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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Es kommt ja nicht allzu oft vor, dass alle vier Fraktionen einen gemeinsamen Antrag einreichen, wie es hier bei diesem Punkt der Fall ist und auch beim nächsten Punkt, wenn ich richtig informiert bin.
Hintergrund ist, dass wir alle wollen, dass die Arbeitsplätze der Sparkassen-Informatik in Baden-Württemberg an den Standorten in Karlsruhe und in Fellbach erhalten bleiben. Das ist das oberste Ziel, das in dem Antrag formuliert worden ist.
Sie haben ja alle einen Brief des Präsidenten des Sparkassenverbands Baden-Württemberg, Herrn Haasis, bekommen, der Ihnen die Rahmenbedingungen sehr ausführlich geschildert hat. Es geht um nahezu jeweils 450 Arbeitsplät
ze an beiden Standorten und insgesamt um 2 500 Arbeitsplätze an den sieben Standorten, die von den fünf Sparkassenverbänden im Jahr 2001 zusammengeführt worden sind.
Natürlich ist klar – das klingt in dem Brief auch durch –, dass man versuchen muss, Synergieeffekte zu nutzen. Aber wenn man sieht, wie in der Vergangenheit hier in BadenWürttemberg die Interessen vom Sparkassenverband wahrgenommen worden sind, kann man sagen: Man kann optimistisch sein, dass die Angelegenheit in unserem Sinne bewegt wird. Ich finde es auch gut, dass angeboten worden ist, dass die Mitarbeiter, die Arbeitnehmer in der Arbeitsgruppe mitwirken können.
Man muss auch einfach schauen, wie die Standorte und die Arbeitsplätze verteilt sind. Ich bin auch deshalb ein Stück weit optimistisch, weil ich gesehen habe: Wir haben in Karlsruhe und in Fellbach größere Standorte als anderswo. Die anderen haben eher weniger als 350 Mitarbeiter, während wir um etwa 100 Mitarbeiter darüber liegen. Man kann also Hoffnung haben, dass es uns gelingt, aufgrund der Stärke unserer Standorte in Karlsruhe und in Fellbach den Zuschlag zu erhalten, weil wir hier ein Prä haben. Aber man wird sicherlich die Verhandlungen abwarten müssen.
Ich denke, wir sind uns einig, dass wir den neuen Präsidenten, der ja hier nicht weit weg sitzt, bitten, alles zu tun, um unsere Standorte und die Arbeitsplätze – wenn es auch vielleicht nicht alle sein werden – zu erhalten. Positiv kann in jedem Fall vermerkt werden: Wir haben eine Standortgarantie bis 2006, und wir haben eine Arbeitsplatzgarantie bis Ende 2011. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen müssen wir versuchen, für uns das Beste herauszuholen. Da wünsche ich Peter Schneider ein Glückauf.
Frau Präsidentin, ich bitte um Entschuldigung und Nachsicht. Ich weiß, wir sind in Eile. Ich mache das wieder gut, indem ich eine recht knappe Rede halten werde.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Spenden und Sponsoring sind ein Thema, das im Moment, denke ich, auch im kommunalen Bereich immer mehr Bedeutung gewinnt. Wir wissen das auch aus einem Antrag, den die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion eingebracht haben und der im Tenor eigentlich ähnlich ist.
Wir müssen aber auch sehen, dass das Strafrecht hier, insbesondere beim Tatbestand der Vorteilsnahme, natürlich Grenzen setzt. Das ist ja Bundesrecht, an das wir nicht ohne Weiteres herankönnen. Wir müssen diese Grenzen beachten.
Andererseits wollen wir gerade für die kommunalen Amtsträger eine gewisse Sicherheit schaffen. Ich denke, es ist
notwendig, dass wir hier in einem Landesgesetz, nämlich in der Gemeindeordnung, ein transparentes Verfahren schaffen.
Das ist die erste Voraussetzung, die wir erfüllen müssen.
Ich sehe vor allem drei Punkte, die wir hier einbringen müssen. Der erste Punkt – das war ein Punkt, der nicht so genau im Antrag der SPD-Fraktion enthalten war –:
Wir müssen es als Aufgabe für die kommunalen Amtsträger, für Bürgermeister und Beigeordnete, definieren. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Wir müssen regeln – das war in Ihrem Antrag enthalten; insofern sind wir hier gleicher Meinung –, dass der Gemeinderat über die Annahme einer Spende entscheidet. Das halte ich für einen wichtigen Punkt, auch im Sinne der Transparenz.
Drittens: Wir müssen das Verfahren so regeln, dass die Rechtsaufsichtsbehörde Kenntnis erlangt. Dazu reicht nach meiner Meinung eine jährliche Bekanntgabe aus.
Diese drei Punkte sichern uns ein transparentes Verfahren, mit dem wir eine gewisse Rechtssicherheit schaffen. Ich will gerne zugeben: Wir werden nicht die letztmögliche Sicherheit schaffen. Es mag auch einmal einen Fall geben, wo eine Klage eingeht und wo Zweifel sind. Das muss man dann eben abklären. Aber ich denke, wir schaffen mit dieser Regelung für die kommunalen Wahlbeamten doch eine Risikominimierung – so will ich das einmal ausdrücken –, und das ist nach meiner Meinung geboten.
Wir sollten diesen Weg gehen, um hier eine gewisse Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Das wollen wir nun mit der Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung anstreben.
Da wir eine ähnliche Intention wie die SPD haben – wie die Grünen sich da verhalten, weiß ich nicht, aber die SPD ist ja zumindest im Tenor auf genau dem gleichen Weg –, können Sie unserem Antrag wahrscheinlich eine breite Zustimmung erteilen. Hierfür möchte ich mich schon vorab bedanken. Die Beratungen werden dann im Ausschuss fortgesetzt.
Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Ihnen bekannt ist, wollen wir mit der Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes eine Neugliederung der Beschäftigtengruppen vornehmen. Durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – kurz „TVöD“ genannt –, der bereits am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, entfallen die bisherigen Gruppeneinteilungen. Wir wollen in Baden-Württemberg die Gruppe der Beamten beibehalten und wollen die Gruppe der Arbeiter und die der Angestellten zu einer neuen Gruppe mit der Bezeichnung „Arbeitnehmer“ zusammenfassen.
Ich möchte hier eigentlich gar keine großen Ausführungen machen; Kollege Scheuermann hat ja in der ersten Lesung alles sehr gut dargestellt. Er hat vor allem auch die Übergangsvorschriften, die ja am schwierigsten von allem zu verstehen sind, sehr gut erklärt. Das möchte ich nicht wiederholen, sondern vielleicht nur noch einmal bemerken – wir hatten ja auch im Innenausschuss schon darüber gesprochen –: Der Bund hat inzwischen die rahmengesetzlichen Regelungen verabschiedet – die wurden auch im Gesetzblatt verkündet –, sodass wir unser Gesetz nun auch auf einem gesicherten Boden verabschieden können.
Ich möchte vielleicht noch eines sagen: Kollege Gall hat ja bei der ersten Lesung einmal gesagt, wir wären hintendran gewesen und hätten unser Personalvertretungsgesetz eigentlich schon im Vorgriff auf den Bund ändern müssen; dieser Vorwurf ist also insofern nicht mehr zutreffend.
