Horst Glück
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist unproblematisch. Die kommunalen Landesverbände haben zugestimmt. Auch wir werden zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir betrachten den Antrag der Grünen in manchen Teilen durchaus mit Sympathie. Da ist zunächst einmal der Wunsch der Fachhochschulen nach Öffnung. Ich darf dieses Wort benützen. Bei „Externalisierung“ bricht mir jedes Mal fast die Zunge ab.
Die Fachhochschulen wollen die Öffnung, weil sie rückläufige Bewerberzahlen kompensieren wollen, vor allem aber auch, weil sie Schwankungen bei den Bewerbungen ausgleichen möchten. Die Fachhochschulen sehen auch eine bessere Verknüpfung der Verwaltungstätigkeit einerseits mit Tätigkeiten außerhalb der Verwaltung andererseits – man spricht die gleiche Sprache –; das ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen. Es gibt auch den Wunsch der Fachhochschulen zu einer vollständigen Öffnung, sprich die Aufnahme von Studenten, die ein ganz anderes Berufsbild
haben. Das ist aus Sicht der Fachhochschulen natürlich verständlich.
Es gibt allerdings auch eine Fülle von Gründen, die dagegen sprechen. Zunächst einmal haben wir eine anerkannt gute Ausbildung unserer Verwaltungsanwärter in Theorie und Praxis. Wir haben eine Ausbildung, die an die spätere Tätigkeit wirklich angepasst ist. Sie ist nicht überladen. Ich möchte hier auch keine „Verakademisierung“. Als Chirurg darf ich Ihnen sagen, dass ich den Eindruck habe: Je mehr Juristen irgendwo in einer Verwaltung sind, umso komplizierter werden die Vorgänge.
Ich bedanke mich für den Beifall der Nichtjuristen.
Eine Ausbildung dieser Art würde auch überfrachtet und verlängert werden.
Des Weiteren stand der Wunsch nach Stufenabschlüssen im Raum. Hierzu gibt es bereits Ansätze; es wurde vorhin schon erwähnt. Ich will nur noch kurz auf das Kooperationsmodell Ludwigsburg/Kehl eingehen: Führungskräfte auf europäischer Ebene. Hier ist es sicherlich richtig, zu überprüfen, ob nicht ein Zwischenabschluss im Sinne eines Bachelors möglich ist. In Schwetzingen, bei der Ausbildung der Rechtspfleger, ist das natürlich nicht möglich. Entweder ist jemand Rechtspfleger oder eben nicht.
Nun haben Sie, Frau Bauer, die Kosten der Anwärterbezüge angesprochen. Ich bezweifle, ob es andernfalls wirklich zu einer Kosteneinsparung käme. Wenn diese Studenten nichts mehr bekommen, werden sie BAföG beantragen.
Wir hätten natürlich auch erhebliche Mittel für die Berufseinführung zur Verfügung zu stellen. Bei einer längeren Studienzeit stünde sicherlich auch der Wunsch im Raum, dass anschließend in einer höheren Besoldungsstufe eingestellt wird. Ich habe auch die Befürchtung, dass aus einem Wegfall der Bewerberbezüge ein erheblicher Einbruch der Studentenzahlen resultieren würde. Sicherlich würden uns hinterher gute Leute in der Verwaltung fehlen.
Ich fasse zusammen: Mit den Verwaltungsfachhochschulen in Baden-Württemberg sind wir insgesamt sehr gut bedient, was den Nachwuchs unserer Verwaltung angeht. Viele Reformen wurden bereits durchgeführt. Ich könnte mir vorstellen, dass die Ausbildungszeit unter Verkürzung des praktischen Anteils auf dreieinhalb oder meinetwegen drei Jahre sinkt. Ich möchte, dass man sich ernsthaft darum bemüht, gestufte Studienabschlüsse zu bekommen. Aber bitte kein Schnellschuss! Wir haben eine hervorragende Ausbil
dungsstätte, die wir einfach sehr behutsam weiterentwickeln müssen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Stickelberger, jetzt machen wir halt diesen dritten Akt, dieses Schauspiel noch einmal.
Nach der ersten Lesung und nach der Beratung im Innenausschuss heute dritter Teil, egal, ob jetzt Komödie oder Tragödie.
Herr Stickelberger, wenn Sie sich jetzt darauf beziehen, dass Sie den Gesetzentwurf deshalb eingebracht hätten, weil unser Fraktionsvorsitzender, Herr Pfister, in der Zeitung erklärt habe, dass wir das wollten, dann ist das an den Haaren herbeigezogen. Es ist doch unser bekannter Wunsch, dass wir die Quorumsabsenkung wollen.
Dass der Fraktionsvorsitzende das auch in der Zeitung kundtut, ist doch ein ganz normaler Vorgang.
Herr Stickelberger, Sie wissen auch, dass schon vor geraumer Zeit der Kollege Heinz und bei der ersten Lesung und heute noch einmal der Kollege Scheuermann klar erklärt hat: In diesem Jahr wollen wir ein Gesamtpaket, das sowohl die Gemeindeordnung als auch das Wahlrecht betrifft, diskutieren.
Ich bin ausgesprochen dankbar dafür – da sind jetzt alle Zweifel ausgeräumt –, dass Herr Scheuermann das heute wieder gesagt hat: Es wird noch in diesem Jahr sein.
Aber selbstverständlich.
Es geht unter anderem um die Kompatibilitätsfrage bei Verwandten. Aber mich verwundert Ihre Frage ein bisschen, Herr Stickelberger, denn genau das haben wir mit Ihnen im Vorfeld besprochen, und wir haben Sie eingeladen, mit uns gemeinsam zu diskutieren, dieses gesamte Paket durchzuarbeiten und einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Das soll noch in diesem Jahr geschehen. Herr Scheuermann, ich will es noch einmal sagen: Ich bin dankbar, dass Sie es noch einmal so klar formuliert haben, aber da stand kein Zweifel im Raum.
Herr Stickelberger, ich kann Ihnen den Vorwurf einfach nicht ersparen. Ich habe es Ihnen schon bei der ersten Lesung gesagt: Sie spielen hier Lokomotive, aber im Grunde genommen sind Sie doch der Trittbrettfahrer.
