Protokoll der Sitzung vom 10.11.2005

Frau Staatssekretärin, Sie haben mehrmals gesagt, „man hat“ oder „es wurde“. Nun wissen wir ja, dass es keine einheitliche Lebensmittelüberwachung

mehr gibt. Deswegen habe ich noch die Frage: Wer hat denn die Kreise, Landkreise und Städte aufgefordert, diese Überwachungsmaßnahmen durchzuführen?

Es gibt einen politischen Willen, der von unserem Haus ausgeht und der von den unteren Verwaltungsbehörden nach dieser Vorgabe dann auch ausgeführt wird. Hier gibt es ja keinen Spielraum.

Keine weiteren Zusatzfragen.

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R o l f G a ß m a n n S P D – S o n d e r p r o g r a m m d e s L a n d e s f ü r d i e a u f g r u n d z u s p ä t e r A n t r a g s t e l l u n g b e i m I Z B B P r o g r a m m n i c h t z u m Z u g e g e k o m m e n e n S t u t t g a r t e r S c h u l e n

Herr Abg. Gaßmann, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Sind die Informationen aus dem Stuttgarter Rathaus zutreffend, dass alle restlichen 19 Schulen, die noch auf der Warteliste stehen, von dem Sonderprogramm des Landes profitieren werden?

b) Bis wann und in welcher Höhe kann die Stadt Stuttgart für diese 19 Schulen mit Mitteln aus dem Sonderprogramm rechnen?

Das Wort zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage erhält Frau Staatssekretärin Dr. Stolz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Am 25. Oktober 2005 haben sich die Landesregierung, die Regierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP sowie die kommunalen Landesverbände auf das Programm „Chancen durch Bildung – Investitionsoffensive Ganztagsschule“ geeinigt. Dieses Programm wurde in einem weiteren Spitzengespräch am 4. November, also vor einer Woche, in einer Vereinbarung über Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden bestätigt.

Für den bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsschulen sollen in den kommenden neun Jahren von Land und Kommunen insgesamt 1 Milliarde € zur Verfügung gestellt werden. Davon übernimmt das Land 450 Millionen €, wobei 300 Millionen € im kommunalen Finanzausgleich umgeschichtet und 150 Millionen € zusätzliche Mittel eingebracht werden sollen. Auf die Kommunen entfallen 550 Millionen €.

In das Förderprogramm werden Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien mit Ausnahme der Oberstufe

(Staatssekretärin Dr. Monika Stolz)

und Sonderschulen einbezogen. Priorität beim Ausbau der Ganztagsschulen haben die Grundschulen.

Die Bezuschussung der Baumaßnahmen für Ganztagsschulen soll im Rahmen der kommunalen Schulbauförderung erfolgen. Für Ganztagsschulen können zusätzliche Räume und Flächen für den Essensbereich wie Küche und Speiseraum, den Betreuungsbereich und den Freizeitbereich bezuschusst werden. Förderfähig sind Neubau-, Erweiterungsbau- und Umbaumaßnahmen. Nicht förderfähig sind Einrichtungsgegenstände und sonstige bewegliche Güter.

Die Schulbauförderungsrichtlinien werden derzeit vom Kultusministerium überarbeitet und ergänzt, sodass künftig die für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Baumaßnahmen bezuschusst werden können. Nach Durchführung der noch erforderlichen Abstimmung mit den beteiligten Ministerien und den kommunalen Landesverbänden können die geänderten Schulbauförderungsrichtlinien in Kraft gesetzt und veröffentlicht werden. Das Kultusministerium ist bemüht, die erforderlichen Voraussetzungen bis Anfang nächsten Jahres zu schaffen.

Zu Buchstabe b Ihrer Frage, bis wann und in welcher Höhe die Stuttgarter Schulen von dem Sonderprogramm des Landes profitieren: Das hängt von der Prüfung der auf der Grundlage der überarbeiteten Schulbauförderungsrichtlinien neu zu stellenden Anträge ab.

Zusatzfrage, Herr Abg. Gaßmann.

Frau Staatssekretärin, nun ist ja bekannt, dass sehr viele Schulen beim IZBB-Programm nicht berücksichtigt werden konnten. Meine erste Nachfrage wäre, ob denn zunächst diese Schulen, die bei diesem Bundesprogramm nicht berücksichtigt worden sind, beim Landesprogramm berücksichtigt werden.

