Protokoll der Sitzung vom 24.10.2001

ja, ja, Herr Oelmayer – hier im Hause in der Vergangenheit Bestrebungen abgelehnt, den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich auch dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zuzuordnen. Dabei werden wir auch künftig bleiben.

(Abg. Bebber SPD: Da seid ihr auch noch stolz drauf? – Abg. Oelmayer GRÜNE: Das wäre meine zentrale Forderung gewesen!)

Sie kommen ja noch dran.

Meine Damen und Herren, die Wirtschaft braucht nicht Bürokratie, sondern Hilfe, Beratung und Unterstützung. Es kann nicht Sinn und Zweck des Datenschutzes sein, die Tätigkeit von Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und Vereinen zu erschweren. Datenverarbeitung ist heute zwingende Voraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft. Deshalb darf sich der Datenschutz nicht im bürokratischen Klein-Klein verlieren. Er muss sein Augenmerk ganz besonders und konzentriert auf die Fälle von Datenspeicherung und -verarbeitung richten, bei denen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in erheblichem Maße eingeschränkt wird.

(Beifall der Abg. Carla Bregenzer SPD)

Insoweit ist es auch völlig richtig, dass die gesetzlichen Vorschriften hierzu zuallererst eine Selbstkontrolle der Wirtschaft vorsehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Selbstkontrolle der Wirtschaft in aller Regel auch funktioniert. Jeder vernünftige Unternehmer hat doch ein Interesse daran, dass mit seinen Kundendaten sachgerecht umgegangen wird. Schließlich will er zufriedene Kunden, Kunden die ihm bleiben und die er nicht verliert.

Der hier vorliegende Bericht demonstriert eindrücklich, dass die Gratwanderung – hier so wenig bürokratische Beschränkungen für die Wirtschaft wie möglich, dort effektiver Datenschutz in Baden-Württemberg – mit dieser Regelung vorzüglich gelungen ist. Ganz wesentlich in der Arbeit des Innenministeriums in den vergangenen zwei Jahren – wir haben schon gehört, was die relativ wenigen Mitarbeiter bewältigen müssen – war auch die Beratungsfunktion der Aufsichtsbehörde. So wurden allein über 4 000 telefonische und 1 000 schriftliche Anfragen bearbeitet und beantwortet.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: 5 000!)

Schon diese Zahlen – lieber Herr Kollege Oelmayer, ich widerspreche Ihnen ja gar nicht – machen deutlich, dass es in der Bevölkerung eine große Sensibilisierung für datenschutzrechtliche Belange gibt.

Meine Damen und Herren, wir haben es hier heute ausschließlich mit dem Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zu tun. Gestatten Sie mir dennoch zum Schluss eine kurze Anmerkung allgemeiner Art. Der CDU-Fraktion ist klar, dass der Schutz der Bürger über allem steht. Gerade die schrecklichen Terroranschläge in den USA – wir haben heute Morgen in weit gehender Einheit darüber beraten – haben gezeigt, dass ein streng gehandhabter Datenschutz auch Hindernisse und nicht nur Hilfe für die Bürger bedeuten kann. Datenschutz darf die Polizei und die Sicherheits

behörden nicht bei ihrer Arbeit behindern, wenn es darum geht, kriminelle Terroristen aufzuspüren. Wie gesagt, das ist eine allgemeine Anmerkung, die mit dem Thema hier nicht direkt, aber mit dem Thema Datenschutz zu tun hat.

(Abg. Bebber SPD: Das wollten wir doch einmal loswerden!)

Ich denke, das alles sollten wir im Hinterkopf behalten, wenn wir über das Thema Datenschutz beraten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Theurer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gerade in Zeiten der unstrittig notwendigen Terrorismusbekämpfung bleibt der Schutz des unbescholtenen Bürgers vor der missbräuchlichen Nutzung seiner persönlichen Daten durch Wirtschaftsbetriebe ein zentrales Grundanliegen liberaler Politik. Es geht hier um ein Grundrecht. Es geht um den Schutz der Privatsphäre. Wenn wir den Datenschutz angesichts der Sicherheitslage aufgeben würden, würden wir genau das aufgeben, was wir eigentlich mit der Bekämpfung des Terrorismus verteidigen wollen.

