesen sein!)

Diese Beurteilung will ich im vorliegenden Zusammenhang daher auch anwenden.

(Zuruf des Abg. Nagel SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind dann auch noch eine ganze Reihe von anderen Vorwürfen aufgetaucht, die heute offensichtlich bereits keine Rolle mehr spielen. Es ist von einem Autokauf die Rede gewesen. Er hat sich als normaler Verkauf am Markt durch einen Fachhändler entpuppt und erlaubt keinen Vorwurf.

Das Verfahren der Information der Fraktionen ist ordnungsgemäß gewesen. Es ist von Ihrer Fraktion oder von allen Fraktionen dieses Hauses – jedenfalls zu Zeiten der großen Koalition – auch in gebotenem Umfang in Anspruch genommen worden.

Wir kommen deswegen zu der Beurteilung und Wertung, dass das Verhalten des Rechnungshofpräsidenten zwar zu rügen ist, dass ihm im Übrigen aber Entlastung zuteil werden sollte.

Ich möchte, ohne dies weiter kommentieren zu müssen, in einem Schlusssatz sagen: Es fällt schon auf, dass die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses exakt die gleichen sind.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Brechtken SPD: Ex- akt nicht, aber ziemlich gleich!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Brechtken.