Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem uns vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Landesregierung aufgefordert, eine Rechtsverordnung zum Betrieb von Drogenkonsumräumen zu schaffen. Ich danke Frau Bender dafür, dass sie so deutlich gesagt hat, worum es sich handelt. Es handelt sich nämlich um Fixerräume.
In der Begründung heißt es weiter, auch hier im Südwesten müsse den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, solche Räume einzurichten, und wir sollten doch bitte dafür sorgen, dass dies nicht blockiert wird.
Wir wollen blockieren in Verantwortlichkeit für die abhängigen Menschen und in Gesamtverantwortung für die übrige Bevölkerung.
Sehen Sie sich die Rechtsverordnung von Hamburg an: keine Einschränkung, was Drogen anbelangt, Crack, Heroin, Ecstasy, Kokain vor allen Dingen, alles Dinge, die dort in diesen rechtsfreien Räumen – da darf ich dem Minister zustimmen – konsumiert werden dürfen.
Zweiter Punkt: saubere Straßen. Frau Bender, es wundert mich, dass dieses Argument, dieser ordnungspolitische Ansatz gerade von den Grünen kommt. Ich könnte es noch verstehen, wenn dieses Argument von der rechten Seite hier angeführt würde. Aber dass es von Ihnen kommt, erschreckt mich schon ein Stück weit.
(Abg. Haasis CDU: Deshalb hätte Herr Schlierer heute Morgen ja auch für die Grünen reden kön- nen! – Lachen bei Abgeordneten der Republika- ner)
Ich würde diesen Ansatz ja noch gelten lassen, wenn er funktionieren würde. Aber er funktioniert nicht.
Gehen Sie doch einmal mit uns in die Schweiz. Wir haben uns das Umfeld der so genannten Fixerstuben angeschaut – erschreckend! Dort liegen die Spritzen nach wie vor im Vorhof, in den angrenzenden Parks.
Bessere Ansprache der Süchtigen: Wenn dies klappen würde, wäre es okay. Das klappt jedoch nicht. Wenn die Süchtigen die Konsumräume aufsuchen, sind sie im Grunde genommen so scharf auf das Zeug, dass sie in diesen Räumen nur noch konsumieren wollen. Da sind sie nicht ansprechbar!
Wenn sie sich einen Schuss gesetzt haben – gehen wir einmal nur vom Schuss aus –, haben sie überhaupt kein Interesse mehr auf Ansprache, auf Ausstieg oder sonst etwas. Dann nutzen sie ihre Szene, die sie darin finden. Ich glaube, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, dafür zu sorgen, dass sich die Fixer in öffentlich finanzierten Räumen treffen können.
Gehen wir davon jetzt einmal weg, da wir ja festgestellt haben, dass Ihr humanitärer Ansatz – den nehme ich Ihnen wirklich ab; das sehe ich – nicht funktioniert. Was kommt denn dann auf unsere Kommunen zu? Ich habe Ihnen etwas mitgebracht. Bei diesem Packen an Unterlagen, den ich hier in der Hand halte, handelt es sich um Urteile, die sich an die Stadt Frankfurt richten. Die Stadt darf nämlich
für Mietausfälle und für Schadenersatzforderungen der Besitzer der an die Konsumräume angrenzenden Häuser aufkommen. Die Stadt darf außerdem einen privaten Sicherheitsdienst bezahlen, da die Polizei nicht in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass die Szene vor den Fixerräumen aufgelöst wird.
Wenn wir die Rechtsverordnung für Drogenkonsumräume nicht erlassen, tun wir das aus einer gewissen Fürsorgepflicht für unsere Kommunen heraus,
damit das, was es in denjenigen Kommunen gibt, in denen Fixerstuben bestehen, nicht auf unsere Gemeinden und Städte zukommt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Repnik weigert sich, über eine Rechtsverordnung die Einrichtung von Gesundheitsräumen in Baden-Württemberg zu ermöglichen.
Die Kollegin Bender hat die Funktion dieser Gesundheitsräume schon erklärt. Ich möchte diese Erklärung in einem Punkt ergänzen: Gesundheitsräume – das haben auch die Erkenntnisse in der Schweiz gezeigt – sind oft der Einstieg zum Ausstieg. Dort können Sie Leute erreichen, die Sie sonst nicht erreichen können.
Ich denke an die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ich denke aber auch an viele Abgeordnete der CDU, zum Beispiel an die Kollegen Birk, Ruder oder den ehemaligen Sozialminister Vetter.