Wir haben die Projektträger nun gedrängt – das ist ganz wichtig –, sie mögen diese Beteiligungsfrage doch jetzt klären. Es war einmal der September als Datum genannt, weil der September auch ein Datum ist, das im Hinblick auf den Haushaltsentwurf von Bedeutung ist. Die Einhaltung dieses Termins war offensichtlich nicht möglich, denn – wie ich schon in der Antwort auf die Frage gleich zu Beginn gesagt habe – konkrete Sponsoren in dieser Form konnten nicht genannt werden.
Deswegen war es auch nicht möglich, die Höhe einer Beteiligung des Landes an dem Projekt zu beziffern, da derzeit nicht konkret festgemacht werden kann, ob eine Gesamtrealisierung überhaupt möglich ist. Wir haben bisher Eckdaten in kleinerer Größenordnung. Beteiligung der Stadt: Grundstück inklusive Erschließung. Der Landkreis hat als politische Erklärung – nicht im Haushaltsentwurf – gesagt: 1,56 Millionen Euro. Dabei muss man das natürlich ins Verhältnis zum Gesamtprojekt setzen. Das ist ein Projekt, das ursprünglich mit 35 Millionen DM veranschlagt war und mittlerweile bei etwa 100 Millionen DM steht.
Die Landesregierung hat sich dem Projekt sicherlich positiv gegenübergestellt. Im Jahr 1998 hat man sich meines Wissens dazu geäußert. Man hat damals überlegt, ob man wohl mit Mitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum fördernd beitreten könnte. Damals waren auch Beträge genannt. Man geht, wenn ich es richtig weiß, von einer Gesamtförderung des Landes von etwa 16 Millionen DM aus. Das wäre – weiter angedacht – sicherlich ein Gesamtpaket aus dem MLR und aus Mitteln anderer Ressorts. Diese Hausnummer, sage ich einmal, steht im Raum. Wenn also jemand mit Sponsoren reden möchte, dann kann er mit Fug und Recht unter Bezug auf das, was seit 1998 begleitend vom Land geschehen ist, jederzeit sagen: Das Land steht dieser Maßnahme positiv gegenüber. Aber bei dem Gesamtbetrag von 100 Millionen DM können Sie davon ausgehen, dass es mühselig ist, das Land jetzt mit Urkunde, Brief und Siegel festzulegen. Vielleicht ist es sinnvoller, die Energie dafür einzusetzen, andere Sponsoren zu finden.
Herr Minister, Sie haben eben dargelegt, wie Sie dem Projekt grundsätzlich gegenüberstehen. Meine Frage ist: Gilt die Beurteilung dieses Projekts, die Ihre Amtsvorgängerin am 6. Dezember 2000 auf meinen Antrag hin gegeben hat, weiterhin? Diese Beurteilung lautete:
Grundsätzlich wird der umfassende und integrative Ansatz, die Marketingbemühungen für den ökologischen Rohstoff Holz und seine vielfältigen Produkte mit der Weiterentwicklung der Tourismuseinrichtungen im Schwarzwald auf diese einmalige Weise zu verbinden und weiterzuentwickeln, begrüßt.
Wer ist am Zuge? Das ist eine gute Frage. Herr Abgeordneter, ich denke, die Beteiligten, insbesondere natürlich die Urbeteiligten Stadt und Landkreis, haben diesbezüglich eine klare Aussage von mir, dass wir alle miteinander ganz realistisch bleiben müssen. Wir können die ganze Geschichte nicht irgendwo ankochen lassen, ohne dass die finanziellen Eckdaten festgemacht werden. Wenn wir in den nächsten Wochen bezüglich der Sponsoren keine verhandelbaren Zusagen haben, dann würde ich empfehlen, diese Sache im Licht der aktuellen Finanzsituation noch einmal neu zu beurteilen.
Das heißt: Die Projektstudien sind gut gemacht. Wenn sie im Januar des Jahres 2002 nicht gleich einen positiven Bescheid erfahren können, sind sie damit nicht endgültig beerdigt. Aber man sollte die Dinge ganz realistisch anschauen. Denn wir wissen miteinander: Es bestehen nicht nur Schwierigkeiten für den Finanzhaushalt des Landes. Vielmehr spüren Sie im Moment in allen Themenbereichen: Wenn Sie mit der Wirtschaft ins Gespräch kommen wollen, dann brauchen die Firmen eine längere Atempause, weil sie auch erst mit der aktuellen Konjunkturentwicklung zurande kommen müssen.
Wenn man dann im Januar, Anfang des Jahres 2002, zusammensitzt – das habe ich den Beteiligten auch so gesagt –, sollte man das ohne gegenseitige Schuldzuweisung realistisch beurteilen, nicht den Glauben an eine gute Idee verlieren, aber das Ganze natürlich in die Finanzwirklichkeit des Januars und des Frühjahrs und möglicherweise des ganzen Jahres 2002 und darüber hinaus einbetten.
Ich weise darauf hin, dass sich die zweite Anfrage des Herrn Abg. Gaßmann nach Auffassung des Fragestellers und des Ministeriums durch die gestrige Debatte über die Mittelstandsförderung erledigt hat.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. C h r i s t i n e R u d o l f S P D – B e r u f s o r i e n t i e r u n g a n s e c h s j ä h r i g e n b e r u f l i c h e n G y m n a s i e n ( B O G Y )
a) Ist es richtig, dass in sechsjährigen beruflichen Gymnasien kein Praktikum zur Berufsorientierung vorgesehen ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu a: In Baden-Württemberg gibt es an fünf Wirtschaftsgymnasien ein sechsjähriges berufliches Gymnasium. Ein Praktikum zur Berufsvorbereitung ist offiziell nicht vorgesehen. Jedoch wurde in einer Dienstbesprechung am 4. April 2001 mit Vertretern der betroffenen Schulen vereinbart, dass Projekte und möglichst auch Praktika mit den Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden sollen.
