Bereits im Jahre 1994 hat die Arbeitsgruppe der Haushaltsstrukturkommission vorgeschlagen, die Förderung der Hagelversicherung einzustellen. Der Rechnungshof hat im Jahre 1996 durch Prüfungsmitteilungen ebenfalls darge
legt, dass er die Einstellung der Zuwendungen zu den Hagelversicherungsprämien für erforderlich hält. Im Zuge der Nachtragsberatung des Landeshaushaltes 1996 wurden Sparzwänge auch im Agrarhaushalt offensichtlich. Die Bezuschussung der Hagelversicherung wurde daraufhin ab dem Jahre 1997 eingestellt. Wobei ich dazu anmerken möchte, dass es kein Bundesland innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt, das einen Zuschuss zur Hagelversicherung gewährt.
Ich möchte aber wohl darauf hinweisen, dass es innerhalb der Europäischen Union einige Länder gibt, die ganz vehement diese Hagelversicherungsprämien bezuschussen. Den höchsten Zuschuss gewährt das Land Griechenland, nämlich einen Zuschuss von 70 %. Ich bin auch der Meinung, dass hier eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Europäischen Union besteht. Innerhalb dieses Doppelhaushalts habe ich sicherlich keine Möglichkeit, finanzielle Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Aber wir sollten uns gemeinsam Gedanken darüber machen – dies wäre meine Forderung –, im darauf folgenden Haushalt Mittel für Zuschüsse für Hagelversicherungsprämien – schwerpunktmäßig im Obstbau, weil dort die Prämien sehr hoch sind – vorzusehen.
Ich will hier auch ansprechen, dass es mir auch darum geht, einen Mix anzubieten, und dass der Unternehmer selbst entscheiden sollte. Wir geben derzeit finanzielle Unterstützung zum Erstellen von Hagelnetzen. Ich denke, dies ist gut. Die finanzielle Unterstützung zum Erstellen von Hagelnetzen haben wir nicht ausgesetzt. Denn man muss eines bedenken: Bei einem Hagelschlag erfolgt ja, wie jetzt am Bodensee geschehen, ein Totalausfall. Das heißt, dass damit auch Marktanteile verloren gehen.
Bei finanzieller Unterstützung für das Erstellen von Hagelnetzen können natürlich die Marktanteile gehalten werden. Andererseits ist mir gerade in Fellbach mitgeteilt worden, dass die Winzer keine finanzielle Forderung an die Landesregierung stellen, sich aber wünschen, einen steuerfreien Rückstellungsbetrag bilden zu können, den sie in guten Jahren zurückstellen können, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen, damit sie sich in schwierigen Situationen selbst helfen können.
Diese Forderung ginge dann an den Bund; denn für die steuerlichen Rückstellungen ist der Bund zuständig. Ich möchte Sie, Herr Zeller, herzlich bitten, dass gerade Ihre Fraktion beim Bund entsprechend Einfluss nimmt – es ist eine seit Jahren erhobene Forderung –,
damit es einen Mix von verschiedenen Möglichkeiten gibt, die Zahlung der Prämien finanziell zu unterstützen, und von den Unternehmen über die Inanspruchnahme dann selbst entschieden werden kann.
Frau Ministerin, bedeutet Ihre Antwort, dass Sie nicht wollen, dass den betroffenen Obstbauern mit wirklich erheblichen Schäden vonseiten der Lan
desregierung geholfen wird? Sind Sie auch nicht bereit, dafür einzutreten, dass die ursprünglichen Beihilfen zur Hagelversicherung durch das Land wieder aufgenommen werden?
Zum Letzteren habe ich, glaube ich, die Antwort gegeben. Da haben Sie mir anscheinend nicht zugehört, Herr Dagenbach.
Dann wiederhole ich gern noch einmal, dass, wie ich gesagt habe, nach den derzeitigen Richtlinien die Prämie für die Hagelversicherung ausgesetzt ist. Die Gründe habe ich auch genannt: aus Gründen der Sparhaushalte, die umgesetzt werden mussten, und aus dem Grund, dass der Rechnungshof dies damals beanstandet hat. Ich habe aber zum Schluss gesagt, dass ich im jetzigen Doppelhaushalt keine finanzielle Möglichkeit sehe, dass ich mich aber darüber hinaus dafür einsetzen will – ich denke, das müssen wir alle gemeinsam –, dass in diesem Bereich die ungleiche Wettbewerbsbehandlung oder diese Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Europäischen Union ausgeräumt wird.
Frau Ministerin, zwei Fragen an Sie: Die erste: Es wird behauptet, dass der Hagelflieger zuerst über den Daimlerparkplatz in Sindelfingen geflogen sei. Ist da etwas dran, und – gegebenenfalls – wie bewerten Sie das?
Die zweite: Sie sprachen gerade von Wettbewerbsverzerrung. Sind Sie, wenn Sie das schon öffentlich als Wettbewerbsverzerrung darstellen, bereit, dann auch auf EU-Ebene juristisch gegen diese Verzerrung vorzugehen?
