Diese Konvention ist auf EU-Ebene umgesetzt. Die Bundesregierung hat mit dem Bundesumweltinformationsgesetz gleich lautende Regelungen getroffen, die für die Bundesbehörden gelten. Jetzt sind wir dran, die entsprechenden Landesgesetze zu beschließen.
Das vorliegende Umweltinformationsgesetz des Landes stellt die gesetzliche Normierung dar, um die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und den allgemeinen Zugang zu amtlichen Informationen zu sichern.
Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf war unspektakulär. Bedenken und Anregungen der Verbände betreffen Detailfragen, die allerdings aus meiner Sicht im Gesetzesvollzug durchaus kritisch beobachtet werden sollten. Auch wenn sie jetzt nicht berücksichtigt wurden, sollte man doch schauen, ob die Befürchtungen eintreffen und man vielleicht doch etwas ändern muss.
Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt das Gesetzesvorhaben. Wichtig sind für uns der bundeseinheitliche Vollzug und die Versicherung der Frau Ministerin im Ausschuss, dass die EU-Gesetzgebung sowohl im Bund als auch im Land 1 : 1 umgesetzt und nichts draufgesattelt wurde.
Inhaltlich ist für die FDP/DVP von besonderer Bedeutung, dass die Bürger in Zukunft ihre Rechte geltend machen können, ohne ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Das ist unseres Erachtens ein wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz und zu mehr Bürgerfreundlichkeit.
Die Kosten aufseiten der Bürger sind überschaubar. Die Liste der gebührenfreien Tatbestände ist beachtlich. Das heißt, normale Anfragen sind generell gebührenfrei. Welche Kosten auf die einzelnen Verwaltungen zukommen, hängt natürlich von der Zahl der Anfragen ab. Dass mehr bürokratischer Aufwand und damit zusätzliche Kosten entstehen, ist zu erwarten.
Ich persönlich frage mich, inwieweit diese weite Öffnung manche Leute zu Missbrauch auffordert. Die EU-Richtlinie hat sehr großen Freiraum auch bei den Gebühren geschaffen. Es bleibt zu hoffen, dass die Menschen in Baden-Württemberg verantwortlich mit diesem neuen Recht umgehen und kein Verwaltungsbeschäftigungsprogramm daraus machen.
Die FDP/DVP unterstützt ausdrücklich, dass die öffentlichen Verwaltungen angehalten werden, von sich aus Umweltinformationen zu verbreiten und dabei zunehmend die elektronischen Medien zu nutzen. Ergänzend kommt von unserer Seite die Aufforderung, solche Homepages „barrie
refrei“ zu gestalten und die Datenbereitstellung möglichst stark zu automatisieren. Auch dadurch können Steuergelder eingespart werden. Ein einfacher Zugang ermöglicht es immer mehr verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern, sich sachgerecht zu informieren und sich entsprechend zu verhalten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Zugang zu Umweltinformationen liegt uns sehr am Herzen; Sie werden das verstehen. Wir freuen uns, dass Sie hier EU-Recht 1 : 1 umsetzen werden.
Wir bedauern, dass es immer die EU braucht, um solche Fortschritte im Umweltrecht überhaupt zu erzielen und Informationszugang zu ermöglichen. Sie erinnern sich vielleicht noch daran, dass der Kollege Oelmayer vor nicht allzu langer Zeit den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes hier im Landtag eingebracht hat. Das zeigt: Wenn Sie selbst darüber entscheiden können, führen Sie es nicht ein. Denn Sie haben diesen Entwurf abgelehnt. Hier betreiben Sie Geheimniskrämerei der Behörden. Wenigstens zwingt die EU dazu – –
Es ist überhaupt kein Unterschied. Es geht in beiden Gesetzen darum, dass die Bürger Anspruch darauf haben, zu erfahren, was in den Verwaltungen los ist. Wir haben nämlich keine „Geheimratsdemokratie“ wie im 19. Jahrhundert mehr,
(Abg. Heike Dederer CDU: Aber das Informations- freiheitsgesetz kann auch Privatpersonen betref- fen!)
wo der Herr Schneider selbst bestimmt und der Bürger nichts zu fragen hat. Wir haben eine Demokratie.
Herr Schneider, ich kandidiere doch gar nicht in Biberach. Da haben Sie einen ganz anderen Gegner. Der macht Ihnen schwer zu schaffen. Das ist mir schon klar.
Wie auch immer: Die „Geheimratsdemokratie“, die Sie noch pflegen wollen, dürfen Sie gerne zu erhalten versuchen. Wir sind froh, dass die EU Sie zumindest in Teilbereichen zwingt, transparenter und offener zu werden.
Deswegen stimmen wir mit Überzeugung zu, während Sie die Faust in der Tasche ballen und eigentlich gar nicht wollen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen den Zugang zu Umweltinformationen nicht umfassend bundeseinheitlich regeln konnte, freue ich mich, dass es uns gelingt, noch in dieser Legislaturperiode das bedeutsame Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen zu verabschieden.
