Beate Fauser
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Bürokratie in unserem Land wächst exponentiell, seit die rot-grüne Regierung in Berlin an der Macht ist.
Der Mittelstand im Würgegriff der Politiker, anders kann man dies nicht ausdrücken.
Ich überlege mir derzeit, ob bei den 8 Millionen DM Wahlkampfhilfe der Gewerkschaften an die SPD das neue Betriebsverfassungsgesetz bereits eingeschlossen war.
Meine Damen und Herren, statt mehr Flexibilität mehr Reglementierung, mehr Kosten, eine Verlangsamung der Arbeitsabläufe. Man könnte sagen: Denn sie wissen nicht, was sie tun.
Aber man hat ja SPD und Grüne nicht gewählt, weil sie von der Wirtschaft eine Ahnung haben. Es besteht nur die Gefahr, dass unsere armen Bürger ausbaden müssen, was hier angerichtet wird.
Sie wissen, in Baden-Württemberg haben wir 55 000 Selbstständige, Unternehmen, Handwerker, die in den nächsten Jahren ihren Betrieb weitergeben wollen. Ich möchte Sie fragen, wer eigentlich noch Lust hat, in diesem Land der Reglementierung ein Unternehmen zu übernehmen.
Es ist im Grunde genommen schon ein gutes Zeichen, dass Wirtschaftsminister Müller betont, dass dieses neue Betriebsverfassungsgesetz Kosten verursache, dass es teuer und völlig überzogen sei. Aber Minister Müller scheint in Berlin nur mehr zu Dekorationszwecken zu fungieren.
Ich habe manchmal den Eindruck, er sitzt in Berlin seine Rente ab und hofft, dass er damit irgendwie davonkommt. Er ist nicht einmal mehr ein Feigenblatt in Ihrer Regierung.
Meine Damen und Herren, ein Selbstständiger, ein Unternehmer darf in Zukunft fast nur noch darüber bestimmen, wie er sein Kapital einsetzt. Wie es nachher ausgegeben wird, darüber bestimmt dann der Betriebsrat.
Es ist eine ungeheuerliche Tatsache, dass in Zukunft bereits bei Unternehmen mit fünf Mitarbeitern – das heißt keineswegs Vollzeitmitarbeiter, sondern es können auch Leasingmitarbeiter sein, die länger als ein Vierteljahr in dem Betrieb arbeiten, es können auch Teilzeitmitarbeiter sein – diese Personen darüber bestimmen können, wie Investitionsabläufe gestaltet werden.
Das Handwerk schätzt eine Kostenbelastung von 4,4 Milliarden DM,
die auf die Unternehmen und die Selbstständigen zukommt. Die Bürokratiekosten pro Unternehmen, pro Arbeitnehmer und pro Jahr betragen derzeit 4 000 DM, und diese sind im Steigen begriffen.
Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, sind Betriebsräte unkündbar, und bei fünf Mitarbeitern sind dann zwei Betriebsräte unkündbar.
Das ist also eine bedeutende Erweiterung des Kündigungsschutzes.
Herr Nagel, Sie sollten es nachher einmal durchlesen.
Meine Damen und Herren, ich zitiere:
Nach dem Entwurf soll in Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern der Betriebsrat in einer Wahlversammlung gewählt werden können. Die Wahlvorschläge können auf dieser Versammlung auf Zuruf erfolgen. Zudem soll der Wahlvorstand, der die Betriebsratswahl vorbereiten und organisieren soll, in betriebsratslosen Betrieben ebenfalls erst in dieser Wahlversammlung gewählt werden.
Nein.
Die Briefwahl ist bei solchen Wahlen ausgeschlossen.
Meine Damen und Herren, es ist ein Gesetz, das über die Köpfe auch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hinweggeht. Im Grunde genommen wird die Vernunft im Zweifel ausgeschlossen.
Die Erhöhung der Zahl der Betriebsräte ab 101 Mitarbeitern bzw. die Erhöhung der Zahl der Betriebsräte bei 101 Mitarbeitern auf sieben statt bisher fünf Betriebsräte verursacht einen erheblichen weiteren Kostenschub, da diese Betriebsräte Freistellungen in Anspruch nehmen können. Wie gesagt: Ein Betrieb, der viele Teilzeitarbeiter hat, ist schnell in diesem Bereich von 100 Mitarbeitern.
Der Entwurf sieht darüber hinaus massiv erweiterte Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte vor, die Mitbestimmung bei der Änderung von Arbeitsplätzen, von Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen. Was bisher ein korrigierendes Mittel war, wird nun ein massiver Eingriff. Er verlangsamt Arbeitsprozesse, und man kann sich nur wundern, wer auf solche Ideen überhaupt kommt.
Eine besondere Belastung stellt auch der § 89 Abs. 1 dar. Dort wird der Arbeitgeber verpflichtet – ich zitiere –, „den Betriebsrat bei allen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Umweltschutz stehenden Maßnahmen hinzuzuzie
hen.“ Welche Auswirkungen hat dies im Falle einer geänderten Produktionsmaßnahme?
Überdies sollen auch Umweltfragen zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne von § 106 gerechnet werden, die vom Wirtschaftsausschuss mit dem Unternehmer beraten werden.
Meine Damen und Herren, die Investitionen hier in der Bundesrepublik werden zurückgehen. Darauf dürfen Sie wetten.
Lieber Herr Nagel,
zur Vereinfachung des Steuerrechts muss ich gar nicht eine Aussage von mir zitieren, sondern kann ich eine Aussage des verehrten Herrn Kollegen Metzger von den Grünen anführen,
der zugestand, dass die Steuergesetze wirklich eine enorme Verkomplizierung beinhaltet haben, die einem Quantensprung gleichkomme. Sie haben glücklicherweise einige Dinge bereits wieder zurückziehen müssen wie etwa die unselige Regelung, dass künftig für ein Kfz, das in Firmenbenutzung ist, die Mehrwertsteuer nicht mehr abgesetzt werden kann oder dass zum Beispiel die Mehrwertsteuer für die berufsbedingte Übernachtung eines Arbeitnehmers
nicht in Abzug gebracht werden kann. Das ist lauter Unfug, der glücklicherweise von den Gerichten wieder zurückgenommen wird.
Meine Damen und Herren, die Entlastung der Wirtschaft und gerade des Mittelstands durch die Steuerreform ist minimal. Ich möchte die Bevölkerung darauf hinweisen, dass wegen der Progression bis zum Jahr 2005 160 Milliarden DM mehr bezahlt werden müssen und dass die Entlastung bis 2005 gerade einmal 60 Milliarden DM beträgt.
Ich kann Ihnen sagen, dass die Politik in Berlin unter aller Kritik ist.
Das Betriebsverfassungsgesetz muss heute dringendst diskutiert werden, weil es tatsächlich eine Katastrophe in Bezug auf zukünftige Anreize für Jungunternehmer ist, gerade für kleine Unternehmen, die oft mit hohem Risiko und Fremdkapital in die Verantwortung gehen. Wenn Sie sich heute einmal die Eigenkapitalquoten der Firmen anschauen und dann die Verfügungsgewalt, die Sie hier einbringen möchten, dann werden Sie sich nur wundern.
Bevor hier allgemeines Geplauder über diese neuen Regelungen stattfindet, möchte ich Ihnen doch einiges zitieren, damit Sie einfach begreifen, worum es geht und worum wir uns hier streiten. Meine Damen und Herren, ich zitiere:
Schon die Behauptung des Betriebsrats, eine geplante Maßnahme des Arbeitgebers erfülle den Tatbestand einer Veränderung des Arbeitsplatzes, wird künftig arbeitsmedizinische, arbeitswissenschaftliche und sicherheitstechnische Prüfungen durch den Arbeitgeber auslösen.