Machen Sie mit bei einer vernünftigen Diskussion! Wir wollen die Abschaffung des Positivkatalogs. Wir wollen die Formulierung eines möglichst kleinen Negativkatalogs. Wir wollen eine Absenkung auf 25 %. Diskutieren Sie mit. Aber für die heutige Schau habe ich nicht sehr viel Verständnis.
Herr Präsident, meine – – Oh, Entschuldigung! Frau Präsidentin – ich bitte um Nachsicht –, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der SPD, ganz besonders angesprochen: Lieber Schaumeister Junginger!
Ich habe Ihren Auftritt wirklich bewundert: So viel Scheinheiligkeit! Sie haben ein ernstes Gesicht gemacht, bis Sie dann da drüben waren; dort drüben konnten Sie dann das Lachen nicht mehr verhindern.
Ich frage mich: Was soll denn dieser Auftritt? Was soll denn dieser Gesetzentwurf?
Herr Stickelberger, wir haben nach Rücksprache mit Herrn Junginger zusammen vereinbart, dass eine große Palette von Wünschen und offenen Fragen, was die Gemeindeordnung anbetrifft, was das Wahlgesetz anbetrifft, gemeinsam diskutiert wird.
Ich bin auf Sie zugekommen, weil ich bei der Inkompatibilität von Verwandten ersten Grades die Absenkung der Einwohnergrenze von 20 000 auf 10 000 noch vor der Kommunalwahl haben wollte. Die SPD hat das mit dem Argument abgelehnt: „Wir wollen die Palette insgesamt diskutieren und nicht einen einzigen Punkt herauspicken.“
Und jetzt kommen Sie so scheinheilig daher! Das kann doch nicht sein.
Das ist für mich von der Sache her unverständlich. Selbstverständlich ist klar: Sie wollten eine Schau machen, und dies ist Ihnen vermutlich auch gelungen.
Ich sage Ihnen, dass die Sache in diesem Jahr wirklich noch diskutiert wird. Was Herr Scheuermann gesagt hat, haben Sie gehört. Unabhängig davon hätte ich Ihnen das auch gesagt: Das wird in diesem Jahr noch diskutiert.
Sie haben eben die Frage in den Raum gestellt, was passiere, wenn es bis Ende dieses Jahres nicht so weit sei.
Herr Junginger, ich biete Ihnen jetzt jede Wette an. Nehmen Sie dies an. Über die Bedingungen können wir uns noch unterhalten.
Das wird in diesem Jahr noch abgeschlossen sein. Warten Sie einmal ab.
Aber den Zeittakt bestimmen die Koalitionäre.
Zum Zweiten: Glauben Sie ja nicht, dass die Aussage des Herrn Scheuermann auf Ihre heutige Initiative zurückzuführen ist. Das beruht vielmehr selbstverständlich auf einer
Absprache innerhalb der Koalition, und es wird so kommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Junginger, ich muss Ihnen doch noch einen Satz sagen: Sie springen heute als Trittbrettfahrer auf einen fahrenden Zug auf.
Sie behaupten, dass Sie der Motor seien. Das sind Sie nicht.
Herr Junginger, ich sage es positiv: Ich lade Sie herzlich ein. Kommen Sie mit in den Waggon hinein und machen Sie mit. Dann können Sie auch mitgestalten. So, wie Sie es heute gemacht haben, können Sie nicht gestalten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Fischer, als ich Ihre Pressemeldung gelesen habe, bin ich zunächst einmal erschrocken. In diesem Augenblick habe ich fast geglaubt, die Sicherheit des Abendlands sei jetzt wirklich in Gefahr.
Wenn man aber dieses Papier genau gelesen hat, hat man doch recht schnell festgestellt, dass Sie in diesem Papier die Grundrechenarten nicht angewandt haben,
sondern dass Sie nach dem Motto verfahren sind: „Wie viel Füße hat die Kuh? Zwei links, zwei rechts, zwei vorne, zwei hinten, und zwei Paare sind noch diagonal angeordnet, also kommen wir auf zwölf.“
Herr Fischer, dieser Pressecoup ist Ihnen gelungen. Ich gönne Ihnen das auch. Nur: Sie haben aus dem Papier des Innenministeriums nur das herausgenommen, was Ihnen ins Konzept gepasst hat. Sie haben sehr viel Spekulatives hineingelegt,
und manches haben Sie nach dem Motto gemacht: „Das glaube ich ja sowieso nicht.“ Dann haben Sie auf Verdacht noch die Polizeiposten, die jetzt umstrukturiert werden,
hinzuaddiert, obwohl Sie genau wissen, dass sie nicht abgebaut werden – so lautet auch die definitive Aussage des Ministeriums –, sondern in größere Posten bzw. in die Reviere eingegliedert werden.
Nun, meine Damen und Herren, wie ist die Situation tatsächlich? Wir haben eine Arbeitszeitverlängerung bei der Polizei in Höhe von rechnerisch 613 Stellen.
Diese 613 – –
Ich denke, Sie haben Herrn Blenke zugehört.
Herr Drexler, ich denke, Sie haben wohl auch das Papier gelesen, über das wir heute diskutieren.
Selbstverständlich fallen diese 613 Stellen weg.
Meine Damen und Herren, das ist doch kein Minus an Sicherheit. Denn die Arbeitszeit ist um den Anteil der 613 Stellen verlängert, und das ist damit doch kompensiert. Ich weiß gar nicht, wo Ihr Problem liegt.
Im Übrigen wurden, als damals die Arbeitszeit bei der Polizei verkürzt wurde, ja auch zusätzliche Stellen geschaffen. Es ist doch ganz logisch, dass man jetzt, wenn die Arbeitszeit verlängert wird, selbstverständlich etwas einsparen kann.
Herr Drexler, mich wundert diese Frage. Sie haben doch sicher das Papier gelesen. Da steht es doch drin.
Sie diskutieren doch nicht über ein Papier, das Sie nicht gelesen haben.
Zweitens geht es um die WKD-Stellen, die Stellen bei der Abteilung Lebensmittelüberwachung. Diese Aufgabe geht an die Landratsämter über, und dementsprechend fallen die 236 Stellen bei der Polizei weg. Das ist doch klar.
Dass diese erst später, in den Jahren 2007 bis 2009, wegfallen, ergibt sich eben daraus, dass die Lebensmittelüberwacher bei den Landratsämtern erst dann ausgebildet sind.