Lassen Sie mich abschließend noch auf einen Änderungsantrag hinweisen, den wir von der CDU und der FDP/DVP im Innenausschuss eingebracht haben. Bei diesem Änderungsantrag geht es im Wesentlichen darum, dass bei der Bestimmung der Stellvertretung des Vorsitzenden die jeweiligen Gruppen angemessen berücksichtigt werden. Das ist also hiermit geregelt. Dieser Antrag hat ja auch im Innenausschuss, glaube ich, einstimmige Zustimmung gefunden.
Wenn man nun einen Blick voraus wirft – das will ich aber heute nicht tun, sondern dies nur andeuten – und sich die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände anschaut, dann wird deutlich, dass wir uns zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal in einer anderen Weise mit dem LPVG werden beschäftigen müssen. Da will ich dann einmal sehen, wie es weitergeht. Das wird sicherlich im nächsten Jahr der Fall sein.
Dem heutigen Gesetzentwurf können wir sicherlich ohne große Diskussionen zustimmen, und das will ich für meine Fraktion ankündigen.
Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion nimmt den Dritten Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zustimmend zur Kenntnis.
Mein Eindruck ist, dass es zwar mehr Beschwerden von Bürgern gab, dass aber keine gravierenden Fälle darunter waren. Die meisten Beschwerden konnten im schriftlichen Verfahren geklärt werden. Es gab im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen nur wenige Bußgeldverfahren.
Positiv ist für die CDU-Fraktion, dass die Mitarbeiter im Innenministerium den Schwerpunkt nicht in Sanktionen sehen, sondern in der Beratung. Wir begrüßen ausdrücklich die Bereitschaft zur Beteiligung an der Aus- und Weiterbildung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Abschließend danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums für ihre Arbeit im abgelaufenen Berichtszeitraum vom 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2005.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Eigentlich hätte ja der Kollege Scheuermann heute für die Fraktion hier stehen müssen, um den Gesetzentwurf einzubringen, weil schließlich er es war, der ihn angekündigt hat.
Versprochen. – Wir halten unsere Versprechen. Jetzt mache ich es für ihn. Es hat ein bisschen länger gedauert. Ein halbes Jahr ging ins Land. Der Minister sprach von Wochen. Wir addieren die Wochen zu einem halben Jahr, dann stimmt das wieder. Heute ist es so weit, und Sie können sich nun den Gesetzentwurf anschauen. Vieles von dem, was darin steht, wissen Sie und kennen Sie ja auch.
Ich denke, der Herr Minister hat die wesentlichen Inhalte alle vorgestellt. Deshalb möchte ich mir eigentlich nähere Ausführungen dazu sparen und nicht noch einmal darauf eingehen.
Wenn Sie das nachher auch so machen, Herr Oelmayer, dann klatsche ich bei Ihnen auch.
Lassen Sie mich nur ein oder zwei Punkte herausgreifen, die mir und unserer Fraktion wichtig sind.
Baden-Württemberg – auch das klang beim Minister an – hat 1955 als erstes Bundesland in Deutschland mit der Bürgerbeteiligung und dem Bürgerbegehren Elemente der direkten Demokratie eingeführt.
Wir haben damit ein Stück unmittelbare Demokratie verwirklicht, Herr Gall.
Dann hat es vielleicht 40 Jahre gedauert, bis alle anderen Bundesländer nachgezogen haben.
Uns ist auch klar, dass die Welt sich verändert.
Vor diesem Hintergrund prüfen wir natürlich auch, ob wir unter Umständen unsere Regelungen, die ein gewisses Alter haben, anpassen können. Aber ich denke, Baden-Württemberg ist selbstbewusst genug, um feststellen zu können: Wir orientieren uns bei den Änderungen, die wir vorhaben, nicht unbedingt an den Ländern, die uns hinterhergelaufen sind,
sondern überlegen selbst, was für uns gemäß ist und was für Baden-Württemberg die richtige Lösung ist.
Wir suchen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer direkten Demokratie, die wir mit dem Gesetzentwurf jetzt ein bisschen stärken wollen, und der repräsentativen Demokratie. Schließlich wurden die Damen und Herren Gemeinderäte doch auch alle direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Deshalb muss man hier ausgewogen vorgehen.
Mein und unser Ziel von der CDU-Fraktion sind ausgewogene Lösungen sowie starke, handlungsfähige Städte und Kommunen. Das zeichnet unser Land schon immer aus. Wir dürfen auch stolz sein. Wir haben, denke ich – das hat sich nicht zuletzt beim Finanzausgleich erwiesen –, die steuerstärksten Städte und Gemeinden in Deutschland. Deshalb mussten wir ja auch besonders viel in den Finanzausgleich einzahlen.
Ich will noch ein anderes Element der Gemeindeordnung ansprechen, das für die Stärke unserer Gemeinden ausschlaggebend ist: Das ist die Bürgermeisterverfassung. Auch dieses Element haben im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte die anderen Länder abgekupfert und bei sich eingeführt.
Sicherlich kann man als weiteren Punkt sagen: Obwohl wir – und das gebe ich ja zu – in die Finanzmasse der Kommunen eingegriffen haben, haben unsere Kommunen im Vergleich zu anderen Ländern immer noch eine gute Finanzausstattung.
Man könnte auch einen Vergleich mit Bayern anstellen. Die bayerischen Gemeinden stehen viel schlechter da als unsere Kommunen hier in Baden-Württemberg.
Nicht zuletzt – und jetzt komme ich noch einmal auf die Bürgerbeteiligung zurück – greifen wir mit diesem Vorschlag eine Initiative der Bürgermeistervereinigung auf, die gesagt hat: Wir wollen hier ein ausgewogenes Verhältnis zwischen direkter Demokratie und gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.
Wir greifen aber nicht blind jeden Vorschlag des Gemeindetags auf. Der Gemeindetag hätte ja auch gerne noch Grundstücksgeschäfte in den Negativkatalog aufgenommen. Das wollen wir nicht; wir wollen diese ausdrücklich zulassen, und wir wollen auch das Einvernehmen, nämlich die Zustimmung zu einem Baugesuch nach § 36 des Baugesetzbuchs, nicht in den Negativkatalog aufnehmen.
Lassen Sie mich noch eine weitere Anregung des Gemeindetags ansprechen, die im Verfahren gemacht wurde, nämlich zum Thema „Spenden und Sponsoring“. In der Sache bin ich da sehr eng beim Gemeindetag. Ich halte es für drin
gend geboten, für die kommunalen Entscheidungsgremien, Bürgermeister und Gemeinderat, Landrat und Kreistag, Klarheit darüber zu schaffen, unter welchen Rahmenbedingungen Spenden entgegengenommen werden dürfen und wie ein Sponsoring organisiert werden kann und aussehen soll. Ich denke, gerade in Zeiten, in denen das Geld knapp ist, ist das für die Kommunen eine interessante Möglichkeit. Wenn es der vom Innenministerium einberufenen Kommission nicht gelingt, Handlungsempfehlungen für die kommunale Ebene zu verabschieden, die das Risiko der Vorteilsnahme nach § 331 des Strafgesetzbuchs minimieren oder ausschließen, dann könnte ich mir vorstellen, dass wir eine Regelung in der Gemeindeordnung anstreben. Mir würde aber auch schon ein Runderlass des Innenministeriums genügen, der für die Kommunen und die kommunale Ebene wenigstens etwas Sicherheit vor unnötigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen schafft.