Anschließend ist wieder mit dem Betriebsrat zu verhandeln. Das alles kostet Geld und Zeit. Am Ende soll eine Einigungsstelle stehen. Meine Damen und Herren, wenn ich heute schnell auf bestimmte Herausforderungen des Marktes reagieren soll, kann ich nicht monatelang mit einer Einigungsstelle verhandeln, wie die Dinge zu regeln sind.
Wenn Sie künftig verantworten wollen, dass die Freude, in Deutschland zu investieren – – Nachdem sich die Abwanderung in den letzten Monaten tatsächlich etwas beruhigt hat, darf man diesen Aufschwung wirklich nicht mit solchen Dingen quasi niederwalzen.
Die betriebliche Berufsbildung wird ausgebaut. Die Feststellung des Berufsbildungsbedarfs wird in Zukunft vom Betriebsrat übernommen. Ich nenne die Beschäftigungssicherung und die erweiterten Maßnahmen. Die Mitbestimmungserweiterung gerade bei kleinen Betrieben ist ganz erheblich. Ich möchte Ihnen das gerade zitieren, damit Sie das wissen:
Darüber hinaus finden sich Mitbestimmungsausweitungen noch an vielen Stellen, zum Beispiel beim Umweltschutz,
ich zitiere, lieber Herr Dr. Witzel; das ist wichtig, damit Sie es auch begreifen; das muss ich dann schon wortwörtlich sagen –:
durch Veränderung von Grenzzahlen (Schwellenwer- ten) wie beispielsweise durch die Umstellung der 20Arbeitnehmer-Grenze für das Eingreifen der Mitbestimmung in den §§ 99 und 111 vom Betrieb auf das Unternehmen.
Meine Damen und Herren, in Teilen des Verfahrens soll hier eine Entdemokratisierung eingeführt werden, nicht mehr Demokratie, wie Sie behaupten. Wie bereits mehrfach gesagt, werden die Wahlverfahren im Hauruckverfahren durchgezogen. Die schweigende Mehrheit, die sich möglicherweise auch über eine Briefwahl äußern möchte, kommt überhaupt nicht mehr zu Wort.
Meine Damen und Herren, die Betriebsausschüsse werden in Zukunft erheblich erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten haben. Die Ausschüsse dürfen in alle bisher geheim gehaltenen und dem Datenschutz unterliegenden Unterlagen Einsicht nehmen. Darüber hinaus werden Unterlagen teilweise nur noch über den Betriebsrat abgerufen werden können.
Nein.
Vielen Dank für den Hinweis, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren, es ist zu hoffen, dass Herr Wirtschaftsminister Müller sich in Berlin
ein Stück weit durchsetzen kann, um die schlimmsten Auswüchse des von Herrn Riester vorgebrachten Gesetzentwurfs abzuändern.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem wir jetzt relativ viele Allgemeinplätze gehört haben, sollten wir wieder auf den Boden der Welt zurückkommen und uns überlegen, worüber wir überhaupt debattieren.
Ich erinnere nur daran, was allein das 630-DM-Gesetz an Unfug und an Bürokratiebelastung verursacht. Da kann
man wirklich nur staunen. Ich gehe jede Wette ein, meine Damen und Herren, dass sich 50 % der Abgeordneten an diesem Gesetz vorbeimogeln, weil sie weder eine Betriebsnummer bei ihrem Finanzamt beantragt haben noch über Schecks mit ihrer Krankenkasse zusammenarbeiten. Jede Wette, dass sie überhaupt nicht wissen – –
Ich habe diese Erkenntnis bei der Zweitwohnungsbesteuerung der Berliner Abgeordneten gewonnen.
Ich kann Ihnen sagen, dass man vor Ort dringend deutlich machen müsste, welcher Unsinn hierbei gemacht wird. Der Bürokratiekosten-TÜV und der Standardpranger, der glücklicherweise eingeführt wurde, waren ein Schritt in die richtige Richtung.
Frau Schlager hat deutlich gesagt und in den Beratungen der Mittelstandsenquetekommission gehört, dass die Bürokratiebelastung in allen Bereichen viel zu hoch ist.
Ich verweise auf die Steuerreform. Nicht nur hat Herr Eichel zugestanden, dass die Steuerreform keineswegs zu weniger komplexen Regelungen führt, sondern auch Herr Bareis stellte fest, dass es sich hierbei um eine absolute weitere Verkomplizierung handelt und bald überhaupt niemand mehr – einschließlich der Steuerberater – damit umgehen kann. Sie müssen einmal Ihrem Mitarbeiter, dem Sie zum Beispiel ein Dienstfahrzeug geben, erklären, warum er ein Fahrzeug mit einem Listenpreis von 60 000 DM, das nur noch einen Verkehrswert von 30 000 DM hat, mit 60 000 DM versteuern muss. Das ist überhaupt nicht arbeitnehmerfreundlich, und das müsste eigentlich auch Herrn Nagel einleuchten.
Wenn ich daran denke, dass Unternehmer die Mehrwertsteuer ihrer Übernachtungskosten, die betrieblich verursacht sind, nicht mehr absetzen können, dann kann ich mich nur noch wundern.
Schauen Sie sich die Auflagen an, die Sie immer mehr verstärken und ausweiten. Ich kann Ihnen das Buch, das Gärtnereien zur Beurteilung von Gefährdungspotenzialen ausfüllen müssen, zeigen. Dazu braucht man einen eigenen Mitarbeiter.
Heute sagen schon viele junge Männer, sie machten sich nicht selbstständig, weil sie keine preiswerte Ehefrau hätten, die ihnen den gesamten „Bürokratiekruscht“ abnehme.
Und wenn Sie sich mit Unternehmen unterhalten, erhalten Sie dieselbe Auskunft.
Meine Damen und Herren, Sie verteuern laufend die Produkte und belasten damit unseren Standort.
Das verkaufen Sie dann im Grunde genommen als neue Arbeitsplätze. Das sind Arbeitsplätze, die den Ast, auf dem wir sitzen, kurz- und langfristig absägen. Sogar das Finanzministerium in Berlin hat dies erkannt und deshalb ein Beschwerdetelefon – man höre und staune – eingerichtet. Ich hoffe, dass die Damen und Herren in Berlin einmal darauf hören und nicht nur das Finanzministerium darüber Bescheid weiß, sondern dies auch interministeriell behandelt wird, dass sie nicht völlig unkoordiniert im Sozialbereich, im Umweltbereich da und dort irgendetwas „ganz Neues“ machen, während unter dem Strich niemand mehr in der Lage ist, durchzublicken.
Dass die Gewerkschaften von Wirtschaft wenig Ahnung haben, wissen wir.
Aber das ist natürlich auch ganz klar, weil sie in kleinen und mittleren Betrieben noch nie selbst Verantwortung übernommen haben.
Wenn man die Teilzeitverordnung ansieht, muss man sich fragen: Wo ist zum Beispiel im Raum Calw ein CNC-Facharbeiter für eine Maschine zu bekommen? Sie können damit Unternehmen wirklich in die größten Schwierigkeiten bringen.
Aus diesem Grund muss man freiwillige Vereinbarungen vor Ort treffen und darf nicht von Gesetzes wegen Regelungen einführen. Unsere Unternehmen und die Mitarbeiter gerade in kleinen und mittleren Betrieben arbeiten oft sehr gut zusammen. Sie wissen ganz genau, wo der Schuh drückt. Deshalb sind viele Maßnahmen so überflüssig wie ein Kropf.
