Kontraproduktiv ist es allerdings mit Sicherheit, dass man Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einer Stromsteuer belastet hat. Genauso ist es ein Unfug, eine Ökosteuer im Bereich des ÖPNV einzuführen. Dies sollten Sie dringend überdenken. Deshalb ist es wichtig, dass die Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen eine Kompensation erhalten haben. Es war höchste Zeit, dass Sie hier gegensteuern.
Die großzügigen Einspeisesubventionen, die Herr Dr. Witzel gerade anführte, bei Photovoltaik, Geothermie, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse usw. sind so hoch, dass es völlig überzogen wäre, vonseiten der Landesregierung hier weitere Subventionen auszuloben. Für Photovoltaik erhält man nun 99 Pfennig Subvention pro Kilowattstunde. Dies ist völlig ausreichend.
Wenn ich mit den Wissenschaftlern des Zentrums für Solar- und Wasserkraft spreche, wird die Auffassung vertreten,
sobald ihre Photovoltaik in Serie gehe, könne der Preis auf 70 Pfennig pro Kilowattstunde fallen. Hier weitere Subventionen zu fordern ist absolut überflüssig. Wir sollten nicht übertreiben, sondern mit dem Geld unserer Bürger sparsam umgehen.
Die Abschaffung des § 2 des Einkommensteuergesetzes wird in Zukunft für die Windenergie ein erhebliches Problem darstellen. Hier wäre durchaus eine Möglichkeit gewesen, auch zukünftig eine Ausnahme zu gestatten.
Meine Damen und Herren, bedenklich – das muss ich wirklich noch sagen – ist die weitere Verstopfungsstrategie bei den Kernenergieunternehmen. Sie zwingen die Länder, mit einem Riesenaufwand Zwischenlager zu bauen. Das Geld dafür könnten wir besser im regenerativen Bereich einsetzen.
Es ist wirklich doppelzüngig und erfolgt unter dem Motto „Links blinken und rechts fahren“, für China Hermesbürgschaften zu geben und diese doch unheimlich gefährliche
Technologie dann auch noch nach China zu exportieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Technologie dermaßen gefährlich ist, müssten Sie eigentlich jegliche Art von Exporten unterbinden.
(Abg. Dr. Witzel Bündnis 90/Die Grünen: Radio- aktive Emissionen sind in der Tat so hoch wie nir- gendwo sonst! – Abg. Dr. Schäfer Bündnis 90/Die Grünen: Wirklich unschlagbar im Bereich der Emissionen?)
Die CO2-Belastung hier in Baden-Württemberg ist eindeutig niedriger als in anderen Ländern. Das liegt einfach daran, dass die Emissionen durch die Kernkraftwerke bei uns niedriger sind als in anderen Bundesländern.
Frau Fauser, Sie sprachen davon, dass die Vergütung von 99 Pfennig pro Kilowattstunde Solarstrom eine Überförderung darstelle. Dazu zwei Fragen:
Erstens: Teilen Sie meine Ansicht, dass die realen Kosten bei einer neuen Photovoltaikanlage eher im Bereich von 1,50 DM pro Kilowattstunde liegen als bei 99 Pfennig und aus diesem Grunde eine Zusatzförderung, wie sie durch das 100 000-Dächer-Programm angeboten wird, durchaus gerechtfertigt ist?
Die zweite Frage lautet: Ist Ihnen bekannt, dass das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz keineswegs die 99 Pfennig auf Dauer festschreibt, sondern dass ab dem Jahr 2002 geringere Vergütungssätze vorgesehen sind? Konkret: Jedes Jahr sollen die Vergütungssätze um 5 % gesenkt werden; zusätzlich soll der Markt beobachtet werden und sollen die Vergütungssätze angepasst werden.
Halten Sie angesichts dieser Erkenntnisse Ihre Äußerung, es handle sich um eine Überförderung, aufrecht?
Herr Dr. Witzel, nach Gesprächen mit dem Verband der Photovoltaikhersteller wurde mir gesagt, dass 90 Pfennig ausreichend wären. Mehr bräuchten sie eigentlich nicht. Selbstverständlich ist mehr immer gut. Fragen Sie einen Unternehmer, wie viele Subventionen er gerne hätte, dann darf es immer etwas mehr sein.
auch für diejenigen, die das zahlen müssen, und das zahlt ja nicht die Berliner Regierung, sondern das zahlen unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen darauf achten, dass wir diese nicht zu stark belasten.
Zum nächsten Punkt: Es ist erfreulich, dass Sie hier eine degressive Staffelung auch hinsichtlich der EU-Bedenken eingeführt haben. Denn ich bin der Meinung, dass es nicht unbedingt technologiefördernd ist, wenn man hohe Subventionen festschreibt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD hinterfragt in ihrem Antrag Drucksache 12/3045 die Auswirkungen des Energiewirtschaftsgesetzes auf Kommunen, Stadtwerke und Tarifkunden. Gestatten Sie mir, bevor ich auf die Auswirkungen eingehe, einen kritischen Blick in den Gesetzestext. Dort wird bereits bei der Zweckbestimmung die Energieversorgung auf die leitungsgebundene Belieferung mit Elektrizität und Gas begrenzt. Weitere Energieformen bleiben außen vor. Neuartige Energieformen müssen aber für die verstärkte Nutzung eines sinnvollen Energiemix einbezogen werden können. Zumindest Fernwärme müsste in diesem Gesetz erscheinen, das einer Fortschreibung bedarf.