Gerne will ich noch das Thema der Bürgermeisterwahlen ansprechen, das der Minister am Schluss angesprochen hat.
Auch ich finde es gut, dass man diese Wahlen nun gemeinsam mit anderen Wahlen durchführen kann, vor allen Dingen unter dem Aspekt, dass hier auch Geld gespart werden kann.
Die Begründung für die Absenkung der Einwohnergrenze von 20 000 auf 10 000 Einwohner überlasse ich gerne dem Kollegen Theurer oder der Kollegin, die für die FDP/DVP sprechen wird. Ich denke, das hätte man auch lassen können. Aber sei’s drum; wir werden sicherlich gute Argumente von Herrn Theurer hören, weshalb wir das machen sollten. Das soll er dann einmal begründen.
Haben Sie das gerade nicht verstanden? Es geht um die Frage nach den 20 000 oder den 10 000 Einwohnern, Herr Theurer.
Wie gesagt, ich will jetzt nicht auf alle Aspekte eingehen. Die Ausschussberatungen bieten hierfür noch ausreichend Gelegenheit. Die CDU-Fraktion trägt diesen Gesetzentwurf mit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich es richtig sehe, will die Opposition mit ihren zahlreichen Anträgen zum einen auf die bei ihr vielleicht vorhandenen Probleme mit der Verwaltungsreform aufmerksam machen und zum anderen – das klang ja bei beiden Rednern an – vielleicht eine Zwischenbilanz bzw. eine Bilanz ziehen. Herr Gall hat von einer Bilanz gesprochen, Herr Oelmayer von einer Zwischenbilanz – immerhin: etwas besser, Herr Oelmayer!
Wenn ich es an meinen Fingern richtig abzähle, sind seit dem Inkrafttreten der Verwaltungsreform gerade fünf Monate verstrichen.
Wir reden gleich über handwerkliche Fehler. Bleiben Sie ruhig! Herr Gall hat sich inzwischen wieder erholt, aber auch Mario Capezzuto soll einfach ruhig bleiben. Das kann nicht schaden.
Ich finde, die Umsetzung der Verwaltungsreform ist angesichts der Dimension, die man sich einmal vor Augen führen muss, mit mehr als 350 Behörden, die zusammengelegt oder eingegliedert worden sind, mehr als 12 000 Beschäftigten, die zu den Landkreisen gewechselt sind, und 7 000, die in die Regierungspräsidien gegangen sind, eine Herkulesaufgabe, die vom Land und von den Landkreisen nahezu perfekt umgesetzt worden ist.
Ich denke, man muss einfach einmal die Zahl von 12 000 nehmen, und dann nehme ich einmal die 20 – der Kollege Schneider sprach von noch weniger –, die in dem Antrag zur Vermessungsverwaltung drinstehen. Diese 20 Beschäftigten haben bei ein paar Landkreisen keine Stelle gefun
den. Wenn Sie die Antwort gelesen hätten, dann hätten Sie gemerkt, dass auch von diesen 20 inzwischen schon wieder einige Probleme gelöst sind. Wenn man genau hinschaut, dann stellt man fest, dass von den 20 viele noch beurlaubt waren und eigentlich im Januar noch gar keinen konkreten Anspruch hatten. Das heißt, dieses Problem ist eigentlich heute fast auch schon gelöst. Den 12 000 auf der einen Seite stehen da 20 gegenüber, bei denen es noch ein kleines Problem gab und von denen einige beurlaubt waren.
Dann lese ich in der „bw-Woche“ – da würde mich interessieren, was der Kollege Stickelberger denn dazu meint;
der ist heute gar nicht da – –
Wo ist er denn?
Genau den Satz, der dort von ihm steht, würde ich gerne zitieren.
Dort steht:
In der Vermessungsverwaltung gehen die Veränderungen voll zulasten der Beschäftigten, denen die Landkreise trotz Verpflichtung die Übernahme verwehren.
Vielleicht hat er die Stellungnahme des Innenministeriums nicht gelesen, wie ich einmal zu seinen Gunsten annehmen will. Denn dann hätte er gemerkt, dass die Probleme inzwischen eigentlich alle gelöst sind.
Dann kommt der zweite Teil, die Absicht, eine Bilanz oder eine Zwischenbilanz zu ziehen. Dafür ist es fünf Monate nach der Reform schlicht und einfach zu früh. Da liegen Sie völlig daneben.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Kreistage selber, aber auch die Landräte und die Kommunen ganz genau beobachten werden, Herr Oelmayer – nicht nur Sie von den Grünen –, wie es nun mit der Effizienzrendite steht.
Darauf werden noch mehr Leute die Augen richten und schauen, wie das geht. Aber da haben wir doch im Gesetz einen Termin festgelegt. Fast auf den Tag genau heute in einem Jahr werden wir einmal nachschauen. Dann ist ein ganzes Rechnungsjahr vorbei, und man kann Vergleiche ziehen. Da würde ich sagen: Gelassen bleiben!
Dann schauen wir einmal.
Da bin ich bei Ihnen. Da würde ich gern einmal mit Ihnen rechnen. Dann setzen wir uns zusammen, nehmen den Taschenrechner und schauen mal, zu welchem Ergebnis wir kommen. Dann können wir hier darüber reden, wer Recht hat. Aber wir können doch nicht fünf Monate, nachdem die Reform erfolgt ist, sagen wollen: Ich mache einen Vergleich.
Nun komme ich noch zu einem anderen Thema. Wir werden sehen, dass das in jedem Landkreis anders sein wird. Das ist ja auch klar. Jeder Landkreis ist ein eigenes Gebilde. Ich denke auch, dass wir dann ein Benchmarking machen werden, damit wir genau sehen, wo welcher Landkreis liegt.
Ich bin überzeugt davon: Da gibt es gute und weniger gute Landkreise, und die weniger guten schauen, wie es die guten gemacht haben.
Das ist ein Benchmarking im besten Sinne, und dann wird es im nächsten Jahr wieder anders aussehen. Da, denke ich, kann man ohne Probleme vergleichen.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Dinge herausgreifen, die ich noch ansprechen will. Die Finanzierung des Verwaltungsreformgesetzes und die Effizienzrendite sind eigentlich in dem Gesetz klar beschrieben. Das möchte ich nicht noch einmal wiederholen. Das können Sie alles nachlesen. Das schenke ich mir im Moment.
Eines möchte ich noch ansprechen; das habe ich gerade mit der Vermessungsverwaltung getan: Es ist eindeutig, dass diese Probleme im Moment bis auf ein, zwei Fälle gelöst sind.