Weiter geht es um 200 Stellen beim Antiterrorprogramm. Ich hoffe, dass diese zusätzlichen Stellen erhalten bleiben. Auf jeden Fall werden die Anwärter, die auf diesen 200 Stellen eingestellt wurden, übernommen werden. Ich hoffe, die erforderlichen Stellen können zusätzlich geschaffen werden.
Jetzt kommen wir zum Nichtvollzug, den Sie mit aufaddiert haben. Das sind 772 Stellen, die dieser berühmten Effizienzrendite von 20 % entsprechen. Da habe ich in der Tat ein gewisses Problem, Herr Innenminister.
Es ist ja immer schön, wenn einer dazwischenschwätzt. Das ist ja herrlich, Herr Drexler. Machen Sie weiter!
Herr Innenminister, ich habe da ein gewisses Problem. Wir haben immer nach der Devise gehandelt, die Polizei solle im technischen Bereich und im Verwaltungsbereich von polizeifremden Aufgaben entlastet werden. Deswegen haben wir diese insgesamt rund 4 000 Stellen bei der Polizei geschaffen. Wenn wir jetzt hier wieder abbauen, gehen wir natürlich diesen Schritt wieder rückwärts. Ich sehe ein gewisses Problem darin, dass die Polizei gegebenenfalls wieder Aufgaben übernehmen muss, für die sie einfach überqualifiziert ist, also beispielsweise an der Schreibmaschine zu sitzen und zu tippen.
Ich meine, dass dieser Rückmarsch, wenn ich ihn so nennen darf, sehr behutsam geschehen muss.
Es wäre auch schlimm, wenn ich von Ihnen Beifall bekommen würde. – Vor allem könnte ich mir auch vorstellen, dass das im einen oder anderen Fall nicht ganz umgesetzt werden kann.
Eine zweite Sache, die mir etwas Sorge bereitet, ist der Einstellungskorridor. Wenn wir davon ausgehen, dass in diesem, im nächsten und im übernächsten Jahr insgesamt 600 Polizeianwärter eingestellt werden, um diesen Abbau zu kompensieren, haben wir die Situation, dass die Ausbildungsstellen auf ein Drittel ihrer Kapazität reduziert werden. Typischerweise braucht man jährlich etwa 600 Anwärter, um den Bestand zu erhalten. Es ist unwirtschaftlich, so
stark zurückzufahren, sowohl was das Personal als auch was die Infrastruktur anbetrifft, wohl wissend, dass wir im Jahr 2007 und den folgenden Jahren möglicherweise wieder über die 600 hochfahren. Deshalb bitte ich darum, noch einmal zu prüfen, ob wir diesen Abbau nicht ein bisschen strecken können und den Einstellungskorridor entsprechend erhöhen können.
Oh, wäre es schön, wenn man auch einmal etwas in Ruhe sagen könnte.
Ein weiteres Problem sehe ich darin, dass wir im Augenblick pro Jahr etwa 200 Anwärter aus ungefähr 4 000 Bewerbern, wie wir sie in diesem Jahr haben, aussuchen. Dabei muss man sehr viele ausscheiden, die hoch qualifiziert wären. Wenn wir im Jahr 2007 höhere Einstellungszahlen haben und möglicherweise nicht so viele Bewerber mehr haben, die zur Polizei wollen, dann müssen wir dort möglicherweise Kompromisse machen.
Herr Minister, ich weiß natürlich, dass das nicht alles nur Ihr Wunsch ist, sondern dass der Finanzminister ein gewichtiges Wort mitzureden hat.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen eines sagen: Der Finanzminister spielt eine große Rolle. Bundesweit wurden 7 000 Polizeistellen abgebaut, in Baden-Württemberg keine. Ich überlasse es Ihnen als Hausaufgabe, zu klären, wo denn diese 7 000 Stellen abgebaut wurden.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten: Wir müssen schmerzliche Einschnitte hinnehmen. Aber Panikmache hilft nicht. Aus diesem Grund lehnen wir Ihre Antragsbegehren ab.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit der ersten Lesung sind keine neuen Argumente dazugekommen. Im Grunde genommen hätte man sich die heutige Aussprache sparen können.
Aber Herr Junginger, ich gönne es Ihnen natürlich so richtig,
dass Sie aus der Opposition ein solches Vorhaben so schnell durchbringen.
Deshalb sprechen wir gerne darüber; das ist gar keine Frage.
Dennoch will ich mich nicht wiederholen. Die Argumente wurden bei der ersten Lesung ausgetauscht.
Die Initiative der SPD-Fraktion ist vernünftig.
Wir werden, wie bereits angekündigt, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/2912, zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Utzt, ich kenne Ihr Engagement, und ich schätze auch das Engagement, das Sie für Asylbewerber und fremde Menschen an den Tag legen. Die Sorge um die Kommunen, die Sie da mit hineingebracht haben, war sicherlich eine gewisse Hilfsgröße.
Wenn Sie drohend den Finger heben, dass meine persönliche Entscheidung im Wahlkreis bekannt werden würde: Das darf sie. Ich habe draußen zufälligerweise gerade meinen Landrat getroffen, der Präsident des Landkreistags ist, und habe das mit ihm auch so besprochen. Das darf also durchaus bekannt werden. Dazu kann ich stehen.
Meine Damen und Herren, bei der ersten Lesung und im Ausschuss haben wir diese Novellierung des Gesetzes sehr intensiv diskutiert, und es wurden durchaus einige Probleme ausgeräumt. Wir haben hier einen echten Schritt zum Bürokratieabbau – wie vom Landtag gewünscht und auch vom Landesrechnungshof gefordert.
Frau Haußmann, jetzt passen Sie einmal auf. Sie können noch viel lernen.
Die sehr komplizierte Spitzabrechnung mit steter Überwachung des Status des betreffenden Bewerbers wurde jetzt durch eine pauschale Zahlung ersetzt. Selbstverständlich ist das Problem jeder Pauschale, dass es Gewinner und Verlierer gibt.
Wenn man bei der Erhebung der Kosten für die Leistungen sieht, dass ein und dieselbe Leistung in einem Landkreis für 50 % der Kosten erbracht wird – wenn man das statistische
Mittel mit 100 % ansetzt – und in anderen Landkreisen bis zu 250 % kostet, dann müssen einfach auch Überlegungen angestellt werden, wie das kostengünstiger gestaltet werden kann. Ein gewisser sanfter Zwang zu mehr Wirtschaftlichkeit ist hier nicht verkehrt.
