Protokoll der Sitzung vom 24.10.2001

Ich komme zum Schluss: Die Umsetzung des neuen Dienstrechts auf Landesebene ist eine der wichtigsten Herausforderungen in den nächsten Jahren. Wir sollten uns gemeinsam dieser Aufgabe stellen. Herr Wissenschaftsminister, ich glaube, es ist nicht im Sinne des Hochschulstandorts Baden-Württemberg, wenn man sich ausgerechnet bei einem solchen Punkt als Parteipolitiker erweist und sich dabei gegenüber Rot-Grün in Berlin profilieren will.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, unter unseren Gästen auf der Zuhörertribüne begrüße ich besonders den Generalkonsul der Republik Slowenien, Herrn Dr. Matjaz Jevnišek. Er hat seinen Sitz in München und ist mit für das Land Baden-Württemberg zuständig.

(Beifall im ganzen Haus)

Herr Generalkonsul Jevnišek stattet heute dem Landtag von Baden-Württemberg seinen offiziellen Antrittsbesuch ab.

Herr Generalkonsul, ich wünsche Ihnen weiterhin einen guten und informativen Aufenthalt hier im Landtag und freue mich auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

(Beifall im ganzen Haus)

Das Wort in der Aussprache erteile ich Herrn Minister Dr. Frankenberg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Klunzinger hat ausgeführt, dass wir über ein ausgezeichnetes Hochschulsystem verfügen. Ein ausgezeichnetes Hochschulsystem braucht auch ein modernes Dienst- und Tarifrecht und braucht alternative Qualifikationswege zum Hochschullehrer oder zur Hochschullehrerin. Das ist richtig.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt zur Reform des Dienstrechts der Professorinnen und Professoren und gleichzeitig zu einer Reform des Hochschulrahmengesetzes, was die Qualifikation zum Hochschullehrernachwuchs betrifft. Dieser Gesetzentwurf geht von vernünftigen Intentionen aus. Wir richten uns auch nicht gegen dieses Gesetz als solches, sondern gegen die spezifische Ausprägung. Wir lehnen das Gesetz nicht ab, sondern wir haben konkrete Änderungsanträge im Bundesrat gestellt, und zwar nicht, um das Gesetz zu verhindern, sondern um dazu beizutragen, dass das Gesetz seine eigentlichen Wirkungen, die es anstrebt, auch erfüllen kann. Zu diesem Gesetz kann man also mit der Bundesregierung im Gemeinsinn durchaus schnell kommen, wenn man unsere Änderungsanträge, die wir im Bundesrat gestellt haben, annimmt und sie nicht ohne eigentliche Sachargumentation zurückweist.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie in diesem Zusammenhang jemandem Parteipolitik vorwerfen, frage ich mich: Warum stimmt die Bundesregierung nicht unseren Änderungsanträgen zu? Denn es sind Änderungsanträge, die letztlich in der Ausprägung die Länder betreffen und nicht den Bund. Ich will sie im Einzelnen darlegen.

Worum geht es in der Intention? Es geht darum, die Qualifikationswege in international üblicher Weise zu ergänzen – Juniorprofessur – und uns ein flexibleres Dienstrecht zu geben. Flexibleres Dienstrecht muss aber im Sinne des Wettbewerbs der Hochschulen und eines föderalen Wettbewerbs auch heißen, dass den Ländern mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausprägung ihres Dienst- und Tarifrechts, das heißt ihrer Besoldung, gegeben werden.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Pfister FDP/ DVP)

Wir sehen aber immer engere Reglementierungen, die uns eigentlich von Land zu Land keine wirklichen unterschiedlichen Ausprägungen gestatten.

