Wir halten den Mittelstand überhaupt nicht vom Studium ab; denn die jungen Leute, die wirklich ein Ziel vor Augen haben und studieren wollen, werden das auch in Zukunft tun.
Meine Damen und Herren, die Sozialverträglichkeit wird am besten durch ein Modell nachlaufender Studiengebühren gewährleistet, nach dem die Gebühren grundsätzlich erst nach Beendigung des Studiums, nach dem Eintreten in das Erwerbsleben und nach Überschreitung einer bestimmten Einkommensschwelle zu entrichten sind.
Über die Ausnahmeregelungen gilt es selbstverständlich noch zu diskutieren. Da haben Sie völlig Recht.
Es geht überhaupt nicht darum. – Es ist völlig überflüssig, heute eine Debatte zu führen, die wir erst demnächst führen müssen,
wenn wir nach der Anhörung im Grunde genommen das gesamte Panorama der Meinungen und eben auch der Überlegungen für zukünftige Verbesserungen an den Universitäten vorliegen haben.
Wir brauchen selbstverständlich auch eine Verbesserung des Stellenschlüssels. Das ist überhaupt keine Frage. Wir können nicht zulassen, dass es nur zu sächlichen Verbesserungen an den Hochschulen kommt, und wir müssen auch für den Zeitpunkt gewappnet sein, zu dem, wie Sie, liebe Kollegin Bauer von den Grünen zu Recht sagen, aus dem Abitur von G 8 und G 9 zwei Studienjahrgänge gleichzeitig an die Universitäten kommen. Deshalb ist wirklich einiges zu tun, damit wir diese Studenten nicht benachteiligen, sondern auch sie die Ausbildungsmöglichkeiten erhalten, die in Zukunft gebraucht werden.
Es geht hier tatsächlich ums Detail, und eines ist für uns alle ganz sicher: Die Universitäten und die Möglichkeiten unserer jungen Leute, hier im Land studieren zu können, das ist die Zukunft von Baden-Württemberg.
Bevor ich das Wort weiter erteile, will ich die aufgeworfene Frage, wie dieser Antrag auf die Tagesordnung kam, beantworten.
Er wurde vom Präsidium auf die Tagesordnung genommen. Frau Kollegin Fauser, Sie sind geborenes Mitglied des Präsidiums.
(Heiterkeit – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Danke! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Das war ordnungs- gemäß im Präsidium!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss sagen, ich bin schon etwas verwundert, und zwar durchaus in Übereinstimmung mit Frau Fauser verwundert, dass die Grünen einen Antrag, den sie im Mai zu den Plänen der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren gestellt haben, jetzt wieder aufleben lassen. Wir unterscheiden hier zwischen Plänen und Gesetzentwürfen.
Der Plan ist längst zum Gesetzentwurf geworden. Der Referentenentwurf war im Anhörungsverfahren, und er geht Ende November – –
Er war jetzt, wie das so üblich ist, in der Anhörung. Sie haben Recht, Frau Bregenzer: Nach der Anhörung wird sich dieser Entwurf, wenn er zum Gesetzentwurf wird, verändern. Insofern haben wir jetzt eine vorgezogene Debatte: Statt Ende November vernünftig über einen dann vorliegenden Gesetzentwurf zu diskutieren, diskutieren wir über das, was die Grünen „Pläne“ zu einem solchen Gesetzentwurf nennen.
Ich frage mich natürlich: Warum dies? Das kann man ja nicht mit sachlichen Argumenten begründen, denn dann würde man sich mit dem Gesetzentwurf auseinander setzen.
(Abg. Pfisterer CDU: So ist es! – Abg. Kretsch- mann GRÜNE: Er ist uns nicht zugeleitet worden, Herr Minister! – Gegenruf des Abg. Pfisterer CDU: Es gibt noch keinen!)
(Abg. Kretschmann GRÜNE: Die Regierung hat dem Parlament diesen Gesetzentwurf nicht zugelei- tet! Das ist eine Tatsache!)
Er wird Ende November in erster Lesung im Parlament ganz normal behandelt werden. Es ist nicht üblich, dass man dann Anfang November schon über einen solchen Entwurf zu diskutieren beabsichtigt.
Frau Bregenzer, Sie haben nicht ganz Unrecht: Natürlich wird ein solcher Referentenentwurf im Lichte der Anhörung noch verändert.
und wir verändern auch Referentenentwürfe. Deshalb ist dann auch der richtige Zeitpunkt, über den dann vorliegenden Gesetzentwurf zu diskutieren.
Aber wenn Sie, Frau Bauer, uns vier Irrtümer vorwerfen, dann muss ich Ihnen sagen: Das sind nicht die Irrtümer der Regierung, sondern das sind Interpretationsirrtümer von Ihnen