Ich will nur ein Schlagwort nennen: leer stehende Unterkünfte. Wenn ein Dritter diese Unterkünfte nach Spitzabrechnung bezahlt, ist man nicht so hinterher, eine wirtschaftliche Lösung zu finden, als wenn man das selber bezahlen muss.
Besondere Sorge bereitet uns in der Tat – wir haben schon mehrfach darüber gesprochen – die Erstattung der medizinischen Leistungen. In dieser Hinsicht haben die Landkreise wirklich keine Möglichkeit, im Sinne des Sparens einzugreifen. Sie müssen das bezahlen, was erbracht wurde. Die Landkreise tragen letztlich auch das Morbiditätsrisiko.
Es gäbe sicherlich Gründe, diesen Bereich spitz abzurechnen – das habe ich bereits bei der ersten Lesung gesagt –, zumal von den Leistungserbringern die Kosten bereits definitiv errechnet wurden, also ausgeworfen sind. Nur, meine Damen und Herren, wenn wir jetzt ein Gesetz auf den Weg bringen, das vereinfachen soll, dann sollten wir nicht gleich zu Beginn diese Pauschalierung, die vernünftig ist, wieder infrage stellen und mit Ausnahmeregelungen befrachten. Sehr wichtig ist mir, dass es nach zwei Jahren definitiv zu einer Revision kommen muss, wobei dann wirklich die Kosten berechnet werden. Gegebenenfalls muss dann nachjustiert werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD: Als Sie diesen Antrag genüsslich formuliert haben, haben Sie – davon gehe ich einmal aus – eigentlich bereits die Antworten gekannt. Es ging Ihnen eigentlich nur darum, hier einen Keil zwischen die die Regierung tragenden Fraktionen zu treiben.
Nun lassen Sie sich gesagt sein: In unseren Positionen überwiegt ganz deutlich die Übereinstimmung, wenn auch über manches im Sinne einer Konsenssuche gestritten wurde. Wenn Sie jetzt also lustvoll darauf warten, dass wir uns zerfleischen, muss ich Sie enttäuschen.
Im Übrigen sehen Sie doch im Augenblick in Berlin ganz genau, wie schwierig es ist, zwei Fraktionen bei diesem Problem in einer Spur zu halten. Dort gibt es doch im Augenblick das ganz große Problem, dass Sie sich mit Ihrem Koalitionspartner nicht einigen können. Insofern ist das Papier heute eigentlich ein Rohrkrepierer für Sie.
Ich bin enttäuscht, dass heute – Herr Scheuermann hat darauf hingewiesen – nach mehr als einem Jahr über dieses Papier diskutiert wird. Bisher habe ich immer geglaubt, es gäbe nichts Älteres als die gestrige Zeitung. Ich weiß jetzt, dass es noch etwas Älteres gibt, nämlich ein Papier, das schon über ein Jahr alt ist.
Frau Utzt, ich gehe davon aus, es ist Ihnen entgangen, dass dieses Thema in diesem Jahr fortgeschrieben würde, dass Bewegung ins Zuwanderungsgesetz gekommen ist, dass man eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet hat und dass man sich in wesentlichen Positionen wirklich angenähert hat.
Ich bin zuversichtlich, dass wir eine gemeinsame Lösung finden werden. Ich halte Ihr Spaltpapier, das Sie hier bringen, nicht nur für völlig veraltet, sondern – gerade in dieser Situation – auch für unangebracht.
Wir wollen ein praktikables, den eigenen Interessen dienendes Zuwanderungsgesetz, das die Zuwanderung steuert und die Integration regelt. Wir wollen eine Regelung der Zuständigkeit für die Integrationsmaßnahmen zwischen Bund, Land und Kommunen.
Meine Damen und Herren, wir sehen kein Problem beim Thema Arbeitsmigration bei den Hochqualifizierten, auch nicht bei den Selbstständigen. Ich denke, dass wir auch in der Lage sind, auf dem Niveau der Facharbeiter eine Lösung zu finden, wer unter welchen Voraussetzungen zuwandern darf.
Einigkeit herrscht auch darin, dass sich Asyl und Zuwanderung zum Arbeitsmarkt ausschließen. Wir erwarten davon einen deutlichen Rückgang der Zahl der Asylsuchenden. Einigkeit herrscht auch bei Integrationsmaßnahmen. Diese müssen einerseits vom Staat zur Verfügung gestellt werden, aber es besteht auch für den Zureisenden die Pflicht, diese Integrationsmaßnahmen zu ergreifen.
Wir brauchen auch eine Regelung für humanitäre Härtefälle. Auch hier hat man sich letztlich in den Positionen angenähert, nicht zuletzt auf der Basis der UN-Flüchtlingskommission. Irgendwann wird ja auch eine EU-weite Regelung kommen. Wann das sein wird, wissen wir allerdings noch nicht.
Der Punkt, der einzig und allein wirklich noch hart umstritten ist, ist § 20 des Zuwanderungsgesetzes, nämlich dieses Punktsystem ohne konkreten Arbeitsplatznachweis. Meine Damen und Herren, wir sind bereit – ich darf das für meine Fraktion sagen –, unter bestimmten Bedingungen zugunsten eines Arbeitsplatznachweises und natürlich unter Einhaltung des Vorrangprinzips auf diese Regelung zu verzichten. Auch die CDU – man hat es gestern in der Zeitung gelesen, und auch heute kam wieder ein Artikel – ist bereit, über das Punktsystem zu reden. Interessant ist mir die Aussage von Herrn und Frau Müller, die ja nicht miteinander verwandt sind und auch nicht der gleichen Partei angehören, dass beide bereit sind, Kompromisse einzugehen. Bei Frau Müller wurde das dann wieder ein bisschen relativiert. Herr Bütikofer ging ein bisschen weiter.
Frau Lösch, lesen Sie es einmal nach.
