Von Herrn Drexler und Herrn Kretschmann ist ja ausführlich dargestellt worden, dass Sie immer wieder feiern, dieses Bruttokostenmodell aufgestellt zu haben. Aber die Folgen, die daraus entstehen,
die vor allem von Ihnen auf Podiumsdiskussionen und in Wahlkämpfen immer wieder dargestellt werden, so wie heute auch – Sie haben gesagt, dass Sie sich für die finanziellen Verbesserungen einsetzten –, sind in dieser Legislaturperiode für die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft nur Kürzungen gewesen und keinerlei Erhöhungen.
Das führt dazu, dass dieses Gesetz, zumindest in dem Teil, in dem es um die Finanzierung und das Bruttokostenmodell geht, überhaupt keine Veränderung herbeiführt. Schon im letzten Bericht über die Situation der Schulen in freier Trägerschaft, der diesem Landtag vorgelegen hat, war das Bruttokostenmodell die Berechnungsgrundlage.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Aber wissen Sie, wessen Verdienst es war, dass das da drin- stand?)
(Beifall bei der SPD – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Wissen Sie, wessen Verdienst es war, dass das da drinstand? Das habe ich im Finanzaus- schuss beantragt!)
Das Besorgniserregende an dieser Situation ist, dass bei dem Schneckentempo, mit dem Sie, Frau Lazarus und Frau Berroth, mit Ihren Fraktionen den Weg beschreiten, die Gefahr besteht, dass die Schulen in freier Trägerschaft zugrunde gehen, weil sie nämlich immer weniger Geld für immer mehr Schüler und Schülerinnen zur Verfügung haben – die Abstimmung findet in diesem Land ja längst mit den Füßen statt –, und dass die Bildungsvielfalt, die von Ihren Fraktionen immer wieder propagiert wird, an keiner Stelle ihre Entsprechung darin findet, wie Sie Schulen in freier Trägerschaft finanzieren.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport zu überweisen. – Es ist so beschlossen.
Sie sollen ebenfalls überwiesen werden. – Die Anträge werden also auch an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport überwiesen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 13/5060
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im Namen der Landesregierung lege ich Ihnen einen umfassenden Gesetzentwurf zur Änderung des Meldegesetzes und anderer Gesetze zur Beschlussfassung vor.
Unser Ziel ist es, das Meldegesetz zu modernisieren und dabei die Nutzung elektronischer Dienste im Meldewesen weiter voranzutreiben. Mit dem Gesetzentwurf sollen die in den letzten Jahren mehrfach erfolgten rahmengesetzlichen Änderungen des Bundes im Melderecht landesgesetzlich nachvollzogen werden.
Darüber hinaus soll das Meldegesetz in einigen anderen Bereichen an neuere Entwicklungen angepasst werden. Mithilfe der in den Melderegistern gespeicherten Daten können bekanntermaßen die unterschiedlichsten staatlichen Aufgaben optimal erledigt werden, und dies, ohne dass der betroffene Einwohner im Zusammenhang mit der Durchführung der jeweiligen Aufgabe erneut in Anspruch genommen werden muss. Ich weise nur auf die Organisation von Wahlen, auf das Pass- und Ausweiswesen, auf die Erstellung amtlicher Statistiken und auf die Unterstützung der Sicherheitsbehörden im Rahmen von Ermittlungstätigkeiten bei der Fahndung nach gesuchten Personen hin.
Ein solches Vorgehen dient der Effizienz des Verwaltungshandelns. Es ist bürgerfreundlich, es trägt zum Bürokratieabbau bei und hilft, in vielen Sektoren der öffentlichen Verwaltung Kosten einzusparen. Auch Privatpersonen und die Wirtschaft profitieren von einem gut funktionierenden Meldewesen erheblich und greifen in der meldebehördlichen Praxis auf die Melderegister der Gemeinden massenhaft zurück, um etwa aktuelle Anschriften von säumigen Schuldnern zu erhalten.
Das Meldewesen muss auch künftig eine verlässliche Basis für eine systematische und effiziente Organisation vieler zentraler gesellschaftlicher Funktionen sein. Es muss auch als Dienstleistung für die freie Wirtschaft nutzbar sein. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die bei den Meldebehörden um Auskunft ersuchenden Stellen mit möglichst aktuellen Informationen versorgt werden.
Durch den fortschreitenden Einsatz moderner Informationsund Kommunikationstechnologien in der öffentlichen Verwaltung sowie deren rasant zunehmende Verbreitung, auch in privaten Lebensbereichen, ergeben sich hier ganz neue Möglichkeiten. Sie im Interesse aller Beteiligten zu nutzen ist vor allem Ziel des Gesetzentwurfs.
Den Bürgern, Meldebehörden, Strafverfolgungsbehörden, Finanz- und Sozialämtern, Sozialversicherungsträgern und
vielen weiteren öffentlichen Stellen soll die Möglichkeit gegeben werden, alle wesentlichen Geschäftsvorfälle der Meldeverwaltung mit modernsten Mitteln schnell, bürgerfreundlich und datenschutzrechtlich sicher abzuwickeln.
Der Bundesgesetzgeber hat in den letzten Jahren das Melderechtsrahmengesetz mehrfach mit dem Ziel geändert, die erforderlichen Rahmenbedingungen im Meldewesen für einen verstärkten Einsatz moderner Kommunikationstechniken zu schaffen. Der Gesetzentwurf greift diese rahmenrechtlichen Möglichkeiten auf und schöpft sie so weit wie möglich aus.