Dies gilt umso mehr, meine Damen und Herren, als die Technik der elektronischen Datenverarbeitung in der Verwaltung und im privaten Bereich sowohl quantitativ als auch qualitativ in Zukunft wohl immer weiter ausgebaut wird, also die Gefährdungen, denen die Privatsphäre ausgesetzt ist, sich immer mehr erweitern. Die FDP/DVP hat sich in der Vergangenheit mit allem Nachdruck dafür stark gemacht, dass bei der Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes zur Umsetzung der europäischen Datenschutzrichtlinie die Schutzrechte der Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert werden.

Wir haben außerdem seit 1996 gefordert, dass das Innenministerium einen Tätigkeitsbericht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich vorlegt. Der letzte Bericht datiert aus dem Jahre 1995. Leider war das Ministerium erst zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung bereit, als die EU-Datenschutzrichtlinie eine entsprechende Berichtspflicht vorsah. Nach der im September 2000 in Kraft getretenen Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes ist der Bericht erstmals dem Landtag vorgelegt worden. Er ist künftig alle zwei Jahre zu erstatten.

Meine Damen und Herren, der vorgelegte Bericht zeigt deutlich: Datenschutz im öffentlichen und im privaten Bereich ist nahezu gleichwertig. Für den Bürger ist die lediglich theoretische Unterscheidung ohnehin kaum nachzuvollziehen und im Übrigen auch ohne jegliche praktische Relevanz.

Die FDP/DVP hält deshalb ausdrücklich an ihrer Forderung fest, den gesamten Datenschutz in die Hände des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu legen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Der Bericht offenbart ferner, meine Damen und Herren, dass die polemische Floskel „Datenschutz ist Täterschutz“

schlicht falsch und unredlich ist. Denn gerade der hier betroffene nichtöffentliche Bereich – also der Bereich von privaten Wirtschaftsunternehmen – zeigt, dass es weniger um Täterschutz als vielmehr um Verbraucherschutz geht. Datenschutz ist in diesem Bereich also in erster Linie aktive Verbraucherschutzpolitik. Datenschutz im wirtschaftlichen Bereich ist Opferschutz, meine Damen und Herren.

(Beifall der Abg. Dr. Noll und Kleinmann FDP/ DVP)

Der vorliegende Bericht zeigt außerdem: Die Unternehmen in Baden-Württemberg nehmen – das finde ich erfreulich – den Datenschutz überwiegend ernst. Das kann man an dieser Stelle auch einmal mit Fug und Recht hervorheben. Die interne Selbstkontrolle funktioniert durchweg gut, und die Kooperation mit dem Innenministerium als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im privatwirtschaftlichen Bereich ist zufrieden stellend.

Gleichwohl, meine Damen und Herren, haben bei den anlassbezogenen Kontrollen, bei den Beschwerden immerhin 30 % dieser Überprüfungen Verstöße gegen den Datenschutz ergeben. Es ist doch eine signifikante Größe, wenn 30 % – –

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Aber dann ist mit Selbstkontrolle nicht viel los!)

Wenn man Vorschriften hat, sollte man auch deren Einhaltung kontrollieren. Deshalb sind wir für den Datenschutz im nichtwirtschaftlichen Bereich.

Meine Damen und Herren, auf die Beanstandungen des Innenministeriums wurde durch die betreffenden Firmen in der Regel umgehend reagiert. Nur in zwei Fällen hat das Innenministerium zu schärferen Maßnahmen greifen und Bußgelder von 2 000 bzw. 5 000 DM verhängen müssen, weil Firmen gegen ihre gesetzliche Pflicht zur Mitwirkung bei diesen Kontrollen verstoßen haben. Ich denke, das ist kein Grund zur Aufregung.

Dennoch halten wir daran fest: Der Datenschutzbericht, die Kontrollen im nichtöffentlichen Bereich werden mit dazu beitragen, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich zu stärken.