Nach Rücksprache mit den fünf betroffenen Schulen finden an zwei Schulstandorten Projekte und/oder Praktika in den Klassen 9 und/oder 10 zur Berufsorientierung statt. An den übrigen drei Standorten findet eine Berufsberatung für die Schülerinnen und Schüler des sechsjährigen Wirtschaftsgymnasiums im Rahmen von Veranstaltungen zur Berufsberatung für andere Schularten der beruflichen Schulen, zum Beispiel Wirtschaftsschulen und Berufskollegs, statt. In Klasse 11 oder 12 erfolgt zusätzlich in der Schule eine Berufsberatung durch Mitarbeiter des Arbeitsamts.
Die aufgeführten Beispiele verdeutlichen, dass die Schulen eigenständige Konzeptionen, angepasst an die Strukturen des jeweiligen Schulstandorts, umsetzen und die an beruflichen Schulen durch die Vielfalt der Schularten vorhandenen Synergien nutzen.
Zu b: Berufliche Gymnasien weisen wegen ihrer Anbindung an berufliche Schulen grundsätzlich eine enge Bindung zur Berufs- und Arbeitswelt auf. Die Schülerklientel der beruflichen Gymnasien kommt zum größten Teil – 90 % im Schuljahr 2000/2001 – von den Realschulen. Ein kleiner Teil wechselt von den Gymnasien auf ein berufliches Gymnasium. Sowohl an den Realschulen als auch an den allgemein bildenden Gymnasien absolvieren die Schülerinnen und Schüler ein Praktikum im Rahmen von BORS oder BOGY im zehnten Schuljahr und nehmen deshalb an Projekten der Berufsorientierung teil, schon bevor sie ins berufliche Gymnasium kommen.
An den meisten beruflichen Gymnasien erfolgt in Klasse 11 eine Berufsberatung durch Mitarbeiter des Arbeitsamts. Berufswünsche der Schülerinnen und Schüler können im Rahmen der Berufsberatung nochmals einer Überprüfung unterzogen werden bzw. noch unvollständige Informationen über Berufsmöglichkeiten ergänzt werden. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 an den jährlich stattfindenden Hochschulinformationstagen teilnehmen.
Herr Rau, können Sie bestätigen, dass es einen Unterschied macht, ob ich Berufserfahrung durch Hörensagen bekomme, weil ich an einer beruflichen Schule bin, oder ob ich eigene Erfahrungen mache, weil ich mich in einem Betrieb aufhalten kann, und dass es deswegen sinnvoll wäre, auch an den beruflichen Gymnasien eine Berufsorientierung über ein Praktikum anzubieten?
Den zweiten Teil meiner Frage haben Sie für die dreijährigen und nicht gemäß der Fragestellung für die fünfjährigen beruflichen Gymnasien beantwortet.
Es gibt keine fünfjährigen, sondern nur sechsjährige berufliche Gymnasien. Wie gesagt: Das sind fünf im ganzen Land.
Ihre zweite Frage ist so formuliert, dass wir sie auf alle beruflichen Gymnasien bezogen haben. Deswegen habe ich so geantwortet, wie ich geantwortet habe.
Bei den sechsjährigen beruflichen Gymnasien – das ist, wie gesagt, mit den Schulen selbst besprochen – halten wir es für richtig, Projekte und Praktika in den Schulablauf einzubauen. Die Schulen sind sehr wohl in der Lage, solche Projekte und Praktika aufzunehmen. Da es sich hier nur um eine kleine Zahl von Schulen handelt, halten wir es für sinnvoller, dies im Wege einer Dienstbesprechung zu machen und dafür nicht extra ein Programm zu erarbeiten.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. W a l t e r W i t z e l G R Ü N E – A u f l ö s u n g d e s R e f e r a t s E n t w i c k l u n g s z u s a m m e n a r b e i t
a) Trifft es zu, dass die Landesregierung beabsichtigt, das ressortleitende Referat Entwicklungszusammenarbeit im Wirtschaftsministerium aufzulösen, und, wenn ja, in welcher Weise soll die Entwicklungszusammenarbeit künftig institutionell verankert werden?
b) Wie begründet die Landesregierung die weitere Zersplitterung der Entwicklungszusammenarbeit insbesondere auch angesichts der derzeitigen weltpolitischen Lage?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die beiden Fragen wie folgt:
Zu Buchstabe a: Das Wirtschaftsministerium strukturiert seine Organisation derzeit um. Dabei sollen im Bereich
Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit nach den Vorbildern des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung regionale Schwerpunkt- und Grundsatzreferate gebildet werden. Das heißt, die Federführung in ressortübergreifenden Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit liegt künftig beim Referat 74: Außenwirtschaft Süd. „Süd“ heißt Lateinamerika, Afrika, arabischer Raum und Entwicklungszusammenarbeit. Dieses Referat ist nach dem neuen Geschäftsverteilungsplan im Wirtschaftsministerium innerhalb der Abteilung VII – Außenwirtschaft und EU-Wirtschaftspolitik – auch für die grundsätzlichen Fragen des Sachgebiets Entwicklungszusammenarbeit zuständig.
Zu Buchstabe b: Nach wie vor sind die Maßnahmen der Außenbeziehungen im Wirtschaftsministerium bei einer Abteilung – künftig bei der Abteilung VII – angesiedelt. Allerdings wurden die Länderzuständigkeiten bei den Einzelmaßnahmen auf drei Referate innerhalb der Abteilung VII regional aufgeteilt: West, Ost, Süd.