Meine Damen und Herren, wir müssen in Zukunft zur Entlastung unserer Bevölkerung die Folgen der Gesetze, die wir machen, einmal abschätzen. Rheinland-Pfalz will jetzt glücklicherweise mit einem guten Beispiel vorangehen. Ich freue mich und hoffe, dass wir auch hier im Haus eine interministerielle Arbeitsgruppe einsetzen
ach was! –, um einfach einmal klar zu machen,
dass die Regelungen, die Sie empfehlen, mit Kosten – – Herr Schmiedel, ich möchte ein Beispiel nennen. Wissen Sie, was für mich eingängig war? Das war die Aussage der SPD im Wirtschaftsausschuss, wir sollten eine Schornsteinfegerverordnung machen, nach der zukünftig Schornsteinfeger jedes Jahr in allen Räumlichkeiten die Heizungsventile überprüfen müssten.
Wir haben heute ein Betriebsschutzgesetz im Bereich medizinischer und technischer Überprüfung. Als ich das im Sozialausschuss sagte, sagte Ihr Kollege Goll: „Also liebe Frau Fauser, das reicht nicht aus. Wir brauchen auch noch einen psychologischen Schutz.“
Dann laufen Ihnen der Mediziner, der Techniker und der Psychologe durch das Haus, obwohl wir wirklich genügend Psychologen haben und tatsächlich jeder auch in der Lage ist, einen Arzt aufzusuchen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen nicht, was Sie tun. Das ist Ihr Problem.
Sie sollten die Bürger ernst nehmen. Sie sollten die kleinen und mittleren Unternehmen ernst nehmen. Ich kann Ihnen sagen: Bei Ihrer Politik kommt der nächste Wirtschaftsabschwung bestimmt.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das baden-württembergische Fehlbelegungsrecht soll mit Wirkung vom 1. Januar 2001 dahin gehend geändert werden, dass die Belastung durch die Fehlbelegungsabgabe maßvoll zurückgeführt wird. Zusätzlich sollen den Gemeinden Instrumente zur Bewältigung von Problemen an die Hand gegeben werden, die durch die Ausbildung einseitiger Strukturen in Sozialwohnungsgebieten, insbesondere in den großen Sozialwohnungsgebieten der Sechziger- und Siebzigerjahre, entstanden sind.
Bei der Regelung der Fehlbelegungsabgabe tut man gut daran, sich vor Augen zu halten, dass eine der größten städtebaulichen und wohnungsbaupolitischen Aufgaben der Gegenwart und der Zukunft darin liegt, den Altbaubestand zu erhalten, ihn zu modernisieren und ihn sozial so zu durchmischen, dass er auch in der Zukunft funktioniert.
Viele unserer städtischen Sozialwohnungsgebiete sind in einer Zeit entstanden, in der das Wohnungswesen noch vornehmlich von Verteilung und Zuteilung beherrscht war. Der Wohnungsmarkt war bei weitem noch nicht so entwickelt und auch noch nicht so entspannt wie heute. Gefördert wurden in erster Linie Wohnungen nach dem ersten Förderweg des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, das heißt mit erheblichen Steuermitteln in das Wohnobjekt, und nicht wie heute in erster Linie über das System der einkommensorientierten Förderung, das heißt der Subjektförderung.
Angesichts der in der Zwischenzeit eingetretenen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt und der Notwendigkeit, die Altbaubestände zu modernisieren, gibt es Stimmen, die vorschlagen, ja geradezu fordern, wie etwa der Verband baden-württembergischer Wohnungsbauunternehmen, die Fehlbelegungsabgabe abzuschaffen.
Diese Forderung kollidiert wiederum mit dem sicherlich nicht unberechtigten sozial- und ordnungspolitischen Hinweis, dass man in großem Umfang öffentliche Mittel ausgegeben habe mit der Bindung für einen sozial berechtigten Kreis, dem diese Mittel auch vorbehalten bleiben müssen.
Ich denke, dass der vorgelegte Gesetzentwurf hier die richtige Interessenabwägung vornimmt. Zum einen werden Eingriffsschwelle und Erhebungsstufen sowie der Unterschied der Sozialmiete zum Mietpreis einer ungeförderten vergleichbaren Miete so angehoben bzw. begrenzt, dass der Mieter bei der Fehlbelegungsabgabe in einem Maß entlastet wird, wie es schon vor 1996 der Fall war.
Richtigerweise wurde dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, dass sich das Einkommen in den letzten fünf Jahren nominal zwar um 6 % erhöht hat. Aber wegen der im gleichen Zeitraum gestiegenen Lebenshaltungskosten in Höhe von 4,5 % war es real eben nur eine Erhöhung um 1,5 %.
Dies bedeutet, anhand eines praktischen Beispiels aufgezeigt: Bei einem Rentnerhaushalt mit zwei Personen steigt die Einkommensgrenze von derzeit 45 000 auf 52 000 DM an. Dies erscheint mir recht und billig und auch sozial ausgewogen.
Die größte Tragweite allerdings beinhaltet die vorgesehene Regelung im neu hinzugefügten Absatz 3 in § 3 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, wonach es den Gemeinden ermöglicht wird, für Wohngebäude oder einzelne Wohnungen ganz oder teilweise von der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe abzusehen, wenn dies dem Erfordernis sozial gemischter Belegungsstrukturen dient.
Diese Regelung ist zum einen vom Inhalt her sehr weitgehend. Zum anderen ist sie insbesondere aber von den Kriterien her so allgemein gehalten, dass es eigentlich auch hätte umgekehrt lauten können: Die Gemeinden entscheiden selbst, ob sie unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts sozial gemischter Belegungsstrukturen eine Fehlbelegungsabgabe erheben wollen. Eine solche Regelung, die ganz auf die Eigenverantwortung der Kommunen abstellt, wäre mir eigentlich lieber gewesen.
Sie wäre jedoch nach übereinstimmender Auskunft von Innenministerium, Wirtschaftsministerium und Justizministerium rechtlich nicht haltbar.
Zu begrüßen ist auch, dass das Abgabeaufkommen für den Kauf von Belegungsrechten, für die Modernisierung des Altbaubestands
und für Wohnumfeldverbesserungen eingesetzt werden kann.
Für die Zukunft wird man die Konsequenz ziehen müssen, dass von der Objekt- grundsätzlich auf die Subjektförderung umgestellt wird.
Ob die vorgesehene Anhebung der Eingriffsschwelle genügt, um auch Mieter mit etwas höherem Einkommen in Sozialwohngebieten zu halten, wird sich zeigen. Im Interesse der Verhinderung sozialer Gettos mit steigenden Kriminalitätsraten, sinkender Lebensqualität und ungünstiger Belegung von sozialen Einrichtungen wie zum Beispiel Kindergärten muss ein entsprechender Versuch gemacht werden.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Stolz hat wieder vorgeführt, wie sehr die Grünen für die Eisenbahn, für die Schiene ein
treten. Das können sie beweisen, indem sie für die Eisenbahn, für die Schiene Geld beschaffen. Das ist der springende Punkt bei der ganzen Angelegenheit.
Herr Scheuermann sagt ja auch: Auf Geld kommt es nicht an; nur die Kundenorientierung zählt. Dann stellt sich einfach die Frage: Wer soll das bezahlen?
Eines steht fest, meine Damen und Herren: Die Bahnpolitik ist unter Rot-Grün überhaupt nicht besser geworden, sondern sie ist,
wie mir Herr Professor Weller bestätigt, nur konzeptionsloser geworden. Statt einer klaren Linie haben wir laufend neue Diskussionspapiere: Interregioexpress, Mittelstandsoffensive, REGENT, Jointventures mit Speditionen, und das geht gerade so fort. Wenn man zu den einzelnen Ausführungen eine konkrete Aussage möchte, ist diese außerordentlich dürftig.
