Ich betrachte es als eine Verunglimpfung, wenn einem Parlamentarier, der hier frei spricht, unterstellt wird, er würde sich auf irgendeine Art und Weise vorbereiten lassen. Ich bereite mich so vor, wie ich es selbst für richtig halte. Das ist meine ureigene Sache.
(Abg. Hofer FDP/DVP: Das hat doch jeder ge- merkt! – Abg. Zeiher CDU: Das hat jeder gehört! – Abg. Haasis CDU: Jeder blamiert sich so, wie er es am besten kann! – Weitere Zurufe)
Wenn Sie, Frau Ministerin Staiblin, es für nötig halten, sich auf diese Ebene herabzubegeben, möchte ich Sie darum bitten, sich dafür in aller Form zu entschuldigen.
Wir treten damit in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14:15 Uhr mit der Fragestunde fortgesetzt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h D e u s c h l e R E P – A b s c h i e b e p r a x i s b e i s t r a f f ä l l i g e n E U - A u s l ä n d e r n
a) Inwieweit treffen Presseberichte zu, wonach die Praxis baden-württembergischer Behörden, straffällig gewordene EU-Ausländer in ihren Heimatstaat abzuschieben bzw. auszuweisen, angebliches oder tatsächliches EURecht verletze?
b) Seit wann und in welchem Umfang ist das Innenministerium mit der Problematik dieser Abschiebe-/Ausweisungsfälle befasst?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Kollegen Deuschle wie folgt:
Zu a: Die Europäische Kommission hat beschlossen, wegen der Verletzung von Gemeinschaftsrecht durch die Bundesrepublik Deutschland bei der Ausweisung von EU-Bürgern die zweite Phase des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 des EG-Vertrags einzuleiten. Dem Vertragsverletzungsverfahren liegen rund 70 Petitionen fast ausnahmslos italienischer Staatsbürger zugrunde, die sich überwiegend gegen Entscheidungen der Ausländerbehörden des Landes Baden-Württemberg richten.
Nach Auffassung des Innenministeriums verletzt die Praxis der baden-württembergischen Ausländerbehörden bei der Ausweisung und Abschiebung italienischer Staatsangehöriger kein EU-Recht. Diese Auffassung wird auch vom Bundesministerium des Innern geteilt, das in einer Stellungnahme vom März 1999 gegenüber der EU-Kommission die Hauptbeschwerdepunkte des Vertragsverletzungsverfahrens zurückgewiesen hat.
Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Ausländerbehörden ist im Übrigen in zahlreichen Fällen von Verwaltungsgerichten bestätigt worden.
Zu b: Das italienische Generalkonsulat hat das Innenministerium erstmals im April 1992 darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung die Ausländerbehörden des Landes bei der Ausweisung von italienischen Staatsangehörigen angeblich gegen EU-Recht verstießen. Seither wurde die Ausweisungspraxis bei in erheblicher Weise straffällig gewordenen Ausländern im Allgemeinen und EU-Ausländern im Besonderen mehrmals mit dem Generalkonsulat erörtert.
Gegenüber dem Landtag hat das Innenministerium im November 1997 aufgrund einer Kleinen Anfrage der Frau Kollegin Thon zu dieser Angelegenheit Stellung genommen. Die Europäische Kommission hat die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens im Juli 1998 eingeleitet.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie können sicher bestätigen, dass das Innenministerium bereits im Jahr 1993 von der Fraktion GRÜNE auf die Unvereinbarkeit der Ausweisungsvorschriften im Ausländergesetz mit dem EG-Recht hingewiesen wurde, wobei diese Vorschriften durch die sehr strengen baden-württembergischen Erlasse noch verschärft werden. Sie haben damals keinen Handlungsbedarf gesehen. Jetzt, nachdem sich das Europaparlament und die Europäische Kommission dieser Problematik angenommen haben, haben Sie sich mit dem Außenministerium Italiens über die Bildung einer Arbeitsgruppe verständigt. Meine Fragen: Gibt es diese Arbeitsgruppe bereits? Wie ist sie besetzt? Welches Konzept und welcher Zeitplan liegen der Arbeit dieses Gremiums zugrunde?
Diese Arbeitsgruppe gibt es bereits, Frau Kollegin Thon. Sie hat gestern zum ersten Mal getagt. Wir haben auch eine gemeinsame Sprachregelung erarbeitet. Das Problem liegt aus meiner Sicht darin: Nach allem, was bisher bekannt geworden ist, wenden unsere Ausländerbehörden die geltende Rechtslage korrekt an. Die italienische Seite hat aber Vorstellungen, die über die geltende Rechtslage hinausgehen. Im Grunde genommen ist die italienische Seite der Auffassung, dass auch bei schweren Straftaten EU-Angehörige nicht mehr ausgewiesen und abgeschoben werden sollen bzw. dürfen. Das ist mit der jetzt noch gültigen Rechtslage schlicht und ergreifend nicht vereinbar.