Die einzige Problemfigur in diesem Arbeitskreis scheint mir Herr Beck zu sein, der Verhandlungsführer der Grünen. Trotzdem bin ich zuversichtlich. Es ist Bewegung in dieses Thema gekommen. Ich werte das als positives Signal und als den gemeinsamen Wunsch auf Einigung auf ein dringend notwendiges Gesetz.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle kennen die Ausgangslage: Am 13. Juni finden sowohl die Europawahl als auch die Kommunalwahl statt, und wir haben das Problem, dass dort zwei Wählerverzeichnisse ausgelegt werden müssen, die unterschiedlich gehandhabt werden. Während für die Kommunalwahl das Kommunalwahlgesetz von BadenWürttemberg gilt, das öffentliche Auslegung vorsieht, ist im EU-Wahlgesetz lediglich Einsichtnahme vorgesehen, wenn
es um die betreffende Person selbst geht oder wenn jemand, wenn es um andere geht, glaubhafte Zweifel anmeldet, dass hier irgendetwas falsch sei.
Meine Damen und Herren, inhaltlich könnte man mit beiden Verfahren leben. Allerdings ist es sicherlich ungeschickt – Sie weisen gerade darauf hin –, wenn man zwei Verfahren parallel laufen lassen muss. Wie hoch der Aufwand für die Kommunen tatsächlich ist, weiß ich nicht. In einer Presseerklärung Ihres Ministeriums, Herr Innenminister, wurde ja mitgeteilt, dass der Aufwand nicht so arg hoch sei.
Auf jeden Fall ist es aber besser, wenn es einspurig läuft.
Deshalb halten wir Ihren Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, für sinnvoll und werden diesem inhaltlich zustimmen.
In Abstimmung mit dem Ministerium wird vielleicht die eine oder andere Formulierung noch etwas geändert. Das wird dann noch im Ausschuss behandelt werden.
Ich möchte für meine Fraktion noch darauf hinweisen, dass diese Änderung jetzt kein Alibi dafür sein darf, dass in den nächsten zwei Jahren im Kommunalwahlgesetz nichts mehr geschieht. Da haben wir durchaus noch die eine oder andere Vorstellung.
Und in der Gemeindeordnung auch. Ob man das in einem Artikelgesetz macht oder ob man das getrennt macht, sei dahingestellt. Herr Junginger, zu beidem haben wir noch Anliegen.
Ich bin auch froh darüber, dass wir bei diesem Vorgang jetzt etwas durchbrechen, was sonst eigentlich reflexartig abläuft:
Die Opposition ist gegen einen Antrag der die Regierung tragenden Fraktionen, und die regierungstragenden Fraktionen sind automatisch gegen einen Oppositionsantrag. Ich bin froh, dass wir einschwenken konnten und dass wir uns annähern, und ich bin zuversichtlich, dass wir letztlich in der Feinabstimmung im Ausschuss eine vernünftige Lösung hinkriegen.
Danke schön.
Herr Staatssekretär, ich habe das, was Herr Junginger gerade gesagt hat, als Lob an Sie empfunden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von 1997 bis 2003 ist der Nettoaufwand des Innenministeriums um etwa 4 % gesunken. Grund hierfür ist im Wesentlichen die geringere Zugangszahl im Bereich der Eingliederungen und der Flüchtlinge. Interessant scheint mir auch, dass der Aufwand in den Regierungspräsidien im Vergleich zum Jahr 1997 auf etwa drei Viertel gesunken ist. Sie sehen, schon damals hat eine Verwaltungsreform stattgefunden, und ich glaube, dass die FDP/DVP hier eine wesentliche katalytische Wirkung gehabt hat.
Von Ihnen ist die Wirkung ganz bestimmt nicht gekommen.
Meine Damen und Herren, obwohl im Bereich des Innenministeriums die Investitionen sehr gering ausgefallen sind – die Investitionsquote musste auf etwa 2,5 % gekürzt werden –, ist auch der Haushalt des Innenministeriums verfassungsgemäß, wenn man ihn isoliert betrachtet.
Antiterrorprogramm und Polizei: Herr Junginger, Sie haben darauf hingewiesen und beklagt, dass hier nun Stellen gestrichen werden müssen. Wissen Sie, man kann es sich natürlich einfach machen und sagen: „Sicherheit nach Kassenlage“. Herr Junginger, wir können nicht mehr Geld ausgeben, als wir haben.
Sie sollten eben auch zur Kenntnis nehmen, dass BadenWürttemberg seit vielen Jahren das sicherste Bundesland ist. Wir können bei der gegenwärtigen Finanzlage diesen Bereich nicht von Kürzungen ausnehmen. Was wir brauchen, ist eine Entlastung der Polizei durch Aufgabendelegation an Privatunternehmen.
Hier ergibt sich eine ganze Palette von Aufgaben – von der Übertragung der Entstempelung von Kfz-Schildern bis zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs –, die durchaus von Privatunternehmen durchgeführt werden könnten. Dies kann dann dazu beitragen, dass die Polizei ihren originären polizeilichen Aufgaben besser nachkommen kann
und dass eine höhere Polizeipräsenz vor Ort erreicht wird.
Dauerthema „Digitaler Funk“: Wir haben schon oft darüber diskutiert, Herr Innenminister. Ich halte es für eminent wichtig, dass wir dort endlich zuschlagen. Es sind nun genügend Tests und Prüfungen gelaufen und genügend Prüfberichte erschienen. Wir müssen auf den digitalen Funk als moderne Möglichkeit der Übertragung von Sprache und Daten umsteigen. Der analoge Funk ist veraltet; er ist nicht abhörsicher, er ist störanfällig, und er ist sicherlich nicht die erste Wahl, wenn es darum geht, Kriminalität und Terror zu bekämpfen.
Feuerschutz und Katastrophenschutz: Das ist in der Tat der einzige Bereich, bei dem wir wirklich einen Zuwachs haben.
Diese Million wurde bereits genannt. Grund dafür ist die höhere Feuerschutzsteuer.
Herr Junginger, ich muss noch einmal auf Sie eingehen, da Sie hier immer wieder beklagen, dass die Feuerwehrautos zum Teil 25 Jahre und älter sind.
Ich glaube nicht, dass es viele Autos gibt, die so alt sind.
Gut, manche halten sich auch ein Auto aus Nostalgiegründen. Auf jeden Fall weiß ich von sehr vielen Autos, die bei uns ausgemustert werden
und dann in andere Länder verkauft oder verschenkt werden
und dort noch Jahre hindurch ihren Dienst tun. Ich denke, sich jetzt hier hinzustellen und von 25 Jahre alten Autos zu reden, das geht einfach an der Realität vorbei.
