Meine Damen und Herren, nachdem keine Aussprache vorgesehen ist, stimmen Sie der Überweisung an den Sozialausschuss zu. – Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung – Drucksache 13/4948
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
(Abg. Seimetz CDU unterhält sich mit Ministerprä- sident Oettinger. – Abg. Fleischer CDU: Die wol- len nicht!)
(Heiterkeit – Abg. Fischer SPD: Die können auch darauf verzichten! – Abg. Seimetz CDU: Herr Abg. Heinz spricht dazu! Da kommt er gerade!)
Frau Präsidentin, ich bitte um Entschuldigung und Nachsicht. Ich weiß, wir sind in Eile. Ich mache das wieder gut, indem ich eine recht knappe Rede halten werde.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Spenden und Sponsoring sind ein Thema, das im Moment, denke ich, auch im kommunalen Bereich immer mehr Bedeutung gewinnt. Wir wissen das auch aus einem Antrag, den die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion eingebracht haben und der im Tenor eigentlich ähnlich ist.
Wir müssen aber auch sehen, dass das Strafrecht hier, insbesondere beim Tatbestand der Vorteilsnahme, natürlich Grenzen setzt. Das ist ja Bundesrecht, an das wir nicht ohne Weiteres herankönnen. Wir müssen diese Grenzen beachten.
Andererseits wollen wir gerade für die kommunalen Amtsträger eine gewisse Sicherheit schaffen. Ich denke, es ist
notwendig, dass wir hier in einem Landesgesetz, nämlich in der Gemeindeordnung, ein transparentes Verfahren schaffen.
Ich sehe vor allem drei Punkte, die wir hier einbringen müssen. Der erste Punkt – das war ein Punkt, der nicht so genau im Antrag der SPD-Fraktion enthalten war –:
Wir müssen es als Aufgabe für die kommunalen Amtsträger, für Bürgermeister und Beigeordnete, definieren. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Wir müssen regeln – das war in Ihrem Antrag enthalten; insofern sind wir hier gleicher Meinung –, dass der Gemeinderat über die Annahme einer Spende entscheidet. Das halte ich für einen wichtigen Punkt, auch im Sinne der Transparenz.
Drittens: Wir müssen das Verfahren so regeln, dass die Rechtsaufsichtsbehörde Kenntnis erlangt. Dazu reicht nach meiner Meinung eine jährliche Bekanntgabe aus.
Diese drei Punkte sichern uns ein transparentes Verfahren, mit dem wir eine gewisse Rechtssicherheit schaffen. Ich will gerne zugeben: Wir werden nicht die letztmögliche Sicherheit schaffen. Es mag auch einmal einen Fall geben, wo eine Klage eingeht und wo Zweifel sind. Das muss man dann eben abklären. Aber ich denke, wir schaffen mit dieser Regelung für die kommunalen Wahlbeamten doch eine Risikominimierung – so will ich das einmal ausdrücken –, und das ist nach meiner Meinung geboten.
Wir sollten diesen Weg gehen, um hier eine gewisse Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Das wollen wir nun mit der Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung anstreben.
Da wir eine ähnliche Intention wie die SPD haben – wie die Grünen sich da verhalten, weiß ich nicht, aber die SPD ist ja zumindest im Tenor auf genau dem gleichen Weg –, können Sie unserem Antrag wahrscheinlich eine breite Zustimmung erteilen. Hierfür möchte ich mich schon vorab bedanken. Die Beratungen werden dann im Ausschuss fortgesetzt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! In der Ausgangsbeurteilung gibt es keine Unterschiede. Dass es sinnvoll und notwendig ist, einer alten Forderung von Gemeindetag und Städtetag nachzukommen und die Problematik von Vorteilsannahme auf der einen und von Schenkungen und Spenden auf der anderen Seite zu bewerten, ist in Ordnung.
Das, was Sie jetzt vorgelegt haben, ist in wesentlichen Teilen deckungsgleich mit den Ausführungen, mit denen Sie unseren Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Drucksache 13/4767 vor 14 Tagen hier abgelehnt haben. Das finden wir bedauerlich. Das, was Sie jetzt hinzugenommen haben, erledigt die Probleme keineswegs. Ich habe daher um Redezeit gebeten, um die Regierung und die Regierungsfraktionen zu bitten, im Innenausschuss einmal zu sagen, was in den Durchführungsverordnungen geregelt werden soll. Denn natürlich darf eine Spende in Höhe von 50 € für Bastelmaterial im Kindergarten nicht zu einer Angelegenheit des Bürgermeisters oder des Beigeordneten, des Gemeinderats und der Rechtsaufsichtsbehörde werden. Das darf auf keinen Fall gehen.
In welchem Bereich soll sie verlaufen? Aus den Großstädten kommt der Hinweis, dass man natürlich die Möglichkeit einräumen sollte, die Aufgabe zu delegieren. Wenn Sie sich vor Augen führen, was eine Kunsthalle oder ein Theater an Spenden und Förderbeträgen notwendigerweise einwirbt, dann kommen Sie zu dem Schluss, dass das keine Aufgabe des Bürgermeisters, sondern Aufgabe der Verwaltungsleitung ist. Die hat ihre Förderer und Spender als Gesprächspartner.
Wir müssen im Innenausschuss unbedingt noch klarstellen, dass beispielsweise durch die städtische Hauptsatzung eine solche Weitergabe der Verantwortungen möglich sein muss.
Ebenso bin ich der Überzeugung, dass das, was Ihren Vorstellungen zufolge geplant ist, eben nicht zu dem Ergebnis führt, das wir uns alle wünschen, nämlich dass die Klarstellung erfolgt, dass Vorteilsannahme eine Angelegenheit ist, die ausgeschlossen ist, wenn es um positive Förderung innerhalb der Gemeinde geht.
Das bedeutet auch, dass ich bei Kunsthallen oder etwa beim Nationaltheater Mannheim überhaupt keinen Ansatz dafür sehe, dass jemand, der dort Geld einbringt, um wichtige Anliegen zu unterstützen, in Beziehung auf eine mögliche Vorteilsannahme irgendetwas veranlasst, bei dem große Gremien nachdenken müssen, ob man das nun darf oder nicht.
Sie müssen die Regelungen fein ziseliert so ausgestalten, dass wir alle damit leben können. Städte- und Gemeindetag haben das mit Ihnen gemeinsam getragen. Nur: Was die Detailauswirkung betrifft – gerade in den Großstädten –, müssen wir im Innenausschuss noch gemeinsame Überlegungen anstellen. Deswegen meine Anregung, dass wir uns dort über die Durchführungsverordnung, die am Parlament vorbei in die Umsetzung geht,
(Abg. Heinz CDU: Je weniger Bürokratie, desto besser! – Gegenruf von der SPD: Das ist doch viel Bürokratie, was ihr macht!)
im Detail unterhalten und überlegen, wo wir die Grenzen setzen sollen. Von der Linie her entspricht das genau dem, was wir als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht hatten. Aber im Detail zeigt sich wieder, dass die Probleme, die Sie gesehen haben, durch Ihre Art der Ausgestaltung noch vergrößert worden sind.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte auch noch auf die Punkte eingehen, die jetzt vielleicht noch offen sind und auch als offen angesprochen wurden.