Lassen Sie mich den WKD noch einmal unter die Lupe nehmen. Das finde ich auch abenteuerlich. Ich habe die Antwort des Innenministeriums gelesen. Da stehen die Zahlen für 2003 und 2004 genau drin. Es sind im Jahr 2004 immer mehr Kontrollen gewesen, obwohl man sagen könnte: Da waren die Beamten vom WKD schon damit beschäftigt, sich zu wehren, und haben gar nicht mehr Zeit für die Kontrollen gehabt. Das könnte man sagen, wenn man böswillig wäre; das will ich nicht sein.
Ich habe doch gerade gesagt, die Zahlen sind gestiegen. Aber nach fünf Monaten, nach denen wir noch gar keine Zahl haben, kann man doch jetzt noch gar nichts vergleichen.
Da muss ich jetzt einfach warten: Wie sieht es denn aus, wenn ich die Zahlen für das Jahr 2005 habe? Diese Zahlen nehme ich dann und vergleiche sie mit denen von 2004 und von 2003. Ich bin überzeugt: Wir werden die Spitzenposition, die Baden-Württemberg hatte, halten. Daran wird sich gar nichts ändern, Herr Oelmayer.
Nur eines wird geschehen: Wir werden die Aufgabe kostengünstiger als vorher erledigen. Davon bin ich überzeugt.
Nein. Wenn die nicht mehr zum Sport und nicht mehr schießen müssen, haben wir schon etwas gespart. Das ist keine Frage.
Bei der Flurneuordnung haben wir noch einen offenen Punkt, bei dem wir sehen, dass die IuK-Migrationskosten noch einmal geklärt werden müssen. Das wird geschehen. Da werden wir die Dinge noch abklären.
Lassen Sie mich noch einmal die Flurneuordnung ansprechen. Natürlich gibt es da ein Problem mit den Grund- und Poolteams. Ich sehe auch, dass das nicht einfach ist.
Da sage ich einmal: Solange uns nichts Besseres einfällt, bleiben wir einmal bei dem. Aber wenn hier neue Ideen kommen,
wird man schauen, ob man das noch besser machen kann. Aber es ist so, dass wir unter Abwägung aller Vorschläge, die auf dem Tisch lagen, gesagt haben: Das ist das, was wir uns eigentlich noch vorstellen können.
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Bis auf wenige Einzelfälle ist es gelungen, die Mammutaufgabe Verwaltungsreform so zu bewältigen, dass überhaupt kein Sand im Getriebe ist, wie es in der „bw-Woche“ behauptet wurde. Ich finde, Thomas Schäuble und Heribert Rech haben gemeinsam mit den Landräten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreise eine Meisterleistung abgeliefert. Die Behördenlandschaft, die sich im Lauf der letzten Jahrzehnte total zersplittert hat, ist wieder klar in drei Stufen gegliedert, und wir haben für den Bürger eine klare und durchschaubare Struktur und eindeutige Zuständigkeiten für jede Dienstleistung.
Wir werden von heute aus gesehen in einem Jahr – dann ist nämlich ein ganzes Haushaltsjahr herum – eine Bilanz ziehen, und ich biete Herrn Oelmayer an – ich bringe meinen Taschenrechner mit –, eine Zwischenbilanz zu ziehen und zu schauen, was übrig geblieben ist. Wir sind optimistisch.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Vorbereitung meiner Rede bin ich zufällig auf die Protokolle von früheren Beratungen gestoßen. Mir ist beim Durchlesen aufgefallen, dass in jedem Jahr
nein, nein – von gravierenden Ausgabenverminderungen und erheblichen Einschnitten die Rede war. Der Haushalt des Innenministeriums musste Einsparauflagen zwischen 30 Millionen € und 40 Millionen € verkraften, und auch für dieses Jahr und für 2006 weist die Liste, die der Ministerrat beschlossen hat, gravierende Einsparvorschläge auf. Das tut weh, ist aber nicht zu vermeiden, wenn wir sicherstellen wollen, dass die Neuverschuldung nicht immer stärker ansteigt. Knapp 2 000 Millionen Euro, das ist nach meinem Geschmack das Ende der Fahnenstange. Mit Blick auf die demografische Entwicklung in Deutschland und im Interesse der nachfolgenden Generationen müssen wir bereit sein, Einschnitte auch in Bereichen hinzunehmen, in denen es der CDU-Fraktion sehr schwer fällt.
Der Haushalt des Innenministeriums weist in den beiden Haushaltsjahren eine Einsparauflage von 32,6 Millionen € bzw. von 41,8 Millionen € auf. Ich gebe gerne zu, dass uns diese Kürzungsauflagen ganz schön zu schaffen gemacht haben, denn wir müssen im Haushalt des Innenministeriums einige gewichtige Politikfelder abdecken. Neben der Bildungspolitik ist die innere Sicherheit ein Schwerpunkt der Landespolitik und ein Markenzeichen der CDU.
Wir haben seit Jahren – trotz der neuesten Meldungen in der Presse – die niedrigste Kriminalitätsrate und dank der ausgezeichneten Arbeit unserer Polizei mit die höchste Aufklärungsquote im Bundesgebiet. Ein wichtiger Grund dafür, dass die Polizei in Baden-Württemberg gut aufgestellt ist, liegt nach meiner Meinung im Technikzukunftsprogramm. Wir waren mit die Ersten in Deutschland, die über das Instrument Leasing den Fuhrpark der Polizei runderneuert haben. Neue Hubschrauber, Polizeiboote, Pistolen und Schutzwesten sorgen dafür, dass unsere Polizei die am besten ausgerüstete in ganz Deutschland ist.
In den nächsten Jahren müssen wir uns vor allem auf die Einführung der digitalen Funktechnik konzentrieren. Ich würde mir wünschen, dass sich der Bund endlich einmal bewegt und mehr als die bisher angebotenen 10 % der Kosten übernimmt. Auf der einen Seite macht Schily aus dem Bundesgrenzschutz eine Bundespolizei. Er will zentrale Strukturen beim Verfassungsschutz und bei der Terrorismusbekämpfung schaffen, aber wenn es auf der anderen Seite um eine gerechte Verteilung der Investitionskosten für den digitalen Funk geht, kneift er.
Ich komme gleich darauf. – Das Land hat Verpflichtungsermächtigungen von 467 Millionen € im Jahr 2006 für den digitalen Funk bereitgestellt. Jetzt kommt es: Was Schily nun machen will, nämlich einen Alleingang, indem er flächenhaft an einzelnen Bruchstücken eine digitale Funkversorgung aufbaut, ist bestimmt nicht das Gelbe vom Ei. Das halte ich für einen falschen Weg.
Lassen Sie mich abschließend zum Thema Polizei noch auf den Antrag zur Stellenhebung im mittleren Dienst hinweisen, den wir Ihnen heute in enger Abstimmung mit der FDP/DVP-Fraktion vorlegen. Leider stehen uns nicht mehr Mittel als die 300 000 € zur Verfügung. Wir wollen aber damit einen Beitrag zur Verkürzung der Wartezeiten für die Beförderung von Beamten im mittleren Dienst leisten. Diese liegen immerhin zwischen sechs und acht Jahren. Wir können mit diesen Mitteln weitere 58 Stellenhebungen vornehmen. Dabei ist uns natürlich schon klar, dass es sich hier um keine gewaltige Verbesserung handelt. Aber ich denke, es ist ein Signal, und es wird deutlich, dass wir um das Problem wissen und uns um Lösungen bemühen. Im Übrigen freue ich mich sehr, dass es uns gelungen ist, Eingriffe in die freie Heilfürsorge zu vermeiden.
