Walter Witzel

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Fehlbelegungsabgabe ist ins Gerede gekommen. In großen Sozialwohnungsgebieten der Siebziger- und Achtzigerjahre führt sie zu Problemen. Die soziale Stabilität dieser Stadtteile ist in Gefahr, weil gut verdienende Mieter, die den Stadtteil stabilisieren, die Fehlbelegungsabgabe als Vertreibungsabgabe begreifen und dadurch Probleme entstehen, die wir nicht wollen.
Die SPD sagt daher: „Die negativen Effekte dieser Abgabe überwiegen. Wir sollten sie zeitverzögert ganz abschaffen.“ Wir können uns dieser Meinung nicht anschließen. Wir halten die Fehlbelegungsabgabe insgesamt für ein Element, das etwas mehr Gerechtigkeit im Bereich der Wohnungsversorgung schafft; denn Sozialwohnungen sind knapp und sollten daher vorrangig für bedürftige Haushalte zur Verfügung stehen.
Die Fehlbelegungsabgabe ist ein finanzielles Steuerungsinstrument, um diesem Ziel näher zu kommen. Dieses Instrument ist nicht perfekt, und wir müssen über Änderungen nachdenken. Aber den Grundsatz, dass man eingreifen muss, wenn jemand, der gut verdient und somit nicht bedürftig ist, eine Sozialwohnung belegt, die mit hohem Aufwand gefördert wurde, halten wir für gerechtfertigt.
Es gibt durchaus, Herr Schmiedel, unterschiedliche Regionen und unterschiedliche Kommunen, und nicht in allen ist es so, dass die Fehlbelegungsabgabe gleich zu einer Vertreibungsabgabe wird. Deshalb sagen wir: Wir müssen die Fehlbelegungsabgabe reformieren und an die aktuellen Entwicklungen anpassen. Dem dient ja auch dieser Gesetzentwurf. Lassen Sie uns in zwei oder drei Jahren darüber reden, inwieweit sich Ihre Bedenken tatsächlich als gerechtfertigt herausstellen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt sagen wir: Die Fehlbelegungsabgabe bedarf einer Änderung – dazu bildet dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage –, aber wir wollen sie nicht ganz abschaffen.
Zu den Änderungsvorschlägen ist im Einzelnen Folgendes zu sagen:
Die Eingriffsschwelle für die Erhebung soll angehoben werden. Das ist angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten gerechtfertigt.
Zum Zweiten sollen Gemeinden verstärkt das Recht erhalten, einzelne Gebiete oder Wohnungen von der Pflicht zur Fehlbelegungsabgabe auszunehmen. Damit können die Gemeinden mögliche problematische soziale Entwicklungen bzw. die Entwicklung einer bestimmten Sozialstruktur frühzeitig verhindern oder diesen Entwicklungen entgegensteuern, indem sie die Fehlbelegungsabgabe aussetzen, sodass Haushalte, die diese Quartiere stabilisieren, nicht mit einer Fehlbelegungsabgabe belegt werden. Dies führt dann dazu, dass diese Haushalte in den Stadtteilen verbleiben. Dieser Punkt wird sicherlich von uns allen geteilt.
Dritter Punkt, den dieser Gesetzentwurf aufgreift: Die Mittel, die durch die Fehlbelegungsabgabe aufgebracht werden, sollen für weitere Zwecke zur Verfügung stehen. Dies unterstützen wir. Insbesondere möchte ich hier die Möglichkeit nennen, Belegungsbindungen für Sozialwohnungen zu erwerben. Denn bei einer Sozialwohnung muss es sich ja nicht immer um einen Neubau handeln, sondern wir müssen verstärkt dafür votieren, dass vorhandene Sozialwohnungen eine dauerhafte Belegungsbindung erhalten. Ein Neubau ist nämlich immer mit einem Umweltverbrauch verbunden. Unser Ziel muss es aber sein, auf Dauer einen sozialen Wohnungsbestand zu erhalten.
Es gibt noch einen anderen Ansatz, um diese Quartiere zu stärken. Das ist der, den Mietern, die nicht vertrieben werden sollten, die Möglichkeit zu geben, ihre Wohnung zu erwerben, damit sie als Eigentümer in diesen Quartieren bleiben. Diesen Ansatz wollen wir durchaus mit verfolgen.
Wir haben daher zusammen mit der Fraktion der SPD einen Änderungsantrag zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP eingebracht. Hierbei handelt es sich um einen Prüfungsantrag. Es soll geprüft werden, wie man es ermöglichen kann, dass die Wohnungen von den Mietern erworben werden können.
Ich darf dabei aber betonen, Herr Fleischer: Der Verkauf von Mietwohnungen darf nicht als Plünderung einer Sparkasse verstanden werden, bei der das Geld irgendwo anders hinwandern kann,
sondern wir werden darauf achten, dass der Erlös aus dem Verkauf von Sozialwohnungen wieder für Sozialwohnungen oder für den Erwerb von Belegungsbindungen zur Verfügung steht. Dann können wir durchaus positiv darüber diskutieren.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Diesem Haus liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Beide haben das gleiche Thema zum Inhalt. Es geht um die Frage, ob bei einer Baumaßnahme eine Baugenehmigung oder ein Kenntnisgabeverfahren erforderlich ist oder ob man zwischen beiden Verfahren frei wählen kann. Im März dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Er fordert ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen beiden Verfahren. Im Oktober, also gut ein halbes Jahr später, brachte die Landesregierung ihren Gesetzentwurf ein. Sie fordert ein unbefristetes Wahlrecht zwischen beiden Verfahren. In der Sache besteht also große Übereinstimmung.
Die Landesregierung hat in ihrem Entwurf noch einige kleinere Regelungen hinzugefügt, sodass er, formal gesehen, der weiter gehende Entwurf ist. Über ihn wird dann zuerst abgestimmt. Das ist ein Verfahren, das sicherlich darauf zurückgeht, dass die Koalitionsfraktionen einem Gesetzentwurf der Grünen nur schwerlich in unveränderter Fassung hätten zustimmen können.
In der Sache bedeutet das aber: Das, was jetzt beschlossen wird, ist eine Zustimmung zu dem Anliegen, das wir schon vor drei Jahren hier im Parlament vorgebracht haben. Für den Bauherrn soll nämlich die volle Wahlmöglichkeit gelten. Er soll zwischen dem Baugenehmigungsverfahren, das mit etwas höheren Kosten, aber auch mit einer höheren Sicherheit verbunden ist, und dem Kenntnisgabeverfahren, das ihm eine gewisse Freiheit und in gewissen Punkten auch eine Beschleunigung bringt, wählen können. Ich hoffe – ich will hier keinen Popanz aufbauen –, dass wir unter diese Frage hier endgültig einen Schlusspunkt setzen und dieses Thema dann erledigt ist.
Das, was Herr Fleischer sagte, muss noch um einiges ergänzt werden.
Bei der Ersten Beratung unseres Gesetzentwurfs im April dieses Jahres sagte Herr Fleischer: „Diesem Gesetzentwurf kann man noch nicht zustimmen. Wir müssen noch einiges klären, unter anderem auch die Frage des barrierefreien Bauens.“
Das ist richtig. Das hat Herr Fleischer auch heute hier noch einmal bestätigt. In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sieht man davon aber nichts mehr. Zwischenzeitlich hatten wir den „Tag behinderter Menschen“ im Landtag. Wir haben Gespräche geführt. Ihre Äußerung, Herr Fleischer, die Regelungen zur Barrierefreiheit seien mehr hinderlich als förderlich, möchte ich hier im Namen der behinderten Menschen klar und eindeutig zurückweisen.
Nach Ansicht von uns Grünen muss bei den Ausführungsbestimmungen möglicherweise noch etwas geändert werden. Aber in der Sache besteht nach wie vor ein Defizit. Das barrierefreie Bauen im allgemeinen Wohnungsbau findet noch nicht statt und hat noch keinen Eingang in die geltende Landesbauordnung gefunden.
Das ist ein Defizit, dessen Beseitigung wir hiermit anmahnen. Der Antrag, den wir dazu eingebracht haben, ist hier abgelehnt worden. Es gab jetzt einen Gesetzentwurf vonseiten der SPD, der einen ersten Schritt hätte bedeuten können. Leider hat die SPD diesen Gesetzentwurf bei den Beratungen zurückgezogen.
Wir bedauern das etwas, Herr Brechtken, aber wir sind ja tolerant
und warten jetzt einfach ab. Nach der Wahl gehen wir dieses Thema, vielleicht mit anderen Mehrheiten, neu an und wollen dann die Defizite, die im Bereich des barrierefreien Bauens bestehen, wieder aufgreifen.