Ich möchte noch auf diesen wirklich wunderschönen Vortrag vom Kollegen Stolz eingehen. Wir müssen doch einfach festhalten, dass bisher – gemäß dem Pällmann-Bericht – im investiven Bereich für die Bahn im Jahr ungefähr 20 Milliarden DM aufgewandt wurden, dass aber die Regierungskoalition in Berlin, die die Eisenbahn und die Schiene so stark favorisiert, diese 20 Milliarden DM auf 16,3 Milliarden DM gesenkt hat. Dann wurden allerdings glücklicherweise aufgrund der vielen, sicherlich richtigen Proteste die 16,3 Milliarden DM wieder um 2 Milliarden DM aus den UMTS-Erlösen erhöht. Es fehlt aber immer noch massiv Geld. Da können wir natürlich nicht sagen: „Die Bahn allein ist schuld. Das soll die Bahn richten. Wir sind die Guten und stellen genügend Finanzen zur Verfügung.“
Nein. Im Anschluss.
Die Absicht der DB AG, die Interregioverbindungen in Baden-Württemberg zu verringern, müssen wir wirklich nachdrücklich zurückweisen.
Es geht nicht an, dass die DB AG sich aus dem Personenfernverkehr zurückzieht und dem Land die Schulden überlässt bzw. die Verantwortung für dieses klägliche Produkt zuweist.
Die Abkopplung, meine Damen und Herren, würde dazu führen, dass die bereits strukturpolitisch benachteiligten Regionen noch weiter benachteiligt würden. Das Abkoppeln seitens der Bahn durch ein Ersetzen von Personenfernverkehr auf der Schiene durch Schienenpersonennahverkehr wäre ein Schlag für die touristisch ausgerichteten Landkreise. Konstanz, Lindau und andere wären mit dem Personenfernverkehr nicht mehr direkt anzufahren. Das kann so einfach nicht akzeptiert werden.
Wie bereits erwähnt: Der mühsam aufgestellte Integrale Taktverkehr wäre dann in großen Teilen stark gestört.
Meine Damen und Herren, wir brauchen von der rot-grünen Regierung gemeinsam mit der Deutschen Bahn endlich einmal eine klare Aussage darüber, wie viel Bahn wir uns leisten wollen. Wie soll die Zukunft der Bahn aussehen, und wie sind die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen, und zwar insgesamt gesehen? Wie sollen der Bundesfernstraßenbau und die Bahn integriert werden?
Ich nehme die Debatte auch gern zum Anlass, um einfach noch einmal deutlich zu machen, dass die Bahn dringend mehr Transparenz und mehr Offenheit an den Tag legen sollte.
Es ist wichtig, endlich einmal zu erfahren, wie die Trassenpreise tatsächlich aussehen. Wo ist mit erheblichen Problemen zu rechnen? Es ist wichtig, auszurechnen, was ein Fahrgast wirklich auf einem Kilometer Interregio kostet. Die Entscheidungen der Bahn müssen durchschaubarer werden. Hier herrschen erhebliche Informationsdefizite.
Der Bundesverkehrsminister hat hier eine Aufgabe zu erbringen; er muss der Bevölkerung klar sagen, was langfristig passieren soll. Wir müssen doch ganz deutlich sagen: Die Belastungen durch die Ökosteuer auch auf die Bahn bzw. auf den gesamten ÖPNV umzulegen, ist ein reiner Witz. Wenn ich die Umwelt entlasten möchte und versuchen will, die Leute zum Umsteigen auf die Bahn zu begeistern, dann kann ich doch in diesem Bereich nicht auch noch eine Ökosteuer draufschlagen.
Meine Damen und Herren, das sind so viele Dinge, die einfach nicht zusammenpassen. Deshalb müssen wir als Land deutlich sagen: Es geht nicht an, dass man einen Personenfernverkehr plötzlich zum Personennahverkehr macht, um die Kosten einfach auf das Land herunterzuziehen. Wir als Land sind sicherlich besser in der Lage als der Bund bzw. die Deutsche Bahn, vor Ort mit Regionalisierungsmitteln einen Interregioverkehr aufzubauen, der diesen Namen auch verdient. Aber dies geht nicht ohne Kostenausgleich. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir darauf achten, dass sich der Bund nicht zulasten des Landes entschuldet.
Herr Göschel, ich bin der Meinung, wir müssen in diesen Bereichen im europäischen Rahmen wettbewerbsfähig bleiben. Wir müssen darauf achten, dass wir zum Beispiel unsere Spediteure im Verhältnis zu denen in anderen Ländern nicht über Gebühr belasten. Wie Sie wissen, reduzieren Italien, Belgien und Frankreich die Mineralölsteuer, um die einheimischen Firmen zu schützen, während wir in Baden-Württemberg riskieren, dass unsere Firmen nicht überleben.
Jetzt hören Sie einmal wirklich zu.
Wenn Sie in schulpolitischen Debatten 6 000 Lehrerstellen fordern, haben Sie noch nie einen Finanzierungsvorschlag gemacht.
Ich denke, diese Debatte ist unfruchtbar. Sie haben sprudelnde Einnahmequellen. Sie können in allen anderen Bereichen, die Sie für wichtig halten, weiterhin Ausgaben finanzieren.
Aber die Schiene, das Lieblingskind der Grünen, vernachlässigen Sie eklatant.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein modernes Industrieland wie Baden-Württemberg, das sich durch besondere Exportstärke und viele produzierende Branchen auszeichnet, braucht eine verlässliche, langfristig angelegte Energiepolitik. Die derzeit explodierenden Preise am Energiemarkt zusätzlich durch Ökosteuer und Energieeinspeisegesetz zu belasten wirkt sich auf die Wirtschaftsentwicklung äußerst negativ aus. Die Kernenergiepolitik und der Zwang zum Bau von Zwischenlagern sind unverantwortlich.
Das Land braucht einen Energiemix, der gleichermaßen versorgungssicher, umweltschonend und preiswert ist. Rationelle Energienutzung, Energieeinsparung, Förderung erneuerbarer Energien sind herausragende Ziele des Landes.
Rationelle Energienutzung ist ein vorrangiges Ziel, um Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch weiter zu entzerren. Massive Öffentlichkeitsarbeit des Wirtschaftsministeriums und des Landesgewerbeamts, offensive Verbraucherpolitik, um einen bewussten Umgang mit Energie zu schaffen, werden weiter vorangetrieben, wie zum Beispiel bessere Auszeichnung von verbrauchsarmen Geräten oder Neuentwicklungen am Markt. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang tragbare Brennstoffzellensysteme, die unter anderem elektrische Kleingeräte netzunabhängig machen.
Energieeinsparung durch Altbausanierung ist von großer Bedeutung, und die FDP/DVP-Fraktion ist bestrebt, zu erreichen, dass das Wirtschaftsministerium mehr Mittel erhält. Wir brauchen Anreize zur Sanierung! Energiechecks werden durch das Handwerk inzwischen sehr erfolgreich angeboten. Niedrigenergiehäuser und vermehrte Holzbauweise sind weitere Mosaiksteine zur Energieeinsparung.
Erklärtes Ziel der FDP/DVP-Fraktion ist es, einen raschen Ausbau der regenerativen Energien zu erreichen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Forschungsförderung. Nur mit moderner Technologie werden die regenerativen Energien am Markt konkurrenzfähig sein. Alte Entwicklungen durch erhöhte Dauersubventionen zu erhalten kann nicht in unserem Sinne sein.
