Thomas Blenke
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit diesem kleinen Gesetzentwurf wird geregelt, dass künftig für mehrere Amtsgerichte ein gemeinsamer Bereitschaftsdienst eingerichtet werden kann. Dieser Gesetzentwurf ist sinnvoll. Deswegen wird ihm die CDU-Fraktion zustimmen.
Ich bitte Sie, für etwaigen Applaus Platz zu behalten.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mir ist die derzeitige Rechtslage bekannt, wonach aufgrund des Flächennutzungsplans der Betreiber einen grundsätzlichen Anspruch auf die Genehmigung hat. Ich meine jedoch, dass der Schutz des Landschaftsbildes und die Belange des Tourismus hier nicht ausreichend berücksichtigt werden. Als Mitglied des Petitionsausschusses sehe ich mich hier auch als Anwalt der Bürger und lehne deshalb den Windpark ab.
Es sind 14 Anlagen bis zu 170 Meter Höhe geplant. Das wäre der größte Windpark im Land, und das inmitten eines der größten unzerschnittenen Waldgebiete Baden-Württembergs.
Die Tatsache, dass die Windparkanlage aus zig Kilometern sichtbar ist sowie eine Nahwirkung auf die Menschen in Simmersfeld, vor allem in Fünfbronn, ausübt, beschädigt massiv deren Heimat, das Landschaftsbild und damit auch den Erholungswert. Dem kann ich als gewählter Vertreter für diese Raumschaft nicht zustimmen.
Ich verkenne nicht, dass nach geltendem Recht mit dem Windpark eine Konzentration erreicht und damit eine flächige Verspargelung verhindert wird. Doch ist für die Simmersfelder der Preis hoch.
Durch die Föderalismusreform, meine Damen und Herren, werden wir als Land mehr Kompetenzen bei der Raumordnung erhalten. Ich schlage für die nächste Legislaturperiode eine Rechtsänderung dergestalt vor, dass nicht mehr zwingend in jeder Region Windkraftstandorte ausgewiesen werden müssen.
Dann können wir einzigartige Landschaften wie diese besser schützen. Erneuerbare Energien, die zum Schwarzwald passen, …
… sind vor allem Holz, Wasser und Erdwärme, nicht die ökologisch fragwürdigen Windräder.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das war eben ein Anflug von vorweihnachtlicher Milde.
Ich will das auch gleich fortführen. Kollege Stickelberger hat nämlich gestern bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ständigen Ausschuss angekündigt, er wolle heute eine Grundsatzrede über das Disziplinarwesen in Deutschland halten. Ich will deswegen die mir zustehende Redezeit nicht ausschöpfen und den nicht verbrauchten Teil dem Kollegen Stickelberger abtreten, damit er dafür ausreichend Zeit hat.
In der Sache: Bei diesem Gesetzgebungsvorhaben zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesdisziplinargesetzes schaffen wir es, mit der Änderung eines einzigen Wortes – streiche „vier“, setze „fünf“ – die Amtszeit der Beamtenbeisitzer in den Disziplinarkammern um ein Jahr zu verlängern.
Interessant an diesem Gesetzentwurf ist ein Blick in die Begründung. Diese wirft ein bestimmtes Licht auf den Föderalismus, der ja derzeit in der politischen Diskussion steht. Durch das Bundesdisziplinargesetz wird das Verfahren zur Wahl der Beamtenbeisitzer dem Landesgesetzgeber übertragen. Dieser ist dabei aber an § 25 der auf Bundesebene geltenden Verwaltungsgerichtsordnung gebunden. Da beißt sich also die Katze in den Schwanz. In Ausübung dieses landesrechtlichen Gestaltungsspielraums wird die CDUFraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Jugendstrafrecht wurde mit der Großen Anfrage der Fraktion GRÜNE sehr umfassend beleuchtet und durch die Antwort der Landesregierung auch
sehr umfassend behandelt. Beides halte ich für sehr sinnvoll.
Ja, Kollege Oelmayer, nehmen Sie es als Dank an die Fraktion GRÜNE.
Im Übrigen wissen Sie ja: Im Schwäbischen heißt es: „Nicht geschimpft ist genug gelobt.“ Insofern habe ich Ihnen sowie Ihren Kolleginnen und Kollegen ein hohes Lob ausgesprochen.
Das finde ich also ausdrücklich in Ordnung.
Das Phänomen der Jugendkriminalität ist ein Thema, mit dem wir uns immer wieder und auf Dauer beschäftigen müssen, ein Phänomen, das wir aufmerksam beobachten müssen.
Wenn man sich die Statistiken ansieht, stellt man fest, dass die Jugendkriminalität in den letzten Jahren besorgniserregend gestiegen ist. Das gilt vor allem für Körperverletzungen und Drogendelikte. Aber ganz besonders – überdurchschnittlich – ist die Steigerung der Kriminalität Jugendlicher bei den Rohheitsdelikten ausgefallen. Das ist ein Umstand, der bedenklich stimmen muss. Denn Kinder und Jugendliche sind offenkundig leichter als früher bereit, Gewalt als Mittel der Konfliktbewältigung einzusetzen. Einem Abgleiten junger Menschen muss der Nährboden entzogen werden.
Die Ursachen für die gestiegene Kriminalität sind in der Antwort der Landesregierung sehr umfassend dargelegt. Die Darlegungen zeigen: Es gibt nicht nur eine einzelne, einfache Antwort. Es handelt sich um gesellschaftliche Phänomene, gesellschaftliche Rahmenbedingungen, innerfamiliäre Gewalt und dergleichen mehr.
Gerade Kindern und Jugendlichen muss stärker eine gewaltfreie Konfliktbewältigung gelehrt und beigebracht werden.
Die Statistiken belegen aber auch, dass Baden-Württemberg im Bundesvergleich vorne liegt, was die innere Sicherheit betrifft, und auch mit die geringste Jugendkriminalität aufweist. Baden-Württemberg liegt im bundesweiten Vergleich noch im Rahmen – –
Herr Kollege Oelmayer, es gibt ein Nord-Süd-Gefälle – das streiten zwar nicht Sie, aber andere, die hier weiter links sit
zen, immer wieder ab – auch im Bereich der inneren Sicherheit und der Jugendkriminalität.
Jetzt ist die Frage: Was tun wir in Baden-Württemberg dagegen? Sie sagen, wir würden einseitig auf repressive Maßnahmen setzen. Dies stimmt nicht. Wir setzen auch auf repressive Maßnahmen.
Wir setzen aber auch sehr stark auf präventive Maßnahmen.
