Protokoll der Sitzung vom 21.02.2006

(Abg. Birzele SPD: Meinen Sie, die Regelung in Bayern ist verfassungswidrig?)

Das habe ich nicht gesagt.

(Abg. Birzele SPD: Doch!)

Ich habe gesagt: Es ist zweifelhaft, ob auch andere als leitende Angestellte von juristischen Personen des privaten

Rechts, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 % beteiligt ist, überhaupt von einer Unvereinbarkeitsregelung erfasst werden dürfen.

Auch der jetzt kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag bedarf näherer Betrachtung.

Meine Damen und Herren, beispielsweise wegen des Gleichheitsgrundsatzes ist insbesondere zu prüfen, ob neben den Beigeordneten der Stadtkreise nicht auch die Ersten Landesbeamten bei den Landratsämtern mit einbezogen werden müssten. Auch dies belegt, dass sich das Thema „Unvereinbarkeit von Amt und Mandat“ nicht für Schnellschüsse eignet und dass das durchaus verständliche Anliegen, diese Regelung zu überprüfen, einer gründlichen Behandlung und Erörterung bedarf; das kann nicht in aller Kürze erledigt werden.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um mehr Ruhe bitten.

Auch wenn Artikel 137 Abs. 1 des Grundgesetzes zu Beschränkungen des passiven Wahlrechts ermächtigt, verpflichtet er doch jedenfalls nicht dazu. Dies bedeutet, dass es gerade der Gestaltungsfreiheit und der Verantwortung des Gesetzgebers überlassen ist, ob er – und wenn ja: in welchem Umfang – Regelungen zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat trifft.

Dabei dürfen gerade wegen des Gleichheitsgrundsatzes keine willkürlichen Abgrenzungen vorgenommen werden. Änderungen an dieser Regelung sollten mit Augenmaß und erst nach eingehender Abwägung erfolgen. Es bleibt dabei, Frau Kollegin Lösch.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Nicht übers Knie!)

Zum Thema „Reform der Abgeordnetenentschädigung“ will ich seitens der Landesregierung von einer Stellungnahme absehen, da es sich hierbei um eine ureigene Angelegenheit des Parlaments und der Abgeordneten selbst handelt.

(Abg. Rückert CDU: Richtig!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf von der CDU: Bravo!)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/5164. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Zu dem Gesetzentwurf liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5169-2, vor, über den ich zuerst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Ich stelle nunmehr den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5086, insgesamt zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir haben jetzt noch über den hierzu vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/5169-1, sowie den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5169-3, abzustimmen.

Ich lasse zunächst über den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/5169-1, abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir haben jetzt noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5169-3, abzustimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD ist mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen – Drucksache 13/4988

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr – Drucksache 13/5175

Berichterstatter: Abg. Dr. Caroli

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Frau Abg. Dederer das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einmal mehr die Umsetzung einer EU-Richtlinie auf der Tagesordnung. Es geht um das Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen. Positiv hervorzuheben ist dabei aus Sicht der CDU Folgendes:

Erstens wird der Kreis der Informationspflichtigen vergrößert. Nicht mehr nur die Landesbehörden sind auskunftspflichtig, sondern künftig werden auch kommunale Behörden verpflichtet sein, Bürgerinnen und Bürgern Auskunft über Umweltdaten zu gewähren, ebenso auch Personen des privaten Rechts, sofern sie im Auftrag von öffentlichen Stellen tätig werden.

Zweitens wird die Beantwortungsfrist auf einen Monat festgelegt. Das bedeutet de facto eine Halbierung der bisherigen Frist.

Drittens wird es ein Widerspruchsrecht auch gegen Entscheidungen der obersten Landesbehörden und der Regierungspräsidien geben.

Und viertens – das ist der Hauptpunkt dieses Gesetzentwurfs – soll der Zugang zu Umweltinformationen erleichtert werden, insbesondere durch die Verbreitung der Daten auf elektronischem Wege, also über das Internet. Dabei – das war ein besonderes Anliegen der Bauernverbände – wird der Datenschutz in vollem Umfang gewährleistet werden.

Meine Damen und Herren, meine persönliche Einschätzung: In Baden-Württemberg wird sich, vor allem was den Zugang zu Umweltinformationen anbelangt, nicht sehr viel ändern. Denn – das darf man an dieser Stelle sagen – unsere Ministerien verhalten sich schon heute vorbildlich, was den Umgang mit Umweltdaten anbelangt. Ich möchte hier zwei positive Beispiele nennen: Das Innenministerium hat in letzter Zeit den so genannten Mautausweichverkehr gezählt, und die Ergebnisse der Zählstellen sind im Internet für jeden abrufbar. Das Umweltministerium, hier insbesondere die UMEG oder jetzt die LUBW, hat sämtliche Messergebnisse der Feinstaubmessungen, der so genannten Spotmessungen, tagesaktuell im Internet stehen.

(Zuruf der Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Mit zwei Wochen Verzögerung!)

Das möchte ich hier lobend erwähnen.

Wir werden diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Stickelberger SPD: Ihr letzter Wunsch hat gefehlt! – Gegenruf der Abg. Heike Dederer CDU: Den werde ich morgen äußern! Das war meine vorletzte Rede!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Schmidt-Kühner.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir von der SPD-Fraktion sind froh, dass dieses Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Es geht hier um die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2003. Der Bund hat vor eineinhalb Jahren die Umsetzung beschlossen. In vielen Bereichen schließt sich dieser Gesetzentwurf an die guten Regelungen, die für die Bundesebene gelten, an. Insofern gibt es kein völliges Auseinanderfallen der unterschiedlichen Zugänge zu Umweltinformationen.

Wir begrüßen dieses Gesetz und werden dem Entwurf zustimmen.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Heike Dederer CDU – Zurufe von der CDU: Sehr gut!)

Das Wort erhält Frau Abg. Berroth.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, vorhandene Umweltdaten zu kennen. Politische Entscheidungsverfahren werden mit dem neuen Umweltinformationsrecht nachvollziehbar begründet und transparent.

Es wurde schon gesagt: Ausgangspunkt ist das UN/ECEÜbereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, also die so genannte Aarhus-Konvention.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Unterhaltungen draußen zu führen.