Lassen Sie mich noch kurz auf die Feuerwehren zu sprechen kommen. Freiwillige und Berufsfeuerwehren sind ebenfalls ein wichtiger Baustein im Netzwerk der inneren Sicherheit. In den letzten Jahren mussten wir im Landtag Debatten über Entnahmen aus der Feuerschutzsteuer und den Ausgleich durch originäre Landesmittel führen. Erfreulicherweise können wir heute feststellen, dass sich die Feuerschutzsteuer positiv entwickelt hat und wir wahrscheinlich bald den von den Feuerwehren anvisierten Wert von rund 50 Millionen € erreichen werden. Die CDU-Fraktion anerkennt und schätzt die Leistungen unserer fast 100 000 aktiven Feuerwehrleute, die neben den Berufsfeuerwehren ehrenamtlich tätig sind und für die Allgemeinheit einen wichtigen Dienst leisten.
Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass es die Finanzlage zulassen würde, mehr im Feld „Katastrophenschutz und Vorsorge“ zu tun. Nach den umfangreichen Beschaffungs
programmen der letzten Jahre stehen meines Erachtens vor allen Dingen kontinuierliche Übungen auf dem Plan, auch länderübergreifende Übungen. Ich glaube, dabei haben wir noch einen gewissen Nachholbedarf.
Ich bin gespannt auf die Umsetzung der neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland, die der Bund gemeinsam mit den Landesinnenministern entwickelt hat. Risikoanalysen müssen erstellt werden, Zentrallager in den Bundesländern geschaffen und Taskforces aufgebaut werden. Da wird sich in den nächsten Jahren sicherlich noch einiges verändern müssen.
Lassen Sie mich ein weiteres Thema ansprechen, das mir besonders am Herzen liegt. Unbestritten ist der so genannte genetische Fingerabdruck ein überaus erfolgreiches Mittel zur Aufklärung von Straftaten und damit letztlich auch zur Prävention. Es ist schon merkwürdig, dass immer dann, wenn ein prominenter Zeitgenosse – in diesem Fall Herr Moshammer – betroffen ist, die Politik aktiv wird. Ich habe mich schon vor zwei Jahren in meiner Haushaltsrede – das habe ich übrigens auch nachgelesen – mit diesem Thema beschäftigt und habe schon damals festgestellt, dass man mehr tun müsste,
und habe mich für eine Ausweitung der DNS-Analyse ausgesprochen.
Ich bin sehr dafür, dass der genetische Fingerabdruck etwa durch eine Speichelprobe neben dem herkömmlichen Fingerabdruck und Fotoaufnahmen zum Standard bei jeder normalen erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei wird. Eine richterliche Anordnung halte ich dafür nicht für notwendig.
Ich finde, die in manchen Medien aufgezeigten Horrorszenarien, man wolle damit das Erbgut ausforschen, sind maßlos übertrieben. Zum einen hat die Polizei gar nicht die technischen Möglichkeiten dazu, zum anderen hat sie auch keine Zeit und kein Motiv für eine derartige Nachforschung.
Gerne, ja.
Herr Stickelberger, selbstverständlich stimme ich Ihnen zu. Aber es geht doch gerade darum, dass man mehr machen sollte als im Fall Moshammer.
Wir hätten viel größere Möglichkeiten, Straftaten aufzuklären und vor allen Dingen präventiv tätig zu werden. Das ist das Entscheidende.
Ich erkläre es Ihnen einmal.
Die Polizei vergleicht die DNS-Strukturen anonym.
Wer in der Tätersuche per DNS-Analyse eine Einschränkung der Bürgerrechte sieht, wie man es auch von der FDP gelegentlich zu hören bekommt,
der sollte nach meiner Meinung die Bürger selbst fragen, ob Täterschutz oder Opferschutz wichtiger ist.
Vor diesem Hintergrund plädiere ich dafür, dass sich Baden-Württemberg der Bundesratsinitiative von Bayern und Hamburg anschließt, um zu erreichen, dass DNS-Muster zum Standardmittel bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern werden.
Ich möchte noch etwas zur Integration, zum Zuwanderungsgesetz sagen. Erfreulicherweise gehen die Zahlen der Asylbewerber seit einigen Jahren kontinuierlich zurück. Ich würde mir wünschen, dass die Innenminister möglichst bald auch eine Lösung für die bisher ungesteuerte Zuwanderung der jüdischen Kontingentflüchtlinge finden würden.
Mit der Novellierung des FlüAG ist es gelungen, die aufwendigen Spitzabrechnungen durch Pauschalen zu ersetzen und dadurch den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Ich begrüße es, dass Innenminister Rech – genau wie sein Vorgänger – dafür steht, dass Asylbewerber, deren Antrag rechtskräftig abgelehnt wurde, unser Land grundsätzlich wieder verlassen müssen. Immerhin wurden im Jahr 2004 3 164 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Besondere Priorität hat die rasche Ausweisung und Abschiebung ausländischer Straftäter. Im Gegenzug müssen wir uns – –
Jawohl. Ihr Spezialthema, Frau Utzt!
Das ist sicherlich kein Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Wir schieben ja nur in diejenigen Länder ab, die im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention die Bestimmungen erfüllen. Da muss man sich vorher bei den Außenministerien und Konsulaten erkundigen. Nur in solche Länder wird abgeschoben.
Wir respektieren die Genfer Flüchtlingskonvention.
Im Gegenzug müssen wir unsere Anstrengungen zur Integration derjenigen ausländischen Mitbürger, die einen Aufenthaltstitel erhalten haben, verdoppeln. Ohne Mittel der Landesstiftung, des Bundes und der EU geben wir im Land Baden-Württemberg im Jahr 41 Millionen € für diesen Bereich aus.
Ziel muss es sein, die Sprachentwicklung und die Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund so früh und so nachhaltig wie möglich zu fördern.
Sicher erwarten Sie auch eine Aussage zu den nicht unbeträchtlichen Eingriffen in die kommunale Finanzmasse.
Natürlich schmerzt ein solcher Eingriff, vor allen Dingen wenn man selber aus dem kommunalen Lager kommt so wie ich.
Die Finanzverteilungskommission, in der man versucht hat, Lösungen zu finden, konnte sich nicht einigen. Das war wahrscheinlich auch nicht zu erwarten, ich jedenfalls hatte nicht damit gerechnet. Sie alle wissen aber um den beispiellosen Einbruch aller Einnahmen von öffentlichen Körperschaften, wie Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen. Das Problem des Landes sehe ich, obwohl der Herr Ministerpräsident heute Morgen eher auf die Einnahmeseite geschaut hat, vor allen Dingen auf der Ausgabenseite. Wenn ich mir die anschaue, sehe ich, dass die Gesamtausgaben des Landes in den letzten Jahren eine deutlich stärkere Dynamik aufgewiesen haben als die der Kommunen. Wir hatten von 1993 bis 2003 beim Land 2 % Zuwachs, die Kommunen dagegen nur 0,5 %. Hauptursachen für die Steigerungen beim Land waren, dass die neuen Länder in den Finanz
ausgleich einbezogen wurden und bei den Personalausgaben ein Anstieg erfolgte. Das ist ein wichtiger Punkt, der einem zu denken geben muss. Wir hatten in jedem der letzten zehn Jahre einen Anstieg von 2 %.