Es liegt noch ein Änderungsantrag von den Republikanern vor. Dazu so viel: Dieser Antrag ist noch nicht einmal handwerklich korrekt gemacht. Ich darf Ihnen dazu einen Satz aus der Begründung vorlesen – bitte achten Sie genau auf die Sprache –:
Der Gesetzentwurf des Landesregierung kann Käufer von geteilten bebauter Grundstücke schlechter stellen als bisher.
So viele Fehler in einem Satz habe ich selten gesehen.
Da der Gesetzentwurf der Landesregierung jetzt hier die Mehrheit gefunden hat, ist das Anliegen, das wir mit unserem Gesetzentwurf verfolgen, erledigt. Ich ziehe daher unseren Gesetzentwurf zurück.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Die zwei Großen Anfragen der CDU und dazu
noch das Landeswohnungsbauprogramm 2001 bieten genügend Stoff, um mehrere Stunden darüber zu diskutieren. Angesichts der beschränkten Redezeit werde ich mich aber zurückhalten. Ich verzichte darauf, auf die Vorwürfe einzugehen, die Herr Kurz an die Bundesregierung gerichtet hat – dazu hat Herr Schmiedel dankenswerterweise schon das Notwendige gesagt. Ich werde mich auf das beschränken, worüber wir wirklich entscheiden können, nämlich auf das Landeswohnungsbauprogramm.
Ich möchte drei Punkte herausheben: erstens die allgemeine Ausrichtung der Wohnungsbauförderung, zweitens die Konzentration unserer Bemühungen auf den Wohnungsbestand, drittens das ökologische Bauen.
Meine Damen, meine Herren, der Wohnungsmarkt ist derzeit in weiten Bereichen entspannt – das hat Herr Kurz schon festgestellt. Der Wohnungsmangel, der noch Anfang der Neunzigerjahre herrschte, ist überwunden. Wer heute eine Wohnung sucht, kann fast überall eine finden, vorausgesetzt, er besitzt dafür auch das nötige Kleingeld.
In dieser Situation kann und muss sich der Staat von alten Zielvorstellungen des sozialen Wohnungsbaus verabschieden, nämlich für die breiten Schichten der Bevölkerung zu sorgen. Angesichts der hohen Staatsverschuldung müssen die Fördermittel gezielt eingesetzt werden, und das heißt: nicht mehr Förderung praktisch für alle, sondern Konzentration der Förderung auf diejenigen Haushalte, die wirklich Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt haben, also diejenigen, die trotz des großen Angebots keine bezahlbare Wohnung finden. Das sind zum Beispiel kinderreiche Familien, vor allem aber Haushalte mit geringem Einkommen in Ballungszentren.
Hier ist auch die Landespolitik gefordert. Die Landesregierung richtet ihre Förderung zwar auf kinderreiche Familien aus, aber Haushalte mit wirklich geringem Einkommen gehen dabei leer aus. Denn wer wenig verdient, zum Beispiel eine allein erziehende Mutter, braucht eine preiswerte Mietwohnung. Das Angebot der Landesregierung, sie beim Kauf eines Reihenhäuschens zu unterstützen, hilft ihr schlicht und einfach nicht weiter.
Die notwendige preiswerte Mietwohnung fehlt, weil die Landesregierung hierfür die Förderung brutalst zusammengestrichen hat. 1995 wurden hier im Land noch 12 000 soziale Mietwohnungen gefördert, dieses Jahr sind es nur noch 200.
Nächstes Jahr sollen es zwar 300 werden, Herr Fleischer, aber im Vergleich zu den 12 000 ist das alles noch ein Nasenwasser und ein Schlag ins Gesicht für alle Familien mit geringem Einkommen.
Das Problem der fehlenden preiswerten Mietwohnungen verschärft sich noch dadurch, Herr Fleischer, dass in den
nächsten Jahren massiv Wohnungen aus der Sozialbindung fallen. Wenn eine Sozialwohnung aus der Bindung fällt, wird die Miete in der Regel an das allgemeine Niveau angepasst, und damit verschwindet diese preiswerte Wohnung vom Markt.
Die Kommission zur Untersuchung der Wohnungsversorgung hat diesen Punkt kritisch hervorgehoben. Sie fordert verstärkte Bemühungen speziell im Bereich des Mietwohnungsbaus. Aber die Landesregierung, die in dieser Kommission federführend vertreten war, greift diese Vorschläge nicht auf. Die Mittel für den sozialen Mietwohnungsbau bleiben praktisch gleich. Sie steigen lediglich in kosmetischer Weise von 5 % auf knapp 7 % der gesamten Wohnungsbauförderung. Verglichen mit den 30 % oder gar 60 %, die Mitte der Neunzigerjahre dafür ausgegeben wurden, ist das ein Nichts. Hier zeigen Sie, Herr Döring, als der zuständige Minister, dass Sie kein Gespür für die sozialen Probleme haben, die mit der Vernachlässigung des Mietwohnungsbaus verbunden sind.
Bitte schön.
Herr Kurz, ich muss im Gegenzug darauf hinweisen, dass man im Wohnungsbereich langfristig denken muss.
Wenn auch im Augenblick kein akuter Mangel vorhanden ist, so muss man doch jetzt schon reagieren, weil sich die nächste Krise schon wieder abzeichnet.
Nein, das ist verantwortungsbewusstes Handeln, weil man im Wohnungsbau nicht von heute auf morgen reagieren kann.
Meine Damen, meine Herren, ich komme jetzt zum zweiten Punkt. In der Wohnungspolitik kann es nicht nur um den Neubau gehen. Vielmehr müssen wir uns verstärkt um den Wohnungsbestand kümmern. Für eine solche Ausrichtung gibt es viele Gründe. Zum einen sprechen hierfür die geringeren Kosten einer Modernisierung im Vergleich zum Neubau. Zum anderen geht es aber auch um die bessere Ökobilanz. Denn jeder Neubau hat einen erheblichen Verbrauch an Ressourcen zur Folge.
Herr Präsident, können Sie bitte einmal für Ruhe sorgen.
Ich halte das aus, Herr Präsident.
Wenn Sie sich hinter meinem Rücken befinden, halte ich alles aus.
Insbesondere ist die von allen Seiten beklagte zunehmende Flächenversiegelung unter anderem auch eine Folge der Konzentration auf den Neubau. Als Vertreter einer ökologischen Partei ist es mir daher ein besonderes Anliegen, die bestehenden Wohnungen so zu modernisieren, dass sie guten Komfort bieten und wenig Energie verbrauchen.
Dieses Anliegen der Modernisierung des Wohnungsbestands, insbesondere auch in energetischer Hinsicht, findet in diesem Haus breite Unterstützung. Trotzdem gab es bei der Landesregierung dabei zunächst eine ausführliche Sendepause. In der Koalitionsvereinbarung wurde dies zwar als wichtiges Ziel genannt. Aber dann versank die energetische Gebäudemodernisierung in einen tiefen Schlaf. Die Mittel im Haushalt wurden nämlich zunächst gestrichen. Erst 1999, also drei Jahre später, gab es Geld. Angesichts der Milliardeninvestitionen, die hier notwendig sind, sind die 15 Millionen DM im Landeshaushalt aber nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.
Die Bundesregierung dagegen setzt in diesem Bereich, der auch für den Arbeitsmarkt und den Klimaschutz von entscheidender Bedeutung ist, einen Schwerpunkt. Aus den UMTS-Erlösen finanziert sie mit 2 Milliarden DM ein auf fünf Jahre angelegtes Altbausanierungsprogramm. Gemäß dem üblichen Schlüssel werden für Baden-Württemberg davon etwa 200 Millionen DM abfallen.
Herr Döring, so sind die Zahlen.
Das beginnt ab nächstem Jahr.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zu meinem dritten Punkt. Er lautet: Gerade beim Bauen ist die Ökologie wichtig. Denn beim Bauen werden unsere zukünftigen Verbrauchsstrukturen langfristig festgelegt. Das Spektrum der ökologischen Folgen des Bauens ist dabei breit gefächert. Es reicht vom Flächenverbrauch für neue Baugebiete über den Energieverbrauch der Häuser, der bundesweit etwa ein Drittel des gesamten Primärenergiebedarfs ausmacht, bis hin zu den Abfallmengen, bei denen die Bauschuttfraktion den größten Einzelposten bildet.
Angesichts der vielfältigen Auswirkungen des Bauens ist das ökologische Bauen das Gebot der Stunde. Was wir in
diesem Bereich heute versäumen, können wir in den nächsten 20 Jahren nicht mehr korrigieren. Wer das ökologische Bauen ignoriert, verpasst daher Chancen für nachhaltiges Wirtschaften und schafft Altlasten für die nächste Generation.