Ein zweiter Kritikpunkt, zu dem ich noch kommen werde, ist der, ob dieses Gesetz in der Reihenfolge der notwendigen Reformschritte an unseren Hochschulen überhaupt an der richtigen Stelle steht, ob die Voraussetzungen zur Umsetzung des Gesetzes in den Strukturen der Hochschulen überhaupt gegeben sind. Die Änderungsanträge, die wir gestellt haben, betreffen das Dienstrecht der Professorinnen und Professoren. Ich persönlich hätte es zum Beispiel für sinnvoller gehalten, zunächst das Dienstrecht für den wissenschaftlichen Dienst, einschließlich der Einführung der Juniorprofessur, zu reformieren, denn uns laufen die Wis

senschaftler, und zwar die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in wirtschaftsnahen Fächern, weg – in Informatik, in Betriebswirtschaftslehre, aber auch in Jura. Dort haben wir den größten Änderungsbedarf. Die Professorinnen und Professoren laufen uns nicht aus unseren Hochschulen weg. Wir haben auch nicht die Not, sie gegen die Konkurrenz der Wirtschaft oder des Auslands zu behalten oder Rufe zu gewinnen, sondern im wissenschaftlichen Bereich haben wir die größten Probleme. Diesen Bereich hat man nicht reformiert. Ihn hätte ich als Erstes angegangen und danach erst das Dienstrecht der Professorinnen und Professoren. Für die Universitäten haben wir im Bereich von C 4 genügend Möglichkeiten, sowohl adäquate Gehälter in Konkurrenz zur Wirtschaft zu bieten, als auch bei Auslandsrufen konkurrenzfähig zu sein. Solche Möglichkeiten haben wir nicht bei den C-3- und C-2-Dotierungen an den Universitäten oder Fachhochschulen.

Nun will ich zunächst einmal – Frau Bregenzer, Sie haben es erwähnt – auf die Grundgehälter eingehen. Wir fordern und haben als Land gefordert, für die Grundgehälter – nicht für die Gehälter als solche – Bandbreiten einzuräumen, damit wir auch im Individualfall und von Land zu Land unterschiedlich zwischen Grundgehalthöhe und Zulagenhöhe unterscheiden können. Das ist wichtig, denn wie auch immer die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen gestaltet wird, im Gesetz steht: In der Regel sollen Zulagen nur bis zu 40 % des jeweiligen Grundgehalts ruhegehaltsfähig sein, und nur die Zulagen der letzten fünf Jahre, die jemand bekommen hat, sollen ruhegehaltsfähig sein. Dies bedeutet: Je niedriger die Grundvergütung, umso niedriger ist nachher die Pensionsleistung. Deshalb haben wir Bandbreiten gefordert, und zwar auch Bandbreiten, bei denen sich W 2 und W 3 überlappen. Wenn die Bandbreite der Grundvergütung groß genug wäre, könnten wir mit einem einzigen Professorengehaltsstatus, nämlich einer einzigen W-Stufe, auskommen, könnten alle Differenzierungen innerhalb dieser Bandbreite der Grundvergütung durchführen.

Ich will Ihnen ein Beispiel geben, warum Bandbreiten sehr sinnvoll und notwendig sind. Wie gesagt, wir wollen nicht den Gesetzentwurf ablehnen, sondern wir wollen ihn verbessern. Denn 7 000 DM Grundvergütung und 8 500 DM Grundvergütung, die auch ohne Zulagen gewährt werden können,

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Nur in Ausnahmefäl- len!)

sind kein amtsangemessenes Gehalt und kein Gehalt, mit dem wir in Konkurrenz zur Wirtschaft oder gar in Konkurrenz mit dem Ausland bestehen können.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Aber schon bei der ersten Berufung kommt eine Zulage drauf!)