Ich will zu diesem Ansatz jetzt nur auf die Aktivitäten der Landesstiftung im Rahmen der Zukunftsoffensive III der Landesregierung verweisen.
Wenn Sie von zeitlich befristeten Projekten sprechen, dann verweise ich gleich auf das, was Sie vorhin ansprachen, nämlich die Jugendsozialarbeit. Bei der Jugendsozialarbeit – diese Maßnahme war in der Tat zeitlich limitiert – handelte es sich um eine Anstoßfinanzierung seitens des Landes für eine kommunale Aufgabe.
Das wird auf der kommunalen Seite mittlerweile auch ausgeführt.
Ich darf aus dem Bereich der Landesstiftung, aus dem Bereich der Zukunftsoffensive III der Landesregierung einfach nur ein Beispiel nennen: die Projekte im Bereich der Werteerziehung, der Konflikthandhabung, der Streitschlichtung und einiges mehr. Wir tun etwas, die Landesregierung tut etwas, und sie tut sehr viel im Bereich der Prävention. Aber die Prävention allein reicht nicht, und deswegen bedarf es eben auch der Instrumentarien – dies dürfte unstreitig sein – des Jugendstrafrechts und des Strafrechts.
Da ist unsere Position eine andere als die der Fraktion GRÜNE, zum Beispiel was die Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende angeht. Für Heranwachsende, also erwachsene mündige Bürger im Alter von 18 bis 21 Jahren, kann im Ausnahmefall das Jugendstrafrecht Anwendung finden. Das wissen wir.
Tatsache ist aber, dass in einem erheblichen Umfang – nicht nur im Ausnahmefall, wie es das Gesetz will – bei Straftaten Heranwachsender das Jugendstrafrecht angewandt wird. Was wir wollen, hat nichts mit einem Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit zu tun, den Sie dem Herrn Justizminister vorgeworfen haben. Wir wollen, dass es bei diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis bleibt, dass der heranwachsende 18- bis 21-Jährige im Regelfall nach Erwachsenenstrafrecht bestraft wird.
Der Heranwachsende ist ein mündiger Bürger, hat Wahlrecht, darf Auto fahren. Für ihn müssen auch die gleichen Pflichten gelten.
Alles andere ist lediglich ein Ausnahmefall.
Insgesamt, meine Damen und Herren, ist die Bekämpfung des Abgleitens junger Menschen auf die schiefe Bahn eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist nicht allein eine Aufgabe der Polizei. Da sind wir uns völlig einig. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie fängt im Elternhaus an, hört dort aber noch lange nicht auf. Es geht im Kern um die Vermittlung ganz einfacher Werte: Achte deinen Nächsten! Oder: So etwas tut man nicht!
Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 haben Bund und Länder zahlreiche Novellierungen der Sicherheitsgesetze vorgenommen, um die Sicherheitsbehörden an die neuen Herausforderungen durch den internationalen Terrorismus anzupassen. Die jüngsten feigen und schrecklichen Anschläge in London und in Scharm el Scheich zeigen, dass der globale Terrorismus nicht aufgibt und dass der Staat die innere Sicherheit weiterhin gewährleisten muss.
Zur Gewährleistung eines höchstmöglichen Maßes an Sicherheit für die Bevölkerung ist der Verfassungsschutz bei der vorbeugenden Bekämpfung des Terrorismus unverzichtbar. Der Verfassungsschutz liefert im Vorfeld unverzichtbare, wichtige Erkenntnisse, wo sich, um es einmal etwas flapsig auszudrücken, etwas zusammenbrauen könnte, um den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit zu geben, zu reagieren und geplante Straftaten zu verhindern.
Ich möchte an dieser Stelle den Mitarbeitern des Landesamts für Verfassungsschutz ausdrücklich einen sehr herzlichen Dank, eine Anerkennung für ihre ausgesprochen wichtige Arbeit, die sie für die Sicherheit der Bevölkerung leisten, aussprechen.
Diese Arbeit der Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz findet oftmals nicht die öffentliche Anerkennung, die eigentlich erforderlich wäre. Das liegt aber in der Natur dieser Behörde, die im Verborgenen arbeiten muss. Deswegen soll den Mitarbeitern hier ausdrücklich einmal gedankt werden.
Ich möchte die einzelnen Regelungstatbestände des Gesetzentwurfs nicht mehr aufführen – der Minister hat dies in seinem Einführungsbeitrag bereits getan –, sondern nur zu einigen wenigen Punkten noch Anmerkungen machen.
Ich halte es für sehr sinnvoll und für sehr richtig, dass der Verfassungsschutz künftig auch Bestrebungen beobachten soll – das muss er auch –, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten. Hiermit wird dem Verfassungsschutz insbesondere ein vorbeugendes Instrument auch gegen Hassprediger und andere in die Hand gegeben.
Ich halte es auch für wichtig, Telekommunikationsdienstleistungen und Kontenbewegungen zu überwachen. Denn der weltweite Terrorismus ist mobil, und nur so lässt sich gewährleisten, dass die mobilen Täter verfolgt werden können.
Nun erschrecken wir vielleicht ein wenig, wenn die Altersgrenze für die Speicherung von Erkenntnissen über Jugendliche in Dateien beim Verfassungsschutz von 16 Jahren auf 14 Jahre gesenkt werden soll. Wir beobachten aber immer wieder – nicht nur beim Terrorismus, sondern beispielsweise auch bei Skinheads –, dass das Einstiegsalter des akquirierten Nachwuchses immer weiter sinkt. Zum Teil werden schon Jugendliche im Alter von zwölf Jahren für diese Aktivitäten rekrutiert. Wir brauchen, um in dieser Hinsicht wirksam vorbeugen zu können, einfach solche Speicherungen.
Das Gleiche gilt für die Verlängerung der Speicherdauer von 10 Jahren auf 15 Jahre. Wenn wir wissen, dass wir viele so genannte Schläfer haben, die Jahre, vielleicht Jahrzehnte
redlich und unerkannt leben, brauchen wir eine längere Speicherung der betreffenden Daten.
Meine Damen und Herren, niemand kann ausschließen, dass auch – das ist schlimm – Deutschland einmal Ziel von terroristischen Anschlägen wird. Niemand wünscht dies.