Vor diesem Hintergrund ist es höchst fatal, dass Sie, Herr Döring – er ist gerade nicht da –
wo ist er? –
da ist er –, im neuen Landeswohnungsbauprogramm auch die letzten Reste der Förderung des ökologischen Bauens getilgt haben.
In den vergangenen Jahren gab es zumindest noch das Sonderprogramm „Rationelles und ökologisches Bauen“. Dieses Förderprogramm bedeutete zwar nur einen Fördervorrang. Der Großteil der Mittel entfiel dabei auf das kostengünstige Bauen. Das hatte mit Ökologie wenig am Hut. Aber es war trotz allem ein kleines Zeichen dafür, dass die Ökologie, wenn auch viel zu wenig, noch Beachtung findet.
Aber selbst dieses kleine Zeichen für die Ökologie wurde im neuen Landeswohnungsbauprogramm aus Ihrem Haus, Herr Döring, ersatzlos getilgt. Damit entfallen zum Beispiel Vorteile, die bisher dem Bauen in Holzbauweise eingeräumt wurden. Wir wissen aber: Wer mit Holz baut, schafft einen CO2-Speicher und entlastet somit das Klima. Wer mit Holz baut, nutzt einen nachwachsenden Rohstoff, der in unseren Wäldern und insbesondere nach dem Orkan Lothar reichlich vorhanden ist. Und zum Dritten: Wer mit Holz baut, hat auch keine Probleme, den Niedrigenergiestandard oder auch den Passivhausstandard zu erreichen. Dies und noch viel mehr spricht für die stärkere Nutzung des Rohstoffs Holz im Wohnungsbau.
Aber damit ich nicht missverstanden werde, möchte ich deutlich hinzufügen: Wir wollen kein Monopol für das Holz. Andere Baustoffe sollen auch Chancen am Markt behalten. Aber angesichts der vielfältigen Vorteile von Holz ist nicht zu verstehen, dass die Landesregierung gerade jetzt, ein Jahr nach dem Orkan Lothar, die Förderung der Holzbauweise eingestellt hat.
Natürlich bedeutet ökologisches Bauen mehr als nur die Verwendung gewisser Baustoffe. Neue Energie- und Verkehrskonzepte gehören ebenso dazu. In Nordrhein-Westfalen werden in diesem Sinne 50 Solarsiedlungen gefördert, die in umfassendem Sinne ökologisch innovatives Bauen demonstrieren. Aber hier im Lande werden im neuen Landeswohnungsbauprogramm auch die letzten Reste, die im vorherigen Programm noch ansatzweise vorhanden waren, ersatzlos gestrichen. Das zeigt: Diese Regierung denkt nicht zukunftsfähig und handelt erst recht nicht dementsprechend.
Meine Damen und Herren, ich fasse meine Kritik abschließend in drei Sätzen zusammen.
Erstens: Die Landesregierung vernachlässigt in sträflicher Art und Weise den sozialen Mietwohnungsbau.
Zweitens: Die Bemühungen um die energetische Modernisierung des Wohnungsbestands werden von uns zwar anerkannt, aber sie sind bei weitem nicht ausreichend.
Drittens: Die große Aufgabe des ökologischen Bauens wird von dieser Landesregierung nicht anerkannt. Es ist daher Zeit für eine neue, eine ökologisch orientierte Landesregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fehlbelegungsabgabe halten wir Grünen im Prinzip für ein sinnvolles Instrument, um Mieter von Sozialwohnungen, die aufgrund ihres Einkommens keinen Anspruch mehr auf diese Vergünstigung haben, an den Kosten der Förderung zu beteiligen und auf diese Weise einen sozialen Ausgleich zu erreichen. Aus diesen prinzipiellen Gerechtigkeitsüberlegungen heraus lehnen wir Grünen die völlige Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe ab.
Es gibt allerdings gute Gründe dafür, den Städten bei der Anwendung dieses Instruments mehr Freiräume einzuräumen. Wir erkennen dabei an – das ist ja auch schon gesagt worden –, dass Mieter mit höherem Einkommen insbesondere in Stadtvierteln, die über eine hohe Konzentration von Sozialwohnungen verfügen, oftmals eine sozial stabilisierende Funktion für diese Siedlungen haben, und wenn Wohnungen bzw. gewisse Stadtviertel von der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe ausgenommen werden, kann das einer einseitigen Mieterstruktur bzw. der Herausbildung sozialer Brennpunkte entgegenwirken. Wir treten daher dafür ein, dass den Kommunen verstärkt die Möglichkeit eingeräumt wird, im Rahmen der verfassungsmäßigen Grenzen eigenständig über den Einsatz und die Ausgestaltung der Fehlbelegungsabgabe zu entscheiden. Denn ein differenzierter Einsatz der Fehlbelegungsabgabe kann die soziale Dynamik stärker berücksichtigen. Das leistet einen Beitrag zu stabilen Nachbarschaften und lebendigen Stadtvierteln. Wir meinen, den Einwänden, die Herr Kollege Schmiedel eben vorgetragen hat, kann am besten begegnet werden, wenn konkret vor Ort entschieden wird. Dazu ist es wichtig, dass die Kommunen mehr entscheiden können,
dass sie selbst Richtlinien entwickeln können, wie die Fehlbelegungsabgabe erhoben wird und welche Wohnungen ausgenommen werden.
Herr Schmiedel, es ist natürlich nicht so, dass das auf einen speziellen Mieter zugeschnitten werden soll.
Aber die Kommunen wissen selbst, welche Viertel problematisch sind, wo die Entstehung sozialer Brennpunkte droht. Dann soll die Kommune die Möglichkeit erhalten, diese Viertel, diese Straßenzüge oder diese Wohnblöcke aus der Fehlbelegungsabgabe herauszunehmen.
Andererseits soll die Kommune auch die Möglichkeit behalten, wenn die Sozialwohnungen dezentral über das ganze Stadtgebiet verstreut sind und es keinerlei Probleme gibt, die Fehlbelegungsabgabe weiterhin zu erheben und die Erträge daraus sinnvoll zu nutzen.
Damit komme ich zum zweiten Punkt. In diesem Gesetzentwurf sollen neue Verwendungsmöglichkeiten für die Gelder aus der Fehlbelegungsabgabe zugelassen werden. Zum einen kommt der Erwerb von Belegungsrechten dazu, zum anderen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gerade in solchen Siedlungen, die problematisch zu werden drohen. Das halten wir Grüne für sehr wichtig. Gerade weil viele Sozialwohnungen aus der Bindung fallen, ist der Erwerb von Belegungsrechten für die Kommunen ein sehr wichtiger Weg, um dem Mangel an sozialen Mietwohnungen entgegenzutreten. Es ist aber auch wichtig, dass Wohnviertel, die sich möglicherweise zu sozialen Brennpunkten entwickeln, attraktiv gestaltet werden, damit Mieter, die ein höheres Einkommen haben und sich auch woanders eine Wohnung leisten könnten, in diesen Wohnvierteln bleiben.
Wir halten deshalb im Grundsatz das Anliegen dieses Gesetzentwurfs für unterstützenswert, und ich kann insofern die Zustimmung der Grünen zu diesem Gesetzentwurf signalisieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal wieder zum Thema, dem eigentlichen Gesetzentwurf, kommen. Es gibt einen Spruch, der heißt: Was lange währt, wird endlich gut. Das trifft auch für diese Debatte über das Kenntnisgabeverfahren zu. Ich habe nachgezählt: Wir haben mittlerweile die sechste Debatte, in der die Frage diskutiert wird, ob wir das Kenntnisgabeverfahren brauchen oder ob das Baugenehmigungsverfahren ausreicht. Dieses Verfahren hätte erheblich verkürzt werden können, denn seit drei Jahren liegt ein Gesetzentwurf von uns Grünen vor, in dem das dauerhafte Wahlrecht, das jetzt die Regierung auch vorschlägt, gefordert wird. Wir begrüßen es daher, dass die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf im Wesentlichen auf grüne Positionen einschwenkt.
Zur Begründung will ich nur kurz etwas sagen: Man kann in Zukunft dauerhaft zwischen dem Genehmigungsverfahren und dem Kenntnisgabeverfahren wählen. Wenn man wählen kann, dann bedeutet das unter dem Strich: Keiner wird schlechter gestellt, sondern jeder kann das Verfahren wählen, das für ihn am geeignetsten ist. Das heißt, es ist im Grundsatz eine Verbesserung, und diese Wahlmöglichkeit ist von uns auch immer wieder gefordert worden. Wir freuen uns, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung dies jetzt auch als einen zentralen Punkt herausstellt.
Im Detail haben wir insbesondere zu den Formulierungen in § 51 noch Änderungsvorschläge. Dazu, meinen wir, sind in unserem Gesetzentwurf bessere Formulierungen enthalten. Das ist aber eher eine Sache für den Ausschuss.
