Machen Sie mit! Ich glaube, auch die CDU-Fraktion könnte sich dem anschließen. Sie stellen doch immer Bayern als das große Vorbild, als das Gelobte Land hin. Dort haben wir die Volkswahl der Landräte. Was ist denn daran schlecht? Machen Sie doch mit!
Es gibt verschiedene Vorschläge dazu, wie man die Rechtsaufsicht regeln könnte. Sie haben den Vorschlag gemacht, sie „in Konfliktfällen“ auf die Regierungspräsidien zu übertragen. Es gibt den anderen Vorschlag, dass der Landrat die Rechtsaufsicht an die Ersten Landesbeamten delegiert. Wir halten nichts davon, die Systematik, die das Gesetz vorsieht, zu durchbrechen, sondern wir wollen eine klare Kompetenzabgrenzung durch den Gesetzgeber. Dann, Herr Fleischer, kommen wir erst gar nicht in solche Diskussionen, wie Sie sie jetzt führen wollen. Wir wollen eine klare Kompetenzabgrenzung, Transparenz nach außen und eine effektive Kontrolle. Die findet nur statt, wenn die, die kontrolliert werden sollen, sich nicht selbst kontrollieren.
Wir haben dem, was unsere Position anbelangt, nichts hinzuzufügen. Wir von der CDU stehen zu unserer Kommunalverfassung, wie sie sich im Augenblick gibt, sind aber gegenüber vernünftigen Veränderungen und Verbesserungen jederzeit offen. Um solche Veränderungen werden wir auch miteinander ringen. Aber wir sehen im Augenblick überhaupt keine Notwendigkeit, hier Knall auf Fall die Landkreisordnung zu ändern.
Wir brauchen auch keinen Nachhilfeunterricht darüber, wie wir einen Parteitagsbeschluss umsetzen, am wenigsten von der Opposition.
sorgfältig abgewogen werden, und dann werden wir zu der Lösung kommen, die für unsere Landkreise die allerbeste ist. Aber eines werden wir auf keinen Fall machen: Wir werden den großen Sachverstand der Bürgermeister aus diesem Prozess der Entscheidungsfindung nicht ausschließen,
sondern wir werden versuchen, die Kompetenz der Bürgermeister stärker einzubinden. Sie trennen, wir führen zusammen. Das unterscheidet uns beide.
Es wird vorgeschlagen, die beiden Gesetzentwürfe an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes – Drucksache 13/195
Meine Damen und Herren, wie mir mitgeteilt wurde, sind die Fraktionen übereingekommen, bei der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs keine Aussprache zu führen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/528.
Wer Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mit wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen so beschlossen.
und dazu die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/528. Danach soll in Artikel 2 Satz 2 das Datum „1. Oktober 2001“ durch das Datum „1. Januar 2002“ ersetzt werden. Wer Artikel 2 mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig in dieser Fassung angenommen.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt gegen das Gesetz? – Wer enthält sich? – Das Gesetz ist einstimmig angenommen worden.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung wohnungsrechtlicher Gesetze (AGWoG) – Drucksache 13/384
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten festgelegt.