Protokoll der Sitzung vom 12.12.2001

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Zuruf von der SPD: Da werden sie auch wieder einknicken!)

Machen Sie mit! Ich glaube, auch die CDU-Fraktion könnte sich dem anschließen. Sie stellen doch immer Bayern als das große Vorbild, als das Gelobte Land hin. Dort haben wir die Volkswahl der Landräte. Was ist denn daran schlecht? Machen Sie doch mit!

Es gibt verschiedene Vorschläge dazu, wie man die Rechtsaufsicht regeln könnte. Sie haben den Vorschlag gemacht, sie „in Konfliktfällen“ auf die Regierungspräsidien zu übertragen. Es gibt den anderen Vorschlag, dass der Landrat die Rechtsaufsicht an die Ersten Landesbeamten delegiert. Wir halten nichts davon, die Systematik, die das Gesetz vorsieht, zu durchbrechen, sondern wir wollen eine klare Kompetenzabgrenzung durch den Gesetzgeber. Dann, Herr Fleischer, kommen wir erst gar nicht in solche Diskussionen, wie Sie sie jetzt führen wollen. Wir wollen eine klare Kompetenzabgrenzung, Transparenz nach außen und eine effektive Kontrolle. Die findet nur statt, wenn die, die kontrolliert werden sollen, sich nicht selbst kontrollieren.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD – Abg. Fleischer CDU: Bis auf den letzten Satz war alles richtig!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

(Abg. Hauk CDU: Herr Präsident, Kollege Kurz!)

Herr Kollege Kurz, bitte schön. Sie haben noch eine Minute und 30 Sekunden Redezeit.

Herr Stickelberger, wir brauchen keinen Nachhilfeunterricht in Sachen Demokratie.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben dem, was unsere Position anbelangt, nichts hinzuzufügen. Wir von der CDU stehen zu unserer Kommunalverfassung, wie sie sich im Augenblick gibt, sind aber gegenüber vernünftigen Veränderungen und Verbesserungen jederzeit offen. Um solche Veränderungen werden wir auch miteinander ringen. Aber wir sehen im Augenblick überhaupt keine Notwendigkeit, hier Knall auf Fall die Landkreisordnung zu ändern.

(Zuruf des Abg. Drexler SPD)

Wir brauchen auch keinen Nachhilfeunterricht darüber, wie wir einen Parteitagsbeschluss umsetzen, am wenigsten von der Opposition.

(Zuruf des Abg. Drexler SPD)

Dieser Beschluss wird in unseren Gremien sorgfältig diskutiert werden,

(Abg. Drexler SPD: In den Herzen mitgetragen! – Heiterkeit bei der CDU)

sorgfältig abgewogen werden, und dann werden wir zu der Lösung kommen, die für unsere Landkreise die allerbeste ist. Aber eines werden wir auf keinen Fall machen: Wir werden den großen Sachverstand der Bürgermeister aus diesem Prozess der Entscheidungsfindung nicht ausschließen,

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Drexler SPD)

sondern wir werden versuchen, die Kompetenz der Bürgermeister stärker einzubinden. Sie trennen, wir führen zusammen. Das unterscheidet uns beide.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Drexler SPD)

Jetzt blicke ich noch einmal in die Runde. – Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Es wird vorgeschlagen, die beiden Gesetzentwürfe an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu.

Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes – Drucksache 13/195

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 13/528

Berichterstatter: Abg. Maurer

Meine Damen und Herren, wie mir mitgeteilt wurde, sind die Fraktionen übereingekommen, bei der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs keine Aussprache zu führen.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/528.

Ich rufe auf

Artikel 1

Wer Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mit wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen so beschlossen.

(Abg. Alfred Haas CDU: Drei Gegenstimmen wa- ren es!)

Ich rufe auf

Artikel 2

und dazu die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/528. Danach soll in Artikel 2 Satz 2 das Datum „1. Oktober 2001“ durch das Datum „1. Januar 2002“ ersetzt werden. Wer Artikel 2 mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig in dieser Fassung angenommen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 12. Dezember 2001 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt gegen das Gesetz? – Wer enthält sich? – Das Gesetz ist einstimmig angenommen worden.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung wohnungsrechtlicher Gesetze (AGWoG) – Drucksache 13/384

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 13/487

Berichterstatter: Abg. Hoffmann

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten festgelegt.

Das Wort erhält Herr Abg. Mack.