Kollege Oettinger, gefordert ist natürlich auch unser gemeinsamer Freund, Herr Pfister von der FDP/DVP.
Herr Pfister hat nämlich, nachdem Sie das auf dem Parteitag beschlossen hatten – ich weiß nicht, wie Sie abgestimmt haben –, groß getönt: „Willkommen im Klub!“
Das haben Sie erklärt. Vielleicht waren Sie auch gar nicht da, vielleicht war das nur der Pressesprecher. Aber unter Ihrem Namen wurde gesagt: „Willkommen im Klub!“ Jetzt frage ich Sie, Herr Pfister: Sind Sie da nicht nur verbal,
Herr Glück – ich kenne ja die Debatten mit Ihnen, sei es die Bürgermeistergeschichte oder sei es bei den Drogen –, von Ihnen kommt immer der Standardsatz: „Sie haben zwar Recht, aber die Zeit ist noch nicht reif.“
(Abg. Dr. Glück FDP/DVP: Nein, nein! Wir müs- sen nachdenken! Keine Schnellschüsse! – Verein- zelt Heiterkeit)
Ich möchte Ihnen nur sagen: Die Zeit für diese Entscheidung ist überreif. Ihre Ausreden werden wir nicht mehr akzeptieren.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Glück FDP/DVP: Aber nachden- ken ist erlaubt!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine Damen und Herren! Ich sehe, die Präsenz ist im Moment noch nicht allzu groß. Ich weiß nicht, ob das damit zusammenhängt, dass wir zu wenige Bürgermeister im Landtag haben.
(Abg. Pauli CDU: Die sind vollzählig! – Abg. Heinz CDU: Das Thema interessiert wahrschein- lich keinen Menschen!)
Darf ich zumindest den ersten Satz zu Ende führen? Dann können Sie eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie wollen.
Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass es natürlich schwierig ist, in diesem Hause nach der fulminanten Rede des Herrn Verkehrsministers die Spannung noch einmal zu steigern.
(Heiterkeit bei den Grünen – Abg. Oettinger CDU: Sehr lustig! – Gegenruf des Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Nein, sehr langweilig!)
Meine Damen und Herren, Sie haben unseren Gesetzentwurf auf dem Tisch. Der Gesetzentwurf der Grünen geht in die gleiche Richtung. Die FDP/DVP sieht damit eine uralte Forderung erfüllt. Die CDU hat das auf ihrem jüngsten Parteitag einmütig beschlossen. Wir haben diesen Antrag wortwörtlich übernommen. Das spricht schon für sich und dafür, dass er gut ist.
Eines vorweg: Unser Gesetzentwurf unterscheidet sich von dem der Grünen etwas. Wir beschränken unseren Gesetzentwurf auf die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, die den kreisangehörigen Gemeinden vorstehen, die der Rechtsaufsicht des Landratsamts unterliegen. Oberbürgermeister fallen also nicht darunter.
Nicht darunter fallen auch die ehrenamtlichen Bürgermeister. Wir kommen sicher noch in anderem Zusammenhang darauf zu sprechen.
Meine Damen und Herren, die Landkreisordnung sieht ja eine Reihe von Ausschlussgründen für die Wahl zum Kreisrat vor. In diese Systematik fügt sich der Ausschluss von Bürgermeistern nach unserer Auffassung ohne weiteres ein. Mit diesen Bestimmungen in § 24 der Landkreisordnung soll ja ein Spannungsverhältnis zwischen Gestaltungs- und Mitwirkungsfunktion in den Gremien einerseits und Kontrollfunktion andererseits vermieden werden. In einem solchen Spannungsverhältnis steht, so meinen wir, der Bürgermeister in besonderer Weise. Er unterliegt mit seiner Gemeinde der Rechtsaufsicht des Landratsamts. Er ist also primär als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde letztlich auch Ansprechpartner für die Rechtsaufsicht. Er unterliegt in weiten Bereichen der Fachaufsicht. Sie lächeln – hoffentlich nicht aus schlechter Erfahrung.
Er unterliegt persönlich der Dienstaufsicht und auch der disziplinarrechtlichen Gewalt des Landrats. Vergegenwärtigen Sie sich einmal, dass etwa im Kreistag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald über 47 % der Mitglieder Bürgermeister sind. Im Ortenaukreis sind es 43,7 % und im Landkreis Freudenstadt 43,9 %. Wir meinen, die Zahlen sprechen für sich. Es leuchtet eigentlich niemandem ein,
dass wir dieses Ergebnis so haben, aber beispielsweise – wie diese Woche im Landkreis Heilbronn – die Leiterin einer Volkshochschule, an der der Landkreis über einen Zweckverband beteiligt ist, ihr Kreistagsmandat niederlegen muss. Das kann eigentlich im Ergebnis nicht sein.
Wir beschränken uns aus verfassungsrechtlichen Gründen auf die hauptamtlichen Bürgermeister; denken Sie nur an Artikel 137 des Grundgesetzes. Da könnte man näher einsteigen.
Denn die verfassungsrechtlichen Bedenken sind, wie wir meinen, durch diese Ermächtigungsgrundlage im Grundgesetz ausgeräumt.
Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, das hinauszuschieben. Die Faktenlage ist klar, der Interessenkonflikt, wie wir ihn sehen, ist auch klar. Wir sollten, nachdem quer durch die Parteien die Einschätzung offensichtlich gleich ist, das Gesetzeswerk gemeinsam angehen.
Heute Morgen war viel von Harmonisierung die Rede. In dieser vorweihnachtlichen Zeit wäre das ein Symbol für gemeinsames Handeln.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es amüsiert mich schon ein bisschen, dass ein Beschluss eines Parteitags der CDU bei Ihnen so gewaltige Mobilität entwickelt und jetzt beide Oppositionsparteien einen solchen Gesetzentwurf auf den Tisch bringen.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Die richtige Partei! – Abg. Drexler SPD: Das ist doch eine richtige Par- tei! – Zuruf des Abg. Walter GRÜNE)