Die Schulträger müssen für dieses Programm einen neuen Antrag stellen. Nach Überarbeitung der Schulbauförderungsrichtlinien, die Ende dieses Jahres oder Anfang des nächsten Jahres erfolgt, werden diese Anträge auf der Grundlage dieser neuen Richtlinien beschieden.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Gaßmann.

Weil die Frage nicht beantwortet worden ist: Gibt es eine Prioritätensetzung für die Schulen, für die bisher schon ein Antrag eingereicht worden ist, der aber bisher nicht beschieden werden konnte?

Es wird eine Überarbeitung der Richtlinien geben. Die Schulträger müssen neue Anträge stellen. Diese Anträge werden nach diesen überarbeiteten Richtlinien beschieden werden.

Es tut mir Leid, dass ich jetzt keine konkrete Zusage für Ihre Stuttgarter Schulen machen kann, aber das ist der Gang der Dinge.

(Abg. Braun SPD: Und für Böblingen?)

Zusatzfrage, Frau Abg. Kipfer.

Werden die Fördermittel dann auch künftig nach dem Windhundprinzip verteilt werden? Oder soll auch dies Gegenstand Ihrer Richtlinien sein?

(Abg. Seimetz CDU: Schäferhund!)

Die Richtlinien werden überarbeitet, und ich kann dies nicht im Einzelnen präjudizieren, weil die entsprechende Einigung erst eine Woche alt ist. Die Richtlinien werden im Einvernehmen mit den Kommunen überarbeitet werden. Insofern kann ich hier im Detail sicher keine Präjudizierung vornehmen und muss Sie leider zunächst mit diesem Hinweis bescheiden.

Weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Haas.

Frau Staatssekretärin, wird man den Gemeinden empfehlen, jetzt rechtzeitig schon ein pädagogisches Konzept zu erarbeiten, sodass die Gemeinden nicht, wie es das letzte Mal der Fall war, als die Landesregierung das Windhundprinzip angewandt hat, in Bedrängnis kommen?

Ich gehe davon aus, dass den vielen Anträgen ein pädagogisches Konzept schon zugrunde liegt.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Und die neuen? – Abg. Seimetz CDU: Die müssen es machen!)

Ich kann auch Ihnen nichts anderes sagen, als dass diese Förderrichtlinien jetzt im Benehmen mit den Kommunen überarbeitet werden. Bei aller Schnelligkeit des Arbeitens des Ministeriums ist es nicht möglich, dass wir in einer Woche diese Abstimmung herbeiführen. Diese Richtlinien werden bis Ende des Jahres vorliegen, und dann kann der Schulträger aufgrund dieser Richtlinien überlegen, ob er einen neuen Antrag stellt oder ob er im Lichte dieser neuen Förderung, die ja einen wesentlich höheren Beitrag auch des Schulträgers erfordert, bei diesen Anträgen bleibt oder nicht.

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. C h r i s t o p h B a y e r S P D – B i b e r m a n a g e m e n t

Herr Abg. Bayer, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Setzt das Land Baden-Württemberg beim Bibermanagement wie bisher auf die Stärkung der Eigenverantwortung von Betroffenen und Kommunen, flankiert von der zoologisch forcierten Unterstützung durch das Bibermanagement der vier Regierungspräsidien, oder werden die Konflikte mit Bibern künftig durch einen allgemeinen „Verschiebebahnhof“ unbequemer, konfliktträchtiger Jung- und Alttiere sowie die Bereitstellung eines Entschädigungsfonds seitens des Landes bewältigt?

b) Wie beurteilt die Landesregierung den Konfliktfall „Ölmühle“ in der Gemeinde Fichtenau im Landkreis Schwäbisch Hall in Bezug auf die Strategie des „Wegfangens“ als Konfliktlösung, die Überlebenschancen der „wieder ausgesetzten Biber“ aus Sicht des Tierschutzes und die bisher entstandenen betriebswirtschaftlichen Kosten?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Frau Staatssekretärin Gurr-Hirsch.

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Kollege Bayer, liebe Kollegen und Kolleginnen! Seit Mitte der Siebzigerjahre wandert der einstmals ausgerottete Biber ohne menschliches Zutun wieder in die Flusslandschaften Baden-Württembergs ein.

(Heiterkeit)

Ich habe fast schon vermutet, dass es hier zum allgemeinen Gelächter kommt, weil das ein ebenso putziges wie intelligentes Tier ist.

(Zuruf des Abg. Zimmermann CDU)

Dennoch muss ich dem Kollegen Recht geben, dass es eine sehr ernst zu nehmende Frage ist, die uns auch in Zukunft noch weiter beschäftigen wird.