Herr Walter, Sie muss ich enttäuschen. Ich stelle mich jetzt nicht hin und sage: Die Zeit ist nicht reif. Im Gegenteil! Die Zeit ist reif. Wir wollen das diskutieren; aber Nachdenken muss erlaubt sein und ist in diesem Fall besonders wichtig. Denn um das Problem zu lösen, haben wir drei verschiedene Möglichkeiten.
Die eine Möglichkeit ist die, die Sie wollen, nämlich das Schlagwort „Bürgermeister raus!“ Das ist die erste Möglichkeit.
Zum Zweiten könnten wir uns aber auch vorstellen, dass die Aufsichtskompetenz der Landräte auf das Regierungspräsidium übertragen wird. Auch dann hätten wir das Problem gelöst.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich der Opposition ein ganz großes Kompliment mache: So schnell hat selten jemand auf einen Parteitagsbeschluss der CDU reagiert und Gesetzentwürfe eingebracht. Herzlichen Glückwunsch! Das war eine tolle Sache.
Meine Damen und Herren, die Lösung, die Bürgermeister aus dem Kreistag zu entfernen, wäre uns zu einfach. Das hieße, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Uns ist der Sachverstand der Bürgermeister wichtig.
Auch im Kreistag. – Im Übrigen haben wir auch in der Tat grundgesetzliche Bedenken, ob man eine Berufsgruppe einfach so ausgrenzen kann.
Wir wollen eine Lösung. Aber Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben sicher Verständnis dafür, dass wir nicht im Galopp über das Stöckchen springen, das Sie uns hinhalten. Wir wollen die Sache ernsthaft diskutieren, und zwar gleich, ohne einer Entscheidung und
Wir könnten uns die Möglichkeit einer Volkswahl der Landräte hervorragend vorstellen. Lassen Sie uns gemeinsam
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich mit der Opposition, dass sie an unserem Parteitagsbeschluss so viel Freude hat. Das versüßt ein wenig das trockene Brot der Opposition.
Ich darf daran erinnern: Wir haben das gleiche Thema in einer Debatte im Jahr 1997 schon einmal behandelt, also vor gut vier Jahren. Ich wage daher die Vorhersage, dass wir über dieses Thema spätestens im Jahr 2004 oder 2005 erneut diskutieren werden. Es gibt einfach bestimmte Themen, die ab und zu, wie das Ungeheuer von Loch Ness, auftauchen.
Herr Kollege Kurz von der Fraktion der CDU hat, wie auch der Kollege Dr. Glück von der FDP/DVP, gesagt, man wolle jetzt in Ruhe überlegen und entscheiden, wie man das Problem lösen könne. Deshalb biete ich für das Innenministerium an, Sie mit dem in unserem Haus versammelten Sachverstand dabei zu beraten und zu unterstützen,
Der Parteitagsbeschluss der CDU und, glaube ich, auch der Gesetzentwurf der SPD sehen ja vor, dass Bürgermeister von Gemeinden, die der Rechtsaufsicht des Landratsamtes – des Landratsamtes; das ist wichtig – unterliegen, nicht mehr zum Kreistag wählbar sein sollen.
Rein theoretisch gibt es natürlich einen Interessenkonflikt. Ich komme nachher noch einmal darauf zurück.
Wir müssen aber sehen: Nach dem Gesetzentwurf der SPD – das ist der Unterschied zum Gesetzentwurf der Grünen – sind die Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte, die ja nicht der Rechtsaufsicht des Landrats, sondern der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums unterliegen, immer noch in den Kreistag wählbar.
(Abg. Drexler SPD: Ja! – Abg. Stickelberger SPD: Die dürfen! – Weiterer Zuruf von der SPD: Rich- tig!)
Damit geraten Sie – das ist auch das Problem des Beschlusses unseres Parteitags – in eine andere gefährliche Strömung. Denn vom machtpolitischen Kräftegewicht in einem Landkreis her muss man schon sehen: Es ist nicht einfach, wenn die Bürgermeister der kleinen Gemeinden nicht mehr im Kreistag vertreten sein dürfen, während die in der Regel ohnehin mächtigeren Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte nach wie vor im Kreistag sitzen.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Drautz FDP/ DVP – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Drexler: Das ist ein politisches Argument!)
Richtig. Aber das wird auch für die SPD im Land BadenWürttemberg ein Thema sein. Denn das „Ankratzen“ des Kräftegleichgewichts in einem Kreistag kann nicht in unserem Interesse sein. Niemand kann daran ein Interesse haben.
Das Zweite, worauf ich aufmerksam machen will – es sind zwei Punkte; das ist in den Debattenbeiträgen aber auch schon angeklungen –: Die Bürgermeister – nicht alle, aber in der Regel – haben einen sehr beachtlichen Sachverstand, den sie in den Kreistag einbringen.
Wenn wir sagen, dass zur Demokratie auch Kontrolle gehört, muss man schon sehr sachlich mit abwägen, dass die Landratsamtsverwaltung einschließlich des Landrats durch versierte Bürgermeister bestimmt besonders qualifiziert kontrolliert wird. Auch in dieser Hinsicht muss man sich überlegen, ob man darauf verzichten will.
Im Sinne der Demokratie darf ich noch auf ein anderes Argument zurückkommen, das auch schon genannt worden ist: Man muss als Demokrat ja auch den Willen der Bevölkerung bedenken. Kein Bürgermeister kommt kraft Amtes in den Kreistag. Er kommt in den Kreistag, weil ihn die Bevölkerung gewählt hat. Deshalb muss man natürlich auch den Bevölkerungswillen bedenken.