Bei den weiteren Punkten – Teilungsgenehmigung und Regelung der Bauproduktenrichtlinie – können wir dem zustimmen, was im Gesetzentwurf der Landesregierung steht. Das sind ja mehr formale Sachen. Dies begrüßen wir auch im Sinne einer Vereinfachung am Bau.
Jetzt komme ich zu dem Punkt, den auch Herr Moser eben aufgegriffen hat, zur Barrierefreiheit beim Bauen. Auch wir vermissen, dass dazu keinerlei Regelungen in diesem Gesetzentwurf getroffen werden. Auch wir mahnen da einen Bedarf an. Wir haben in der Landesbauordnung gute Regelungen für die Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden, aber für den privaten Wohnungsbau fehlen noch Regelungen für barrierefreies Bauen. Wir alle können alt und gebrechlich werden. Treppenstufen, zu enge Türen und Ähnliches können dann zu Hindernissen werden, falls wir einmal an den Rollstuhl gebunden sein sollten. Wir wollen
allen Menschen, die an den Rollstuhl gebunden sind, auch eine Teilhabe am öffentlichen Leben, einen Zugang nach draußen verschaffen.
Dazu brauchen wir einen gewissen Bestand an barrierefreien Wohnungen. Unser Vorschlag steht nach wie vor im Raum. Er lautet einfach: Wenn ein Haus mehr als vier Wohnungen hat, dann soll jede vierte Wohnung barrierefrei sein. Das heißt, wenn ein Haus vier Geschosse hat, dann muss der Architekt dafür sorgen, dass das Erdgeschoss barrierefrei erreichbar ist. Dann muss er einfach etwas breitere Türen einbauen – Herr Moser sagte es schon.
Höhere für Leute ab 2,20 Meter, ja.
Herr Capezzuto, lieber Kollege, es gibt auch Leute, die noch unter Normtüren passen. Das Entscheidende für Leute mit Rollstuhl ist, dass sie entsprechende Türenbreiten brauchen sowie entsprechende Flächen, auf denen sie in der Wohnung mit ihrem Rollstuhl manövrieren können. Das lässt sich bei guter Architektur auch ohne zusätzliche Kosten verwirklichen. Und wenn es um Hochhäuser geht: Bei mehr als vier Geschossen muss sowieso ein Aufzug her; somit kann man auch dort die Barrierefreiheit praktisch ohne zusätzliche Kosten erreichen.
Meine Damen und Herren, ich darf zusammenfassen: Zu dem Thema Kenntnisgabeverfahren freuen wir uns, dass hier eine grüne Position mehrheitsfähig wird. Zu dem anderen, der Barrierefreiheit, darf ich noch einmal auf den Missstand hinweisen. Wir werden daran arbeiten, dass hier in Zukunft Verbesserungen eintreten.
Zum Energiebericht 1999 verweise ich auf die Ausführungen, die ich bei der Beratung des Energieberichts in der 44. Sitzung des Wirtschaftsausschusses gemacht habe und die im schriftlichen Bericht Drucksache 12/5528 nachgelesen werden können.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Landesregierung hat einen Entwurf zur Neuregelung der gymnasialen Oberstufe vorgelegt. Darin geht es um die Strukturen der zukünftigen Oberstufe, noch nicht um die Inhalte. Ich will mich in meinem Beitrag auf diese Strukturen beschränken.
Wir Grünen haben große Bedenken, ob dieser Entwurf tatsächlich auch jene Ziele erreicht, die er verspricht. Wir fordern daher, dass dieses Modell nicht gleich flächendeckend umgesetzt wird, sondern dass zunächst eine Erprobung in der Praxis stattfindet. In dieser Erprobungsphase sollen dann auch andere Modelle, die ja vorliegen, zum Zuge kommen. Unsere Kritik will ich hier auf drei Punkte beschränken.
Erster Punkt: Stärkung der Allgemeinbildung. Die Landesregierung – Frau Vossschulte hat es ja auch gesagt – will mit dieser Reform die Allgemeinbildung stärken. Sie setzt dabei auf für alle verbindliche vierstündige Pflichtkurse in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache. Es klingt zunächst beeindruckend, Frau Vossschulte, wie Sie das darstellen, aber in der Praxis haben wir diesen Zustand faktisch doch fast schon erreicht: Jeder Oberstufenschüler muss in diesen drei Fächern jeweils mindestens einen dreistündigen Kurs belegen. Wenn jetzt noch eine Stunde dazukommt, ist dies vielleicht eine kleine Änderung, aber nicht der qualitative Sprung, mit dem Sie diese Reform immer verkaufen. Auf der anderen Seite schaffen Sie auf diese Weise die Leistungskurse ab, in denen derzeit sehr gute Arbeit geleistet wird. Dies schadet insgesamt der Schule.
Zweiter Punkt: Probleme der Leistungsbewertung. Jeder Schüler, jede Schülerin soll künftig zwei Fächer wählen, die als Leistungskurse gewertet und dann im Abitur doppelt angerechnet werden. In der Praxis sind hier Konflikte vorprogrammiert. Zum Beispiel werden in den Deutschkursen zukünftig zweierlei Schülerinnen und Schüler sitzen, nämlich diejenigen, die ihre Leistung normal abrechnen,
und diejenigen, die die gleiche Leistung mit der doppelten Punktzahl im Abitur einbringen können. Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird damit auf den Kopf gestellt. Ich sage Ihnen voraus, dass dies noch zu massiven Problemen führen wird. Ich habe sehr aufmerksam gehört, Frau Vossschulte, dass Sie selbst an diesem Punkt des Entwurfs der Landesregierung Kritik üben und Änderungen verlangen. Darüber werden wir sicherlich noch genauer sprechen müssen.
Dritter Punkt: fächerübergreifender Unterricht. In den vergangenen Debatten wurde von der Ministerin immer wieder betont, Voraussetzung für mehr fächerübergreifenden Unterricht seien gleiche Lerngruppen in verschiedenen Fächern und deshalb müsse die Reform kommen. Also konkret: Ein fächerübergreifender Unterricht in Geschichte und Englisch ist eben nur dann möglich, wenn in den beiden Kursen die gleichen Schülerinnen und Schüler sitzen. Schauen wir uns unter diesem Aspekt aber einmal die konkrete Struktur der Reform an, so stellen wir fest, dass sie diesem Anspruch nicht gerecht wird. Lediglich in den Fächern Deutsch und Mathematik werden wir gleiche Gruppen haben, in allen anderen Kombinationen sind unterschiedliche Schülergruppen möglich. Bedeutet das jetzt, dass fächerübergreifender Unterricht nur in Deutsch und Mathematik stattfinden soll? Trotz langjähriger Schulpraxis fallen mir dazu keine gescheiten Themen ein.
Auch Goethe hat zwar zu fast allem, auch zu naturwissenschaftlichen Themen, etwas Entscheidendes gesagt. Aber gerade durch mathematische Beiträge ist er nicht hervorgetreten.
Das Fazit also: Dieses Reformmodell wird den fächerübergreifenden Unterricht nicht stärken.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport hat die Ministerin dies erkannt und umgekehrt argumentiert: Gerade weil die Schülerinnen und Schüler eines Kurses viele andere Kurse besuchten, brächten sie aus diesen vielen anderen Kursen auch unterschiedliche Aspekte ein. Damit sei der fächerübergreifende Aspekt gewährleistet, und daher sei es positiv, dass es jetzt Kernfächer mit vier Stunden gebe, weil man jetzt ordentlich Zeit habe. Wenn man dieses Argument aber ernst nimmt, Frau Vossschulte, drängt sich für mich sofort die Frage auf: Warum schaffen wir denn dann die Leistungskurse ab? Dort hatten wir ja noch bessere Verhältnisse für fächerübergreifenden Unterricht. Sie waren fünfstündig, und darin saßen auch Schülerinnen und Schüler, die aus allen anderen Bereichen etwas beitragen konnten. Insgesamt ist also ein Rückschritt in puncto fächerübergreifenden Unterrichts zu verzeichnen.
Meine Damen und Herren, die Leistungskurse sind ein positives Element der heutigen Oberstufe. Die Schwierigkeiten liegen dagegen in den Grundkursen und auch in vielen anderen Bereichen, die die Schule bislang nicht beeinflusst. Teilweise arbeiten die Schüler nebenher, teilweise haben sie andere Aufgaben und andere Interessen. Das allein mit einer Strukturreform und einer zusätzlichen Deutschstunde in den Griff bekommen zu wollen, ist irgendwie blauäugig.
