und wollen diesen Ansatz sorgfältig diskutieren. Wir produzieren unsere Gesetzentwürfe nicht für den Papierkorb, sondern wir legen die Grundlage für praktisches Handeln in der Zukunft.
(Unruhe – Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Die legen die Latte so hoch, dass sie locker unten durch kön- nen!)
Lieber Herr Walter, Sie haben von Gewaltenteilung geredet. Man muss endlich doch etwas unterscheiden, was ein Verwaltungsorgan und was ein Parlament ist. Da gibt es ganz unterschiedliche Befangenheitsregelungen.
Beide Gesetzentwürfe begründen dies mit dem Interessenkonflikt – das haben auch beide Vorredner getan –, dem der einzelne Bürgermeister in Ausübung seines kommunalen Mandats ausgesetzt ist.
Dazu muss ich einfach einmal sagen, dass ich bei jedem Bürgermeister voraussetze, dass er aufgrund seiner Ausbildung und seiner Kompetenz, die er einbringt, sehr wohl zwischen Interessen der Gemeinden, die unberechtigt sind, und den Interessen des Landkreises, die notwendig sind, unterscheiden kann. Insofern gibt es keine Interessenkonflikte im eigentlichen Sinne. Im Übrigen ist der Kreistag ein demokratisches Organ, in dem sich unterschiedliche Auffassungen immer wieder nivellieren.
Der andere Punkt, der vorgebracht wird, betrifft den Interessenkonflikt der demokratischen Kontrolle. Da sehen wir auch ganz berechtigte Fragen im Hintergrund. Wir wollen diese Fragen auch durchaus ausleuchten. Zu diesen Fragen gehört natürlich auch, ob es eigentlich der Wählerwille ist,
wenn wir Bürgermeister insgesamt ausschließen, und ob es auch der Sache dienlich ist, wenn der Sachverstand, den die Bürgermeister in die kommunalen Parlamente einbringen, dort nicht mehr vorhanden ist.
Das aktive und das passive Wahlrecht ist ein wichtiger Verfassungsbestandteil. Es ist zumindest verfassungsrechtlich bedenklich, über die Versagung des passiven Wahlrechts ganze Berufsgruppen aus einem solchen Wahlamt auszuschließen.
natürlich auch mit unseren kommunalen Vertretern bereden und abchecken, worin die Interessenlage eigentlich besteht und ob unsere kommunalen Mandatsträger mit einer solchen Änderung der Landkreisordnung die Interessen der Gemeinden und Landkreise richtig erfasst sehen.
Eine Beleuchtungskommission bräuchten wir da schon manchmal. Beim Inhalt dieser Anträge müsste manchem schon ein Licht aufgehen. Uns geht sicherlich ein Licht auf. Sehen wir einmal, was Sie dahinter suchen.
Sie wollen doch nur verunsichern. Wir brauchen doch in dieser Frage keine Unterstützung. Wir brauchen in diesem Punkt wirklich keine Hilfe.
(Unruhe und Zurufe, u. a. Abg. Fleischer CDU: Herr Drexler, das ist kein Fall für den Staatsan- walt! Ganz ruhig sein!)
Wir sind auch ein bisschen stolz darauf, dass es in unserer Partei demokratisch-lebendig zugeht. Es ist doch nicht zu beanstanden, wenn die Partei einmal eine andere Auffassung als die Fraktion und auch eine andere Auffassung als die Regierung vertritt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Walter GRÜNE: Das kommt aber sel- ten vor!)
Herr Walter, schauen Sie einmal nach Berlin, wie es dort aussieht! Dort wird doch fast geknobelt, wo mit welchen Mehrheiten die Partei die Fraktion unterstützt und ob die Partei oder die Vertreter im Parlament das Sagen haben.
Nein, wir wollen eine ernsthafte Auseinandersetzung innerhalb unserer Gremien. Diese werden wir anstreben, und dann werden wir sicher zu einer guten und vernünftigen Lösung kommen.
Wir gehen sorgfältig mit diesen Fragen um, wir steigen ein in die Materie. Wir wollen sehen, was unsere Basis
und unsere kommunalen Vertreter dazu meinen. Dann wird unsere Fraktion letztlich entscheiden. Wir sind hier überhaupt niemandem Rechenschaft schuldig.
und wir handeln unabhängig von der Partei und nicht auf Weisung der Partei. Wir handeln im Interesse des Gemeinwohls und im Interesse unserer Landkreise und Gemeinden.
(Beifall bei der CDU – Abg. Fleischer CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Das war kurz, aber nicht knackig! – Abg. Bebber SPD: Gehen Sie in die Fraktion! – Abg. Drexler SPD: Herr Kurz, diese Rede verschicken wir an alle Delegier- ten! – Abg. Kurz CDU: Ja!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal mein eigener Standpunkt: Ich bin im Kreistag, bin aber nicht Bürgermeister. Folglich bin ich bei diesem Thema völlig unbefangen.
Wir alle kennen die Problematik der Bürgermeister in den Kreistagen: Einerseits übt der Landrat eine Aufsichtsfunktion aus, und andererseits wählen die Bürgermeister den Landrat, also letztlich das Aufsichtsorgan. Wir wollen ganz klar eine Entflechtung. Wir haben auch entsprechende Par