Dazu kommt noch der dramatische Anstieg bei den Versorgungslasten, die heute Morgen überraschenderweise gar kein Thema waren.
Vor diesem Hintergrund und unter Einbeziehung der doch sehr unterschiedlichen Schuldenstände von Land und Kommunen wird deutlich, dass das Land erheblich größere strukturelle Probleme hat als die Kommunen. Der Eingriff von 304 Millionen € im Jahr 2005 und von 350 Millionen € im Jahr 2006 war deshalb wohl nicht zu vermeiden. Positiv ist meines Erachtens zu vermerken, dass der Eingriff auf diese beiden Haushaltsjahre beschränkt bleibt und für die kommenden Jahre wieder neu verhandelt werden muss.
Bei der horizontalen Verteilung sind wir den kommunalen Landesverbänden weitgehend entgegengekommen. Es gab sicher gewisse Veränderungen, aber wir haben die Wünsche berücksichtigt.
Abschließend möchte ich mich für unsere Fraktion beim Innenminister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums herzlich für ihre Arbeit und für ihren Einsatz bedanken. Danken will ich auch allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für ihren nicht immer einfachen Dienst und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vermutlich werden die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion darüber klagen, dass dieser aktuelle Gesetzentwurf nicht die Aufhebung des Positivkatalogs oder die Absenkung des Quorums bei Bürgerbegehren beinhaltet. Ich versichere Ihnen schon im Vorhinein: Ein entsprechender Gesetzentwurf kommt noch.
Ich habe schon einmal vorgebaut.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung wollen wir den Katalog der Hinderungsgründe in § 29 der Gemeindeordnung verändern und er
möglichen, dass Behördenleiter der bisherigen Sonderbehörden, die zum 1. Januar 2005 in die Landratsämter eingegliedert werden, ihr Amt als Gemeinderat in einer kreisangehörigen Gemeinde weiter ausüben können, es sei denn, sie sind im Bereich der Rechtsaufsicht tätig. Dasselbe gilt natürlich auch für die Beamten und Angestellten eines Regierungspräsidiums, die ein kommunales Mandat bei einer Großen Kreisstadt oder einem Landkreis ausüben. Den betroffenen Mitarbeitern wird also ermöglicht, ihr Mandat über den 1. Januar 2005 hinaus auszuüben.
Wir beschränken die Hinderungsgründe in diesem Punkt auf alle tatsächlich mit der Rechtsaufsicht betrauten Personen der Behörde, wobei ich unterstreichen will, dass wir damit nicht die Sekretärin in der Kommunalaufsicht meinen,
sondern nur diejenigen Mitarbeiter, die eine eigene Entscheidungsbefugnis besitzen.
Die Änderung der Hinderungsgründe in der Gemeinde- und der Landkreisordnung wird auch systemgerecht auf das Sparkassengesetz übertragen.
Neben dieser Änderung der Gemeindeordnung wollen wir durch eine Veränderung des § 46 Abs. 3 ehrenamtliche Bürgermeister nur dann von der Ausübung dieses kommunalen Ehrenamts ausschließen, wenn sie unmittelbar mit der Rechtsaufsicht befasst sind
oder leitende Beamte oder Angestellte der Gemeindeprüfungsanstalt sind.
Für die CDU-Fraktion schlage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss vor.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich auf die Große Anfrage geschaut habe, Herr Oelmayer, habe ich mir gedacht, die ist ja schon ein Jahr alt. Aber mir ist klar geworden, als Sie immer so nach rechts geschaut haben: Sie haben den neuen Innenminister angesprochen. Sie wollten diese alte Kamelle dem neuen Innenminister noch einmal neu präsentieren, damit es bei ihm gut ankommt. Jetzt ist mir klar, warum Sie das gemacht haben.
Nachdem wir schon x-mal darüber gesprochen haben – es gab Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion hierzu, ich glaube, zwei an der Zahl –,
möchte ich mich relativ kurz fassen. Vielleicht noch einmal zur Erinnerung: Baden-Württemberg war das erste Land, das in der Gemeindeordnung, 1956 in Kraft getreten, dieses System von Bürgerbegehren und Bürgerbeteiligung eingeführt hat. 35 Jahre hat es gedauert, bis Schleswig-Holstein nachgezogen hat. Ich glaube aber, dass in den Neunzigerjahren viele Städte und Gemeinden neue Formen der Bürgerbeteiligung angewandt haben, Anhörungen, alle möglichen Dinge, mit denen man versucht hat, die Bürger in die Kommunalpolitik einzubinden. Ich finde es auch wichtig, dass man das tut, dass man diese Verfahren anwendet, wie zum Beispiel beim Bebauungsplan eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vorgeschrieben ist. Da wird schon viel Wind aus der Angelegenheit herausgenommen.
Aber ich gebe Ihnen Recht: Unabhängig davon sollte man prüfen, wenn etwas so lange im Gesetzblatt steht, ob es
neue Entwicklungen gibt. Jetzt haben Sie auf die Koalitionsvereinbarung hingewiesen.
Sie wissen aber auch, dass darin nichts von einem Quorum steht. Darin steht nur, dass wir den Positivkatalog streichen wollen; darin sind wir sehr schnell einig. Es ist auch schön, dass es darüber keinen Streit gibt. Wir sind sogar noch mit Ihnen einig, dass wir den Negativkatalog durchforsten und nur das Unumgängliche stehen lassen wollen.
Wir werden uns jetzt noch einmal intensiv mit der einzigen strittigen Frage beschäftigen: B-Plan ja oder nein? Sie heben immer Bayern hervor, wo der B-Plan mit dabei ist. Es gibt aber auch Bundesländer, wo er nicht dabei ist. Ich habe einmal nachgesehen: Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Rheinland-Pfalz, NRW – kein Bebauungsplan dabei. Ich will es Ihnen nur sagen. Man muss das unaufgeregt diskutieren und dann abwägen.
Ich sage Ihnen auch, wie ich vorgehen würde. Ich würde im Prinzip schauen, was die Betroffenen wollen, und das würde ich in zwei Fällen anwenden – ich persönlich, wobei sich meine Fraktion da noch entscheiden muss.
Wenn der Städtetag und der Gemeindetag sagen, B-Plan nicht hinein, würde ich dem eher folgen.
Was das Quorum angeht, gibt es eine Gruppe – nicht unbedingt der Gemeindetag, sondern die Bürgermeistervereinigung –, die gefordert hat, das Quorum abzusenken. Ich persönlich hätte gesagt, ich bleibe bei 30 %. Aber wenn schon die Betroffenen, die Bürgermeister, sagen: „Wir müssen das nachher umsetzen, wir müssen das nachher realisieren, wir wollen 25 %“, dann kann man mit mir darüber reden. Wir werden es diskutieren und entscheiden.