Wir müssen den Sicherheitsbehörden – der Polizei und dem Verfassungsschutz – aber die rechtlichen Instrumentarien in die Hand geben, um die Risiken für die Bevölkerung so weit wie möglich zu mindern. Wir geben mit diesem Gesetzentwurf insbesondere dem Landesamt für Verfassungsschutz bessere und wirkungsvollere Instrumentarien in die Hand. Es geht um den Schutz der Bevölkerung. Dies muss man immer wieder sagen, vor allem angesichts der Diskussion um die hierdurch zweifelsohne tangierten Bürgerrechte, Kollege Oelmayer. Denn in solchen Diskussionen wird immer wieder argumentiert, Freiheit wiege schwerer als Sicherheit. Ich bin da anderer Meinung. Die CDU sagt: Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit mehr. Deswegen kommen wir angesichts dieser Bedrohungslage nicht umhin, unseren Sicherheitsbehörden auch verschärfte Kontroll- und Ermittlungsinstrumente in die Hand zu geben.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Kollege Stickelberger, mit Ihrer Aufforderung, wir müssten heute Farbe bekennen, haben Sie zumindest nicht die CDU-Fraktion gemeint, denn unsere Haltung ist hinreichend bekannt.
Das bezieht sich also vermutlich nicht auf uns, sei Ihnen aber zugestanden.
Sie haben heute diesen Dringlichen Antrag gestellt. Ich habe ein bisschen überlegt: Warum bringen Sie jetzt diesen Dringlichen Antrag ein
über ein Gesetz, das von zwei Bundestagsfraktionen im Bundestag eingebracht wurde? Vielleicht liegt es daran, dass Sie damit einfach demonstrieren wollten, dass RotGrün doch noch zu einigen wenigen gemeinsamen Aktionen in der Lage ist.
Das scheint aber mit das Letzte zu sein.
Aber zur Sache.
Doch, sehr.
Ja, mache ich ja.
Wir halten diesen Gesetzentwurf, den die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen vorgelegt haben, für einen ersten Schritt, aber nur für einen ersten Schritt. Sie machen einen kleinen Schritt in die richtige Richtung, um die DNAAnalyse praktikabler zu machen, um den genetischen Fingerabdruck für die Ermittlungsbehörden praktikabler zu machen, insbesondere indem Sie Erleichterungen beim Richtervorbehalt und bei der Anordnungskompetenz bei Gefahr im Verzug bringen. Das ist richtig. Das findet auch unsere Zustimmung.
Wir müssen aber sagen, wir halten dies wirklich nur für einen ersten, für einen kleinen Schritt, dem weitere folgen müssen. Ob das dann in Berlin in Ihrer Kompetenz liegt oder nicht, das wird sich bekanntlich weisen. Die Union möchte zum Schutz der Bevölkerung vor Straftaten den genetischen Fingerabdruck zu d e m erkennungsdienstlichen Instrument des 21. Jahrhunderts machen.
Wenn schon vor 100, 120 Jahren, als der klassische Fingerabdruck eingeführt wurde, so viele Bedenkenträger in der Politik gewesen wären, wäre der Fingerabdruck als Identifizierungsmerkmal wahrscheinlich nie eingeführt worden. Wir wollen heute den genetischen Fingerabdruck als das klassische erkennungsdienstliche Instrument haben.
Es soll der Anfangsverdacht auf Begehen einer Straftat genügen, um diesen genetischen Fingerabdruck zu nehmen. Damit ist auch kein übermäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte verbunden. Es sind nicht wesentlich mehr Eingriffe in Persönlichkeitsrechte als beim jetzigen klassischen Fingerabdruck, bei dem man den Finger auf das Stempelkissen drückt.
Es wird immer wieder moniert, mit dem genetischen Fingerabdruck seien Rückschlüsse auf Erbinformationen des Betroffenen möglich. Das ist in diesem strafprozessualen Verfahren überhaupt nicht begründet. Denn der genetische Fingerabdruck, die DNA-Analyse zur Identitätsfeststellung nach der Strafprozessordnung, erlaubt einzig und allein einen Hinweis auf das Geschlecht und die Identität der Person, aber nicht auf weiter gehende Erbinformationen.
Wir werden deshalb Ihren Antrag heute ablehnen. Sie haben beantragt, den Antrag für dringlich zu erklären. Ich halte diesen Antrag, ehrlich gesagt, nicht für übermäßig dringlich. Der von Ihnen aufgegriffene Beratungsgegenstand ist jetzt im Bundesrat.
Ich höre, dass sich die Landesregierung von Baden-Württemberg dem Anliegen nicht verschließen wird. Sie wissen, wie sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verhalten hat; sie wird sich dem auch nicht verschließen. Wir brauchen, glaube ich, der Landesregierung hier keinen Fingerzeig zu geben, wie sie sich im Bundesrat verhalten soll. Sie wird sich entsprechend vernünftig verhalten.
Die Dringlichkeit ist meines Erachtens nicht gegeben. Denn eigentlich könnten wir jetzt die wenigen Wochen und Monate noch warten, bis die Bundestagswahl erfolgt ist, bis das Volk über die Zusammensetzung des Parlaments in Berlin entschieden hat. Wenn dann die entsprechenden Mehrheiten vielleicht so sind, wie ich mir dies vorstelle, würde im Interesse des Schutzes der Bevölkerung vor Straftaten ein großer Wurf herauskommen, indem ein weiter gehendes Gesetz zur Möglichkeit des Einsatzes des genetischen Fingerabdrucks vorgelegt wird.
Herr Kollege Stickelberger, Sie haben vorhin den Fall Moshammer angesprochen. Das ist völlig richtig. Im Fall Moshammer hat man damals – ich erinnere daran – eine Spur gefunden, die in der DNA-Analysedatei hinterlegt war. Man hat somit wenige Tage später den Täter gefasst. Daran wird der Nutzen des genetischen Fingerabdrucks ersichtlich. Wer einmal in der Datei erfasst ist, sollte sich tunlichst hüten, weitere Straftaten zu begehen, denn dann wird er erwischt. Im Fall Moshammer wiederum hat sich gezeigt: Der Täter ist jetzt hinter Schloss und Riegel, kann keine weite
ren Morde oder andere Straftaten mehr begehen. Dem Schutz der Bevölkerung ist optimal Rechnung getragen. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein.
Herzlichen Dank.
Ja, jetzt können Sie einmal kurz verschnaufen. Das tut auch gut.
Lieber Herr Kollege Gall, ist Ihnen bekannt, dass die 236 Stellen, die zur Lebensmittelüberwachung vom Polizeivollzugsdienst an die Landratsämter übertragen wurden, exakt die 236 Stellen sind, die zuvor die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung wahrgenommen
haben, und dass die restlichen Stellen des WKD zuvor nicht Aufgaben der Lebensmittelüberwachung, sondern Aufgaben des Gewerberechts und des Umweltrechts bearbeitet haben?