Möglichst umweltverträgliche, das heißt auch regenerative, also erneuerbare Energieträger sind nach § 1 Zweck des Gesetzes. Sie müssen in der Förderung absoluten Vorrang erfahren.
Zu den umweltfreundlichen Energieträgern zählt aber auch die Kernkraft, insbesondere dann, wenn man die CO2Emissionen betrachtet. Dabei will ich die durchaus berechtigten Ängste vor möglichen Gefahren keinesfalls verniedlichen, die eine Energiegewinnung durch Atomspaltung in sich birgt. Im Gegenteil! Umso wichtiger erscheint es uns aber, die am besten kontrollierbaren und sowohl vom System wie auch vom bauseitigen Schutz her sichersten Kernkraftwerke in Deutschland zumindest so lange zu erhalten, bis gleichwertige Alternativen an umweltschonenden Energieangeboten in unserem Land verfügbar sind.
Zum Beispiel hat die Wasserkraft ohne bedenkliche Eingriffe und weitere Belastungen der Natur keine nennenswerten Steigerungskapazitäten mehr. Die Windkraftnutzung verursacht neben den negativen Auswirkungen auf die Tierwelt noch zusätzlich unzumutbare gesundheitsschädliche Beeinträchtigungen der im Umfeld wohnenden Menschen. Auf die katastrophalen Verschandelungen der Landschaft will ich hier überhaupt nicht eingehen.
Von den scheinbar umweltfreundlichen Energieträgern, die eine ernst zu nehmende, sichere Versorgung gewährleisten können, bleibt also letztlich nur die Photovoltaik bzw. die Solarenergie. Die direkte Nutzung der Sonnenenergie, die ich mir und Ihnen bei diesem Kaiserwetter baldmöglichst auch in diesem Plenum wünsche, ist sicherlich in jeder denkbaren Form zu begrüßen. Die indirekte Nutzung der Sonnenstrahlung und des Sonnenlichts hat aber leider bereits bei der Produktion der Solar- und Photovoltaikzellen unübersehbare Schattenseiten für eine positive Energiebilanz.
Wie bei der Windkraft bleibt auch bei der Nutzung der Sonnenenergie die Versorgungssicherheit, insbesondere in Bezug auf die Abdeckung der Spitzenwerte und eine preiswerte Speicherungsmöglichkeit, ein ungelöstes Problem, gerade in unserer Klimazone. Allerdings hat die Entwicklung der Akkus in dieser Beziehung gute Fortschritte erzielt. Wie bei der Verwertung der geothermischen Energie, so eignen sich sowohl die Solar- oder Photovoltaiknutzung wie auch die landwirtschaftlich erzeugten Energieträger vorwiegend für die Wärmegewinnung im Niedertemperaturbereich. Zur alternativen und flächendeckenden Energieversorgung weiter Teile unseres Landes reichen diese Energieträger auch bei großzügiger Förderung und Einspeisungsprivilegien selbst als Energiemix nicht annähernd aus.
Die Auswirkungen des Energiewirtschaftsgesetzes auf Kommunen und Tarifkunden können demzufolge den Erwartungen der SPD sicherlich nicht entsprechen, selbst wenn die darin in Teilen vollzogene, an anderer Stelle aber auch gebremste Liberalisierung des Strommarktes zumindest kurzfristig Preissenkungen bewirkt. So sind diese weder sozial noch wirtschaftlich und schon gar nicht umweltpolitisch positiv zu bewerten, zumal die Dumpingpreise von der so genannten Ökosteuer wieder aufgefressen werden. Durch erhöhten Billigstromimport, gerade aus mangelhaft kontrollierten Kernkraftwerken west- und osteuropäischer Nachbarstaaten, sind bei uns die Versorgung und die Tarifsicherheit langfristig nicht gesichert.
Wer also die Restlaufzeiten der deutschen Kernkraftwerke reduzieren will, sollte dies zumindest von einer gesicherten und bezahlbaren alternativen eigenen Energieversorgung mit verfügbaren Energieträgern abhängig machen. Er sollte weiter eine optimale Entsorgung und Endlagerung von verbrauchten Brennstäben garantieren und die echte Alternative „Energieversorgung durch Kernfusion“ mit allem Nachdruck fördern.
Das Energiewirtschaftsgesetz mit Globalisierung des Strommarktes bei gleichzeitiger Zentralisierung durch Fusionen der internationalen Energiewirtschaft wirkt sich auf die Kommunen also letztlich so aus, dass diese sich aus der Stromversorgung zurückziehen und ihre Anteile meistbietend veräußern. Was das für die Tarifkunden und Endverbraucher langfristig bedeutet, kann man sich an fünf Fingern abzählen.