Neben dem Ansatz der Landesregierung gibt es auch viele andere Vorschläge, wie man das Problem mit dem Grundkursunterricht in den Griff bekommen könnte. Ich nenne
hier nur als Beispiel die Profiloberstufe. Aus Zeitgründen kann ich das leider jetzt nicht mehr ausführen. Auch der Landesschülerbeirat hat ja ein Konzept vorgelegt.
Meine Frage ist: Warum nehmen wir uns nicht die Zeit, diese verschiedenen Konzepte für unterschiedliche Formen der reformierten Oberstufe tatsächlich einem Praxistest auszusetzen und uns dann hinterher für das beste zu entscheiden?
Bekanntlich war es ja in den Siebzigerjahren, als die reformierte Oberstufe erstmals eingeführt wurde, auch so, dass sie nicht in einem Hauruckverfahren umgesetzt wurde. Damals ging vielmehr der Einführung auch eine mehrjährige Erprobung voraus.
Das sollten wir jetzt auch tun, damit wir für unsere Schülerinnen und Schüler wirklich das Beste bekommen.
Meine Damen und Herren, ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir wollen keine sofortige flächendeckende Einführung des Modells der Landesregierung, sondern einen zusätzlichen Praxistest dieses Modells und anderer Modelle. Und danach sollten wir uns für das beste entscheiden.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! „Einstieg ins Solarzeitalter“ heißt das Thema. Heute Vormittag wurde von verschiedenen Seiten gefragt, wie denn der Einstieg aussieht. Ich darf das auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, kurz und knapp darstellen.
Eine Konzeption für den Ausstieg aus der Kernenergie ist das eine; der Einstieg in eine neue Energieversorgung ist das andere. Dieser besteht im Wesentlichen aus drei Punkten:
Erstens: Wir müssen die großen Einsparpotenziale nutzen. Ein Beispiel dafür ist das riesige Potenzial des Stand-by. Studien zeigen auf, dass hier bundesweit 20 Milliarden Kilowattstunden eingespart werden können. Damit könnte man vier kleinere Atomkraftwerke ersatzlos stilllegen.
Zweiter Punkt: Wir müssen die Effizienz unserer vorhandenen Kraftwerke steigern. Diese Effizienz liegt derzeit bei einem Wirkungsgrad von etwa 35 %. Wenn wir, was technisch möglich ist, diesen Wirkungsgrad auf einen Wert von 50 bis 55 % erhöhen, kann man die gleiche Strommenge mit einem Drittel weniger Primärenergie und auch einem Drittel weniger CO2 erzeugen. Das heißt, auch eine weitere Nutzung von Öl und Gas schließt den Klimaschutz und eine CO2-Reduktion nicht aus.
Jetzt kommen wir zum dritten Punkt, zu einer Strategie der Energiewende, einer Strategie des Einstiegs in das Solarzeitalter. Das sind die erneuerbaren Energien.
Vor den erneuerbaren Energien liegt eine große Zukunft. Das zeigen nicht nur Szenarien von Wissenschaftlern, Szenarien aus Umweltinstituten, sondern das zeigt auch die Studie des Ölkonzerns Shell. Danach können bis zur Mitte dieses Jahrhunderts, also bis 2050, die erneuerbaren Energien weltweit zum wichtigsten Energieträger werden. Sie können 50 % des Weltenergieverbrauchs abdecken.
Meine Damen und Herren, das ist die Perspektive, aber diese Perspektive kommt nicht von selbst. Es ist politisch etwas zu tun. Wir dürfen uns nicht vorbeimogeln und sagen, 2050 sei ja noch lange hin, sondern wir brauchen Ziele, die uns in die Pflicht nehmen, jetzt etwas zu tun.
Deshalb gibt es ein Etappenziel, das sich mittlerweile auf verschiedenen politischen Ebenen etabliert hat. Dieses Etappenziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien heißt: Verdoppelung des Anteils bis zum Jahr 2010. Die EU, die Bundesregierung und auch die Landesregierung verfolgen dieses Ziel und haben entsprechende Beschlüsse gefasst. Auch wir Grünen stehen zu diesem Ziel „Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch in den nächsten zehn Jahren“.
Ich darf nicht verschweigen, dass dies ein anspruchsvolles Ziel ist. Das sagt sich möglicherweise sehr einfach, aber es steckt wirklich viel dahinter. Wir Grünen haben daher im letzten Jahr eine Studie in Auftrag gegeben. Diese Studie untersucht, wie man dieses Ziel hier in Baden-Württemberg erreichen kann. Diese Studie, erstellt von Dr. Nitsch vom DLR, zeigt zum Ersten auf, dass das möglich ist. Zum Zweiten zeigt sie auf, dass die Wasserkraft, die wir ja schon relativ stark nutzen, wenig zusätzlichen Spielraum hat, dass der Hauptzuwachs der erneuerbaren Energien im Bereich der Biomasse – das heißt Holzhackschnitzelheizung und Biogas – liegen muss, dass daneben zum Beispiel Sonnenkollektoren und Windenergie weitere Beiträge liefern. Das Ziel der Verdoppelung ist anspruchsvoll; das zeigt diese Studie auch auf. Denn die Biomassenutzung muss sich in diesem Zeitraum vervierfachen, und bei Sonnenkollektoren und Windenergie beispielsweise müssen
wir den Umfang der Energienutzung verzwanzigfachen. Das zeigt, welche Aufgabe vor uns liegt und dass man nicht einfach die bisherige Politik fortschreiben kann.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP/DVP, wir haben hier im Gegensatz zur Atomenergie Einigkeit im Ziel und auch im Wesentlichen über die Mittel, wie wir das umsetzen können. Denn das, was in unserem Gutachten aufgezeigt wird, wird in der Stellungnahme der Landesregierung zu unserem Antrag als „schlüssig“ bezeichnet.
Aber – und jetzt kommen wir zur Umsetzung – bei der Umsetzung hapert es. Hier blockiert die Landesregierung. Ich will das an drei Punkten festmachen.
Erstens: Die Mittel im Haushalt 2000 wurden trotz des Beschlusses der Landesregierung, diesen Anteil zu verdoppeln, nicht erhöht. Wir haben noch gut in Erinnerung, dass im Vergleich zur Zeit der großen Koalition, in der die Mittel für die erneuerbaren Energien bei bis zu 30 Millionen DM lagen, von der jetzigen Landesregierung diese Mittel drastisch heruntergefahren wurden.
Weniger als 10 Millionen DM stehen zur Verfügung. Das ist ein Drittel dessen, was es früher einmal gab. Das reicht in keinem Fall aus.
Punkt zwei: Die Gelder aus dem Verkauf der Aktien der EnBW, die das Land hatte und jetzt verkauft hat, wären eine gute Chance gewesen, einen deutlichen Schritt in Richtung des Verdoppelungsziels zu tun. Aber die Landesregierung hat diese Chance vergeben, weil sie die Gelder in eine Stiftung eingebracht hat. Damit ist sie an den Stiftungszweck – sprich die Gemeinnützigkeit – gebunden. Diese Gelder können damit nicht für die Förderung der erneuerbaren Energien verwendet werden. Das hatten wir vorher schon gesagt, und das wird auch durch die Stellungnahme der Landesregierung bestätigt. Auch hier wurden Chancen vergeben und nicht genutzt.
Meine Damen und Herren, jetzt noch einen dritten Punkt: Wenn in der Politik keine Gelder vorhanden sind, lässt sich immer noch Politik machen, indem man für bessere Rahmenbedingungen sorgt, damit der Anteil der erneuerbaren Energien auf andere Art und Weise wachsen kann.
Die Bundesregierung hat dafür eine gute Vorlage geliefert, Herr Scheuermann.
Die Bundesregierung hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf den Weg gebracht, das selbst von den Fachleuten im Wirtschaftsministerium als eine gute Förderungspolitik
dargestellt wird. Aber die Landesregierung hat die Möglichkeit, diese Politik zu unterstützen, nicht genutzt, sondern den Gesetzentwurf im Bundesrat abgelehnt.
Meine Damen und Herren, diese Verweigerungspolitik der Landesregierung ist ein klares Votum gegen den Einstieg in die erneuerbaren Energien. Hier gilt das Motto „Nichts tun, aber alle Vorschläge von anderer Seite ablehnen“. Wir Grünen kennen ein treffendes Wort dafür, das lautet: Die CDU-FDP/DVP-Regierung betreibt hier Fundamentalopposition gegen die erneuerbaren Energien.
Meine Damen und Herren, wir wollen uns damit nicht abspeisen lassen. Wir stellen unseren Antrag hier zur Diskussion, damit wir hier im Landtag Beschlüsse fassen und so dem Ziel der Verdoppelung auch konkrete Taten folgen.
Ich danke Ihnen.