Schon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich das Meldewesen besonders gut für E-Government eignet. Denn es handelt sich um einen Verwaltungsbereich, der wie kaum ein anderer durch einen intensiven Datenaustausch zwischen den Bürgern und der Verwaltung sowie innerhalb der Verwaltung geprägt ist und in dem die meisten Geschäftsvorfälle massenhaft anfallen. Daher sollen in Baden-Württemberg bereits praktizierte elektronische Dienste weiter ausgebaut und soll ein interaktiver Dialog der Meldebehörden mit den anderen Behörden und mit dem Bürger ermöglicht werden.
Inwieweit die Kommunen tatsächlich von den zugelassenen elektronischen Diensten Gebrauch machen, steht ihnen nach dem Gesetzentwurf weitgehend frei. Hierauf haben nicht zuletzt die im Rahmen der Gesetzgebung frühzeitig beteiligten Kommunen großen Wert gelegt. Für die elektronische An- oder Abmeldung über das Internet sowie die elektronische Selbstauskunft wird diese Entscheidung sicherlich auch davon abhängen, wann die hierzu erforderliche Signaturkarte endlich eine flächendeckende Verbreitung in der Bevölkerung findet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf wird wesentlich zur Entbürokratisierung und zur Steigerung der Effizienz des Verwaltungshandelns in einem Kernbereich der öffentlichen Verwaltung beitragen. Verfahren der Meldebehörden, aber auch Verfahren vieler anderer Behörden, die auf die Informationen aus der Meldeverwaltung angewiesen sind, werden erheblich beschleunigt. Für die Bürger und die Behörden, die Auskunft aus den Melderegistern suchen, wird der Umgang mit den Meldebehörden vereinfacht. Die Qualität der Melderegister kann durch die schnelle elektronische Erledigung verbessert werden. Nicht zuletzt besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit, bisher anfallende Kosten einzusparen.
Bei der Fassung der Vorschriften über elektronische Dienste lehnt sich der Gesetzentwurf an die Ergebnisse einer landesinternen Arbeitsgruppe zur Modernisierung des badenwürttembergischen Meldewesens an, die aus Vertretern der kommunalen Landesverbände und der beteiligten Landesbehörden bestand. Im Übrigen berücksichtigt der Gesetzentwurf die Empfehlungen, die im Auftrag der Innenministerkonferenz von Bund-Länder-Arbeitsgruppen zur Gewährleistung der erforderlichen Ländereinheitlichkeit erarbeitet worden sind.
Meine Damen und Herren, das baden-württembergische Meldewesen gilt bisher als Vorbild in puncto Zuverlässigkeit und Modernität. Sehr früh schon wurden die rechtli
chen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in der Meldeverwaltung eingesetzt werden können. Viele andere Länder beneiden uns um die bereits vorhandenen einheitlichen Strukturen im Meldewesen. Mit dem zur Verabschiedung anstehenden Gesetz wird Baden-Württemberg auch weiterhin ein Vorreiter für ein effizientes Meldewesen sein.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den wesentlichen Inhalt dieses Gesetzentwurfs, den wir heute in erster Lesung beraten, hat der Staatssekretär im Innenministerium bereits entsprechende Ausführungen gemacht, die ich nicht zu wiederholen brauche.
Ich glaube, dass wir es hier mit einem Gesetzentwurf zu tun haben, der keinen politischen Sprengstoff enthält. Denn es geht darum, in einem Zweig der Massenverwaltung Fortschritte in der elektronischen Kommunikation zu berücksichtigen und die neuen Technologien einzusetzen. Gleichzeitig geht es darum, auf manche Verwaltungsvorgänge, die der Bürger im Rahmen des Meldewesens bisher erledigen musste, in Zukunft zu verzichten. Uns liegt hier der Entwurf eines Gesetzes vor, das einen wichtigen Zweig der Verwaltung rationaler und einfacher machen wird.
Die CDU-Landtagsfraktion steht hinter den Zielsetzungen dieses Gesetzentwurfs. Einzelheiten können wir im Ausschuss miteinander besprechen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um ein ebenso kompliziertes wie umfangreiches Vorhaben, das kurz vor Toresschluss, quasi im Schweinsgalopp, noch über die Bühne gebracht werden soll. Der Bundesgesetzgeber hatte bereits im Jahr 2001 eine Frist von zwei Jahren für die Umsetzung des Melderechtsrahmengesetzes in Landesrecht vorgesehen. Als wir Anfang des Jahres 2002 zum ersten Mal parlamentarisch anfragten, wann man denn beabsichtige, dieses wichtige Gesetz, das heute als modern und zukunftweisend, entlastend und notwendig bezeichnet wird, hier einzuführen, hieß es, man wolle das im Frühjahr 2003 machen. Als
wir dann Ende 2003 anfragten, wann es denn endlich so weit wäre, hat man gesagt: „Wir werden es auf jeden Fall 2004, so bald wie möglich, machen.“ Seitdem sind zwei Jahre vergangen.
Heute haben wir gehört, es sei wichtig, die Gemeinden zu entlasten und eine Tendenz zu Fortschritten zu zeigen. Wenn dies so lange gedauert hat, wäre es schon einmal interessant, zu erfahren, woran dies gelegen hat.
Heute sollen wir den Gesetzentwurf in Erster Beratung kurz behandeln. Der Entwurf soll in der nächsten Woche im Innenausschuss beraten und in 14 Tagen schließlich hier im Plenum verabschiedet werden. Ich weise darauf hin, dass in dem Gesetzentwurf selbstverständlich wichtige Fragen des Datenschutzes ebenso angesprochen sind wie beispielsweise die Frage,