Es muss nicht. Es kann, aber es muss keine Zulage draufkommen. Sie müssen ja sehen: Wenn wir Spitzenkräfte wirklich spitzenmäßig besolden – jede andere Annahme als die, dass uns in den nächsten Jahren bundesweit keine zusätzlichen Haushaltsmittel für die Besoldung zur Verfügung stehen, ist eine Illusion –, wenn das also finanzneutral kommt, dann bedeutet es, dass wenige sehr viel mehr bekommen und die Mehrzahl der Professorinnen und Pro

(Minister Dr. Frankenberg)

fessoren schlechter besoldet wird, als dies vergleichsweise heute der Fall ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Wir haben alle Gehälter nach unserem derzeitigen Finanzvolumen durchgerechnet. Ich gehe jetzt bewusst einmal von einem W-3-Professor oder einer W-3-Professorin an einer Fachhochschule aus. Damit geben wir den Fachhochschulen das Höchstmögliche, die höchstmögliche Gehaltsstufe. Wir müssen aber von dem uns für die Besoldung zur Verfügung stehenden Finanzvolumen ausgehen. Wenn wir dieses mittlere Finanzvolumen nehmen und die uns im Mittel zur Verfügung stehende Zulagenhöhe zur W-3-Besoldung addieren, dann kommen wir zu einem niedrigeren Lebenseinkommen dieses W-3Professors, als es ein C-3-Professor an der Fachhochschule heute hat. Wie soll ich denn einem Fachhochschulkollegen verkaufen, dass es nun ein Dienst- und Tarifrecht mit hoher Wettbewerbsfähigkeit gibt, das ihn besser stellt, wenn man beim Nachrechnen herausfinden kann, dass er oder sie sich schlechter stellt, als das bisher bei dem C-3-Gehalt der Fall gewesen ist?

Die Fachhochschulen sind in einem zweiten Punkt sehr nachhaltig tangiert. Bei den Fachhochschulen haben wir sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die in Besoldungsgruppe C 2 eingestellt worden sind und die im Laufe ihres Lebens eine Beförderung nach C 3 erwarten. Das neue Gesetz führt zum Wegfall der C-Gehälter, das heißt dazu, dass eine Beförderung von C 2 nach C 3 nicht mehr möglich ist. Wir werden 40 %, 50 % oder 60 % frustrierte Professorinnen und Professoren an den Fachhochschulen haben, weil das, wofür sie angetreten sind, die Erwartung, die sie hatten, nämlich dass sie einmal nach C 3 kommen können, nicht mehr erfüllt wird. Das sind die wahren Verlierer der Reform. Auch dies wollen wir nicht. Wir wollen keine Reform zulasten dieser Professorinnen und Professoren an den Fachhochschulen unseres Landes.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Deshalb haben wir entsprechende Änderungsanträge gestellt, die inzwischen auch von einer großen Zahl der Länder in der Bundesrepublik unterstützt werden.

Der nächste Punkt ist die Kostenneutralität. Es ist richtig, Frau Bregenzer, dass die Bundesregierung von einer Erhöhung des Vergaberahmens um 2 % jährlich ausgeht. Aber das ist aus Sicht der Bundesregierung natürlich ein Geschäft zulasten Dritter. Denn die Bundesregierung wird dazu keinen einzigen Pfennig an Finanzmitteln bereitstellen.

(Abg. Rückert CDU: So ist es! – Abg. Carla Bre- genzer SPD: Die Besoldung ist doch jetzt auch schon Aufgabe der Länder!)

Das geht zulasten Dritter, und das in diesen Zeiten! Es ist eine völlige Illusion zu glauben, dass in diesen Zeiten bei der Notwendigkeit verstärkter Maßnahmen zur inneren und äußeren Sicherheit

(Zuruf der Abg. Carla Bregenzer SPD)

erhebliche zusätzliche Mittel für die Besoldung von Professorinnen und Professoren bereitgestellt werden könnten.

(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Man kann nicht mehr Freiheit und Autonomie verlangen und dann das Geld von oben kriegen wollen!)

Wenn nicht mehr Geld zur Verfügung steht, Frau Bauer, dann wird das Gesetz kostenneutral durchgeführt.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Wer hat denn die Kostenneutralität erzwungen?)

Es steht im Gesetz übrigens drin: Die Reform der Professorenbesoldung soll kostenneutral sein. Gleichzeitig sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, den Vergaberahmen jährlich um 2 % erhöhen zu können. Das heißt, das Gesetz selbst enthält den Begriff Kostenneutralität. So kann man kein Gesetz durchführen, mit dem man leistungsbezogene Besoldung einführen will.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Fleischer CDU: So ist es!)