Die Dünnschichttechnologie, die vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung ZSW entwickelt wurde und mit der nun in der Solarfabrik in Marbach produziert wird, ist ein Quantensprung bei der Massenfertigung kostengünstiger Solarmodule.
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme in Freiburg, dessen Neubau gerade vom Land mit 36 Millionen DM gefördert wird, ist nicht nur sehr erfolgreich bei den tragbaren Brennstoffzellensystemen, sondern betreibt darüber hinaus intensive Forschungen bei der Siliziumphotovoltaik. Das ZSW in Ulm soll für die Forschung von Brennstoffzellensystemen künftig mehr Geld erhalten. Zu erwähnen ist auch die Firma „sunways AG Photovoltaic“, die auf lichtdurchlässige Solarzellen spezialisiert ist, die als Element in Fassaden verwendet werden können. Möglicherweise gibt es bald Wintergärten mit dieser Technik. Die Firma Fischerwerke in Waldachtal entwickelt ebenfalls ein Photovoltaikprogramm für Fassaden.
Baden-Württemberg wird seine Spitzenposition bei den regenerativen Energien weiter ausbauen. Das Demonstrationsanlagenprogramm, das in diesem Jahr mit 5,6 Millionen DM wieder neu aufgelegt wurde, ist für das Marketing regenerativer Energien überaus wichtig und muss wieder verstärkt werden. Gerade auch in der Fellbacher Fertighausausstellung sollte das Wirtschaftsministerium Demonstrationsobjekte für regenerative Energien wie Biomasse, Geothermie und Solarenergie fördern.
Durch die Liberalisierung der Strommärkte konnten die Energiekosten in den letzten Jahren erheblich reduziert werden. Sie trug somit zur Standortsicherung bei. Allerdings steigen die Kosten durch das Energieeinspeisegesetz zusätzlich zu hohen Preisen am Markt erheblich an. RotGrün sollte in Berlin dringend darauf achten, dass nicht nur die einheimischen Energieversorgungsunternehmen die Auswirkungen des EEG zu tragen haben, sondern auch ausländische Anbieter. Es geht nicht an, dass unsere Firmen zu den hohen Standortkosten in Deutschland laufend neue Belastungen aufgebürdet bekommen.
Der Ausstieg aus der Kernenergie und die damit verbundenen Kosten wurden hier schon oft diskutiert. Festzustellen bleibt, dass diese Energie, so Professor Joachim Grawe, SPD, die sauberste und nachhaltigste Energie ist, die wir derzeit kennen. Die Nutzung der Kernenergie hat dazu geführt, dass in Baden-Württemberg die CO2-Belastung erheblich niedriger ist als in anderen Bundesländern wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen.
Die Forderung der Bundesregierung, im Lande atomare Zwischenlager zu bauen, ist, wie Wirtschaftsminister Dr. Walter Döring schon betonte, ein Armutszeugnis. Die Regierung in Berlin sollte die Transporte dringend wieder aufnehmen und ihre Quasikampftruppen in Philippsburg abziehen. Schröder und Trittin schleichen sich aus der Verantwortung. Die abgebrannten Brennelemente auf Dauer in Zwischenlager verbringen zu wollen ist eine Zumutung. Wir haben mit unglaublichem Aufwand sichere Endlager errichtet. Diese sollten wir auch nutzen. Die Verstopfungsstrategie wird von Rot-Grün weitergeführt und kostet den Steuerzahler Millionen.
Der schwache Euro, die explodierenden Energiepreise und die Ökosteuer belasten vor allem energieintensive Branchen wieder ganz erheblich. Die Verbraucherpreise steigen nicht nur beim Heizöl, Benzin und Diesel, sondern auch im Strombereich kräftig an. Weitere Kostensteigerungen müssen vermieden werden. Ein Aussetzen der nächsten Stufe der Ökosteuer ist dringend geboten. Besonders skurril ist es, dass Strom aus alternativen Energiequellen voll besteuert wird. Dies ist ein ebensolcher Schildbürgerstreich wie die zusätzliche Steuerbelastung des ÖPNV.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur die Ökosteuer belastet die Wirtschaft, sondern auch das neue Beschäftigungsförderungsgesetz. Anstatt den Mittelstand und die Unternehmen zu entlasten, wird die Kostenschraube immer weiter angedreht. Meine Damen und Herren, anstatt unsere Wirtschaft fit zu machen für die Zukunft, wird der Mittelstand und werden die kleinen Unternehmen in jeglicher Richtung weiter zur Kasse gebeten.
Die Möglichkeit befristeter Arbeitsverhältnisse führte in den letzten Jahren dazu, dass viele Unternehmer Spitzen abfangen konnten und in der Lage waren, bei Neueinstellungen etwas vorsichtig vorzugehen und die Arbeitnehmer erst später einzustellen. Meine Damen und Herren, es ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen Herr Riester nun diese Verlängerung der befristeten Arbeitsverhältnisse ablehnt bzw. sie auf eine einmalige Regelung bei Neueinstellungen reduziert. Möglicherweise ist der Gefallen, den er hiermit den Gewerkschaften erweisen möchte, kontrapro
duktiv, weil in Zukunft Arbeitsspitzen vermehrt durch Überstunden und weniger durch Neueinstellungen bewältigt werden.
Statt Regulierungen ein Ende zu machen und abzubauen, werden immer neue Kosten erfunden. Meine Damen und Herren, gerade für Jungunternehmen, für IT-Unternehmen und für Existenzgründer sind alle weiteren Belastungen, die die Flexibilität unserer Wirtschaft behindern, außerordentlich negativ.
Herr Riester hat sich anscheinend ein Rundumpaket ausgedacht. Einerseits werden die befristeten Arbeitsverhältnisse reduziert; andererseits hat er sich ein Teilzeitrecht für die Unternehmen ausgedacht. Man muss sich einmal vorstellen: Ein Unternehmen mit 20 Leuten soll in Zukunft 40 Teilzeitjobs anbieten. Dies ist völlig unmöglich und würde dazu führen, dass besonders Frauen weniger Anstellungen bekommen, weil der Unternehmer befürchten müsste, dass sie eine Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen möchten.
Das wäre für kleinere Unternehmen organisatorisch sehr, sehr schwierig, und man kann sagen: Hier haben wir sozusagen ein Einstellungsverhinderungsprogramm.
Für ein Unternehmen, das heute das Glück hat, einen guten Facharbeiter zu bekommen, der zum Beispiel eine CNCgesteuerte Maschine bedienen kann, wäre es eine Katastrophe, wenn dieser Facharbeiter nach einem halben Jahr Arbeit sagen würde, er wolle eine Teilzeitanstellung. Es würde dazu kommen, dass die Unternehmen darauf achten, nur noch solche Mitarbeiter zu bekommen, die sich im Vorfeld, sozusagen schwarz, verpflichten, von der Teilzeitbeschäftigung keinen Gebrauch zu machen.
Die Unternehmen im Land werden bisher bereits durch die 630-DM-Regelung und durch die Überbürokratisierung bei der Scheinselbstständigkeit behindert. In Zukunft wird die neue AfA-Regelung erhebliche Probleme für die Unternehmen bringen, weil Investitionen hinausgezögert werden. Die Unternehmen haben höhere Gewinne zu versteuern, und die für mittlere und kleine Unternehmen ohnehin magere Steuerreform wird noch magerer.
Meine Damen und Herren, man muss sich einmal vorstellen, dass Foto, Film, Video, Verstärker, Kameras usw. – das wird vielleicht auch die Presse interessieren – in Zukunft nicht nach fünf Jahren, sondern erst nach acht Jahren abgeschrieben sind, und dies bei den laufenden Neuentwicklungen. Das ist ein großer Unfug.