Im modernen Wirtschaftsleben, das auf modernste Informations- und Kommunikationstechnik angewiesen ist, kommt es darauf an, in einem konstruktiven Dialog mit den Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösungen zu entwickeln.

(Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Sie müssten einerseits den Datenschutz und die Belange des Einzelnen hinreichend wahren, andererseits die Tätigkeit der Wirtschaft allgemein unterstützen.

Lassen Sie mich schließen

(Zuruf: Gern!)

gern – mit einem Dank an das Innenministerium.

(Zurufe von der SPD)

Dort wurde der Datenschutz auch als Serviceeinrichtung für die Wirtschaftsunternehmen aufgefasst. Mit den Wirtschaftsunternehmen wurden diese praktikablen Lösungen erreicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Das Wort hat Herr Kollege Oelmayer.

(Abg. Blenke CDU: Ich setze mich gleich wieder in die erste Reihe!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, zu dem die Landesregierung einen ersten Bericht vorgelegt hat, über den wir hier beraten, möchte ich meine Ausführungen mit dem Hinweis beginnen, dass meines Erachtens die grundsätzlichen Überlegungen zu diesem Thema auf die Tagesordnung dieses Hauses gesetzt werden müssen. Herr Kollege Blenke hat die Thematik schon genannt.

Sie beginnen den Bericht mit folgenden Ausführungen:

Das Innenministerium ist nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Verbindung mit § 1 der Datenschutzzuständigkeitsverordnung der Landesregierung vom 10. Januar 1978 zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich.

Diese Zuordnung halte ich schon aus rechtsstaatlichen Gründen für problematisch, weil wir der Auffassung sind, dass nicht ein und dieselbe Behörde, die grundsätzlich auch für die Einhaltung von Rechtsvorschriften zuständig ist, letztlich überprüfen kann, ob Dritte, Private diese Rechtsvorschriften einhalten. Diese Prüfung wäre unseres Erachtens viel besser beim Landesdatenschutzbeauftragten angesiedelt worden. Deswegen muss diese grundsätzliche Überlegung meines Erachtens auch im Vordergrund dieser Diskussion stehen.

Ich darf Ihnen auch sagen, warum. Wir haben im Innenministerium ein Referat mit 5,5 Stellen, das sich redlich müht. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Wenn man aber die Debatte, die es im Ständigen Ausschuss gab, anhand des Berichts nachvollzieht, muss man feststellen, dass es bei über 1 200 Unternehmen im Land, die unter diese nichtöffentlichen Stellen fallen, in zwei Berichtsjahren insgesamt elf Vollkontrollen gab. Dabei gab es wenig Beanstandungen. Diese Thematik kenne ich aus anderen angekündigten Kontrollmaßnahmen. Ob es um Müllverbrennungsanlagen, um Wasserversorgungseinrichtungen etc. geht, alle angekündigten Kontrollen kann man sich fast sparen.

Ein zweiter Punkt: Die anlassbezogenen Kontrollen bringen immerhin schon eine Beanstandungsquote von 30 %, was so viel bedeutet, dass immer dann, wenn die Möglichkeit, sagen wir einmal, die Mängel zu beheben, mangels langfristiger vorheriger Ankündigung nicht mehr gegeben ist, die Beanstandungsquote sehr viel größer ist. Und jetzt werden Sie, Herr Innenminister, staunen:

(Abg. Bebber SPD: Er kann gar nicht mehr stau- nen!)

Sie haben vorgeschlagen – das geht aus dem Bericht über die Diskussion im Ständigen Ausschuss hervor –, jedenfalls seitens des Staatssekretärs, der im Ausschuss die Landesregierung vertreten hat, in Zukunft auch anlassunabhängige Kontrollen durchzuführen. Diese Begrifflichkeit ist uns beiden sehr wohl bekannt, weil Sie die im Polizeigesetz schon längst eingeführt haben. Wenn es aber um den Datenschutzbereich geht, hinkt das Land Baden-Württemberg, insbesondere was die anlassunabhängigen Kontrollen betrifft, deutlich hinterher.