Herr Vorsitzender, meine Damen, meine Herren! Ich muss ehrlich sagen: Ich bin enttäuscht von dieser Debatte. Die Verdoppelung der erneuerbaren Energien ist ein anspruchsvolles Ziel, welches eine intensive Diskussion und klare Argumentationen erfordert hätte. Was ich aber hier erlebt habe, war eher eine energiepolitische Plauderstunde. Jeder wusste von irgendwoher etwas zu berichten; es ging von der nanotechnischen Revolution über den Thoriumreaktor, es wurde hervorgehoben, was die Landesregierung in anderen Bereichen, zum Beispiel im Bereich der Forschung, getan hat und sonst etwas, aber zum Thema selbst, wie wir es hinbekommen, den Anteil der erneuerbaren Energien hier bei uns im Land zu verdoppeln, habe ich praktisch nichts gehört.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir vergeben eine Chance, wenn wir hier so weitermachen. Es ist doch so, dass in der Umweltpolitik immer dort Dynamik aufkam, wo man sich Ziele gesetzt hat und dann auch wirklich fragte, ob das, was wir tun, zu diesen Zielen führt, und nicht fragte, ob das, was man bisher gemacht hat, in irgendeiner Weise gut war. Diese Debatte können wir jetzt hier nicht mehr führen, weil meine Zeit auch gleich abläuft.
Meine Redezeit wohlgemerkt.
Ich werde Ihnen hier noch erhalten bleiben. Das ist kein Problem.
Aber meine Redezeit geht jetzt zu Ende, und ich kann ankündigen: In der Diskussion im Ausschuss werde ich mich durch solche Larifaribeiträge, wie ich sie hier von Ihnen erlebt habe, nicht abspeisen lassen. Da werden wir wirklich konkret fragen: Was heißt es, hier Solarsiedlungen voranzutreiben, aber im Wirtschaftsausschuss dann kein Geld dafür zu haben? Was heißt es, Hackschnitzelheizungen zu fördern, weil die die große Masse der erneuerbaren Energie
bringen können, wenn aber im Landwirtschaftshaushalt, Herr Reddemann, kein Geld dafür da ist? Dabei sind das gerade wichtige Beiträge, um auch Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu schaffen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien, meine Damen und Herren, ist ja nicht etwas, was wir Grünen nur aus Jux und Tollerei machen wollen, was die Landesregierung auch machen will, sondern der Ausbau der erneuerbaren Energien schafft Arbeitsplätze, sichert Wertschöpfung im ländlichen Raum und erhält unsere Umwelt. Das sind viele Vorteile, die da zusammenkommen. Deshalb lohnt es sich, sich dafür einzusetzen, und deshalb lohnt es sich, hier verstärkte Anstrengungen zu unternehmen; denn das Ziel der Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2010 ist ein gutes Ziel. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wohnungen sind langlebige Gebrauchsgüter. Wenn eine Wohnung errichtet ist, dauert es in der Regel Jahrzehnte, bevor sie grundlegend umgestaltet wird. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass beim Neubau von Wohnungen zukünftige Anforderungen beachtet werden, und ein Aspekt, der dabei zunehmend Bedeutung erlangt, ist die Barrierefreiheit. Diese nützt nicht nur den behinderten Menschen, sondern sie hat auch Vorteile für alle älteren Menschen. Denn wo Stufen und Schwellen fehlen, können sich auch Senioren leichter bewegen.
Angesichts der bekannten Veränderung der Alterspyramide ist es daher sinnvoll und notwendig, beim Bau von Wohnungen dem Aspekt der Barrierefreiheit verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen; Herr Schmiedel hat das ja detailliert ausgeführt.
Dieser Landtag hat 1995 bei der Neufassung der Landesbauordnung schon wichtige neue Regelungen zur Barrierefreiheit eingeführt. Der § 39 der Landesbauordnung, die damals beschlossen wurde, führt zum Beispiel für Büros und Gaststätten sowie für viele öffentlichen Gebäude Verpflichtungen zur Barrierefreiheit ein und erfüllt damit viele Wünsche behinderter Menschen. Diesen Fortschritt gegenüber der Zeit vor 1995 möchte ich hier zunächst noch einmal positiv würdigen.
In einem Bereich weist aber auch die neue Landesbauordnung von 1995 einen gravierenden Mangel auf. Der Bereich des allgemeinen Wohnungsbaus wird bei den Regelungen zur Barrierefreiheit völlig ausgespart. Das stellt dann aber die sonstigen Erfolge ernsthaft infrage. Denn was nützt es zum Beispiel einem behinderten Menschen, der im dritten Stock ohne Aufzug wohnt oder der durch drei Treppenstufen vor der Haustür gehindert ist, das eigene Haus zu verlassen, wenn hinterher das Museum beispielsweise barrierefrei ist? Der Weg dorthin ist ihm nach wie vor versperrt.
Meine Damen und Herren, wenn wir es mit der Barrierefreiheit ernst meinen, ist es also notwendig, dass dieser Aspekt auch im allgemeinen Wohnungsbau verstärkt beachtet wird. Wünschenswert ist dabei, dass bei jedem größeren Neubau ein gewisser Anteil der neuen Wohnungen automatisch barrierefrei errichtet wird. Wir haben dies bereits bei den Beratungen zur Landesbauordnung vorgeschlagen und haben ja auch den Antrag Drucksache 12/3546 vorgelegt, in dem dies konkret gefordert wird.
In anderen Bundesländern zeigt sich, dass dies auch möglich ist. So sind zum Beispiel in Brandenburg beim geför
derten Mietwohnungsbau generell mindestens 10 % der neuen Wohnungen barrierefrei zu errichten, und in Rheinland-Pfalz sieht die Landesbauordnung vor, dass bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen von den ersten fünf Wohnungen eine und von jeweils zehn weiteren Wohnungen zusätzlich eine Wohnung barrierefrei erreichbar sein muss. Insgesamt bedeutet das, dass in Rheinland-Pfalz bei größeren Gebäuden 10 bis 20 % der Wohnungen tatsächlich barrierefrei erreichbar sind. Das ist ein Fortschritt, und das wäre auch zum Beispiel für Baden-Württemberg eine gute Regelung.
Bei uns in Baden-Württemberg gibt es dagegen nur Empfehlungen, den Wohnungsbau nach der DIN 18025 Teil 2 – dort wird die Barrierefreiheit konkretisiert – auszurichten. Erdgeschosswohnungen sollen barrierefrei sein. Eine solche Sollvorschrift reicht uns nicht aus; denn sie ermöglicht zu viele Ausnahmen. Wir unterstützen daher den Gesetzentwurf der SPD, die hieraus eine klare Verpflichtung machen will.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und meine Herren! Bei unserem Gesetzentwurf geht es um das Kenntnisgabeverfahren in der Landesbauordnung. Wir haben in diesem Hause schon wiederholt über dieses Verfahren diskutiert, zuletzt im Herbst 1997. Trotzdem möchte ich das Problem, um das es geht, zunächst kurz umreißen.
Wer ein Gebäude errichten will, braucht im Normalfall dafür eine Baugenehmigung. Seit dem Jahr 1996 ist es aber
unter gewissen Voraussetzungen möglich, statt des klassischen Baugenehmigungsverfahrens das Kenntnisgabeverfahren zu wählen. Man muss nur die vollständigen Pläne einreichen, und dann kann nach drei Wochen gebaut werden. Der Architekt muss bescheinigen, dass diese Pläne alle Ansprüche des Baurechts erfüllen.
Diese Wahlmöglichkeit wurde in der Landesbauordnung zunächst für drei Jahre eingeräumt und wurde im Jahr 1997 um drei weitere Jahre verlängert, sodass diese Wahlmöglichkeit im Jahr 2001 ausläuft. Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist es also so, dass nach dem Jahr 2001 für Bauvorhaben, die unter diese Voraussetzung fallen, nur noch das Kenntnisgabeverfahren möglich ist.
Meine Damen, meine Herren, wir Grünen halten dies nicht für richtig. Wir meinen, es gibt gute Gründe gegen das ausschließliche Kenntnisgabeverfahren. Ich möchte zwei dieser Gründe nennen.
Erstens: Der Zeitgewinn durch das Kenntnisgabeverfahren ist keineswegs immer gegeben. Es gibt zum Beispiel den Bauantrag für das Haus, das alle Anforderungen des Bebauungsplans erfüllt. Das ist dann ein harmloser Fall. Da wird auch die Baugenehmigung sicherlich schnell erteilt. Der Zeitvorteil des Kenntnisgabeverfahrens in diesem Fall ist gering. Wenn ein Haus aber nicht alle Bedingungen erfüllt, also Ausnahmen oder Befreiungen benötigt, muss parallel zum Kenntnisgabeverfahren noch ein zusätzliches Baugenehmigungsverfahren laufen. Damit ist der Zeitvorteil in diesem Fall nicht gegeben.