Bei den Grünen wundert mich, dass sie damit einverstanden sind, dass Windkraftanlagen in Zukunft nicht mehr nach 12 Jahren, sondern erst nach 20 Jahren abgeschrieben werden. Wenn man solche Anlagen möchte, ist dies im Grunde genommen absolut kontraproduktiv. Schreibmaschinen zum Beispiel werden in Zukunft nicht mehr in fünf Jahren, sondern in zwölf Jahren abgeschrieben.
Wir sind der Auffassung, dass Herr Eichel hier dringend umsteuern sollte. Er sollte sich überlegen, ob er den Investitionsstau, den er damit auslösen könnte, tatsächlich verkraften kann, zumal die höheren Energiekosten die Firmen in Zukunft sowieso erheblich mehr belasten. Die Stromkosten steigen zusätzlich infolge des Stromeinspeisungsgesetzes. Wir werden im nächsten Jahr nicht fit sein, sondern „German disease“ wird zunehmen.
Wir sind nicht fit für die Zukunft, sondern wir regulieren uns zu Tode.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte das Thema nicht uferlos behandeln, aber doch noch ganz kurz zu den Ausführungen von Herrn Hausmann und auch zu den Darlegungen des Kollegen Rapp Stellung nehmen. Die so genannten Kettenarbeitsverträge, die Sie ansprechen, sind möglicherweise auch ein Ausdruck dafür, dass man in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Situation ist. Es ist ein absoluter Blöd
sinn, in diesem Fall von einem Arbeitgeber zu verlangen, aus einem befristeten Arbeitsvertrag einen Dauerarbeitsvertrag zu machen und damit möglicherweise seine Existenz kurz- oder mittelfristig aufs Spiel zu setzen. Selbstverständlich ist es für jeden Arbeitnehmer gut, wenn er eine feste Anstellung hat. Ich bin aber auch ganz sicher, dass die Arbeitnehmer, die in ihrem Betrieb gute Arbeit leisten, wenn die wirtschaftliche Situation entsprechend ist, über kurz oder lang wirklich einen festen Anstellungsvertrag bekommen.
Den bekommen sie nur dann nicht, meine Damen und Herren, wenn möglicherweise Schwankungen am Markt da sind. Und da kann man im Grunde genommen nicht guten Gewissens sagen: Jetzt machen wir daraus einen Dauerarbeitsplatz.
Ja. Das reicht.
Wir sind der Auffassung, dass die Bundesregierung in Zukunft wirklich dringend darauf achten muss, dass es keine weiteren Belastungen gerade für unsere kleinen und mittleren Unternehmen gibt. Es ist wichtig, dass das neue Betriebsverfassungsgesetz so ausfällt, dass man praktikabel damit umgehen kann.
Zu den Ausführungen von Herrn Dr. Hildebrandt wegen der Gewerkschaft in Softwareunternehmen oder im IT-Bereich kann ich Ihnen sagen: Die Gewerkschaften stöhnen darunter, dass niemand von diesen Arbeitnehmern bei ihnen Mitglied werden möchte und darauf drängt, hier andere Arbeitsverhältnisse einzuführen. Sie können gerade in diesen Bereichen nicht im Ansatz und im Entstehen Festarbeitsverträge machen.
Am Ende. Ich bin gleich fertig.
Meine Damen und Herren, den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit hat Herr Roland Pichler von der „Stuttgarter Zeitung“ richtig kommentiert. Er sagte nämlich ganz deutlich, dass der Arbeitgeber die Wünsche nach Teilzeitbeschäftigung nur dann ablehnen könne, wenn dringende betriebliche Gründe vorlägen. Das Wort „dringende“ wurde herausgestrichen. Jetzt reichen betriebliche Gründe aus. Wie diese schwammige Formulierung in der Praxis auszulegen ist, dürfte die Arbeitsgerichte dann beschäftigen, wenn das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird. Die Wirtschaft heult bei dieser Vorstellung aus verständlichen Gründen auf.
Meine Damen und Herren, dem braucht man überhaupt nichts hinzuzufügen. Teilzeitarbeit, sosehr ich natürlich die Frau Staatssekretärin schätze, bringt einfach auch erhebli
che organisatorische Probleme und Kommunikationsschwierigkeiten mit sich,
zumal in kleinen Betrieben. Aus diesen Gründen sollte man für die unterschiedlichen Unternehmen und die unterschiedlichen Branchen Flexibilität walten lassen.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen vor einem drohenden Verkehrsinfarkt auf den Bundesfernstraßen. Der Lebensnerv einer funktionierenden Wirtschaft wird mehr und mehr getroffen. Wir haben derzeit keinerlei Gesamtkonzepte für die Bahn, wie in Zukunft tatsächlich mehr Güter auf die Schiene verlagert werden sollen. Hingegen werden zurzeit immer neue Streichungen von der Bahn AG bekannt. Darüber hinaus ist Stuttgart 21 als modernes Dienst
leistungszentrum mit Anbindung an Ulm mehr oder weniger fraglich, weil unsere Freunde von den Grünen nicht in der Lage sind, sich zu einem eindeutigen positiven Urteil durchzuringen.
Im Moment haben wir einfach kein Verständnis dafür – anscheinend ist das in den letzten Jahren immer weniger bewusst geworden –, dass die Verkehrsinfrastruktur für uns, für unsere Wirtschaft Grundvoraussetzung und Basis für eine prosperierende Entwicklung ist.
Meine Damen und Herren, ich denke, in vielen Köpfen der Politiker, aber auch der Bevölkerung ist nicht mehr bewusst, dass wir erst durch die Beförderung von Gütern, durch Dienstleistungen und Personen Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsteiligkeit haben und, wie unlängst HansOlaf Henkel deutlich machte, 50 % des Bruttosozialprodukts der letzten 40 Jahre aufgrund eines kostengünstigen Verkehrsinfrastruktursystems zustande kamen.
Für die Zukunft ist es notwendig, dass wir Kostensenkungen und Leistungsverbesserungen erreichen.
Der Regierungsbezirk Tübingen hat unlängst in seinem Thesenpapier von Schussenried deutlich gemacht, dass der ländliche Raum von der weiteren Entwicklung des Landes abgehängt wird und es dringend notwendig ist, für die Verkehrsinfrastruktur wieder mehr zu tun.
Wir können mit den uns heute zugewiesenen Investitionsmitteln gerade einmal die Arbeiten an den Baustellen, die wir im Lande haben, bis zum Jahr 2002 fertig stellen. Uns ist es nicht mehr möglich, auch nur die kleinste Maßnahme in Angriff zu nehmen. Ich vertrete immer wieder die These, dass Straßenverkehr und Umgehungsstraßen auch Lebensqualität sind. Ich möchte an Hermaringen erinnern – schade, dass Frau Dr. Gräßle nicht da ist –, wo man seit 16 Jahren verzweifelt auf die Umgehungsstraße wartet.
Meine Damen und Herren, Verdichtung und Staugefahr werden immer größer. Die Dresdner Bank hat unlängst mit dem Wirtschaftsmagazin „Impulse“ eine Umfrage durchgeführt. 500 Unternehmen machten in ihrer Antwort deutlich, dass die Kosten für die Unternehmen wachsen, dass sie mehr und mehr den Verkehr als Wachstumsbremse einstufen und dass dies für uns alle in Zukunft ein doch beängstigendes Thema werden könnte. Die ökologischen und ökonomischen Beeinträchtigungen sind zudem erheblich. Der ADAC schätzt, dass allein im Raum Stuttgart 150 Millionen DM aufgrund der Staus verschwendet werden. Dies kann man sich leicht vorstellen: Die Handwerker oder die Unternehmen, die auf ihre Waren warten, haben selbstverständlich beträchtliche Ausfälle. Darüber hinaus kommt man auf eine Größenordnung von ungefähr 12 Milliarden DM für Diesel und Benzin, die wir heute durch Staus sinnlos in die Luft blasen. Das kann wirklich nicht der Sinn der Sache sein.