Ich freue mich insbesondere auch darüber, dass alle Fraktionen ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf angekündigt haben. Das zeigt, dass wir uns in diesem Hause, insbesondere am Ende der Legislaturperiode, darüber einig sind, dass es uns wichtig ist, dass den Bürgerinnen und Bürgern eine Erweiterung ihrer demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten gegeben wird.
Mit dem Entwurf eines Landesumweltinformationsgesetzes wollen wir den Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessern.
Wesentliche Fortschritte gegenüber dem bisherigen Informationszugangsrecht sehe ich insbesondere in folgenden Punkten:
Künftig sind alle Stellen der öffentlichen Verwaltung zur Auskunftserteilung verpflichtet, also nicht nur solche, die speziell Umweltaufgaben wahrnehmen. Selbst privatrechtlich organisierte Einrichtungen und Unternehmen wie beispielsweise Stadtwerke können sich ihrer Informationspflicht nicht entziehen. Sie werden in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen, soweit sie der Kontrolle der öffentlichen Hand unterliegen.
Nach dem Gesetz unterliegen praktisch alle Informationen mit Umweltbezug dem ungehinderten Informationszugang. Die Themen, auf die sich die Auskunftspflicht der informationspflichtigen Stellen erstreckt, reichen von Fragen zu Lärm, zur Luftqualität, zu chemischen Stoffen, zu Abfällen aller Art, zu Gewässern und Landschaft bis hin zur Gentechnik oder Kosten-Nutzen-Analysen. Selbst Kontaminationen der Lebensmittelkette sind erfasst, sofern ein Umweltbezug besteht oder bestehen kann.
Verbessert werden die Modalitäten des Informationszugangs. Auch das ist wichtig. Dem Auskunftsersuchen des Bürgers muss grundsätzlich in der von ihm gewünschten Form entsprochen werden. Zugleich werden die für die Beantwortung von Bürgeranfragen geltenden Fristen, wie Frau Dederer gesagt hat, deutlich verkürzt und dürfen in der Regel nur noch einen Monat betragen.
In vielen Fällen müssen die Umweltinformationen dem Bürger darüber hinaus kostenlos zur Verfügung gestellt werden. So dürfen beispielsweise für die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort künftig keine Gebühren mehr erhoben werden.
Ausgebaut wird schließlich auch die Verpflichtung zur aktiven Informationsverbreitung. So werden alle informations
pflichtigen Stellen im Land angehalten, dieses Ziel durch den verstärkten Einsatz elektronischer Mittel zu erreichen. Gedacht ist insbesondere an die Einrichtung von öffentlich zugänglichen Informationsnetzen und Datenbanken. Gerade die zunehmende Nutzung des Internets als modernes Kommunikationsmittel bietet die Gewähr, dass die auf diese Weise bereitgestellten Umweltinformationen bei Bedarf von einer breiten Öffentlichkeit abgerufen werden können.
Nun zur Frage, wie der Aufwand beim Vollzug des Landesumweltinformationsgesetzes in Grenzen gehalten werden kann. Es wurde vorhin angesprochen: Wir haben ganz bewusst Wert auf eine 1 : 1-Umsetzung des EU-Rechts gelegt. Es gibt aber auch Gründe, weshalb wir gut aufgestellt sind: Wir haben in Baden-Württemberg schon sehr frühzeitig sehr viel Wert darauf gelegt, ein Umweltinformationssystem aufzubauen, zu diesem Umweltinformationssystem ein Umweltportal einzurichten und die Informationen auch über das Verwaltungsportal Baden-Württemberg abrufbar zu machen. Deswegen haben wir schon heute die Möglichkeit, diese Umweltinformationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Weiterentwicklung des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen bildet eine gute Grundlage für eine bürgernahe, transparente Umweltpolitik.
Frau Ministerin, wäre es nicht hilfreich, wenn Informationen zum Beispiel über Staubbelastungen und über Stickoxidbelastungen tagesaktuell von den Bürgern abgerufen werden könnten, weil sie dann auch ihr Verhalten vielleicht darauf einstellen könnten? Warum ist dies bislang nicht möglich?
Herr Gaßmann, Sie wissen, dass das Land Baden-Württemberg in der Frage der Messungen und der Auswertung der Messungen auf ein hochwertiges Verfahren zurückgreift, das allerdings dazu führt, dass wir die entsprechenden Auswertungen immer zeitverzögert vornehmen. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir die wirklich besten Messsysteme einsetzen oder ob wir lieber auf tagesaktuelle Werte zugreifen wollen, bei denen wir dann nicht wissen, ob sie tatsächlich in dieser Form dem Anspruch der Hochwertigkeit entsprechen. Hier ist es, glaube ich, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die bestmögliche Messtechnik entsprechend einzusetzen.