Um Ihre zweite Frage zu beantworten: Dagegen kann ich gar nicht vorgehen, weil dies damit verbunden ist, dass dafür keine Kofinanzierungsmittel von der EU gewährt werden. Das heißt, es muss sicher ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden, aber es ist den Ländern freigestellt, ob sie diese Prämie zahlen.
(Abg. Buchter Bündnis 90/Die Grünen: Ich sagte, es ist eine Vertragsverletzung gegen bestehendes EU-Recht, wenn man durch finanzielle Zuwendun- gen Wettbewerbsverzerrungen organisiert!)
Ich möchte dann in aller Deutlichkeit sagen: Die erste Frage wurde in der Mündlichen Anfrage nicht gestellt. Es wurde nicht gefragt, ob der Hagelflieger erst was weiß ich wo durchgeflogen sei, bevor er in Fellbach geflogen ist. Das kann ich nicht beurteilen; ich weiß es nicht.
Frau Ministerin, ich habe noch eine Frage zu den Hagelfliegern: Ist der Schaden, der in Fellbach oder in Tettnang/Friedrichshafen entstanden ist, nicht so groß, dass man versuchen müsste, in größerem Umfang Hagelflieger einzusetzen, die schon die Entstehung des Hagelschlags unterbinden? Denn das ist sicherlich ein effektiverer Einsatz als Hagelnetze, die wahrscheinlich nur beschränkt verwendbar sind.
Wie Sie vielleicht wissen, haben wir ein Gutachten über den Erfolg eines Hagelfliegers erstellen lassen. Durch dieses Gutachten wurde festgestellt, dass nicht hundertprozentig sichergestellt werden kann, dass durch den Hagelflieger in der Tat eine Hagelabwehr praktiziert werden kann. Daher ist dies eine von vielen Möglichkeiten, die aber nicht hundertprozentig sicher ist, wobei mir gerade zu dem Hagelschlag in Fellbach mitgeteilt wurde, dass es bei diesem starken Unwetter fraglich gewesen wäre, ob der Hagelflieger überhaupt hätte fliegen können.
Frau Ministerin, können Sie sagen, wie viele Betriebe voraussichtlich durch diesen Hagelschaden in ihrer Existenz betroffen sind? Heißt das definitiv, dass Sie sich im Ministerrat nicht dafür einsetzen werden, dass eine entsprechende Entschädigung erfolgt?
Die zweite Frage: Können Sie sagen, in welcher Größenordnung die Prämien durch das Land sein müssten?
Zu Ihrer zweiten Frage bezüglich der Prämien: Wenn wir darüber nachdenken, muss man sich in etwa an den Prämien der anderen europäischen Länder orientieren.
Wie viele Betriebe betroffen sind, habe ich vorhin in Form von Hektarzahlen zum Ausdruck gebracht. Ich werde am Freitag in das Hagelgebiet an den Bodensee fahren und mir dort vor Ort den Hagelschaden am Tafelobstbau und am Hopfenanbau anschauen. Ich denke, dass mir dort dann auch die Zahl der betroffenen Betriebe genannt werden kann.
Frau Ministerin, wie hoch schätzen Sie das Finanzvolumen des Landes ein, das notwendig wäre, um eine Hagelversicherung mit 50 % Bezuschussung wieder einzuführen, bzw. wie hoch waren die Beträge pro Hektar, die bis 1997 dafür eingestellt waren?
Diese Frage war nicht gestellt. Ich hätte sie spontan beantworten können, aber ich denke, ich finde die Zahlen, weil sie mir in der Tat hier aufgeschrieben wurden.
Ich gehe noch einmal zurück auf die zinsverbilligten Darlehen, die für die Erstellung von Hagelnetzen möglich sind. Hier will ich ergänzend hinzufügen, dass die Grenze für die Bezuschussung von Investitionskosten von 20 000 DM pro Hektar vom Ministerrat auf Bundesebene vor einigen Monaten auf 50 000 DM erhöht wurde. Dafür ist schwerpunktmäßig die Bundespolitik zuständig.
Wir haben im Jahr 1990 einen Zuschuss von 1,1 Millionen DM an Betriebe gewährt. Es schwankte in den einzelnen Jahren wahrscheinlich immer nach dem Schadensfall. Im Jahr 1996 waren es 630 000 DM. Ich denke, das richtet sich auch nach der Zahl derer, die sich versichern oder nicht versichern.
Mehr kann ich Ihnen heute dazu nicht sagen. Ich habe die Zahlen heute nicht vorliegen. Aber ich kann sie Ihnen schriftlich zukommen lassen.
Ich habe noch eine Zusatzfrage: Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, wie viele Betriebe von den Anspruchsberechtigten in der Vergangenheit, als es die Hagelversicherung gab, diese Hagelversicherung in Anspruch genommen haben?
Wenn Sie noch Zeit haben, dann suche ich mir die Zahl heraus. Ansonsten müsste ich Sie auch auf die schriftliche Mitteilung verweisen, wenn Sie damit einverstanden sind.
(Abg. Dr. Schäfer Bündnis 90/Die Grünen: Sie können das schriftlich machen! – Abg. Brechtken SPD: Das machen wir schriftlich!)
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h D e u s c h l e R E P – T o u r d e F r a n c e – K o s t e n ü b e r n a h m e