Insgesamt rechnet man mit 80 Milliarden DM Gesamtverlust für unsere Unternehmen. Insbesondere unsere Spediteure sind belastet, da sie mit hohen Lohn- und Lohnnebenkosten sowie hohen Auflagen zu kämpfen haben und nun neben der Ökosteuer auch noch Kilometermaut zu bezahlen haben. Es ist zu gewärtigen, dass wir vermehrt Billigkonkurrenz aus anderen europäischen Ländern bekommen werden, die nicht unbedingt den gleichen Standard wie unsere Lkws haben.
Der Transportbedarf wird in den nächsten Jahren noch erheblich steigen. Wie Sie wissen, wird sich durch Internet und neue globalisierte, internationalisierte Angebots- und Nachfragemärkte der Transport erheblich ausweiten. Aus diesen Gründen müssen wir uns umgehend und schnellstens auf ein gemeinsames adäquates Konzept einigen, um die Zukunft zu sichern. Die Produktionsvorleistung beträgt immerhin 47 %, und wir dürfen die Wirtschaft hier nicht im Regen stehen lassen.
Meine Damen und Herren, die rot-grüne Philosophie ist ja, mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu bringen. Leider liegt uns dazu noch kein umfassendes Konzept der Koalition vor. Es müsste für Rot-Grün doch immerhin möglich sein, einen Gesamtplan vorzulegen, wonach zumindest mit moderner Telematik die Kapazität der Schiene verbessert werden kann.
Das wird zwar keine große Abhilfe schaffen, aber wir müssen doch versuchen, zumindest Teile zu verbessern, um nicht nur über Themen zu reden, sondern tatsächlich zumindest eine Kapazitätserhöhung von ca. 40 % zu erreichen.
Im Moment werden die Güter, die auf der Schiene transportiert werden, mit 18 km/h befördert. Dies ist für unsere moderne Industrie einfach keine Alternative. Wenn man dieses Thema ernst nimmt, wäre es vernünftig, separat moderne Gütertrassen zu bauen, um vermehrt massiv Güter auf die Schiene verlagern zu können.
Die rot-grüne Regierung, die ja sehr gerne an runden Tischen sitzt, sollte vielleicht zu diesem Behufe DB Cargo, die Speditionen und alle Beteiligten zu diesem Thema einladen, um langfristig Lösungen zu finden. Wie mir bekannt ist, wären die Großspeditionen sehr wohl bereit, miteinander ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, um ihre Güter über längere Strecken auf der Schiene zu transportieren. Im Moment wird aber von der DB Cargo keinerlei Zugeständnis gemacht. Die Trassenpreise sind außerordentlich hoch, die Zeitfenster zur Beförderung sind schlecht, und es ist nicht abzusehen, wann sich DB Cargo konstruktiver mit dem Problem auseinander setzt.
Zum letzten Punkt, bevor wir in die zweite Runde gehen: Stuttgart 21. Es ist erfreulich, dass sich die SPD inzwischen massiv hinter Stuttgart 21 stellt. Herr Brechtken ist ja Vorreiter; das muss man wirklich lobend erwähnen.
Aber es kann nicht sein, dass man eine moderne Stadt des 21. Jahrhunderts, wie sich Stuttgart darstellen und entwickeln soll, mit einer Drehscheibe gerade auch für den öffentlichen Personennahverkehr, für Flugverkehr, für den ICE nach Wendlingen und Ulm, mit kleinlichen Überlegungen torpediert. Es geht um ein liebenswertes, modernes Baden-Württemberg, das auch in Zukunft im internationalen Standard mithalten kann, und darum, dass Baden-Württemberg im Vergleich zu den anderen Ländern führend bleibt.
Herr Brechtken, so eng sind meine Kontakte zur Stadtratsfraktion in Stuttgart nicht. Ich werde das aber gerne überprüfen und Ihnen dann eine schriftliche Antwort zukommen lassen.
Ja.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht uns allen selbstverständlich darum, eine vernetzte, intakte Verkehrsinfrastruktur zu schaffen. Nur: Was fange ich mit der Aussage „intelligente Mobilität“ an? Wenn ich einen Fahrpool irgendwo in Stuttgart habe, dann ist der ländliche Raum bei weitem noch nicht abgedeckt. Ich muss aber auch immer beachten, dass ich sehr viele Mitbürger und Mitbürgerinnen im ländlichen Raum zu ihren Arbeitsstätten bringen muss, und zwar relativ flexibel. Ich kann nicht alle Mitbürger zu speziellen Zeiten mit einem Bus oder ähnlichen Verkehrsmitteln abholen. Dies ist einfach nicht machbar. Wir sollten uns, wenn es darum geht, wirklich intelligente neue Verkehrstechniken zu überlegen, einmal Gedanken darüber machen, ob wir vielleicht auch neue Antriebsmittel verwenden und damit langfristig Umweltfreundlichkeit schaffen können. Wir sollten nicht nur Steuerungsmechanismen einführen, was nichts anderes heißt, als die Leute zur Kasse zu bitten.
Herr Maurer hat vor Jahren bei einer Podiumsdiskussion gesagt, sein Nachbar sei jetzt auch der Meinung, dass für
den Liter Benzin 5 DM bezahlt werden müssten, weil er dann endlich freie Autobahnen hätte. So kann es nicht sein. Meine Damen und Herren, wir stehen für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger und haben auch irgendwo deren Bedürfnisse zu respektieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist parteiübergreifend Konsens, denke ich, dass zukunftsfähige Lösungen im Bereich der regenerativen Energien zumindest drei Kriterien erfüllen müssen, nämlich Effektivität, Qualität und Marktorientierung.
Meine Damen und Herren, vorhin wurde bereits erwähnt, man wisse heute nicht so genau, wer das Rennen um die Solarenergie im Bereich der Forschung bzw. auch der Umsetzung gewinne. Siehe da: Baden-Württemberg ist Marktführer.
Man ist sich in der wissenschaftlichen Literatur inzwischen einig darüber, dass es durchaus möglich ist, die Erzeugung
regenerativer Energien bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Das, meine Damen und Herren, deckt natürlich noch keinerlei Grundlast.
Die Berliner Regierung hat durch das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien ein massives Subventionsprogramm aufgelegt. Erhebliche Gelder werden dafür ausgegeben. Wie wir bereits gehört haben, sind es für Photovoltaik 99 Pfennig, für Geothermie 49 Pfennig, für die Windenergie – –
Ja.
Dann müssen Sie mir das genau sagen, Herr Dr. Witzel.
Ich habe 49 Pfennig selbst aufgeschrieben. – Ich hoffe, dass die Zahl für die Windenergie stimmt: zwischen 14 und 17,5 Pfennig. Ich hoffe, da sind wir uns einig.
Ein erheblicher Beitrag zur regenerativen Energie würde geleistet – es ist außerordentlich schade, dass das nicht so ist –, wenn die Wasserkraft nicht nur bei Anlagen mit bis zu 5 Megawatt gefördert würde, sondern auch darüber hinaus. Das gesamte Programm nach dem Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien kostet uns mittelfristig 2 Milliarden DM. Darüber hinaus würde es, so rechnet man, wesentlich teurer.
