Ich bitte um Entschuldigung. Herr Minister, könnten Sie mir noch sagen, wie Ihrer Vorstellung nach die Formulierung „angemessene Bedingungen“ zu interpretieren ist?
Tatsache ist, dass unser Preis über den üblichen Marktkursen liegt, einfach weil wir einen Paketzuschlag bekommen haben. Die Preise, die die Gemeinden erhalten werden, wenn sie sich an die Angebote halten, sind niedriger, liegen aber ungefähr in der Nähe. Was „ungefähr“ bedeutet, kann ich Ihnen hier nicht sagen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E u g e n K l u n z i n g e r C D U – A u s b a u d e r S t a n d s p u r a u f d e r A 8 1 i m B e r e i c h B ö b l i n g e n / S i n d e l f i n g e n
a) Wie beurteilt die Landesregierung den vom Landrat des Landkreises Böblingen gemachten Vorschlag, im Vorgriff auf den sechsspurigen Ausbau der A 81 zwischen Gärtringen und Böblingen die vorhandene Standspur als provisorische dritte Fahrspur nutzbar zu machen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Dr. Klunzinger wie folgt:
Zu a: Der vorhandene Standstreifen an der A 81 hat seinerzeit lediglich einen so genannten Sparaufbau erhalten, der einem Lkw-Verkehr nicht standhalten kann. Die Nutzung als provisorische dritte Fahrspur setzt deshalb eine entsprechende bauliche Verstärkung voraus. Außerdem ist, um einen ausreichenden Verkehrssicherheitsstandard zu gewährleisten, neben der äußeren Fahrspur ein auch vom LkwVerkehr benutzbarer Nothaltestreifen unverzichtbar, sodass eine entsprechende Verbreiterung erforderlich wäre. Für eine solche Maßnahme wird allerdings derzeit angesichts der an anderen Autobahnstrecken anstehenden dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen keine Finanzierungsmöglichkeit gesehen.
Bislang ist vorgesehen, zunächst das Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau, das zurzeit vorbereitet wird, durchzuführen. Anschließend sollte entsprechend der dann gegebenen Finanzsituation über Zwischenlösungen bzw. Realisierungen in Baustufen entschieden werden.
Zu b: Nach den Schätzungen des Landesamts für Straßenwesen würden für die Einrichtung eines dritten Fahrstreifens an der Fahrbahn Gärtringen – Böblingen-Hulb Kosten in Höhe von ca. 5 Millionen DM bis 10 Millionen DM anfallen. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat eine genauere Kostenermittlung veranlasst.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Auffassung des Landrats, der ausfindig gemacht hat, dass man für diese Maßnahme möglicherweise Mittel aus dem Instandsetzungshaushalt für Autobahnen des Landes nehmen könnte?
keinerlei Spielräume abzeichnen, irgendwelche Maßnahmen zu vollziehen, die bisher nicht in der Planung sind. Das ist eben eine Konsequenz der aktuellen Mittelsituation für den Bundesfernstraßenbau in allen Zuteilungsbereichen. Das heißt also, dass auch da kein finanzieller Spielraum vorhanden ist.
Herr Staatssekretär, gibt es Überlegungen, zu welchem Zeitpunkt eine solche provisorische Maßnahme durchgeführt werden könnte?
Frau Kollegin, da bin ich jetzt eigentlich insofern der falsche Ansprechpartner, als wir – das wissen Sie ja auch – nur die Auftragsverwaltung des Bundes in diesem Bereich machen. Auf der Basis des jetzigen Bundesverkehrswege-Investitionsplans, der bis zum Jahr 2003 geht, gibt es mit Sicherheit keine Spielräume, und für die Zeit danach sind wir für jede Unterstützung dankbar, damit das Investitionsvolumen erweitert wird,
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Möglichkeit, dass der Landkreis in Vorleistung tritt und die Mittel vorfinanziert?
Der Bund lässt bisher keinerlei Vorfinanzierung zu. In dieser Hinsicht gibt es diesbezüglich keine Möglichkeit.
Welcher Anteil der Mittel des Bundesverkehrswegeplans wird für Erhaltungsmaßnahmen abgezweigt oder bestimmt, und wer ist dafür zuständig, diesen Anteil zu bestimmen? Habe ich mich richtig ausgedrückt? Ist es nicht die Landesregierung, die die Mittel aus dem Bundesverkehrswegeplan, die dem Land Baden-Württemberg zugeteilt worden sind, für Erhaltungsmaßnahmen abzweigt? Wie hoch ist dieser Anteil?
Frau Kollegin, zum letzten Teil Ihrer Frage: Mir ist das nicht auf Mark und Pfennig bekannt. Das beantworten wir sehr gerne schriftlich; das ist überhaupt keine Frage.
Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich nur sagen: Selbst die Mittel, die wir für all das brauchen, was wir jetzt schon machen, reichen nicht aus, in allen Bereichen des Bundesfernstraßenbaus nicht. Schon daraus ergibt sich die Konsequenz, dass für weitere angedachte Maßnahmen keinerlei Geld da ist.
Sie haben meine Frage nicht richtig beantwortet. Ich frage noch einmal: Wie hoch ist der Anteil für Erhaltungsmaßnahmen aus dem Etat des Bundesverkehrswegeplans für Baden-Württemberg?
Ich habe die Frage beantwortet, indem ich gesagt habe, dass ich das nicht auf Mark und Pfennig beantworten kann.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, dass auch eine befristete Nutzung dieser dritten Spur einschließlich Nutzung durch Lkw nicht möglich ist bzw. die Schäden auch durch eine befristete Nutzung schon so groß wären, dass es unverantwortlich wäre?
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, auf Unterhaltungen zwischen dem Plenum und der Regierungsbank zu verzichten.
Ich kann nur wiederholen, dass auch eine provisorische kurzfristige Nutzung dieser dritten Fahrspur nicht möglich ist, in keinerlei Hinsicht. Das können wir vor allem aus verkehrstechnischen Gründen und aus Sicherheitsgründen nicht zulassen.