Wir wollen diesen Begriff Kostenneutralität gestrichen haben.

(Zuruf der Abg. Carla Bregenzer SPD)

Alternativ wären wir noch für den bayerischen Vorschlag der Erhöhung des Vergaberahmens um 10 %. Aber der Vergaberahmen alleine nützt natürlich nichts,

(Abg. Pfister FDP/DVP: Wenn kein Geld da ist!)

sondern man braucht echte Haushaltsmittel, um dieses Gesetz wirksam durchführen zu können. Denn sonst wird der Gewinn weniger zum Verlust bei vielen führen. Damit können wir keine Motivation erzielen.

Insofern stimmen wir mit einer Minderheit der Länder überein, die die Kostenneutralität nicht will. Aber man muss auch sehen: Im Bundesrat gibt es eine Mehrheit der Länder – das ist eine gemischte Gruppe von Ländern –, die diese Kostenneutralität strikt im Gesetz verankern will. Ich wende mich ja nicht nur gegen die Bundesregierung, sondern auch dagegen, dass dieses Gesetz durch den Gesetzgebungsmechanismus vonseiten der Bundesregierung einerseits und eventuell auch noch im Bundesrat andererseits zu einem Gesetz wird, das zum Gegenteil dessen führt, was beabsichtigt ist. Wir brauchen eine Reform, das ist richtig. Aber wir brauchen nicht eine Reform, die nachher das Gegenteil dessen herbeiführt, was eigentlich gewollt sein muss.

Das Dritte ist die Frage der Juniorprofessur und der Habilitation. Es ist wichtig, dass wir in Deutschland zu den bisherigen Qualifikationswegen, die ja nicht nur Habilitation bedeuten – wir haben gerade an den technischen Universitäten sehr viele Professorinnen und Professoren, die aus der Wirtschaft kommen und nie diesen Habilitationsweg gegangen sind –, Alternativen haben. Es gibt drei Wege: Es gibt den völlig offenen Weg der Qualifikation, es gibt die Habilitation, und es ist richtig, dass wir einen zusätzlichen Weg selbstständiger Qualifikation an den Hochschulen schaffen, der mit dem Begriff Juniorprofessur nicht besonders glücklich umschrieben ist. Aber der Inhalt ist an sich vernünftig.

(Minister Dr. Frankenberg)

Aber sich davon zu erwarten, dass wir dadurch schon eine Verkürzung der Qualifikationszeiten haben, halte ich für einen Irrtum. Denn wir haben jetzt die Qualifikationsstufe C 1, die auf sechs Jahre befristet ist. Wir werden dann die Juniorprofessur haben. Diese ist auch auf sechs Jahre befristet. Das heißt, von der Befristung her gibt es keinen Unterschied. Es gibt einen Unterschied in der notwendigen Freiheit, der wissenschaftlichen Verantwortung, der eigenständigen Forschung. Das ist vernünftig. Aber wir werden nicht per se einen Zeitvorteil haben. Die Zeitnachteile in unserem System haben wir nämlich nicht erst in der Habilitationsphase, sondern schon vorher. Wir brauchen unbedingt eine Untermauerung dieses Weges durch wirklich strukturierte Doktorandenstudiengänge. Dort liegt eine lange Qualifikationszeit in unserem System der Individualpromotion. Wenn wir von dieser nicht abgehen, wird die Juniorprofessur nicht zum Erfolg führen. Denn nur in diesen Doktorandenstudiengängen werden wir, abgesehen vom Individualprinzip, auch wirklich die Besten qualifizieren können, die dann in die Juniorprofessur an den verschiedenen Hochschulen gehen. Das heißt, hier brauchen wir mehr Reformschritte als die, die von der Bundesregierung vorgesehen worden sind. Wir sind mit der Landesrektorenkonferenz in entsprechenden Verhandlungen, um solche Doktorandenstudiengänge einzurichten.