Wir sind auf dem Weg.
Relativ offen bin ich in der Frage der Frist – aber nicht mit acht Wochen. Vier Wochen stehen seit vielen Jahren im Gesetz. Seit 1996 gab es kein Problem mit der Frist, seither hat alles geklappt. Jetzt verlangen Sie acht Wochen. Ich kann mir vorstellen, hier könnte man sich irgendwo in der Mitte treffen.
Aber es muss begrenzt sein, nicht zu lange. Sie erwarten doch auch, wenn ein Gemeinderat einen Beschluss fasst, dass dieser nachher umgesetzt wird. Wir wollen eine Verwaltung, die handelt und nicht nur diskutiert. Darüber werden wir reden.
Relativ wenig Spielraum sehe ich – das können Sie fast erwarten – bei den Landkreisen. Da meine ich, die Begründung Verwaltungsreform zieht nicht. Hier müssen wir ganz klar konstatieren: Wir haben im Prinzip nur staatliche Aufgaben übernommen. Da sehe ich keinen Spielraum dafür, die entsprechenden Rechte in die Landkreisordnung zu
übernehmen. Es gäbe auch sehr viele Probleme, wenn wir einzelne Einrichtungen hätten und nun statt des Kreistags die Betroffenen entscheiden müssten. Dann müssten Sie das Quorum wieder heruntersetzen, weil es gar nicht zu vermitteln wäre, wenn jemand nur an einer Ecke im Landkreis aktiv würde. Ich würde dringend davon abraten und kann meiner Fraktion nicht empfehlen, diesem Vorschlag zu folgen.
Jetzt noch einmal zur Frist. Das ist Ihr wichtigstes Anliegen an den Minister zum Schluss gewesen. Die Ursache, weshalb wir das ein bisschen hingezogen haben – da habe ich noch einmal im Protokoll nachgelesen; ich habe auch einmal versprochen, es kommt im Herbst 2003 –, war die Verwaltungsreform. Das muss ich ganz ehrlich konstatieren. Wir haben gesagt, wir wollen diese zuerst machen und dann Step by Step vorgehen. Jetzt kommt im Herbst der nächste Schritt. Der erfolgt dann im Rahmen eines Gesamtpakets. Das hat aber nichts mit der Verwaltungsreform zu tun. Die Zeit war ursächlich, aber nicht die Aufgabenverlagerung. Ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam mit der FDP/ DVP im Herbst einen ausgewogenen Vorschlag machen werden und dabei auch gewisse Erweiterungsrechte für die Bürgerbeteiligung vorlegen werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab etwas zu den Äußerungen sagen, die mein Vorredner gerade in seiner Eigenschaft als Berichterstatter getan hat. Herr Junginger, Sie haben sicherlich nicht in unserem Namen gesprochen. Aus meiner Sicht war Ihr Redebeitrag keine Rede eines Berichterstatters, sondern eine Kommentierung,
wie Sie das von Ihrer Fraktion aus sehen. Das entspricht nicht der Rolle eines Berichterstatters, wie wir sie uns wünschen.
Wenn Sie Begriffe wie „Selbstentmachtung des Parlaments“ in den Mund nehmen, halte ich dies für ein starkes
Stück. Dies wird überhaupt nicht dem gerecht, was hier in den letzten Wochen und Monaten gemacht wurde.
Heute treten wir mit der Verwaltungsreform in die abschließende Lesung ein. Dies ist sicherlich eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode. Wenn ich mir einmal anschaue, wie wir in Deutschland aufgestellt sind, dann merke ich, dass viel von Reformen geredet wird. Ich gebe zu, wir haben ja auch einige Reformen gemacht; das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber es werden trotzdem viel zu wenige Reformen in Angriff genommen.
Ich gebe gerne zu, dass wir in der Politik vielleicht einen besonders großen Reformstau haben.
Für viele Branchen in Deutschland gilt der Satz: „Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern wir haben ein Umsetzungsproblem.“
„Mit der Verwaltungsreform schaffen wir für Baden-Württemberg eine klar strukturierte Verwaltung.“ Dieser Satz stammt nicht von mir; der steht heute in einem Kommentar der „Stuttgarter Zeitung“.
Ich habe das andere auch gelesen, aber ich kann ja jetzt nicht den ganzen Artikel vorlesen. – Ich bin mir ziemlich sicher, dass uns andere Länder folgen werden. Wir haben auch in diesem Bereich eine Spitzenreiterrolle eingenommen.
Sie alle wissen, wie die Finanzlage auf allen Ebenen unseres Staates aussieht. Ein Kommentar erübrigt sich hier eigentlich. Ein Blick auf die Hauptkostenfaktoren zeigt eines ganz deutlich: Bei den direkten Personalkosten liegen wir hier in Baden-Württemberg bei 42 %. Wenn wir die indirekten Personalkosten dazuzählen, liegen wir bei über 50 %. Vor diesem Hintergrund ist es klar, dass wir nichts unversucht lassen dürfen, um von diesen hohen Kosten wieder herunterzukommen. Wenn uns das nicht gelingt, dann können wir uns die Haushaltssanierung und die Frage, ob wir irgendwann eine Nettoneuverschuldung haben werden oder nicht, eigentlich komplett abschminken.
Lassen Sie mich eines klarstellen: Der Staat hat erst dann wieder das Recht, seine Bürger mit höheren Steuern und Abgaben zu belasten, wenn wir vorher alle Sparmaßnahmen in der Verwaltung ausgeschöpft haben. Eine Effizienzren
dite von 135 Millionen € nach sieben Jahren ist doch ein gewaltiger Brocken.
Wenn ich an die letzten Diskussionen über den Haushalt 2004 denke, dann fällt mir ein, dass wir im Innenressort Beträge in Größenordnungen von 800 € eingesammelt haben. Dabei ging es beispielsweise um Besuchsprogramme für ungarische Bürgermeister. Dass muss man sich einmal vor Augen halten. Heute reden wir dagegen über den gewaltigen Brocken von 135 Millionen €, der hier zur Diskussion steht.
Wir haben damals immerhin, Herr Drexler, in dieser Sammelaktion 1 000 Millionen eingespart. Das ist auch eine Leistung.
Das war ein Teil davon.
Insgesamt sind es natürlich 1 000 Millionen.
Ich will aber auch unterstreichen, dass es meines Erachtens richtig ist, alle Verwaltungsbereiche auf den Prüfstand zu stellen, wie dies übrigens in der Vergangenheit, gerade in den letzten Jahren, geschehen ist. Ich bin 1992 in den Landtag gekommen.
In den folgenden zehn Jahren haben wir 10 000 Stellen eingespart. Jedes Jahr wurde Stück für Stück im Personalbereich konsequent gespart.
Wir haben das natürlich, zum Teil auch gemeinsam mit Ihnen, wieder eingesetzt, nämlich in Lehrer- oder in Polizeistellen; das ist gar keine Frage. Aber es kann nicht sein, dass wir jetzt darin einhalten. Wir müssen diesen Weg weiter gehen, und ich finde es richtig und notwendig, dass in den Ministerien auch jeweils eine Abteilung und mehrere Referate eingespart werden. Die CDU-Fraktion trägt diese Einsparungen mit, die die Regierung hier vorhat und vorzieht. Notfalls fordern wir sie auch ein.