Der zweite Grund, der gegen das ausschließliche Kenntnisgabeverfahren unter den genannten Voraussetzungen spricht, heißt: Die Baugenehmigung schafft eine höhere Rechtssicherheit. Wer eine konkrete Baugenehmigung vorweisen kann, der kann dann auch den Banken gegenüber betonen: „Dieser Bau wird in jedem Fall gemäß Recht und Gesetz errichtet werden“, und die Banken wissen das zu honorieren, indem sie bei den Zinssätzen entsprechend kalkulieren. Das ist ein Vorteil für den Bauherrn, und die Erfahrung zeigt, dass viele Bauherren – und viele Baufrauen, muss man natürlich auch dazu sagen – diese Vorteile zu schätzen wissen, dass sie sagen: „Auch wenn es Baugenehmigungsgebühren kostet, wähle ich lieber die Variante, die etwas kostet; dann habe ich hinterher die höhere Rechtssicherheit.“
Ich ziehe also als erstes Fazit: Es ist für alle am Bau beteiligten Parteien günstiger, wenn die Wahlmöglichkeit erhalten bleibt.
Aus diesem Grund gab es Anfang Februar eine Resolution verschiedener Kammern und Organisationen. Ich darf sie nennen: Es waren der Städtetag Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg, der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Arbeitsgemeinschaft baden-württembergischer Bausparkassen sowie der Landesverband Freier Wohnungsunternehmen. Hinzu kommen die Ingenieurkammer Baden-Württemberg und nicht zuletzt die Architektenkammer Baden-Württemberg. Damit gehen quasi alle wichtigen Beteiligten, die sich um das Bauen kümmern, gemeinsam in eine Richtung. Sie sagen: „Wir wollen
die unbefristete Wahlmöglichkeit.“ Am Anfang ihrer Begründung stellen diese Verbände und Kammern klar, deutlich und unmissverständlich fest – ich darf zitieren –:
Die Wahlmöglichkeit zwischen Kenntnisgabeverfahren und Baugenehmigungsverfahren hat sich bewährt.
Es ist daher aus unserer Sicht jetzt an der Zeit, den alten Grünen-Antrag, den wir vor drei Jahren schon einmal gestellt haben, wieder in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und zu sagen: Das Land soll sich jetzt einen Ruck geben; wir brauchen jetzt die dauerhafte Wahlmöglichkeit zwischen Kenntnisgabeverfahren und Baugenehmigungsverfahren.
Ich bin diesmal relativ optimistisch, dass dieses grüne Anliegen, dieser Gesetzentwurf der Grünen in diesem Hause nicht auf großen Widerspruch stößt. CDU und FDP/DVP haben schon verklausuliert gesagt, sie seien im Grundsatz auch dafür.
Jetzt liegt hier ein Papier vor; ich habe mir sagen lassen, es handle sich um einen Antrag – dieser Antrag ist vom Präsidenten nicht mit aufgerufen worden – der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zur Novellierung der Landesbauordnung. Die Koalitionsfraktionen in diesem Hause fordern jetzt die Landesregierung auf, „noch in der laufenden Legislaturperiode dem Landtag ein Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vorzulegen, das das dauerhafte Wahlrecht zwischen Baugenehmigungsverfahren und Kenntnisgabeverfahren verankert...“ Sprich: Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP/DVP schließen sich dem an, was die Grünen im Landtag als Gesetzentwurf eingebracht haben.
Meine Damen und Herren Zuschauer, Sie erleben hier heute etwas, was man nicht alle Tage hat: Die Regierungsfraktionen schließen sich einem Antrag der Opposition an. – Das verdient etwas Beifall.
Ich will jetzt aber nicht lästern. Ich sage nur: Gute Sachpolitik setzt sich einfach durch. Wir Grünen machen solche Sachpolitik.
Nachdem ich jetzt den Gesetzentwurf meiner Fraktion vorgestellt habe, darf ich die anderen Fraktionen um ihr Votum bitten, damit ich hinterher das Ganze werten kann.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Nachdem in der Sache alles darauf hinausläuft, den Inhalten des Gesetzentwurfs der Grünen zuzustimmen, möchte ich mich auf einige kurze Bemerkungen beschränken.
Herr Hofer, Sie fragten: Warum jetzt schon ändern und nicht erst Ende 2001? Die Antwort ist klar: Seit der letzten Debatte, die wir hier zu dem Thema führten, sind zweieinhalb Jahre vergangen. Diese zweieinhalb Jahre haben zusätzliche Erfahrungen gebracht, und sie haben auch ein klares, eindeutiges Votum der kommunalen Landesverbände, der Kammern und Verbände erbracht. Ich meine, damit ist die Sachlage klar. Wenn alle Praktiker das so wollen, wenn unser politisches Herz, Herr Hofer, Ihres und meines, in der gleichen Richtung schlägt, warum sollen wir dann nicht Nägel mit Köpfen machen? Warum müssen wir dann bis zum Jahr 2001 warten?
Herr Schmiedel nannte das Kenntnisgabeverfahren der LBO einen Meilenstein der Entbürokratisierung.
Herr Schmiedel, das Kenntnisgabeverfahren ist sicherlich ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Aber wenn Sie die Sache verfolgen, müssen Sie auch sehen: Selbst wenn alle Leute, die die Möglichkeit dazu haben, das Kenntnisgabeverfahren wählen, können wir die Baurechtsbehörden noch längst nicht abschaffen. Baurechtsbehörden wird es immer geben.
Es gibt innerorts Bebauung außerhalb der qualifizierten Bebauungspläne.
Nein. Aber, Herr Brechtken, auch innerhalb der qualifizierten Bebauungspläne gibt es Bauvorhaben, für die eine Befreiung oder etwas Ähnliches erforderlich ist. Auch das muss baurechtlich geprüft werden. Deshalb müssen die Kommunen weiterhin Baurechtspersonal vorhalten. Da ist es kein Problem, dass dann auch einige Baurechtsverfahren aus Fällen, für die sonst das Kenntnisgabeverfahren gilt, einbezogen werden. Also ein Widerspruch zur Entbürokratisierung ist das nicht.
Herr Schmiedel, Sie sagten weiter, es gebe einige schwarze Schafe – dies war zumindest eine Metabotschaft –, also Kommunen, die sich dem Kenntnisgabeverfahren verweigerten. Sie nannten Stuttgart mit einem Anteil von nur 7 % beim Kenntnisgabeverfahren als Beispiel. Man muss einfach sehen – da stimme ich Herrn Hofer zu –: Es gibt nun einmal gewisse Baugebiete mit einer hohen Regelungsdichte. Wenn man dort etwas Gescheites bauen will, braucht man hier und da eine Ausnahmegenehmigung.
Da ist ein Baugenehmigungsverfahren schlicht und einfach günstiger als das Kenntnisgabeverfahren plus Ausnahmeverfahren. Warum sollten wir diese Möglichkeit dort nicht zulassen? Deshalb brauchen wir die dauerhafte Wahlmöglichkeit.
Zuletzt möchte ich noch auf das eingehen, was Herr Fleischer zu dem Antrag gesagt hat, der jetzt von den Koalitionsfraktionen eingebracht werden soll. Herr Fleischer, Sie nannten das Thema des barrierefreien Bauens, und Sie betonten, dass Sie das nicht verwässern wollen. Wenn dies so gilt, ist es gut. Wir sollten die Frage des barrierefreien Bauens noch einmal überdenken. Wir haben demnächst den Tag der behinderten Menschen. Wir können da auch Erfahrungen von Betroffenen aufnehmen und hören, wo sie der Schuh drückt.
Aber ich darf hier für meine Fraktion reklamieren: Das Anliegen der behinderten Menschen ist auch, dass im normalen Wohnungsbau etwas getan wird, damit das barrierefreie Bauen dort nicht nur ein Exotendasein fristet, sondern auch dort zum Tragen kommt. Wir können gerne hierüber eine offene Diskussion führen. Dann können wir Ihre Beispiele noch dazunehmen. Wir sind da offen. Aber der Grundgedanke des barrierefreien Bauens darf, wie Sie es sagten, nicht verwässert werden.
Wenn das Konsens ist, gehe ich optimistisch in die weiteren Beratungen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 hat zu einem Wirbel auf dem Strommarkt geführt. Herr Brinkmann hat zu Recht gesagt, dass diese Liberalisierung, die vom damaligen Minister Rexrodt eingeführt wurde, als eine „Wildwest“-Liberalisierung zu bezeichnen ist. Wir Grünen haben damals gesagt: Ja zur Liberalisierung, aber nicht in dieser Form.
