Wir werden die Arbeit der Härtefallkommission weiter beobachten und, falls notwendig, durch parlamentarische Initiativen unterstützen.
Da das heute der letzte Tagesordnungspunkt mit einer Aussprache ist, werde ich hoffentlich, wie der Ministerpräsident mir heute Morgen gesagt hat, in der nächsten Legislaturperiode wieder zum gleichen Thema sprechen können.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können heute, nach nur fünf Kommissionssitzungen seit Oktober 2005 – –
Heute hat die Kommission, glaube ich, noch einmal getagt. Wie ich aus der Kommission höre, konnte oder musste heute in fast der Hälfte der 28 Härtefälle – und nur solche kommen ja vor die Kommission – empfohlen werden, dem Anliegen zu entsprechen.
Das zeigt eben auch, dass hier Einzelschicksale besprochen und behandelt werden, bei denen über menschliche Härten zu entscheiden ist und es darum geht, ob Familien mit Kindern zurückgeschickt werden müssen, die hier bleiben sollten. Ich finde es gut, dass durch diese rechtliche Änderung eine solche Kommission eingerichtet wurde. Gerade als Liberaler denkt man ja den Staat vom einzelnen Menschen her. Einzelschicksale sind uns nicht gleichgültig.
Die Kommission hat in diesen Sitzungen eine umfangreiche Prüfung und Bewertungstätigkeit vorgenommen. Dafür möchte ich den Mitgliedern der Kommission im Namen der FDP/DVP-Fraktion ganz herzlich danken.
Dies ist mit viel Arbeit verbunden. Wenn man mit den Kommissionsmitgliedern spricht und auch selber einmal solche Akten anschaut, merkt man, dass man sich schon einarbeiten und einlesen muss. Die überwiegende Mehrzahl der Härtefalleingaben betrifft Familien mit Minderjährigen, die überwiegend in Deutschland geboren wurden. Die meisten Anträge wurden ja auch von Menschen aus Serbien und Montenegro, vornehmlich kosovarischer Herkunft, gestellt.
Die Kommission ist – das möchte ich hier noch einmal erwähnen, um es zu betonen und zu unterstreichen – sehr fleißig. Die Kommission trifft sich etwa alle 14 Tage zu ganz
Das Innenministerium ordnete in vielen Fällen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von zwei Jahren an, wobei die Möglichkeit der Verlängerung besteht. Die Anerkennungsquote von rund 25 % ist jetzt im Steigen begriffen. Man wird da keine Prognose abgeben können. Wie das ausgeht, wird weiterhin vom Einzelfall abhängig sein. Ich finde es aber gut, dass jenseits der asylrechtlichen Verfahren und jenseits aller normalen Verfahren ein solches Gnadenrecht, ein solches Menschlichkeitsrecht besteht, bei dem eine Härtefallkommission die Vorarbeit leistet, die Entscheidung dann aber beim zuständigen Ministerium verbleibt.
Die Härtefallkommission – das möchte ich für die FDP/ DVP-Fraktion schon jetzt feststellen – hat sich bewährt. Sie hat bewiesen, dass in besonders gelagerten Härtefällen, denen die Unverständlichkeit der Abschiebung auf die Stirn geschrieben steht, Gnade vor Recht ergehen sollte, ohne damit ein neues Einfallstor zu schaffen. Ich denke, das ist ein guter und menschlicher Weg, der hier beschritten wird.
Die extrem hohe Anzahl von Eingaben der Kosovo-Albaner unterstreicht zudem die Notwendigkeit einer einmaligen Altfallregelung für die Flüchtlinge des Jugoslawienkriegs. Wir sollten uns, meine ich, in diesem hohen Haus einmal darüber unterhalten, ob nicht genau für diese Menschen, die aus einem schwierigen Umbruch gekommen sind, aus einem Bürgerkrieg, der schrecklich genug war, und die lange hier leben, eine besondere Regelung gefunden werden sollte. Ich gebe das nur zu bedenken. Das ist keine mit der Fraktion abgestimmte Position, sondern einfach meine eigene persönliche Meinung.
Vielleicht können wir in diesem Bereich noch einmal miteinander ins Gespräch kommen, weil ich auch aus zahlreichen Gesprächen vor Ort mit den Menschen in den Gemeinden weiß, dass gerade diese Kosovo-Albaner gut integriert sind und wir vielleicht hier auch im Interesse der Familien und Kinder eine Regelung finden sollten,
zumal wir auch aus der Enquetekommission „Demografischer Wandel“ wissen, dass wir in unserem Land junge Menschen brauchen. Warum sollte man zusätzliche Einwanderer hierher holen, wenn es Menschen gibt, die in diesem Land geboren und gut integriert sind, die deutsche Sprache sprechen und deshalb hier bleiben könnten?
Das geht jetzt über das eigentliche Thema hinaus. Noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön für die Arbeit der Härtefallkommission.
(Abg. Zimmermann CDU: Wer weiß! – Abg. Rü- ckert CDU: Man weiß nie! – Abg. Göschel SPD: Das hat schon mancher gedacht!)