Wir gehen einmal zu einigen Feuerwehren hin und schauen uns das einmal an.
Ich schließe ja gar nicht aus, dass es das ab und an einmal gibt.
In Münsingen gibt es keines. In Münsingen sind wir immer schon ein bisschen moderner; das ist gar keine Frage.
Meine Damen und Herren, von den Verbänden wurde gefordert, dass wir die Verpflichtungsermächtigungen von 10 Millionen € auf 20 Millionen € anheben. Dem konnten wir nicht folgen. Soweit mir bekannt ist, hat auch die Opposition diesbezüglich keinen Antrag gestellt.
Die Anhebung der Katastrophenschutzmittel wurde vom Kollegen Heinz vorhin schon angesprochen. Das ist natürlich eine „kleine Schaufel“. Ich sage das, weil Sie vorhin von „freischaufeln“ gesprochen haben. Die 250 000 € sind nicht viel. Im Katastrophenschutz wurde in den letzten Jahren und in den letzten anderthalb Jahrzehnten sehr viel vernachlässigt, und zwar nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in allen Bundesländern. Hier wird es zu einer Neustrukturierung kommen, vielleicht gerade auch – Sie haben das erwähnt – in der Neuverteilung von Aufgaben auf Bund und Land und in der Verzahnung von Zivilschutz und Katastrophenschutz. Allerdings möchte ich unseren Katastrophenschutz nicht mit großer Begeisterung dem Bund unterstellen; denn das wird sicherlich sehr teuer und nicht so effektiv, wie wenn wir es selbst machen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Datenschutz. Herr Innenminister, im Rahmen der Verwaltungsreform sollte man auch beim Datenschutz über strukturelle Änderungen nachdenken. Es ist letztlich nur schwer nachvollziehbar, dass wir den öffentlichen und den privaten Datenschutz unterscheiden. Wir sollten beide Bereiche zusammenlegen. Selbst Fachleute haben es zunehmend schwer, im Einzelfall zu eruieren, welche Kontrollinstanz in welcher Situation letztlich für welchen Sachverhalt zuständig ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte kurz noch auf ein paar Oppositionsanträge eingehen. Die Grünen fordern die Öffnung der verwaltungsinternen Fachhochschulen in Ludwigsburg und Kehl.
Ich denke, dazu liegt ein Antrag vor.
Im Innenausschuss. – Ich halte das vom Prinzip her für sinnvoll. Wir müssen darüber diskutieren, Herr Oelmayer. Die Umsetzung ist aber natürlich jetzt nicht Sache des Haushalts, sondern das muss im Rahmen eines Gesetzes gemacht werden.
Ja, natürlich.
Die Grünen haben auch den Antrag gestellt, dass die Polizei – Herr Junginger, Sie haben das vorhin auch erwähnt – dort, wo sie Hilfe leistet, wo es um wirtschaftliche Belange geht,
kostendeckende Gebühren erheben kann. Dieses Thema ist nicht neu. Wir haben schon öfter darüber diskutiert. Wir werden auch nicht daran vorbeikommen, da eine Lösung zu finden. Aber, Herr Junginger, das kann nur eine bundesweite Regelung sein.
Es ist nicht möglich, dass wir hier in Baden-Württemberg vorpreschen und hier einen Standortnachteil konstruieren, den andere dann nicht haben.
Herr Junginger, ich glaube, eine Sache sollten wir uns jetzt allmählich verkneifen. Ich meine diesen immer wiederkehrenden Hinweis auf Quoren. Wir haben gesagt: Wir wollen die Gemeindeordnung ändern.
Wir hätten gern auch noch eine Veränderung hinsichtlich der Befangenheitsregelung für Verwandte ersten Grades gehabt, die aber von Ihnen blockiert wurde.
Aber lassen wir das. Wir haben gemeinsam – alle Fraktionen – ausgemacht: Wir wollen über die Änderung der Gemeindeordnung diskutieren. Dabei sollten wir es jetzt auch bewenden lassen.
Zum Schluss möchte ich mich beim Ministerium für die geleistete Arbeit bedanken. Der Dank gilt auch allen Beschäftigten, die im Geschäftsbereich des Ministeriums tätig sind. Sie haben eine sehr gute Arbeit und eine sehr schwierige Arbeit geleistet. Wir anerkennen auch, dass diese Arbeit in Zeiten schlechter Haushaltslage noch schwieriger ist. Sie wurde trotzdem prima gemacht.
Wir stimmen dem Innenhaushalt zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, ich möchte noch einmal auf das Problem der Asylbewerber eingehen. Sie sagten dem Sinn nach, die konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber habe uns und vor allem den Kommunen sehr viel Geld gespart. Ich möchte sogar ergänzen: Sie hat uns auch viel Ärger gespart. Ich möchte mich dem Dank, den Sie vorhin gegenüber den Behörden, im Wesentlichen den Bezirksstellen, formuliert haben, anschließen. Das ist sicherlich kein leichter Job, den sie verrichtet haben.
Meine Damen und Herren, ich stehe zum Grundrecht auf Asyl. Ich stehe auch zu der Konsequenz, dass dann, wenn ein Daueraufenthalt abgelehnt wird, wenn also die Voraussetzung für Asyl im Sinne des Grundgesetzes nicht gegeben ist, diese Menschen zurückgeführt werden. Ich möchte auch kein langes Fackeln mit Kriminellen. Diese sollten sofort und konsequent abgeschoben werden. Ich möchte das noch durch eine weitere Gruppe ergänzen: Ich möchte auch kein langes Fackeln mit Asylbewerbern, die ihre Identität verschleiern.
Aber – jetzt kommt mein großes Aber –: Wenn ein Verfahren auf Anerkennung als Asylbewerber zehn bis zwölf Jahre dauert – und das liegt nicht in der Verantwortlichkeit des Asylbewerbers, wenn er die Möglichkeiten ausnutzt, die unser Rechtsstaat bietet; in der Regel wird er von deutschen Rechtsanwälten entsprechend beraten –, wenn die Erwachsenen in der Asylbewerberfamilie arbeiten, wenn die Familie Deutsch spricht, wenn die Kinder die Schule besuchen und eine Berufsausbildung machen, wenn also eine Integration abläuft, wie wir sie im Grunde genommen wünschen, dann empfinde ich es als unmenschlich, eine solche Familie in ein Land zurückzuschicken, von dem sich die Eltern zwischenzeitlich entfernt haben und das die Kinder möglicherweise noch nie gesehen haben.
