Protokoll der Sitzung vom 22.02.2006

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 20. Dezember 2004 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2003 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2001 (Nr. 9)

„Priorisierung von Straßenbauprojekten; Planungskosten“ – Drucksachen 13/3913, 13/5155

Berichterstatterin: Abg. Ursula Lazarus

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/5155. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ist einstimmig zugestimmt.

Punkt 12 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr zu der Mitteilung des Umweltministeriums vom 3. Februar 2006 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier:

a) Mitteilung der Kommission zur Weiterentwicklung der nachhaltigen Ressourcennutzung: Thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling (KOM[2005]666)

b) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle (KOM[2005]667)

Drucksachen 13/5135, 13/5176

Berichterstatter: Abg. Scheuermann

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt hat das Präsidium keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Drucksache 13/5176. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.

Punkt 13 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 14. Februar 2006 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksachen 13/5167, 13/5168

Berichterstatter: Abg. Mack

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/5168. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.

Punkt 14 der Tagesordnung ist damit erledigt.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 13/5094, 13/5095, 13/5096, 13/5097, 13/5098, 13/5107, 13/5149

Zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, Drucksachen 13/5094 bis 13/5098, 13/5107 und 13/5149 Nr. 2 bis 10, stelle ich gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest.

Zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zum Windpark Altensteig-Simmersfeld, Drucksache 13/5149 Nr. 1, ist förmliche Abstimmung vorgesehen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mehrheitlich abgelehnt. Das heißt, der Petition kann nicht abgeholfen werden.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: So ist es!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Blenke zu einer persönlichen Erklärung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mir ist die derzeitige Rechtslage bekannt, wonach aufgrund des Flächennutzungsplans der Betreiber einen grundsätzlichen Anspruch auf die Genehmigung hat. Ich meine jedoch, dass der Schutz des Landschaftsbildes und die Belange des Tourismus hier nicht ausreichend berücksichtigt werden. Als Mitglied des Petitionsausschusses sehe ich mich hier auch als Anwalt der Bürger und lehne deshalb den Windpark ab.

Es sind 14 Anlagen bis zu 170 Meter Höhe geplant. Das wäre der größte Windpark im Land, und das inmitten eines der größten unzerschnittenen Waldgebiete Baden-Württembergs.

(Zuruf des Abg. Zimmermann CDU)

Die Tatsache, dass die Windparkanlage aus zig Kilometern sichtbar ist sowie eine Nahwirkung auf die Menschen in Simmersfeld, vor allem in Fünfbronn, ausübt, beschädigt massiv deren Heimat, das Landschaftsbild und damit auch den Erholungswert. Dem kann ich als gewählter Vertreter für diese Raumschaft nicht zustimmen.

Ich verkenne nicht, dass nach geltendem Recht mit dem Windpark eine Konzentration erreicht und damit eine flächige Verspargelung verhindert wird. Doch ist für die Simmersfelder der Preis hoch.

Durch die Föderalismusreform, meine Damen und Herren, werden wir als Land mehr Kompetenzen bei der Raumordnung erhalten. Ich schlage für die nächste Legislaturperiode eine Rechtsänderung dergestalt vor, dass nicht mehr zwingend in jeder Region Windkraftstandorte ausgewiesen werden müssen.

(Beifall der Abg. Zimmermann, Rückert und Mack CDU)

Dann können wir einzigartige Landschaften wie diese besser schützen. Erneuerbare Energien, die zum Schwarzwald passen, …

(Unruhe bei der SPD – Abg. Göschel SPD: Das ist schon eine Aussprache! – Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordneter, bitte fassen Sie sich kurz mit Ihrer persönlichen Erklärung.

… sind vor allem Holz, Wasser und Erdwärme, nicht die ökologisch fragwürdigen Windräder.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort zu einer persönlichen Erklärung erteile ich Frau Abg. Fauser.

(Unruhe)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Windpark Simmersfeld ist kein Windpark, sondern eine Monsteranlage und ein Eingriff größten Umfangs in die Natur.

(Abg. Gall SPD: Die Gesetzesdefinition haben Sie doch beschlossen!)

Die Anlage befindet sich in der Nähe von Wohnbebauung und wird mittelfristig für die dort wohnende Bevölkerung eine erhebliche Beeinträchtigung und einen Eingriff in ihr Eigentum darstellen. Wenn das Land schon Flächen für einen Windpark freigibt, müsste es auch darauf achten, dass die Abstände zu Wohngebieten wesentlich größer sind als in dem vorliegenden Fall.

Meine Damen und Herren, wir haben es hier mit Windrädern in einer Größenordnung von 170 Metern zu tun,

(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Fischer: Kollegin Fauser, das ist eine inhaltliche Bewertung, keine persönliche!)

die befeuert werden müssen, weil es sich hier um ein Tieffluggebiet handelt.

Deshalb ist dieser Windpark in Simmersfeld nachdrücklich abzulehnen. Ich stimme hier Herrn Blenke vollinhaltlich zu.