Herr Innenminister, können Sie nach dem sehr bemerkenswerten Auftritt des Herrn Kollegen Gall vorhin
ja, der war sehr gut; er befindet sich jetzt ein bisschen in der Chill-out-Phase –, bei dem er bemängelte, die Zahl der Lebensmittelkontrolle ausübenden WKD-Beamten sei durch ein Gutachten eines Unternehmensberaters ermittelt worden
Mummert + Partner –, sagen, wie der Innenminister hieß, der im Jahr 1995 dieses Gutachten in Auftrag gegeben hat?
Aber er redet gerade.
Herr Minister, wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, den ich sehr unterstütze, in Bad Wildbad das leer stehende Gebäude der ehemaligen Versorgungskuranstalt künftig zum Zwecke der Lehrerfortbildung zu nutzen, um somit strukturelle Verbesserungen für die Stadt Bad Wildbad und eine Entlastung für das Land zu erreichen?
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst sehr herzlich beim Herrn Innenminister für die umfassenden Stellungnahmen zu den beiden Anträge bedanken.
Worum geht es beim Technikzukunftsprogramm der Polizei, meine Damen und Herren? Ende der Neunzigerjahre wurden bei der Ausstattung und Ausrüstung der Polizeien in Deutschland bundesweit Defizite festgestellt, Veralterungen in der Ausstattung. Die alten Bundesländer hatten Investitionen überwiegend punktuell im Rahmen von Ersatzbeschaffungen durchgeführt. Solche Investitionen verleiten unter fiskalischen Aspekten natürlich oftmals zu Verzögerungen. Da hat man eben ein sechs Jahre altes Auto noch weitere ein oder zwei Jahre benutzt, bis man es ersetzt hat. So kam es bundesweit – nicht nur in Baden-Württemberg – zu einer Überalterung der Ausrüstung der Polizei. Das war übrigens hier vor dem Landtag immer am sichtbarsten. Die Stuttgarter Polizei hat immer versucht, den ältesten VW-Jetta, den sie hatte, vor den Landtag zu stellen. Das war wahrscheinlich eine Art stiller Protest.
1999 ist das Land Baden-Württemberg bundesweit als erstes und bisher einziges Land einen ganz neuen Weg gegangen. Es erfolgte nicht mehr der punktuelle Ersatz von Ausrüstungsgegenständen, sondern es wurde ein umfassendes, 358 Millionen € schweres Technikzukunftsprogramm aufgelegt, mit dem die Ausstattung und die Ausrüstung der Polizei nachhaltig und umfassend modernisiert wurde.
Lassen Sie mich das Technikzukunftsprogramm kurz darstellen, meine Kolleginnen und Kollegen.
Zunächst zu dem eben schon angesprochenen Fuhrpark: Mit einem Investitionsvolumen von rund 100 Millionen € wurde von dem bis dato üblichen Kauf auf Leasing der nahezu kompletten Fahrzeugflotte umgestellt. Heute hat die Polizei über 3 200 moderne Leasingfahrzeuge mit einem Alter von zwei bis maximal vier Jahren. Die Polizei in BadenWürttemberg verfügt heute bereits über die zweite Generation an Leasingfahrzeugen. Selbst die Stuttgarter Polizei findet jetzt keinen alten Streifenwagen mehr – das sehen Sie jeden Tag, wenn Sie hierher kommen –, um ihn hier vor den Landtag zu stellen.
Diese wirksame Modernisierung des Fahrzeugparks – das möchte ich ausdrücklich sagen – wird beispielsweise auch vom Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei ausdrücklich anerkannt. Das sage ich deswegen, weil ich nachher noch einmal auf ihn zu sprechen komme.
Der Streifenwagen und damit gleichzeitig der Arbeitsplatz für die Polizisten, meine Damen und Herren, ist mittlerweile nahezu optimal ausgerüstet.
Zweitens: Am Wichtigsten ist mir die individuelle Schutzausstattung für die Beamtinnen und Beamten. Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte in Baden-Württemberg hat heute eine persönliche schusssichere Weste, die sie bzw. er bequem und diskret unter dem Hemd tragen kann. Das ist, glaube ich, die wirksamste und die wichtigste Fürsorgemaßnahme für unsere Beamtinnen und Beamten. Au
ßerdem wurden umfangreiche weitere Körperschutzausrüstungsgegenstände für spezielle Einsätze und für spezielle Einheiten beschafft.
Ich nenne drittens die Modernisierung der Hubschrauberflotte. Alle acht Polizeihubschrauber in Baden-Württemberg sind erneuert worden. Wir haben eine topmoderne Hubschrauberflotte bei der Polizei.
Das Gleiche gilt viertens für die Boote der Wasserschutzpolizei. Sieben schwere Polizeiboote wurden beschafft, und acht von zwölf leichten Booten sind bereits erneuert worden.
Ich nenne fünftens – auch ein Sicherheitsaspekt für die Beamtinnen und Beamten – die Erneuerung der Waffen. 25 000 neue Pistolen sind beschafft worden. Diese sind für die Beamten sicherer, weil sich, wie das früher vereinzelt leider passiert ist, keine Schüsse mehr lösen können.
Ich nenne weiter – nur stichwortartig – die Sondertechnik für Spezialeinheiten zur Bekämpfung schwerster Kriminalität, Geschwindigkeitsmesssysteme, Phantombildanlagen, Raumschießanlagen, den Ausbau der DNA-Analyse, Notruf neu, Verbesserungen in der Telefonie usw.
Fazit: Ein Jahr vor Ablauf des Technikzukunftsprogramms sind nahezu alle Teilprojekte erfolgreich abgeschlossen. Noch offen sind – auch darüber werden wir offen reden – die Bereiche Digitalfunk und Modernisierung der Datenverarbeitung. Aber nahezu alle anderen Projekte sind bereits abgeschlossen.
Wenn ich jetzt – ich komme noch einmal auf das vorhin Gesagte zurück – in einer dpa-Meldung lese, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei meint, das Technikzukunftsprogramm sei „in weiten Teilen verfehlt“ – so wird er diese Woche in einer dpa-Meldung zitiert –, dann fehlen mir eigentlich die Worte. Dann soll er bitte sagen, welche der eben genannten Investitionen verfehlt sind. Wenn man so etwas sagt, dann läuft man fast schon Gefahr, aus der Runde der ernst zu nehmenden Gesprächspartner auszuscheiden. Ich verstehe das, ehrlich gesagt, nicht.
Der Digitalfunk kommt jetzt. Das ist ganz aktuell. Herr Minister, das ist ein Verhandlungserfolg der Minister der Länder und der Staatssekretäre.
Der Digitalfunk kommt jetzt endlich. Für die Verzögerung sind nicht wir in Baden-Württemberg verantwortlich.
Sie wissen aber, dass das etatisiert ist, Herr Kollege.
Zweitens kommt auch die Modernisierung der Datenverarbeitung. Ich habe auch gesagt, dass das noch erforderlich ist. Die Modernisierung ist dringend nötig. Wir wissen, warum es zu diesen Verzögerungen gekommen ist. Das Pilotprojekt in Waiblingen ist damals unter anderem deshalb gescheitert, weil immer neue Nutzungsanforderungen hinzukamen und das einfach zu viel wurde.
Jetzt führen wir – wir müssen nicht alles neu erfinden, was andere schon haben – das System ComVor ein, das in Hamburg entwickelt wurde und in Hessen für ein Flächenland weiterentwickelt wurde. Jetzt höre ich, auch aus Kreisen der Polizei, das ComVor-System sei so, wie es jetzt kommt, sogar noch schlechter als das bisherige System. Das stimmt nicht. Man muss einfach eines sehen: Bei DV-Projekten gilt immer das Prinzip 20 : 80: Mit 20 % des Aufwands erreichen Sie bereits 80 % des Nutzens. Dann kommt die schwierige Optimierungsarbeit. Wir führen das System ComVor jetzt zügig ein und werden es dann entsprechend den Bedürfnissen unserer Polizei fortentwickeln.
Meine Damen und Herren, wir müssen mit Nachdruck die Modernisierung der Datenverarbeitung der Polizei forcieren. Dann ist die Polizei in Baden-Württemberg auch in diesem Bereich, wie in allen anderen genannten Bereichen, die modernste Polizei Deutschlands. Damit ist belegt, Kollege Junginger, dass Ihr Lieblingsausspruch, wir würden Sicherheitspolitik nach Kassenlage machen, schlicht falsch ist.
Wir machen nicht Sicherheitspolitik nach Kassenlage.
Meine Damen und Herren, ich werde nachher in der zweiten Runde noch Ausführungen zu der aktuellen Diskussion über die Speicherung von Telekommunikationsdaten machen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Fauser, ich gestehe Ihnen gern zu, dass ein T-Shirt unter dem Hemd sicherlich bequemer ist als eine Schutzweste. Aber eine Schutzweste hat den
Vorteil, dass sie schusssicherer ist. Sie sagten vorhin ja, die Schutzwesten seien unbequem.
Das bringt das mit sich. Ich habe schon einmal eine Nacht lang eine Schutzweste getragen.
Lassen Sie mich in der zweiten Runde bitte noch auf die ganz aktuell einsetzende Diskussion über die Verlängerung der Speicherdauer von Telekommunikationsverbindungsdaten eingehen. Wir von der CDU sind ja eher selten mit Bundesinnenminister Schily einer Meinung.
Doch, eher selten. Kollege Fischer, es ist zum Beispiel überhaupt nicht hinnehmbar, dass der Bundesinnenminister den Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei umbauen will, obwohl die Länder eindeutig die Kompetenz für die Polizei und für die innere Sicherheit haben.
Wenn Herr Schily nach Wegfall der Grenzen nicht mehr weiß, wie er seine Grenzschützer einsetzen soll, soll er sie besser uns zur Verstärkung der Polizei geben.
In einer anderen aktuellen Diskussion, der über die Speicherdauer von Telekommunikationsdaten, sind wir froh, dass der Bundesinnenminister auf unsere Linie eingeschwenkt ist. Herr Schily wird zwar erwartungsgemäß von den eigenen Seiten scharf beschossen, er hat aber in der Sache Recht. Wir sind gespannt, ob die SPD in Baden-Württemberg dabei auch auf unserer Seite ist.
Viele rot-grüne Bedenkenträger treiben da sofort wieder das Gespenst des gläsernen Bürgers durch das Land. Deswegen müssen wir einmal genau anschauen, worum es dabei geht.
Bei der Nutzung von Kommunikationsdiensten – das geschieht hauptsächlich über Telefon, Fax, Handy sowie Internet – fallen bestimmte Daten an – Telefonnummer, Internetadresse –, die einen Rückschluss auf die Person des Nutzers zulassen. Gespeichert wird nur, mit wem kommuniziert wird, nicht jedoch der Inhalt. Es wird nicht abgehört. Das Ganze geschieht auch heute schon. Die Speicherfristen variieren derzeit zwischen einigen Tagen und 90 Tagen. Kein Mensch regt sich bislang darüber auf.
Aber gerne. Ich hatte jetzt schon in diese Richtung geschaut.
Die Finanzierung ist ganz einfach: Das sind Beamte des Bundes. Die kann er uns ausleihen und weiterhin bezahlen.
Meine Damen und Herren, wir sind bei den Speicherfristen und den Speicherdaten. Es geht nicht darum, Seiten aus dem Internet zu protokollieren, auf denen jemand surft. Es geht ausschließlich darum, wann ein Nutzer im Netz war. Es werden keine Telefongespräche belauscht oder Faxe bzw. SMS gelesen. Es sind alles Horrorgemälde, die da an die Wand gemalt werden. Es geht einzig und allein um die anonyme Speicherung, aber nicht um den Zugriff auf Daten.
Auf diese Daten kann die Polizei schon heute zugreifen – jedoch nur im Einzelfall und nur auf richterliche Anordnung. An diesem Richtervorbehalt wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Das kommt ja aus der Bundesregierung. Ich gehe schon davon aus, dass Sie dafür sorgen werden.
In der jetzigen Diskussion geht es lediglich darum, ob diese Daten länger als bisher gespeichert werden. Wir haben das bei den Beratungen zum Telekommunikationsgesetz im letzten Jahr im Bundesrat eigentlich unterstützt, aber leider hat unser geschätzter Koalitionspartner nicht mitgemacht.
Wofür brauchen wir eigentlich diese längere Speicherzeit? Im April letzten Jahres wurde im Rat der Europäischen Union ein Entwurf eingebracht, der die Vorratsspeicherung für die Dauer von mindestens zwölf Monaten vorsieht. Diese Verlängerung hat den Zweck, Straftaten vorzubeugen und die Verfolgung zu erleichtern, und zwar auch im Rahmen der Terrorismusbekämpfung.
Herr Kollege Oelmayer, Sie kapieren es immer noch nicht.
Dabei geht es nicht um Sammelwut, sondern lediglich um die Frage, wann Daten, die sowieso gespeichert sind, gelöscht werden. Wir halten die Verlängerung für richtig, denn alles, was der Verfolgung und der Aufklärung von
Straftaten dient, ist gut. Ich habe allerdings gewisse Zweifel – die werden durch die Zwischenrufe gestärkt –, ob der jetzige Vorschlag von Innenminister Schily von den eigenen Leuten überhaupt mitgetragen wird. Wir halten ihn für richtig und unterstützenswert. Eine Speicherung von zwölf Monaten wäre angebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP/DVP, ich bitte auch Sie, mit diesem Thema etwas sensibler und sachlicher umzugehen, als es Ihre Landesvorsitzende tut.
Wenn Frau Homburger, Ihre Landesvorsitzende, dieser Tage unseren Herrn Innenminister Rech kritisiert und von stasiähnlichen Zuständen spricht oder sagt,
die gesamte Bevölkerung werde kriminalisiert, dann wird mit unangebrachten Worten kaschiert, dass man sich mit der Sache noch nicht richtig befasst hat.
Dann ist es ja wunderbar, Herr Kollege Noll.
Es geht darum, erfolgversprechende Ermittlungsmethoden zum Einsatz kommen zu lassen. Der Opferschutz geht uns vor Täterschutz, und zwar kompromisslos. Wer sich nichts zuschulden kommen lässt, lieber Kollege Oelmayer, dem kann es doch egal sein, ob das drei oder zwölf Monate gespeichert wird. Bei Ihnen und bei mir guckt kein Mensch hinein.
Denken Sie an den Richtervorbehalt: im Einzelfall, nur bei Straftaten.
Meine Damen und Herren, das gilt insbesondere für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Da genügen die aktuellen Speicherfristen nicht. Man muss Anfragen im Ausland machen, und bis die Antwort auf die Anfrage zurückkommt, sind die Daten schon gelöscht, und es bringt alles überhaupt nichts mehr. Die Anschläge von Madrid wären vermutlich letztendlich nicht oder nur sehr viel schwerer aufzuklären gewesen, wenn man damals nicht sofort auf die gespeicherten Kommunikationsdaten hätte zurückgreifen können. Das ist meines Erachtens erfolgversprechend.
Meine Damen und Herren, ich will Sie aber nicht länger quälen,
sondern Ihnen aus berufenem, neutralem Mund etwas zitieren. Vielleicht hilft Ihnen das ein wenig weiter.
Nein, ich darf die „Pforzheimer Zeitung“ zitieren.
Das ist die Zeitung, die Frau Vogt gerade abbestellt hat.
Heute habe ich gelesen, sie hätte sie abbestellt.
Ich darf noch ganz kurz, Frau Präsidentin, die „Pforzheimer Zeitung“ zitieren:
Kaum fühlt sich der deutsche Michel mal wieder zu Unrecht durchleuchtet und ausgespäht, wird das Ende der Republik ausgerufen, von dem gleichen deutschen Michel übrigens, der ansonsten im Internet ganz locker mit Onlinebanking umgeht, seine Kontendaten bei eBay offen legt, seine Kreditkarten- und Personalausweisnummer bei Onlinebestellungen angibt und darüber hinaus in zahlreichen Chat- und sonstigen Foren so ziemlich alles über sich preisgibt, was auszuforschen einem Staatsdiener die Scham verbieten würde. Vor dem Einstimmen in das große Geschrei sollte sich daher jeder genau überlegen, was ihm die Möglichkeit wert ist, dass Terroranschläge wie die von Madrid unter Umständen durch umfassende Datensicherungsmaßnahmen verhindert werden könnten.
Wer wäre im Ernstfall lieber ein toter Bürger als ein gläserner Bürger?
So ein Kommentar der „Pforzheimer Zeitung“.
Dem ist eigentlich nur hinzuzufügen, dass man nicht ein gläserner Bürger wird, sondern dass es bei diesen Vorschlägen allenfalls gläserne Verbrecher gibt.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Debatte herrscht ja eine recht entspannte Atmosphäre, wahrscheinlich ausgelöst durch den Kollegen Junginger,
der teilweise fast schon karnevalistische Ansätze in seiner Rede hatte.
Das ist wahrscheinlich seine Natur.
Ich möchte mich hier auf das Themengebiet Polizei konzentrieren. Erfreulich ist, dass wir uns in der Sache weitgehend einig sind und dass alle Fraktionen – dem will ich mich ausdrücklich anschließen – den Einsatz der Polizeibeamtinnen und -beamten in Baden-Württemberg ausdrücklich anerkennen, loben und dafür ihren Dank aussprechen. Das ist ein sehr verdienter Dank für eine schwierige Aufgabe in schwierigen Zeiten. Das wissen wir alle.
Herr Kollege Junginger, Sie sprachen vorhin davon, dass Schmalhans Küchenmeister sei. Das ist leider so.
Unter Ihren Forderungen, die Sie stellen – Kollege Fischer wird nachher sicherlich noch einige nachschieben –, gibt es viele, die auch ich für wünschenswert halten würde. Ich würde vielen Forderungen liebend gerne zustimmen. Aber das ist halt auch ein bisschen der Unterschied zwischen Oppositions- und Regierungsarbeit:
Sie können Gourmetküche fordern, zur Finanzierung steht aber eben nur Schmalhans zur Verfügung. Das ist das Problem.
Sie nennen schon wieder das Stichwort „Landesstiftung“. Wir können ja am Ende der Haushaltsberatungen einmal auflisten, welche Mehrausgabenvorschläge Sie über alle Einzelpläne hinweg gemacht haben und was Sie zur Gegenfinanzierung anbieten.
Meine Damen und Herren, wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem wir ein kleines Anerkennungssymbol an diejenigen Beamten der Polizei geben wollen, die
schwerpunktmäßig im Schichtdienst tätig sind, die 365 Tage im Jahr rund um die Uhr im Einsatz sein müssen, auch an Feiertagen, nämlich an die Beamten im mittleren Dienst.
Es ist ein kleines und schmales Programm. Mehr ist einfach nicht finanzierbar. Aber wir wollen mit diesen Stellenhebungen in den Besoldungsgruppen A 7, A 8 und A 9 einfach symbolisch zeigen, dass wir bereit sind, im Rahmen des Möglichen etwas für diese Beamten im mittleren Dienst zu tun.
Jetzt kommt der Kollege Oelmayer, der „ringelblumenpolitische Sprecher“ des Landtags von Baden-Württemberg mit seinem Lieblingsthema. Er bringt dieses Thema mit diesem Ringelblumenfall im Oberland immer wieder, bei dem angeblich ein überzogener Polizeieinsatz auf einem völlig harmlosen Biohof stattgefunden habe, in dem nichts anderes gemacht werde, als solche schönen Salben herzustellen.
Es ist nichts herausgekommen. Aber, lieber Kollege Oelmayer, ich habe es Ihnen schon im Ausschuss gesagt und sage es jetzt auch noch öffentlich: Da lagen Anhaltspunkte vor. Es gab im Vorfeld Widerstandshandlungen gegen die Polizei. Es gab Hinweise auf Waffen. Es gab Hinweise auf Straftaten. Dann ist es wohl ein großflächiges Gelände. Wenn man dort, so wie Sie es sich vorstellen, vielleicht mit 5 oder 10 oder auch mit 20 Mann hingegangen wäre und aufgrund der Prognoselage etwas passiert wäre, wären Sie vermutlich der Allererste gewesen, der dem Minister eine Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen hätte.
Ich stelle mich hier hinter die Polizei. Die hat richtig gehandelt. Als sie festgestellt hat, dass es wirklich relativ harmlos ist, sind doch auch die meisten Beamten wieder abgezogen worden. Sehen Sie das doch endlich einmal ein, und bringen Sie nicht immer Ihr Lieblingsthema!
Das sehen Sie nicht ein.
Stichwort DNA, genetischer Fingerabdruck. Der Kollege Heinz hat vorhin den Fall Moshammer, Herr Stickelberger, nicht als Grund genannt, sondern lediglich gesagt, der Fall Moshammer habe die Diskussion über die Ausweitung der Speicherung des genetischen Fingerabdrucks wieder in Gang gebracht, die er schon vor zwei Jahren bei der Haushaltsberatung einmal angesprochen habe.
Das war ein Missverständnis. – Aber bleiben wir doch einmal beim Fall Moshammer, der uns Anlass gibt, uns dafür einzusetzen, dass der genetische Fingerabdruck ohne Richtervorbehalt als erkennungsdienstliches Merkmal als Standard mit aufgenommen wird. Ich setze mich dafür ein. Ich will Ihnen das gerade am Beispiel des Falls Moshammer sagen, obwohl der nicht der typische Fall ist. Der Mör
der von Herrn Moshammer war wegen eines vorhergegangenen Sexualdelikts in der DNA-Kartei des BKA.
Dadurch ist es möglich gewesen, ihn einen Tag nach der Tat festzunehmen. Gäbe es dieses Instrument nicht, bestünde die Gefahr, dass so jemand frei herumläuft und weitere Straftaten begeht. Oder andersherum ausgedrückt: Wer einmal in der Datei steht, sollte sich tunlichst hüten, weitere Verbrechen zu begehen, weil er nämlich dann mit ziemlich tödlicher Sicherheit geschnappt wird. Das ist, muss ich sagen, Schutz der Bevölkerung. Das ist es uns wert. Wer dagegen ist, soll bitte auch sagen, dass er für dieses Mehr an Bürgerrechten bereit ist, vielleicht schwere Verbrechen, weitere Verbrechen hinzunehmen.
Das gehört mit dazu.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten, trägt einen Namen in sehr gepflegtem Verwaltungsdeutsch: Gesetz zur Anpassung des Verwaltungsverfahrensrechts an die moderne elektronische Kommunikation. Daran ist nicht gleich erkennbar, worum es in der Sache geht. Auch aus der Kurzfassung „Elektronik-Anpassungsgesetz“ lässt sich eigentlich nicht ersehen, worum es in der Sache geht. Es ist eigentlich ein Gesetz zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit von Behörden.
Worum geht es dabei? Mit dem Elektronik-Anpassungsgesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation zwischen der Verwaltung und ihren Kunden geschaffen. Das allein ist noch keine Sensation. Aber das Entscheidende dabei ist, dass mit den vorgelegten Änderungen des Verwaltungsverfahrensrechts die rechtsverbindliche Kommunikation ermöglicht wird. Dadurch wird die elektronische Form der Kommunikation als zusätzliche Möglichkeit neben der sonst üblichen Schriftform eingeführt. Die Schriftform kann durch die elektronische Kommunikation ersetzt werden. Mit der Einführung der elektronischen Signatur kann die entsprechende Sicherheit geschaffen werden.
Die vorgesehenen Änderungen haben ihre Wurzeln in einem Pilotprojekt aus dem Jahre 1998. Mit dem Programm „E-Bürgerdienste“ wurde der elektronische Rechtsverkehr
zwischen der Verwaltung und ihren Kunden erprobt. Im Rahmen einer Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg hat der Bund bereits im August 2002 den notwendigen Rechtsrahmen für die Standards geschaffen. Das Land hat also sehr früh auf diese Herausforderung reagiert und sein Verwaltungsverfahrensrecht an die sich wandelnden Kommunikationsgewohnheiten der Bevölkerung und der Wirtschaft angepasst.
Was bedeutet dies konkret? Mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz wird das gesamte Verwaltungsverfahrensrecht des Landes an die veränderten Kommunikationsgewohnheiten von Bürgern und Wirtschaft angepasst. Durch eine Generalklausel wird geregelt, dass diese neue Form der Kommunikation überall dort erlaubt ist, wo sie nicht im Einzelfall verboten ist.
Was hat das für einen Nutzen, meine Damen und Herren? Jeder, der möchte, kann künftig dieses Angebot nutzen. Er kann sich Behördengänge sparen und sich mit dem Mausklick die Suche nach dem zuständigen Sachbearbeiter ersparen. Profitieren werden vor allem die Vielnutzer von Verwaltungsdienstleistungen. Das werden voraussichtlich vor allem Verwaltungskunden aus Mittelstand und Wirtschaft sein. Für sie bedeutet dies eine Reduzierung von Aufwand. Das spart Zeit und spart Geld. Das ist ein kleiner, aber feiner Beitrag zum schlanken Staat.
Ergebnis ist also: Dieses Gesetz wird das Land nicht umkrempeln, aber es ist ein kleiner Mosaikstein für eine bürger- und wirtschaftsfreundliche Politik, für ein bürger- und wirtschaftsfreundliches Baden-Württemberg. Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung gerade als Vertreter des ländlichen Raums: Es erspart vielleicht auch manchen Behördengang zu einer weit entfernten Behörde.
Das ist die Bürgernähe, lieber Kollege Oelmayer.