Davon gehe ich aus. Aber es ist so etwas wie das letzte Wort in dieser Legislaturperiode von parlamentarischer Seite. Das will heißen: Die Grünen haben doch in vielen Fällen das letzte Wort. Deswegen bitte ich noch einmal um Aufmerksamkeit.
Zum Thema. Ich möchte mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Dank, den Frau Utzt an die Mitglieder der Härtefallkommission ausgesprochen hat
und die Kollegen auch –, anschließen. Ich glaube in der Tat, die Fülle von Fällen, die inzwischen zu bearbeiten waren, zeigt, dass die Härtefallkommission keine leichte Arbeit hat.
Ich möchte mich auch der Kritik der Kollegin Utzt anschließen, was die Zusammensetzung der Kommission betrifft. Ich glaube nach wie vor, dass es ein Fehler ist, dass Vertreter und Vertreterinnen von Flüchtlingsorganisationen nicht mitarbeiten können. Ich glaube, es hätte der Qualität dieser Arbeit nicht geschadet, sondern wäre ein Signal der Einbindung gewesen.
Zu drei Punkten möchte ich kurz noch Stellung beziehen. Der eine sind die große Zahl der Fälle, die in dieser Härtefallkommission schon beraten wurden oder noch zur Beratung anstehen, und auch die große Zahl der Anerkennungen, die hohe Anerkennungsquote von etwa 25 %. Dahinter stehen ja in der Tat sehr viele Einzelschicksale. Hinter diesen bis zum Ende des vergangenen Jahres eingereichten 820 Eingaben stehen 3 300 Personen und – auf diese Gruppe ist besonders zu verweisen – auch sehr viele Kinder, insbesondere 800 Minderjährige, die hier in Deutschland geboren sind, deren Fälle der Härtefallkommission zur Beratung vorliegen.
Ich glaube, das ist kein Grund, stolz zu sein und Erfolgsbilanzen aufzumachen, sondern diese Zahlen sollten uns zum Nachdenken bringen.
(Abg. Zimmermann CDU: Sie müssen aber wissen, dass die alle Gerichtsverfahren schon durchlaufen haben! Negatives Ergebnis! – Gegenruf des Abg. Walter GRÜNE)
Ich meine auch, dass man nicht stolz verkünden kann, wie gut es sei, dass in so vielen Fällen in unserem Land Gnade
vor Recht ergehe, sondern wir müssten umgekehrt fragen: Kann es denn sein, dass von einer solchen Kommission in so vielen Fällen das Gnadenrecht angewandt werden muss? Was ist eigentlich falsch an unserer Rechtskonstruktion, wenn wir nicht auf anderem Weg dazu kommen, diesen Menschen, die zum großen Teil schon lange hier leben, gut integriert sind, auf eigenen Füßen stehen, zum Teil sogar hier geboren sind, eine Aufenthaltsperspektive hier geben zu können? Das sind die Fragen, die wir uns stellen müssen. Das sind im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Fragen, die selbst der Vorsitzende der Härtefallkommission auch gegenüber der Öffentlichkeit sehr schnell gestellt hat.
In der Tat ist doch zu überlegen, warum die anderen Instrumente, die im Hinblick auf einen Aufenthalt aus humanitären Gründen auch angewandt werden könnten, nicht genutzt werden. Erstens gilt das für die Altfallregelung. Kollegin Utzt hat das schon sehr deutlich beschrieben.
Zweitens gilt das aber auch für den § 25 des Zuwanderungsgesetzes, der eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ermöglicht. Das wäre das zweite Instrument – ein rechtsstaatliches Instrument –, das genutzt werden könnte und müsste. Das würde die Härtefallkommission von dieser Fülle an Arbeit entlasten. Das wäre notwendig, um zu zeigen: Unser Rechtsstaat ist in der Lage, humanitäre Aspekte zu integrieren. Ich kann das nicht nachvollziehen: Ohne Not verzichten das Land Baden-Württemberg und die Landesregierung darauf, diese Konstruktion zu nutzen, die in vielen Fällen Abhilfe schaffen und den Menschen eine feste Perspektive geben könnte.
Ein letzter Punkt: Für eine Bewertung der Arbeitsweise und der Sinnhaftigkeit der Härtefallkommission ist es, glaube ich, jetzt noch zu früh. Ich möchte gern abwarten, bis die Kommission selbst ihre erste Bewertung vorlegt, und auf dieser Grundlage dann noch einmal darüber diskutieren. Denn der Bericht, den wir jetzt vorliegen haben, ist ein Bericht der Landesregierung selbst. Ich meine, man sollte einfach noch ein halbes Jahr abwarten und dann auf der Grundlage der ersten Bewertung der Kommission selbst eine weitere Debatte führen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Der Ihnen vorliegende Bericht über die bisherige Tätigkeit der Härtefallkommission geht ja auf eine Zusage des Herrn Ministerpräsidenten vom vergangenen Sommer an Herrn Kollegen Drexler zurück. Es handelt sich also um einen außerplanmäßigen ersten Bericht schon ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Härtefallkommissionsverordnung.
Die Zahl der Härtefalleingaben in den ersten Monaten – das wurde hier gesagt – war erwartungsgemäß hoch. Aber, Frau