Das ist nicht ein generelles „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit!“ Ich lege ganz entschiedenen Wert darauf, dass ich zuvor entscheidende Einschränkungen gemacht habe. Aber in solchen Fällen sollten wir nicht abschieben.
Herr Minister, ich kenne die Gesetzeslage, aber wir haben wohl doch irgendwann einmal mit einem Einwanderungsgesetz zu rechnen. Darin wird es eine Härtefallregelung geben. Deshalb möchte ich Sie und Ihre Behörden bitten, in solchen Fällen so lange ganz unbürokratisch zu handeln, bis die Härtefallregelung greift.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Utzt, ich bin nicht übermäßig bibelfest, aber Sie haben falsch zitiert.
In Matthäus 25 heißt es:
Was ihr dem Geringsten unter meinen Brüdern getan habt, das habt ihr mir getan.
Ich denke, wenn man schon zitiert, sollte man das nicht abändern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist ein sehr guter Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung. Vorweg: Beim Innenminister ist bereits angeklun
gen, dass das Land diesen Schritt nicht tut, um Geld einzusparen,
denn die 100 Millionen €, die bisher hierfür vorgesehen waren, sind auch weiterhin für die Flüchtlingsaufnahme vorgesehen.
Meine Damen und Herren, wir hatten bisher ein sehr kompliziertes Mischsystem aus Pauschalen und sehr aufwendigen Spitzabrechnungen. Es musste hin- und hergebucht werden, und vor allen Dingen musste man jeden einzelnen Flüchtling minutiös verfolgen, denn bei jeder Statusänderung änderte sich auch die Zuwendung. Das war ein riesiger Aufwand.
Diese Neuregelung spart Verwaltungskosten. Überall wird laut gerufen: „Lasst uns die Verwaltung vereinfachen!“, aber wenn es dann konkret wird, sind die Schreie da. Ich denke, wir sollten dem Rechnungshof folgen.
Meine Damen und Herren, wie sind wir zu den Pauschalen gekommen? Es wurde eine Kostenermittlung über zwei Jahre hinweg bezüglich der in jedem einzelnen Monat anfallenden Kosten gemacht. Ebenso wurde die mittlere Aufenthaltsdauer erhoben. Diese Zahlen wurden fortgeschrieben: für Unterbringung – –
Aber herzlich gerne, Frau Utzt.
Frau Utzt, das ist bei jedem Haushaltsansatz so,
dass es möglicherweise etwas besser oder etwas schlechter kommt als geplant.
Es ist aber kein Taschenspielertrick. Die dafür vorgesehenen Mittel wurden nicht reduziert, sondern in gleicher Höhe beibehalten.
Wir haben eine Gesamtpauschale für die Unterbringung, die medizinischen Kosten – darauf komme ich gleich noch
zurück –, für Verwaltungsausgaben und für die Betreuung ermittelt.
Frau Utzt, in einem Punkt empfinde ich sehr viel Sympathie für das, was Sie gesagt haben: Bei der Pauschalierung der medizinischen Kosten habe ich ein bisschen Bauchweh. Wir haben darüber bereits im Vorfeld diskutiert. Dennoch bin ich der Meinung: Es sind Zahlen, die auf bisherigen Ergebnissen beruhen.
Wir sollten das einmal versuchen. Im schlimmsten Fall würde ich auch der obligat kommenden Revision vertrauen. Gegebenenfalls muss dann an der Stellschraube gedreht werden. Ich habe da ein bisschen Bedenken, zumal auch der Fortschritt in der Medizin in diesen Jahren – es geht bei der Erhebung ja immerhin um einen Zeitraum von etwa fünf Jahren – möglicherweise zu einer Verteuerung führt.
Meine Damen und Herren, die kommunalen Landesverbände begrüßen die Pauschalierung. Aber es liegt natürlich in der Natur der Sache, dass man jetzt ums liebe Geld streitet, sprich um die Höhe der Pauschalen. Bei der Erhebung dieser Pauschalen hat sich gezeigt, dass es eine sehr große Streubreite bei den Ausgaben der Kommunen für die jeweiligen Leistungen gab. Das gilt nicht nur für die Verwaltungskosten, sondern auch für andere Bereiche. Wenn Sie ein arithmetisches Mittel nehmen und das mit 100 % gleichsetzen, dann ergibt sich, dass manche das mit 50 % geschafft haben und andere mit 250 %, also die einen um den halben Preis und die anderen um den zweieinhalbfachen Preis. Man ist natürlich eher bereit, das Geld auszugeben, wenn man es nur weiterreichen muss und mit dem Land abrechnet. Ich denke, dass die Novellierung auch ein sanfter Zwang ist, der zu einem sparsamen Umgang führen wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei Punkte anschneiden, die mir wichtig sind. Der eine ist die Revision. Der Innenminister hat bereits darauf hingewiesen. Ich halte es für absolut wichtig, dass wir in einem gebührenden Nachlauf eine Revision machen, um zu sehen, ob die tatsächlichen Ausgaben in etwa den Pauschalen entsprechen.
Und der letzte Punkt: Wir nehmen die Sorge der Wohlfahrtsverbände sehr ernst, die befürchten, die Stadt- und Landkreise könnten jetzt hergehen und das Geld in großem Maße für die Verwaltung verbraten und die Betreuungsaufgabe würde zu kurz kommen. Es stand auch der Wunsch im Raum, möglicherweise zwei Pauschalen auszuwerfen. Wir denken, mit der Lösung, diese Aufgaben dezidiert in das Gesetz und nicht nur in den Anhang zu schreiben, haben wir einen Kompromiss gefunden, der dieser Sorge Rechnung trägt.
Meine Damen und Herren, wir sehen in dieser Novellierung eine hervorragende Chance für einen Bürokratieabbau und werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sicherlich richtig, über dieses Thema zu diskutieren. Wir haben das auch intensiv getan, sowohl bei der ersten Lesung als auch im Ausschuss. Meines Erachtens sind keine neuen Argumente hinzugekommen.