Wie bewertet die Landesregierung die Absicht der Bundesregierung, demnächst eine Verwaltungsvorschrift zu verabschieden, die eine hohe Hürde für die Ausweisung von EU-Bürgern festlegen soll?
Ich selber habe mich als Innenminister immer wieder gemeinsam mit der zuständigen Abteilung bemüht, unsere über 140 Ausländerbehörden im Land Baden-Württemberg darauf hinzuweisen, dass die EU-Bürger in der Tat einen Sonderstatus genießen, und dies mit Recht, und dass dieser beachtet werden soll. Wenn auch die Bundesregierung das Ihrige dazu beiträgt, dass dies noch einmal nachhaltig in Erinnerung gebracht wird, habe ich dagegen nichts.
Herr Innenminister, befindet sich unter den genannten Abschiebefällen auch der Fall des 1994 oder 1995 abgeschobenen Stuttgarter Gastronomen Mario Lavorato, dessen persönliche Nähe zum Fraktionsvorsitzenden der CDU damals Gegenstand öffentlichen Interesses war?
Ich bin mir jetzt aus dem Stegreif, Herr Kollege Deuschle, nicht ganz sicher, aber ich vermute – ich vermute, betone ich –, dass Lavorato nicht ausgewiesen worden ist, sondern aufgrund eines Ersuchens der italienischen Justiz damals nach Italien gebracht wurde. Denn man hat ihn ja in Italien angeklagt, wenn ich das richtig im Kopf habe. Das ist ja dann eine ganz andere Schiene.
Die italienische Justiz arbeitet traditionell gut mit uns zusammen. Wir haben bei der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart mit dem Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Krombacher einen international anerkannten Spezialisten. Es gab 1993/94 die Situation, dass Mafiaangehörige in der Vollzugsanstalt in Mannheim saßen, die dann auf Betreiben oder Verlangen der italienischen Justiz damals – unter schwierigsten Bedingungen übrigens – nach Italien verbracht worden sind. Aber das hat ja mit Ausweisung und Abschiebung nichts zu tun.
Herr Minister, ist darin ein Widerspruch zu sehen, oder habe ich das falsch verstanden, dass einerseits die italienische Justiz selbst straffällig Gewordene abruft und andererseits gegen hier straffällig Gewordene die Abschiebung verweigert?
Ich sehe darin keinen Widerspruch. Das eine ist, dass die italienische Justiz zunächst einmal gut mit den deutschen Behörden zusammenarbeitet, wofür wir übrigens dankbar sind und woran wir auch ein großes Interesse haben. Das Gleiche gilt auch für die Polizeien. Da kommt es natürlich immer wieder vor, dass die italienische Justiz italienische Staatsangehörige, die sich derzeit in Baden-Württemberg aufhalten, wegen Straftaten, die die Personen in Italien verübt haben, ausgeliefert haben will. Dies ist auch in Ordnung.
Die andere Seite ist die, dass insbesondere das italienische Außenministerium – ich sagte es vorhin auf die Frage von Frau Kollegin Thon, die jetzt leider nicht mehr unter uns ist – doch, Gott sei Dank,
die erfreulicherweise noch unter uns ist –, dass die italienische Außenpolitik im Grunde genommen die Auffassung vertritt, die ich übrigens nachvollziehen kann, aber die nicht der heute noch gültigen Rechtslage entspricht, dass auch in Fällen von schweren Straftaten, die italienische Staatsangehörige in Deutschland verüben, nicht ausgewiesen und abgeschoben werden soll.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N o r b e r t Z e l l e r S P D – S c h a f f u n g e i n e s l ä n d e r ü b e r g r e i f e n d e n H a u p t z o l l a m t e s B o d e n s e e
a) Ist die Landesregierung bereit, sich umgehend für ein länderübergreifendes gemeinsames Hauptzollamt im Raum Bodensee/Allgäu im Interesse der Wirtschaft, der Landwirtschaft und der gesamten Region einzusetzen?
b) Wird die Landesregierung diesbezüglich unmittelbare Gespräche mit der Bayerischen Staatsregierung aufnehmen bzw. haben bereits Gespräche stattgefunden, wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Zeller wie folgt: