Protokoll der Sitzung vom 06.10.2005

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Vereinigung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg und der UMEG, Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg – Drucksache 13/4523

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr – Drucksache 13/4680

Berichterstatterin: Abg. Heiderose Berroth

Die Berichterstatterin wünscht das Wort nicht.

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Wem darf ich für die CDU-Fraktion das Wort erteilen? – Herr Abg. Klenk, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Die Frau Ministerin hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs das Wesentliche bereits gesagt.

(Abg. Stickelberger SPD: Da sind Sie froh, gell?)

Sie hat dabei auch darauf hingewiesen, dass die beiden Einrichtungen schon einmal, allerdings in einer anderen Rechtsform, zusammen waren. Die jetzt angestrebte Rechtsform als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts hat sich bei der UMEG bereits bewährt.

Im Rahmen ihrer Zielsetzung der Verschlankung und Bündelung der Landesverwaltung hat die Haushaltsstrukturkommission auch die Zusammenfassung von LfU und UMEG beschlossen. Wir halten dies für sinnvoll und signalisieren deshalb unsere Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Zu dem Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE lassen Sie mich anmerken, Kollege Palmer, dass wir die Ziffern 1 bis 3 eigentlich als Selbstverständlichkeit betrachten. Der Ziffer 4 können wir uns anschließen.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Wir haben einen fast gleich lautenden Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP eingebracht, um über das Ergebnis der Vereinigung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg und der UMEG sowie deren tarifliche, personelle und organisatorische Auswirkungen informiert zu werden. Allerdings wollen wir den Bericht erst zum Juni 2007 und nicht bereits zum 1. Januar, weil wir ein Jahr nach der Fusion für relativ knapp halten.

Die Stellungnahmen der angehörten Verbände und Organisationen zielen fast ausschließlich auf mehr Mitsprache bzw. mehr Sitze im Verwaltungsausschuss ab. Dies, meine Damen und Herren, stünde dem Gesetzentwurf entgegen, bei dem es uns um schlankere und effizientere Strukturen geht, und wir halten es daher für nicht angebracht. Uns ist es wichtiger, dass der Anstalt mit ihren Mitarbeitern ein reibungsloser Betrieb möglich ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der CDU: Sehr gut!)

Ich rufe zusätzlich die beiden Entschließungsanträge auf: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/4694-1, und Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4694-2.

Das Wort erhält Frau Abg. Schmidt-Kühner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesanstalt für Umweltschutz, LfU, und die UMEG, Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg, sollen vereinigt werden. Dies soll durch die Eingliederung der LfU in die UMEG geschehen, also der größeren Institution in die kleinere. Das sind natürlich erst einmal Dinge, die wir sehen müssen.

Gegen eine Zusammenlegung als solche kann man eigentlich im Grundsatz keine Bedenken haben. Trotzdem wird die SPD-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf ablehnen. Die neue Anstalt soll der Fachaufsicht des Umweltministeriums bzw. in Naturschutzfragen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum unterliegen. Die UMEG unterlag bisher keiner Fachaufsicht und hatte gute und durchaus auch wirtschaftlich erfolgreiche Arbeit geleistet. Bei einem Verschmelzen von LfU und UMEG hätte man eigentlich erwarten können, dass dieser Zustand so bleibt.

Warum wird zudem dieser neuen Anstalt nicht der Status einer selbstständigen Landesanstalt gegeben, die in eigener Zuständigkeit bzw. durch gesetzliche Beauftragung Aufgaben auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes und andere Aufgaben nach dem Vorbild des Umweltbundesamts bearbeitet? Warum kann man diese Einrichtung nicht als selbstständige Landesanstalt führen?

(Beifall bei der SPD)

Nachrichten in Sachen Natur- und Umweltschutz sind halt nicht immer erfreulich und angenehm. Das wissen wir. Wir hören immer wieder Dinge, bei denen wir uns als Politiker auch vorhalten lassen müssen, nicht genug getan zu haben. Wenn wir jetzt den Eindruck entstehen lassen, möglicherweise unerwünschte wissenschaftliche Erkenntnisse würden über eine Weisung durch die Fachaufsicht zurückgehalten und so der öffentlichen Diskussion entzogen, so erweisen wir dem Umweltschutz einen Bärendienst.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der Grünen)

Was ist, wenn das Land Messstellen abbauen, die örtliche Gebietskörperschaft sie jedoch behalten will? Bisher konnte die UMEG ohne Probleme mit der Betreuung beauftragt werden. Nach dem neuen Gesetz braucht sie dafür die Zustimmung des Verwaltungsrats. Dieser setzt sich wiederum aus Ministeriumsvertretern zusammen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn solche Dinge passieren. Wir wissen doch genau, wie sensibel diese Fragen – Messnetz und Ähnliches – sind. Wir haben bei der Feinstaubdiskussion ja gesehen, wie kritisch die Fragen auch aus der Öffentlichkeit hierbei waren.

Nach der Auflösung der Akademie für Technikfolgenabschätzung fehlt in Baden-Württemberg eine wissenschaftliche Einrichtung, die unabhängig beobachten und informieren kann. Mit der neu geschaffenen Anstalt hätten wir die Möglichkeit gehabt, eine solche Einrichtung zu schaffen. Diese Chance ist mit diesem Gesetz verspielt. Deswegen lehnen wir es ab.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Das Wort erhält Frau Abg. Berroth.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Manchmal braucht es kreative und auch konstruktive Umwege, um zu sinnvollen, effizienten Organisationslösungen zu kommen. Was wir heute beschließen, baut ja auf vielen Jahren der Entwicklung auf und baut zusammen.

Der Landtag hat am 17. Dezember 2003 den Beschluss gefasst – wir werden heute unter Tagesordnungspunkt 10 noch darüber beschließen –, dass im Zuge der Verwaltungsreform die Landesanstalt für Umweltschutz und das Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit in einer Einrichtung zusammengeführt werden sollen und man dabei die Vorschläge des Rechnungshofs zum Stellenabbau und zur Straffung der Aufbauorganisation umsetzen soll. Des Weiteren hat der Rechnungshof angeregt, dabei künftig auf mindestens eines der in Karlsruhe angemieteten Gebäude zu verzichten.

Wir sind auf dem Weg, dies in die richtige Richtung zu bringen. Dazu braucht es diese Fusion. Es wird ja schon auf Seite 1 des Gesetzentwurfs deutlich, dass die Landesregierung darin eine Konzentration der Landesverwaltung auf den Kernbestand der Aufgaben sieht. Das halten wir auch für richtig.

Frau Kollegin Kühner,

(Abg. Dr. Caroli SPD: Schmidt-Kühner! Namen werden nicht verstümmelt!)

wenn Sie meinen, Sie brauchen eine unabhängige Organisation, dann sollte das eine wirklich unabhängige Organisation sein und nicht eine Organisation, die das Land in irgendeiner Weise konstruiert. Wenn Sie das wollen und wenn da ein Markt vorhanden ist, dann habe ich überhaupt nichts dagegen, wenn sich ein privates Institut dergestalt bildet, das dann wirklich unabhängig diesen Prozess ebenso durchführen kann. Das ist Wettbewerb, und damit habe ich kein Problem. Aber das haben nicht das Land und nicht der Landtag zu beschließen.

In dem Gesetzentwurf wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass die organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Vorteile der UMEG erhalten und fortgeführt werden sollen. Das scheint uns wirklich eine wesentliche Grundlage zu sein. Denn dort ist schon einiges in Richtung wirtschaftlicher Betriebsführung und auch wirtschaftlicher Rechnungslegung als Basis vorhanden. Das soll auch für die künftige Anstalt gelten.

Frau Kollegin Schmidt-Kühner, Sie hatten im Ausschuss ja die Befürchtung gehegt, dass die Abkürzung für die neue Anstalt „LfU“ lauten könne. Das hielte ich in der Tat für nicht sehr glücklich. Das kann ich aber aus dem Namen auch nicht herauslesen. Der Name lautet ja „Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg“. Ich gehe einmal davon aus, dass in Zukunft die Abkürzung entweder LUM oder LUMNa lautet, aber nicht LfU, allein weil die Verwechslungsgefahr bei „LfU“ viel zu groß wäre.

(Abg. Schmiedel SPD: LUMBA! – Abg. Capezzu- to SPD: Kann man das essen?)

LUM oder LUMNa; „Na“ würde für Naturschutz stehen.

(Abg. Schmiedel SPD: LUMBA!)

Ihre übrigen Vermutungen, Frau Kollegin Schmidt-Kühner, entbehren nun wirklich jeglicher Grundlage. Natürlich braucht man, wenn man eine solche Landesanstalt hat, eine Fachaufsicht. Wenn Sie dann gleich unterstellen, es solle da eingewirkt werden, sollten Sie bitte zunächst einmal einen Grund dafür haben. Wenn Sie einen solchen Grund haben, wird sich der Landtag auch darum kümmern. Da sage ich Ihnen auch gerne hier höchstöffentlich meine Unterstützung zu.

Der Finanzausschuss des Landtags hat am 14. Juli 2005 beschlossen, dass die Landesregierung ersucht wird, dem Landtag über die Ausführung des Beschlusses vom 17. Dezember 2003, den ich vorhin zitiert habe, bis zum 30. Juni 2006 erneut zu berichten. Das ist das eine. Das betrifft den Vollzug.

Wir haben jetzt im Umwelt- und Verkehrsausschuss darüber beraten. Ich freue mich, Herr Kollege Palmer, dass der Vorschlag, den ich damals eingebracht habe, bei Ihnen solche Zustimmung gefunden hat, dass Sie ihn dann auch noch gleich abgeschrieben haben. Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen den vorliegenden Entschließungsantrag eingebracht haben, mit dem begehrt wird, dass bis zum 1. Juni 2007 – das ist ein Jahr später als der Bericht an den Finanzausschuss – ein ausführlicherer Bericht über das Ergebnis der Vereinigung erstellt wird, der tarifliche, personelle, organisatorische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt – wir nehmen gern den Begriff „wirtschaftlich“ auf; danke für die Anregung; ich hatte das auch schon vor; das rundet es wirklich ab.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Wir denken ja oft dasselbe, ohne es zu merken!)

Nein, man muss aber gerade dann, wenn man sehr oft im Dissens ist, zugeben, dass es ab und zu auch etwas Gemeinsames gibt. – Der Termin 1. Juni 2007 wurde deshalb gewählt, weil wir wollen, dass zunächst einmal ein volles Wirtschaftsjahr abgelaufen ist, da dann belastungsfähiges Zahlenmaterial für den Bericht überhaupt erst vorliegt. Im ersten Vierteljahr muss der Wirtschaftsprüfer berichten. Bis zum 1. Juni 2007 können wir also aussagefähige Zahlen haben. Ich gehe auch davon aus, dass diese Anstalt ein aussagefähiges Controllingsystem installiert.

Frau Ministerin Gönner hat im Ausschuss erwähnt, dass die UMEG Zuschüsse von ca. 13 Millionen € erhalten habe, wobei „Zuschüsse“ vielleicht nicht ganz der richtige Begriff ist. Denn es gab ja Gegenleistungen der Anstalt. Da diese Anstalt schon immer für andere Auftraggeber tätig war und da abgerechnet hat, könnte man den Wert dieser Gegenleistungen durchaus in einem Controllingsystem erfassen.

Zum Schluss möchte ich noch zwei Anregungen geben. Zum einen rege ich an, dass diese Anstalt auch weiterhin nicht alles selbst macht, sondern so viel wie möglich nach außen gibt im Sinne wohlverstandener Subsidiarität.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Zum Zweiten sollte sie weiterhin große Anstrengungen darauf richten, von außen zusätzliche Aufträge zu bekommen, weil damit ein noch wirtschaftlicheres Vorgehen möglich ist.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Boris Palmer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion GRÜNE kann diesem Gesetz nicht zustimmen.