Ich will das Stichwort NSI nennen.
Ich war Mitglied im Parlamentarischen Beirat „Neue Steuerungsinstrumente“
und habe dort immer die undankbare Rolle übernommen, anzumahnen, dass wir mit diesem Programm auch Stellen einsparen müssen. Die Mitglieder der rot-grünen Opposition wollten jedoch davon nichts wissen.
Ich wurde eigentlich immer als derjenige abgetan, der an die alten Kamellen erinnert, dass mit diesem Programm auch eine Stelleneinsparung verbunden sein muss. Wir müssen dies auch zu Recht einfordern, wenn es so weit ist.
Dass eine 20-prozentige Effizienzrendite möglich und zu leisten ist, haben in den letzten Jahren die Regierungspräsidien vorgemacht: Personaleinsparungen von mehr als 30 %, die Mittelbehörden wurden völlig neu ausgerichtet und neu aufgestellt. Dass dies möglich ist, ist bewiesen, und das Gleiche ist auch im nächsten Bereich, bei den Mittelbehörden und den Landkreisen, gut machbar. Das ist der Weg, der von den Regierungspräsidien sowie den Stadtund Landkreisen gegangen werden muss: Verwaltung neu aufstellen, neu orientieren, wie es mein Landrat in Waiblingen gemacht hat, der nach der Eingliederung aus fünf Referaten vier gemacht hat.
Ich denke, wir brauchen eine Neuorientierung. Ich gebe zu, dass das nicht gerade einfach ist, aber es ist zu schaffen.
Ich bin im Übrigen zuversichtlich, dass durch diese Reform auch ein Wettbewerb unter den Landkreisen stattfinden wird und dass alle versuchen werden, möglichst schnell in den grünen Bereich zu kommen, das heißt, die Dinge, die einem abgezogen werden, wieder über Kosteneinsparungen hereinzuholen. Das ist das, was wir eigentlich brauchen. Wir brauchen Best Practice und Benchmarking, wie man das in neudeutschen Begriffen sagt, also Orientierung am Besten, um es auf Deutsch zu sagen. Das ist sicherlich für den einen oder anderen der richtige Weg. Ich freue mich auch, dass hier bei den Landkreisen eine Offenheit herrscht und gesagt wird: Wir wollen einen Vergleichsring einführen, wir wollen die Zahlen offen legen, auch untereinander, um zu schauen, wie es funktioniert und wie es am besten geht.
Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass die Stadt- und Landkreise diesen Vergleichsring einführen und offen mit dem Problem umgehen wollen. Wir begrüßen auch die eindeutige Zuständigkeit des Kreistags nach der Gesetzesbegründung zu Artikel 179, wo die Berichtspflicht normiert ist. Danach hat der Kreistag bei der Erarbeitung des Berichts über die Ergebnisse der Verwaltungsreform im Jahr 2007 als Hauptorgan zwingend ein Mitspracherecht. Er ist zu beteiligen. Die CDU-Fraktion geht im Übrigen davon aus, dass diese Berichtspflicht die Rechnungsergebnisse 2005 und 2006 umfasst und dass die Darstellung von Einnahmen und Ausgaben die jeweils erzielten Einsparungen aufzeigt.
Im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens wurden zahlreiche Anregungen aufgenommen und eingearbeitet, nicht so, wie es vorhin der Berichterstatter dargestellt hat.
Lassen Sie mich beispielhaft einige nennen: In die Verbandsversammlung des neuen Sozialverbands für Jugend und Soziales wird neben dem Oberbürgermeister oder Landrat ein weiterer Vertreter des Kreistags entsandt. Weitere Zuständigkeiten – Stichwort: Wassergesetz –
wurden auf die Großen Kreisstädte nach § 14 und § 16 des Landesverwaltungsgesetzes übertragen.
Alles revolutionär, klar.
Wir haben eine auf zehn Jahre begrenzte Ausgleichsvorschrift aufgenommen, die eine Pflicht des Landes zum Kostenausgleich bei Ausgabensteigerungen wegen Änderungen im EU- bzw. Bundesrecht vorsieht: Artikel 180. Diese Vorschrift kam analog zu SoBEG I hinein. Die Frauenförderung wurde verbessert.
Wir haben die Einwohnergrenze nach § 14 des Landesverwaltungsgesetzes von 8 000 Einwohnern aufgehoben und eröffnen damit interessierten Kommunen die Chance, die interkommunale Zusammenarbeit zu intensivieren.
Bleiben Sie doch ganz ruhig.
Bei den Vermessungsgebühren gibt es noch etwas Neues. Dazu liegt Ihnen heute ein Antrag vor. Da haben wir noch einmal nachgebessert. Wir haben die Zahlen von 2003 in die Pauschale einbezogen, die ja von 1998 bis zum Jahr 2002 ging. Das führt im Ergebnis dazu, dass wir den Ausgleichsbetrag um etwa 1,1 Millionen € erhöht haben, sodass er sich noch einmal verändert.
Aber, meine Damen und Herren, nicht die Kosten sind entscheidend. Ich habe Ihnen die Kosten einmal relativ ausführlich dargestellt. Mit der Reform schaffen wir es, auf der Grundlage eines dreistufigen Verwaltungsaufbaus eine klar strukturierte Verwaltung zu bilden. Ich finde, für den Bürger und die Wirtschaft ist es ein erheblicher Fortschritt, wenn die jetzt vielfältige – man könnte auch sagen: zersplitterte – Behördenlandschaft gebündelt sowie klar und nachvollziehbar strukturiert wird. Für uns gilt das Subsidiaritätsprinzip.
Wir wollen die Verwaltung von unten nach oben aufbauen, und wir werden auch die Ziele, die jetzt immer noch angemahnt werden – Aufgaben nach unten zu verlagern, Aufgabenabbau –, angehen, umsetzen, und zwar zügig innerhalb des nächsten Jahres. Verlassen Sie sich darauf!
Lassen Sie mich etwas zu den Anträgen sagen. Wir haben heute ja 27 Anträge vorliegen. Zahlreiche Anträge sind von der SPD. Jetzt kamen noch einige neu von den Grünen dazu. Sie werden verstehen, dass ich jetzt nicht auf alle eingehen werde.
Wenn die Grünen die Ausweitung der Frauenförderung auf Gemeinden mit mehr als 8 000 Einwohnern fordern und den Geltungsbereich des Gesetzes auch noch auf Gemeinden mit weniger als 8 000 Einwohnern ausdehnen wollen, lehnen wir dies klar ab. Wir meinen, dass dies eine echte Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen ist und dort von diesen erledigt werden muss.
Wir drücken uns überhaupt nicht.
Herr Oelmayer, in der heutigen Zeit haben wir auf allen Ebenen unseres Staates andere Aufgaben, als die kommunale Frauenförderung als Pflichtaufgabe zu normieren. Es tut mir Leid, ich sehe das halt so.