Wir sagen: Wir brauchen im liberalisierten Markt ökologische Leitplanken, damit die Umwelt nicht unter die Räder gerät. Wir setzen uns insbesondere dafür ein, dass die Kraft-Wärme-Kopplung und die erneuerbaren Energien nicht dem Wettbewerb zum Opfer fallen.
Die alte Bundesregierung hat die Liberalisierung in Kraft gesetzt. Wir Grünen – oder korrekter: die rot-grüne Bundesregierung – setzen uns jetzt auf Bundesebene dafür ein, dass die notwendigen ökologischen Leitplanken Stück für Stück aufgebaut werden.
Die Bundesregierung hat auch schon einiges vorzuweisen. Herr Brinkmann hat schon einiges genannt, ich darf mich deswegen auf Stichworte beschränken.
Das erste war das 100 000-Dächer-Solarstrom-Förderprogramm. Das sind kostenlose Kredite für Solaranlagen. Das ist weltweit eines der größten Förderprogramme. Es ist auf sechs Jahre angelegt und schafft damit die Kontinuität, die die junge Branche der Solarenergie in diesem Bereich dringend braucht.
Die zweite Leitplanke ist das 200-Millionen-DM-Förderprogramm, das im September letzten Jahres aufgelegt wurde. Damit werden marktnahe erneuerbare Energien gefördert. Die 200 Millionen DM, die dafür bereitgestellt werden, sind zehnmal so viel, wie die Regierung Kohl für diesen Bereich reserviert hat. Damit sind jetzt endlich einmal genügend Fördermittel für diese neuen Zwecke – sprich Biogasanlagen, Holzhackschnitzelanlagen, kleine Wasserkraftanlagen und thermische Solaranlagen – vorhanden.
Der dritte und wesentliche Schritt ist das ErneuerbareEnergien-Gesetz. Dieses Gesetz wurde letzte Woche im Bundesrat behandelt. Es kann zum 1. April in Kraft treten. Herr Brinkmann hat die Einzelheiten dieses Programms schon dargestellt.
Ich möchte nur zusammenfassend darauf hinweisen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG genannt,
legt die Grundlage für eine solide, dauerhafte und faire Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Es schafft damit die Voraussetzung für ein deutliches Wachstum dieses so wichtigen Segments unserer Energieversorgung und ist gleichzeitig ein wesentlicher Baustein der deutschen Klimaschutzstrategie.
Mit dem EEG wird die Bundesrepublik ihrer internationalen Verpflichtung gerecht und demonstriert, dass sie ernsthaft bereit ist, das Kioto-Protokoll zur Klimarahmenkonvention umzusetzen.
Das EEG ist auch gleichzeitig eine große Chance für die deutsche Exportwirtschaft. Der Schub, den das EEG auslösen wird, wird zur Weiterentwicklung der Technologien der erneuerbaren Energien führen. Es wird dafür sorgen,
dass in diesem Bereich weitere, Tausende von Arbeitsplätzen entstehen. Das Vorläufergesetz, das Stromeinspeisungsgesetz, hat im Windkraftbereich ja bereits 15 000 Arbeitsplätze entstehen lassen.
Völlig unverständlich aber – da möchte ich auch Sie, Frau Brenner, fragen – ist hier die Haltung der Landesregierung. Diese hat sich im letzten September das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Das ist ein anspruchsvolles, aber ein realistisches Ziel, das auch wir Grünen unterstützen. Frau Brenner, Sie haben sich hier ja auch dafür eingesetzt.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss man jetzt aber etwas bei der Förderung der erneuerbaren Energien tun. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie legen Förderprogramme auf,
oder Sie schaffen bessere Rahmenbedingungen. Hier zeigt sich, dass das schöne Ziel der Landesregierung nur eine riesige Luftblase ist, der keinerlei konkrete Taten folgten.
Denn auf der einen Seite haben Sie bei der Aufstellung des Haushalts praktisch keine neuen Mittel bereitgestellt. Es kommen nur minimale Beträge hinzu. Das entspricht aber längst nicht dem, was notwendig ist. Auch unsere Anträge, die eine entsprechende Aufstockung begehrten, haben Sie rigoros abgelehnt.
Auf der anderen Seite hat die Landesregierung am letzten Freitag im Bundesrat die Alternative, durch eine Änderung der Rahmenbedingungen weiterzukommen, abgelehnt, indem sie gegen das EEG votiert hat.
Ja, bitte schön.
Ich habe gesagt: nicht zusätzlich. Frau Brenner, Sie kennen die Zahlen. Unter der großen Koalition – da muss man die SPD auch einmal dankend erwähnen – gab es für die erneuerbaren Energien bis zu 30 Millionen DM an Fördermitteln pro Jahr. Das war eine Anschubfinanzierung.
Unter der gelb-schwarzen Regierung aber sind diese Fördermittel insgesamt – das zeigen auch Ihre Zahlen – auf unter 10 Millionen DM gesenkt worden. Das ist eine Reduzierung auf fast ein Drittel. Frau Brenner, das ist doch keine Zukunftsstrategie.
Jetzt kommen Sie mit Ihrem Förderprogramm Altbausanierung. Das steht in Ihrem Koalitionsvertrag. Sie haben ja erst die Mittel auf null gefahren. Das heißt, zwei Jahre lang herrschte absolute Sendepause. Das war Ihre Regierung. Im dritten Jahr wurden Gelder bereitgestellt. Laut Auskunft der Landesregierung waren es im letzten Kalenderjahr knapp 10 Millionen DM. Das ist der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.
In der Stellungnahme zu meinem Antrag sagt die Landesregierung, dass – im Gegensatz dazu – in Nordrhein-Westfalen etwas mehr als 400 Millionen DM für diesen Zweck bereitgestellt werden, also, grob gesagt, das Dreißig- oder Vierzigfache!
Das ist mir egal. Außerdem geht es dabei nicht um erneuerbare Energien, sondern um das Energiesparen. Mit diesem Altbausanierungsprogramm haben Sie einen Tropfen auf den heißen Stein getan, aber längst nicht das, was notwendig ist.
Herr Präsident, das war notwendig, um die Frage zu beantworten.
Meine Damen und Herren, die Regierung Teufel hat mit ihrem Votum gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz ge
zeigt, dass sie trotz ihrer schönen Worte für die Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien nicht nur keinerlei eigene Anstrengungen unternimmt, sondern sogar die Wege blockiert, mit denen diese Ziele ohne Einsatz irgendwelcher Landesmittel gefördert werden könnten.
Die Regierung Teufel hat keine Antwort darauf, wie sich diese Technologien zur Nutzung von Sonne, Wind und Biomasse im harten Preiswettbewerb des liberalisierten Strommarktes entwickeln können. Die Landesregierung hat trotz aller Modernisierungsrhetorik keine Antwort darauf, was dem Arbeitsplatzabbau in der konventionellen Energiewirtschaft entgegengesetzt werden kann.
Die Landesregierung ist einfach festgefahren im alten Denken und in ihrem Irrglauben an die Zukunft der Atomenergie. Sie verbaut damit Zukunftschancen.
Ich habe Ihnen zugehört. Sie haben gesagt, dass Sie etwas tun wollen. Aber was tun Sie denn praktisch? Sie tun nichts; das sind Luftblasen, Frau Brenner.
Wir Grünen setzen dagegen – neben den Einsparmaßnahmen, neben der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung – auf die erneuerbaren Energien. Genau wie die Prognosen der Firma Shell setzen wir darauf, dass die erneuerbaren Energien bis zur Mitte dieses Jahrhunderts zur wichtigsten Energiequelle werden. Das neue EEG legt die Grundlagen dafür.
Wir setzen jetzt auf die Menschen in diesem Land: auf Privatleute, die sich eine Solaranlage auf das Dach bauen, auf Betreibergemeinschaften, die neue Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen auf den Weg bringen. Wir setzen nicht zuletzt auch auf die Landwirte. Diesen eröffnet das neue EEG die Perspektive, durch die Produktion von Biogas als Stromproduzent und Energiewirt ein zusätzliches Einkommen zu erzielen, das unabhängig ist von den Weltmarktpreisen für landwirtschaftliche Produkte.
Meine Damen, meine Herren, ich komme zum Schluss. Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien ist aus Klimaschutzgründen und zur Sicherung der langfristigen Energieversorgung notwendig. Die Grundlagen dafür sind mit dem neuen EEG gelegt. Jetzt kommt es darauf an, diese Chancen zu nutzen. Meine Damen und Herren, es gibt viel zu tun – packen wir es an!
Frau Fauser, Sie sprachen davon, dass die Vergütung von 99 Pfennig pro Kilowattstunde Solarstrom eine Überförderung darstelle. Dazu zwei Fragen: