Helmut Rau
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Wem darf ich sein Manuskript noch mit auf den Weg geben?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ganz interessant, dass hier eine Debatte zum Thema „gerechte Bildungschancen“ angekündigt wird und dann derjenige, der sie beantragt hat – der Fraktionsvorsitzende der SPD –, eine ganz platte Wahlkampfnummer daraus macht.
Ich habe von Ihnen, Herr Drexler, allerdings auch nicht mehr erwartet. Da haben Sie Recht.
Sie haben sich nicht einmal der Frage gestellt, was eigentlich in einem Bildungswesen gerecht ist. Das haben Sie nicht getan. Denn da werden immer Dinge in die Welt gesetzt, die man dann als Annahmen weiter vor sich her trägt. Damit wird die Gerechtigkeitsfrage überhaupt nicht beantwortet. Ist es denn wirklich gerecht, einer bildungspolitischen Debatte zugrunde zu legen, dass die Menschen erst dann ihre Bildungschancen wahrnehmen, wenn sie alle auf das Gymnasium gehen?
Ist es gerecht, alle in eine Schule zu schicken, oder ist es gerechter, jedem eine passende Förderung im Bildungswesen zur Verfügung zu stellen?
Auf die Spur bringen Sie mich nicht, Herr Kollege Braun! Auch ich weiß, wo das steht.
Den Übergang auf das Gymnasium zum Maß der Menschen zu machen oder der Vielfalt Wege zu schaffen – was ist denn gerechter? Ist es gerechter, jedem das Gleiche zu geben oder jedem seine Chance zu geben? Auf all diese Themen gehen Sie doch hier überhaupt nicht ein.
Was wird als Beleg dafür angeführt, dass Sie sagen, bei uns seien die Bildungschancen ungleich verteilt? PISA 2000 und PISA 2003.
Meine Damen und Herren, diejenigen, die PISA 2000 und PISA 2003 wissenschaftlich zu verantworten haben, haben ausdrücklich deutlich gemacht, dass in diesen Fragen keine Vergleichbarkeit zwischen PISA 2000 und PISA 2003 besteht. Herr Kollege Schebesta hat vorhin bereits darauf hingewiesen, dass bei PISA 2000 die Leseergebnisse und bei PISA 2003 die Mathematikergebnisse untersucht wurden. Es sind aber auch unterschiedliche Sozialgruppenindexe zugrunde gelegt worden.
Deswegen gibt es keine Längsschnittanalyse bei der Frage von sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Es gibt sie bei PISA einfach nicht, auch wenn Sie es immer wieder behaupten. Wenn man also schon wissenschaftliche Begründungen heranzieht, dann sollte man wenigstens sauber arbeiten.
Auch ich finde, dass das Thema „soziale Herkunft und Bildungserfolg“ die Legitimationsfrage der Bildungspolitik schlechthin ist.
Aber man darf dann nicht die falschen Fragen stellen, zu irreführenden Antworten kommen und falsche Fährten und damit auch falsche Lösungsansätze auslegen,
sondern man muss sich in diesem Zusammenhang den richtigen Fragen stellen. PISA ist ein Querschnittsbefund für die 15-Jährigen. 15-Jährige besuchen in der Regel noch keine beruflichen Schulen. Deswegen ist all das, was im beruflichen Schulwesen stattfindet, bei PISA ausgeklammert, wird dort nicht berücksichtigt, ist aber für uns ein wesentlicher Bestandteil des Bildungserfolgs.
Weil Herr Kollege Kretschmann gerade Herrn Munoz angesprochen hat: Herr Munoz hat keine einzige berufliche Schule in Deutschland von innen gesehen. Er weiß überhaupt nicht, was dort geht und was dort möglich ist.
Deswegen ist es schon wichtig, die Dinge im Gesamtzusammenhang zu betrachten und nicht nur das herauszuholen, was einem passt.
Die Illusion, die Sie verbreiten wollen, heißt: Herkunft hat keinen Einfluss auf den Bildungserfolg, wenn beispielsweise längere gemeinsame Lernzeiten ermöglicht werden.
Sie, gerade eben! Gerade eben in Ihrer Rede. Sie müssen nur Ihr Manuskript nachlesen, dann können Sie es sehen.
In den Debatten in der Vergangenheit ist das auch jedes Mal als Beleg angeführt worden.
Ich sage Ihnen: Wir können in den Schulen machen, was wir wollen, wir können so gut sein, wie wir wollen: Wir werden das Elternhaus nicht ersetzen können,
und deswegen ist der Zusammenhang zwischen Elternhaus und Schule nirgendwo, in keinem Schulsystem, entkoppelt. Es gibt ihn, und daraus müssen wir ganz konkrete Schlüsse ziehen. Das hat gestern übrigens auch Herr Munoz mit einem Zitat bestätigt.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen Herrn Professor Prenzel zitieren. Professor Prenzel ist der Verantwortliche für die letzte PISA-Studie. Er hat in einem ausführlichen „Zeit“-Interview zu dem Thema „soziale Gerechtigkeit und Schulsystem“ Stellung genommen. Es ist sehr interessant, zu lesen, zu welchem Ergebnis diejenigen kommen, die sich mit der Analyse des Schulsystems wirklich auseinander setzen. Ich zitiere Professor Prenzel:
Die Schule kann, unabhängig vom Schulsystem, an der Aufgabe, soziale Gerechtigkeit herzustellen, nur scheitern. Freilich muss die Schule gerecht sein, und sie darf die sozialen Unterschiede nicht vergrößern. Wir sollten erst einmal versuchen, intelligenter mit dem System umzugehen, das wir vorfinden.
Genau das Gleiche hat Munoz gestern in seinen Stellungnahmen bestätigt. Wir sollten hier keine Illusionen verbreiten, sondern wir sollten die richtigen Ansatzpunkte suchen, mit denen wir in der Bildungspolitik dann tatsächlich bestehen können. Professor Baumert, der die erste PISA-Studie verantwortet hat, hat im gleichen Zusammenhang gesagt:
Die Annahme, dass Schulen mit Schülern unterschiedlicher Leistungsstärke automatisch besser und gerechter werden, ist zu simpel. Auch leistungsfähige geglie
derte Schulsysteme lassen sich in anderen Ländern finden, schauen Sie etwa nach Holland.
All diejenigen, die sich gründlich mit Bildungspolitik auseinander setzen, die Schulsysteme analysieren und auf der Suche nach wirksamen Konzepten sind, machen es sich nicht so einfach, wie Sie das hier tun.
Ich mache es mir überhaupt nicht einfach.
Ich beschäftige mich mit den Dingen.
Was hilft denn wirklich, meine Damen und Herren? Erstens hilft die Vielfalt der Bildungswege.
Wir müssen aufhören, den Menschen einzureden, dass sich das Schicksal der Kinder in Klasse 4 der Grundschule entscheiden würde.
Unser Bildungswesen kennt ganz unterschiedliche Wege zum Erfolg. 50 % der Zugangsberechtigungen zu Fachhochschulen und Hochschulen werden in Baden-Württemberg nicht auf allgemein bildenden Gymnasien erworben. Das heißt: Es gibt viele Wege zum Bildungserfolg, und wir sollten nicht so tun, als ob sich alles auf die Frage „Wie geht es nach Klasse 4 weiter?“ konzentrieren müsste.
Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass die Vielfalt im Bildungswesen der entscheidende Ansatzpunkt jeder weiteren Entwicklung bleibt.
Wenn Sie von Gerechtigkeit reden: Sie wissen vermutlich, dass 68 % der Jugendlichen weltweit einen Abschluss der Sekundarstufe II haben. In Deutschland sind es 83 %. Das ist genau dieser Vielfalt der Bildungswege zu verdanken.
Deswegen sind wir hier auf dem richtigen Weg.
Das Zweite, was hilft, ist ganz sicher eine frühe Förderung. Dazu haben wir die Dinge Stück um Stück auf den Weg gebracht.
Wir haben den Orientierungsplan für den Kindergarten entwickelt, und wir haben eine sensationelle Reaktion der Kindergärten auf diesen Orientierungsplan bekommen.
Oh, Herr Drexler: „30 von 1 000“! Ich sage es Ihnen: Wir machen das Gleiche, was wir mit den neuen Bildungsplänen in der Schule gemacht haben. Diejenigen, die sich dafür interessieren, können alle bereits in der Modellphase mit diesem Instrumentarium arbeiten.
Das ist doch falsch! Alle werden damit arbeiten.
Es geht um die Frage, wie viele Kindergärten wissenschaftlich begleitet werden. Was ist das Ziel einer wissenschaftlichen Begleitung? Nicht die Beratung des einzelnen Kindergartens, sondern Ziel einer wissenschaftlichen Begleitung ist es, Erkenntnisse über die Umsetzung dieses Orientierungsplans zu gewinnen,
damit für den weiteren Fortgang in der Arbeit mit dem Orientierungsplan konkrete Rückmeldungen bestehen. Wir werden deswegen natürlich ein wissenschaftliches Begleitmodell durchführen, aber wir haben bereits mit der Fortbildung aller Erzieherinnen begonnen, die in den kommenden Jahren damit arbeiten sollen. Wir haben gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden 20 Millionen € für diese Fortbildung der Erzieherinnen bereitgestellt,
damit sie arbeiten können. Jetzt machen Sie den Leuten doch nicht vor, Frau Wonnay, dass es davon abhinge, wie viele Kindergärten wissenschaftlich begleitet werden. Diese Kohorte wird durch die Wissenschaftler definiert. Das haben die Pädagogischen Hochschulen in Ludwigsburg und in Freiburg getan, und das ist vernünftig.
Wir haben Sprachförderung im Kindergarten und im Vorschulbereich auf den Weg gebracht. Die Landesstiftung leistet hierzu einen wertvollen Beitrag. Wir haben das HSLProgramm in diesem Jahr noch einmal um 3 Millionen € aufgestockt. In diesen Sprachförderprogrammen befinden sich ganz konkret mehr als 60 000 Kinder.
Wir haben das Thema „schulreifes Kind“ aufgegriffen, weil es uns auch darum geht, dass Kinder, die in die Schule kommen, in der Lage sein müssen, dem Unterricht zu folgen.
Es passt Ihnen nicht, dass wir diese Themen besetzen und Konzeptionen dafür entwickelt haben.
Das verstehe ich. Sie würden so gerne etwas daran auszusetzen haben.
Wir haben bei der Frage, wie wir Fördermöglichkeiten für Kinder entwickeln können, die unter benachteiligenden Umständen aufwachsen, in den vergangenen Jahren die Ganztagsschule weiterentwickelt. Wir haben 576 Ganztagsschulen im Land. Wir werden das Thema auch in der Zukunft weiterentwickeln – so, wie wir es gestern dargelegt haben.
Nach einer Diskussion im Kultur- und Schulausschuss des Städtetags ist deutlich geworden, dass der Wunsch derer, die vor Ort Verantwortung in der Sozialarbeit tragen, der ist, dass wir uns weiterhin auf Schulen mit besonderen sozialen und erzieherischen Aufgabenstellungen konzentrieren, dass wir aber durch ein ergänzendes Konzept dafür sorgen, dass offene Formen von Ganztagsschulen gewährleisten, dass all diejenigen, die einen Platz in der Ganztagsschule haben wollen, ihn auch bekommen können.
Gleich.
Der Kabinettsbeschluss vom letzten Montag ist außerordentlich klar. Er weist aus, mit wie viel zusätzlichen Unterrichtsstunden wir rechnen können. Es ist einfach nicht wahr, Herr Kretschmann, dass wir alles auf dem Ehrenamt aufbauen wollen. Wir haben eine ganz konkrete Beschlusslage, wie viele Stunden pro Klasse in welcher Schulart hinzugegeben werden, damit die professionelle Arbeit geleistet werden kann.
Ich sage Ihnen: Bis vor kurzem waren auch Sie noch der Meinung, dass das Ehrenamt in den Schulen kein Notnagel, sondern eine sinnvolle Ergänzung pädagogischer Konzepte der Schulen ist.
Wir waren in den Niederlanden und haben uns das dort angeschaut.
Jetzt bitte, Herr Zeller, bevor ich fortfahre.
Zur ersten Frage: Ganztagsschulen im Grundgesetz.
Entschuldigung, Ganztagsschulen im Schulgesetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen an den ganz konkreten und beschlossenen Ausbauplänen, dass wir jetzt nicht zum Ende der Legislaturperiode eine allgemein gehaltene Formel ins Schulgesetz einfügen, sondern dass wir uns lieber darum kümmern, dass die notwendigen konkreten Beschlüsse auf den Weg kommen. Das ist das eine.
Und das Zweite ist: Wir werden in den nächsten Jahren rechnerisch frei werdende Stellen haben.
Wir haben schon in der letzten Sitzung des Landtags erklärt, dass wir alle Stellen, die rechnerisch frei werden, für die Versorgung der Schulen, für innovative Konzepte in den Schulen bereithalten werden und den Schulen keine Stellen für den Haushaltsbereich entziehen werden.
Es gibt unterschiedliche Annahmen darüber, wie viele es sind. Ich kenne nur eine ganz konkrete Zahl. Diese stammt von Ihnen, Herr Drexler. Sie haben nämlich gesagt, Sie würden gerne bis 2014 ein Drittel der Stellen streichen.
Das ist die einzige definitive Zahl. Sie haben dabei 10 000 Stellen genannt.
Nein, das haben Sie in diesem Interview in der „Stuttgarter Zeitung“ nicht gesagt.
Bis 2014, aber Sie haben nicht „2011 bis 2014“ in dem Interview gesagt, sondern nur „bis 2014“.
Sie rudern gerade zurück.
Und warum rudern Sie zurück? Weil die Regierungskoalition in der letzten Sitzung einmütig angekündigt hat, dass wir dem System in den nächsten fünf Jahren keine Stellen entziehen werden,
sondern an der Unterrichtsversorgung in vollem Umfang festhalten.
Wir streichen überhaupt nichts. Alles bleibt für die Schulen.
Herr Birzele, streichen heißt,
dass ich dem Haushalt Stellen entnehme, um einen Sanierungsbeitrag zu erbringen. Von Streichen kann man nicht reden, wenn ich Stellen für die sinnvolle Weiterentwicklung der Schule auch entsprechend im Haushalt nutzbar mache. Das ist doch Quatsch, was Sie hier den Leuten erzählen.
Entscheidend ist, dass die Ressourcen in vollem Umfang in den Schulen verbleiben.
Sie versuchen hier, mit Rabulistik Unsicherheit zu stiften.
Es ist völlig klar: Alles bleibt den Schulen.
Alle Ressourcen bleiben den Schulen. Das ist die entscheidende Aussage, auf die die Schulen in den kommenden Jahren bauen.
Nein, nicht schon wieder. Ich glaube, der Herr Abg. Zeller wird gleich noch reden. Da kann er das alles noch einmal vorbringen.
Ich möchte das jetzt im Zusammenhang abhandeln.
Ich war bei der Fragestellung: Was hilft wirklich, wenn es um Gerechtigkeit, um gerechte Bildungschancen geht? Das Nächste, was wir dabei nach den von mir genannten Punkten ins Visier nehmen müssen, ist das Thema Elternarbeit.
Meine Damen und Herren, eine aktuelle Forsa-Umfrage zum Thema „Schulstress bei Kindern“, die ich in anderem Zusammenhang schon zitiert habe, kam zu dem Ergebnis: Eltern von Kindern, die nur selten Anzeichen von Schulstress zeigen, gaben zu 90 % an, mit ihren Kindern über deren Probleme zu reden. 80 % erklärten, dass sie auf einen Ausgleich von Schule und Freizeit achteten. Und 70 % dieser Eltern bekannten sich zu regelmäßigen Gesprächen mit den Lehrkräften. Hier liegt ein entscheidender Schlüssel. Wir müssen die Eltern in den Schulen ernst nehmen, aber sie auch an ihre Verpflichtungen erinnern. Wir müssen sie unterstützen, aber auch mit auf den Weg nehmen, in die gemeinsame Verantwortung für die Bildungsarbeit nehmen. Dort kann ganz viel Grundlage dafür gelegt werden, dass die Kinder auch wirklich den Bildungsweg beschreiten können, der ihnen von ihren Potenzialen her zukommt.
Deswegen verstärken wir die Elternarbeit. Ich bin sehr froh, dass die Landesstiftung sich auch hier engagiert und derzeit ein umfassendes Konzept zur Ausschreibung bringt. Das ist ein richtiger Weg, der hier beschritten wird.
Entscheidend für die Zukunftschancen der jungen Generation ist es, ob sie eine „Eintrittskarte“ ins Erwerbsleben lösen können. Davon war bei Ihnen überhaupt nicht die Rede.
Ich sage Ihnen: In keinem anderen Land in Europa haben Kinder vergleichbare Zukunftschancen wie in Baden-Württemberg.
Wir haben in Baden-Württemberg die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit. Das hängt damit zusammen, dass wir mit einem differenzierten Schulangebot zwischen allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen
dafür sorgen, dass unterschiedliche Wege beschritten werden können. Deswegen haben wir mit 83 % die höchste Quote an Abschlüssen der Sekundarstufe II in ganz Europa bei – ich sage es noch einmal – einem internationalen Durchschnitt von 68 %. Das sind die wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Kinder Zukunftschancen haben. Darüber müssen wir dann auch entschieden reden.
Lassen Sie das sein, was Sie hier probiert haben! Das Bildungswesen in Baden-Württemberg kann sicher an vielen Punkten weiterentwickelt werden; auch das machen Sie mir ja zum Vorwurf. Aber in den Grundzügen sind Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den kommenden Jahren eine vernünftige Schulentwicklung stattfinden kann, die gewährleistet, dass junge Menschen ihre Potenziale ausschöpfen können und am Ende ihrer schulischen Ausbildung einen vernünftigen Übergang ins Berufsleben finden. Darauf kommt es uns an.
Herr Kollege Kretschmann, es ist unbestritten – da gibt es auch gar keinen Widerspruch zwischen uns –, dass wir alles dazu tun müssen, damit die soziale Herkunft nicht über die Zukunft entscheidet.
Das, was wir im Bildungswesen dazu beitragen können, sind wir den Kindern und Jugendlichen schuldig. Es ist auch nicht zu bestreiten, dass ein Weg dazu über die individuelle Förderung geht. Was ich aber bestreite, ist, dass wir den Systemwechsel brauchen, wie Sie sagen.
Nein. Das bestreite ich Ihnen ganz entschieden.
Ich habe vorhin Professor Prenzel zitiert. Ich kann ein weiteres Zitat aus diesem Interview anfügen. Prenzel sagt:
Mir fehlen einfach die Belege dafür, dass nur ein anderes Schulsystem Besserung und mehr Gerechtigkeit bringt. Deswegen suche ich nach Lösungen, die näher am Lernprozess dran sind.
Das ist genau der Weg, den wir mit den neuen Bildungsplänen beschritten haben.
Mit den neuen Bildungsplänen haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass an den Schulen noch mehr Verantwortung wahrgenommen wird und man sich noch konkreter darauf konzentrieren kann, wie man dem Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler, die ganz konkret an der jeweiligen Schule sind, gerecht werden kann.
Wir müssen alles tun, damit diese neuen Bildungspläne umgesetzt werden. Sie sind das Herzstück aller Reformen in den letzten Jahren. Lassen Sie uns lieber gemeinsam hieran arbeiten, anstatt dass Sie uns hier immer wieder solche ideologisch geprägten Argumente an den Kopf werfen. Das sind ideologisch geprägte Debatten.
Ich glaube, dass wir an den Schulen wirklich eine Menge an Entwicklungen auf den Weg gebracht haben, die genau diesem Ziel gerecht werden. Die Vielfalt des Bildungswesens ist eine Voraussetzung für individuelle Förderung. Genau diese Linie werden wir beibehalten, und wir werden uns dabei nicht durch Ihre Aussagen beirren lassen.
Nachdem er vorher nicht zum Reden kam, darf er fragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur individuellen Förderung gehört auch eine individuelle Beurteilung.
Das ist doch klar, Herr Palmer. Was lachen Sie da so komisch? Ich habe doch nicht gesagt, dass das eine individuelle Beurteilung sei, sondern ich habe gesagt, eine individuelle Beurteilung gehört dazu.
Dazu gehört, dass man Gespräche mit Eltern führt, dass man in Klassenkonferenzen darüber berät. Das alles findet an unseren Schulen statt.
Wenn dann einmal ein Satz fällt, der unter pädagogischen Aspekten nicht sehr glücklich formuliert ist, dann ist das für mich nicht vorbildlich, aber es kann passieren. Wir haben eineinhalb Millionen Schülerinnen und Schüler bei uns. Nicht jeder Satz, der untereinander gesprochen wird, ist immer zur Nachahmung empfohlen. Das ist sicher so.
Dann möchte ich noch auf die Frage eingehen: Was gibt es denn jetzt konkret? Der Kabinettsbeschluss vom Montagabend ist ganz konkret.
Er besagt, 200 Hauptschulen mit besonderer sozialer und pädagogischer Aufgabenstellung sollen zusätzlich zu Ganztagsschulen ausgebaut werden. Das sind Schulen, die insbesondere denen helfen, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Ob es in familiärer Hinsicht schwierige Bedingungen sind oder ob andere erzieherische Probleme eine Rolle spielen, will ich dahingestellt sein lassen.
Weiter geht es um 350 Grundschulen mit der gleichen Aufgabenstellung. Das bedeutet Konzentration auf diejenigen, die es am nötigsten haben. Hinzu kommt der Ausbau von offenen Ganztagsschulkonzepten. Alle Schulen, auch die mit offenen Ganztagsschulkonzepten, bekommen zusätzliche Lehrerstunden zugewiesen. Denn es ist klar, dass Ganztagsschule nur mit erweiterter Unterrichtskapazität gemacht werden kann, aber dass dies gleichzeitig sinnvoll ergänzt werden kann durch ehrenamtliche Angebote.
Diese Stellen kommen aus rechnerisch frei werdenden Stellen durch den Rückgang der Schülerzahlen. Das heißt, wir werden in den kommenden Jahren die Dinge von Jahr zu Jahr gegenrechnen müssen und schauen müssen, was jeweils möglich ist.
Es ist eine Staffelung vorgesehen, Kollege Zeller: Bei den Schulen mit besonderer sozialer und pädagogischer Aufgabenstellung erfolgt der Ausbau innerhalb von fünf Jahren, bei den offenen Angeboten, synchronisiert mit dem Investitionsprogramm, ist ein Zeitraum von neun Jahren vorgesehen. Ich halte das für eine ganz vernünftige Geschichte.
Im Kabinettsbeschluss steht, für welche Schulart wie viele Stunden pro Klasse zusätzlich gegeben werden. Das ist alles festgelegt. Sie brauchen nicht herumzuspekulieren. Die Dinge sind für die Schulen klar, sie sind berechenbar.
Wir können uns jetzt auf der Basis dieses Kabinettsbeschlusses an die Entwicklungsplanung machen. Denn natürlich müssen wir die entsprechenden Schulen ausweisen und mit den Schulträgern darüber beraten. Das ist insgesamt ein vernünftiger Prozess.
Es passt Ihnen nicht, dass wir die Dinge rechtzeitig geregelt haben.
Deswegen plustern Sie sich hier so auf. Die Dinge sind von der Landesregierung gut beantwortet. Das möchte ich hier festhalten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich auf das konzentrieren, was im Gesetzentwurf steht, aber doch ein paar Worte an den Fraktionsvorsitzenden der Grünen rich
ten. Herr Kollege Kretschmann, Sie haben vorhin so getan, als ob in Baden-Württemberg die Schulen in freier Trägerschaft in einer Art und Weise vernachlässigt würden, die man nicht mehr als angemessen betrachten könnte.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wieso entwickeln sie sich dann bei uns im Land so gut? Das geschieht doch nicht trotz der Landesförderung, sondern wegen der Landesförderung.
Wenn es so wäre, dass sich ein ganzer Bereich des Bildungswesens trotz einer bestimmten Politik gut entwickelt, dann wäre dies ja einmal eine ganz neue Idee im Hinblick auf die Problemlösung.
Nein, sie entwickeln sich, weil sie in diesem Land immer ein gewünschter Bestandteil des schulischen Angebots waren. Das gilt für alle Schularten. Sie haben jetzt ein bisschen viel von den Waldorfschulen gesprochen; die Palette der Trägerschaften ist jedoch viel, viel breiter, und das Angebot umfasst ja auch alle Schularten. Wir sind sehr froh über den Beitrag, der dort geleistet wird, weil auch wir sehen, dass sich in Schulen, die einer flachen Hierarchie unterliegen, Chancen bieten, pädagogische Konzepte schneller zu entwickeln, als in Schulen, die in einem Gesamtsystem Verantwortung übernehmen.
Aber ich glaube, dass die Partnerschaft gut funktioniert und die öffentlichen und die privaten Schulen sehr gut zueinander passen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes, der heute in zweiter Lesung beschlossen werden soll, trägt dem seit langem geäußerten Anliegen der Privatschulen Rechnung. Es ist die Umsetzung des so genannten Bruttokostenmodells in das Privatschulgesetz. Die Vorgeschichte ist heute schon erwähnt worden.
Das bisherige Berechnungsmodell – das will ich auch noch einmal deutlich sagen – ist zuletzt in einem Urteil vom Juli 2005 von der Rechtsprechung gebilligt worden. Es kann also überhaupt keine Rede davon sein, dass hier in irgendeiner Weise ein rechtsfreier oder „rechtswidriger“ Zustand bestanden hätte.
Mit der Entscheidung über die Einführung des Bruttokostenmodells kommt vielmehr zum Ausdruck, dass den Privatschulen in Baden-Württemberg eine große Bedeutung zugemessen wird. Ein im Gesetz verankerter Stufenplan zur Anhebung der Zuschüsse in der Zukunft würde ja bedeuten, den neuen Landtag und damit den künftigen Haushaltsgesetzgeber der nunmehr kurz bevorstehenden neuen Legislaturperiode bereits heute zu binden. Die Aufstellung der Haushalte und damit die Entscheidung über die Verteilung
der Mittel muss unter Berücksichtigung aller wichtigen Gemeinschaftsbelange dem neuen Landtag vorbehalten bleiben.
Dies ändert nichts an dem Bestreben der Landesregierung, eine stufenweise Anhebung der Zuschüsse zur Verbesserung der Kostendeckungsgrade der Kopfsatzschulen für die Zukunft zu erreichen.
Um die Entscheidungen dann auf einer aktuelleren Zahlenbasis treffen zu können als bisher, werden dem Landtag nach dem Gesetzentwurf künftig alle drei Jahre Berechnungen über den aktuellen Kostendeckungsgrad vorgelegt. Erstmals soll dies im Jahr der Beratung des Doppelhaushalts 2007/2008 erfolgen. Damit wird für den zukünftigen Haushaltsgesetzgeber eine gute Grundlage geschaffen, um in kurzen Zeitabständen Entscheidungen über eventuelle Zuschusserhöhungen vor dem Hintergrund der jeweiligen Haushaltslage zu treffen. Wir können übrigens für alle Bereiche, die wir hier zu verantworten haben, Entscheidungen nur vor dem Hintergrund der jeweiligen Haushaltslage treffen. Deswegen ist das ein ganz normales Vorgehen.
Wir alle sind uns einig, dass die Bezuschussung der Privatschulen weiterentwickelt werden soll. Die Finanzierung sollte jedoch nicht schlechtergeredet werden, als sie es tatsächlich ist. So hat der VGH im Juli 2005 in einem rechtskräftigen Urteil bestätigt, dass die Zuschüsse an die technischen Berufskollegs den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dieses Urteil erging auch mit Blick auf vom Landtag vorgenommene Anhebungen von Zuschüssen im Jahr 2004 gerade für die beruflichen Schulen. Damals wurden die Zuschüsse ab dem 1. November 2004 an die Schulen, die bisher unter einem Kostendeckungsgrad von 70 % nach dem bisherigen Berechnungsmodell lagen, auf ebendiesen Kostendeckungsgrad angehoben. Das hat beispielsweise für die Fachschulen für Sozialpädagogik eine Anhebung der Zuschüsse um rund 24 % bedeutet.
Im Übrigen haben die Grundschulen innerhalb der Waldorfschulen auch hiervon profitiert; auch ihre Zuschüsse sind angehoben worden.
Um die Anhebung der Zuschüsse für die vergleichsweise niedriger bezuschussten Schulen zu ermöglichen, wurden seinerzeit Zuschüsse an die Gymnasien und die Klassen 5 bis 13 der Waldorfschulen, die nach der damaligen Berechnungsmethode einen Deckungsgrad von deutlich über 80 %, nämlich 83,4 %, erreicht hatten, auf knapp über 80 % zurückgeführt.
Insgesamt erfolgte mit dieser Entscheidung auch ein richtiger Schritt auf dem Weg der Annäherung der Kostendeckungsgrade. Auch das ist unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten vernünftig gewesen.
Die Einführung des Bruttokostenmodells ist ein Schritt, der für die weitere Entwicklung der Privatschulen von großer politischer Bedeutung ist. Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um ein perspektivisches Gesetz, das dem großen Engagement der freien Schulträger gerecht wird, ihren Beitrag zur Vielfalt des Bildungswesens in unserem Land entsprechend widerspiegelt und aufnimmt und klar erkennbar macht, welche öffentliche Aufgabe wir im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des privaten Schulwesens haben.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung des achtjährigen Gymnasiums hat Bestand. Das ist die erste, zentrale und wichtige Feststellung. Es gibt keine ernst zu
nehmende Gruppierung in diesem Land, die das G 8 abschaffen will.
Es war eine richtige bildungspolitische Weichenstellung.
Gemach, Herr Kollege Kretschmann. Nicht schon so viel Aufregung am Morgen, das schadet Ihrem Teint.
Aber immer, wenn wir Dinge grundsätzlich erneuern, haben wir eine Phase des Übergangs, in der es eine Verunsicherung gibt, ob jetzt vielleicht Belastungen ansteigen oder ob Ergebnisse dabei herauskommen, die wir uns nicht gewünscht haben. Deswegen müssen wir gerade in der Phase des Übergangs viel kommunizieren, und wir müssen alle Beteiligten ernst nehmen.
Ich glaube, dass eine solche Innovation im Bildungswesen nur gelingen kann, wenn alle an der Schule Beteiligten vertrauensvoll zusammenarbeiten: Eltern, Lehrer, Schüler, die Öffentlichkeit, die an Debatten teilhat, Schulträger, Partner der Schulen insgesamt.
Deswegen, Frau Kollegin Rastätter, ist es ausgesprochener Quatsch, davon zu sprechen, eine Krisensitzung jage die andere.
Wir haben mit allen Schulleitern der Gymnasien Dienstbesprechungen durchgeführt, wie wir es regelmäßig tun, und diesmal stand das Thema „Erfahrungen mit dem G 8“ im Mittelpunkt der Dienstbesprechungen. Das hat mit Krisensitzung überhaupt nichts zu tun, sondern es ist ganz normaler Arbeitsstil bei uns im Haus, dass wir mit den Schulen in Verbindung stehen.
Dann will ich sagen, dass Schulen ausgesprochen gute Beispiele dafür gegeben haben, wie man das G 8 umsetzen kann.
Diese Beispiele sprechen dafür, dass man mit den neuen Bildungsplänen auch eine Veränderung der Schulkultur und der Lernkultur auf den Weg bringen kann, dass man es schaffen kann, mit reduziertem Lernstoff vernünftige Standards zu erreichen, dass man nicht Angst haben muss: Wenn nicht alles, was früher im Lehrplan stand, abgearbeitet wird, dann können wir die Ziele der Standards nicht erreichen. Man kann das hier zeigen.
Ich will aber an dieser Stelle sagen: Ich finde den Begriff „Entrümpelung“ für unsere Bildungspläne unangemessen. In den Bildungsplänen gibt es kein „Gerümpel“.
Es stellt sich die Frage, ob alles, was in den Bildungsplänen an inhaltlichen Vorgaben enthalten ist, zwangsläufig auch verwendet werden muss,
um die Standards zu erreichen. Deswegen sollten wir hier etwas respektvoller von dem reden, was wir in den Schulen als Lernstoff verpflichtend vorgeben. Das ändert aber nichts an der Tatsache, lieber Kollege Kleinmann, dass wir in dieser Frage vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Ich habe das jetzt einfach als Merkposten gesagt, weil ja insbesondere die SPD draußen im Lande gern mit diesem Begriff hausieren geht.
Die Schulen, die gut arbeiten, haben gezeigt, dass man mit der Kontingentstundentafel vernünftig umgehen kann
gestern –, dass man die Kontingentstundentafel über die Jahre hinweg aufbauen kann und dass dieses flexible Instrument eine ausgesprochene Hilfe bei der Schulorganisation ist. Und: Die Schulen haben uns gezeigt, dass man das Instrument der Poolstunden ernst nehmen kann und dass man damit gerade das Gymnasium um wesentliche pädagogische Elemente bereichern kann.
Die Schulen haben auch gezeigt, dass die völlig überzogenen und Angst schürenden Darstellungen der SPD nicht nur der Schule, sondern dem Wahlkampf geschuldet sind.
Das eine ist, dass wir die Eltern im Gespräch ernst nehmen. Darauf komme ich gleich zu sprechen. Das andere ist das, was Sie in Ihren Formulierungen daraus zu machen versuchen.
Ich zitiere aus einem Brief, den Sie von einem Schulleiter erhalten haben:
Was Sie in Ihrer Einladung an unbewiesenen Behauptungen und Angst schürenden Halbwahrheiten hervorbringen, übertrifft das politisch Legitime.
Nein. Das ist nicht von einem Angehörigen dieses Hauses. Sie haben den Brief bekommen, Herr Zeller. Er ist an Sie und an Ihren Fraktionsvorsitzenden gegangen.
Was hier unter der Tarnung angeblicher Besorgnis um das Wohl unserer Kinder läuft, das ist Wahlkampf mit Blick auf den März dieses Jahres.
Herr Stickelberger, Sie wissen, dass der Schulleiter, der diesen Brief geschrieben hat, aus Ihrem Wahlkreis kommt. Sie wissen das.
Ich will Ihnen sagen: Dieser Schulleiter hat die Einführung des G 8 sehr wohl auch kritisch reflektiert. Er hat eine Reihe von Punkten genannt, bei denen man in der Phase der Einführung aus den Erfahrungen lernen und Nachbesserungen vornehmen kann. Aber er hat sich von der Panikmache und von den Szenarien, die Sie damit verbinden, distanziert. Das finde ich wirklich mutig und angemessen.
Ich rede gleich über das, was uns die Eltern sagen.
Zuerst will ich Ihnen sagen, dass es auch um das geht, was die Schüler empfinden. Die Schüler haben sich in Leserbriefen zum Teil sehr eigenständig zum G 8 geäußert und haben dabei eine deutlich entspanntere Haltung als Sie in Ihrer politischen Kampagne erkennen lassen.
Nicht die berühmten Achtklässler. – Ich zitiere Ihnen eine Schülerin, die am 25. Januar in der „Südwest Presse“ geschrieben hat:
Fragt eigentlich auch jemand die Schüler? Ich finde das G 8 gar nicht so schlimm. Klar, ich habe viel mehr mittags Schule. Aber ich habe auch noch genug Zeit, zum Beispiel für AGs und meine Oboe. So stressig, wie man immer sagt, ist das gar nicht.
Klar, das G 8 ist nicht perfekt. Das sagt ja keiner. Aber ich finde es jedenfalls nicht schlecht.
Jetzt sage ich Ihnen, was zahlreiche Gespräche mit Eltern erbracht haben. Zahlreiche Gespräche mit Eltern haben ebenfalls erbracht, dass sie sich große Sorgen über die Belastung ihrer Kinder machen.
Gespräche mit Eltern haben erbracht, dass sie nicht überall in gleichem Maße mit in die Schulentwicklung einbezogen sind. Die Einbeziehung der Eltern ist in meinen Augen ein wichtiges Element, um sich über das Schulkonzept zu verständigen, um sich über das Ausmaß der Hausaufgaben zu verständigen, um sich über das zu verständigen, was man beispielsweise mit den Poolstunden macht.
Die Eltern haben im Übrigen – der Landeselternbeirat in seiner Umfrage; Sie wissen es – auch moniert, dass es noch nicht genügend Möglichkeiten gebe, Kinder in der Mittagspause angemessen zu versorgen. Deswegen haben wir bei der Neufassung der Schulbauförderrichtlinien dafür gesorgt, dass nicht nur Ganztagsschulen eine Mensa bauen können, sondern dass künftig alle Schulen in die Förderung etwa für einen Mensabau einbezogen werden können, weil wir hier die Gymnasien sowie die Schulträger der Gymnasien mit an Bord haben wollen.
Nun stellt sich die Frage: Ziehen wir irgendwelche Schlüsse aus den Erfahrungen, die wir in den letzten Monaten gemacht haben? Ich habe bereits angedeutet, dass wir immer bereit sind, aus Erfahrungen zu lernen. Erfahrungen sammeln wir zurzeit bei der Einführung der zweiten Fremdsprache. Mit dem Erlernen der zweiten Fremdsprache kann im Moment zu Beginn der Klasse 5, zum Schulhalbjahr in der Klasse 5 und – in denjenigen Schulen, die noch nicht in den Schulverbünden Grundschulfremdsprache sind – in Klasse 6 begonnen werden. Wir werden die Ergebnisse dieser Erfahrungen in aller Ruhe auswerten und werden sie gemeinsam mit den Schulleitern im Herbst dieses Jahres zur Grundlage einer Entscheidung darüber machen, wie verfahren wird, wenn alle Grundschulen in Baden-Württemberg von Klasse 1 bis Klasse 4 eine Fremdsprache unterrichten. Das wird zum Schuljahr 2007/2008 der Fall sein. Rechtzeitig zu diesem Schuljahr wird die abschließende Entscheidung dazu fallen.
In diesem Zusammenhang möchte ich ein zweites Signal geben: Die Aussage in Ihrem Antrag ist völlig unsachgemäß, es gebe eine Verdichtung der Lerninhalte in den Klassen 5 und 6 und diese solle auf einen späteren Zeitraum verschoben werden. In den Klassen 5 und 6 ist genauso eine Entlastung bei den Lerninhalten erfolgt. Aber es stellt sich eine andere Frage, nämlich – und den Auftrag, dies zu prüfen, hatten wir ja auch in internen Gesprächen von den Regierungsfraktionen erhalten –, ob die Verhältnisse zwischen der Sekundarstufe I – Klassen 5 bis 10 – und der Sekundarstufe II – gymnasiale Oberstufe; Klassen 11 und 12 –
richtig gesetzt sind. Wir rechnen die Oberstufe derzeit mit 30 Stunden pro Jahrgang an. Wir wissen aber, dass in der Oberstufe mehr als 30 Stunden pro Jahrgang unterrichtet werden und dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Deswegen werden wir dafür sorgen, dass durch eine Anrechnung von tatsächlich geleisteten Stunden in der Sekundarstufe II das Gesamtpaket, das in der Sekundarstufe I erledigt werden muss, nicht mehr 205 Stunden beträgt, sondern um 6 bis 8 Stunden entlastet wird.
Wir werden in der Oberstufe 33, 34 Stunden zur Anrechung bringen.
Das haben Sie überhaupt nicht gefordert; keiner von Ihnen hat das bisher gefordert. Sie haben gefordert, zwischen der Unter- und der Mittelstufe zu schieben.
Ich sage Ihnen: Eine entscheidende Veränderung tritt zwischen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II ein.
Damit nehmen wir die Sorgen der Eltern auf, damit nutzen wir unsere Spielräume, damit werden wir unserer Verantwortung gegenüber den Kindern gerecht. Das ist das Entscheidende.
Ich habe Ihnen doch gesagt: Wenn Sie etwas neu einführen, müssen Sie immer bereit und in der Lage sein, gegebenenfalls nachzusteuern und aus Erfahrungen zu lernen.
Ja.
Dass Sie davor gewarnt haben, dass das G 8 eine Ganztagsschule wird, ist, finde ich, ausgesprochen komisch. Sie fordern doch immer Ganztagsschulen. Dann brauchen Sie auch nicht zu warnen.
Es ist aber richtig, dass wir einen weiteren Ausbau bei den Mensen und damit bei den Versorgungsmöglichkeiten in den Gymnasien brauchen,
damit Schülerinnen und Schüler, wenn sie mehrfach mittags Unterricht haben, dort auch ordentlich verpflegt werden können. Die Zahl der Schulen, an denen das vernünftig organisiert ist, steigt ständig. Ich kann doch mit der Einführung eines solchen G 8 nicht warten, bis jede Schule eine Mensa hat. Denn dann würde sich das Reformtempo so verlangsamen, dass wir unseren wirklichen Aufgaben nicht gerecht werden könnten.
Ich will einen letzten Punkt zur Sprache bringen. Im Zusammenhang mit der Einführung des G 8 wurde vonseiten der Opposition mehrfach behauptet, die Kinder würden durch das G 8 persönlich in eine ganz schwierige Situation gebracht: Die Kinder würden unter Depressionen oder unter unerträglichen Belastungen leiden. Meine Damen und Herren, das G 8 taugt hier nicht als Erklärungsmuster.
In einer Umfrage von Forsa vom Januar 2006 haben 58 % der Eltern von Schulkindern gesagt, dass ihre Kinder in hohem oder sehr hohem Maße unter Stress litten. Befragt, welche Symptome die Eltern dafür ausmachen könnten, haben 60 % der Eltern gesagt, ihre Kinder seien unkonzentriert, nervös oder überdreht. Der Punkt ist nur: Diese Umfrage hat sich nicht an Eltern von Schülern des G 8 gerichtet, sondern insgesamt an Eltern von Schulkindern. Deswegen ist es einfach nicht legitim, das G 8 als Erklärungsmuster für solche Entwicklungen in die Öffentlichkeit zu bringen und damit Schuldzuweisungen vorzunehmen, die überhaupt nicht zutreffend sind. Das G 8 taugt nicht als Erklärungsmuster dafür.
Einen Moment, ich will diesen Punkt gerade zu Ende bringen.
Ich will an diesen Punkt anknüpfen und sagen, meine Damen und Herren: Wenn wir die Erziehungsverantwortung von Schule und Elternhaus nicht ernst nehmen, wird sich an diesem Punkt noch ein wirklicher Sprengsatz bei der Ent
wicklung der jungen Generation entwickeln. Ich glaube, dass nicht die schulischen, sondern viele außerschulische Belastungen wesentlicher Grund dafür sind, dass Kinder unkonzentriert, nervös oder überdreht sind.
Wir alle müssen daran arbeiten, dass sich eine Jugendkultur entwickelt, die wieder dazu beiträgt, dass Kinder in einer vernünftigen Verfassung in die Schule kommen
und ihre Freizeit in einer vernünftigen Form genießen können. Dann macht beides Spaß – wie Herr Drexler ja gefordert hat.
Jetzt bin ich gerne noch für eine Zwischenfrage offen.
Ich wüsste nicht, warum Arbeiten, die überprüfen sollen, ob die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 und 6 die Standards der Bildungspläne erfüllen, anonymisiert werden müssten.
Die Schüler selbst haben ein Interesse daran, zu erfahren, wo sie am Ende dieser zwei Jahre stehen, und auch die Eltern haben ein Interesse daran. Deswegen müssen diese Arbeiten natürlich erstens bewertet und zweitens ernst genommen werden und sind daher auch Teil der Notengebung in Klasse 6. Niemand braucht davor Angst zu haben. Es ist nicht so, dass hier Aufgaben gestellt würden, die nicht zu bewältigen wären. Aber wir müssen wissen, die Schulen und die einzelnen Klassen müssen wissen,
Lehrer, Schüler und Eltern müssen wissen, wo sie am Ende eines solchen Bildungsabschnitts mit neuen Bildungsplänen stehen. Deswegen ist es richtig, dass wir bei diesem Konzept bleiben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes enthält die Umsetzung des so genannten Bruttokostenmodells. Dieses Modell wurde von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe aus Vertretern der CDU und der FDP/DVP entwickelt, der auch Privatschulvertreter angehörten.
Damit wird gleichzeitig ein bei den Privatschulen seit langem vorhandenes und dringend eingefordertes Anliegen umgesetzt.
Das komplexe Berechnungssystem des Bruttokostenmodells wird hiermit zukünftig im Privatschulgesetz festgelegt. Die Kosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule werden künftig auf der Basis des Bruttokostenmodells ermittelt. Es löst damit das bisherige Berechnungsmodell ab, das – darauf möchte ich noch einmal hinweisen – von der Rechtsprechung akzeptiert war.
Die Privatschulverbände haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Einführung des Bruttokostenmodells begrüßt. Die Verbände haben aber auch, was ich verstehen kann, bedauert, dass im Gesetzentwurf noch keine Erhöhung der Zuschüsse und auch kein Stufenplan ohne Haushaltsvorbehalt vorgesehen ist. Dies muss einem künftigen Landesparlament vorbehalten bleiben.
In der nächsten Legislaturperiode ist eine stufenweise Anhebung der Zuschüsse zur Verbesserung der Kostendeckungsgrade der so genannten Kopfsatzschulen angestrebt.
Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dem Landtag in diesem Jahr rechtzeitig zu den Beratungen des Doppelhaushalts 2007/08 und zukünftig alle drei Jahre Berechnungen über den aktuellen Kostendeckungsgrad vorzulegen. Bislang wurde für den Landtag einmal pro Legislaturperiode ein so genannter Landtagsbericht erstellt. Damit liegen dem Landtag künftig in kürzeren Abständen Informationen vor, die Grundlage für die Entscheidung über eine eventuelle Erhöhung der Zuschüsse vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation sein können. Es bleibt also in vollem Umfang beim Entscheidungsrecht des Landtags.
In der Debatte über die Privatschulfinanzierung ist es wie bei der PISA-Debatte: Die guten Nachrichten werden eher verschwiegen, während die schlechten eher breitgetreten werden.
Ich will deswegen in diesem Zusammenhang heute ausdrücklich noch einmal an die Novelle zum Privatschulgesetz aus dem Jahr 2004 erinnern, mit der wir ab dem 1. November 2004 die Zuschüsse bei allen Schularten, die bisher unter einem Kostendeckungsgrad von 70 % lagen, diesen Kostendeckungsgrad angehoben haben. Dies bedeutete eine Anhebung der Zuschüsse bei den beruflichen Schulen um bis zu 24 %.
Zurückgeführt wurden dagegen die Zuschüsse an die Schulen, die einen Kostendeckungsgrad von deutlich über 80 %, nämlich 83,4 %, aufwiesen. Sie kommen jetzt nach dem bisherigen Berechnungsmodell auf 80,7 %.
Die Novelle 2004 hat die Möglichkeiten geschaffen, die Zuschüsse an die anderen Schulen, insbesondere die beruflichen Schulen, bis zu einem Kostendeckungsgrad von 70 % anzuheben. Damit haben wir einen wichtigen Schritt zur gebotenen Annäherung der Kostendeckungsgrade zwischen den Schulen getan.
Ich möchte nochmals betonen, dass die Einführung des Bruttokostenmodells in das Privatschulgesetz das zentrale Element des Gesetzentwurfs ist. Sie ist ein Schritt, der für die weitere Entwicklung der Bezuschussung der Privatschulen von großer politischer Bedeutung ist.
Auf die anderen enthaltenen Änderungen, die teilweise klarstellende Funktionen haben, teilweise Ordnungswidrigkeiten konkretisieren, will ich nicht näher eingehen. Wir werden das sicher im Ausschuss besprechen. Für diese Änderungen waren ordnungspolitische Aspekte maßgeblich.
Dies gilt auch für Landesbesoldungsordnung. Hier wurde die 2003 vorgenommene Umstrukturierung der Fachseminare nun hinsichtlich der Personalstruktur kostenneutral nachvollzogen.
Das gilt auch für die Änderung von § 19 des Privatschulgesetzes. Um zu vermeiden, dass dem Land künftig zusätzliche hohe Versorgungskosten entstehen und es zu Doppelbezuschussungen kommt, ist die bereits in der Vergangenheit diskutierte Änderung des § 19 des Privatschulgesetzes zwingend erforderlich. Die bisherigen Fördermöglichkeiten von Versorgungsaufwendungen sollen nun für alle privaten Schulträger begrenzt werden. Dies ist vertretbar, da Versorgungsaufwendungen für Lehrkräfte bereits bei den Zuschüssen für den laufenden Schulbetrieb dem Grunde nach berücksichtigt sind und insoweit bisher eine Doppelförderung erfolgte. Durch eine Besitzstandsregelung ist sichergestellt, dass kein privater Schulträger für bereits begründete Versorgungszusagen zusätzlich finanziell belastet wird.
Insgesamt handelt es sich um einen wichtigen Gesetzentwurf, weil er das zentrale Anliegen der Privatschulen aus den vergangenen Jahren aufnimmt und positiv beantwortet.
Wir können zufrieden sein, dass dieser Schritt jetzt möglich gemacht wurde. Wir können auch sehr zufrieden sein mit der Entwicklung der Privatschullandschaft in Baden-Württemberg.
Wir haben von den Privatschulen in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Szene der Schulentwicklung in unserem Land erhalten. Ich erwarte das auch für die Zukunft. Die Privatschulen in Baden-Württemberg sind keine Schulen für eine besondere Gesellschaft, sondern sie sind ein zusätzliches Bildungsangebot in einem breit gefächerten Bildungswesen.
Vor einiger Zeit war der damalige britische Schatten-Kultusminister und heutige Spitzenmann der Tories, David Cameron, bei mir. Er hat das größte Interesse dafür aufgebracht, wie das öffentliche und das private Schulwesen bei uns miteinander verknüpft sind. Er hat davon gesprochen, dass im englischen Schulsystem zwischen dem öffentlichen Schulwesen und dem Privatschulwesen eine „Berlin Wall“ existiere
und dass es eine der wichtigsten Aufgaben der Bildungspolitik sein werde, diese niederzureißen. Ich möchte ausdrücklich feststellen: Bei uns sind öffentliche und private Schulen für alle da, und wir garantieren die finanziellen Grundlagen dafür. Das ist gut so.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! So furchtbar neu ist das Thema ja nicht. Es kommt in regelmäßigen Abständen ins Plenum. Es entbehrt damit einer gewissen Originalität. Die Behauptungen, die sich darum ranken lassen, werden auch nicht neuer, und deswegen wird diese Debatte die Menschen wahrscheinlich nicht besonders aufregen.
Ein Punkt ist wirklich neu: Sie suchen neue Verbündete, und Sie glauben, sie in den kleinen Gemeinden unseres Landes zu finden.
Dieser Versuch ist zwar nicht strafbar,