Die CDU-Fraktion wird deshalb diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Nachdem dem Kollegen Döring jetzt schon ein paar Mal fast nichts mehr übrig blieb, als sich der CDU-Fraktion anzuschließen, möchte ich es diesmal umgekehrt machen. Die Ausführungen zum Landespersonalausweisgesetz, das auch geändert wird, überlasse ich Ihnen und beziehe mich für die CDU-Fraktion auf das, was Sie nachher sagen werden.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Herr Kollege Fischer, ist es schön, dass Sie aus der FDP/DVP und der CDU e i n e Fraktion machen. Aber wir legen dann Wert darauf, dass es eine CDU-FDP/DVP-Fraktion ist.
Aber wir sind immer noch zwei gut zusammenarbeitende Fraktionen.
Mit diesem Antrag, den wir heute beraten, greifen die Kollegen der SPD das Thema „Einstellungszahlen bei der Polizei“ auf. Dass wir darüber sprechen, ist sicherlich berechtigt. Der Antrag begehrt – ohne näher zu belegen, wie Sie auf die Zahlen kommen – für dieses Jahr 400, für die Folgejahre jeweils 500 Neueinstellungen.
Herr Kollege Fischer, wir bewegen uns dabei auf einem Feld, bei dem es um den Ausgleich zwischen der Gewährleistung der inneren Sicherheit – das ist unsere Aufgabe – und den finanziellen Spielräumen geht, die, wie wir alle wissen, eigentlich überhaupt nicht vorhanden sind.
Worum geht es? Es geht bei der derzeit reduzierten Einstellung nicht um ein Stellenabbauprogramm, sondern um eine vorübergehende – ich betone: vorübergehende – Absenkung der Einstellungszahlen in den Jahren 2004 bis 2006. Mit dieser Absenkung der Einstellungszahlen wird das Arbeitszeitvolumen abgeschöpft, das die 41. Wochenstunde zusätzlich bringt. Das ist ein Beitrag, den die Polizei ebenso wie alle anderen Verwaltungsbereiche des Landes erbringen muss; das trifft alle. Dies ist ein Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts.
Ihr SPD-Antrag mit den gegriffenen Zahlen von 400 bzw. 500 Neueinstellungen in den Folgejahren liefe darauf hinaus, dass die Polizei von diesem Konsolidierungsbeitrag, der die gesamte Verwaltung trifft, ausgenommen würde.
Lieber Herr Kollege Fischer, wir sind beide polizeipolitische Sprecher. Als solcher muss ich sagen: Das klingt gut, und dafür hätte ich durchaus Sympathie. Nur: Sie wissen ebenso gut wie wir, wie brutal die Haushaltslage ist. Ich will dazu nur sagen: Es ist auch einem polizeipolitischen Sprecher einer Oppositionsfraktion nicht untersagt, bei parlamentarischen Initiativen auch Haushaltsverantwortung zu zeigen.
Ich will ein paar Fakten nennen. Ich möchte Ihnen eines belegen.
Als die 38,5-Stunden-Woche eingeführt wurde – die Wochenarbeitszeit wurde damals von 40 auf 38,5 Stunden gesenkt –, erhielt die Polizei zur Kompensation für das weggefallene Arbeitszeitvolumen 600 zusätzliche Stellen. Als die Arbeitszeit schließlich wieder auf 40 Stunden pro Woche erhöht wurde, blieben diese 600 Stellen erhalten; sie wurden nicht weggenommen. Deswegen erwarten wir jetzt nach der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden von der Polizei diese 613 Stellen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
Wir verkennen dabei nicht, Herr Kollege Fischer – da sind wir uns völlig einig –: Die Altersstruktur bei der Polizei ist problematisch, schwierig, und sie wird mit reduzierten Einstellungszahlen noch schwieriger. Aber ich will noch einmal betonen: Es geht um eine vorübergehende Maßnahme – so lange, bis dieses Volumen erbracht wurde.
Wir haben heute diesen Änderungsantrag eingebracht, weil wir wollen, dass die Landesregierung überprüft, ob vor diesem Hintergrund – schwierigere Altersstruktur, Ausbildungsplatzsituation – nicht im Rahmen einer zeitlichen Streckung noch etwas Spielraum vorhanden ist, da gerade jetzt auch gute und sehr geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Zum Abschluss, lieber Kollege Fischer: Bei aller persönlichen Sympathie für Sie habe ich allmählich das Gefühl, dass sich bei Ihnen jetzt eine sommerliche Wahrnehmungsresistenz breit macht.
Wir haben im März schon einmal über dieses Thema debattiert. Dabei haben Sie die Zahl von 4 000 Stellen in den Raum gestellt, die abgebaut würden. Wir haben Ihnen diese Zahl widerlegt,
und Sie bringen sie heute wieder. Ich will Ihnen eines sagen: Sie rechnen immer die Pensionierungen bis zum Jahr 2009 mit ein und tun so, als würden die betreffenden Stellen nicht wieder besetzt. Das ist doch Quatsch; die werden wieder besetzt.
Sie haben damals in einem Zwischenruf behauptet – mir liegt das Protokoll vor –, von den Leuten, die aus Altersgründen abgehen, würden gerade einmal 100 ersetzt. Das ist Unsinn. Die werden bis zum Jahr 2009 ersetzt.
Deswegen rede ich von Wahrnehmungsresistenz, Herr Kollege Fischer,
wenn Sie immer noch behaupten, es würden 4 000 Stellen abgebaut.
Ruhig bleiben.
Jetzt kommen Sie im Juli und fordern eine gegriffene Zahl an Neueinstellungen.
Ich brauche Ihnen nicht zu antworten, wenn Sie hier einfach nur dazwischenreden.
Ich habe eine Bitte, Herr Kollege Fischer – mit Ihnen kann man besser reden als mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden –:
Arbeiten Sie einfach mit mehr Gründlichkeit und etwas weniger Populismus – dann sind wir auf dem richtigen Weg.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur noch ein Satz zu Ihnen, Herr Fischer. Nehmen Sie doch einfach einmal zur Kenntnis, dass das Arbeitszeitvolumen der 41. Wochenstunde
lassen Sie mich doch nur einen Satz ausreden – ein Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts ist, und beantworten Sie mir dann die Frage, wie man das hinkriegen soll, wenn Sie – wie Sie es fordern – bei 300 Pensionierungen auch 300 Leute einstellen. Dann kriegt man das nicht hin. Nehmen Sie das einfach einmal zur Kenntnis. Ich erwarte nicht, dass Sie einverstanden sind, aber es ist so.
Herr Staatssekretär, ich habe eine Bitte an Sie.
Meine Damen und Herren, ich habe mit diesem Zwischenruf gerechnet. – Meine Frage ist, ob Sie bereit wären, mir eine Bitte zu erfüllen.