Deshalb sollte sich die Bundesregierung überlegen, wie sie diese Kosten verteilen will, ob dies wirklich ausschließlich über unsere Energieversorger auf den Verbraucher abgewälzt werden kann oder ob man das Gesamtsystem nicht auf das Verteilernetz legt, damit auch der preiswerte Atomstrom, den wir demnächst aus Frankreich oder aus osteuropäischen Ländern erhalten, zumindest mit unseren Kosten für die regenerative Energie belastet wird.
Wir entwickeln im Land ein hervorragendes spezifisches Netzwerk für regenerative Energien. Forschung, Demonstration, Anwendung und Marketing: Dies muss im Einklang miteinander stehen, um die gewünschten Erfolge auch tatsächlich erzielen zu können.
Wir haben darüber hinaus – das muss man ganz deutlich sagen – im Land Baden-Württemberg von 1991 bis 1998 das meiste Forschungsgeld ausgegeben. Wir sind hier im Ländervergleich mit 126 Millionen DM Spitze. Meine Damen und Herren, dies hat sich gelohnt. Das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung wurde bereits erwähnt. Es hat die Dünnschichtsolarzellen entwickelt. Sie sind auch formbar und ermöglichen deshalb ganz neue Anwendungen. Zu nennen sind weiter das Fraunhofer-Institut, die Universitäten Stuttgart und Ulm sowie das Institut für Technische Thermodynamik und Kältetechnik. Es wird hervorragende Arbeit geleistet.
Wir werden in den nächsten Jahren – dessen bin ich mir sicher – nicht nur beim Computer, sondern auch bei den regenerativen Energien Quantensprünge in Forschung und Entwicklung erleben. Ich weiß nicht, ob hier im Raum das Buch „Experiment Zukunft. Die nanotechnologische Revolution“ bekannt ist. Darin wird davon ausgegangen, dass so genannte Assembler, die auf molekularer Ebene arbeiten, Solarenergie zu außerordentlich günstigen Preisen produzieren könnten.
Unser Anliegen ist es, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse rasch in die Produktion eingehen und wir hier an der Spitze stehen. Nur so sind regenerative Energien in einem liberalisierten Strommarkt tatsächlich konkurrenzfähig.
Ich freue mich ebenso wie alle anderen hier, dass die Würth-Solarfabrik in Marbach eingeweiht wurde, und hoffe, dass die Großproduktion dort bald beginnt. Ich finde auch die Erfolge der Solarfabrik in Freiburg gut, und ich freue mich darüber hinaus, dass wir Unternehmer wie Herrn Salvamoser haben, der in diesem Bereich seit Jahren aktiv arbeitet.
Wir müssen aber für die Zukunft das Marketing noch stark ausbauen. Wir brauchen Demonstrationsanlagen. Weiter geweckt werden müssen das Bewusstsein für die regenerativen Energien, die Freude daran und die Bereitschaft, dafür marktfähige Preise zu zahlen.
Wir freuen uns, dass das Wirtschaftsministerium die Demonstrationsanlagenprogramme wieder aufleben lässt, und hoffen, dass wir in Zukunft mit Privatisierungserlösen, über die wir aus dem Verkauf der Anteile an der EnBW verfügen, weitere wichtige Anlagen bauen können, um die Effektivität zu erhöhen und fortschrittliche Projekte darzustellen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch sagen: Ich hoffe, dass wir ähnlich wie bei der Geothermie eine Fibel erhalten. Diese Fibel macht die Verbindlichkeit und die Anwendung der Erdwärme in den Landkreisen deutlich, sodass dieser Bereich inzwischen boomt. Da bräuchte man eigentlich gar keine Einspeisevergütung mehr, da dies auch ohne Subvention hervorragend läuft.
Ich freue mich für alle, die noch ein paar Pfennig vom Staat bekommen. Das ist klar.
Wir müssen darauf achten, dass sich im Bereich der Windenergie die Naturschützer nicht gegenseitig blockieren. Die Benennung von Vorrangflächen zur Nutzung von Windenergie wäre ein wichtiger Beitrag.
Danke.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Liberalisierung des Strommarktes ist ein voller Erfolg. Das sage nicht nur ich, sondern das
sagt auch der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke, Herr Eberhard Meller.
Bei einem Symposium des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb stellte er unlängst fest:
Wenn andere bei der Liberalisierung hinterherhinken, ist das für diese kein Vorteil, sondern ein Nachteil, und umgekehrt für Deutschland kein Nachteil, sondern ein Vorteil.
Dass es Rot-Grün mit der Marktwirtschaft etwas schwer hat, ist bekannt. Meine Damen und Herren, die Liberalisierung der Strommärkte unter Rexrodt war die einzig richtige Lösung. Bereits damals haben wir gesagt, wir werden die Liberalisierung beobachten und begleiten. Deshalb ist Ihre Aussage schlichtweg verkehrt. Es war wichtig, dass wir diesen Weg konsequent gegangen sind.
Die Preise für Industriekunden, meine Damen und Herren, sind seither um 25 % bis 30 % gefallen. Dies ist ein ganz wichtiger Standortfaktor für unser hoch industrialisiertes Land Baden-Württemberg. Im Gegensatz zu den Augurenrufen der SPD und der Grünen, dass die Verbraucher von der Liberalisierung nicht profitieren würden: Das Gegenteil ist eingetreten.
Auch hier sind die Preise auf breiter Front gesunken, und die Verbraucher profitieren endlich auch einmal.
Wir müssen auch ganz deutlich sagen, dass endlich die Energieversorgungsunternehmen zu einer Kundenorientierung, zu einer Verbraucherorientierung gefunden haben. Egal, ob Yello-Strom oder Windstrom aus der Eifel, alles ist heute möglich, und die Unternehmen richten sich danach. Contracting, meine Damen und Herren, ist kein Fremdwort, sondern für viele Firmen der Rundumservice im Energiebereich, der nicht nur Kosten einspart, sondern auch Energieeffizienz beinhaltet. In der Regel können bis zu 15 % Strom bzw. Energie eingespart werden. Das ist es ja, was Sie eigentlich immer wollen. Sie wollen Energieeffizienz und Rationalisierung.
Wir müssen einfach noch einmal daran erinnern, dass unsere Energiepreise für Industriekunden ungefähr dreimal so hoch waren wie in den USA.
Wir konnten uns das nicht länger erlauben. Durch die Liberalisierung des Strommarktes wird vermieden, dass eine erhebliche Fehlallokation von Ressourcen in diesen Bereichen vorgenommen wird. Viele Stadtwerke, die die Liberalisierung offensiv angegangen sind, arbeiten, wie der Kollege Kiel erst unlängst bei einer Debatte ausführte, außerordentlich professionell und sind positiv in den Stromwettbewerb eingestiegen.
Kontraproduktiv ist es allerdings mit Sicherheit, dass man Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einer Stromsteuer belastet hat. Genauso ist es ein Unfug, eine Ökosteuer im Bereich des ÖPNV einzuführen. Dies sollten Sie dringend überdenken. Deshalb ist es wichtig, dass die Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen eine Kompensation erhalten haben. Es war höchste Zeit, dass Sie hier gegensteuern.
Die großzügigen Einspeisesubventionen, die Herr Dr. Witzel gerade anführte, bei Photovoltaik, Geothermie, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse usw. sind so hoch, dass es völlig überzogen wäre, vonseiten der Landesregierung hier weitere Subventionen auszuloben. Für Photovoltaik erhält man nun 99 Pfennig Subvention pro Kilowattstunde. Dies ist völlig ausreichend.