Gerade die Christlich-Demokratische Union hackt in Gestalt des Ministerpräsidenten in besonders unsachlicher und populistischer Weise auf dem Thema Nachzugsrecht für Kinder herum.
Sogar Herr Döring hat gestern vor einer Woche in einer Fernsehdiskussion öffentlich sinngemäß gesagt, dass er es für unverantwortlich halte, wenn der Ministerpräsident die
ses Landes das Nachzugsalter für Kinder von derzeit noch geltenden 16 Jahren auf 3 Jahre senken will.
Selbst die Positionspapiere der CDU/CSU zur Zuwanderung Sie kennen Ihre eigenen Papiere anscheinend nicht sehen ein Nachzugsalter von sechs bis zehn Jahren vor.
Das Argument des Ministerpräsidenten, diese krasse Senkung des Nachzugsalters sei im Interesse der Kinder,
die demnach ab vier Jahren ihrer Familie nicht mehr folgen dürfen, ist, mit Verlaub gesagt, menschenverachtend, unchristlich und äußerst zynisch.
Ganz ähnlich klingt es, wenn der Innenminister dieses Landes sagt, dass die doppelte Staatsbürgerschaft integrationsfeindlich sei.
Da wird das Wort Integration ad absurdum geführt. Denn es kann doch nicht integrationsfeindlich sein, wenn man einem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit gewährt, der seit acht Jahren in Deutschland lebt, seinen Unterhalt für sich und seine Familie verdient, gute bis sehr gute Sprachkenntnisse hat, sich zu unserer Werteordnung bekennt und gern an allen Pflichten und Rechten in diesem Land teilhaben möchte.
(Abg. Alfred Haas CDU: Wie viel sind denn das? Wie viel passen denn auf Ihre Beschreibung? 10 oder 20?)
Auch wenn so ein Mensch seine bisherige Staatsbürgerschaft nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann oder will, ist dies doch wohl sicherlich das Gegenteil von integrationsfeindlich. Diese Voraussetzungen des Staatsbürgerschaftsrechts beschreiben nicht den Anfang der Integration, sondern deren Erfüllung.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und den Grü- nen Abg. Fischer SPD: Aber wenn es falsch ist, hat es auch keinen Wert! Unruhe)
Herr Innenminister, Integration fängt mit Sprache an. Aber Sie sehen sich nicht imstande, eine gesicherte Finanzierung für Sprachkurse über das Jahr 2002 hinaus anzubieten. Die Integrationsleistungen der Landesregierung heißen: weitere Kürzungen der Haushaltsmittel für diesen Bereich, im Übrigen Verweisung dieser Aufgaben in die berühmte Landesstiftung. Die Verlagerung der Verantwortung für die
Integration unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger auf die Landesstiftung kann schon bald zur finanzpolitischen Falle für die Landesregierung werden, da mit dem Zuwanderungsgesetz die anzubietenden Integrationskurse als gesetzliche Aufgabe von Bund und Ländern festgeschrieben werden sollen.
Den Beamtinnen und Beamten gegenüber zeigt die Landesregierung ein janusköpfiges Verhalten. Sofern es um Besoldungs- und Versorgungsregelungen auf Bundesebene geht, wettert sie kräftig gegen die Bundesregierung, streicht aber die damit verbundenen Einsparungen freudig zur Verwendung im Landeshaushalt ein. Wenn es aber darum geht, in eigener Zuständigkeit etwas für die Landesbeamtinnen und -beamten zu tun, ist nichts Positives von ihr zu hören.
Die Jubiläumsgabe wurde ausgesetzt, die Leistungsprämien werden gar nicht erst eingeführt, und die Altersteilzeit wird in Baden-Württemberg im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern nicht eingeführt.
Auch beim Thema Verwaltungsreform zeigt sich die Landesregierung unmodern und verharrt in überholten Strukturen. Sie gestattet sich nicht einmal, darüber nachzudenken, welche Modelle für einen zukunftsfähigen Verwaltungsaufbau in Baden-Württemberg infrage kommen. Sogar die Einsetzung einer Expertenkommission zur Reform der Verwaltungsorganisation lehnt sie ab. Wir sehen dagegen die Notwendigkeit einer Reform der Mittelinstanzen. So müssen beispielsweise Parallelstrukturen und Kompetenzüberschneidungen abgebaut werden. Planungs- und Verwaltungskompetenzen sollten möglichst in einer Hand liegen.
Die SPD hat in der vergangenen Wahlperiode im Rahmen der Novellierung des Landesplanungsgesetzes umfassende Vorschläge für eine straffere Organisation der Regionalebene gemacht.
Damit ist für uns zugleich das Ziel verbunden, möglichst viele Leistungen durch eine bürgernahe Verwaltung in den Kommunen vor Ort zu bewältigen.
Theoretisch gibt es eine Mehrheit in diesem Landtag, die eine zukunftsgewandte Untersuchung des Verwaltungsaufbaus in Baden-Württemberg für nötig hält. Denn auch die FDP/DVP beteiligt sich, zumindest in der Presse, rege an dieser Diskussion. Wenn es aber ums Machen geht, dann verkriecht sie sich hinter ihrem Koalitionspartner, frei nach dem Motto: Wollen hätten wir schon gedurft, aber abstimmen haben wir uns nicht getraut.
Zum Schluss will ich meinen Dank aussprechen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums, die immer freundlich und schnell Auskunft erteilen
und aus den Gegebenheiten das Beste machen, was sicher nicht immer das Leichteste ist. Mein besonderer Dank gilt den Polizeibediensteten, die mehr als nur ihre Pflicht getan haben, die, wie auch die Feuerwehrfrauen und -männer dieses Landes, unter manchmal äußerst widrigen Umständen immer mehr das Wohl der Bevölkerung im Auge hatten als das ihre.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 03 ist das in Zahlen gegossene Programm für die Innenpolitik des Landes Baden-Württemberg in den Jahren 2002/03. Wenn ich an die Rede des geschätzten Kollegen Heinz denke mit den Vorstellungen, die unser geschätzter Koalitionspartner so hat, dann stelle ich fest, dass es in der praktischen Regierungspolitik gut ist, dass die FDP/DVP mit dabei ist.
Denn wir sind der Hüter des liberalen Rechtsstaats, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dieser Aufgabe sind wir auch sehr gut gerecht geworden.