Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit diesem kleinen Gesetzentwurf wird geregelt, dass künftig für mehrere Amtsgerichte ein gemeinsamer Bereitschaftsdienst eingerichtet werden kann. Dieser Gesetzentwurf ist sinnvoll. Deswegen wird ihm die CDU-Fraktion zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der SPD-Fraktion erkläre ich ebenfalls die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Wir haben vereinbart, dass wir uns auf einen Satz beschränken. Auch die FDP/DVP-Fraktion kann diesem Gesetzentwurf zustimmen.
wenn wir die Bereitschaftsdienste bei den Amtsgerichten auf weniger Amtsgerichte hätten übertragen können, werden wir trotzdem dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen.
(Abg. Pauli CDU: Abschiedsrede, dauert länger! – Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das ist gar nicht witzig! – Zuruf des Abg. Döpper CDU – Unruhe – Glocke der Präsi- dentin)
Das stimmt natürlich, Herr Pauli. Mancher hat aber vielleicht dieser Tage seine letzte Rede gehalten und weiß es gar nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung bedanke ich mich bei allen Fraktionen für ihre Unterstützung.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/5005.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/5166. Der Ständige
Das ist der Fall. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 1. Februar 2006 – Bericht über die Anwendung des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes in Baden-Württemberg – Drucksachen 13/5112, 13/5142
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Debatten, die recht zügig vorangegangen sind, in dieser Weise fortsetzen.
Gemäß § 23 a des Aufenthaltsgesetzes hat Baden-Württemberg eine Härtefallkommission eingerichtet. Wir haben am 8. Februar 2006 im Innenausschuss die Mitglieder der Härtefallkommission gesehen und den Bericht des Vorsitzenden, Dr. Wais, gehört. Ich kann Ihnen versichern: Diese Härtefallkommission ist die unabhängigste Kommission in ganz Deutschland. Kein Regierungsmitglied ist darin vertreten, auch kein Abgeordneter. Ich weiß, Sie verweisen dann auf Herrn Abg. Hofer. Herr Hofer wird in der Härtefallkommission weitermachen, aber nicht mehr als Abgeordneter dieses Landtags.