Wir wollen nicht, dass das passive Wahlrecht einer Gruppe von Personen unnötigerweise beschnitten wird, obwohl sie in den allermeisten Fällen sonst sehr kompetent mitdiskutieren könnten und nur in wenigen Fällen befangen sind. Wir haben in der Gemeindeordnung eine Regelung bei Befangenheit, und das reicht im Augenblick aus.
Aber, Herr Gall, ich möchte Ihnen durchaus zusagen: Auch wir sind bereit, ganz generell über § 29 der Gemeindeordnung zu diskutieren. Wir wollen die Tür hiermit nicht zuschlagen. Aber im Augenblick, auch im Hinblick auf die Kommunalwahl, können wir diesem Schritt nicht folgen und lehnen den Gesetzentwurf deshalb ab.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gemeindeordnung sieht eine Reihe von Hinderungsgründen für den Eintritt in den Gemeinderat vor, unter anderem für leitende Beamte und Angestellte einer Körperschaft öffentlichen Rechts, wenn die Gemeinde in einem beschließenden Kollegialorgan mehr als die Hälfte der Stimmen hat. Es ist zweifelsohne richtig, darüber nachzudenken, ob die jetzige Situation gerecht ist, wenn gleichzeitig bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen eine Gemeinde über 50 % hält, kein Hindernis besteht.
Die Situation ist in den letzten Jahren vermutlich etwas verschärft worden, Kollege Heinz, weil eben doch viele Gemeinden Aufgaben nach außen verlagert haben
und privatrechtliche Organisationen mit deren Wahrnehmung beauftragt haben.
Die konkreten Zahlen darüber liegen weder Ihnen noch uns vor,
aber man kann davon ausgehen, dass das ein gewisser Trend war. Das spielt aber im Prinzip keine Rolle.
Um das Problem anzugehen, hätte man zum einen die Möglichkeit, auch hier eine Inkompatibilität zwischen einer Gemeinderatstätigkeit einerseits und der Tätigkeit in einer solchen Organisation andererseits herzustellen.
Ich habe allerdings Bedenken, so zu verfahren; denn wir beschneiden in einem solchen Fall das passive Wahlrecht. Man schließt, wie ich meine, unnötigerweise Menschen aus der ehrenamtlichen Kommunalarbeit aus, obwohl die Befangenheit in nur ganz, ganz wenigen Punkten vorhanden ist. Hier hat die Gemeindeordnung eben auch eine Lösung, nämlich genau diese Befangenheit. Wenn ein Punkt öffentlich diskutiert wird und es ist Befangenheit gegeben, dann darf der Betreffende nicht mitdiskutieren, nicht mitberaten und natürlich auch nicht abstimmen, und bei Befangenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung muss er den Raum verlassen. Das ist ein ganz normales Verfahren, das wir jetzt schon haben. Dazu kämen eben noch wenige Punkte hinzu.
Meine Damen und Herren, in Abwägung der gegebenen Möglichkeiten sind wir doch der Meinung, wir sollten es zunächst bei der geltenden Gemeindeordnung belassen und keinen neuen Hinderungsgrund aufnehmen.
Den letzten Punkt hat Herr Kollege Heinz schon angesprochen: Im Augenblick wäre die Zeit sowieso nicht richtig; denn die Aufstellung der Listen hat bereits begonnen.
Es wurde bereits damit begonnen, Listen aufzustellen, und möglicherweise würden wir da noch Probleme bekommen.
Dann hätte man möglicherweise schon einen zu viel geworben, und man müsste ihn wieder ausladen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesarbeitskreis Integration ist ein Beratungsgremium auf Fachebene und keine Diskussionsrunde mit Betroffenen – einfach von der Definition her. Er hat eine sehr breit gefächerte Zusammensetzung. Mir wäre dieses Gremium eigentlich viel zu groß. Ich meine, dass dort nur noch sehr bedingt eine effektive Arbeit möglich ist.
Man muss an dieser Stelle nicht auf jeden dummen Spruch eingehen.
In diesem Gremium haben wir Vertreter staatlicher Stellen, kommunaler Stellen, kirchlicher und freier Organisationen, die auf dem Gebiet der Integration arbeiten und dort sehr viel Sachverstand einbringen.
Hier geht es jetzt um den Erfahrungsaustausch. Selbstverständlich fließen dort auch die Meinungen der Betroffenen ein. Wenn man vor Ort arbeitet, kann das gar nicht ausbleiben.
Natürlich wäre es den einzelnen Organisationen auch freigestellt, jemanden mit Migrationshintergrund in dieses Gremium zu entsenden. Ich gehe auch davon aus, dass in der praktischen Arbeit Menschen mit Migrationshintergrund eingesetzt werden, die die Sprache beherrschen, die Mentalität kennen und sicher auch Vertrauen schaffen können.
Ich bezweifle allerdings, dass es richtig wäre, die Betroffenen selbst in dieses Gremium einzuladen.
Nun zu den Berichten: Ich will schon auch wissen, was dort geschieht. Aber wenn wir einmal Seite 4 der Drucksache 13/1510 anschauen, finden wir dort eine Fülle von Informationen, aus denen hervorgeht, was dort getan wird. Im Grunde genommen fühle ich mich über all diese Maßnahmen gut informiert. Wenn ich etwas zusätzlich wissen will, dann rufe ich noch an.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seien wir doch ganz ehrlich: Für Mitglieder einer Regierungskoalition gibt es natürlich bedeutend angenehmere Dinge, als Beschneidungen und Einschränkungen zu fordern.
Aber die Kassenlage zwingt uns zu diesen unpopulären Maßnahmen. Dann liegt es auch wieder in der Verantwortung eben dieser Regierungskoalition, dazu zu stehen. Und das tun wir auch.
Meine Damen und Herren, ich will es heute Abend sehr kurz machen. Es sind keine neuen Argumente mehr eingeflossen außer einem, Herr Stickelberger: Ich habe heute Abend von Ihnen gehört, der Ministerpräsident liebe seine Beamten nicht. Ich glaube das zwar nicht; aber es war zumindest neu für mich.
Meine Damen und Herren, bei der ersten Lesung haben wir alle Argumente hin und her bereits ausgetauscht, und schon aus Gründen der Zeitökonomie möchte ich mir ersparen, das Ganze noch einmal zu wiederholen.